MINISTRY OF COAL AND POWER: VERFUEGUNGEN AND MITTEILUNGEN FOR 15 OCTOBER 1956

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Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP80T00246A032301130001-7
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
C
Document Page Count: 
24
Document Creation Date: 
December 22, 2016
Document Release Date: 
February 22, 2010
Sequence Number: 
1
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Publication Date: 
January 28, 1957
Content Type: 
REPORT
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PDF icon CIA-RDP80T00246A032301130001-7.pdf2.23 MB
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Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246A032301130001-7 CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY This magei8l I*ecting the National Defense of the United States within the meaning of l pionage Lsy , 'Ti'tle 18, U.S.d. Szgf "W won or revelation of which In any manner to an unauthorized pfrjoo4 1s) prohibited by, law. COUNTRY East Germany Ministry of Goal and Power: Verfuegungen and Mitteilungen for 15 October 1956 28 January 1957 NO. PAGES 3 REQUIREMENT NO. RD Verfue en und a en kBirectives an Reports) o e ministry " The table of of Coal and Power, published 'for official use only. contents is as follows: p. 48 -- Directive No. 27/56 of 25 July 1956 concerning the manufact of production models. economic branch wage group catalog (kirtschaftszweighlol1- 25X1 gruppenkatalog) to enterprises of the Main Administration for Brown Coal. geologists, geophysicists, mineralogists, and similar to abroad. 49 -- Directive No. 32/56 of 17 August 1956 concerning t1*11"9P p. 50 -- Directive No. 32a/56 of 24 August 1956 concerning introduction oft~e 50 -- Directive No. 33/56 of 25 August 1956 concerning granting of special premiums in building projects of especial importance (including Schwarze Pumpe, Hoyerswerda housing area, Hoyerswerda construction project, Trattendorf power plant, Hirschfelde power plant, Berzdorf power plant, and Lauchhammer coking plant). p. 51 Directive No. 34/56 of 14 September 1956 concerning present applicability of the delivery catalog for screws. p. 52 -- Change in name and site of VEB Bohrbetrieb Hohenthurm to VEB Braunkohlenbohrungen and Schachtbau at Troebitz. p. 52 -- List of new appointees, administrative and industrial. CONFIDENTIAL P? 53 -- Section V concerning regulation of visits to and photographi plants and institutions of the Ministry is lifted. P. 53 -- Requirement for carrying travel orders on official trips. STATE I ][ ARMY I ][ NAVY ][ AIR I ][ FBI I AEC Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246A032301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 p? 53 -- Nomenclature of classified material. p. 54 -- Decree concerning formation of a control staff for the coal industry, as of 2 July 1956, with headquarters in Leipzig. p. 54 -- Standard operating procedures for the new control staff. P? 55 -- Instructions for implementing methods of reporting. p. 56 -- Policies governing the aupply;ng of moneys to the director's fund in 1956. p. 58 -- Pricing judgment for short-distance trucking. p. 59~:-- Instructions for implementing approving of electric power and heating installations ( in regard to the Decree of 29 May 1956). p. 59 -- Adoption of technical operating rules for power plants and power nets by enterprises of the Ministry of Coal and Power. P. 59 -- Testing of heat and electrical measuring instruments. p. 60 -- Regulation of contract arrangements between VEB Kohleanlagen and the brown -coal works. p. 60 -- Extension of the protest period (Einspruchsfrist) in regard to hard-coal deliveries. p. 60 -- Requirements in regard to acceptance and payment of deliveries. p. 61 -- Questions concerning the general contract system. p. 61 -- Contract liabilities concerning defective quality. p. 61 -- Special regulation concerning competency in cases before the State Contract Court. p. 62 -- Decision of the State Contract Court giving any enterprise with state support equality with VEB enterprises in various endeavors. p. 62 -- List of places for collection of documentation in regard to patents, models, and drawings. p. 62 -- Policies concerning delegation of students to he Industrie-Institiit of the Freiberg Academy of Mines and the employment of its graduates. p. 64 -- Decree concerning plant archives. .p. 65 -- Vacation trips in the GIR and to Poland and Czechoslovakia. p. 66 -- Publication announcement. p. 66 -- Adverti amentby YEB Deutscher Zentralverlag Berlin announcing availability of Schlues elliste 1957 fuer Production MaterialversorgM& and Aussenhand.el 1957 key list of the economic plan for production, supply of materials and foreign trade), cost 2.10 II1E; and Nugmnernschluessel 1957, Warennummer/Planpositionsnuminer (1957 numbers rt, Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246A032301130001-7 -3- - for goods number code and plan position numbers), edition of St-1956, cost 1.50 WE-both books published by the State Cftbi4tl Administration for Statistics of the State Planning Commission. Orders should be made only to Buchhaus Leipzig. Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246A032301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 ~ Verfugungen und Mitteilungen des Ministeriums fur Kohie and Energie Berlin, den 15. Oktober 1956 INHALT L 1. VerfUgung Nr.27/56 vom 25. Juli 1956 Ferer MaBnahmen zur Herstellung von 48 gungsmustern ............................ 2. VerfOgung Nr. 32/56 vom 17. August 1958 Ober das Verfahren bei der Annahme von AuslandsauftrIgen auf geologische Hilfe- leistung and bei der Entsedung von Geo- logen, Geophysikern, Mineralogen und ihnlchen Fachkrltften in das Auslad .... 49 8. VerfQgung Nr. 32 a/58 vom 24. August 1956 Ober the EinfUhrunt des Wirtschaftszweig- lohngruppenkataloges in den Betrieben der Hauptverwaltung Braunkohle .......... 4 VerfUgung Nr. 33/56 vom 25. August 19M Ober the GewUhrung einvon Sonderprilmlen iger Bauvorhaben v der ondererlh Bedeuetung (nebst Erlltute- voin besonderer 50 0. VerfUgung Nr. 84/58 Ober the vorliuflge Verbindlichkeit des Lieferkatal g Scbrauben - Einschrinkungs Auswablrelben far Schrauben - des Mini- sterkuns ftir Allgemeinen Maschinenbau. 51 uptverwaltung Normtelle .............. IL Organfsatisss 52 6. Xderung der Betrlebsliste .............. 7. Berufungen and Abberufungen .......... 52 8. Erlifluterung zur Anwendung vom 15. Jull 1950 Ober des Mitftthren von Akten and 53 sonstigen Unterlagen (VuM S. 34) ......53 9. Regelung von Betriebabesuchen .......... 10. Nomenklatur fur Verschlu6sachen ........ 53 11. Bildung sines Kontrolltabes ,Neue Tech- nik- Mr die Kohlenindustrle ... 54 12. Arbeitsanwelsung far den Kontrollstab ?Neue Teehnik-, Bereich Kohie .. .. 18. ~Oerfahrens ftir Berlchterstat- tungen .................................. 55 14. Ungtiltige Dienstausweise ................ 56 HL Fiusnaes 15. Richtlinle Ober die Berechnung der Zuftih- rungen zum Direktorfonds 1956 .......... 56 16. Preisrecht des Gilternahverkehra mit Kraftfahrzeugen .......................... 58 IV. Ted=ft 17. DurchfUhrung des Genehmigungsverfah- rens far Elektroenergle- and Warmo- anlagen each der Anordnung vom 29. Mai Selte 1956 Aber die Genehmigung zur Errichtung oder erheblichen Ver.nderung von Energie- anlagen and sonetigen Bauten .. . . . . . . . 18. Betriebsfiihrunder g far Klraftwerke u diNetze in den Betrieben des Ministeriums fair Kohle and Energie ...................... 19. PrUfung wirmetedinischer and elektrl- sdxr McBgerate .......................... 59 V. Eechtdrasen and Allgemeifes Vertragu nitem 20. Regelung der Vertragsbeziehungen zwi- schen dem VEB Kohleanlagen und den Braunkohlenwerken ...................... 60 21. Verlangerung der Einspruchslrist bei Stein- kohlenlieferungen ........................ 60 22. Antrige auf Verpflichtung zur Abnahme and Bezahlung Bowie zur Lieferung ...... 23. Einige Fragen der Anwendung des Ver- tragssyste .. 61 24. Vertragsstrafe wegen Verzuges neben Vertragsstrafe wegen Qualitatsmangel .... 61 25. Soderregelung Ober die Zustandigkeit bei Verfahren vor dem Staatlichen Vertrags- gericht bet der Regierung der Deutschen 61 Demokratischen Republik ................ 26. Behandlung der Betriebe mit staatlicher 62 Beteiligung .............................. VI. Gewerblicher Rechteschuts 27. Dokumentation auf dem Gebiete des Patent-, Muster- and Zeichenschutzes .... 62 28. Warenzelchenblatt des Berner BUros (Les 62 Marques Internationales) ................ VII. BerufssusbOdung 29. Richtlinie fiber die Delegierung zum Stu- dium am Industrie-Institut der Bergaka- demie Freiberg and den Einsatz der Absol- venten dieses Institutes im Bereich des Ministeriums fur Kohie and Energie ...... 62 VIII. Archivwesen 30. Muster-Betriebsarchivordnung ............ 64 31. Vorlauflge Benutzungsordnung fur Be- triebsarchive ............................ IX. Sonstiges 32. Ferienaufenthalte im In- and Ausland .... 65 33. Buchempfehlung ........................ 80 34. Anschriftenaderung . ? ....... ? ? ? ........ 66 25X1 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246A032301130001-7 I. Bekanntmachungen 1. Verfigung Nr. 27/56 fiber MaBnahmen zur Her- stellung von Fertigungsmustern Vom 25. Jull 1956 Die Auswirkung der Entwidclung moderner Tedsnik htingt nicht allein von dem Grad der technisdien Voll- kommenheit neuer Maschinen and Verfahren ab. Der Erfolg dieser Entwicklung wird vielmehr durch das Tempo der Uberleitung der neuen Aggregate and Fer- tigungsverfahren in die Produktion maligeblich beein- fluBt. Gegenwartig wird die Einf(ihrung abgeschlos- sener Entwidclungen in die Produktion durch Unter- sdiatzung der Bedeutung des Funktions- and Ferti- gungsmusterbaues vielfach node gehemmt. Diese Unter- schatzung tritt in einer Reihe von Mangeln in den Betrieben in Erschelnung. Dabei handelt es side haupt- sadilich um die ungentigende Festlegung and Sicherung der Perspektive des Betriebes durch den Werkleiter infolge Vernachlassigung der qualitats- and termin- gerechten Erfullung des Planes fur den Musterbau, die Ersdiwerung der Fertigung des Musterbaues durch konstruktive and tedinologisdie Schwhchen der ausgeftihrten Entwurfsarbeiten, the unzurelchende Organisation von Musterbau- betrieben bzw. Musterbauabteilungen fur Erzeug- nisse, the vorwiegend in Serienproduktion herge- stellt werden, die Unbeweglichkeit in der Tedinologie bei der t)berbrUckung gelegentlich auftretender Produk- tionsschwierigkeiten. Zur Verbessetung der Fertigung des Musterbaues and zur Sicherung der rasdien Uberleitung erfolgreich ab- geschlossener EnWcklungen in die Grund des ; 23 der Arbeitsordnung des tiMinister- rates vom 24. November 1955 and nadc den Ziffern 2 and 4 des Besdilusses des Prasidiums des Ministerrates vom 8. Dezember 1955 Uber die Bildung der Kommis- sion fUr Industrie and Verkehr folgendes bestimmt: I. (1) Funktionemuster shad laboratorlums- and versuchs- miUiige Ausflhrungen von Aggregaten zur Erprobung von Gessmt- odor Teilfunktionen. Sie sired im Rahmen der tedinischen EntwUrfe nadi Bedarf anzufertlgen. (2) Fertigungarnentsprechen in Form, Aufbau and Funktion den en Serlenerzeugnissen. Sie sand in Einzelanfertigung and nach Mogllchkelt ohne Spe- z1alvorrichtungei herzustellen. Ste sollen nachweisen, daB raft der durchgefUhrten Entwiddung the In den technisch-wissensduftlichen Forderungen festgelegten Bedingungen erfUllt shad and die Erzeugnisse dean neuesten Stand der Tedulik entsprechen. II. (1) Fur the Herstellung and den Bau von Funktions- und Fertigungsmustern lit eine einheitliche Kennzeich- nung, z. B. NT (Neue Technik) einzufUhren. Diese Kenn- zeichnung ist auf Bestellungen, fertigungstedinisdien Unterlagen and sonstigen Belegen stets anzugeben. (2) Die mit den Kennzeichen versehenen Auftrage sind vorrangig zu bearbeiten. Die fur Musterbauten verein- barten Termine d(lrfen zugunsten anderer Auftrage nur mit ausdrUdclicher vorheriger Zustimmung des zustandigen Ministers geandert werden. III. (1) Der Bau von Fertigungsmustern 1st unter strikter Einhaltung des im Plan festgelegten Terrains durch- zufUhren. Fur die Einhaltung der Fristen sired die Werkleiter verantwortlich. Wichtige Fertigungsmuster dUrfen erst nadi Begutachtung der Konstruktionsunter- lagen durch the hierfur In Betracht kommende Ar- beltsgruppe des Zentralen Arbeitskreises Forschung and Technik des zustandigen Ministeriums hergestellt werden. Die Minister haben the Nomenklatur tUr these Fertigungsmuster festzelegen. (2) Die Fertigung der Einzelteile and der Bau des Fer- tigungsmusters sollen moglichs't in demjenigen Betriebe durchgefiihrt werden, in dessen betriebsgebundenem Entwicklungs- and KonstruktionsbUro (BEK) die Eat- wicklung and Konstruktion fertiggeatellt wurden. Un- abhangig davon, ob die Fertigung im eigenen oder in einem anderen Betrieb erfolgt, hat das beteiligte Kon- struktionsbUro dem ausfUhrenden Betrieb bei der Her- stellung des Fertigungsmusters jede gebotene Unter- stUtzung zu gewahren. (3) Zur Besdileunigung der Arbeiten rind Einzelteil. zeichnungen moglichst in Skizzenform auszufUhren. An- stelle von GuBkonstruktionen ist vorwiegend SdiweiB- ausfuhrung vorzusehen. (4) Der erforderliche Vertrag i3t mdglichst bereits nadt Fertigstellung der Konstruktions- and Modellzeich- nungen zu schlieBen. Mit dem Vertragsabschluf soli demnach nicht gewartet werden, his samtliche Einzel- teilzeichnungen vorliegen. Preisberechnungen f(ir den Bau von Fertigungsmustern and groCtediniachen Ver- suchsanlagen haben nach den hierfUr geltenden Preis- vorschriften zu erfolgen. IV. (1) Die Obernahme eines neu entwickelten Erzeugnisses oder Verfahrens In die laufende Produktion setzt eine eingehende Erprobung des Fertigungsmusters bzw. der Nullserie voraus. Die Erprobungsfrist lot von Fall zu Fall festzulegen. (2) Die Erprobung der Fertigungsmuster ist, dem Er- zeugnis angepaBt,in drei Stufen durchzufUhren: a) Die betriebliche Untersuchung and Erprobung hat moglichst im Fertigungsbetrieb unter Anleitung des BEK zu erfolgen, wobei die zentrale Entwiddungr- stelle oder das betreffende Institut hinzuzuziehen ist. Hierbei sired die durch die Konstruktion fest- gelegten Bedingungen zu untersuchen wad the Funktionserprobung durcnzufUhren. b) Statisdie and dy namisdie Untersuchungen Bowie Leistungserprobungen Bind exakt durchzufthren and zu protokollieren. Die Protokolle shad von dem Leiter der Entwidklungastelle aufzubewahren. Die wissenschaftliche Erprobung soli eine wissensdiaft- liche Institution vornehmen. c) Ist eine Dauererprobung erforderlich, so hat diem in der Regel industriemafiig zu erfolgen; energie- erzeugende Maadiinen sollen z. B. auf PrUlsttinden and Produktionsmasdiinen im Verbraucherbetrieb erprobt werden. Die Anleitung and Auswertung obliegt dem beteiligten Entwidclungabtro. (3) W8hrend der Erprobung dUrfen Fertigungsmuster nidit aIs Bestandteil der Produktionskapazitat des Be- triebes behandelt and geplant werden. (4) Dem Konstrukteur ist jederzeit Gelegenheit zu geben, Untersuchungen and Messungen, die der FertiB- oder Weiterentwidclung des Erzeugnisses dienen, vor zunehmen. Die Dauererprobung ist, zeitlich begrenst, vertraglich festzelegen. V. (1) Des Fertigungsmuster ist durch eine Kommission abzunehmen, der je ein Vertreter des zustandigen Fadiministeriums, des Institutes oder der zentralen Entwikuungsstelle, der betrieblichen Entwicklungastelle, der tedinisdien Uberwachungsstelle (soweit we Abnahmepflidit bereits gesetzlich geregelt ist), des Zentralen Arbeltskrelses fur Forechung and Technik des Ministeriums, der Verbraucher, der Arbeitsschutzinspektion, angehoren sollen. (2) Der Abnahme Bind the Gutachten bzw. Protokolle Uber die technisch-wtssenschaftlichen Forderungen, die Abnahme des technisdien Entwurfes, die Abnahme der Konstruktionsunterlagen, the betriebliche, the wissenschaftliche and Dauererprobung des Fertigungsmusters, die Kostengestaltung, Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246A032301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 the Abeatzin6gli6keetten and die zu erwartende Rentabilitlit zugrunde zu legen. (3) Entsprechead den be' der Abnahme festgelegten Apderungen hat das beteiligte KonstnaktionsbUro the Konstn ktionsunterlagen fertigungsreif zu tiberarbei- ten. Die Frist fair die Uberarbeitung ist bei der Ab- nahmesdilufibesprechiung im Einvernehmen mit dem Werkiefter zu bestlmmen. (4) In dem Abnahrnepcotokoll hat die Kommission Vor- sdtl6ge ftir the Auswertung der Entwidclung and hin- idhtitch des Zeitpunktes der Produktionsaufnahme Bo- wie fiber den Produktionsumfang zu machen. Das Ab- nahmeprotokoll let dem Leiter deQ~ttindigen HauPt- verwaltung zur Beatlitigung nicht as Mitteln des Zentralen Fonds fjir dhung and Tedhnik flnanziert wk der Planer fallen zum VolPt w~rtsthafttssPlan 1957 gekennzeichneten Rekonstruktionsarbeiten, denen keine wesentlich neuen Gedankengange zugrunde liege, laufenden Arbeiten zur Weiterentwuklun8 produktion, ihen aus einem Entwidclungen von Type e dt .7 P, handenen Grun sofern hierfUr der Bau eines Fertigungsmusters wendig ist. X. Die Minister haben bisher von ihnen erlassene Regeln soweit V rerI Bau entgegensteheng mit tR sofortiger sWi k ng VI. (I) Der Bau von Fertigungamustern let in den Waren- produktlonsplan des Betriebes autzunelTTrherT and bet der Planerfilllung auazuweisen. Bei der Anerkennung der ErtUIlung des Produktionsplanes let die tberiido- der Mueterbauten fair Entwidclungsaufgadi alditigen. (2) P1ananderungen von D-Themen and soichen The- men, die im Plan der Neueen d echnik irggeMr om- dOrfen nur mit Zustimmung men nwerd twen. iurBel Foy kf nnenh Material oder Fremd- rz kognmengle ahr bereits vor erzeugrhi+se Ennis c it1:' gas gas der Planbestatigung stellt wer' (3) Die Finanzierung hat sich nach den Vorschriften der Anordnung voen 4.Oktober 1955 fiber the Finanzierung der For>dtungs- and Entwidclungestellen, der EinfUh- rung never Erzeugnisse in the Produktion, der Stan- da~~~ Z ea dui ~ sowie der betrieb- lichen Weiterentwddclung von Erzeugnissen and Typen- nur the Fin t I, run) des Antells derje Be Elemente oder d Teilaggregate sue dem Zentralen Fonda Forschung ode r alk der eine teduhisdhe Neuheit dar- und ate It Tedhnfd wldra Tell an dem bisher medsa- nic isdh (z. B. der gesteuertelTh tjd Ag ega )gre? Die mit dem Einbau einer solchen tedhnischen Neuheft verbundenen Umkonstruk- tionen am Gesamtobjekt gelten ale normale Welter- entwdcklungem aufzuheben. Berlin, den 25. Juli 1956 gez. Selbmann Steliv. Min lsterprisident 2. VerfIlgung Nr. 32/56 fiber des Verfahren bei der Annahme von Auslandsauftriigen auf geoon logen glache mifelelstung: und~i mider ne aln und Shnlichen loges, Geop Geophysik FachkrSften in des Ausland Vom 17. August 1956 Sowohl von den LSndern des sozialistiachen Lagers wie such von anderen Masten, die else iwi d ma Mahe Neuordnung vornehmen, vrird die Untersttltzung, Beratung oder unmittelbare Mit- wirkung bei geologiudhen Arbeiten durch erfahrene FachkrSfte der Deutschen Demokratische Republik erbeten. Um diesen Anforderungen In sachdienlicher Weise gerecht zu werden, ohne dabei the Losung der eigenen Aufgaben zu gefShrden, ist es notwendig, the Obernahme entsprechender Verpftichtungen und die Entsendung von Geologen oder ahnlichen spezialisten in gas Ausland einheitlich zu regein. Zu diesem Zweck ich der staatlichen B ere wind far den mir unterstellten Verwaltung auf Grund des ? 23 der Arbeitsrdnng des Ministerrates vom 24. November 1955 and gemaB Zif- fer 4 des Besdhlusses des Presidiums des Ministerratea bestimmm ion Air Industrie and Verkehr folgede der VII. Dem am Fertigungsmusterbau beteiligten Personen- kreis ist dcs Redht elnzurSumen, ~~e(~ten bei degollfi the Eroffnung von des Musterbaubetriebes dean Bntr ro 6e Bedingungen far the Zielsetzung bet der Etnrichtulchng soldier ITTgenieurkonten sind a) e gu ~wi drch ~ Entfaltung einer dem Bau von F von ertiguThgaTTh besonderen sac dianlichen Initiative, b) vorfristige Oder %drtsdhattlichere ErBlllung eines konkreten Auftrages zur Herstellung von Ferti- gungamustern gemSi 12, Budhat. c and d der Vierten Durd-fdhrungs- bestimmung vom 13. August 1954 zur Ve onuungfiber der v gs Ertndungsand Voasdlag e eigenen Wirtadhaft (GB1. S.738), deren Vorsdhriften such hindchtlich der Einrichtung, Beerbeitung and Vergiltung derartiger Ingenieurkonten genau zu beach- ten sired. VIII. (1) Die Ausstellung nicht ausgereifter and nodh nicht erprobter Fertigungsmuster wie such solcher Ferti- gungamuster, far die es nodh keine geicherte Produk- tionebasis gibt, ist night zulassig. Fertigungs- (2) Bet der offentlichen Vorflihrung von musters fat ferner darauf zu achten, daB bei Vorlage der erforderlichen Voraussetzungen der gebotene kom Patent- bzw. ~ ~tzeitig beantragt ~ tracht IX. gelten such far den Bau von Fertigungsmustern, welche 1. Betriebe, Institute, Projektierungsbilros oder andere Einrichtngen, denen im Zusammenhang mit Export- auftrSgen Oder such gesondert Anfragen and Auftrage wegen Beratung, Hilfeleistung Oder sonstiger Mitwir- kung bel der Losung geologischer Fragen im Ausland zugehen, dfirfen daraus Bich filr she ergebende Ver- pflidTtungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des ihnen tibergeordneten Ministers oder seines zustandigen Stellvertreters fibernehmen. II. ug g Stel- (zleangene ~ Anfragen ~ und ~ Auftrege n mit meihrer~f lungnahme fiber Moglichkeit, Art and Umfang der Durchfiihrung unverzfiglich dern Leiter der Staatlichen aste rk~e un ~i men der epianten Aufgaben rb zur Kenntnis zu bringen. (2) Der Leiter der Staatliche Geologischen Kommission hat such solche Anfragen red Wf nsche des Auslandes zu prfifen, die ihm von dem Ministerium ffir AuBen- handel and Innerdeutsdhen Handel oder in dessen Auf- trag von einem AuBenhandelsunternehmen der DDR zugehen, and an deren Bearbeitung keine Institution eines Fadhministeriums beteiligt ist. Prfihuhgsergeb- (3) Zur Erzielung eines einwandfreien nisses hat der Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission je nach Lage des Falles such andere Organe and Einrichtungen zu horen, deren Auffassung ff r the Beurteilung von Bedeutung ist. Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 III. (1) Der Leiter der Staatlichi n Geologischen Komrnis- sion hat die von ihm geprilften Unterlagen mit seiner Stellungnahme mir kurzfristig zur Entscheidung zulegen. In der Stellungnahme muff gegebenenfalls auch zum Ausdruck kommen, aus welchen Gri nden das pr(ifungsergebnis von dem Standpunkt des betei- ligten Ministers abweicht. (2) Die Fachminister sind an meine- ihnen bekannt- gegebene Entscheidung gebunden. IV. Auftrage auf geologische Hflfeleistung, die im Rahmen der internationalen technisch-wissenschaftlichen Zu- sammenarbeit durchzufi hren sind, bleiben von den in den Ziffern I bis III getroffenen Festlegungen un- beriihrt. Die Minister sind jedoch verpflichtet, den Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission (fiber Inhalt and Umfang solcher Auftrage and uber die Art ihrer Durchftihrung zu unterrichten. Dies gilt auch fi r die gegenwartig bereits in Angriff genommenen Arbeiten. V. Fur die vertragliche Regelung der Finanzierung geolo- digee Aulenhandelsuntern hmentverantwortlich. zustan- t VI. Der Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission ist berechtigt and verpflichtet, die Ergebnisse geologi- acher Forschungsarbeiten, die durch Ausfiihrung ent- sprechender Auslandsauftrage entstanden sind, zentral zu erfassen imd mit dem Ziel auszuwerten, geeignete Grundlagen fiir die bestmogliche Ausf(ihrung weiterer derartiger Auftrage zu schaffen. Berlin, den 17. August 1956 3. Verfilgung Nr. 32a/56 fiber die Einfthrung des Wirtschaftszweiglohngruppenlcataloges in den Betrieben der Hauptverwaltung Braunkohle Vom 24. August 1956 Gemell Ziffer 4 des Beschlusses des Presidiums des Ministerrates vom 8. Dezember 1955 uber the Bildung der Kommission ftir Industrie and Verkehr sowie auf Grund des ? 23 der Arbeitsordnung des Ministerrates vom 24. November 1955 ward folgendes bestimmt: 1. Der Minister f(ir Kohle and Energie wind ermathtigt and verpflichtet, dep Wirtschaftszweiglohngruppen- katalog fur the Bra unkohlenindustrie In den Betrieben der Hauptverwaltung Braunkohle mit Wirkung vom 1. September einzufflhren. IL Sowell die Einfuhrung des Wirtschaftszweiglohn- gnuppenkataloges Braunkohle fair einzelne Beschaftigte die Einstufung in eine niedrigere Lohngruppe zur Folge hat, sind in diesen Fallen dic bisherigen Lohne per- sonengebunden weiterzuzahlen. Berlin, den 24. August 1956 4. Verfiigung Nr. 33/56 fiber die GewShrung von Sonderpramien bei der Durchfiihrung einiger Bauvorhaben von besonderer Bedeutung Vom 25. August 1956 Im Rahmen der Mafinahmen zur Sicherung der Durch- fuhrung einiger Bauvorhaben von besonderer Bedcu- tung wird im Einvernehmen mit dem Minister Air Arbeit and Berufsausbildung and mit dem Minister der Finanzen sowie in Ubercinstimmung mit dem Zen- tralvorstand der Industriegewcrkschaft Bau - Holz auf Grund des ? 23 der Arbeitsordnung des Ministerrates vom 24. November 1955 and nach Ziffer 4 des Beschlus- ses des Presidiums des Ministerrates vom 8. Dezember 1955 fiber die Bildung der Kommission fiir Industrie and Verkehr folgendes bestimmt: I. (1) Bauvorhaben im Sinne dieser Verfiigung sind die Objekte Schwarze Pumpe, Wohnstadt Hoyerswerda, Aufbauleitung Hoyerswerda, Kraftwerk Trattendorf, Kraftwerk Hirschfelde, Kraftwerk Berzdorf and die Baustelle Grol3kokerei Lauchhammer. (2) Als Berechtigte im Sinne dieser Verfiigung gelten nur die Besciaftigten der bauausfiihrenden volkseige- nen Betriebe, die unmittelbar auf den in Absatz 1 genannten Baustellen tatig sind, sowie die Mitarbeiter der Aufbauleitung Hoyerswerda and der Betriebs- leitung des VEB Bau-Union Hoyerswerda. II. Die nach Ziffer I, Absatz 2, Berechtigten - Produk- tionsarbeiter and Mitarbeiter, die nach den J-, T-, M- und K-Gruppen bezahlt werden - erhalten zu ihrem Lohn bzw. Gehalt eine monatliche Sonderpremie and elne Jahrestreuepramie. III. (1) Die monatliche Sonderpramie betragt 15 ",a des monatlichen Bruttoverdienstes. Sie darf den Betrag von 75,- DM brutto nicht iibersteigen. (2) Berechnungsgrundlage fur die monatliche Sonder- pramie ist der in dem betreffenden Kalendermonat erzielte Arbeitsverdienst. Vberstundenlohne and -zu- schlage, Bereitschaftsgeld and nach anderen Beatim- mungen gewahrte Prdmien bleiben hierbei auger Betracht. (3) Die monatliche Sonderpremie wird mit 5 % ver- steuert. In die Berechnung der Pflithtbeitrage zur Sozialversicherung wird sie nicht einbezogen. (4) Bel der Berechnung der Urlaubsvergi tung and des im Krankheitsfall zu zahlenden Lohnausgleiches wird die monatliche Sonderpremie dem Durchschnitts- verdienst nicht hinzugerechnet. (5) Die monatliche Sonderpremie entfkllt, wenn der Pramienberechtigte an einem oder an mehreren Ar- beitstagen in dem betreffenden Kalendermonat der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben ist. Die Feststel- lung, ob es sich um unentschuldigtes Fernbleiben han- delt, trifft bei Meinungsverschiedenheiten die zustan- dige Betriebsgewerksdiaftsleitung. (6) Die monatliche Sonderpramie entfallt auch, wenn der Berechtigte vor Ablauf des Monats aus eigenem Entschlufi aus seiner Tatigkeit auf der Baustelle aus- sc heidet. (7) Die monatliche Sonderpramie steht dem Berechtig- ten auch dann zu, wenn er im Laufe des Monats an eine andere der in Ziffer I genannten Baustellen ver- setzt wird. (8) Wird der Berechtigte wegen Einschrankung der Bautatigkeit durch Entscheidung der Betriebsleitung auf eine andere Arbeitsstelle aufierhalb der in Ziffer I genannten Baustellen versetzt, ist ihm die monatliche Sonderpramie anteilig Air den laufenden Monat zu zahlen. (9) Produktionsarbeiter erhalten die monatliche Sonder- pramie bei der Endabrechnung des Monatslohnes, die anderen Berechtigten mit dem Gehalt des folgenden Monats ausgezahlt. IV. (1) Die Jahrestreueprarnie erhalt, wer vom 1. Januar bis zum 10. Dezember des gleichen Jahres auf den in Ziffer I genannten Baustellen gearbeitet hat, ohne an einem oder mehreren Arbeitstagen dieses Jahres un- entschuldigt der Arbeit ferngeblieben zu sein. Die Fest- stellung, ob es sich um unentschuldigtes Fernbleiben handelt, trifft bei Meinungsverschiedenheiten die zu- standige Betriebsgewerkschaftsleitung. (3) I die run) (4) 1 des (5) 1 dan der (6) tetit eine gen; prat (1) 1 Srh zeit regi hab zu Fre sot insi (2) boti Fat wir (3) nac zah (1) mit die hat mo (2) fur Di( pri PIE Be Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 (2) Die JahrestreueprSmie betrhgt: a) nach einer TStigkeit von elnem Jahr 200,- DM b) nach einer TStigkeit von zwei Jahren 250,- DM c) nach dreijahriger oder lingerer Tatigkeit ........................ 3O,- DM (3) Die Jahrestreueprkmie wird mit 5 % versteuert. In the Berechnung der PflichtbeitrSge zur Sozialversiche- rung wird sie nidit einbezogen. (4) Die JahrestreueprSmie ist node im Monet Dezember des gleichen Jahres zu zahlen. (5) Die Jahrestreuepramie steht dem Bereditigten audi dann zu, wenn er im Laufe des Jahres an eine andere der in Ziffer I genannten Baustellen versetzt wurde. (6) Wird der Berechtigte wegen Einsdirankung der Bau- tatigkeit durch Entscheidung der Betriebaleitung auf etne andere Arbeitsstelle aulerhalb der in Ziffer I genannten Baustellen versetzt, ist ihm the Jahrestreue- prSmie anteilig zu zahlen. V. (1) Nadi ? 16 der Verordnung vorn25. Oktober 1951 zum Sdiutze der Arbeitskraft (GB1. S. 957) ist the Arbeits- zeit auf den in Ziffer I genannten Objekten so zu regeln, dab die dort Beschaftigten the Maglichkeit haben, an jedem zweiten Sonnabend zu ihren Familien zu fahren. In der Zeit vom Montag der einen bis zum Freitag der anderen Woche ist deshelb the Arbeitazeit so zu rganisieren, dab innerhalb dieser beiden Wodien insgesamt 96 Stunden gearbeitet wird. (2) Besd-Sitigte, the von der ihnen nach Absatz I ge- botenen Moglichkeit Gebrauch machen, erhalten das Fahrgeld fur the Heimfahrt erstattet. Trennungsgeld wird fur these beiden Abwesenheitstage nicht gezahlt. (3) Der Anspruch auf eine bezahlte Familienheimfahrt nach jeweils zwel Monaten (zwei nach Zeitlohn be- zahlte Arbeitatage gemSB BKV) blelbt davon unberUhrt. VI. (1) Die monatliche SonderprSmie 1st den Bereditigten mit Wirkung vom 1. Jul i 1956 zu zahlen. Besdiaftigte, the erst nadi diesem Zeitpunkt ihre Arbeit autnehmen, haben mit Beginn des ersten vollen BesdiSftigungs- monats Anspruch auf the monatliche Sonderpramle. (2) Stiditeg Air den Beginn der Berechnungszeitrhume fir the Jahrestreueprimie ist der 1. Januar 1956. VII. Die monatlichen SonderprMmien and the Jahrestreue- prSmien Sind aus betrieblichen Mitteln zu zahlen. Fine Planung dieser Pramlen flndet nicht statt. Berlin, den 25. August 19 gez. Selbmann Stellv. Miniaterprbsident Erliuterungen war Verffigung Nr. 33/56 fiber die Oewihrung von Sonderprimien bed der Durehftlhrung elniger Bauvorbaben von beeenderer Bedeutung. Zur VerfUgung Nr. 33/56 vom 25. August 1956 werden folgende EriSuterungen bekanntgegeben: 1. An die Stelle der nadi dam Besdilu8 Nr. 27/14 des Pr5sidiume des Ministerrates vom 26. Januar 1956 im ersten Halbjahr 1956 gezahlten Sonderpr5mien in Hthe von 4% des monatlichen Arbeitsentgeltes tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1956 the m o n a t - I i c h e SonderprSmie von 15 ./, des monatlichen Bruttoverdienstes (HBdistbetrag 75,- DM) nach Ziffer III der Verttigung. 2. Maflgebend fair the Gewahrung der J a h r e s treue- primie nach Ziffer IV der VerfUgung ist nidit des Kalenderjahr, sondern des Besdiaftigungsjahr. Somit erhalt the JahrestreueprSmie, wer nach dem 1. Januar 1956 jewells 12 Monate ununterbrochen auf einer der In Ziffer I der Verftlgung genannten Baustellen gearbeitet hat. 3. Den Besdhuftigten, the in der Zeit his zurn 10. Ja- nuar 1956 ihre Arbeit auf einer dieser Baustellen aufgenommen haben, wird die Jahrestreueprbmie erstmalig im Dezember 19 gezahlt. Fur BesdiSf- Monats Januar erst ihre Arbeit dort aufgenommen haben bzw. aufnehmen, gelten die nadistehend auf- gefUhrten Berechnungazeitrbume and Auszahlungs- termine: Bel Aufnahme der Arbelt Ausaablung in der Zeit in der 1. Dekade vom 11. Jan. bis 31. Man 1956 des Monats April 1957 vom 1. April bin 30. Juni 1956 des Monats Juli 1957 vom 1. Juli bis 30. Sept. 1956 des Monats Oktober 1957 vom 1. Okt. bis 31. Dez. 1956 des Monats Januar 1958 Ab 1957 beginnt die 1. Periode der Arbeitsaufnahme nidit am 11. Januar, sondern am 1. Januar. Berlin, den 15. September 1956 gez. Selbmann Stellv. Ministerprfisident 5. VerfUgung Nr. 34/56 fiber die vorlaufige Ver- bindllchkeit des Lieferkataloges ffir Schrauben - Einschrlinkungsliste find Auswahlreihen ffr Schrauben - des Ministeriums fair Allgemeinen: Masehinenbau, Hauptverwaltung Normteile Vom 14. September 1956 Zur Sicherung der volt- and halbautomatischen Pro- duktion von Sdirauben in groBen Lieferlosen, einer wirtsthaftlichen Lagerhaltung and einer kurzfristigen Liefermoglichkeit fur gSngige Sduaubensortimente ward enter BerUdcsiditigung des Perspektivplanes des Ministeriums fur Allgemeinen Masdiinenbau fiir Sdrrauben, Muttern and Formdrehteile auf Grund des 4 23 der Arbeitsordnung des Ministerrates vom 24. No- vember 1955 and gem58 Ziffer 4 des Besdilusses des Pr5sidiums des Minister?rates vom 8. Dezember 1955 Uber the Bildung der Kommiasion fair Industrie and Verkehr folgendes bestimmt: 1. (1) Der Lieferkatalog fur Schrauben - Einschri nkungs- liste and Aus+wahlreihen fur Schrauben - Ausgabe 1956, der Hauptverwaltung Normteile des Ministeriums ffir Aligemeinen Masdiinenbau, wird fair die Bereiche der der Kommission Air Industrie and Verkehr ange- hSrenden Faduninister mit Wirkung vom 1. Januar 1957 als vorliiuflg verbindlich erklart. (2) Samtliche Bedarfstrager filr Sch auben haben ihre Bestellungen fur des Jahr 1956 auf der Grundlage des in Absatz 1 genannten Kataloges vorzunehmen. H. (1) Samtliche nach Ziffer I in Betracht kommenden Verbraucher von Schrauben haben ihre Erzeugnisse, vor allem Neukonatruktionen and Neuentwicklungen if die ' auasdilielliiche Verwendung von Schrauben- sortimenten der Auswehlreihe A zu fiberprtifen and die danach erforderlichen Anderungen vorzunehmen. (2) Sduaubensortimente der Auswahlreihe B durfen nur verwendet werden, wenn der Aufwand fkr the Anderung der Konstruktionen bzw. der Vorrichtungen and Werkzeuge in keinem vertretbaren Verhaltnis zum wirtsdiaftlichen Nutzen steht and die Abnahme der Sortimente der Auswahlreihe B in grolen Lieferlosen gewShrleictet 1st. III. (1) Sthraubentypen, die nach den Festlegungen des Lieferkataloges kUnftig in Wegfall kommen, durfen nur geliefert and verwendet werden, wenn z. B. fi r Exportauftrfge oder GroBverbraucher bindende tech- nische Voradiriften Air die Verwendung solcher Typen in den Liefervertragen ausdrUdrlich enthalten sand. (2) Die Lieferung and Verwendung solcher Sdu?auben- typen setzt elne adrriftliche Ausnahmegenehmigung Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 des Leiters der Hauptverwaltung Normteile des Mini- steriums fur Allgemeinen Maschinenbau, Karl-Marx- Stadt, Friedrich-EngelsStrafie 83, voraus. (3) fiber entsprechende Antrage hat die genannte Haupt- v:vrwaltung binnen zwei Wochen zu entscheiden. Gegen ihre Entscheidung ist der Einspruch bei dem Minister fur Allgemeinen Maschinenbau zulassig, der im Ein- vernehmen mit dem fur den Bedarfstrager zustdndigen IV. Die Schraubenbetriebe sind berechtigt, fur Schrauben der Auswahlreihe B einen Aufschlag von 10 0/0 and fur Schrauben, welche weder in der Auswahlreihe A noch in der Auswahlreihe B enthalten Sind, einen Auf- schiag von 20 0/Q zu berechnen. Die Einzelheiten regeln die ab 1. Januar 1957 geltenden Preisvorschriften fur Schrauben and Muttern. 6. Xnderung der Betriebsliste Anordnung fiber die Xnderung des Namens, des Sitzes and der Zuordnung des VEB Bohrbetrieb Hohenthurm Vom 1. Oktober 1956 ?1 Der VEB Bohrbetrieb Hohenthurm erhalt den Namen VEB Braunkohlenbohrungen and Schachtbau TrObltz Der Sitz des Betriebes wird nach Tr6bitz verlegt. ?2 (1) Dem VEB Braunkohlenbohrungen and Schachtbau Trobitz wird die Abteilung Bohrbetrieb Lausitz des VEB Braunkohlenwerk Alfred Scholz, Wefzow, ange- gliedert. (2) Der VEB Braunkohlenbohrungen and Sdrachtbau Tr6bitz ist Rechtcnachfolger fur die in seiner An- fangsbilanz auszuweisenden Forderungen and Verbind- lichkeiten des gemSil Abs.1 umgesetzten Betriebsteiles. ?3 Der VEB Braunkohlenbohrungen urd Schadithau Trbbitz wird der Hauptverwaltung Braunkohle des Ministeriums fur Kohle and Energie unmittelbar un- terstellt. ?4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. 7. Berufungen and Abberufungen Durch Urkunde des Ministers bzw. seiner zustandigen Stellvertreter wurden berufen: Rudi Ecke mit Wirkung vom 1. Juli 1956 zum -Personlichen Referenten des Stellverireters des Ministers fur den Produktionsbereich Kohle, Heinz Fliegner mit Wirkung vom 1. Januar 1956 zum Leiter des Buros fur Internationale Zusammenarbeit beim Minister, Waiter Nitsche mit Wirkung vom 20. August 1956 zum Hauptbuchhalter der Hauptverwaltung Anlagenbau, Hans Schopflin mit Wirkung vom 1. September 1956 zum Hauptlastverteiler der Deutschen Demokratischen Republik, Anmerkung: 13g' Lieferkatalog fiir Schrauben ist vom Buchhaus Leipzig, Leipzig, Postf 92,, zum Stuckpreis von 1,-- DM zu beziehen. Berlin, den 14. September 1956 gez. Selbmann Stellv. Min)sterpriisident V. Der Minister fur Allgemeinen Maschinenbau hat dafur zu sorgen, daft die DHZ Maschinen- and Fahrzeugbau ab 1. Januar 1957 fiber ein gut sortimentiertes and mengenmaflig ausreichendes Lager der Sortimente der Auswahlreihe A verfikgt and such Kleinstmengen vom Material der Auswahlreihe A kurzfristig zu den vor- geschriebenen Preisen liefern kann. 11. Organisation Ing. Heinz Fritzsche mit Wirkung vom 1. August 1956 zum Technischen Leiter des VEB Braunkohlenwerk Domsdorf, Herbert K d r n e r mit Wirkung vom 10. Juni 1956 zum Kaufmannischen Leiter des VEB Braunkohlenwerk Neumark, Dipl.-Ing. Eberhard Lindenlaub mit Wirkung vom 15. September 1956 zum Technisdien Direktor des VEB Braunkohlenwerk Regis, Hermann Schulz mit Wirkung vom 1. September 1956 zum Arbeitsdirektor des VEB Braunkohlenwerk Sedlitz, Alfred Rickelt mit Wirkung vom 1. Mai 1956 zum K,aufmannischen Direktor des VEB Braunkohlenwerk Freiheit, Oswald D u s c h e k mit Wirkung vom 13. August 1956 zum Kaufmannisdien Leiter des VEB Braunkohlenwerk Golpa, Fritz Neumann mit Wirkung vom 15. Mai 1956 zum Technischen Leiter der Aufbauleitung Tagebauaufsdrliisse ,Schwarze Pumpe", Giinter Reinhold mit Wirkung vom 5. Mai 1956 sum Tedrnischen Leiter des VEB Kohleanlagen, Friedrich M ii l l e r mit Wirkung vom 1. September 1956 zum Werkdirektor des VEB Energieversorgung Dresden, Ing. Waldemar Kroh n mit Wirkung vom 1. September 1956 zum Technischen Leiter des VEB Mineralolwerk Lutzkendorf, Gerhard Kunschmann mit Wirkung vom 1. August 1956 zum Werkdirektor des VEB Gasversorgung Dresden, Dipl.-Ing. Karl H o c k e mit Wirkung vom I. August 1956 zum Technischen Direktor des VEB Gasversorgung Halle, Obering. Heinrich M a r e y e n mit Wirkung vom 1. August 1956 zum Direktor der Ingenieurschule fur Elektroenergie ?Dr. Robert Meyer", Zittau, Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Dipi. Ing. Ernst R i t z k a mit Wirkung vom 1. April 1956 zum Stellvertretenden Direktor des Instituts fUr lnergetak, Ing. Heinz SchUttau mit Wirkung vom 1. August 1956 zum Stellvertretenden Direktor der Bergingenieur- schule ?Ernst Thalmann", Senitenberg. Abberufen warden: Ing. Karl Planert, bisher Tedinischer Leiter des VEB Braunkohlenwerk Domsdorf, Hermann Ulbrich, bisher KaufmAnnladher Leiter des VEB Zentralwerkstatt Weizow, Paul Rattner, bisher Werkleiter des VEB Zentralwerkstatt Regis, Hermann Schulz , basher Arbeitsdirektor des VEB Braunkohlenwerk ?John Schehr", Ing. Marcel Wirth , basher Tethnls her Leiter des VEB Braunkohlenwerk Regis, Gerhard Grote, bliber komm. Direktor der Zentralen Leitung der DHZ Kohle. 8 Erliuterung zur Anweisung vom 15. Juli 1956 fiber das Mitffhren von Akten and sonstigen Unterlagen bel Dienstreisen Die Anweisung vom 15. Juli 1986 Uber das MitfUhren von Akten and sonstigen Unterlagen bel Dienstreisen (VuM Nr. 3, S. 34) legt enter Absatz 1 Budiatabe a jedein Mitarbeite; the Verpflidrtung auf, bei der DurchfUhnmg von' Dienstrelsen eine Urkunde bei sich zu fUhren, the den Inhaber zur Matfiihrung bestimmter dienstlicher Unterlagen berechti9t. Dieser der gebote- nen Wadisamkelt entsprechenden Bestimmung ist GenUge getan, wenn the einzelnen genau bezeichneten AktenstUdce auf dam ordnungsge IBen Dienstreise- auftrag vermerkt worden sand. Unter der letzten Zeile der Eintragungen ist der Hinweis ? Eintragung beendet" anzubringen. Die Berechtigung zur Mitftihrung um- fangrelcheren Aktenmaterials, dessen genaue Aufzshlung and Bezesichnung in deco vom Vordrudc-Leitverlag Erfurt herausgegebenen Formular J. V. 310 naturgemliB nidit mllglich 1st, mu8 jedoch in einer besonderen Bescheinigung bestAtigt werden. 9. Regelung von Betriebabesurhen Absdmitt v der Verfufpung vom 19. MArz 1956 Uber die Regelung von Betrlebsbesuchen and the Herstellung fotografadler Aufnahmen in den Betrieben und sonsti- und Eergiie (VuM, Nr. 2, S. 211)) 1ste aufgehoben worden, 10. Nomenklatur ffir Versdilufiaarhen Die Gruppe A beinhaltet den Grad der Geheimhaltung bei der Anfertigung durch die Mini- stertum. Die Gruppe B beinhaltet den Grad der Geheimhaltung bei der Anfertigung durch the Haupt- verwaltungen. Die Gruppe C beinhaltet den Grad der Gehelmhaltung bei der Anfertigung durch the Kon- Ud. Nr. Bezeichnung Gruppe A B C Per- 1 Gesamtplan (VWPI. bzw. Per, VVS VD spektivplan) . 2 Plan der industriellen Brutto- und Warenproduktion ........ VVS VD VD 3 Aufnahme neuer produktions- reifer Konatruktionen and Ver- fahren - - fahren 4 Kapazitataplane ............. VD - - 5 Techniach-wi techaftliche Kenn- ziffern . . . . VD - - 6 Kennziffem der Meohanisierung VD - 7 Plan der Bauleistungen ...... VD - - 8 ArbeitakrAfte, Produktivitit - VD VD Lohn ...... - 9 Selbetkostenentwickhuzg - VVS VD Umaohlegezahl Z - 10 Zuwmmenfaasung von Kontroll- VVS WS - ziffem d. VWP1. Finanzen .. . 11 Zusammefaesung der Finanz- pplane VVS VVS - 12 Investitionsplane ....... .... WS VD VD 13 Generalreparaturen, Wert. erhaltung .... ............ VD - - 14 Projektieeungap)an VP A - - 15 Grundfondsentwicklungeplan .. VVS VVS VD - 16 Bauwirtachaftapplan ..... VPA V PA 17 Plan der TWK des Material- verbrsuohee............ VD - - VD VD - 18 Msteris)bedarfsplan .......... 19 Plan des Sohrottaufkommens . VD VPA - 20 Warenbewegungsplan ........ VDD - - 21 Transport Ian (Jahr) ........ - - 22 Plan doe Berufssusbildung VD VD - 23 Plan der Hoch- and Fachschulen VD VD - 24 Forsohung and Technik VVS VVS VD a) Planentwirfe ............. b) Gessmtpplan .............. VVS VS VD c) Zuestzplsn ... VD VD d) Zusammenetellung D-Themen WS VD VD e) Zneammenstellnng der Kom- plezaufgaben ............. VD VD VD f) Organisatorische Nomen- klatur .. ...... VD g) Liste der abgeechlossenen Arbeiten den Planes For- sohung and Technik ...... VD 25 Plan der Standsrdisierung VD 26 Plan der internationalen Zu- VD ssmmenarbeit ............... 27 Plan des GroOhandele ....... VDS 28 Ezportplan .............. VD VD II. Sonstige Plane 1 Dokumentation fur TWZ VD VD VD 2 Protokolle caber internationale Vereinbarungen ............. VVS VVS VVS 3 Entwioklungsplane and Per- s~ppeekktavplane fair einzelne In- e VVS VVS VD triezwei g d u 4 Rekonatmktioosplane fur GroB- betrieba .................... 5 Techn. Entwicklungeprogramm fair GroBbetriebe ............ 6 Betriebspisse (mit Aufnahme der Schwerpunktbetriebe It. An- hang) . , . 7 Forschung and Technik: Struktur- and Stellenpaane von Entwicklungestellen mit mehr ais 50 Mitarbeitern .......... struktionabUras, Institute, Sdxilen, Deutedien' Handelszentralen and volks- III. Berichterstattung eigenen Betriebe. 1 Z 110 Monatabericht mit Teile des Volkswirtsdiaftsplanes (einschl. Kontroll- 1 Me8werten ........ . ziffern and PlanvorschlAge). 2 Z 111 Vollbericht Produk- Bei Aufgliederung der verschiedenen Planteile in tion/Quartal ....... einzelne Absduiitte ist Uber den Grad der Geheim- 3 P 13 Halbmonatl. Kurz- haltung von der anfertigenden Dienstetelle in elge- bericht Produktion . ner Verantwortung zu entscheiden. 4 P 15 Abrechnung TWK .. VD VD VD VD VD VD VD VD VD VD VD VD ? VD VD VP A VD VD VP A VD VD VD VD - Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Lfd. Nr. Bezeichnunt? 1116 Aufnahme neuer Ar- beiten industrieller l'roduktion ........ (i P 26 Monatsbericht der Er- zeugung von Elektro. energie in der Deut- schen Demokrati- schen Republik 7 P 27 INN*-Kontrollbericht 8 1' 2$ Kapazitatszuwachs.. 9 A Q J Abrechnung Arbeits. kriifteplan (Quartal) 10 Berufsausbildung - Quartalsberichte 11 Berichte and Unter- lagen uber Betriebs- schutz snit vertrau- lichem Charakter ... 12 FJMJ (z) Formblatt Finanzbericht ...... 13 Finanzkontroll- berichte and Analyse 14 Revisionsberichte ... 15 Berichte zur inter. nationalen Zu. sammenarbeit ...... 16 Forschung and Technik: a) Jahresberichte der F E- Stellen .................. (soweit diese Unterlagen be- Gruppe A B C VD VD VD VD - VD VD - VD VD - VD VD - VD VD -. VD VD VD VVS VVS - VVS VVS - VD - - VD VD - VD VD VD sonders vertraulich rind, rind sie von der jeweiligen Dienat- stelle in eigener Verantwor- tung zur VVS zu erklkren) b) Quartals-, Halbjahres- and Abschlulberichte der F/E- Stellen, Studienentwiirfe ... DP - - (soweit these Unterlagen be- sonders vertraulich Bind, ist der Vertraulichkeitagrad von der ausfertigenden Dienat- stelie in eigener Verantwor- tung festzulegen) Anhang zur Nomenklatur tflr Versahlu8/aohen zu H/6: Die Betriebspiisse nachstehender Betriebe sind als ver- trauliche VerschluBsache zu behandeln: VEB GroBkokerei ,Mfity&s RSkosi" - Laudlhammer VEB Kombinat ?Otto Grotewohl" - Bohlen VEB Kombinat Espenhain VEB Mineralolwerk Lutzkendorf VEB Hydrierwerk Zeitz VEB Synthesewerk Schwarzheide 11. Anordnung fiber die Bildung eines Kontroll- stabes ?Neue Technik" fair die Kohlenindustrie Vom 20. August 1956 Zur F6rderung and Kontrolle der EinfUhrung der neue- sten technischen Fortschritte in der Kohlenindustrie wird folgendes angeordnet: I. (1) Mit Wirkung vom 2. Juli 1956 wird der Kontrollstab ,.Neue Technik" der Kohlenindustrie mit dem Sitz in Leipzig gebildet. (2) Der Kontrollstab ,Neue Technik" fur die Kohlen- industrie untersteht dem Stellvertreter des Ministers fur den Bereich Kohle. VerwaltungsmaBig wird der Kontrollstab ?Neue Technik" der HV Anlagenbau an- gegliedert. Seine Aufwendungen werden fiber den Haushalt der HV Anlagenbau finanziert. I1. Der Kontrollstab ?Neue Technik" fur die Kohlenindu- strie hat folgende Hauptaufgabl?n: Uberprilfung von volkswirtschaftlich wertvollen Verbesserungsvorschlagen, Neuerermethoden and technischen Neuerungen in den Braunkohien- werken auf ihre Ubertragungsmoglichkeiten in andere Betriebe, in denen die erforderlichen tech- nischen Voraussetzungen vorhanden sind Oder ge- schaffen werden kdnnen, Festlegung and Kontrolle der Einfiihrungsplane in Zusammenarbeit mit den zustkndigen Haupt- verwaltungen, Revierleitungen, Braunkohlen- werken and Leitungen der Buros fur Erfindungs- und Vorschlagswesen. III. . . Die Zusammensetzung and die Tatigkeit des Kontroll- stabes sind durch eine Arbeitsanweisung des Stell- vertreters des Ministers fur den Produktionsbereich Kohle zu regeln.' 12. Arbeitsanweisung f fir den Kontrollatab ?Neue Technik" Bereich Kohle 1. Autgabenstellung: Der Kontrollstab ?Neue Tedtnik" soil durch seine Arbeit mit dazu beitragen, das tedhnisdne Gesamtniveau im Bereich Kohle zu heben, den neuesten Stand der Tech- nik zu ermitteln and diesern zur Einfilhrung zu ver- helfen. Sein Einsatz ist operativer Natur an der Basis, sein Arbeitsstil ist freizuhalten von allem formalen Handeln. Ihm obliegen folgende Aufgaben: 1. a) Kontrolle der in der Praxis bewahrten, volkswirt- sc haftlich wertvollen Verbesserungsvorschlifge, Neuerermethoden and technischen Neuerungen in einzelnen Braunkohlenwerken bezuglich weiterer Nutzung, b) Oberpridung and Beurteilung derselben bezuglich Anwendbarkeit in Betrieben gleichartiger Struktur and Voraussetzungen, c) tYbertragung and Durchsetzung der Einfiihrung derselben auf die Betriebe, in denen die erforder- lichen technischen Voraussetzungen gesdiaffen werden kdnnen. Dies in Zusammenarbeit mit den zustandigen Leitungen der BfE, Braunkohlenwerke, Reviere and Hauptverwaltungen durch ent- sprechende Festlegung des Einfuhrungsplanes rand der Pfiidtt der Kontrolle bis zur Realisierung der MaBnahme. Voraussetzung hierffi.r ist die technische und wirt- schaftliche Uberarbeitung des jeweiligen Schwer- punktvorsdilages durch den Kontrollstab, die Doku- mentation des Nutzeffektes fur unsere Volkswirt- schaft im erforderlichen Falle bei den jeweils zu- staridigen hauptverantwortlichen Stellen, welter die Anordnung der Einf(ihrung durch these haupt- verantwortliche Dienststelle bei den ihr unter- stellten Betrieben, d) Unterrichtung der hauptverantwortlichen Stelle bei Nichtdurchffihrung von beschlossenen MaBnah? men and entsprechende Kontrolle des daraufhin VeranlaBten. 2. Einffihrung gemliO 1 a) bis d) der neuen Technik im Bereich Kohle auf Grund konkreter Aufgaben- stellung des Ministeriums. Shcwergewicht ist auf die allseitige Verwirklichung von bereits bewilhrten Mallnahmen zu legen durch a) Verhandlungen mit den zustandigen Instanzen des Masdtinenbaues u. a., Terminfestlegung and laufende Uberwachung der Aufgabenstellung; b) Kontrolle der die Neue Technik betreffenden Auftrags- and Vertragsbindungen bei VEB Kohleanlagen; c) Kontrollierende Tatigkeit bei der Festlegung der Aufgabenstellung and Projektausarbeitung fur Institutionen hinsichtlich der Anwendung der neuesten Erfahrung and der Neuen Technik. Gewahrleistung des Rechtes des unmittelbaren t Die Arbeitsanweisung vom 11. August 1956 fUr den Kontroll- stab ?Neue Technik- ist nachstehend abgedrucki. Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Vortrages bet der. zustindigen Ministerien bet Nichteinhaltung des festgelegten Weges der Ein- fuhrung and Anwendung modernater Erkennt- nisse. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Hauptverwaltung Anlagenbau, dem VEB Kohleanlagen and der Abteilung Forsdumg and Entwidc1ung der Kohlenindustrie erforderlich. d) Einadhaltung bet der Frage der Mittelbereit- stellung fur durchzufuhrende Malnahmen auf dem Gebiet der Neuen Tedrnik in Form von enteprechenden Vorschl8gen zwecks HerbeifUh- rung von ministeriellen Entscheidungen bet Schwerpunktma0nahmen. Dies auf Grund von Dokumentationen, the von dem Kontrolistab beizubringen bzw. zu (lberpr(Ifen sand. 3. Laufende Qualifizierung aller tedinischen Mit- arbeiter des Kontrollstabes bezilglich des neuesten Standee der Technik in anderen Staaten, Teilnahme an Fachtagungen and Besprechungen, Auswertung der Fadnliteratur mit dem Ziel, den entsprechen- den hauptverantwortlichen Stellen fur erkannte SchwerpunktmaBnahmen Einfuhrungsvorsdrlkge zu unterbreiten. 4. a) Feststellung des volkswirtschaftlichen Nutzens fur the zur Einfuhrung festgelegten entscheiden- den terhnischen Neuerungen mittels technischer Argumentation and finanzieller Beweisfuhrung mit entaprechender Berichterstattung bet den zustindigen Stellen. b) Berichterstattung zur gesamten Aufgabenstel- lung bet dem Stellvertreter des Ministers fur den Bereich Kohle einmal im Monat durch den verantwortlichen Leiter des Kontrollstabea, c) RUdcsprachen bei den zustindigen HV-Lectern bzw. Hauptverantwortlichen im jeweiligen Be- darfefalle and gemiB festzulegender Ternsine - sinngemaa auch durch einzelne Mitarbetter des Kontrol)stabes. d) Elnodhaltung 1th 1dititch der Einfiihrung der Neuen Technik bei Werkleiter- oder Revierleiter- besprechungen gemAB Festlegung durch HV- bzw. Revierlelter. II. Organlesgon 1. a) Der Kontrollstab Neue Technik arbeltet im Auf- trage des Ministeriums fir Kohle and Energie and 1st dem Stellvertreter des Ministers Air Kohle and Energie - Bereich Kohle - Herrn P e c h direkt unterstellt. b) Durch entsprechende Anordnung wind the Vor- aussetzungen fir the Realislerung der enter I. 1 aq his d) angefihrten Aufgaben sicherzu- stellen. c) Mittels entsprechender Ausweise, vom Ministe- rium fir Kohle and Energie ausgestellt, ist das Recht auf AusUbung kontrollierender Tatigkeit bez(1glich Neuer Technik in allen Betrieben des Bergbaues zu gewihrleisten. d) Durch Ver6ffentlichung im Mitteilungsbiatt wird festgelegt, daB the Revier-, Werk- and BfE- Leltungen the Pflidrt haben, dem Kontrollstab der Neuen Ted nik Auskunft zu erteilen sowie the entsprechenden Unterlagen, Realisierungs- plane usw. vorzulegen. 2. Sitz des Kontrolletabes ist Leipzig. Er ist kom- merziell der HV Anlagenbau Leipzig angegliedert. (lbersicht fiber voraussichtlichen Finanzbedarf ist nach Titigkettsaufnahme and Bestatigung der vor- gelegten Vorsdrlage zu geben. 3. Der Kontrollstab besteht aus: I Leiter 1 Fach-Ingenieur Air Bergbaumasdrinen 1 Fach-Ingenieur fur Elektrotechnik I Steno-Sachbearbetter (spez. far graflsche Aus- wertung, Terminverfolgung usw.). Die entaprechend der am 13. Juni 1956 getroffenen Festlegung vorgesehene Besetzung dieser Stelleri 1st aus der Anlage zu ersehen. Vorschlage zum evtl. weiteren Ausbau des Kontsollstabes bezagl. eines Bau- and Bergbau-Spezialisten werden nach er- brachtem Niitzlichkeitsnachweis unterbreitet. Dies besonders unter Berudssichtigung der vom Mini- sterium vorgesehenen Organisation zur Einffihrung der Neuen Technik in den einze'.nen Revier- leitungen. 4. Die schnellstmSgliche Erreichung der Einsatzorte ist durch Koordinierung von Fahrten der Kraft- fahrzeuge der HV Anlagenbau and VEB Kohle- anlagen zu gewihrleisten, weiterhin dutch Ein- planung von Mittein fur entsprechende Dienst- fahrten mit Kraftfahrzeug bzw. Bahn. 5. Die Mitglieder des Kontrol)stabes haben ein Dienst- tagebuch zu fthren. In Form der Befahrungs- berichte ist fiber das taglich Durchgefiihrte and Erreichte in dem Diensttagebuch zu berichten. 6. Der Kontrollstab hat einen Monats-Arbeitsplan auszuarbeiten and dem Stellvertreter des Ministers, Herrn P e c h , jeweils bis awn 25. jeden Monats fur den kommenden Monat zur Bestatigung vor- zulegen. 7. In dieser Arbeitabesprechung ist das Ergebnis des vergangenen Monats zu analysieren and the Auf- gabenstellung fur den neuen Monat im Kollektiv zu erarbeiten. 8. Das Protokoll der Monats-Arbeitsbesprechung ist gleichzeitig the Monatsanalyse des Kontrollstabes. 9. Der Schriftverkehr des Kontrollstabes ist Behr gering zu hasten. Er hat nach den letzten Anweisun- gen zu erfolgen. Sthreiben von besonderer Bedeu- tung and solche, the an Dienstatellen der HV-Ebene and dardber (soweit sle nicht dem elgenen Beretch angehtlren) sired dem Stellvertreter des Ministers, Bereich Kohle, zur Unterschrift vorzulegen. III. TLtlgkelhaufnabme: a) Der Kontrollstab Neue Tedurik beginnt seine Tatigkeit am 2. Juli 1956. b) Gemail Bezug e) sind erstrangig folgende Probleme in Angriff zu nehmen: Gleiskettenfahrwerke (Realisierung, Umbau usw.) Ersatzmatertalfragen zu Schwellenproblem Langsdtienenoberbau Entwasserungsmalnahmen and einzelne der im MaBnahmeplan worn 12. April 1956 angefUhrten erprobten Neuerungen gemafi jeweiliger Dringlichkeitserkenntnis. Zusammenfassung: Der EntschluB des Ministers fir Kohle and Energie bezUgl. Sdiaffung des Kontrollstabes wurde mit den fur the EinfUhrung eintretenden Dienststellen and Parteiorganisationen durchgesprochen and von diesen begrUBt. Vom Einsatz aller Beteiligten hangt es ab, aus dem Kontrollstab ein Instrument fir die Einfihrung der Neuen Technik im Bereich Kohle zu machen, des the Forderungen der 3. Partelkonferenz mit erfUllen hilft. 13. Anweisung fiber die Durchffihrung des Ge- nehmigungsverfahrens ffir Berichterstattung Vom 20. September 1956 Auf Grund des ? 2 Abs. I der 1. Durchffihrungsbestim- mung vom 9. August 1956 zur Verordnung fiber das Berichtswesen der Deutsdien Demokratischen Republik (GB1. S. 621) ward zur DurdttUhrung des Genehmi- gungsverfahrens fur Berichterstattungen folgendes bestimmt: 1. Die Genehmigung fir genehmigungspfiichtige Bericht- erstattungen ward vom Minister erteilt. H. Die Kontrolle des Berichtswesens and die Bearbeitung der Antrige auf Genehmigung von Erhebungen obliegt der Hauptabteilung Planung (HA Planung). Die Antrage sind der HA Planting einzureichen. Diese Uberpriift die Antrage and legt sie dem Minister mit Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 eiuer entsprechenden Stellungnahme zur Entscheidung vor. III. Die HA Planung hat hicrbei insbesondere folgende A?ufgaben zu crfilllen: 1. Oberprufung der beantragten Berichterstattungen auf ihre Notwendigkeit. Vermeidung von Doppelbefragungen. 3. Durchfi hrung der Abstimmung bei Erhebungen, die sich auch auf den Zustandigkeitsbereich ande- rer Organe erstrecken. 4. Oberprilfung der Berichterstattungen in sachlicher and methodischer Hinsicht. 5. Einschrankung des Umfanges der Berichterstattung auf das unbedingt notwendige Mat3. 6. Iangfristige Festlegung der Periodizittit der Be- richterstattungen. 7. Oberpr(fung der Voraussetzungen einer exakten Aufbereitung and Auswertung beim Veranstalter der Berichterstattung. 3. Einreichung der vorgesehenen Erhebungsunter- lagen bei der Kontrollstelle fir das Berichtswesen bei der Staatlichen Zentralverwaltung fur Statistik unmittelbar nach Erteilung einer Genehmigung. 9. Jahrliche Oberpriifung des Berichtswesens in Zu- sammenarbeit mit den Hauptverwaltungen, Haupt- und Zentralen Abteilungen mit dem Ziele der Ver- minderung des Umfanges and der Vereinfachung des Inhaltes der Erhebungen. 10. Kontrolle der Einhaltung der Verordnung vom 20. Juli 1956 caber das Berichtswesen der Deutschen Demokratischen Republik durch Hauptverwaltun- gen and Betriebe. IV. 1. Der Antrag auf Genehmigung einer Berichterstat- tung') 1st mit folgenden Unterlagen einzureichen: a) ausfiihrliche Begrundung der Erhebung, b) Vordrucke fur Befragung (bei formloser Befra- gung die dem Betrieb aufgegebenen Fragen), c) Erlauterungen usw. 2. Antrag and Unterlagen sind zweifach einzu- reichen. Unvollstandige Antrage werden nicht bearbeitet. 3. Antrage auf Genehmigung von Be richterstattungen der Querschnittsabteilungen der Hauptverwaltun- gen sind Ober die zustandige Zentrale Abteilung zu leiten. Diese hat Me mit ihrer Stellungnahme an die HA Planung weiterzugeben. Antrage auf Erhebung der Hauptabteilungen and Zentralen Ab- teilungen sind der HA Planting unmittelbar zu Obersenden. 4. In jeder Hauptverwaltung ist ein Mitarbeiter zu bestimmen, fiber den the AntrAge der Hauptver- waltungen zu leiten sind. Diener ist der HA Pla- t) Antragsformulare sind bel der HA Planung erhalttich. 15. Richtlinie fiber die Berechnung der Zufuhrun- gen zum Direktorfonds im Planjahr 1956 Diese Richtlinie soil eine einheitliche Berechnung der ZufCthrungen zum Direktorfonds fur das Planjahr 1956 gewahrleisten. Deshalb wird entsprechend ? 17 Abs.2 der 1. DB vom 12. Mai 1956 zur Verordnung caber den Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirt- schaft im Planjahr 1956 - Volkseigene Industrie - (GBl. I S. 462) im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen folgendes bestimmt: Fur die Berechnung der Zufiihrungen zum Direktor- fonds 1956 sowie deren Verwendung sind nachstehende gesetzliche Bestimmungen mafigebend: 1. Verordnung vom 17. Februar 1955 Ober den Direk- torfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirt- schaft im Planjahr 1955 (GB1.I S. 133). nung bis zum 1. Oktober 1956 namentlich zu be- nennen. Ihm obliegt es, an der Vereinfachung and Verbcsserung des Berichtsw'esens mitzuarbeiten and Doppelbefragungen zu verhindern. V. Ordnungsgemafl eingereichte Antrage sind von der HA Planung innerhalb von zehn Tagen zu bearbeiten. VI. 1. Bei Anderungen bereits genehmigter and registrier- ter Befragungen mull die Zustimmung der HA Pla- nung vorliegen. 2. Die Einstellung einer ger.ehmigten Berichterstat- tung ist dem Befragten and der HA Planung un- verzuglich mitzuteilen. VII. Berichterstattungen der Revierieitungen Borna, Halle and Senftenberg an die Hauptverwaltung Braunkohle sind, sofern these Endbefragte sind, nicht genehmi- gungspflichtig. VIII. Fur Dispatchermeldungen ist mit den Hauptverwaltun- gen ein Kontingent fur tagliche, dekadenweise, vier- zehntagliche and monatliche Meldungen festzulegen. Die Kennziffern hierf(ir sind bei der HA Planung and dem Chefdispatcher in einer speziftzierten Aufstellung zu hinterlegen. Dieses Kontingent darf auch bei not- wendigen operativen Anderungen des Meldesystems nicht uberschritten werden. IX. 1. Mit der Ausarbeitung des Berichtswesens fir das Jahr 1957 ist bereits jetat zu beginnen. Es ist be- sanders darauf zu achten, daB nur unbedingt not- wendige Erhebungen beantragt werden. 2. Die Genehmigungsantrfige fur das Jahr 1957 sand von jeder Hauptverwaltung, Hauptabteilung oder Zentralen Abteilung gesammelt an die HA Pla- nung bis spatestens 15. November 1956 einzureichen. X. Die Leiter der Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen and Zentralen Abteilungen sind fur die strikte Ein- haltung dieser Anweidung persSnlich verantwortlich. 14. Ungfiltige Dienstausweise Die nachstehend aufgef(ihrten Dienstausweise des Mini- steriums Mr Kahle and Energie sind fur ungultig erklart warden: a) Nr. 87, ausgestellt auf den Namen Klaus U n r a U, geboren am 28. Januar 1921, b) Nr. 106, ausgestellt auf den Namen Robert H e h 1, geboren am 16. Februar 1915. 2. Verordnung vom 26. Januar 1956 fiber den Direk- torfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirt- schaft im Planjahr 1956 (GB1. I S. 129). 3. 1. Durchfihrungsbestimmung vom 12. Mai 1956 zur Verordnung Ober den Direktorfonds in den Betrie- ben der volkselgenen Wirtschaft im Planjahr 1956 - Volkseigene Industrie - (GB1.I S. 462). Bei der Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist folgendes zu beachten: Zu ? 2 der 1. Durchfuhrungsbestimmung: 1. Fur die entsprechend dem Beschluf des Minister- rates vom 1. Juni 1956 Ober die Gewahrleistung der Unterbringung der Jugendlichen in Lehr- and Ar- beitsplatze fiber den geplanten Lohnfends hinaus einzustellenden Jugendlichen ohne Berufsausbtl- Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22: CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 - 57 - dung tin Alter bis zu 16 Jahren - Lehrlinge, Lehr- Warenprodrrktion die Selbstkosten der absetzbaren melater, Lehrausbilder usw. - 1st der geplanten verglelchbaren nichundustriellen Leistungen hinzu- Lohnsumme die effektiv gezahlte Lohnaumme fur zuredmen. these Beschiftigten zeitanteilig hinzuzuredrnen. u 2. Unter Investitionsaufbauleltungen sired alle Auf- Z8 Dag der 1. Dute Be ebe Se gilt as s erfUllt, wenn bauleltungen des Investtragers zu verstehen, the ent- n aprechend den Richtlinien vom 15. Februar 1954 bet lag en nund nichtbe rerfuitengWades r?enplanes ioder fur die Finanzierung der Bauleitungen des In- b auf vestitionatr5gers (GB1. S. 201) aus den gleitenden zuzilglich der nichtindustriellen Leistungen das ge- Richtaitzen finanziert werden, gleichviel, in wel- plante Betriebsergebnis (Gesamtgewinn) eingehalten Cher Form and ureter welcher Bezeichnung these oder Ubersd-ritten bzw. der geplante Verlust ein- tersdiritten wurde. il er un auftreten. gehalten o Die ZufUhrung fur, these Abteilungen betragt 1,5 Prozent der geplanten Bruttolohn- and -ge- Zu ? 5 der 1. Durchfithrungsbeatimmang: ten ifti d B . g r es haltssumme der in dieser Abteilung Diese 1% Prozent Primienfonds werden aus den gleitenden Richtaltzen finanziert. Die Verwendung dieses Primlenfonds hat entsprediend ?9 der Ver- ordnung vom 17. Februar 1955 (fiber den Direktor- fonds zu erfolgen. Ehne besondere Kenntlidunachung bet der Bildung and Verwendung dieses Primien- fonds innerhalb des Direktorfonds hat nicht au erfolgen. Fur die In der. In vestitionsabteilungen usw. Be- sdriftigten, bet denen es sid- arbeitsrechtUch urn Angeh6rige des betreffenden Betriebes handelt, kann bet Erfullung der Bedingungen fur the Zu- fuhrungen zurn Direktorfonds fur these Besdiaf- tigten the geplante Lohnsumme ala Bemessungs- grundlage fur eine weltere 2%prozentige Direktor- fondszufUhrung herangezogen werden; deegleidren kann bet Erfallung der Bedingungen Produktions- primie gezahlt werden. Die Finanzierung dieser Betrgge erfolgt aus dam Gewinn bzw. aus den Kosten. Zu t a der 1. Durrdhflbeungsbestimmung: 3. Grundlage fY r the ErfUllung des Planes der Waren- produktion 1st the aus der beauflagten Bruttopro- duktion entwickelte n Warenprod drtion der absetzbaren Werksabgabeprelse industriellen and der nidit industriellen Lelatun- gee, sowelt letztere im Finanzplan three Nieder- adrlag gefunden heben. 4. Bel der Ermittlung der Erfilllung der Warenpro- duktion dUrfen Bestandsanderungen der unvollen- deten Produktion nur darn berudcsichtigt werden, wenn diese geplant Sind. Die Bestandsanderungen dUrfen jedoch beam ?Ist" rnrr bis zur geplanten HBhe berUdcsichtigt werden, mit Ausnahme des Vorabraumes in Braunkohletagebauen. Die Be- wertung der Beetandsanderungen der unvollendeten Produktion hat gemAB den Festlegungen der Brandierichtlinien zu erfolgen. Soute die Erfilllung der Gesamtwarenproduktion Oder eves der festgelegten widitigaten Erzeugnisse nur von der Berudcsichtigung der Bestandsande- sein, so kann deroLettertder Hauuktirtverwaltung aid Grund fines begrUndeten Antrages (z. B. Komplet- tierungaschwierigkelten) seine Zustinurrmg zur Be- rududdstigung dieser Bestandsanderurg erteilen, such wenn these nidit geplant 1st. 5. Der Plan der Warenproduktion gilt nur darn als erfUllt, wenn the vom Ministerium festgelegten volkawirtachaftlldh widltigsten Erzeugnisse im ein- selaen mengenmlBig bzw. nach unveranderlichen Planpreisen der Tell der Produktion von Massen- bedarfagUtern wertmABig and dartiber hinaus der Plan der Warenproduktion insgesamt wertmaBig erfUllt aind. 6. Yet den Betrieben der Hauptverwaltung Gas and der Hauptverwaltung Elektroenergie 1st unter be- auflagter Bruttoproduktion fur die Planposltion Elektroenergie and Gas die eigene Erzeugung zu- zuglich Energlebezug zu verstehen. Zu ? 4 der 1. Durebfilbrungsbestimmung: 7. Bel der Beurteilung der Erfullung deg Planes zur Senkung der Selbstkosten Sind den Kosten der vergleldibaren beauflagten and nichtbeauflagten 9. trGrundslitzlich mebe der Haupptverwaltung Braunkohie bet der Ennittlung des Ergebnisses aus Absatz keine Be- ridltigung des Planergebnisses zufolge der Uber- erfiillung der abgesetzten Produktion erfolgen. In Auanahmefillen, jedodi nur auf Grund der Tat- sadue, daB bet UbererfUllung der umgesetzten Pro- duktion das Ergebnis aus Absatz nicht erfUllt wurde, kann der HV-Leiter auf Grund enes zu erbringen- den Nachweises die Genehmigung erteilen, daB das geplante Ergebnis aus Absatz entsprechend der urn- gesetzten Produktion beriditigt werden darf. Ist the Nichterfiillung des Betriebsergebnisses trotz Ober- erfiUlung der umgesetzten Produktion lediglich auf eine Uberschreitung des ubrigen Ergebnisses zu- rQdizufUhren, darf keine Beridrtigung des geplan- ten Ergebnisses aus Absatz erfolgen. Diese Sonderregelung ist nicht fur den ? 10 Abs. 2 der 1. DurdzfUhrvngsbestimmung anzuwenden, be- reditlgt also nicht zur ZufUhnung hum Direktor- fonds aus Unterschreitung des geplanten Verlustes zufolge der Ubererfullung der umgesetzten Produk- tion. Gleidifalls 1st es in diesen Fallen nicht zu- lissig, bet der Erredrnung der Produktionsprimle die prozentuale Untersdrreltung des berichtigten Ergebnisses (Verlust) Im Pramienbetrag zu bertlck- siditlgen. Des Ergebnis aus Absatz 1st mat 100 Pro- zent Erfitllung anzusetzen. Za 16 der 1. DurWilbrungsbesttmmang: 10. Die Kosten gemAB dem MinisterratsbeschluB ' vom 1. Juni 1956 (s. Tz. I dieser Richtlinie) sired eliminie- rungsfahig. Zu f 7 der I. DurebfObrungsbestimmung: 11. Die Betriebe, denen per 31. Marz 1956 zufolge der UntererfUllung der Plane durdi the unmittelbaren oder mittelbaren Auawirkungen der strengen Frost- periode im I. ?uartal 1956 dutch den Minister in Ubereinstimmung mit dem Stellvertreter des Vor- sitzenden des Ministerrates Fritz Selbmann and dem Ministerium der Finanzen die volle ZufUhrung hum Direktorfonds in Hdhe von 4 Prozent geneh- migt wurde, legen fur die ZufUhrung zum Direktor- fonds am 30. Juni 1956 and 30. September 1956 die Er- fullung der Plane des II. bzw. III. Quartals zu- grunde. Eine Zufdhru-ng auf Grund der kumu- lativen ErfUllung der Plane seat Jahresbeginn hat bet diesen Betrieben erstmalig wieder zum 31. De- zember 1956 zu erfolgen. 12. Die bet Erfillung der Voraussetzungen in den Quartalen erfolgten erh5hten ZufUhrungen bis zur HShe von 4 Prozent der geplanten Lohnaumme ktlnnen im Laufe des Jahres bis zu 3,375 Prozent der geplanten Lohnsumme verbraudit werden. Die rest- lichen 0,625 Prozent dUrfen erst verbraucht werden, wenn am Jahresende feststeht, daB der Jahresplan insgesamt erfflilt wurde. 13. Die Zufuhrungen erfolgen im Laufe des Jahres auf der Be redmungsgrundlage der tin jeweiligen Zeit- absdrnitt geplanten Bruttolohn- and -gehaltssumme unter Berudcsiditigung der zeitanteiligen Plan- bzw. Ist-Lohnsumme der im ? 2 Abs. 2 der 1. Durdi- fuhrungsbestimmung besonders aufgefiihrten Be- achaftigten, the dem geplanten Lohnfonds hinzu- gerechnet werden dirfen. Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Zu 9 ? der 1. Durdifiihrungsbestlmmung: 14. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Anteiles on nu hr als 10 Prozent Lehrlingen an der Gesamt- helegschaft fur die Zufuhrung zum Direktorfonds dei Ausbildungsstatte diirfen die zusatzlich ein- gestellten Lehrlirge entsprechend Tz. 1 dieser Richt- linie mit bcrucksichtigt werden. 15. Sofern die Notwendigkeit besteht, konnen die Hauptverwaltungen fur die weitere 1,5prozentige Lufuhrung zum Direktorfonds der Ausbildungs- statte in bezug auf die Einhaltung der geplanten Kosten and Erlose besondere Voraussetzungen zur Bedingung machen. 16. Der Lohnfonds der Ausbildungsstatte setzt sich aus der geplanten Lohnsumme fur Lehrlinge und Lehr- ausbilder zusammen. Zu ? 9 der 1. Durchftihrungsbestimmung: 17. Die wirtschaftlich selbstandigen Betriebsteile, die bei Erfullung der aufgeschlusselten Plane Zufiih- rungen zum Direktorfonds bis zur Hohe von 4 Pro- zent vornehmen dUrfen, sind vom Ministerium in (7bereinstimmung mit dem Ministerium der Finan- zen den Hauptverwaltungen bereits bekanntgegeben worden. Zu ? 10 der 1. Durchffhrungsbestimmung: 18. Die zusatzlichen Kosten gemaB dem Ministerrats- beschlu% vom 1. Juni 1956 (s. Tz. I dieser Richtlinie) rind eliminierungsfahig. 19. Als Erfii.llung bzw. Ubererfullung der Selbstkosten der geplanten Warenproduktion gilt die Erfullung, die rich entsprechend dem ? 4 der 1. Durchfiih- rungsbestimmung in Verbindung mit der Tz. 7 die- ser Richtlinie ergibt. 20. Die Zufuhrung zum Direktorfonds aus der Massen- bedarfsguterproduktion ist wie folgt zu errechnen: Akkumulation der Abt. Massenbedarfsguter / . Anteil Direktorfonds /. Produktionsabgabe Zufuhrung zum Direktorfonds Sollten die Bestandsanderungen der Fertigungs- erzeugnisse aus der Massenbedarfsguterproduktion zu Betriebspreisen bewertet werden, so ist der ent- sprechende Gewinnanteil (+ bzw. ./.) zu berudc- sichtigen. Es ist darauf zu achten, daB entsprechend dem Ver- ursachungsprinzi?p in den Gesamtselbstkosten der Massenbedarfsguter auch Betriebs- and andere Gemeinkosten sowie eventuelle Absatzkosten ent- halten sind. Zu ? 14 der 1. DurchfUhrungsbestimmung: 21. Die Zustimmung fur Zahlungen aus dem Direktor- fonds an die Pramienberechtigten nach Gruppe I der Pri mienverordnung vom 17. Februar 1955 (GB1. I S. 135) ist durch die zust5ndige Haupt- verwaltung erforderlich. Zu ? 9 der Verordnung vom 17. Februar 1955 22. Grundsatzlich sollen 60 Prozent samtlicher Zufiih- rungen zum Direktorfonds fur Pramien verwandt werden. Uberhange aus Vorjahren sind im Plan- jahr gleichfalls in diesem Prozentsatz mit einzu- beziehen. Haben Betriebe die Bedingungen fur die Zufuhrung zum Direktorfonds bis zur Hohe von 4 Prozent nicht erfiillt and werden demzufolge dem Direktorfonds nur 1 % Prozent des geplanten Lohn- fonds zugefiihrt, so ist in jedem Falle aus diesen 1 't Prozent die Finanzierung der kulturellen and sozialen MaBnahmen sowie des Wettbewerbs-, Er- flndungs- and Vorschlagswesens sicherzustellen. Der Begrenzungsprozentsatz von 60 Prozent braucht dabei nicht beriicksichtigt zu werden. Haben Betriebe die Absicht, aus den Zufiihrungen zum Direktorfonds aus uberplanmalligem Gewinn bzw. Unterschreitung des geplanten Verlustes gro- Bere Investitionen aisw. durchzufii.hren (z. B. Kauf eines Ferienheimes) and Sind diese im Betriebskollek- tivvertrag festgehalten worden, so ist der Werk- direktor in Ubereinstimmung mit der BGL berech- tigt, diese Anschaffungen ohne Beriicksichtigung des Begrenzungsprozentsatzes zu finanzieren. Dabei ist der ? 14 Abs. 8 der 1. Durchfuhrungsbestimmung zu berucksichtigen. Zu ? 16 der 1. Durchtf1hrungsbestimmung: 23. Tritt durch eine erhohte Ruckbuchung eine Ober- ziehung des Direktorfonds ein, so ist ein Aktiv- konto (Konto 269 Sonstige Forderungen) zu bilden. Der Betrieb hat dafiir einen Tilgungsplan auf- zustellen. 24. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. 16. Preisrecht des Guternahverkehrs mit Kraftfahr- zeugen In der Schriftenreihe zum Karteibuch des Verkehrs- rechts ist als Heft 3 das Preisrecht des Guternah- verkehrs mit Kraftfahrzeugen im VEB Deutscher Zen- tralverlag Berlin erschienen. Dieses Werk enthiilt die gesetzlichen Bestimmungen and Erlauterungen hierzu. Das Ministerium fur Verkehrswesen - HV Kraft- verkehr - weist darauf hin, daB das Werk, das weder im Einvernehmen noch nach Abstimmung mit dem Ministerium fur Verkehrswesen herausgegeben worden ist, in seinen Erlauterungen Widerspriiche zu gesetz- lichen Bestimmurgen sowie falsche Begrundungen and Auslegungen aufweist. Es ist daher nur bedingt an- wendbar and hat lediglich als Zusammenfassung der einschlagigen gesetzlichen Vorschriften Bedeutung. 75 17. Anweisung zur Durchfuhrung des Genehmi- gungsverfahrens fur Elektroenergie- and Wiirmeanlagen nach der Anordnung vom 29. Mai 1956 fiber die Genehmigung zur Errichtung oder erheblichen Veranderung von Energie- anlagen and sonstigen Bauten (GBI. I S. 511) Zur Durchf(ihrung des Genehmigungsverfahrens nach der Anordnung vom 29. Mai 1956 uber die Genehmi- gung zur Errichtung oder erheblichen Veranderung von Energicanlagen and sonstigen Bauten (GB1. I 5.511) wird fur Elektroenergie- and Warmeanlagen folgendes bestimmt: 1. Genehmlgungspflicht 1. Genehmigungspflichtig sind der Neubau and die Veranderung (einschlieBiich Stillegung and Ver- schrottung) von Energieanlagen. Unter Energie- anlagen fallen (von den Gasanlagen abgesehen): a) Stromerzeugungsanlagen, unabhangig von der Art des Energietragers bzw. Antriebes (Warme-, Wasser-, Windkraft-, Verbrennungsmotoren usw.). b) Dampferzeugungsanlagen fur Warmeversorgung (feste, flussige, gasformige Brennstoffe), c) Stromubertragungsanlagen, Verteilungs- and Verbrauchsanlagen (Leitungen and Umspann- werke, Verteilungsstationen, Stromverbrauchs- anlagen), d) Anlagen zur Fortleitung von Gebrauchswarme (Heizdampf-, HeiB- and Warmwasserleitungen). 2. Eine Genehmigung ist nidit erforderlich bei Strom- ii.bertragungs-, Verteilungs- and Verbrauchs- anlagen zur Fortleitung von Gebrauchswarme, die ausschlieBlich der Versorgung des Betriebes dienen, Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sidi auf betriebsetgenem Gelande befinden and mit Mentlichen Anlagen nidit uninittelbar in Verbin- dung stehen. Genehmigungspftidhtig sind danach z. B. die Ubertragungsieitungen der Deutschen Reichsbahn, der Chemie- and Kohlenkombinate oiler sines Dabrnpf legends Strom-, - and Warmwasserleitung, dag Gruben und sonstiger Inckder istrieebetrie Reishsbahn, be. Reic II. Einreiehung and Inhalt der Antrige 1. Vor Beginn der Projektierungsarbeiten 1st recht- zeitig vom Rechts- bzw. Investitionstrager beim zustindigen VEB Energieversorgung ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen: a) Vorplanungsunterlagen nach ? 3 der Anordnung vom 20. Januer 1956 zur Vorbereitung and Durchfuhrung des Investitionsplanes ... (Sonder- druck des Gesetzblattes Nr. 150); b) Gutachten der Zentralstelle far WMrmewirt- sdiaft nach ? 3 Abs. 1 der Verbrdnung vosn 18. Apr11 1953 fiber the Errichtung einer Zentral- stelle fur Wgrmewirtschaft (GB1. S. 575); c) eine Erklarung Ube the Herkunft der aufzustel- lenden Anlage oder Aggregate (Fertigungs- betrieb, Verkaufer bzw. bisheriger Reditstriiger bel Umsetzung). 2. Bon Strom- and Dampier eugung Vsanlagen sind erforderlich: a) bet Stillegungen: aa) Angaben fiber Herkunft and genaue tech- nisdie Daten bei nach 1945 errichteten Anlagen; bb) Gutachten der Tedinischen Uberwachung oder eines vereidigten Sachverstindigen fiber den tataidilichen Zustand; cc) Zustfmmung des ibergeordneten Organs; bb bei Versdrrottungen: Bei verachrottungsreifen Anlagen, die node in Betrieb sired, tat die Freigabe des zustandigen Staatlichen Vermittlungskontors fiir Maschinen and Materialreserven beizuitigen. Da die Frei- gabe erat erteilt wird, wenn the zur Verschrot- tung vorgeeehenen Anlagen and Ant ge teile des An- mindestens 3 Monate neck Absendung gebotes dam Vermittlungskontor zur Vermitt- lung zur VerfUgung standen, ist the Freigabe entsprechend reditzeitig einzuholen. protokolls erteilt. Den Rechts- bzw. Investitions- trikgern wind empfohlen, die GitePrufunB vom VEB Energieprojektierung vorne)urhen zu lessen and hierfir reditzeitlg einen Auftrag zu erteilen. Die Beibringung des Gtitevermerks des VEB Ener- gieprojektierung ist deshalb zweckmafing, weil sorest damn gachc? 1 tAbs. 6 der Anordnung die Aufll he nach ? age gegeben wind, die GiitePTUfung der Vorprojekte oder Projekte vom VEB Energieprojektierung durchfUhren zu lassen. Energie- 6. Die Entscheidung fiber die Aufnahma von 1,3 der Investitionsvorhaben nach Absdhn.I Ziff. Anordnung vom 31. Marz 1956 fiber die Vorberei- tung and Durchfiihrung des Energieprogramms (Sonderdruck der Genehmigung nach ) der Anord- nach Hung E vom 29. Mai 1956 erfolgen. IV. Mit der Kontrolle fiber die Einhaltung der Anordnung werden die VEB Energieversorgung, Bezirksenergie- inspektionen, beauftragt. 18. Einfahrung der Begeln der Technischen Be- triebsfiihrung far Kraftwerke and Netze in den Betrieben des Mlnisteriums fir Kohle and Energie Die unter Leitung der Hauptverwaltung Elektro- energie ausgearbeiteten and vom Institut fir Ener- getik herausgegebenen Regeln der Techniachen Be- triebsfiihrung fur Kraftwerke and Netze stellen ein wesentliches Mittel zur Verbesserung des Betriebs- ablaufes in allen Anlagen zur Energieerzeugung- and -verteilung dar and heifen Storungen and Ausfalle zu vermelden. Naddem sick die Regeln der Tedhnisdhen Betriebsfiih- rung in den Betrieben der sie Hauptverwaltung Eieek ro- energie bewiihrt haben, den Betriebe des Ministeriums fair Kohle and Energie, soweit these Anlagen zur Erzeugung and Verteilung von Elektroenergle betreiben, verbindlich erklart. Die Regeln treten jeweils 3 Monate nach Ausiieferung durch des Institut fair Energetik in Kraft. 19. Prifung wiirmetechnischer and elektrischer Mefigerite In Erginzung der in V. u. M., MIS, Nr.11 S. 143 ver- bffentlichten Mitteilung, gibt des Deutsche Amt fur Mail and Gewicht folgendes bekannt: 1. lu D gisschen Industrie - AuBenstelle Leipzig me HA Forschung and Warmestelle, Abt. Tedhnologiscre Entwicklung, Gruppe meitechnisdres Laboratorium, Leipzig C 1, BosestraBe 2, 1st ermachtigt worden, nadhstehend aufgefiihrte BetriebsmeBgeate zu prufen: 1. Thermoelemente 2. McBinstrumente fur Gleidistrorn mit den MeB- bereichendwerten von: 45 mV .... 1000 V, K1. 0,1-5 5 mV .... 1000 V, Kl. 1-5 50 NA .... 100 A, K1. 0,1-5 5 ?A .... 100 A, K1. 1-5 einsdhlieBlich Vor- and Nebenwiderstanden, aussdrlielilich Leistungsmessern, 3. technisdhe KompensationsaPParate Typ 0145 des RFT Geratewerk Karl-Marx- Stadt, 4. technische Dekadenwiderstande 0,1-10 000 Ohm des RFT Geratewerk Karl- Marx-Stadt, 5. technische McBbri3dcen in Wheatstone- Schaltung. Die Prufung erfolgt nach den Pr(ifungsvorschriften des Deutsdien Amtes fiir Mail and Gewicht. III. Erteilung der Geoehmtgung 1. Die VEB Energieversorgungfib~r kaene~ fair - ek An- tionen, werden ermachtigt, lagen bis zu einer Kapaziti t von 10 t/h bei Kesseln, 1000 kW bei Stromerzeugungsanlagen, 5000 kVA bet Stromverteilungs- and Ver- braucbsanlagen and Betriebsspannung bis ein- sdilieBlich 30 kV, zu entedreiden. 2. fiber Antrage fur groBere Anlagen oder Anlagen mit einer Betriebsspannung fiber 30 kV entscheidet nach vorheriger Prufung der Antrage durch den zustandigen VEB Energieversorgung the HV Elek- troenergie, Hauptenergieinspektion. 3. Die Genehmigung verliert ihre Gultigkeit, wens bis zum vorgesehenen Terrain die Errichtung Oder Verarderung nidht erfolgt. 4. In besonderen Fallen wind enteprechend ? 1 Abs. 6 der Anordnung nur eine vorlaufige Genehmigung erteilt and the endgiiltige Zustirnmung von der Vorlage des Projektes abhangig gemacht. 5. Von der HV Elektroenergie werden Genehmigungen auf der Grundlage von Vorprojekten oder Projek- ten nur bei gleichzeitiger Vorlage eines GUte- Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 2. Dem VEB Zentrales Konstruktionsbiiro der metallurgischen Industrie - Au(3enstelle Leipzig - ist autlerdem vom Deutschen Amt fur MaB and Gewicht bestatigt worden, daB die von ihm unter den vom DAMG festgesetzten Bedingungen ge- prilften and gestempelten elektrischen Mel3instru- mente fur Gleichstrom mit den McBbereich- endwerten: 45 mV .... 1000 V, KI. 0,1-0,5 50 /'A .... 100 A, Kl. 0,1-0,5 einschlieBlich Vor- and Nebenwiderstunden, ausschliellich Leistungsmessern als beglaubigt im Sinne des ? 2 der Anordnung uber die Kontrolle der Mat3e and Me(lgerate vom 13. Juli 1949 anerkannt werdcn and als Kontroll- normale angewendet werdcn durfen. Die Betriebe werden angehalten, von diesen Prilf- moglichkeiten Gebrauch zu machcn and rich im Bedarfsfalle an das Zentrale Konstruktionsbiirc der metallurgischen Industrie - AuBenstelle Leipzig - zu wenden. Gleichzeitig wird auf die gemal Anordnung vom 13. Juli 1949 uber die Kontrolle der MaDe and Mellgerate (ZVOB1. I, Seite 529) bestehende Pr(ifpflicht fur Betriebsmel3gerate and Beglaubi- gungspflicht fur Kontrollnormalgerate hingewiesen. V. Rechtsfragen and Allgemeines Vertragssystem 20. Regelung der Vertragsbeziehungen zwisehen dem VEB Kohleanlagen and den Baunkohlen- werken Seit der Errichtung des VEB Kohleanlagen als Investi- tionstrager fur die Braunkohlenindustrie hat sich in zunehmendem MaDe gezeigt, daft die vertraglichen Ver- einbarungen dieses Betriebes mit den teilweise anderen staatlichen Organen nachgeordneten Nadiauftragneh- mern nicht immer der allseitigen Sicherung der Plan- aufgaben der Braunkohlenindustrie gedient haben and inshesondere kampferische Auseinandersetzungen mit den Kooperationspartnern zur termingerechten Durch- fuhrung von bergbautechnischen, maschinentechnischen and elektrotechnischen MaBnahmen vermissen lieBen. Der Umstand, daB VEB Kohleanlagen vornehmlich Investitionstrager ist, andert nichts an der Tatsache, daB die Investitionen fur die Braunkohlenwerke zur Durchfilhrung der Produktionsplane bestimmt sind. Deshalb 1st erforderlich, dalI der VEB Kohleanlagen mit den kiinftigen Rechtstragern Mare Vereinbarungen fiber die gegenseitigen Verpflichtungen trifft. Rechts- bez,ehungen zwischen volkseigenen Betrieben kSnnen nicht auf der Verwaltungsebene geregelt werden, son- dern allein durdi das fur die volkseigene Wirtschaft vor- geschriebene Vertragssystem. Bel der Gestaltung der Vertrage 1st den Besonderheiten Rechnung zu tragen, die sich aus der Stellung des VEB Kohleanlagen als Investitionstrager ergeben. So kann dieser Betrieb nur fur eigenes Verschulden verantwortlirh sein. Er haftet im ubrigen den Braunkohlenwerken gegenuber nur in dem Umfange, in dern seine Auftragnehmer ihm gegen- uber materiell verantwortlich sand. Die zwischen dem VEB Kohleanlagen and den Braun- kohlenwerken zu schiiefenden Vertrage mtlssen die Verpflichtung des Investitionstragers zum Inhalt haben, den Vertragsgegenstand termin- and qualitatsgerecht zu ubergeben. Die nicht rechtzeltige and nicht quali- tatsgerechte Bereitstellung ist unter Vertragsstrafe zu stellen. Als Verpflichtungen der Braunkohlenwerke sind in die Vertrage aufzunehmen a) die Baufreiheit termingeredit herzustellen and un- unterbrochen zu gewahren and b) die bergmannischen and bet rieblichen Voraussetzun- gen fur den Beginn and die reibungslose Durch- fUhrung des Probebetriebes zu schaffen, insbeson- dere fur ausreichende Strornzufuhrung, ordnungs- maBige Beschaffenheit des Bodens and der Gleis- anlagen sowie fur den geregelten Abtransport des Fordergutes zu sorgen; c) Hilfskrafte and Unterkunftsraume im Rahmen des betrieblich Moglichen bereitzustellen. Auch bei stationaren Anlagen gelten these Ve-rpflich- tungen entsprechend. 21. Verlangerung der Einspruchsfrist fair Giite- reklamationen bei Steinkohlenlieferungen Fur die Bich in Vorbereitung befindiichen neuen Lie- ferbedingungen fur die Haupterzeugnisse der Kohlen- industrie ist vorgesehen, bei Lieferungen von Stein= kohle die Reklamationsfrist fur Mangelrugen (? 7 Abs. 1 des Mustervertrages) von 18 Tagen auf 21 Tage zu ver- langern, da the den VEB Kohlehandel zur Verfugung stehende Frist von 3 Tagen nicht ausreicht, um die Gutereklamation ordnungsgemal and gewissenhaft zu bearbeiten. Den Steinkohlenwerken and den VEB Kohlehandel wird empfohlen, schon jetzt these verlangerte Rekla- mationsfrist vertraglich zu vereinbaren. 22. Antrage auf Verpflichtung zur Abnahme and Bezahlung sowie zur Lieferung Das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat fiber die Be- handlung von Antragen auf Verpflichtung zur Abnahme and Bezahlung sowie zur Lieferung u. a. folgendes fest- gesteut: 1. Das StaatLiche Vertragsgericht ist zustandig fur Antrage, einen Partner zur Abnahme zu ver- pfliditen. 2. Ein Antrag auf Feststellung der Abnahmepflicht ist nur zulassig, wenn der vereinbarte Termin bei An- tragstellung noch nicht verstrichen 1st and der Empfanger seine Absicht zur Abnahmeverweige- rung unzweideutig kundgegeben hat. Lauft die Lieferfrist vor Beendigung des Verfahrens ab oder war sie bereits bei Antragstellung verstrichen, so muB der Feststellungsantrag auf einen Leistungs- antrag umgestellt werden. 3. Verweigert der Besteller trotz der Verpflichtung zur Abnahme die notwendige Mitwirkungshand- lung, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrags- gegenstand bei sich oder einem Dritten einzulagern and Bezahlung zu fordern. 4. Einem Antrage des Bestellers, den Lieferer zur Auf- bewahrung des Vertragsgegenstandes gegen eine angemessene Vergtitung zu verpflichten, ist zu ent- spredren, wenn die Forderung fur den Lieferer zumutbar ist. Mit der Begriindung des Verwah- rungsverhaltnisses ist die Abnahme vollzogen, der Besteller hat den Rechnungsbetrag innerhalb der vorgeechriebenen Frist zu bezahlen. Der Besteller kann mit dem Lieferer such verein- baren, dal die Abnahmeverpflichtung durch die kommissionswveise Ubernahme des Vertragsgegen- standes durch den Lieferer ersetzt wird. Eine Ver- pflichtung des Lieferers zur kommissionsweisen Ubernahme ohne seine Zustimmung ist nicht zu- Iassig. Bleibt der Lieferer im Besitz des Vertragsgegen- standes, so hat er alle den Verderb oder die Ver- schlechterung ausschliellenden MaBnahmen durch- zufiihren. Die Kosten hierfiir tragt der Besteller. Im ubrigen gelten fur die Verwahrung and die kommissionsweise Ubernahme die allgemeinen zivil- rechtlichen Bestimmungen (?? 688 ff. BGB, ?? 383 ff. HGB). Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 5. kann der Besteller, der durdr Schiedsspruch zur Abnahme verpflidrtet wurde, durch geeignete MaB- nahme Etr schaalltungl desedem Besteller gberg ord- n such zur ErfUllun des Schieds- neten ten Organs) spruches gezwungen werden. 6. Aus einem Sammelvertrage zwischen Organen des staatlichen GroB- and Einzelhandels kann ein An- trag auf Verpfliditung zur Abnahme and Bezahlung nicht hergeleitet werden. 7. Das Staatliche Vertragsgericht ist zustandig fur Antrage, einen Partner zur Lieferung zu verpflich- ten. Derartige Antrage sind bis auf welteres un- verziiglich nach ErSffnung des Verfahrens dem Staatlichen Vertragsgericht bei der Regierung zu- zuleiten. 23. Einige Fragen der Anwendung des Allgemeinen Vertragasystems 1. Sorgfaltige Aufstellung and Koordinierung der Betriebsplkne. Einige auf VertragsabschluB gerichtete Schiedsver- fahren zwischen Braunkohlenwerken and Energie- betrieben haben ihre Ursachen in den Diskrepanzen der staatlichen Aulgaben dieser Betriebe. So ist festgestellt worden, daB die im Plan eines Braun- kohlenwerkes zur Lieferung an einen Energie- betrieb vorgesehene Menge Rohbraunkohle nicht mit der als Bedarf im Plan des Energiebetriebes ausgewiesenen Menge Uberelnstimmte. Soldie Dis- krepenzen sind Im wesentlichen darauf zurUdczu- ftihren, daB der vom Energiebetrieb dem Braun- kohlenwerk angegebene Bedarf nicht sorgfaltig genug ermittelt, Anderungen des Bedarfs nidrt redrtzeitig dem Braunkohlenwerk mitgeteilt wur- den and such the Koordinierung zwischen HV Braunkohle and HV Elektroenergie zum Tell unzu- langlich war. Zur Vermeidung von Plandiskrepanzen ist daher eine exakte Bedarfsermittlung durch die Energie- betriebe and bis zum AbschluB der Planung eine Koordinierung zwtsdren den Betrieben and such den Hauptverwaltungen erforderlich. 2. Kontingentriidcbudxrrrgen. Den Kontingenttrligern zuruckgegebene Kontingente fur feste Brennstoffe sind nee zu verteilen oder der Staatlichen Plankommission zu iibergeben. Eine Reservehaltung ist nur im Rahmen der Anordnung vom 29. September 1955 (aber the Verteilung, den Bezug and die Iieferung fester Brennstoffe im Jahre 1956 (GBI. II, S. 361) and der Anordnung vom 7. Januar 1956 zur Anderung der Anordnung fiber die Verteilung, den Bezug and die Lieferung fester Brennatoffe im Januar 1956 (GBl. II, S. 37) zulassig. 3. Die Aufnahme von Gfitebestimmunen in the Ver- trgge fiber die Lleferung fester Brennstoffc. Nach den Bestismnungen des Allgemetnen Vertrags- systems sind fdr die zu liefernden Erzeugnisse verein- baren. rel t~noch keine gVertrAgen enerellen z4lualit5ts- bestimmungen bestehen, hat ihre Festlegung im Einzelfalle zu erfolgen. Des gilt auch fur feste Brennstoffe. In den bisher enter Einsdraltung der Rechts- and Vertagsschiedsstelle gesdrlossenen Ver- trigen fiber Rohbraunkohle wurden the brennbaren (bzw. nicht brennbaren) Bestandtedle im Monats- mittel, ein Tageswert fUr Asche and teilweise such der Heizwert festgelegt. Die Ubersdwedtung dieser Werte (mit Ausnahme des Heizwertes) tat unter Vertragsstrafe gestellt worden. 4. Materielle Verantwortlichkeit Air the Minder- abnahme von festen Brennstoffen. FUr die Minderabnahme von festen Brennstoffen ist der Abnehmer materiell verantwortlich. Die materielle Verantwortlidikeit entfallt u. a. a) wenn the zurUckgegebenen Kontingente neu ver- tellt oder von der Staatlichen Plankommission zurUckgenommen werden; b) bei unabwendbaren Umstanden. Unabwendbar sind z. B. Natureredgnisse (Blitzschlag). Um- stande des betrieblichen Geschehens (z. B. Ma- schinenschliden schledithin) befreien nicht von dcr materiellen Verantwortlichkeit; c) bei echten Einsperungen. Echte Einsparungen liegen nur dann vor, wenn Betrieb, bestehen and these eTunnte boten werden; d) wenn bei Bestehen von technisch begrdndeten Brennstoffverbraudrsnormen der Heizwert der gelieferten Kohle den im Vertrag als Richtwert vereinbarten Heizwert iibersteigt. 24. Vertragsstrafe wegen Verzuges neben Vertrags- strafe wegen Qualitlitsmlingeln Das Staatliche Vertragsgericht bed der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat zur Geltend- machung einer Vertragsstrafe wegen Verzuges neben einer Vertragsstrafe wegen Qualitatsmanel u. a. fest- gestellt: 1. Wurde rechtzeitig geliefert, entgegengenommen, the Abnahme aber wegen erkannter Mangel verweigert, so ist, da nitit in Erftillung des Vertrages gellefert and abgenommen wurde, nur the Verzugsvertrags- strafe geltend zu machen. Der Verzug ist mit der Nachlieferung beendet. 2. Wurde rechtzedtig geliefert, abgenommen, aber Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung erhoben, so ist nur die Qualitatsvertragsstrafe gel- tend zu machen. Mr the Nachbesserung oder Nach- lieferung soil eine Frist vereinbart werden. Bei Fristilberschreltung entsteht Anspruch auf Ver- runng ve ssindd a lee Gewahrleist nsasansprilche Li ru neu gegeben. 3. Wurde nicht rechtzeitig geliefert, abgenommen and Minderung oder Nachbesserung vereinbart, so sind beide Vertragsstrafen geltend zu machen. 25. Sonderregelung fiber die Zustllndigkeit bei Ver- fahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat auf Grund des ? 7 Abs. 2 der Verordnung fiber die Bildung and Tatigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes in der Fas- sung vom 1. Juli 1953 (GB1. S. 855) mit Zustimmung der Minister and Leiter der in Ziffer 5 der nach- stehenden Regelung genannten Organen u. a. folgendes bestimmt: 1. Des Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ist ohne RUcksicht auf den Streitwert ausachliefllich zu- standig 1. fitr Streitigkeiten zwisdren den in Ziffer 5 genannten Organ~n; 2. filr Streitigkeiten zwischen Betrieben dieser Organe; 3. fUr Streitigkeiten zwischen einem dieser Organe and einem Betriebe eines anderen die- ser Organe; 4. fair Antrage auf Entscheidungen, die side g e g e n eines dieser Organe oder einen Be- trieb dieser Organe richten. Die Bearbeitung and Entscheidung erfolgt unbe- schadet des Streitgegenstandes in einer von dem Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik bestimmten Schiedskommission. Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Die Organc, fur die diese Regelung Anwendung flndet. sind 1. das Ministerium fur Nationale Verteidigung, 2. das Ministerium fur Staatssicherheit, 3. das Ministerium des Innern, 4. das Amt fur Technik, 5. das Amt fur Kernforschung and Kerntechnik. 26. Behandlung der Betriebe mit staatlicher Be- teiligung Das Staatliche Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat im Einverneh- men mit dem Staatssekretariat fur Ortliche Wirtschaft zu der Anordnung vom 1. August 1956 uber die Zuord- nung and Anleitung der Betriebe mit staatlicher Be- tciligung (GB1. I S. 657) folgendes festgestellt: 1. Betriebe mit staatlicher Beteiligung zahlen vom 1. Januar 1957 zu den den volkseigenen Betrieben gleichgest.ellten Betrieben im Sinne des ? 1 der Vertragsverordnung. Folgerungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung dieser Betriebe konnen aus der Gleichstellung nicht gezogen werden. 2. Betriebe mit staatlicher Beteiligung sind bereits vor dem 1. Januar 1957 wie gleichgestellte Betriebe zu behandeln, soweit Vertrage fur das Jahr 1956 nach dem Inkrafttreten der Anordnung geschlossen 27. Verfiigung Gebiet des wurden. Die Behandlung wie cin glcichgcstellter Betrieb bezieht sich nur auf diese Vertrage. 3. Soweit Vertrage fur das Jahr 1957 vor dem Inkraft- treten der Anordnung geschlossen wurden, unter- liegen sie hinsichtlich der Erfiillung den Prinzipien des fur die sozialistische Wirtschaft gultigen Ver- tragssystems (vgl. Ziffer 1). 4. Da die Vertrage, die fur das Jahr 1956 nach dem Inkrafttreten der Anordnung geschlossen wurden, den Prinzipien des fur die sozialistische Wirtschaft gilltigen Vertragssystems unterliegen and die Be- triebe mit staatlicher Beteiligung insoweit wie gleichgestellte Betriebe zu behandeln sind, sind entsprechend dem Sinn der Anordnung diese Prin- zipien auch auf Vertrage anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten der Anordnung fur das Jahr 1957 geschlossen wurden. Diese Auslegung des ? 8, die sich aus dem Wortlaut nicht herleiten lafit, wurde von dem Staatssekretariat fur Ortliche Wirtschaft gegeben. 5. Soweit die Betriebe mit staatlicher Beteiligung zu den den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betrieben zahlen oder nach den vorstehend genann- ten Richtlinien wie gleichgestellte Betriebe zu be- handeln sind, ist fur das Vertragsverhaltnis ,,Be- trieb mit staatlicher Beteiligung als Besteller - privater Industriebetrieb als Lieferer" das Staat- liche Vertragsgericht zustandig (? 7 Abs. 1 der VO vom 22. Dezember 1955, GBI. 1956 I, S. 7). VI. Gewerblicher Rechtsschutz fiber die Dokumentation auf dem Patent-, Muster- and Zeichenwesens Vom 6. August 1956 Auf Grund der Ziff. 2 Buchst. a des Beschlusses Nr. 34/7 des Presidiums des Ministerrates vom 17. Mai 1956 uber die Dokumentation auf dem Gebiet des Patent-, Muster- und Zeichenwesens wird folgendes verffigt: ? I. Bis zum 31. Dezember 1959 sind Teilsammlungen von Patentliteratur anzulegen in: 1. der Forschungs- and Entwidrlungsstelle der SSteiin- kohlenindustrie, Sitz: VEB Steinkohlenwerk tin Hoop", Zwickau, der Revierleitung Halle (VVBder Kohlenindustrie), Merseburg, dem VEB Aufbauleitung Kombinat ,Schwarze Pumpe" dem VEB Projektierungs- and Konstruktionsburo ,,Kohle", Berlin-Weif3ensee, dem VEB Projektierungs-, Konstruktions- and Montagebiiro ,Kohleverarbeitung", Leipzig, dem VEB Kombinat ?Otto Grotewohl", Bohlen, dem VEB Kombinat Espenhain, dem VEB Hydrierwerk Zeitz, dem Institut fur Energetik, Halle. II. 1. Die Leiter der Hauptverwaltungen haben unver- zdglich die Patentklassen zu bestimmen, in denen die Patentliteratur von den in Ziff. I genannten Betrieben and Institutionen fur den Bereich der Betriebe ihrer Hauptverwaltungen vollstandig zu sammeln and laufend zu erganzen ist and die Sammlungen ordnungsm5l3ig zu fuhren sind. 2. Der Abteilung Forschung and Entwicklung des Ministeriums sind unverziiglich nach der Fest- legung gem. Abs. 1 von den Hauptverwaltungen die Patentklassen mitzuteilen, fur die in den in Ziff. I genannten Betrieben and Institutionen Teilsamm- lungen von Patentliteratur angelegt werden. III. Die Betriebe haben, ungeachtet der Anlegung der Teil- sammlungen von Patentliteratur nach Ziff. I, die fur ihre unmittelbare Arbeit erforderliche Patentliteratur in den Bilros fur Erflndungswesen zu sammeln. IV. In den Finanzplanen der in Ziff. I genannten Betriebe and Institutionen sind die flnanzieilen Mittel vorzu- sehen, die zum Anlegen der Sammlungen einschlieOlich des dazugehorigen Materials sowie zur laufenden Er- ganzung and zur ordnungsgemaBen Fuhrung der Sammlung dienen. 28. Warenzeichenblatt des Berner Bilros (Les Mar- ques Internationales) Mit Rilcksicht auf die Wiederverwendung des Madrider Markenabkommens durch die Deutsche Demokratische Republik ilbersendet das Berner Biro dem Amt fur Erfindungs- and Patentwesen der Deutschen Demokra- tischen Republik monatlich eine Anzahl Exemplare des Warenzeichenblattes ?Les Marques Internatio- nales". Die Hefte Nr. 1 bis 6 des Jahrganges 1956 des Warenzeichenblattes, die einen Uberblick fiber inter- national registrierte Warenzeichen vermitteln, liegen zur Einsichtnahme in der Rechts- and Vertragsschieds- stelle aus. VII. Berufsausbildung 29. Richtlinie fiber die Delegierung zum Studium am Industrie-Institut der Bergakademie Frei- berg and den Einsatz der Absolventen dieses Institutes im Bereich des Ministeriums fiir Kohle and Energie Vom 5. Juli 1956 Die bisherigen Erfahrungen bei den Delegierungen zum Studium am Industrie-Institut der Bergakademie Frei- berg haben gezeigt, daf3 die vom Staatssekretariat Air Hochschulwesen erlassene Anordnung vom 12. August 1954 uber die Industrie-Institute an den Universitaten and Hochschulen (ZB1. S. 429) nicht in vollem Umfang von den Betrieben, Hauptvcrwaltungen und nach- Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 geordneten zentralen Organen and Dienststellen beach- tet wurde. Zur Verbesserung der Kaderauswahl, der Lenkung and des Einsatzes von Absolventen des Industrie-Institutes der Bergakademie Freiberg wird im Einvernehmen mit dem Ministerium fUr Berg- and HUttenwesen bestimmt: Answahl der Kader (1) Die Auswahl der Kader erfolgt entsprechend der Anordnung vom 12. August 1954 fiber die Industrie- Institute an den Universitaten and Hochschulen (ZB1. S. 429), unter besonderer Beachtung des ? 9 der Anordnung: ,,Voraussetzung ffir des Studium an den Industrie- Instituten Sind vorbildliche Leistungen in der prak- tischen Tatigkeit im Betrieb. Die Studenten der Industrie-Institute sind aus den Reihen der Akti- visten, Neuerer, Rationalisatoren auszuwahlen, the bereits als Werkleiter oder in mittleren leitenden Funktionen (Abteilungeleiter) im Betrieb tang sind. Die Bewerber miissen thre unbedingte Treue zur Arbeiterklasse bewiesen haben. Ale Vorbildung ist der AbsdiluB einer achtjahrigen Grundsdiul- ausbildung naduuweisen." (2) Neben diesem Personenkrels konnen Mitarbeiter der Hauptabteilungen and Hauptverwaltungen der Mini- sterien, Funktionare des FDGB, der Industriegewerk- schaft and der Partei sum Studium delegiert werden, soweit the genannten Voraussetzungen voraiegen. (3) Die Delegierung erfolgt durch den Leiter des Be- triebes in enger Zusammenarbeit mit den gesellachaft- lichen Organisationen and nach Zustimmung durch den zusttindigen Hauptverwaltungsleiter. Die erforder- lichen Delegierungsunterlagen sind dem Hauptverwal- tungsleiter bis zum 15. Mai eines jeden Jahres ffir des nadiste Studienjahr zur Bestatigung einzureichen. Die Vorsdillige fur the Delegierung zum Studium am'Indu- strie-Institut der Bergakademie Freiberg ab September 1957 sind his zum 10. September 1956 einzureichen. (4) Zum Studium sollen vorwiegend soiche Kader dele- glert werden, deren Alter 40 his 50 Jahre betragt; des Mindestalter soll in der Regel nicht unter 35 Jahre liegen. Aus den Delegierungsantrt gen mull die Per- spektive des Einsatzes nach Beendigung des zweijahri- gen Studiums ersichtlich sein. (5) Die Hauptverwaltungen Uberprtdfen, ob die einge- reichten Vorsdilige den kaderpolitisdien Merkmalen and den Bedingungen ffir the Aufnahme des Stadiums entsprechen. Jeder Vorsdilag 1st mit der sdiriftlichen Zustimmung des zustandigen Hauptverwaltungsleiters zu versehen. ? (6) Bis zum 25. Mai eines jeden Jahres mUssen alle Delegierungsvorsthl ige aus dem Bereich der jeweili- gen Hauptverwaltung bed der Zentralen Kaderabtei- lung vorliegen. Die Hauptverwaltungsleiter sind dafUr verantwortlich, daB the Prinzipien der Auswahl and Delegierung streng beechtet werden. (7) Die Zentrale Kaderabteilung hat dafUr zu sorgen, deli the Delegierungavorsdilage his zum 15. JunI eines jeden Jahres der Leitung des Industrie-Institutes zur absdiilelenden Prtfung zugeleitet werden. Sae hat fer- ner zu gewahrleisten, daB dem Industrie-Institut soviel Vorsdilage zugehen, dali bei Nichtaufnahme des Studiums aus irgendwelchen GrUnden durch bereits zugelassene Bewerber der Lehrgang mit voller Teil- nehmerzahl begonnen werden kann. (8) FUr the Delegierung zum Studium ab September 1957 sired the Vorschlage bis zum 20. September 1956 der Leitung des Industrie-Institutes an der Bergaka- demie Freiberg zuzustellen. (9) In der Zeit vorn 1. his 15. Juli eines jeden Jahres tritt the Auswahlkommission des Industrie-Institutes, der auger den standigen Mitgliedern des Institutes je ein Vertreter der Zentralen Kaderabteilung des Mini- steriums and des Zentralvorstandes der IG Metallurgie and der IG Bergbau angehoren, zur BeschluBfassung zusammen. (10) Das Ergebnis der Tagung der Auswahlkommission des Industrie-Institutes ist in einern Protokoll festzu- halten and den Hauptverwaltungen and den delegie- renden Betrieben spatestens eine Woche nach der Tagung der Auswahlkommission bekanntzugeben. (11) Nach erfolgter Bestatigung der Delegierung durch die Auswahlkommission bedarf eine Zuruckstellung oder ein Rucktritt vain Studium aus dienstlichen oder personlichen Grdnden in jedem Falle der Genehmigung des zustandigen Stellvertreters des Ministers. II. Vorstudium and Betreuung der sum Industrie-Institut delegierten Wirtschaitsfunktionl[re (1) Zur individuellen Vorbereitung auf des Studium sind die von der Auswahlkommission bestatigten Wirt- schaftsfunktionare verpflichtet, an einem vom Indu- strie-Institut zu organisierenden einjiihrigen Vor- studium teilzunehmen, des der Aneignung der erfor- derlichen Grundkenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet der Mathematik and Physik, dient. (2) Das Vorstudium erfolgt auf der Grundlage eines vom Industrie-Institut herausgegebenen Leitfadens. (3) Die Werkleiter sind verpfichtet, zur Unterstiitzung der aus ihrem Betrieb delegierten Kader einen Funk- tionlir der Werkleitung zu benennen, der ffir die An- leitung and Kontrolle des ordnungsgemallen Vorstudi- ums verantwortlich zeichnet. (4) Fiir die Durchftihrung des Vorstudiums sind die betrieblichen Bildungseinrichtungen (tedinische Be- triebs- oder Abendschule, tedinisdies Kabinett) in An- spruch zu nehmen oder Lehrkrafte aus den Fade-, Berufs- oder al)gemeinbildenden Schulen als Paten zu gewinnen. (5) Die Delegierten sind ohne grundsatzliche Freistel- lung von der Arbeit zeitlich so zu entlasten, dal3 die Durchf(ihrung ihres Vorstudiums gesichert 1st. (8)' Fair die Vorstellung der Bewerber bei der Tagung der Auswahikommiasion and fiir the Teilnahme an den angesetzten Konsultationen am Industrie-Institut fist die erforderliche Freistellung zu gewlihren. Die ent- stehenden Fahrtkosten sand vom delegierenden Betrieb zu tragen. III. Zusammenarbeit des :Kidateriums mit dem Industrie-Institut wihrend des Stadiums (1) Um eine standige Verbindung zwischen dern Mini- sterium ffir Kohle and Energie, der Leitung des Indu- strie-Institutes and den Studenten zu gewahrleisten, werden die Leiter der jeweiligen Hauptverwaltungen verpflichtet, mindestens einmal wahrend eines jeden Semesters Aussprachen mit den aus ihrem Bereich zum Stadium delegierten Wirtschaftsfunktionaren and der Leitung des Industrie-Institutes durchzufi lwen. (2) Die Aussprachen sollen dem Zweck dienen, die Stu- denten mit den Hauptaufgaben des Industriezweiges, mit den einsdilagigen gesetzlichen Bestimmungen ver- traut zu machen. Gleichzeitig soil den Studenten die Moglichkeit gegeben werden, ihre personlichen Belange dem Vertreter des Ministeriums unmittelbar vorzu- tragen. Die Aussprache des Hauptverwaltungsleiters mit der Leitung des Industrie-Institutes soll zur Ver- besserung der Studienarbeit and der Zusammenarbeit mit dem Mindsterium beitragen. (3) Die Zentrale Abteilung Arbeit ist dafiir verantwort- lich, daB vom vierten Semester an Lektionen and Vor- trage gehalten werden, die das Ziel haben m(ssen, den Studenten vor ihrem Einsatz einen moglichst umfas- senden Uberblick (fiber den Stand der Arbeit des Mini- steriums and des jeweiligen Industriezweiges zu ver- mitteln. Diese Lektions- and Vortragsreihe hat sich dariber hinaus die Aufgabe zu stellen, den Studenten die in der Perspektive zu losenden Schwerpunkt- aufgaben auf den Gebieten der Technik, der Organi- sation der Produktion sowie der Planung and der Finanzen zu erlautern. Als Lektoren sind leitende Funktionare des Ministeriums einzusetzen. Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 IV. Einsatz der Absolventen des Industrte-Institutes )) Der Einsatz der am Industrie-Institut ausgebildeten Wirtschaftskader and Staatsfunktionare muB auf der Grundlage der festgelegten Perspektive, der volkswirt- schafthchen Schwerpunkte im Bereich der betreffen- den Hauptverwaltung and entsprechend den Studien- leistungen sowie den Prii.fungsergebnissen erfolgen. (2) Zu diesem Zwcck haben di, Leitcr der zustandigen Hauptverwaltungen oder ein von ihnen verantwort- lich benannter Stellvertreter bis zum 1. Februar wines jeden Jahres im Beisein des Leiters der Zentralen Ab- tcilung Kader and des Leiters der Zentralen Abteilung Arbeit eine Beratung fiber due in ihrem Bercich infrage iwmmenden Einsatzmoglichkeiten durchzufiihren. Die Ergebnisse dieser Beratung sind in einem Protokoll fest- zuhalten, welches die Grundlage fiir die in der Zeit vom 15. Februar bis 25. Februar eines jeden Jahres am Industrie-Institut von den Leitern der zustandigen Hauptverwaltungen oder einem von ihnen verantwort- hch benannten Stellvertreter im Beisein des Leiters der Zentralen Abteilung Kader durchzufiihrenden Orientierungsgesprache bildet. (3) Die Orientierungsgesprache sullen das Ziel verfol- gen, die Absolventen mit den Einsatzmoglichkeiten ver- traut zu machen, ihie personlichen Wiinsche and Vor- stellungen zu ermitteln and die Perspektive auf Grund ihrer wahrend des Studiums genommenen Entwicklung festzulegen. Die Aussprachen sind unter Hinzuzichung der vom Studiendirektor des Industrie-Institutes an der Bergakademie Freiberg aufgcstellten Einzeleinschiit- zungen and Einsatzvorschliige zu fuhren. (4) Fiir den Einsatz der Absolventen des Industrie- Institutes sind die zustandigen Hauptverwaltungslei ter verantwortlich. (5) Die cndgii.ltige Einsatzvermittlung erfolgt in der Zeit vom 15. bis 30. April cines jeden Jahres durch eine Kommission, der folgende Personen angehoren mussen: a) Der Leiter der zustandigen Hauptverwaltung als Vorsitzender der Kommission, b) der Kaderleiter der jeweiligen Hauptverwaltung, c) ein Mitarbeiter der Zentralen Abteilung Kader and d) em Vertreter des Zentralvorstandes der IG Bergbau. (6) Die besten Absolventen des Industrte-Institutes sind in die Kaderreserve der jeweiligen Hauptabteilung bzw. Hauptverwaltung des Ministeriums fiir Kohle and Energie aufzunehmen. Fiir die weitere Entwidclung dieser Wirtschafts- and Staatsfunktionare sind von den zustandigen Hauptabteilungs- and Hauptverwaltungs- leitern leitende Funktionare ihres Bereiches als Paten verantwortlich einzusetzen. 30. Betriebsarchivordnung fur die Betriebe Zum Zwecke der Einffihrung einer einheitlichen Be- triebsarchivordnung wird nachstehendes Muster der Betriebsarchivordnung bekanntgemacht: Muster Betriebsarehivordnung t) I. Aufgaben des Betriebsarchivars (1) Das Betriebsarchiv - als Gedachtnis des Betrie- bes - hat die Aufgabe, Quellenmaterial aufzunehmen and zu verwahren, das im laufenden Geschaftsverkehr nicht mehr benotigt wird, jedoch von bleibendem Wert ist oder bestimmten langeren Au fbewahrungsfristen unterliegt. Die Samnilung and Auswertung politisch, wirtschaftlich and kulturell weitvoller Dokumente soil dazu beitragen, jederzeit einen Uberblidc fiber die Betriebsentwicklung zu gewahrleisten. (2) Fiir die sachgemafle Verwaltung des Betriebs- archivs ist der Betriebsarchivar verantwortlich. Er ist dem Werkdirektor unmittelbar unterstellt. Der Betriebs- archivar erhalt seine Arbeitsanleitung durch die zu- standigen Sachgebiete and Referate fiir Archivwesen bei den Raten der Kreise and Bezirke. (3) Der Betriebsarchivar hat die Bestande des Archivs den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend sorgfaltig zu ordnen and zu registrieren. Ihm obliegt inabeson- dere die Entscheidung dartiber, ob Akten and sonstige Dienstunterlagen archivwurdig sind. (4) In das Betriebsarchiv sind aufzunehmen a) alle wichtigen Unterlagen, sowie samtliche Doku- mente des Geschaftsverkehrs aus der Zeit vor der Obernahme des Betriebes in Volkseigentum, b) alle wichtigen Schriftstiicke and Akten, die nadi der Ubernahme des Betriebes in Volkseigentum oder scit der Neugrfindung des Betriebes ent- standen sind, c) alle Geschaftspapiere, die nach ? 44 HGB 10 Jahre aufzubewahren sind. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist muB eine Sichtung dieser Be- stande vorgenommen werden, um die Aussonde- rung des kassationsreifen Schriftwechsels vor- zunehmen. d) Uber die gesetzlich vorgeschriebene Frist sind alle Unterlagen aufzubewahren, die fiir den Betrieb, fidr die Volkswirtschaft, Verwaltung, Politik and dariiber hinaus fUr das gesamte deutsche Volk von groBer Bedeutung sind. II. Abgabe von Akten an das Betriebsarchiv (1) Kein Betriebsangehoriger ist berechtigt, fiir den laufenden Geschaftsverkehr nicht mehr benotigte Akten oder sonstige Unterlagen eigenmachtig zu vernichten. Der Betriebsarchivar ist verpflichtet, die Betriebsange- horigen regelmaBig entsprechend zu belehren. (2) Mit der Verwaltung des Archivs ist gleichzeitig die Sammlung and Aufbewahrung von Akten and Unter- lagen der A 1 t - Registratur verbunden. Die Ablage dienstlicher Unterlagen erfolgt in den einzelnen Abtei- lungsregistraturen entsprechend den betrieblichen Er- fordernissen auf der Grundlage des Aktenplanes. Die Abteilungsleiter haben fiir die Registrierung und Siche- rung sowie den ordnungsmaOigen Zustand des Schiift- gutes bis zum jeweiligenAbgabetermin an das Betriebs- archiv zu sorgen. (3) Vor Abgabe der ordnungsmaBig geschlossenen nicht mehr benotigten AktenstOcke and Unterlagen hat die abgebende Abteilung eitr Ablfeferungsverzeichnis in zweifacher Aaisfertigung (Vordruck-Leitverlag Erfurt, Bestell-Nr.: Archiv 1) aufzustellen and mdt den Akten dem Betriebsarchivar zu iibergeben. Eine Ausfertigung des Verzeichnisses erhalt die abgebende Abteilung, nachdem die Archivzugangsnummern eingetragen wor- den sind, mit einer Empfangsbestatigung zurick. Die zweite Ausfertigung verbleibt Beim Betriebsarchivar. (4) Samtliche Akten and sonstigen Unterlagen midssen von der abgebenden Abteilung in einem sauberen lagerfahigen Zustand, geheftet and verpackt, sowie mit der Abteilungsbezeichnung, dem zeitlichen Umfang and einer Inhaltsangabe versehen sein. Akten oder sonstige Unterlagen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, sind vom Betriebsarchivar zuruckzuweisen. III. Ordnung and Kennseichnung der Akten and sonstigen Unterlagen (1) Die Ordnung der Akten im Betriebsardhiv erfolgt nach dem Provenienzprinzip (Herkunftsgrundsatz). Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 Dabei 1st der Strukturplan Oder Aktenpaan des Betrie- bes zugrunde zu legen. (2) FindbUcher, die in groferen hauptamtlich verwalte- ten Archiven in Karteiform anzulegen Sind, mossen ein Verzeichnis samtlicher im Arduv dauernd aufzubewah- ten render Akten enthalten, u stets aiif demaLnd esaeh Stand gehalten werden. Die folgenden Gesichtspunkten vorzunehmen: a) Ardliv-Sigflatur b) Aktentitel c) Band (1) zeitlicher Umfang e) Bemerkungen (3) FindbUcher Sind erst anzulegen, wenn ein in sick abgesdllossener Aktenband vorliegt, Zugange f(r die- sen ne tand nicht mehr rzu erwarten Sind and Kassa- (4) FUr die Erfassung and Auswertung der Aktenbande frUherer kapitalistischer Unternehmen, Geselladlaften usw. 1st die einheitliche Systematik fUr die Energie- wirtsdlaft anzuwenden. IV. Verniohtuag von Ard lvgut (1) Per Betriebsarchivar hat nach Anhoren der infrage kommenden Abteilungen dariiber zu entscheiden, wel- dies Material dem Betriebsardliv nidit zuzufiihren 1st and nach Ablaut der gesetziichen Au fbewahrungsfrist auagesondert and nails Vorlage des genehmigten Kassa- tionsantrages der Rohstoffversorgung zugeftihrt werden kann. (2) Wer Archlvgut vernichtet, beiseite schafft, beschadigt der sich d mit Geldstrafe d oder einer ndieser Strafien besit aft is an Ist die Tat fahrlaasig begangen, so 1st die Strafe Ge- fangnis his zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 3000,- DM. 115 Abs. 1 and 3 der Verordnung vom 13. Juli 1950 Ober das Arddvwesen in der Deutschen Demokratisdlen Republik (GBI. S. 661)]. V. Smut=" des Betrieboweldva Die Benutzung des Ardllvs wird durch eine Benut- zungsordnung geregelt. SddUBbestimmungen (1) Diese Archivordnung ist fur den gesamten BeArks- betrieb verbindlich. (2) Anderungen der Archlvordnung bedUrfen der Zu- stimmung des Werkdirektora. 1) FUr das Archivwesen gelten folgende gesetzliche Bestim- mungen: 1. A weeissung v rn 27 April u zur Errichtung von Be- triebsarchiven (Min. Bl. S. d Deutschen Demokratischen Republik (CR1 S. 661) 3. Erste Anordnung vom 13. Jull 1950 zur DurchfUhrung der Verordnung Ober das Archlvwesen in der Deutachen Demokratischen Republik (GB1. S. 878) 4. Bekanntmachung vom 30. Dezember 1952 des Beschlusses Ober the Behandlung des Archlvwesens in den volks- der Ober die Aufbewahrung eigenen von Zilch triebe (ZBbeso 1953 4) Ferner sind zu beachten: a) 1 44 HGB b) i1 129, 130 der Verordnung vom 29. September 1955 Ober the BuchfUhrung and the buchhalterlache Be- richterstattung der volkselgenen tndustrlebetriebe (GBl. I. S. 713). 31. Muster elner vorlaufigen Benutzungs-Ordnung Das Betriebsardlhv steht nur dem Betriebsarchivar urid den vom Werkdirektor namentlich benannten Betriebs- angehorigen zur Benutzung of fen. ?2 Jeder Betriebsangehdrige, der Akten aus dem Betriebs- archiv benotigt, hat these schriftlich anzufordern. Die Anforderung bedarf der Unterschrift des Abteilungs- leiters, bei besonders widltigen Akten der Genehmi- gung des Werkdirektors. Ohnc Genehmigung dart der Betriebsarchivar kein Aktenstiick herausgeben. Zweck and voraussichtliche Dauer der Entnahme ist zu ver- zeichnen. ?3 Der Betriebsardlivar hat die Akten in einem Auslelhbuch anzugeben: Aus- and RUdcgabe von zu vermerken. Dabei it 1. Tag der Ausgabe 4. Bez. d. aktenanfordernden 2. Archly-Akten-Nr. Stelle 3. Titel der Akte 5. Tag der RUckgabe (Bezeichnung d. Inhalts) 6. Quittung d. Empfangers ?4 Zur Einsichtnahme in Akten im Betriebsarchiv bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Werkdirektors. ?5 Das Benutzen des Betriebsarchivs durch betriebsfremde .Personen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Werkdirektors. In Zweifelsfallen entseheidet die zu- standige HV. ?6 Der Benutzer verpfiidltet side sdlriftlich, die von ihm gewUnschten Akten nur zu dem von lhm genannten Zwedc zu benutzen, these nidlt mlf3brauchllch zu ver- wenden, the Akten sorgfaltig zu behandein and sie nach Einsichtnahme unverzUglich in geordnetem Zustande zuruckzugeben. ?7 Die Mitnahme von Akten aus dem Betriebsgebaude bedarf der Zustimmung des Werkdirektors. Von wich- tigen Vorgangen dOrfen nur Abschrlften herausgegeben werden. In Zweifelafallen entscheidet die zustandige HV. Soil der ausgewertete Inhalt der Akten in Form von Buchern, BroschUren oder Pressenachrichten an die Offentlichkeit gelangen, so ist vor der Veroffentlichung das Manuskript dem Werkdirektor vorzulegen. Etn Exemplar ist dem Betriebsarchiv zu Uberlassen. ? 9 Die Offnungszeiten des Betriebsarchivs sind den Be- triebsangehorigen durch Aushang bekanntzugeben. Aullerhalb dieser festgesetzten Zeiten werden Akten nur in dringenden Fallen ausgeliehen. ? 10 Anderungen dieser Benutzungsordnung bedUrfen der Genehmigung des Werkdirektors. IX. Sonstiges 32. Ferienaufenthalte im In- and Ausland monaten Bute Erholungsmoglichkeiten bei indi- vidueller Betrewing gegeben. Schone Laubwaldun- Auf folgende Erholungsmoglichkeiten wild )tin- gen bieten aul3erdem Gelegenheit zu Spaziergangen. gewiesen: Das in diesem Jahr neu eroffnete Erholungsheim 1. In den Intelligenzerholungsheimen Kiihlungsborn Schioli Stein in Hartenstein/Osterzgg(i rge kann in und Heiligendamm/Ostsee Sind auch in den Herbst- den Herbst- and Wintermonaten zu Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80TOO246AO32301130001-7 .._ Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 pensionspreisen (bis 10,- DM) noch Gaste auf- nehmen. Hartenstein liegt etwa 450 m U. M. and hat neben einer Sprungschanze auch ein Eisstadion. 2. In der Zeit vom 19. Dezember 1956 bis 11. Januar 1957 ist eine Winterreise (40 Teilnehmer) nach Zakopane/Polnische Tatra mit Aufenthalt in den Stiidten Warschau and Krakow vorgesehen. Teil- nehmerpreis einschl. Taschengeld etwa 1400,- DM. Ober Weihnachten and Neujahr ist eine 10-Tage- Reise mit eintagigem Aufenthalt in Prag and Tatranska lomnica'Hohe Tatra/CSR geplant. Teil- nehmerpreis einschl. Taschengeld etwa 750,- DM. Die Leiter der Betriebe and sonstigen :nstitutionen werden gebeten, ihre Mitarbeiter auf these Moglich- keiten hinzuweisen. Interessenten richten ihre An- meldungen moglichst bald an das Ministerium fiir Kohle and Energie, ZA f(r Arbeit, Feriendienst. 33. Buchempfehlung Beim Dnlckschriftenvertrieb der Kammer der Technik, Berlin W 8, Clara-Zetkin-Strafle 111, ist die Brosch(re Ministerium fiir Kohle and Enersie GoschUtz Minister JETZT 11vOCB LIEFERBAR Volkswirtschaftsplan 1957 Schlnsselliste 1957 ffir Produktion, Materioversorgung and AuBenhandel Herausgegeben von der Regierung der Deutachen Demokratischen Republik Staatliche Zentralverwaltung fur Statiatik bei der Staatlichen Plankommiwion Format DIN A 5 ? 294 Seiten ? Losebiatt im Streifband 2,10 DM Nummernschlussel 1957 Warennummer/Planpositionsnummer (Ausgabe August 1956) Regierung der Deutachen Demokratischen Republik Staatliche Zentralverwaltung fur Statistik beim Miniaterrat Format DIN A 5 ? 112 Seiten ? Broschiert 1,50 DM Bestellungen bitten -wir nur beim Buchhaus Leipsig, Leipzig C 1, Poatfach 91, aufzugeben VEB DEUTSCHER ZENTRALVERLAG ? BERLIN I 1 Herausgeber: Ministerlum fUr Kohle and Energie Druclcgenehmigung Ag 125/56/DDR - Erscheint nach Bedarf VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin (2284156 1 Drunk 1 16 Cl MV Potsdam. A 3914 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 ,Wie verwirklichen die Werktbtigen den technisch- organisatorischen Fortschritt in ihrem Betrieb", 2. Auf- lage, zum Preise von 2,- DM erh<lich. Allen Betrieben wird, soweit sie nicht salon im Besitz der 1. Auflage sind, die 2. iiberarbeitete and durch ein 7 Seiten umfassendes ,Organisationsbeispiel zur Analyse des Produktionsflusses" vervollstiindigte Auflage emp- fohlen. 34. Anschriften>inderung Es wird darauf hingewiesen, daft die Anschrift der Technischen Bergbauinspektion der Republik jetzt wie folgt lautet: Technische Bergbauinspektion der Republik, Berlin N 4, Schumannstralle 5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7 Sanitized Copy Approved for Release 2010/02/22 : CIA-RDP80T00246AO32301130001-7