OFFICIAL PUBLICATIONS OF THE EAST GERMAN STATE SECRETARIAT FOR THE COLLECTION AND PURCHASE OF AGRICULTURAL PRODUCTS
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Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP80T00246A038800030001-8
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
S
Document Page Count:
23
Document Creation Date:
December 22, 2016
Document Release Date:
April 2, 2010
Sequence Number:
1
Case Number:
Publication Date:
November 27, 1957
Content Type:
REPORT
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---|---|
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18, U.S.C. Secs. 793 and 794, the transmission or revelation of which in any manner to an unauthorized person is prohibited by law.
COUNTRY East Germany
SUBJECT Official Publications of the East German DATE DISTR.
State Secretariat for the Go3lei.}:.
and Purchase of Agricultural Products NO. PAGES 1
REQUIREMENT
NO. RD
j y Copy 25X1
PRROC SS3S'
DATE OF
INFO.
PLACE &
DATE ACQ
two issues, dated 10 March
1957 and 15 April 1957, of the official publication of the East German State
Secretariat for the C011ebti0h' and Purchase of Agricultural Products,
Verfuegungen and Mitteilungen des Staatssekretariai? fuer Ej'fassung and
Aufkauf Landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
STATE X ARMY X 14AVY
X AIR
X FBI
AEC
C]
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Veriugungen and Milleilungen
Lfd. Nr, 7/1957 Rundverfogungen zur Durchfiihrung der Anord-
nung Ober den Abschlu0 von Vertragen Ober die
Mast von Schladltvieh - Vom 25. Februar 1957 13
Lfd. Nr. 6/1957 Rundverfugung fiber die Besahlung and Abrech-
nung von notgeschlachteten Schweiner. aus Mast-
vertrAgen mit Industriebetrieben, Handelsbetrie-
ben and gewerblid:en Schweinemdstereien -
Vom 1. Februar 1957 . . . . . . . . . . . 16
Ltd. Nr. 9/1957 Rundverfugung Ober Mastvertrage von Jung-
rindern - Vom 21. Februar 1957 . . . . . 19
Ltd. Nr. 10/1957 Rundverfugung Ober die Bildung von Bezirks
direktionen fur Kraftverkehr - Gebilhrenordung
- Vom 15. November 1956 . . . . . . . . . 21
Ltd. Nr. 11/1967 Mittellung Ober die Berechnung and Bezahlung
von Trodcnungskosten fOr Getreidelieferungen
zwisdien den VEAB - Vom 27. Februar 1957. . 23
Ltd. Nr. 12/1957 Mitteilung Ober Gewerbesteuer fur Sammller der
VEAB - Vom 27. Februar 1957 . . . . . . . 23
Lfd. Nr. 13/1957 Rundverfugung fur die Anwendung von Aus-
tauadtsitzen zur ErfOllung der PRichtablieferung
1957 and zur ErfOllung von Ablieferungsschulden
- Vom 4. Fabruar 1957 . . . . . . . . . . 24
ltd. Nr. 14/1057 Mittellung Ober die Zustellung der Bestdtigung
von Entsdleidungen der Aulenstellen der Vet-
trapschiedsstelle - Vom 2. Februar 1957 . . 27
Ltd. Nr. 15/1657 Nadltrag zur Mittellung Nr.3/1957 Ober the Bin-
tragung in di s Handelsregister vom 4.Januar 1967 27
Itd. Nr. 16/1957 Berichtlgung . . . . . . . . . . . . . . 27
R-UIISMrt 6taatnekretariat nor Rrtusung and Autkaut LMwlrtamaft3id v
LrraugaYN due Regierung da Doubmed Daaokrat$4dls aspuktlk. Ri,Rn. -
Redakuoa: aaun C111, UnMrwae aars*s r-la. Far..t 3111101 - 405 - 11imclial.
nunpwMM: Wadi aederf. - Desalt durda AbteUung Rader and Rsalaag do
ataausakrelariat tar LYtarung and Aulauf. - aezuppw: vfaWtskrikh M Dar.
Va6Rhltldtt aster due Drudgenehmlgunga-Nr. Ag. UNN DDa des Am1M ISt
Ltaratur aad Vertapwaat Our Dnnadteo Demokrawwwea UnpuWk. Deudki
(140 Neva De tadtlaaa, ferlln N K
DES STAATSSEKRETARIATS FUR ERFASSUNG
UND AUFKAUP LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZF.UGNISSE
IAHRGANC 1957 BERLIN. DEN 10. MiR7. FOI,CE 2
25X1
RundeertOgung
sur Durdttlbrung der Anordnung Aber dew AbseXMR vow VerirAgea
Ober die Mast vow Srhlachivie
Auf Grund des 1 65 der Verordnung Ober die Pflichtablieferung and den
Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Fassung vom 1.Januar
1957 (GBI. I S. 39) wird zur Durdtffihrung der Anordnung vom 29. Februar
1956 Ober den AbadlluO von Vertragen Ober die Mast von Shcladltvieh
(GBI. I 5.273) folgendes verfugt:
1,
Z. N I cad 19 der Anadauwg
icie Beredltigung der Autkaufkontore der K.onsumgenossenachatten (KG)
zum Absdllug von Vertragen Ober die Mast von Schlachtvieh lot nadi der
Anordnung vom 30. Dezember 1959 Ober den Aufkauf landwirtadtaftllcher
Erzeugniae durdl Konsumgenossenadtaften (CBI.I 11.34/1957) mlt Wit-
kung vom 1.JanUar 1957 autgeboban.
9L
Ze N 5 wad ? dsr Aaerdaung
Zur Erlauterung sinige Beispiele Ober die Abredlnung and Bezahlung
von Mastsdlweinen sus abgeschlossenen Vertragen:
L Bekt91el:
Ein Betrieb mit WerkkUdle Befert In ErfOllung seines Vertragen
20 Schweine mit einem Lebendgewisht von insgesamt 2500 Kilogramm.
Per Betrieb hat these Tier* nelbot aus eigener Zudit aufgezogen und ge-
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mastet and demzufoiae keine Sollverpflichtung durch den Zukauf von
Nutzvleb Ubernommen. Da der Betrieb nicht selbst schlachtet, wird die
Naturalpramie in Fleisdt, Innereien and Sdilachtfett bezogen.
Naturalpramie 750
1 750 kg
FOr die Naturalpramie in Robe von 750 Kilogramm ist der dotasbe and
fur dam Gewicht von 1750 Kilogramm der sweltadse Erfassungspreis zu
zahlen
E. Beisplel: -
Ein Betrieb mit WerkkUdie liefert in Erfiillung seines Vertrages
20 Schweine mit einem Lebendgewidit von insgesamt 2 500 Kilogramm.
Der Betrieb hat 20 Ferkel vom VE-Handelskontor fur Zucht- and Nutz-
vieh mit SollUbernahme im Gewicht von inagesamt 300 Kilogramm Ober-
nommen. Die Naturalpramie wird in Flefsdi, Innereien and Schlachtfett
bezogen.
2 800 kg Lebendeswidit (Abnahmegewicht)
?/. 300 kg Zinatelleewidtt
2200 kg
devon 30 !'s
Naturalpramie 880 kg
130 kg
FOr dam ElnsteOgewldtt and the Naturalpramie in H8he von insgeaamt
MS Kilogramm lot der ehsftarbe and fOr dam Gewicht von 1 540 Kilogramm
der swells Zrfassungeprels su zahlen.
3. BeIptel:
Sin Betrieb mit WerkkOdte hat elnen Vertrag Ober 20 Sdiweine ab-
geschlossen. Er liefert 15 Schweine ab. Fr wfrd angenommen, dali these
Schweine ein l ebenc%ewidit von bdgeaamt 1375 KOog amm erreichen.
Der Betrieb hat 20 Ferkel vom VF-Handekikontor fur Zucht- and Nutz-
vish mit SollUbernahme im Gewidit von inagesamt 300 Kilogramm Ober-
nomnwn. Der Betrieb schladitet selbst and will ala Naturalpramie
8 Schweine einbehalten.
30 s,'a Naturalpramie 090 kg
devon 5 Sdiwelne
einbehalten
5 X 125 kg - 025 kg
1875 kg Lebendgewicht (Abnahmegewidit)
625 kg (5 einbehaltene Schweine)
2500 kg Lebendgewicht (Abnahmegewicht)
.%? 300 kg Einstellgewicht
Different der (rind mittels Lieferanweisung zu
Naturalpramie zu beziehen - siehe 15, Abs.8 der
den etnbehaltenen Anordnung)
9chweinen is Its s00 kg
Fur das Einstellgewicht and die DiKerenz der Naturalpramie zu den ein-
behaltenen Schweinen in Hohe von insgeaamt 335 Kilogramm ist der eie-
fache Erfassungspreis zu zahlen. Fur die einbehaltenen Sdiweine von
insgesamt 625 Kilogramm erhalt der Betrieb keine prelalkhe Verrediaung
and fur das Gewicht von 1540 Kilogramm den swelfadien Erfassungspreis.
Zu 1 8, Abe.1 der Aaerdnung
Der VEAB kann such dann den zweifachen Erfassungspreis fur das durrh
die Mast erzielte Gewicht bezahlen, wenn Bich ergibt, dal bei der Ab-
lieferung zu einem Auftrieb einige Schweine das geforderte Gewicht von
125 Kilogramm (bzw. 115 Kilogramm) je Schwein nicht erreichten. Voraus-
setzung ist aber, dab kein Schwei0 unter 120 Kilogramm (bzw. 110 Kilo-
gramm) wiegt and dam Durchschnlttsgewicht der abgelieferten Sdiwe:ne
nicht unter 125 Kilogramm (bzw. 115 Kilogramm) liegt. Wird dam Dwrh-
schnittsgewicht von 125 Kilogramm (bzw. 115 Kilogramm) nicht erreicht,
to ist fur die Sdiweine, die enter 125 Kilogramm (bzw. 115 Kilogramm)
wiegen, der geltende Erfassungspreis zu bezahlen.
Belsplel A:
Etn Mastbetrieb liefert zu einem Auftrieb 5 Schweine ab. Davon
3 Schweine mit 130, 128, 126 Kilogramm and 2 Schweine mit 123 and
122 Kilogramm. Dam Durdischnittegewicht der 5 Schweine betragt
125,8 Kilogramm.
Fur these 5 Schwelne lit fOr dam durdt die Mast erzielte Gewicht der
zweifache Erfassungspreis zu bezahlen.
Beispiel B:
Ein Mastbetrieb liefert zu einem Auftrieb 5 Schwelne ab. Davon
2 Schweine mit 128, 128 Kilogramm and 3 Schweine mit je 120, 121
and 123 Kilogramm. Des Durchadinittsgewicht der 5 Schweine betragt
123,6 Kilogramm.
FOr 2 Schweine Ober 125 Kilogramm 1st (Or dam durch die Mast erzielte
Gewicht der zweifache Erfassungspreis and fOr 3 Schweine unter 12S Kilo-
gramm der geltende Erfassungspreis zu bezahlen.
Bet der Ablieferung von einzelnen Schweinen, die dam getorderte Mindest-
abnahmegewidmt von 125 Kilogramm (bzw. 115 Kilogramm) nidit er-
reichen, ist nur der geltende Erfassungspreis zu bezahlen.
Diese Regelung tritt ab 1. Mars 1987 in Kraft.
Zs 1 8, Abs.3 der Aeerdouag
Audi fur die nitht als gauze Schweine einbehaltene Naturalpramie lit der
elnfache Ertauungapreis zu zahlen.
IV.
Zs 1 9 der Aaerdnuag
FOr die Abrechnung and Bezahlung des volltauglidien Fleisduts aus not-
geschlachteten Sdsweinen gilt die Rundverftigung vom I. Februar 1957
(VerfUgungen and Mitteilungen des Staatssekretarlats, Fo)ge 2/1957).
14 I
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V.
Zu 1 12 der Aaerdaaag
In Anwendung des 122 der Anordnung vom 22.2.19M wird bestimmt. can
die LPG vom VEAB bet Vertragsabschluil ab 1.Januar 1957 je Sch
eine Bezulfberedttigung fiber
150 Kilogramm Kleie
110 K-logramm Futtergetreide
10 Kilogramm Einweiikonzentrat
200 Kitogramm Braunkohlenbriketts
V1.
Zu 1 13, Abs. 4 dbr Anerdnung
Entsprechend dem Abschnitt 1, Zifler 9 der Anweisung vom 21. Dezem-
ber I1156 Ober den Abschluil von Aufkaufvertragen Ober Schlachtvieh and
Much 1m Jahre 1957 sind zu den Aufkaufpreisen bei ErfUllung der Ver-
tragsbedingungen bei der Ablieferung von Sdtweinen auf Grund von
Mastvertragen audt die jeweils festgelegten preiszusdalage fOr Aufkaut-
vertrage (Schwein) zu zahlen.
VIL
Zu 1 16, Aba. I der Aaerdnsaeg
Die volkseigenn Erfassungs- and Aufkaufbetriebe (VEAB) sind bereda-
tigt, mit VEG and VEB tar Mast von Schladttvieh Vertrdge abzu-
schlietlen.
VIII.
flu 1 17, Abs.I der Aaeedastag
Ole Verng k6nnen nit
mit einem nur Gewida obis zust20von 0 Kil logramm je auchab-
Ober ri
osaa werden.
Zu 120, Abs.1. $ der ADs rdaung
In Anwendung des 120, Abs.3 wird tolgndes bestimmt:
1. FUr die abgelieferten Jungrinder, die den Vertragebedingungen des
1 17, Abe. 3 der Anordnung vom 29. Februar 1936 entspredlen, betra
der Abnahmeprets is 100 Kilogramm Lebendgewidat (Abnahmegewich
ab 1. Januar 1957
bel der Sdtlachtwertklasse A 428.- DM
bei der Schladatwertklasse B 351.- DM
bei der Sdtlachtwertklasss C 282.- DM
2. Bei NidtterfUllung der eingegangenen Vertragsverpflidttungen Ober die
Ablieferungstermine and Ober die Mtndestgewidtte durch den Zrzeu-
ger betriigt der Abnahmepreis je 100 Kilogramm Lebendgewidtt (Ab-
nahmegewidat)
bei der Schladltwertklasse A 396- DM
bei der Schlachtwertklasse B 39-0- DM
bei der Sdiladitwertklasse C 257- DM
bei der Sthladitwertklasse D 162.- DM
Xi.
Za 1 as der Anordnaag
Folgende Vertagungen and Anweisungen blelben in Kraft:
1. RundverfUgung tar den Abedtlua von SdawelnemastvertrIgen in den
VEAB vom 19. April 193(Verffgungen and Mitteilungen des Staata-
sekretariats, Folg 7
2. Gemeinsams Rundverffgung Ober den AbsdtluO von Vertrbgen uber
die Mast von Jtn mit ikdesen Staatsssekretariats4 Foig 1956
(VerfOgungen und e 9
Nr. 58/1956). den
n Ober
Abschlu
Rundve
v 3 ,
arindernu ofi 30. August 1956 ((Ve~ftt6ungen2eund Mitte 1 ingen des
Staatseekretariats, Folge 10, Nr.07/1956).
4. Anweisung Ober die Behandlung von sudiltaugttdroa Jungrindern sus
abgeedalossenen Vertr9gen Ober die Mast von Jungrindern (Sdtreiben
dee BBeeziirk kee und die ISAbt. .Janueer 1956).und Aufkaut der RYte
Zu I.15. Abe. lb ss+d 31s der Aaerdauag
In Anwendung des 1 22 der Anordnung vom 29. Februar 1956 wird be-
summt:
1. den der ablieterungspflichtige Erzeuger oder Betrieb bzw. die LPG
vain VEAB eine Gutadtrtft auf die pflidatablieferung von Getreide in
von RindetTrtisda-
n6he von 400 Rindermisdtfuttr Vorhandenisein
in nature und
ter 400 2. Wideandere r abli.feru tWre Z euger 4 6 Kilogramm Rindermischfutter
XIL
1 rid
sAb-
Die MastvertrAge er 3Veder rtragsvordrudreo entspreda nd den
bit zur zur abe
adtnittn if II bis raus bis x X dieter RundverfUgung handschriftlldt abzulndern.
Berlin, den 25. Februar 1957.
Staatssekretariat fUr Erfassung and Aufkaut
landwirtadaaftlffier Zrzeugnisse
Streit
Staat.s ekretdr
16 I
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tiandvertggasg IadAelea8diwelm1
dyer die Itesaiduug Had Abre(aang TOO u4R B WwWebm end
am lflashertrigeta all Iodgytrkbdrtebea
gewu aeakisterelea
gobwel
Vom 1. Februar 1957
Zur Regelung der Bezahlung and Abrechnuni vonnordmmnotgesdhiachteten
l Ab-
Sdiweinen aus Mastvertrlgen gem>fB f 9 der Torn 19Februar 1956
sdrlUB von Vertr5gen Ober die Mast von Sdiladitvteh
(GBL 18113) wird tolgendis sngewiseem:
1. Die dem Notsd.lachtungsbetrieb zugefuhrten Mastachweine wind nadi
dem
der Sdiladitung out Lebendgewidit umzurechnen. Von Wadi Abzub des
gewidit (Spalte 6 der Notsdiladitungaabredinung) - :ukauf von
untau den Ferkelgn and LBuferschwetnen durdi is H nd lskontor fOr Zudi and
abzusetzen Lund des Einstellgewidtazum a nfadietneErfaasungspre s zu
bezahlen.
Des danach verbleibende Gewidit der Ma t diwietn lot den Betrieben
vom VEAB sum zweitadie Erfassu ppretlbernommen
1. lot von den Betrieben vertroglidi fain SollverpmdhtunL
worden, so tot das gesamte absuredinende I.ebendgewicht der Sdiweine
(Spelt. 6 der Notschlarhtungsabred+nung) in zweiladien Erfassungs-
prsis su besablen.
3. Aut der Notsdiladiturigsabred-nung mug the Keanseidinung der Mast-
schweine vermerkt mein. tale tot Is Netriebess enter totgeridez Be-
4. Der sweitadie area n~
dingung Its ge bredinung Nri LebendKwicht
sich nd aus der 125 Killooaramtn ). aSdiwein (bei Sdiweinen der tans von midawa Berkshire and Sattelsdiwein 115 Kilogramm)
a) von
Itsieeen Cornnwall.
ergibt; der Ab-
b) w" diesel Gewidrt nidit erreidit, Wt the Bezahlnni Wadi
rechnung der Notsdiladitungen r ss ng (s. arlI1956 vom uter nge Ober e-
die Abredinung des Preisausglei E
sember 1955) vorzunehmen;
c) von 1i Februua nrd 1953V(GB1. S. 319)l k die anderen Tierseuthenentschidigung
gewlbrt warden.
IL
Die ftnsns)ellS Abredmung za Absdm)tt 1. Abe. 41A ist Win toigt vor-
b) Erredinung des Gesamtwertes entsprediend dim erredineteenn 11,tebe
gewidit auf der Grundlage s weeif men Erfaasungspro
Nr.543 der ieweiligat
c) der Gee st a~ ttdi ri~ nerenzidhes Fleisdi ergibt die vom
d
Seteplei:
Umgerechnetes Lebendgewlcht 130 kg Klass. A 3,22 DM 431,60 DM
ErIOS fur tauglidles Fleisdi It. Abredinung Ober Not- 155 50 D9[
:b adilachtungen . . ? ? . . v 179,10 DM
anzutordernde Preisstatzung , . . ' . .
111.
Diese Regelung tritt ab 1. Februar 1957 in Kraft.
Berlin, den 1. Februar 1957.
u ut
Staatsseanawiardit~ H,egugund t~
Koch
Hauptabte)lunpletter
Nr. 9/1957
It It advert69Uaa
at,, Madvertrke van Jul grinders
Von 21. Februar 1967
Zur weiteren Steigerung der Marktproduktion von Rindfleisdi wind fur
den Abschluditivon gen Vundg abliefOr die erungsfrelleanst EI von Jungrindern zelwirtsdiaften Hint Er-
welt rung; t' der vom 30. August 1056 (Verf(igungen and Mitt'
we a 0, Nr. 67/56) 67folgenda angewiesen:
teilungngen. ng Folge
y
1. Die VEAB kbnnen bluerlidien Einzelwlrtachaften, die Ve a Ober
die Mast von Jungrinden abschle0en wolen, ledocb
Hoho Betrieben, die
lxr blkuer-lichen
KWber zur 50 Kilo-
Kalber ur Alxdeledctuig threr Ptlidln.itablieferung in
gramm je Kalb verkaufen, vermltu
w esertheit
L In soldien uFAIlerk sage sia Vdie EABlamti et zun Ver uteee In An twellite
nes Heaun
icht ist den Verkliufern auf die PBichtai>tieterung anzurechne und
rum geltenden Erfassunpprele zu bezahlen.
3. Der KSufer Obernimmt vom VEAB die Ktllber mit den festgestellten
zu-
Gewidite zu den an den nne von 4 Pro nt out dieena Preisn- and
schlidi der Er Errnfas WAS einen Vertrag Ober die Mast von Jungrtndera
Anordming Town 20. Fabler 1956 Ober den AbsdlluB von Ver-
nach der tr6gen fiber the Mast von Sddaditvieh (GB1. t, S. 173) ab.
1l7eisdia out Lebendgewidit;
a) Umredmung des taudlldssn I
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4. Das ubernommene Gewicht der Kalber 1st als Einstellgewicht im Mast-
vertrag emzutragen.
Ferner ist das ubernommene Gewicht der Kalber auf Grund der Rech-
nung Is .Istveranderung-- in die Lieterantenkartei einzutragen. Dem
Rat der Gemeinde 1st these Istveranderung schriftlich zur Eintragung
in die Erzeugerkartei mitzuteilen.
Die VEAB haben die Istveranderung in die Planabrechnung uber die
Er(assung landwirtschafilicher Erzeugnisse auf Formblatt 7, Zeile 14,
die Plusmenge fur den Verkaufer in Spalte 41 and die Belastung fur
den Kaufcr in Spalte 43 nachzuweisen.
In der Planabrechnung der Warenbewegung (PaW) ist dieser An- and
Verkauf nicht zu buchen.
Kann das ubernommene Gewidtt der Kalber (bis 50 Kilogramm )e
Kalb) bis zur Realisierung des Mastvertrages nicht abgedeckt werden,
so 1st eine Stundung bis zum Termin der Realisierung moglich.
6. Bei der Ablieferung der Jungrinder durch bauerliche Einzelwirtschaften
(ohne Sollstundung) ist das gesamte Gewicht der Tiere zum geltenden
Preis fur die Mast von Jungrindern zu bezahlen and als ?Aufkauf" zu
buchen. Bel der Ablieferung der Jungrinder durch bhuerlidte Einzel-
wirtachaften, die fur das Einstellgewicht eine Sollstundung erhalten
haben, ist das Einstellgewicht auf der Ablieferungsbescheinigung all
?Pflichtablieterung" zu budten and zu den am Tage der Ablieferung
giiltigen Erfassungspreisen zu bezahlen. Das durdt die Mast erzielte
Gewicht and zuum lot geltenden Preis efur die~Mast von Jungrindern zbezau en.
7. Die VEAB haben vor dam Verkauf der Kalber the Zustimmung des
zustMndigen Tierarztes einzuholen.
8. Die Vertrage Ober die Mast von Jungrindern sind von den VEAB ent-
aprechend zu ergdnzen.
II.
Fur die Gewichte der KMber, die von den VEAB auf die Pflichtabliefe-
rung angerechnet werden (siehe Ab.chnitt 1, Ziffer 2 dteser Anweisung),
erhalten die Verkaufer auch die Futtermittelvergiinstigungen, die bei der
Pflichtablieferung von Rind gewahrt werden.
Besabuag visa Iu.grisdera am abgeatkMeaea Mastvertragea.
heiten bet der Bezahllung ondJungri derndienach den Beatimmungen
des Abadtnttts 1, Zifer 5 and Abadtnitt II, Ziffer 5 der Rundverfugung
Ober den AbachluB von VertrMgen Ober die Mast von Jungrindern vom
30. August 1956 (Verfilgungen und Mitteilungen, Folge 10, Nr. 67156) sb-
geliefert werden, wird folgedes angewiesen:
For die Bezahlung der Jungrinder ist, unabhlingig von der Sdtlad7twert-
bend, die
e bnameEinstellifewichtes, kommission bei dere Klassifir erung ttgelegt ha
di
Beispiel:
Ein Jungrind mit einem L.ebendgewdcht (Abnahmegewid'it) von 280 Kilo-B
gramm z ert. Das dEinstellgewmcht betrug abein die t Absdilu0~des ? Verrttrresges
50 Kilogramm der Schlachtwerlklasse C.
In sulchen Fallen ist das Einstellgewicht von 50 Kilogramm zum geltenden
Erfassungspreis zu bezahlen, and zwar auch nach der Sdiisdttwert-
klasse B. Das durch die Mast erzielte Gewi.ht von 230 Kilogramm ist zu
dem am Tage der Ablieferung geltenden Pies fur die Mast von Jung-
rindern der Schladtiwertklasse B zu bezahten.
Sofern nach diesem Beispiel das Jungrind von der Abnahmekommission
in die Sehlachtweriklasse C klassifiziert wird, das Einstellgewidtt )edodt
Sddachlwertklasse B war, so ist fur die Bezahlung des gesamten Tieres
die Sddsditwertklssse C zugrunde zu legen.
if.
Diese Anweisung trifft such sinngema0 fur den Absdtnitt 1, Ziffer 4. der
Erganzung zu der gerneinsamen Rundverfugung Ober den Abschlull von
Vertragen Ober die Mast von Jungrindern mit VEG vom 29. Junt 1956 au
(VerfOgungen and Mitteilungen, Folge 9, Anlage 2 zur BekanntmachunL
Nr. 58,'56).
Die Durchfuhrung dieser Anweisung tat von der Abt. Erfamung und Auf-
kauf des Rates des Bezirkes and von den Abt. Erfauung und Aufkauf der
Rate der Kreise dutch Kontrollen zu sidtern.
Berlin, den 21. Februar 1957.
Staatssekretariat fur Erfassung und Aufkauf
landwirtschaftlicher Erzeugntsse
Koch
H au ptabteil u ngslelter
Nr. 10;1957
Rat ad.erfA9aa9
fiber die Bi duag von Besirkedirektieaea fit RraftvKketta
- Gebgbrenerdaaag -
Vom 15. November 1956
Des Ministerium fur Verkehrswesen, HV Kraftverkehr and Stra0enwesen,
hat in den Mitteilungen fur den Tarifeur Nr. 1 vom 15. Januar 1957" nadt-
stehendes veroffentlicht:
Betr.: Zweite DR zur Verordaaag fiber die Bliduag von Beairkedirektieaea
fdr Kraftverkehr - Geblhrenordanng -
Die VEAB ubernehmen bet dem Transport von Sdtlachtvieh zum grofien
Teal bereits die Auszahlung der Transportkosten an den Fahrzeughalter,
ohne ad1 ba w. 2 Prozent zu erhalten. Zwisdteno
Gbihr in Boise von dem Staats-
29
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sekretarial tfir Erfassuns and Aufkaut landwirtsdsaftlicher Erzeugnisse
and der HV des Kraftverkehrs tat in Obereinstimmung mit dem Buro der
ifunpkoatmissioo Mr Preiae zur Regelung dieser GebUhrenfrage, go-
gem the VEAB als Anferdersr von Fahrzeugen des gewerblidsen Verkehrs
soldse Lelstungen vollbringen, folgendes vereinbart warden:
1. Die Bestrksdirekticn fur Krattverkehr kann auf Grund eines ent-
spreebanden Antrages des VEAB auf der Basis des 1 12 der obigen Ge-
bUbrenordnung den VEAB mit dem Einzug der GebUhren beauftragen.
2. Die VEAB verpflichten side In soldten Fallen, die gesamten GebUhren,
d. h. such dlejenlgen, die der BDK in Robe von 3 P. nit gemfig 1 1,
ren -
Abe. 1 der do in`ungen anzumelden und,n wle im 1 9 test
eidsidsen
gen unter den gl
elegt, den en zglusttlndigen Dienststellen der BDK duetfs Vberweiaung zit
entridsten. Dies ist notwendig, damit eine doppelte Abrechnung von
GebUhren - einerseits gegentiber dem VEAB and andererseits gegen-
Uber der BDK - vermieden wird.
3. DMA a~t dedie r Or ~die BDK inauziehenden, GebUhr in
Hohe von 3 Prozent
Mr die Barechn r+g des Befakderungsentgeits fur den Fahrzeug-
hatter I Preswtt O.b*hr,
ftir die Einbehaltung des Beforderungsentgelts and Auszahlung an
den Fahrzeughalter I Prozent Gebuhr
sit erheben Diese I bsw. 2 Prozent verbleiben bel den VEAB zur Ab-
geltung der ertbgredsenden Leistungen.
4. Der Zeitpupkt des Inkratttreteas einer soldsen Regelung kann nur im
Elnvernehmen zwischen dem VEAB and der BDK festgelegt werden.
Die VEAB werden durds des Staatssekretariat Mr Erfassung and Autkaut
landwirtsdtaftlicher Erzeugriisse-in der gleidsen Weise unterridstet.
Berlin, den 15. November 1956.
Ministertum Or Verkehrsweae* Stastssekretariat
t
tk
Schlimper
Leiter der ii(auptverwaltung
au
flit Frtassung and Au
landwirtschaftlidser Erzeugnisse
I. V. Bichner
Hauptabteilungsleiter
MitieIIung
fiber the Beredsaueg and Beableng wen Trodnuagakestea Mr Getrelde-
Ueferungen zwisdsen den VEAB
Im Einvernehmen mit der Fadiabteilung Mr Getreide, BUlsenfrildste rusd
Olsaaten teilen wir folgendes mit:
Aut Grund der Anweisung des Staatssekretariats fiir Erfassung and Aut-
kauf vom 5. Dezember 1956 wurde Uber die Beredtnung and Besahiung
von Trodrnungskosten nachstehende Regelung getroffen:
1. Sind entspredsend den Aligemelnen Lleferbedingungen, 1 12, Abe. 5,
Vereinbarungen fiber hShere Feudstigkeitsabladewerte all 15 baw.
16 Prozent getroffen, so hat der Liefer-VEAB die thm vom Empfangs-
VEAR nachgewiesenen Trodrnungskosten zu bezahlen.
2 Bestehen derartige Veretnbarungen nldst, so hat ebenfalls der Liefer-
VEAB fur die thm vom Empfangs-VEAB nachgewtesenen Trodsnungs-
kosten aufzukommen, die filr das Getreide entstanden, des am Emp-
fangsort mehr ale 16 Prozent Feuchtigkeitsgehalt hatte.
Trodrnungskosten, die aus Importlieferungen entatehen, sind grundsEtz-
lich vom Empfangs-VEAB aus seiner Handelsspanne zu tragen.
Diese Mainahme ist erforderlich, da In den TGL fur Getreide der Feuds-
tigkeitsgehalt zur Auslieferung an die Industrie h6chstens 16 Prozent
betragen dart.
Berlin, den 27. Februar 1957.
malt, ist steuerlidt unbeadltlids.
Berlin, den 27. Februar 1957.
Uitteliner
giber Gewerbeatseer Mr gamester der VEAB
Vom 27. Februar 1957
Nadi Anschauung des Ministeriums der Finanzen lit die Tlftlgkeit eines
Sammlers oder Erfassers von Obst and GemUse, die nidit im Rahmen
eines Arbeitsredt sverhAltnisses, sondern auf Grund eine Vertrapver-
hiiltnisses ausgeUbt wird, steuerltds ale gewerbliche Tbtigkelt anzusehen.
Ob hierfiir ein Gewerbesdsein von Rat des Krelses ertellt wurde oiler
u ~ U
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K..19]1957
Readverfigaag
via AaslaeaisMasa w grouses der F81ita11Mfa
Mr as Awwoodow seas ear Zefauaag via
Vain 4. Februar 1957
Ver
Aut Grand an 145 der dte err Zrzeugnt in die de Irauuni vvain 1 Jan den
Verkauf laodwlrlsd:dtt
1957 (681. 1, S. 59) wtrd tolgendes verfogt:
1.
Lendw(rtidtaftlidtan Betrieban, die bet der Zrfollung des Ablieterunp-
soili for des Jahr 1957 and bet der ZrtOllung von Ablieterunpsdwlden
unversdtuldet in Sthwierigketten gekommen rind, kbnnen die Leiter der
Abtellungen Rrfassung and Aufkauf bei den Riten der Bezirke and Knise
pads Indtvidueller Oberprofung ab 1. April 1957 den Austausch der etnzel-
nen landwirtschaftlldtea Zrzeugntsee untereinander zu den nadtstehenden
Austauarhsitzett gewlhren. Du Redtt der Oenehmigung zur Lieferung
von Austausdterseugnlasert kann durd- die Rite der Kreise audl auf the
Rite der Gerneinden obertragen warden. Entsprechende Vorsdtlige And
von den Lettao der Abtellunhin Erafssung and Autkaut den Balsa der
Knise su unterbretten.
1. AustaaschoUse sir ZrfIUuat der PNaktabllefereog 1557 sled mar Zr.
fills" via Atdlefattagee~ a (eWdL TUgntgsratea)
assliM vea: km sellefert werdee:
100 kg Lebendviih oboe Schwein 500 kg Mild: bet 3,5 'h Fettgehalt
100 Its Lebendvieh oboe Schwein 650 Stock star
100 kg Lebendvieh ohm Schwein 00 k9 kg ull~ ,bet En3,5 N. ten, tenpbalt
Inks Swain 6500 50 Stoll: Eier
100 kg Schd:wein
100 ks 8d-wNa 10 kg Ginse, Enten, Puten
asrbd vea: km geBefart werdea:
looks Mild: bit 3,5 'H iettgehalt 300 Stoll: War
100 Its Mitt: bet 3,5 'b Fettgehalt 99 kg Lebendv eb obne Sdtwetn
100 kg much bas 3,5 M. Fettgehalt 30 ks Sd-weln
looks Mitch bit 3,5'/. Fettsetsalt 12 kg Ganse, Znten, Puten
100 kg With bit 3,5'/. Fettgilwlt mks Mahn
100 kg Mitch hot 3,5'/. Fettgehalt 45 kg obeige Olsuten odor Samoa
von ragorptionzen
150 Stud: her 15 kg Lebondvieh
100 Stock Stir 15 Its Schwein
106 Stott Zier 9 kg Ginse, Won, Paten
100 Stilt: Ida 70 kg Mild: bet 3,5'/. Fettgehalt
100 Stock her 15 kg Mohn
100 Stott her 25 kg obrige Olsaaten ode Semen
von Faserpflanzea
Die Audauiduitae ansWle von i ern dorfen eret ab 1. August 1957 an-
anstelle wee: kane gelkfert werdea:
100 kg Olsaaten 50 kg Mohn
100 kg Olsaaten (fur vom Rat der
Gemeinde bestitigte Urn-
brud flOchen) 60 kg Sommerraps, RUbsen
oder Sent
100 kg Olsaaten 100 kg Sarnen von Faserpnanzen
100 kg Olsaaten 50 kg Lebendvieh ohne Schwein
100 kg Olsaaten 50 kg Schwein
100 kg Otsaaten 30 kg Ganse. Enten, Puten
100 kg Olsaaten 400 kg Mitch bei 3.5'.. Fettgehalt
100 kg Olsaaten 500 StOdc Eier
100 kg Olsaaten 150 kg Gerste zu Brauzwe(*en
100 kg Olsaaten 2.50 kg Ubr ?s Getrcide
100 kg Getreide 20 kg Moho
100 kg Heu 200 kg Stroh
100 kg Stroh 300 kg Raps- Oder Senfstroh
100 kg Stroh 50 kg Heu
100 kg Stroh 50 kg Fuserpflanzenstroh
2. Bspdergenekthigung for L@u sue Erfillung der P?Ich&abIIefersusg 1057
and sur Erti lung von Ablteferungssd:ulden (elnsoiL Tllgeegaratea)
aaMille via: kano gel efert weedea:
too Its Lebendvieh ohne Sdtwein 4300 00 kg Getrelde
100 kg Schwein
Die LPG kOnnen auch In den Fallen, wo ears Teil des Ablleferungssoils von
Schladttvieh mit Austausdrerzeugnissen erfUllt wurde, Schlachtvleh fret
verkaufen.
3 Austausdssstse ear Erfollung von Ablleferungsachulden sue dam Jahn
1959 (elusdil. Tllgongsrates)
aaatelle via:
100 kg Getreide
100 kg Getreide
100 kg Getreide
100 kg Getreide
100 kg Getreide
l01 kg Getretde
loo Its Kartoffeln
100 kg SpeiseholsenfrOchte
loo kg SpeiaehUlsenfrudtte
100 kg SpeisehSlsenfrUrhte
loo kg SpeisehillsenfrOd:te
qP 100 kg SpeisehUlsenfrUchte
100 kg gpeWholsentrudtte
100 kg Lebendvieh ohne Sdtweln
190 kg Lebeadvleh ohne Schwein
100 kg Schwein
100 kg Sd wein
keen gellefert werden:
20 kg Lebendvieh ohne Sdiwein
20 its Sdtwetn
12 kg Ganse. Enten, Puten
120 kg Mitch bet 3,5'/. Fettgehalt
20 kg Mohn
40 kg Ubrige 0lsasten odor Semen
von Faserpflanzen
25 kg Getrtide
120 kg Gerste zu Brauzwedcen
150 kg Ubriges Getrelde
30 kg Mohn
60 kg Obrige 0l2anten
30 kg Lebendvieh ohne Sdtwein
30 kg Schwein
300 kg Gerste zu Brauzwedten
400 kg Itbrlges Getreide
300 its Gerste zu Brauzwedcen
400 kg Ubriges Getreide
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4. Avisjussidisbisis n lino{ der F"tabliefersng 1957 M 1 t t e 110 n{
arulells "a. kane geUefert werden:
erpllanzen 10 kg Mohn ibse the Zatellang der Bestatlgun{ vsn Entsehetdartgee der Auieastelles
100 kg Semen von Fas
100 its Semen von Faserpflanaen 120 kg Ubrige Oleaaten der VertragxcLiedrlelle
50 kg Lebendvieb ohm Sdhwein
100 kg Semen von Fasetp ansen Vom 2. Februar 1957
loo kg Semen von Faserpftanzen 50 kg Srhwein
100 kg Semen von Faserpflanzen 30 kg Ginse, Enten, Puten
100 kg Semen van Fuerpftanzen 400 kg Mildt bel 3,511. Tettgehalt Die Entecheidungen, die vom 9. bit it. Januar 1157 In Leipzig von den
Schiedskommiaionen getroften warden, warden gerrt*li l IS der Bekannt-
l0 kg Semen von Faserpflanzen 150 kg Gerste zu Bmuzweeken median{ der neuen Fassung der Verordnung Ober die Bildung and Tiitig-
100 kg Semen von Faserpfla- 250 kg Greis Getrelde treide keit des Steatlidten Vertregsgerldttes ram 1. lull 1953 (GS1. Nr. 95 1953)
100 k leer errObenitroh 200 kg Getetreide (Roggen, lie sand damit reditskrattlg geworden. Die Vertra{ssdtiedsstelle
1000 kgZudcerrUben 165 kg Getreide a, Weizen, dee Staetaaekntariet$ wind Ober the BestAUgung der Entscheidungen den
Gerste, Hater) Betrieben keine besondere Nadiridht zugehen lessen.
1000 kg ZudzereOben 40 kg Ols t oiler Semen von
Faserpfl erpftarhzen Vom 1. Februar 1957 an wind die bisherige besondere Ventindigung Ober
1000 kg Zudcerrfben 600 kg Kartoffeln the Beutatigung der Entsdheidungen der Vertragssdiiedsstene des Steats-
1000 kg ZudcerrUben 60 kg Lebendvieh ohne Sdtwein seluetariats and seiner AuOenstellen eingestellt.
1000 kg ZudcerrOben 60 kg Sdhwein Be Slit aunmehr tolgendes:
1000 kg Zudcerrtlben 250 kg Mitch bet 3,5 r/e Fettgehalt
Die Austausdtsitze Air Zudcerriiben and Faserpftanzen gelten nidht fur Die Entedtetdun{en der Vertngssdhiedstelle and seiner Autlensteilen
die Betriebe, fur die sine Vertrageberiditigung gemili j 109 der Ersten warden gema8 l 13, Able. 2 der VO Uber die BOdung and TYtigkeit des
Durchftlhrunpbesifmtnog van 31: Nara 1950 sur Ve otdnung Ober the Steetlidien Vertragsgerichtes vans 1. Juli 1953 durdt Sestatigung des Steats-
1 refivsktifti{gun{derVerUatepartner
ohm PflfdttebnderungunddenVerkautlandwirtathattndterlfreeugnWe(OBLI, sekretire- besondenwirksam
S. 373) durchgefuhrt wind. von der Bestatigung -
it. Berlin, den IL Februar 1957. Redits- aril Vertra{ssdhiedsslelle
Beim Verkaut landuArtsdiettlidser Erzeugnisse dutch )andwirtsdtattlidte
Betriebe, fUr die AustauachmOglidtkeiten in Betradit kommen, ist der Ver-
kaut nadhstehender landwirtidufthdher >lraeugnisee ntr but Elnbaittelg
folgender Bedingungen zulisig:
1. Iandwirtedhattlidhe Betriebe, die ihr Ablieferungssoll im Austausdi
durdh Getreide, SpetsehOlsenfrtdhte, Olsaaten Oder Kartofeln erfQllen
kOmwn, set nadh DurrhfWeuuf disuse MrNwedssa:
2. Der Verkauf von Mitch and Eiern Ist >9tfe if etuse ROdtsldht dkrauf,
ob von einer Auetausduribglidikeit Gebreudh gemadht wird.
3. Der Verkaut von Sddadhtvfeh kern fir landwirtsdultndhe Betriebe,
die Abliatvungsdtulden in Getreide heben, durdh die Rite der Ge.
meinden von dam Nadiweis der Tilgung der Ablieiernpd olden
Getreide abbingtg iemadit werden. In diesen Fallen babas die Rats
des GenNnden the zustlndige Erfasungistelle des VEAB vat ibren
BsdhluB Uber the Lfrrdtrinkung des Verkaufs von SrhiadiWiNt fir
41e betruleeden Betrsbe eu verstandlgef. In jedem Falls bane able
soldhe VerdUgung our each grUndlidter Prilfung getroffen wader.
III.
Dles RundvertBgung trkt mit darn 1. April 1957 in Kraft Die Maker gF
nehmlgten Austausdriae well den mit dam gleldhm Toe ruler KruI
peateL
S9rlin, den 4. Februar 1157. Der StsateakreW
fur Zrfaeung and AuO auf i.ndwlrtulbattL Ereelt9IW0
Streit
Staatseekretar
Nadttrag tier Mitteiusg Nr. 3/1957 ibex die EbAragog In des Handels-
reglster vas 4. Januar 1997
Bet der Eintragung des Nemeus des BetrlebsWtcrs and seines Stell-
vertreters in des Register der volkselgenen Wlrtsdtatt bitten wit, die
gesetzlidhm Bestimmungen der S. DB zur VO Ober MsBnahmen zur Ein-
f0hrung des Prinzip der wirtsdhatUidhen Redtnunp1Uhrung in den Be-
trleaen der v l Ju ige en GB~iaft S4S~ ber tier volkseigenen Wirt-
Betlin, dap G. Kars 1957 Redhts- and Vertragwdiiidsstelle
Berlektl9s*1
Bel dsr in der RundveefOgung Hr. 2/1957 (Folge I/ l) tnnerbatb ter tie tk
VO Ober die Einstellung des Vet. edinunpverke
geop Whladtait bsndelt a sidh nidht um else VO vain 17. Jul 19K
ttsndern sun dem Jahra 19R.
Barbs, den L Nets U97 Die Redaktion
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Inhaltsverzelcbnis ~..
ablieterung von Obst fur das Jahr 1957. Vom 24. Ja-
nuar 1957 29
Nr. 18/57 RundverfUgung Ober die Mast von Jungrindern in den
VEAB. Vom 23. Januar 1957
Nr. 19/57 RundverfUgung fiber die Erfassung, den Aufkauf and
die Abnahme von tierischen Erzeugnissen (Schlacht-
vieh, Mitch, Eiern, Gef!(idel and Honig). Vom 31. Ja-
nuar 1957 .
Nr. 20/57 RundverfUgung fiber den Abschlu8 von Anbau- and
Ablieferungsvertragen von SpeisehulsenfrUchten. Vom
28. Januar 1957 . 41
Nr. 21/57 Bekanntmachung des Vertrages fiber den Anbau, die
Ablieferung and den Verkauf von SpeisehOlsenfriichten 43
Nr. 22/57 Mitteilung fiber die Vergiltung fur Lieferung von ge-
sacktem Getreide. Vom 5. Februar 1957 . .
Nr. 23/57 Bckanntmachung des Vertrages Ober die Abrechnung
and Bezahlung bei Notschlachtungen. Vom 26. Januar
1957 .
Nr. 24/57 Mitteilung fiber die Anwendung von Rechtsgrundsatzen
des Staatlichen Vertragsgerichtes bet der Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik: Vom 5. Fe-
bruar 1957 . . . . . . . 48
Nr. 25/57 Mitteilung Ober Zahlung von Luftfrachten gegenUber
der Relchsbahn. Vom 7. Februar 1957 . . . . . 50
Nr. 26/57 Mitteilung eines Beschlusses des Staatlichen Vertrags-
gerichles bei der Regierung der DDR Ober die recht-
zeitige Gcltendmachung von Forderungen. Vom 5. Fe-
bruar 1957 .
Nr. 27/57 RundverfUgung fiber den Abschluf von GeflOgelmast-
vertragen im Jahre 1957. Vom 15. Februar 1957 . . 52
Nr. 28/57 Bekanntmachung des Vertrages Ober die Mast and den
tl.r.aq.Mr: Strtrakr.bd.1 far Kdoisma and A,R.a1 1od.uuth.n1/A.+ &...gi. de. Ryl.nq
d., D.ab too D.makntl.d.. Rop.blik, B.d1.. - R.ddtloa: Wdm C III. Kardnd..
K.nnl 2tWO167. - Br.d1N....s..la: a.6 Pad.d. - Being d.. Abl.aaa Lod., and S. k g
d.. Stutn.kr.bd.b far F.rbaong ..d Aafk.ol. - Ii.i.gspr.I.:.latRibrif O.3O DML - Va6B.uF
IlA1 mist du Dr dg.ad.Ig..g,.N,. Ag 113.57 DDR d.. Arattl far Wonder and V.zhg, .. dw
Doot.d.a D..akr tladr.a Rain"
Verfigungen and MilleilungeI25xl
DES STAATSSEKRETARIATS FUR ERFASSUNG
UND AUFKAUF LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUC'NISSE
)AIIHGANG 1957 I BERLIN, DEN 15. APRIL
Nr. 17/1957
RundvertUgung
fiber die Veranlagung our Pfllchtablieferung von Obst ffir das Jahr 1957
Vom 24. Januar 1957
Auf Grund des ? 65 der Verordnung fiber die Pflichtablieferung and den
Verkauf landwirtschaftlidler Erzeugnisse in der Fassung vom 1. Ja-
nuar 1957 (GBI. I, S. 39) wird folgendes verf(igt:
1.
Fesistellung der Ablieterungspflichl
1. Zur Pflichtablieferung von Obst sind durch die Rate der Gemeinden
alle im ? 2 der Verordnung angefilhrten Eigentilmer, Besitzer, Pach-
ter oder Nutznieler von Obstkulturfluchen zu veranlagen, wenn die
in ihrem Besitz befindlichen Obstkulturflachen die GrBOe von 0,07 ha
ubersteigt.
2. Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfldche Ober I ha werden
zur Pflichtablieferung von Obst nicht veranlagt, wenn nur offene
Obstanlagen vorhanden slnd.
3. LPG sowie deren Mitglieder werden nach diesen Bestimmungen zur
Pflichtablieferung von Obst veranlagt.
4. Besitzer and Eigentumer von Wegebepflanzungen mit einem Be-
stand von mindestens 12 ertragsfahigen Stelnobst- oder 8 ertrngs-
fahigen Kernobstbaumen werden nach der Anzahl der artrogsfi higen
Baume veranlagt.
5. Die Staatlichen StraBenunterhaltungsbetriebe (SSUB) and die kom-
munalen Dienststellen. die Obstbaume and Obststraucher an Went-
lichen StraBen and Wegen, Eisenbahndammen, Autobahnen and Ka-
nalen unterhalten, werden durch die Abteilung Erfassung and Aut-
kauf der Rate der Kreise veranlagt.
8. Erzeuger, die im Rahmen des GemOseanbauplanes elnen Anbau-
bescheid Ober den Anbau von Erdbeeren erhalten haben. slnd mit
Erdbeeren.audi dann zu veranlagen, wenn die Flache 0,07 ha nicht
ubersteigt. Neuanlagen (Herbstpflanzungen) von Erdbeeren rind im
ersten Jahr nicht zu veranlagen. FOr die Feststellung der Abliefc-
rungspflicht in Erdbeeren sind aus dem Formblatt 6 0 - Nachwels
Ober die Veranlagung von GemOse fur das Jahr 1957 - die Anbau-
fiAchen in Spalte 17 and 18 auszuwerten.
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7 denrvedie Alier-ung von ranlagten Erzeugern Onach dem ?r 38 der VerordnungrVertrage
abruschlicfien.
8. VEG werden gesondert veranlagt.
9. Landwirtschaftliche Nebenbetriebe von Akademien and Universi-
taten werden durch Verirage zur Ablieferung von Obst verpflichtn_t.
10. Befreiung von der Obstablieferung erfolgt nach ? 63 der 1. Durch-
fuhrungsbcstimmung vom 31. 3. 1956 zur Verordnung.
IT.
Feststellung der veranlagungspflichtigen Flache
Unter die Bezeichnung ?Obstkulturfliiche" fallen alle landwirtschaftlichen
and gartnerisch genutzten Flachen, die mit Obstgeholzen bepflanzt rind.
Dabei ist nach der Art der Pflanzung zwischen geschlossenen and offenen
Obstanlagen zu unterscheiden.
1. Als geschlossene Obstanlagen oder Obstplantagen gelten Obstpflan-
zungen, in denen folgende Pflanzabstande nicht uberschritten werden:
Abstande
(Meter) von in der Reihe
Reihe za Reihe
liernobst unit SUlikirschen, Hoch-
und Halbstamme sowie Meter- 1? 10
r.tamme out Samlmg
Steinobst (ohnc SOUkirschen), Hoch-
und Halbstlimme and Kernobst
Mrterstamme out mittelstark wach-
senden Untcrlagen
Kern- and SteinobstbUsche out
lypenunterlagen 6 6
Kernobstspindeln 4 3
Ilecrenobst 2,5 2
WalnuU-Hochstamme 12 12
Auf Grund der Richtlinie fiir d:c Veranlagung zur Pflichtablieferung
bmdwirtschaftlicher Erzcugnisse fur das Jahr 1957 vom 4. 10. 1956
werden geschlossene Obstanlagen von der landwirtschaftlichen Nutz-
flache bet der Veranlagung zur Pflichtablieferung tierischer Erzeug-
nisse abgesetzt.
2. Als often Obstanlagea (ntcht geschlossene) gelten Obstpflanzungen,
in denen die obengenannten Pflanzabstande innerhalb der Reihe
uberschritten werden. Auch verstreut and vereinzelt in Reihen ste-
hende Obstbkume and Straucher bilden offene Obstanlagen.
Diese Anlagen der Betriebe unter 1 ha landwirtschaftlicher Nutz-
fltiche werden zur Pflichtablieferung von Obst nach der Obstkultur-
flAche, die in ihrem Umfang nach fofgenden SAtzen ru errechnen tst,
herangezogen:
qm je Baum oiler
a) Apfel-, Birnen-. SOUkirschen-. \Calnu(l- Strauch
90
Hoch- and Halbslamme
d
b) Pflaumen-, Sauerkirschen-Hoch- an
Halbstamme, Apfel-, Birnen-Viertel-
sti mme
c) Apfel-, Birnen-, Sauerkirschen-, Pflau-
men - BOsche, Aprikosen, Pfirsiche,
Quitten
d) Apfel- and Birnen-SPindeln, Haselnul3-
Biische
A Stachelbeer-
e) Johanmsbeer- un 4
Straucher
3. Ergibt sich aus dieser Berechnung e,ne Obstkulturflache, die gr,.ller
als die wirklich mit Obsttriigern bestandene Flache ist, so ist f.:r die
Feststellung der Ablieferungspflicht die GriiUe der gesamten nut
Obsttragern tatsachlich bestandenen Flache maligebend.
Beispiel:
Stehen auf ciner Flache vereinzelt 6 Hochstamme Apfelbaunir W
90 qm -- 540 qm and 6 Sauerkirschftnbusche je 30 qm 180
72
gesam en bandw tschaftlichenl Nder utzf Achef~bisc 1-t ha) abhefvnutgs'
pflichtig.
Stehen auf ciner Flache von nur 600 qm aber 8 Hochstiimme unit
mehr, dann ist der Erzeuger ablieterungsfrei, weil der UmLuig dor
Obstkulturflache 700 qm nicht ubersteigt, also in der gesotzlir hen
Freigrenze liegt.
4. Offene Obstanlagen mit Unter- and Zwischenpfianzungen von Obst-
tragern werden wie geschlossene Anlagen behandelt.
In Zweifelsfallen ist die Obstbaufachkommission anzuhllren.
5. Bei Betrieben Ober 1 ha landwirtschaftlicher Nutzflache sind Relhen-
pflanzungen geschlossene Obstanlagen, auch wenn die Abstunde vent
Reihe zu Reihe Ober das festgesetzte Mao hinausgehen unit the
Pflanzung den Charakter einer geschlossenen Anlage aufwctst. In
solchen Fallen ist die zu veranlagende Obstkuiturflache geringer al,
die gesamt bepflanzte Flache.
Beispiel:
Ein Erzeuger hat It. Betriebsliste eine Obstanlage von 5 ha. Die
Baumreihen (Kernobst-Hochstamm) stehen nicht wie in der gesatz-
lichen Bestimmung festgelegt in einem Abstand von Reihe zu Reihe
von 12 m, sondern von 24 m, innerhalb der Reihe jedoch mit den
gesetzlich festgelegten Reihenabstgnden.
Die Veranlagung zur Pflichtablieferung von Obst tat nicht auf der
Grundlage von 5 ha, sondern von 2.5 ha durchzufUhren.
Bei der Veranlagung zur Pflichtablieterung tierischer Etzeugnisse
sind nicht 5 ha, sondern nur 2,5 ha zu berUckalchtigen.
6. Die Festlegung des Umfanges der Obsttk rltu sb fiche t tlac s Est etth telg
des Erzeugers in die Grofiengruppe
der Veranlagungsunterlagen der Vorjahre gemAO Formblatt - Nich-
weis der Obstdifferenzierung 1955/56 - and anhand der Betriebsliste
sowie auf Grund der tatsachlich eingetretenen Anderungen (Zu- unit
Abgange an Obstbliumen and Strguchern) zu Uberprilfen. Auf G awnsd
der t)berptiffung fist die zum Zeitpunkt der Veranlagung
50 1
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fihige Obstkulturfl8che festzustellen. Bei der Feststellung der Obst-
kuluufliche Sind auttretende Abweichungen bei der Veranlagung in
tierlichen 1?rzeugnissen zu korrigieren.
7. Bel der Festatellung der veranlagungspflichtigen ertragafahiWee
Obstkulturfliche Sind noch nicht ertragstihige JunganLtgm
Neuanlagert zu berucksichuge).
dwelt
Belsol
In
and im Nachweis der Obstdifferenzierung 1956
n der d.
wird ein Erreuger mit 2,5 ha Obstanlage ausgewiesen.
Von dleser Anlage rind jedoch 50 at noch nicht ertragsfYhige Neu-
aNsge. Im Nachweis fur die Veranlagung zur Ptlichtablieferung in
Grundlage fdr die Veranlagungein Obat die eertragstihige Obstfli he
als Davonzahl auazuweisen.
III.
Pestlegung der Pflichtablieferung in Obst
i. Die Erzeuger warden zur Pflichtablieferung von Obst insgesamt fur
die ermittelten Obstkulturflichen der offenen and geachlossenen
Obstanlagen durch Ablieferungsnormen in kg/ar Obstkulturfliche
veranlagt.
2. Die den Abteilungen Erfassung and Aufkauf bei den RSten der Be-
zirke tibergebenen ha-Durchschnittsnormen fur die Pflichtablieferung
in Obst insgesamt Sind aut die Kreise and von den Abteilungen Er-
fassung and Aufkauf be! den RAten der Kreise auf die Gemeinden
differenziert teatzulegen.
3. Zur Sicherung des Anteils der Erfassung an der Marktproduktion
ist es notwendig, die Veranlagung so durchzufiihren, daB die fur die
Bezirke, Kreiae and Gemeinden festgelegten Durchschnittsnormen
eingehalten werden. Die Ablieferungsnormen Sind differenziert in
den Gemeinden nach folgenden GroBengruppen festgulegen:
0,07 his 0,10 ha ObstkulturflAche
0,10 his 0,20 ha ObetkulturflAche
0,20 his 0,50 ha Obatkulturfliche
0,50 his 1,00 ha Obatkulturfl lche
and Ober 1,00 ha Obatkulturfliche
Es ward empfohlen, fur the GrilBengruppe 0,50 his 1 ha the Durch-
schnittsnorm, fOr die Gr80engruppe 0,10 his 0,20 ha etwa 70 Prozent,
fOr die OrsOengruppe 0,20 his 0,50 ha etwa 80 Prozent der Durch-
schnittsnorm and fur die Gruppe Ober 1 ha etwa 20 Prozent hther
als die Durchechnittanorm zugrunde zu leggin.
Die Durchachnittanormen der einzelnen Grollengruppen konnen ent-
Bprechend den unterschieditchen Ptoduktionsbedingungen der ein-
selnen Erzeuger differenziert warden.
Die Ablleterungimenge der Gruppe 0,07 his 0,10 ha sollte 11 kg pro
ar nicht Oberstelger and die Insgaarntablieferungsmenge dart nicht
weniger BIB 50 kg betragen.
4. Von den im Rahmen des GemOseanbauplanes liegendet Erdbeer-
tiichen Bind die Erzeuger slier GrSBengruppen unabhingig vom Um-
tang der Flichen mit 90 Present der Gemeindedurchschnittarwrm von
Obst su vaanlagen.
5. BM DurchfOhnmg der Ditferenzierung Bind the unterschiedlichen
Pmduktiensbadingungsn tOr Obst and die angJihrigen Durch-
schnittsertrage in den einzelnen Kreisen and Gemeinden zu beruck-
sichtigen. Unter Produktionsbedingungen Sind die Faktoren zu ver-
stehen, die den Obstbau wesentlich beeintlussen. Hieivu chorea
Klima, Hohenlage, Struktur der Anlage. Die Beschaffenheit der Obst-
anlage infolge der Pflege durch die Obstanbauer ist mcht zu be-
rucksichtigen, jedoch konnen bei unverschuldeter Ertragsminderunc
.',rmaBigungen gewihrt werden.
6. Obsternteplichter (das Sind PAchter, die Anlagen nur zur Erntung
nutzen) Sind unabhtingig von dem Umfang der von ihnen genutzten
Fli;chen in der Gemeinde zur Ablieferung heranzuziehen, in der
sie die Obstanlagen in Erntepacht haben. Sic rind mit 95 Prozent der
durchschnittlichen Ernteertrage der letzten Jahre zur Pflichtabliete-
rung in Obst zu veranlagen.
7. Bel der Veranlagung von Besitzern and Eigentumern von Wegebe-
pflanzungen ist die Ablieferungsmenge pro Baum entsprechend den
ErnteertrMgen in Obst bei der SSUB zugrundezulcgen. Diese Normen
Sind den Gemeinden bekanntzugeben.
8. Die Ablieferungsmengen in Obst fur die SSUB Sind von den Abtei-
lungen Erfassung and Aufkauf der Riite der Bezirke den Kreisen zu
tlbergeben. Hierzu ist es notwendig, von den Abteilungen Verkehr
der Rite der Bezirke - im Bezirk Magdeburg von der Abteilung
Landwirtschaft - die Anzahl der ertragsfahigen BAume and die
VorachlAge fOr die zu erwartenden Ertrage pro Baum gesondert fair
Kern- and Steinobst anzufordern.
9. Die Veranlagung der VEG and VE-Gartenbaubetriebe erfolgt nlcht
dutch die Rite der Kreise bzw. Gemeinden. Die Planmengen fir die
VEG and VE-Gartenbaubetriebe werden bei den zentralgeleiteten
Betrieben durch die Abteilungen Landwirtschaft - Unterabtellung
Verwaltung Volkseigener Gilter - beim Rat des Bezirkes festgelegt.
Von den Abteilungen Erfassung and Aufkauf bei den RAten der Be-
zirke rind die Planmengen kreisweisc and artenmfi ig aufgeschlilsselt
den Abteilungen Erfassung and Aufkauf bei den RAten der Kretse
and von diesen dem Erfassungsorgan zwecks Vertragsabschluli ru
Obergeben.
IV.
Bestitlgung der Veranlagungsvorschlige
1. Von den RAten der Gemeinden rind entsprechend 1 39 der Verord-
nung fiber die Ptlichtablieferung and den Verkauf land wirtschaft-
licher Erzeugnlsse die Ablleferungsnormen nach GrbOengruppen
differenziert testzulegen and auf Grund der festgestellten Obstk:il-
turflAchen MengenvorschlAge in Obst insgesamt den Abteilungen
Erfassung and Aufkauf bet den RAten der Kreise auf dem Formblatt
"Nachweis Ober die Veranlagung zur Pflichtablieferung fur das Jahr
1957" his zum 5. 3. 1957 zu unterbreiten.
2. Die Abteilung Erfassung and Aufkauf be! den RAten der Kreise
haben die Mengenvorschlige der Gemeinden einschlletlich der Bich
sus der Veranlagung der SSUB ergebenden Mengen zu einem Kreis-
vorschlag zusanunemufassen and his rum 12. 8. 1957 den Abteilungen
Erfassung and Aufkauf der RAte der Bezirke zu Obergeben.
3. Von den Abteliungen Erfassung and Aufkauf der RAte der Bezirke
Sind die Vorodilige der Krelse zum Bezirksergebnla zusammangefaBt
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dem Staatssekretariat fur Erfassung and Aufkauf his zum 19. 3. 1957
zu ubergeben. In die Vorschlage sind die Planmengen der volkseige-
nen Guter nicht mit aufzunehmen.
4. sung und Vorlage der diecBestat gu g der Vokschl age der Kreise
and Gemeinden.
5. Nach Bestatigung erfolgt die Aufteilung der Obstarten durch die
Rate der Gemeinden, die nach Feststellung der von den Erzeugern
angebauten Arten durchzufuhren ist. Unterkulturen, wie Johannis-
becren and Stachelbeeren, sind bei der Artenaufteilung anteilm55ig
zu berucksichtigen, ohne daft dadurch die gesamte Ablieferungs-
menge erhoht wird. Werden Erdbeeren als Unterkulturen angebaut,
so sind fur alle Grouengruppen, unabhangig von der Grolie der An-
baufliiche, ca. 70 Prozent der Gemeindedurchschnittsnorm fur die
vorhandcne Erdbeerflache zugrundezulegen. Die sich daraus erge
auf a it ng lund schlielit eine Erh hung ldert Gesamtmenge aus. An-
Belaplel:
Ein Erzeuger mit einer Obstanlage Kernobst-Hoch- and Halbstamm
von 1,50 ha hat in dieser 20 ar Erdbeeren als Unterkultur and ist mit
30 dz Obst pro ha Obstkulturflache, d. h. mit insgesamt 45 dz Obst,
veranlagt.
Die Erdbeeren werden mit 70 Prozent der Gemeindedurchschnitts-
norm, die 25 dz pro ha betragt, bei der Artenaufteilung beriicksichtigt,
also mit 17,50 dz'ha auf 20 ar = 3,50 dz
Daher hat der Erzeuger abzuliefern: 41,50 dz Kernobst
3,50 dz Erdbeeren
45,00 dz Obst
6. Die Abteilungen Erfassung and Aufkauf der Rate der Kreise ubergeben
den Erfassungsorganen nach Vorlage der Artenaufteilung durch die
Rate der Gemeinden ein Exemplar der Nachweise, damit die Erfas-
sungsorgane Vertrage mit den Erzeugern uber die festgelegten Obst-
ablieferungsmengen abschliefien konnen.
V.
Mitarbell der Fachkommission
Die Arbeiten zur Festlegung der Durchschnittsablieferungsnormen fur die
Kreise and Gemeinden sind in Zusammenarbeit mit den Abteilungen
larndwirtschaft der Rate der Bezirke bzw. der Kreise and unter Hinzu-
ziehung der Vertreter der Kreis- bzw. Bezirksfachkommission fur Obst-
baugemeinschaften der VdgB (BHG) durdizufiihren.
Zur Festlegung der veranlagungspflichtigen Obstkulturflache, der Ab-
lieferungsnormen and der Aufteilung der Arten fur die einzelnen Er-
zeuger durch die Rate der Gemeinden, sind in den Gemeinden Vertreter
der Fachkommissionen bzw. Obstbaugemeinschaften hinzuzuziehen.
Berlin in, den 24. Januar 1957. Staatssekretariat fur
Erfassung and Aufkauf
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Streit
Staatssekretar
Nr. 18,'1957
Rundverfugung
Ober die Mast von Jungrindern in den VEAB
Vom 23. Januar 1957
Auf Grund des ? 58 der Verordnung vom 10. November 1955 uber die
Pflichtablieferung and den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse in
der Fassng vom 1. Januar 1957 (GB1. I, S. 39) wird im Emvernehmen mit
dem Minister der Finanzen, dem Minister fur land- and Forstwirtschaft
and der Staatlichen Plankommission folgendes angewiesen:
I,
Allgemeine Bedingungen fiir die Mast von Jungrindern
1. Die VEAB haben im Rahmen der bestehenden ortlichen Moghch-
keiten and in Ausnutzung bisher nicht genutzter geeigneter Stalle
- moglichst mit Auslauf - mit der Mast von zuchtuntauglichen
K51bern and Jungrindern zu beginnen.
2. Die StAlle sind durch die Abt. Erfassung and Aufkauf und Landwirt-
schaft bei den Raten der Kreise Bowie durch den Kreistierarzt auf
ihre Eignung zu tiberpriifen.
Getreidelagerraum dart fur die Mast von Jungrindern nicht benutzi
werden.
3. Zur Mast sind gesunde Kalber and Jungrinder einzustelllen, die vom
Erzeuger zur Erfii.llung des Ablieferungssolls abgeliefert werden,
moglichst schon 3 Monate alt sind and nicht mehr mit Volimildr
gefiittert werden brauchen. Aus dem Attest des untersuchenden Tier-
arztes mull die Zuchtuntauglichkeit and die Eignung der Tiere zur
Weitermast hervorgehen.
4. Die Bezahlung der von den bauerlichen Betrieben aus der Pfticht
ablieferung zur Weitermast ubernommenen Tiere hat zum gultgen
Erfassungspreis zu erfolgen.
5. Die Mastdauer betragt hochstens 12 Monate. In dieser Zeit sind die
Tiere von den VEAB mindestens um 200 Kilogramm aufzumlisten.
6. Die zur Mast eingestellten Tiere sind von den VEAB durch Ohr-
marker zu kennzeichnen.
7. Fur die fachliche Anleitung der mit der Fiitterung, Wartung and
Pflege der Tiere beauftragten Mitarbeiter, sind von den VEAD
Freundschafts- bzw. Patenschaftsvertrage mit VEG and LPG ibzu
schliellen.
Es wird empfohlen, den Kreistierarzt vertraglich fiir die Durdrluh-
rung der prophylaktischen seuchen-hygienischen Maunahmen zu ge-
winnen. der auch die jeweils Ober funf Monate alten Jungrinder ge-
gen Maul- and Klauenseuche impft.
8. Zum Nachwels der zur Mast eingestellten Tiere, der Mastergebnlaww
and des Ankaufs der Tiere sind in den VEAB je Tier Kartelkarten
zu fuhren, die folgende Angaben enthalten mUssen:
1. Tag der Einstellung
2. Nummer der Ohrrnarke
3. Einstellgewicht and Wert
4. Futtermittel-Norm
5. Gewichtazunahmen je Monat
a) planmABig kg
b) tatsachlich kg
I 3S
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a. tatsachliche Mastdauer
7. Tag des Verkaufs
g. Abnahmegewicht
a) planmauig kg
b) tataachlich kg
c) Different + oder ./. kg
FOr ng wind Ainzustell ufkauf mit de. Tiere ut chen Versidherungsanstalt (DVAA)tein
9. su
Rahmenvertrag Ober eine Tierlebensversicherung abgeschlossen wor-
den. Die VEAB treten in diesen Rahmenvertrag ein and haben hier-
zu Verbindung mit der zustandigen Kreisdirektion der DVA auf-
zunehmen.
10. Von den VEAB wind die notwendigen Umlaufmittel zum Ankauf von
Kilbern bzw. Jungrindern Bowie Futtermitteln and aktivierungs-
pflichtigen Hi)fsmaterialien (Kannen, Eimer usw.) zu planen.
11. Investitlonsmittel zum Ausbau von Stallungen (Einziehen von
Buchten, Lichtanlagen. Dunggruben usw.), Anschaffung von Einrich-vorn tungsgegenstanden z. B. FutterdamPfer. ka nnen Bench EA ht zur
Staatssekretariat fair Erfassung
VerfOgung gestellt werden
In
und kGrofigerkte usadem .Unterlimi derdVVEAB finanz a trwerden.
II.
Vergdnstigungen
1. Einstellu g folgende FuttermittelJund Braunkohienbriketts zur Ver-
fugung gestelit:
a) je Kalb bzw. Jungrind
300 Kilogramm Magermilch
500 Kllogramm Stroh (Einstreu)
200 Kilogramm Braunkohlenbriketts
b) je Kalb bzw. Jungrind fur Jedes vom Einstellgewicht bis sum
Abnahmegewlc auftustende deRind ermittel im oder 2,5 Kilogramm Rinder
Austausch
2,5 Kilogramm Heu
6,0 Kilogramm Kartoffeln oder andere Futtermittel im Austausch.
Die Futtermittel and Braunkohlenbriketts fur die Mast sind aus
vorhandenen Bestanden zu entnehmen. Die dafdr erforderlichen Kon-
tingente liegen dem Staatssekretariat fur Erfassung and Aufkauf vor:
ate werden den Bezirken nach Ablaut eines jeden Quartals auf der
von nVertragen Ober dienMast ev ne Schlachtvieh (Formblatt lt10) Nzur
VerfQgung gestellt.
Die VergOnstigungen in Heu and Stroh kannen in dem Umfange in
Anspruch genommen werden, in dem die VEAB die ihnen erteilten
Lleferverpflichtungen In den genannten Erzeugnissen erfullen.
Bel Berechnung der planmalfig zur Verfugung stehenden Futtermittel
lit ein Aufmastgewicht van 200 Kilogramm je Tier zugrundezulegen.
Sotern wahrend der Mastdauer von hbchstens 12 Monaten ein hdheres
Autmaatgewicht als 200 Kilogramm je Tier erreicht wurde, wind the
Futterndttel Is aufgerttaatetea Kilogramm nachtriglich zu gewahren.
2. Zur Sicherung des Bedarfs an Grunfutter, Hackfrdchten and anderen
Futtermitteln haben die VEAB weitgehendst t die Srtlichen Moglich-
Anbau von Futterfriichten aut Miet npllttzenund sonatigeon tnicht gee-
nutzten Fliichen).
3. anDie VVEAB stellen die d B unkoh enbriketts ffir diee EABentsprechend fder Anzahl1der
eingestellten Tiere his zu den unter Absatz I testgelegten Mengen aus.
Die VVEAB haben Ober die ausgestellten Bezugsberechtigungsscheine
einen Nachweis zu fuhren.
4. Die Belieferung der Bezugsberechtigungsscheine kann aus eigenen
Warenbestanden der VEAB oder durch die VdgB erfolgen.
Die getrenntkvon den Warenbestandentdes Braun lagernnbriketuc
III.
Preis- and Abnahmebedingungen
1. Die finanzielle Abrechnung nach beendeter Aufmast ist wie folgi
vorzunehmen:
a) Das Einstellgewicht zu dem an den bauerlichen Betrieb bezahlten
Erfassungspreis (siehe Abschnitt I, Absatz 8, Punkt 3)
b) Bei Erfullung der Bedingungen je aufgemlistetes Kilot:ramm
Lebendgewicht Rind, den am Tage des Verkaufs gultigen Preis fur
die Mast von Jungrindern.
c) Bei Nichterfullung der Bedingungen fiber die Ablieferungstermine
den am Tage des f Verkaufscgultigen niedrigeren s aPreis fur die Mast
von Jungrindern.
2. Die Abnahme der Jungrinder regelt sich nach den geltenden Gdte-
und Abnahmebestimmungen fur Schlachtvich.
iv.
Mengenabrechnung der mast von Jungrindern
1. Die VEAB haben Bas Gewicht der Kalber bzw. Jungrinder, das dies,'
bei der Ubernahme von den bauerlichen Betrieben aufweisen, in der
Planabrechnung der Warenbewegung (PaW) in der Zeile ,Sunstigc
Abgange" zu Lasten des Erfassungsplanes abzubuchen. den
Aufkauf" n abzu-
2. VEAB bet der Ablieferung derg Jungrinder Jungrinder
rechnen.
3. In der Abrechnung Ober den AbschluO and die Realisicrung von Ver-
tragen Ober die Mast von Schlachtvieh (Formblatt 10) it die Stuck-
zahl der eingestellten Tiere and deren Realisierung besonders auszu-
weisen.
V.
Preis-, Stgtzungs-Abrecbmmg der Mast von Jungrindern
Bel der Ablieferung der aufgemasteten Jungrinder sind die PreisstOt-
zungmittel mit der Mnatsabrechnung Ober den Aufkauf Iandwirtschatt-
licher Erzeugnisse, Formblatt ?Monatsabrechnung der gewerblichen and
industriellen Schweinemast" (VEAB St. 4) anzufordern and in Spalte 2
in gtaicher Weise wie Schweinemast abzurechnen.
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Warden mit einer Monatsabrechnung ffir das Einstellgewicht verechiedene
Pieise abgerechnet, z. B. Praise It. PAO 543/3 and Preise It. PAO 543
einwandfreie preiskontrolle der
tsabrechnuh elne EriAtutterung beizufOgen
Moona
VI.
Planeng and Abrethnung der Mast von Jungrindern
FUr die Mast von Jungrindern haben die VEAB einen Zusatzplan zum
Betriebeplan auszuarbeiten and an die VVEAB einzureichen.
Die VVEAB haben die von den VEAB eingereichten Zusatzplane zu pru-
fen and zusammengefailt - nach MOglidikeit von mehreren VEAB -
dern Staataeekretariat f(ir Erfassung and Aufkauf zur Bestatigung einzu-
reldren. Die Ausarbeitung des Zusatzplanes hat nadt der als Anlage 1?)
beigelUgten Nomenklatur zu erfoigen.
Die wertmADige Abrechmrng der Mast von Jungrindern and der Aus-
wets in der Berichterstattung ist. wie in Anlage 2-) ausgetiihrt, vorzu-
nehmen.
VII.
Materlelle Interesslerthelt
1. Um die Mitarbeiter der VEAB an den Ergebnissen der Mast von
Jungrindern zu beteiligen, werden den VEAB tolgende PrBmien ge-
wahrt:
Bel einer innerhalb der vorgeschriebenen Mastdauer unter Einhal-
tung der nach Abschnitt II/1 zur VerfUgung gestellten Futtermittel-
mengen erreidtten Aufmast von 200 Kilogramm Lebendgewicht and
dar(lber:
Fur Tiere der Schlachtwertklasse A je Tier 40,00 DM
Fur Tiere der Schladrtwertklasse B je Tier 30,00 DM
FUr Tiere der Schlachtwertklasse C je Tier 20,00 DM
2. Zu diesem Zwedc haben die Betriebsleiter in Verbindung mit der
Betriebsgewerkschaftsleitung eine eigene Pramienanordnung auszu-
arbeiten.
3. Wlyd des vorgeadrriebene Aufmastgewidrt von 200 Kilogramm Le-
bendgewicht je Tier innerhalb der festgelegten Mastdauer von 12 Mo-
naten nicht erreidlt, werden keine Pramien gewahrt.
.4 Die Pramien sind als Kosten zu verrechnen and als solche auf der
Grundlage der Sd ladttwertklasse C and einem planmaliigen Auf-
mastgewldtt von 200 Kilogramm je Tier mit 20,00 DM zu planen.
5. Des weiteren wird emptohlen, fur erzielte Einsparungen von den
nadr Abschnitt II/1 planmaflig zur VerfUgung gesteliten Futtermitte'"
persOnlldre Konten elnzuridrten.
Einaparungen sind darn gegeben, wenn
a) die planet iiige Autmast von 200 Kilogramm Lebendgewicrt inner-
halb der vorgesdtriebenen Mastdauer mit weniger als den nadr
Absdrnitt I1/1 zur Verf(Igung gestellten Futtermitteln erretcht
wird.
b) mit den It Abschnitt II/1 zur Verfugung geeteiten Futtermitteln
innerialb der vorgeschriebenen Mastdauer eine hOhere Aufmast
ala 200 Kiloeramm Leberdgewldct erreidrt wird.
Von dem Wert der erzlelten Einsparung wind dens perabnlidren Konto
M Proaent gutsisKrrelben and nach Ablieferung des Tieres aussu-
ashlen.
Vlll.
Kontreile
Die Abt. Erfassung and Aufkauf der Rate der Bezirke and Kreise haben
die VEAB bei der Beschaffung von Stallraum zu unterstutzen. Sic haben
die Durchfuhrung der Mast durch Kontrollen zu sichern.
Berlin, den 23. Januar 1957
Staatssekretariat filr Erfassung and
Aufkauf landw. Erzeugnissc
Streit
Staatssektetar
Nr. 19;1957
RandverIOgung
fiber die Wassong, den Aufkauf and die Abnahme von tlerisrhen Er-
zeugnissen (Sdrladrtvieh, Mllds, Elern, GeflOgel and Honig)
Vom 31. Januar 1957
Auf Grund des ? 65 der Verordnung uber die Pfliditablieferung and (Mn
Verkauf landwirtschaftlidter Erzeugnisse in der Fassung vom 1. Ja-
nuar 1957 (GBI. I, S. 39) wird zur Durchfuhrung der Anordnung vorn
31. Mai 1956 Qber die Erfassung, den Aufkauf and die Abnahme von tie-
sdriren Erzeugnissen (GBI. I, S. 437) folgendes verfugt:
Zu ? 10 der Anordnung:
In Anwendung der Bestimmungen des Absatzes 3 des ? 47 der Verord-
Aung werden ab 1. Januar 1957 folgende Anredtnungasatze festgelegt:
1. FUr jedes Kilogramm abecnommenes Lebendgewidtt von V ich and
Geflugel werden auf die Erfullung des Ablicferungssolls von Schlacht-
vieh folgende Mengen in Gramm angeredtnet:
Zur Erfullung der Ablieferungspflicht von Schweinen bei Abgab(- von
a) Schweinen mit einem Lebendgewicht ab 80 kg
1000 g
b) Schweinen mit einem Lebendgewicht unter 79,9 kg
(aber nur bei Notschladttungen, sofern es sich um taug-
lidtea Fleisdr handelt)
801) g
c) Rindern der Schlachtwertklassen AA, A,
B unc) C
lop.) g
d) Rindern der Schladttwertklasse D
800 g
e) Schlachtgeflugel aller Guteklassen
1000 g
f) Kaninchen
1000 g
2. Zur Erfullung der Ablieferungspflicht von Rindern bei Abgabe von
a) Rindern oder Kalbern der Schlachtwertklassen AA, A,
B, C and D 1000 g
b) Sdrafen der Schlachtwertklaseen A, B and C 1000 g
c) Ziegen der Sdiladitwertklasaen A, B and C 600 g
d) Sdrweinen mit einem Lebendgewicrt ab 80 kg 1000 g
e) Schweinen mit einem Lebendgewlcht unter 79,9 kg
(aber nur bet Notachladttungen, sofern es aids um taug-
liches Fletsdr handelt) a60 g
f) Sdtlachtgeflugel alter GUteklassen 1000 g
g) Kanindren 1000 g
M I 39
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3. Het der Notsdtlattung von Rindern Oder KAlbern, dte die feetgeleg-
ten Mtnde.abnahmege,idtte pmt 1 8 der Anordnung vom 31.5.56
nidtt errel, ist die Anredmung nadt der Ermittlung des I.ebend
gewidites vorameluan, sofern es side um tauglides Flelsrh bandelt.
1I.
Be 1 18 der Aesrdaatt qm des 116, Abe. 3, sand the SAtze
Unt.r des Adenbsdtnittes I ttes I d dl icer ~Rundve ng zu verstehen.
des
III.
Za 1 37. Abseil 4 der Anerdnn128:
Anstelie der in 3 37 genannten lotigigert Frist bet Nobdiladitun2sabrefi"
nuns tat die 14t*gige Mgt gem" 4 5 der Anordnung vom 31. BUM 1956
nden.
tend drtachaltl1cher Erzeugnisae (GBL II,t S. 338) anzuwe Verkaut
IV.
Za 1 38 der Aaerdnung des Fleisch des notge-
1. Der Ablieferer (abgabefrele Betrieb) kann
sdiadtteten Tieres Im Anredtnungsgewidtt audt fret verkaufen.
2. Bet bedingt a gnach lii dem oder redindev 8ewiem Flefadh riditet sich der
Belsplel so Absats (2):
180 kg Fleisch einer Kuh der Sdtladitwer lasen D (Gesamtausbeute 50 %)
ergeben ein Lebedgewldtt umgeredtnet von 360 kg. Dienes Fletsdt wtrd
als bedingt teuglldt beurteilt und im Verhtltnis 2:1 (GUteklasse I) ver-
kauft.
Daraus ergtbt silt ein Anredmun gewi nt F von 180 ~~ und Au~f.
frelen Verkauf der Differenzbetrag
prels bezahlt wird. V.
Del der Anwendung der Besttmmungen der 11 43 big 48 der Anordnung
sind die neugefailten Bestimmungen des 1 57 der Verordnung zu beach-
ten. Die Hausschlachtungen Bind in die von den RAten der Gerneinden
Somali 1 32 der Verordnung zu fthrenden Erzeugerkarteikarteo einzu-
tragen. _
Anordnung sid die
BBeessstlmmungen d des 3 5der 0 der Veiordu nuung zu bbeedtten.
VI.
Za Absate 1 a) des 177 der Ansedoang:
Ale Voraussetzung bet dem Vrrkauf von Sddachtvieh durdt LPG T7p III
let die ErtQUung des Ablieferungaao1111 von Sdtad.tvieh fur the abgeau-
tens Zeit and den aufeden Monet zugrimde zu leggin.
VII.
Dime RundverfSgang tritt mit Wirkung vom 1. Janis r 1957 in Kraft.
Berlin, den 31. Januar 1987
Steat.aakretarat fOr Zrb.s mg tad
Aufkaut landw. gk=Ugnissa
Streit
Steahadotatgr
Nr. 20,11957
RandverfOgung
Aber den Abadtlall van Anb and Abblief rangsvertrhgen eel Spelse-
Vom 28. Januar 1957
In Auedehnung des Vertragsablieterungsgystems wird zur Steigerung des
Aufkommens an SpeisehilsentrUchten aus der eigener. Produktion test-
gelegt, daft die Volkseigenen Erfassungs- and Aufkaufbetriebe aut der
Grundlage der durdiBefiihrten Veranlagung zur Pflichtablietrung fur
das Jahr 1957 mit den Anbauern von SpeisehUlsenfrilchten (auiler volks-
Verordn ng fiber die Pt idi abl eer ng and den Verkaufn andwirtschaftr
litter Erzeugnisse in der Fassung vom 1. Januar 1957 (GBI. I, S. 39) wind
folgendes verfiigt:
1. Bet dem Veatragsabschlui kdnnen die Volkseigenen Erfassungs- and
Aufkaufbetriebe mit den Erzeugern zusitzliche Anbautlichen von
Speisehulsenfrtichten (FlAchen Ober den im Anbaubescheid festgeleg-
ten Anbau von SpeisehUlsentrtichten) vertraglidt binden.
2. Um die Erzeuger am Anbau von Speisehtlsenfrtchten materiell zu
interessieren, werden folgende Verginstigungen gewahrt:
a) Fur slimtliche !m Vertrag testgelegten Anbaufitchen ist dem Er-
zeuger eine Ermbiigung des Ablieferungssolts in tierischen Er-
zeugnissen entspredtend der Ablieferungsnlo a ha ladwlrt
achaftlichr Nutzttdie des Betriebes zu g
b) FUr die Ober die im Anbaubescheid hinaus zusatzlich vertraglich
gebundenen Anbauflichen von SpeisehUlsenfrUchten tat aulerdem
eine Befreiung von der Pflichablieferng von Getrelde vorzuneh-
men.
c) FUr die Ober des Ablieferungssoll in SpeisehUlsentrtichten hinaus
abgelieferten SpeisehUlsenfruchte erhalt der Erzeuger den gUltl-
gen Aufkautpreis.
3. Die Abteilungen fair Erfassng and Aufkaut bet den Rgten der Kreise
haben den zustadigen Volkseigenen Erfassungs- and Aufkaufbetrleben
die im Formblatt Nr. 6. nadgewiesenen ablieferungsptlichtigen FIt-
chen and Ablieferungsmengen ft r die einzelnen Erzeuger mitzutellen.
Auf der Ober den A baul and diee Abl eferu g B von ISpelsehtilsenfrUchten abzu-
schbefen. FUr die zusatzlidten Flatten, die mit den Erzeugrn cut
freiwllliger Basis vereinbart worden rind, 1st des Ablieferungssoll
entspredied den Ablleferunganormen von SpetsehUlsenfrlldtten zu
beredrhen. Des Ablieferungssoll entspreched der im Anbaubesdtcid
festgelegten Anbauflfdlen und fOr die zusatzlidt vereinbarten An-
bauflidten von SpelsehflsenfrUchten 1st in elver Summe im Vertrag
nachzuweisen.
Die WAS haben auierdem mit den Erzeugern zu vereinbaren,
weldte Meagan ate Ober des Abllefenmpsoll hlnaas fret verkaufen
wollen. Diego Mengen sld in dem Vertrag festzulgan.
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Die VEAB haben zu beaditen, dash fiber softie Anbaufiidten von
SpeisehUlsenfrtidtten, die bereits in einem Vertrag mit der DSG-HZ
(Vermehrung, Where Anbaustufen) Oder mit einer VdgB -sassier,
lithe Hande)sgenoewnsdtaft e. G. (Abaaatenerzeugung) geld
keine Vertrilge abgeedslossen werden. .
Um die ErinSBigung in tierischen Erzeugnissen fur die in deco Ver-
trag mit DSG-HZ gebundenen Vermehrungsflachen oder mit einer
VdgB gebundenen Abeaatenflaehen von Speisehulsenfr(ichten gewah-
ren zu konnen, haben die Abt. Landwirtsdiaft bei den Raten der Kreise
der Abt. Erfassung and Aufkauf eine genaue Ubersicht Ober die em
-
zelnen Vermehrer, mit Angaben Ober die H6he der vertragge
nen Anbauflache von Speisehulsenfruchten, zu ubergeben. Auf dieser
Grundlage haben die Abt. Erfassung and Aufkauf die En iiai3igung
des Ablieferungssolls in tierischen Erzeugnissen entsprediend der
Ablieferungsnorm le ha landwirtsdiaftlidier Nutzfladie fur die Ver-
mehrungsfladie zu gewahren. pAten 4. Die VERB habeas den Vert t bssdiln8~beenddeet asst die in den Verder-
Agee tgel nachdem der V ufl.g e
Kreise,
ten ffur f die s einzelnen Erzeuger wie folgt bekanntzugebenhulserifrich-
a) Anbauflachen im Rabmen des Anbaubescheides;
b) zuaatzliche Anbaufladien;
c) Ablieferungsmenge insggsamt.
Auf dieser Grundlage haben die Abt. Erfassung and Aufkauf bei
den Eaten der Kreise die Ermaf3igung des Ablieferungssolls in tieri-
achen Erzeugnissen entsprechend der Ablieferungsnorm ]e ha land-
wirtschaftlicher Nutzflgche fur die vertragsgebundenen Anbaufl3tsen
zu gewahren.
Fur die zusatzlichen vertragagebundenen Flachen haben die Abt. Er-
fassung and Aufkauf die Befreiung entsprechend der Ablieferungs-
norm in Getreide vorzunehmen and dem betreffenden Erzeuger
mitzuteilen.
5. Die Benadiridhtlgung des Burgermeistera and des VEAB fiber die vor-
genomme dtseranderung in ierisd en Erzeugnissen and in Ge-
treide hat Ober
6. Die VEAB sind anzuweisen, den Vertragaabsdilui3 bis spatestens 31.3.
zu beenden.
Die VEAB haben die abgeschlossenen Vertrage laufend zu registrie-
ren. Nadi dem gleichen Muster wie im Punkt 4a---c angegeben, ha-
ben die VEAB den VVEAB nach Beendigung des Verlragsabsfil
zu beridhten. (Nur fur den Kreis insegsamt.)
7. Die VVEAB beriditet ebenfalls nadh dem gleitsen Muster bis zum
10. 4. dam Staatmekretariat fur Erfassung and Aufkauf.
Die Abt. Erfass An und guf~oder RAte der Bezirke haben die Durds-
fuhning dlaset
Siaatsaekretariat fur Erfassung and
Aulkauf landw. Erzeugriiese
Streit
Staatssek:etar
Nr. 21,1957
Bekanntmarhung
des Vertraiea fiber den Anbsu, the Ablieterung and den Verkaut von
Speisehfilsenfr6dhten tin Jahre 195
Zur Steigerung des Aufkommens an Speischulsenfriichten wird zwisdmn
der LPG/dem Erzeuger
im folgenden kurz ?E r z e u g e r" genannt, and deco V F.
als Erfassungsbetneb, im folgenden VEAB
genannt,
vertreten dutch
folgender Vertrag abgesttlossen:
Der Erzeuger verpfliditet Bich: ha
1. die im Anbaubestteid festgelegte Anbauflache von
Speisehiiisenfriichten mit Speisehalsenfrutsten anrubauen;
2. Ober die im Anbaubestseid festgelegte Anbauflache hinaus rusau-
lich weitere _ .... ............ ha Speisehulsenfruchte anzubaucn;
3. durts richtigen Anbau, Pflege and Dungung die Vorausseszungen
fur eine gate Qualitat der SpeisehulsenfrOchte zu schaffen;
4. durch fatigerechte Ernte, sorgfaltigen Drusch sowie durch gute S~sr-
tierung Speisehulsenfrutite entsprechend den Qualis.iilsbestimmun-
gen abzuliefern;
5. dz Speisehulsenfriitite zur Erfullung des Pflichtabliefe-
rungssolls in SpeisehiilsenfrOditen abzuliefcrn;
6. dz Speisehulsenfrutite nach Erfullung des Pflichtabliefe-
rungssoUs fret zu verkaufen;
7. die vertragliti festgelegte Menge an Speischulsenfrochten wiihrend
der EErntezeit sofort von der
zum VEAD ab liie-
Dezember, frei an die DErfassungsstellenpdest
fern.
(Liefertermin)
..........- _.
(Erfassungsstelle)
?2
Der VEAB verpfliditet aids:
1. bei der Abteilung Erfassung and Aufkauf des Rates des Kreises
in - ....................................... side dafUr einzusetzen, dali
a) fur samtlitie im Vertrag festgelegten Anbaufliidsen von Speise-
hUlsenfrUditen dem Erzeuger die vom Staatssekretariat festgelcgte
Ermajigung des Pflithtablieferungssolls in tierisdsen Erzeugnis-
sen entspredsend der Ablieferungsnorm le ha landwirtstsaft-
lidier Nutzfllche des Betriebes gewlihrt wird;
b) der Erzeuger fur die fiber die im Ablieferungsbesdseid hinaus zu-
satzlldi vertraglich gebundene Anbauflache von SpeisehUlsen-
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trOchten auilerdern von der Pflichtablieferung von Getreide ent-
apredtend der Ablieferungsnorm betreit wind;
2. fert werden. dem Erzeuger auf das PfiichtablieferungssoU von SPeiBe-
hUlaenfrtditen anzuredtnen;
3. fur die Ober das Ablieferungsso11 in SpeisehOlsentrtidtten hinaus
abgelieterten Speisehtlsenfrudite den gUltigen Aufkaufpreis zu zah-
len: taehUtaenirOdste Wads den am
4. dem Erzeuger die abgelleferten Spe
Tags der Ablieferung geltenden Preisbestimmungen innerhalb von
10 Tagen zu bezahlen.
?3
Die Qualitatsbeurteilung riditet silt nadt den geltenden Qualitlitsbesttm-Uefer m for Sbzw denenf des Staatssekretariats Gilte- Auf-
bedingudingungen),
kauf. 4
Der Erzeuger hat davon Kenntnis genommen, dali er im Falle des Nidtt-
anbaues der im ? 1 Ziffer 1 and 2 festgelegten Flachen (mit Speise-
hUlsenfrUchten) durdt die Abt. Erfassung and Aufkauf beim Raw des
Kreises in Getreide and in tierisdten Erzeugrirasen nachveranlagt ird.
? 5
1. Ergeben silt nach AbschluO des Vertrages bei der Produktion der
nadt dem Vertrag zur Ablieferung bestimmten Mengen an Speise-
hUlsenfrUchten soldte aullergewohnlidien Umstande (wie z. B. Un-
wetterkatastrophen), die die ErfUllung des Vertrages gefahrden k6n-
nen, so hat der Erzeuger dem VEAB dies unverzUglidi sdtriftlids
oder mUndlida mitzuteilen.
2. Der Erzeuger erklart silt damit einverstanden, dali silt der VEAB
vom Tatbestand durdt Augenschein an Ort and Stelle bzw. durch
nn Die Vertragspartner
getroffenen Festateungen die notwendigen Andde
Grund der rungen
and Ergonzungen des Vertrages.
?6
1. Kommt ea nidtt zu elner Vereinbarung nails ? 5 Ober die notwen-
dige Anderung, Erganzung des Vertrages, so entadseidet fiber den
Antrag eines Vertragspartners, Ober die Zulassigkeit der Anderung
oder Erginzung des Vertrages die Abteilung Erfassung and Aufkauf
im Einvernehmen mit der Abteilung Landwirtschaft beim Rat des
Kreiaes. Gegen these Entsdteidung ist Einsprudt zulassig, Ober den
endgtltig der Rat des Bezirkes, Abteilung Erfassung and Aui(kauf,
entacheldet.
Daa Verfahren regelt aids nadt ? 35 der Verordnung Ober die Pflidtt-
ablieferung and den Verkauf landwirtsdtaftlicher Erzeugniase vom
21. 12. 1956.
2. Streitigkeiten Ober die Leistung and Hohe der Vergutung aus die-
aem Vertrag entadieidet das Staatliche Vertragsgeridtt/das wstkn-
dige Geridtt?).
LI.ityh'it.. visa.. d' 1PG. OIL, I- C11- a< ae..tlti.. 11--d. a.. Gas- i. Akd..w
i. L..aN..a.t'..t..M.a.IM d i. VLAl ...a.u.t ar St.Mlia. V....pa.rlat. .'d.
M. In..s.. M VLA6 6. .Mjd" G.dat.
?7
Sofern nidsts anderes vom Staatssekretartat fur Erfassung and Aufkauf
bestimmt wird, bleibt der Vertrag ohne zeiUidae Begrenzung bis zur vol-
len ErfUllung durdi beide Vertragsteile gultig.
?8
Erganzungen, Anderungen des Vertrages bedUrfen der Sdtrittform.
?9
Der Vertrag wird zweifadt ausgefertigt. Ein Exemplar erhalt der Erwru-
_............. ... ... -- -.
.............................
..(Untersdsrift des VEAB)
Vermerk?
Dieser Vertrag ist unter der Nr. am in der
Vertragskartei registriert.
Nr. 22/1957
MittelluUr
fiber die VergUtung fur Lieferung von gesadctem Getreide
Vom 5. Februar 1957
Nach den Allgemeinen Lieferbedingungen fur Getreide, Speischulscn-
fruchte and Olsaaten vom 21. 6. 1955 (GB1. 11/1955, S. 209, ? 5, Abs. 1).
sowie nach den Preisbestimmungen kann nach vorheriger vertrii;l.cher
Vereinbarung Getreide ,gesadct" geliefert werden. Fur die Sadcung dart
der Lieferer jedoch keine gesonderten Kosten an den Besteller beredt-
nen. Im Zuge der Vervollkommnung der Technik werden die Muhlen ge-
nau so wie der VEAB in weit verstArktem Malle loses Getreide anneh-
men and umsdtlagen mUssen. Die Entladung and Annahme bzw. Ver-
ladung von gesadctem Getreide ist unwirtsdtafthch. Dicse '1'atsadte haben
mittlere and groliere modern eingerichtete Muhlen erkannt and Ihre
Annahme von gesadctem auf loses Getreide umgestellt.
Da in Zukunft in verstarktem Umfange Mahdresdtergetreide anfallen and
ebenfalls Importgetreide in 50-Tonnen-Waggons geliefert wud, wind des
Getreide hauptsachlich lose verladen. Hinzu kommt nodi die 'ratsache.
dal) unter dem Gesichtapunkt der weiteren Transportmltwl-Umlaut-
beschleunigung ebenfalls eine lose Getreideverladung durduufuhren ist.
Die VEAB haben die Muhlen auf these Zusammenhange hinzuweiscn and
sic aufzuklaren, dal sic nur dann gesadctes Getreide erhalten ktinnen.
wean den Muhlen bisher kein loses Getreide geliefert wurde, da keine
anderen Abnahmemoglidtkeiten bestehen.
Die Beredtnung von gesonderten Sadcungskosten durch die VEAB an die
Muhlen ist nidst zulAsslg, da aids die Preise It. Preisanweisung Nr. 28/51
tilt ?lose" oder "gesadcte" Ware verstehen.
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Nr. 23/1957
Bekaantmaehang
des Vertrages Iber the Abrechnnng and Bezablang bet Notsehlaehtangen
Vom 26. Januar 1957
GemAB 4 41 der Anordnung vom 31. 5. 1956, Ober die Erfassung, den Auf-
kauf and die Abnahme von tierischen Erzeugnissen (GBI. I, S. 437) wird
im Einvernehmen mit den Minlsterien fur Lebensmittelindustrie and
Land- and Forstwirtachaft sowie dem Staatssekretariat fur Ortliche Wirt-
schatt der Mustervertrag fiber die Durchfuhrung von Notschlachtungen
and deren Abrechnung bekanntgegeben.
Staatssekretariat fur Erfassung and
Aufkauf landw. Erzeugnisse
Koch
Hauptabteilungsleiter
Vertrag
Zur ordnungagemii&n Abrechnung and Bezahlung von Notschlachtungen
gegenuber dem Erzeuger wird zwischen dem Volkseigenen Erfassungs-
vom 31. 5. 1986 Ober die Erfassung, den Aufkauf and die Abnahme von
tierischen Erzeugniasen (Schlachtvieh, Mich, Eiern, Gefliigel, Honig) -
(GBI. I, S. 437) - folgender Vertrag abgeschlosaen:
?1
Der Notschlachtungsbetrleb hat die Notschlachtungen in den vom Rat
des Kreiseee, Abt. Erfassung and Aufkauf, im Einvernehmen mit der Alit.
Ortliche Wirtschaft, der Unterabteilung f ebensmittelindustrle sowle mit
dem Kreistlerarzt festgelegten Elnzugsgebiete entsprechend den ges~tz-
lichen Bestlmmungen im eigenen Namen and auf eigene Rechnung durch-
zufUhren. Der Notachlachtungsbetrieb hat zur Sicherung einer ordnungs-
gemAOen Abrechnung dafUr Sorge zu tragen, dalI nachstehende Aufgaben
durchgefdhrt werden:
1. Die Verwiegung sAmtlicher aus der Notschlachtung angefallenen
Fleischmengen einachl. der Nebenprodukte mussen durch einen vom
Rat des Kreisee bestlitigten Wager durchgefiihrt werden.
2. Die Ermittlung der QualitAtsstufe fur das Fleisch hat der Fleisch-
beschautleruzt vorzunnehmen.
3. AuBerdem fat vom Fleischbeechautierarzt bei Freibankfleisch zum
Zwecke der Bestimmung des VerkaufsverhAltnlseeo the GUteklasse
testsulegen.
4. Der NotachlachOingsbettieb hat dem VEAB die Notschlachtungsab-
rechnung so rechtzettig zu Ubergeben and den erzielten Eribs abzUg-
Itch der Handelsspanne and der in der Anlage aufgeftlhrten Ge-
buhrensAtse mu Ubeawelaen, dab der VEAB die gesetzlichen Zahlungt-
fristen 8-8 ? 5 der Anordnung Ober die Zahlung der Erldse aus
338 g genuberi den Erzeuge n
nsse yarn 31. 3. 1956 - GBI. I. I, S. Verkauf
einhalten kann.
5. Auf der Notsch)aditungsabrerhnung mussen in Ziffer 1-3 getroffene
Feststellungen des Fleischbeschautieraates sowie die Gewichtsfest-
stellungen nach Ziffer 1 such vom bestaitigten Wager unterschriftlich
bestatigt sein; sie sind die Grundlage der Abrechnung des Not-
schlachtungsbetriebes. 2
Der VEAB uberweist auf Grand der ihm vomf[erts den Endcrb+trwveb
s
(ibergebenen Notschlachtungsabrechnung (? 1,
der Notschlachtung an den Tierbesitzer and fuhrt die evil. Anrechnung
auf die Pflichtablieferung durch.
? 3
Wird auf Wunsch des Tierbesitzers taugliches Fleisch frei verkauft. so it
der Aufkaufzuschlag vom VEAB zu verrechnen and mit zu uberweisen
? 4
(1) Der Notschlachtungsbetrieb hat dem VEAB and den, Erzeuger die er-
forderlichen Auskunfte Ober die Notschlachtung zu erteilen.
(2) Uber die Art der Anrechnung auf die Pflichtablieferung hat der VEAB
dem Erzeuger Auskunft zu geben.
? 5
Bet der Anlieferung bzw. Abholung hat der Notschlachtungsbetrieb dem
Tierbesitzer eine Annahmebestiitigung gemii3 ? 34 der Anordnung vom
31. 5. 1956 (GBI. I, S. 437) auszuhandigen.
? 6
Streltigkeiten aus diesem Vertrag zwischen VEAB and sozialistischcn
Betrieben entscheidet das Staatliche Vertragsgericht; bei Streitigkciten
mit privaten Betrieben entscheidet das fur den VEAB zustiindige Krcis-
Anderungen and Erganzungen dieses Vertrages bedUrfen der Schrift-
form ? 8
(1) Der Vertrag wird mit Wirkung vom abgeschlossen
and gilt fur 3 Jahre, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf cities Jahree
gektlndigt wird. Nach Ablauf der Drei)ahrestrist verlgngert er such unter
gleichen Voraussetzungen um eln Jahr.
(2) Sofern zwischen dem VEAB and dem Notachlachtungsbetrieb bereits
ein Notschlachtungsvertrag besteht, tritt dieser mit dem Tage der be/der-
seitigen Untea7.eichnung diesel Vertrages auger Kraft,
?9
Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautende Ausfertigungen ausgestellt,
von denen je etne der VEAB and der Notschlachtungabetrleb erhaltcn.
........ ...................................
(Nofschlachtungrbotrleb) (VEAB)
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ANage sam ------ (MustervertroO
seseekpag der Ab ge bel Netseblaehtaagee
Die AbzOge ftlr Schlachtlehne, Schlacht-, KUhlhaus- and Wieg:gebUbren,
die Kosten far die Fleischbeschau, f(ir die tierarztlichen Untersuchungen
sowte fur den Transport sind den Tierbesitzern nachstehend angefuhrte
vom Minlstertum der Finanzen festgesetzte GebOhren zu berechnen:
1. Scblaehtlsha
An Schlachtlohn erhlllt der Notschlachtungsbetrieb for
1 Rind Uber 500 kg Lebendgewicht . . . 6,- DM
1 Rind von 350 bis 500 kg Lebendgewicht . 5,- DM
1 Rind his 350 kg Lebendgewicht . . . . . . 4,- DM
1 Kalb oder Fraser his 125 kg . . . . . . 2,75 DM
1 Schweln einschliellich Enthautung . . . . . 4,- DM
1 Schwein ohne EnthAutung . . . . . . . 3,- DM
1 Schaf oder 1 Zlege . . . . . . . . 1,75 DM
2. Scblaebthausbenutsung
FUr die Benutzung des elgenen Schlachthauses
1 Rind . . . . . . . . . . . 2,- DM
1 Kalb . . . . . . . . . . . 0,75 DM
1 Schwetn . 1,- DM
1 Schaf Oder 1 Ziege 0,75 DM
3. KAhlhausbenutsung
Fur die Benutzung des eigenen KUhlhauses
1 Rind . . . . . . . . . . . 2,- DM
I Kalb . . . . . . . . . . . 0,50 DM
I Schweln . . . . . . . . . . 1,- DM
1 Schaf oder 1 Ziege . . . 0,50 DM
Fur Schlachtungen, welche in VEB (K) durchgetUhrt werden, werden
die tatsAchllch verauslagten GebUhren erstattet.
4. Ersfattung sonstiger Kesten:
a) Transportkosten: In den FAllen In denen der Frneuger nicht
selbst angeliefert hat, nach den jeweils gUltigen 1...ifvorschrlf en
fur den Kraftverkehr.
b) WlegegebUhren: die gema0 PAO Nr. 100 preisrechtlich zugela3se-
nen Wiegegeb(thren, mindeetens )edoch 0,40 DM.
C) Fleischbeschaugeb(khten: In HOhe der preiarechtlich zugelaaaonen
Auslagen.
d) Bakteriologlsche Untersuchung: In Hdhe der preisrechtlich zuoe-
lassenen Auslagen.
s) Kochen and Dampfen: Bel bedingt tauglicheen Fleisch )e kg
0,05 DM, Jedoch mindestens 2,50 DM.
Diem Geb(Ihren sind Hechstaatae.
Nr. 2411957
Mittellaag
gbsr db Aaweadog vsa faebVgrua6i{eaa des StsaWckea
Oerom I I I bat der tegleruag der DDR
Vom S. Fsthuar 1957
baltannt ungsn due Staatll egtigc wir bei e ReWeruhe
motes ei der Regierung
1.
Geltendmachung elver Vertragsatrate wegen Verletmog der
GOtevorechrlften
Dine Vertragsstrafe wegen Verletzung der G(Itevorschriften kann nur
geltend gemacht werden, wenn
a) der Mangel rechtzeitig, d. h. entaprechend den Beanstandungsfristen
nach den Allgemeinen Lieferbedingungen oder sonstigen vertraglichen
oder gesetzlichen Bestimmungen angezeigt wurde and
b) die AussdiluBfrist gemAB ? 4, Abs. 2 der Secheten Durchfilhrungs-
bestimmung oder nach anderen gesetzlichen oder vertraglichen Be-
stimmungen nicht verstrichen ist. (Vergl. GrundsAtzliche Feststellung
Nr. 194/56 des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der
DDR.)
II.
Verzicht nut Vertragaatrafe sus elnem Transportraumvertrag
? 5 der 6. Durchfuhrungsbestimmung zur Vertragsverordnung tindet auf
Sukzessivlieferungsvertrage (such Transportraumvertrage) Anwendung.
Auf Vertragsstrafenforderungen aus solchen Vertragen kann verzichtet
werden, wenn die auf einen Tellabschnitt bezogene Vertragsstrafe nicht
mehr als 100,- DM betrkgt.
Der in den VerfUgungen and Mitteilungen" des Staatlichen Vertrags-
gerichtes bei der Regierung der DDR 1955 Seite 51 ver6ffentlichte Grund-
satz wird aufgehoben, da er nur Air eine bestimmte Zeitspanne berech-
tigt war. Nachdem festgestellt werden konnte, da0 in der Mehrzahl der
FAlle von dem Recht des Verzichtes auf Vertragsstrafe nur dann Ge-
brauch gemacht wurde, wenn rich hieraus keine nachtelligen Folgen fur
den Vertragsstrafenglaubiger ergaben, war es notwendig geworden, den
bisher vertretenen Standpunkt aufzugeben. Dies gilt umsomehr, als ein
etwaiger Milibrauch in wenigen Fallen nicht zum Anlali genommen wer-
den kann, die Erhohung der Verantwortlichkeit der Leiter volkseigener
Betriebe unbeachtet zu lessen. (Vergl. GrundsAtzliche Feststcll?ing
Nr. 195/56 des Staatlichen Vertragsgerichtes bei der Regierung der DDR.)
III.
Verzinsung von Vertragsstraten_ and Schadenersalzforderungen
a) Forderungen nut Vertragaatraten and Schadenersatz sind im Falle
des Verzuges zu verzinsen;
b) die Hdhe des Zinssatzes betrAgt bei beiderseitigen Handclageschiften
5 Prozent (? 352 HGB), in den (Ibrigen FAllen 4 Prozent (? 288 BGB);
c) im Schiedaverfahren Sind Zinsen nach den unter a) and b) gegebenen
GrundsAtzen nur nut Antrag zuzusprechen.
Die bisherige Auffassung, daO Forderungen auf Schadenetsatz nicht zu
verzinsen wind, muilte aufgegeben werden, da ale nicht dem geltenden
Recht entspricht. Die Auffassung, dall Forderungen auf Vertragsstrnfen
nicht zu verzinsen sind, muBte glelchzeitig berichtigt werden, do Ver-
tragastrafen nicht anderes daratellen als gesetzlichen oder vertraglichen
MindMschadenersatz.
Die ZinasAtze werden aua den Bestimmungen des allgemelnen Zlvilrechts
entnonunen. Hterbel war such ? 352 HGB zu berOcksichtlgen, so dai ein
Zlnssatz von 5 Present festzusetzen 1st, wenn eln beiderseitiges Handels-
SeschAft vorliegt. Ein belderseitiges Handelageschaft ist wenn
beide Vertratepartner Kaufleute (Vollkaufleute oder Mi derk ufleute)
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Sind and wenn das Geschaft auf beiden Seiten im Betrieb des Handels-
gewerbes vorgenommen wurde. Fin beiderseitiges Handelsgeschilft liegt
danach stets vor, wenn VEAB untereinander oder mit volkseigenen cider
diesen gleichgestellten Betrieben im Rahmen ihres Handelsgewerbes Ver-
trage abschliefien. (Vergl. Grundsi tzliche Feststellung Nr. 196/1956 des
Staatlichen Vertragsgerichts bei der Regierung der DDR.)
IV.
Verjahrung von Forderungen wegen mangelbafter Arbeften der MIS
Feldbestellungsarbeiten dgr MTS sind Arbeiten an einem Grundstilck.
Forderungen wegen mangelhafter Arbeiten dieser Art verjiihren daher
gemlO ? &38 BGB in einem Jahr. Dies gilt auch fur solche Arbetten, die
nur mittelbar als Arbeiten an einem GrundstUck angesehen werden kon-
nen, wie Schadlingsbekampfung, Streuen von Dungemitteln, Shen.
(Vergl. Grundsatzliche Feststellung Nr. 124,11956 des Staatlichen Vertrags-
gerichts bei der Regierung der DDR.)
Nr. 25/1967
Mittellung
fiber Zahlung von Luftfrachten gegenOber der Reichsbahn
Vom 7. Februar 1957
Die EinfOhrung der Frachtberechnungsbestimmungen fur Gewichtsnorm-
gUter erforderte eine tarifliche Regelung hinsichtlich der Frach' berech-
nung von GewichtanormgOtern bet der Ersatzgestellung von GUterwa-a,,n.
Gemsil ? 8a (17) DEGT Tell I, Abt. B - Allgemeine Taritvorschriften -
wird die Frachtberechnung bet Ersatzgestellung von Guterwagen wie
folgt durchgefUhrt:
Wird anstelle des nach den Angaben des Versenders erforderlichen
Wagens milt einem Ladegewicht bis 20 t einschlieillich ein Wagen
mit einem Ladegewicht Ober 20 t gesteilt, so wird die Fracht wie bei
Verwendung eine Wagens mit einem Ladegewicht von 20 t berechnet."
D. h., Wagen mit einem I.adegewieht bis 20 t einschlieUlidi sind grund-
agtzlich vom Versender volt auszulasten, sofern die zu verladenden Gilt,
It. Tarir nicht an besondere Gewichtsnormen gebunden sind.
Entateuende Luftfrachten, die auf die Nichteinhaltung dieser Tarifmr-
schrift zurUckzufUhren sind, mUasen vom Versand-VEAB getragen werden.
Nr. 26/1957
Mittellung
elves Hesahlames des Staatliehea Vertragsgerkbtes bet der Regkraag der
DDR last the rscMtslsttge Oeltendsacbstg veu Fwderu.gea
vom 5. Februar 1957
DW StNttiche Vertrapgericht bet der Regierung hat am 18. Dezember
1964 the Ba ichwerde des VEAB gegen den Schiedaspruch des Steatlichen
Vertrapgsrichtes im Be.. N. kostenpflichtig u. a. mit folgender Be"-
dung wrOdtgewIeeen:
Ausschlaggebend bleibt somit im voriierenden Fall. dafl besondere Um-
stande and wirtschaftliche Grande vorlagen. die eine Klarstellung der
Anspruche des VEAB zumindest his 31. 12 1954 erforderliih machten.
Der VEAB wul3te oder muilte wissen. dail bei semem liandelspartner An-
fang des Jahres 1954 Strukturveranderunren veer rich Bingen, indern die
bisherigen HO-Kreisbetriebe Gemischtwaren in zwei neue Betricbe der
Handelssaulen Industriewaren and Lebensmittel zerlegt wurden and der
alte Betrieb nur als Abwicklungsstelle weitergctuhrt wurde. Da Taus ergab
sich fur den VEAB die wirtschaftliche Notwendigkc-0. seine Forderunr ?n
so anzumelden and zu berechnen. dail sie hei der Abwicklung mit be-
rucksichtigt werden konnten. Das hat der VFAB den t vi natx mt I Tort
vom 4. 10. 1954 nur insoweit getan, als e
handelte, nicht aber insoweit, als w'eitere Anspruche auf F.ntgelt and
Vertragsstrafe in Betracht kamen. Dadurch, daft or dies im Jahre 1954
versaumte and seine Forderungen erst am 30. 3. 1955 in Rechnung steilte.
erhielt die HO-I, der die Abwicklungsstelle 1954 angegliedert wurden war,
erst nach der stattgefundenen Abwicklung Kenninis von diesen An-
sprilchen. Zu diesem Zeitpunkt der Kenntnisnahme standen der 110-
Inclustriewaren s our Bvzahlung der
Forderungen deVEAB nicht mehr zur Verfugu
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dali der VEAB semen Entgelt-
anspruch vom 30. 3. 1955 erst zu einem Zeitpunkt berechnet hat. Is der
HO-I wegen der bereits durchgefUhrten Abwicklung keine Mittel zur
Bezahlung mehr zur Verfagung standen. Es war Jedoch Pflicht des VEAB,
im Rahmen seiner wirtschaftlichen Rechnungsfuhrung seine Geschafts-
beziehungen and Anspriche auf finanziellem Gehiet klar und Obers,cht-
lich zu regeln and schnell einzutreiben (vgl. Anordnung vom 11. 9. 1952
Ober die Ausstellung and den Inhalt von Rechnungen fOr Warcnlieferun-
gen and Leistungen, ? 1, Abs. 2 der Verordnung vom 20.3. 1952 Ober Mail-
nahmen zur Einfuhrung des Prinzips der wirtachaftlichen Rechnungs-
fiihrung, Anordnung vom 13. 7. 1949 Ober this Rechnungswesen in der
volkseigenen Wirtschaft, in den Genossenschaften and Genossenarhafts-
verbanden and 1. Du rchfUhrungsbestimmung vom 1. 9. 1949, Abschnitt IV,
Ziff. 2, Buchstabe E and Ziff. 3, Buchstabe F).
Auf der anderen Seite ist, soweit es die HO-I angeht, gleichfalls wegen
der Erfordernisse der wirtschaftltchen Rechnungsfuhrung nicht zu billi-
gen, wenn AnsprUche, deren Geltendmachung sie wahrend der Ahwtck-
lungsperiode erwarten durfte, nunmehr nus eigenem Betriehsergebnis zu
befriedigen waren, well der Abrechnungsfonds mit dem Staalshnushnlt
abgerechnet lat. Dail these Sachlage eintrat, ist allein auf das passive
saumige Verhalten des VEAB zurUckzufuhren. Der Anspruch auf Entgelt
ist somit verspitet geltend gemacht worden. Er kann wegen der nunmehr
aga-
bei rzw ngsfehlenden Mittel weise durchgesetztt werden mehr (Az.; BX S146'56 - Dr Ra).
gericht Berlin, den 5. Februar 1957.
Rechts- and Vertragsschledsstelle
so I st
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Nr. 27/1957
Randverl0gung
Aber den AbachluA von Gefl8gelmastvertrligen Im Jabre 1957
Vom 15. Februar 1957
Der AbechluB von MastvertrAgen Ober Ganse and Enten im Jahre 1956
hat sich bewllhrt. Dadurch konnte das Aufkommen besonders von Was-
sergeflOgel aus der elgenen Produktion beachtlich gesteigert werden.
Aus diesem Grunde sind auch im Jahre 1957 Mastvertrige Ober Ganse
and Enten abzuschlieilen.
Hlerzu wird auf Grund des 9 69 der Anordnung caber the Erfassung, den
Aufkauf and die Abnahme von tierischen Erzeugnissen vom 31. Mai 1956
(GBI. I, S. 437) im Einvernehmen mit dem Minister fur Land- urd
Forstwirtschaft folgendes verfOgt:
1. Die VEAB haben mit LPG and deren Mitgliedern, Einzelbauern,
Spezialbetrieben and ablieferungsfreien Geflugelhaltern GeflOgel-
mastvertrSge Ober Ganse and Enten nach den vom Staatssekretariat
fur Erfassung and Aufkauf ausgearbeiteten Mustervertrag abzu-
schlle0en.
2. In den VertrAgen rind die Mengen and Ablieferungstermine genau
festzulegen.
Die Glnse and Enten sind von den Erzeugern in gut gemlistetem Zu-
stand mit elnem Lebendgewlcht (Abnahmegewicht) von
mindestens 4 kg GAnsen and
mindestens 2 kg Eaten
zu liefern.
Die Ablieferungatermine sind unter BerOcksichtigung der Mastdauer
zu vereinberen, dtrfen jedoch nicht Ober den 10. 12. 1957 hinaus feet-
gelegt werden.
Die Ablieferung hat in lebendem Zustand zu erfolgen. Die Abnahme
von geschlachtetem GeflUgel ist nur zullissig, wenn dies von der
Abt. Erfassung and Aufkauf des Rates des Kreises im Einvernehmen
mit dens Kreistierarrt ausnahmsweise gestattet wurde.
Die abzulleLernden Ganse and Enten mOssen den QuaUthtsbestim-
mungen des 1 88 der Anordnung vom 31. Mai 1956 Ober die Erfas-
sung, den Aufkauf and die Abnahme von tierischen Erzeugnissen
(GBI. I, S. 437) and der Anordnung vom 29. 10. 1956 Ober die Ab-
nahme von SchlachtgeflOgel (GBI. 1, S. 1184) sowie der dazu ver-
Bffentlichten Richtlinie Ober die Klassifizierung von lebendem Ge-
flugel (Sonderdruck des GBI. Nr. 221) entsprechen.
In Erfullung der MastvertrAge sind nur solche Genie and Eaten
abzunehmen, die den Merkmalen der GUtektassen I and II ent-
sprechen. Genie and Eaten der GUteklasse III dOrfen nur abge-
nommen warden, wenn trotz Weitermast eine htlhere GOteklasse
(I oder II) nicht erreichbar ist.
3. Die Gefllgelhalter erhalten als VergOnstigungen unmittelbar bet
Vertrapabschluff eine Bescheinigung Ober ein Bezugsrecht Ober
20 kg Futtermittel je Gans
10 kg Futtermittel je Ente
vain VEAB ausgehindigt.
Die Futtermittel sind bey den zustandigen IIIIG rum Kleinhandels-
abgabepreis zu beziehen.
LPG and Spezialbetriebe kunnen Futtermittel bei grutieren Mengen
auch ab Lager des VEAB zum GroUhandelsabgabepreis erhalten.
Die Geflugelhalter erhalten bei Erfullung der abgeschlossenen Ver-
tr8ge den zum Zeitpunkt der Ablieferung gilingen Aufkaufpreis. Der
VEAB hat nach erfolgter Ablieferung des Lebendgeflugels auf
Wunsch der Geflugelhalter einen Teil oder den vollen Erlos in bar
auszuzahlen (ausgenommen hiervon rind kontenfuhrungspflichtige
Betriebe).
4. Der ablieferungspflichtige Geflugelhalter ist rum Vertragsabschlutl
nur dann berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, daD die Erful-
lung des Ablieferungssolls von Geflugel durch Ganse, Eaten Oder
Puten gesichert ist and noch genugend Ticre zur Erfullung des Ver-
trages vorhanden sind.
Beim Vertragsabschlull mit abliefcrungsfreien Geflugelhaltern hat
dieser den Nachweis zu erbringen, daO genugend Ganse oder Enten
zur Erfullung des Vertrages vorhanden sind. Der Besuftragte des
VEAB hat sich von der Richtigkeit der Angaben zu uberzeugen. Bei
der Abnahme der Ganse and Enten in Erfullung der Vertrage ist
vom Beauftragten des VEAB zu prufen, ob der betreffende Geflugel-
halter - sofern er der Pflichtablieferung in Geflugel unteriiegt -
dieses Ablieferungssoll nach den gesetzlichen Bestimmuligen erfullt
hat. Zum Nachweis ist vom Beauftragten des VEAB die Kontroll-
karte Ober die Pflichtablieferung von Eiern and Geflugel einzuschen.
Ergibt die Nachprufung, dal das Ablieferungssoll in Geflugel noch
nicht oder nur teilweise erfullt ist, so 1st dos angelieferte Geflugel
auf dieses Ablieferungssoll anzurechnen.
5. Ergeben sich nach Abschluil des Vertrages bei der Mast des Ge-
fltigels solche aullergewohnlichen Umstande (wie z. B. Verlust der
Tiere durch Seuchen oder andere Geflugelkrankheiten), die die Er-
fOllung des Vertrages gefahrden, so hat dies der Geflugelhalter dem
VEAB unverzOglich bei Eintritt dieses Ereignisses mitzuteilen.
Der VEAB hat Bich durch seine Beauftragten vom Tatbestand durch
Augenschein an Ort and Stelle zu uberzeugen. Auf Grund der getrof-
fenen Feststellungen kunnen die notwendigen Anderungen, ErgAn-
zungen bzw. die Aufhebung des Vertrages vereinbart werden.
tat die NichterfOllung des Vertrages auf das Verschulden des Erzeu-
gers zuruckzufOhren, ist eine Rilckverrechnung der Futtermittel vor-
zunehmen. (Belastunt; im Ablieferungssoll Getreide oder ROckerstat-
tung in Hllhe der bezogenen Futtermittel.)
6. Mit VEG sind keine GeflOgelmastvertrage abzuschliellen. Die VEAB
haben mit den VEG in Hohe des Produktionsplanes in Schlachtge-
flilgel LiefervertrAge abzuschlieilen.
7. Die VEAB haben die abgeschlossenen GeflUgelmastvertrUge in
Listen - gemeindeweise gegliedert - zu reg(strieren.
Dabei mOssen folgende Angaben eingetragen werden:
a) Datum des Abschlusses
b) Numnter des Vert ages
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c) Anzahi der Ganse oder Enten (nach Arten getrennt)
d) Fgulgkettstermine
e) Realislerung (Datum, Anzahl and Menge in kg)
Ein Exemplar der Listen erhglt der zustgndige Rat der Gemeinde.
Der VEAB hat der jeweiligen VVEAB fiber den Abschlua and die
Erfulung der Vertrilge monatlich auf Formblatt Nr. 1 (nach Arten
getrennt) zu berlchen.
S. Die Futtermittel werden den VVEAB and VEAB als gesondertes
Kontingent zur Verfugung gestelt.
9. Die VergUtungen fur Personen die on Provisionsverhaltnis(Ortseier-
ertasser) oder im Auftrage ds VEAB Geflugelmastvertrgge ab-
schlieBen, sind in der Rundverfi gung fiber die Pramiierung der Mit-
nedes StaattssekretariatSonderdruck vom ehtgeleegtn
ge
to. flUgelfarm n usw.) s dl schrifttlicheZVerenbarruungen Bfiber die Mast
von Hghnchen zu treffen. DafUr ist ein Bezugsrecht fiber 2 kg Futter-
getreide pro Hghnchen zu gewghren. Die Hghnchen sind vom VEAB
abzunehmen, wenn sic den Qualitgtsmerkmalen der GUteklassen I
and II entaprechen and mit einem Lebendgewicht (Abnahmegewicht)
von mindestens 1 kg je Hghnchen abgeliefert werden.
Die Hghnchen kdnnen unabhgngig von der ErfOllung des Abliefe-
rungssolls in Geflugel verkauft werden, wenn das Ablieferungssoll
durch Ganse, Enten, Puten oiler MasthUhner erfilllt wird.
Mitarbei ern bet eingehenden n
11? at ngRml Aden verantwortlilchen Gegenstand
Erfauung and Aufkauf der Rae der Kreise and den VEAB zu
machen.
Die VEAB haben ihre Mitarbelter and die Ortseiererfasser hiervon
zu unterrichten and die notwendigen MaSnahmen zur Durchfiihrung
der VertragsabschlUsse festzulegen.
Die Mdgllchkelt zurn Abschlull von GeflUgelmutvertrggen and die
Vortetle sind den Gellgelhalern in geeigneter Form (Artikel in der
Presse Handzettel usw.) bekanntzumachen. Dadurch ward recntzedeg r
auf ,
oproduktion and Markueistung bet Gel Igelde ngsewirrk u g
Bruttop
Staatssekretariat fur
Erfauung and Aufkauf
iandwtrtschaftllcher Erzieugnisse
Streit
Staatsseltratir ,
Nr. 2_81957
Bekannimachung
des Verirages fiber die Mast and den Verkaul von Glinsen and Enten
Am ..___ 1957 wird nachstehender Vertrag zwischen der I.andl-
wirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (kurzu ,P~ m VulkseErzcu-
ger in
Erfassungs- and Aufkaufbetrieb (kurz VEAB) in
fiber die Mast and den Verkauf von Ganscn and Enten abgeschlossen:
?1
Die LPG der Erzeuger verpflichtel rich, ubcr this ini Ablieferungsbe-
scheid fur das Jahr 1957 festgesetzte Ablieferungssoll von GPIIURel hinaus
Ganse (Guteklasse I oder Il)
Enten (Guteklass, I Oder Il)
in gemastetem Zustand mit einem Lebendgewicht (Abnahmegewicht)
je Gans von mindestens 4 kg
je Ente von mindestens 2 kg
aus der eigenen Produktion zu folgenden Fristen and zu den gultigen
Aufkaufpreisen zu liefern:
im Monat:_ __ _
Stuck Giinse
Stack Enten
Slack Giinse
Stuck Enten
Der VEAB verpflichtet sich, these Kier festgelegten Tiere zu den gUhigen
Aufkaufpreisen abzunehmen.
52
Fur die Lieferung and die Abnahme des Schlachtgeflagcls nach ? I geltcn
die vom Staatssekretariat fur Erfassung and Aufkauf feslgeselzten lie-
dingungen, die in der RundverfUgung vom 15. 2. 1957 fiber den Abschlull
von Geflugelmastvertragen im Jahre 1957, Verfugungen and Mitteilungen
des Staatssekretariats fur Erfassung and Aufkauf, Folge :1, verbffent-
licht wurden. Diese Bedingungen sind Vertragsinhalt.
? 3
Erganzungen, Anderungen oder Aufhebung des Verirages bedurfen der
Schriftform and der Unterschriftsleistung eider Vertragspartner.
44
Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Ein Exemplar erhait tier Er-
zeuger / die LPG, das andere der VEAB.
(Orl and Datum)
(VEAB) (LFG Erzeuger)
Dieser Vertrag ist unter
Nr. am
in der Vertragsliste registriert Unlersdlrift des aswbearbeW rs
54 1
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