MERGER OF POST AND TELECOMMUNICATIONS SCHOOLS

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Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP80T00246A048300150001-9
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
S
Document Page Count: 
8
Document Creation Date: 
December 22, 2016
Document Release Date: 
July 8, 2010
Sequence Number: 
1
Case Number: 
Publication Date: 
May 1, 1959
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP80T00246A048300150001-9.pdf681.15 KB
Body: 
Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246A048300150001-9 INFCRMATION REPORT INFORMATION REPORT CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY This material contains information affecting the National Defense of the United States within the meaning of the Espionage Laws, Title 18, U.S.C. Secs. 793 and 794, the transmission or revelation of which in any manner to an unauthorized person is prohibited bf law. COUNTRY East Germany SUBJECT Merger of Post and Tele- communications Schools DATE OF INFO. PLACE & DATE ACQ. REPORT DATE DISTR. RAY M9 REFERENCES RD .4 1. Effective 1 September 1958, the Faehschule fuer Post- and Fernmeldewesen? "Rosa Luxemburg" in Leipzig and the Ingenieursehule fuer Fernmelde -and FunCwesen.. in Koenigs-Wusterhausen were combined into one school with the name Ingenieurschule fuer Post- and Fernmeldewesen, Rosa Luxemburg located in Leipzig, S-3, Gustav-Freytag Strasse 43-45. The "Jenny Marx" Fachsehule fuer Postwesen in Naumburg (Saale) has been attached to the above school as an external branch and will remain in its present loeatiom The training of radio engineers will continue on a temporary basis in Koenig s-Wusterhauseno SECRET STATE I _#X1 ARMY #X NAVY AIR I FBI ORE E N _x IF! ? 1 a . I 2? ? 1 a ?? Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246A048300150001-9 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 SECRET Ausgabe A lTerl~gnngen and NIlIleilungen des M i n i s t e r i u m s far Post- and Fernmeldewesen Iahrgang 1959 Berlin W 66, den 23. lanuar 1959 1 Nummer 5 Allgemeines Nr. 23 Fachschulstudium an der Ingenieurschule fur Post- and Fernmelde- wesen - Anweisung Nr. 14 ..................................................... 21 B e t r i e b s d i e n'St - Post ?- Verkauf von Messeausweisen fur die Leipziger Fruhjahrsmesse 1959 .... 25 - Zeitungsvertrieb - Formblatter fur die Lohnberechnung der Zeitungszusteller .............. 26 Mitteilungen: Nr. 8 Sonder- and Werbestempel .................................................... 26 Verliigungen Allgemeines Nr. 23/1959. Fachschulstudium an der Ingenieur- schule fur Post- and Fernmeldewesen -- An- weisung Nr. 14 Die Aufgaben der Deutschen Post beim Aufbau des Sozialismus stellen an die Qualifikation der Beschaftigten grol3e Anforderungen and erhohen die Bedeutung der Fachschulausbildung. Urn die Auswahl, Delegierung and Betreuung der Fach- schiller zu verbessern, wird folgende Anweisung erlassen : 1. Zusammenlegung -der Fachschulen Die bisherige Fachschule fur Post- and Fern- meldewesen ?Rosa Luxemburg" in Leipzig and die Ingenieurschule fur Fernmelde- and Funkwesen in Konigs Wusterhausen/Berlin sind mit Wirkung vom 1. September 1958 zu einer Schule vereinigt worden. Diese neugebildete Fachschule fiihrt die Bezeich- nung ?Ingenieurschule Mr Post- and Fernmelde- wesen Rosa Luxemburg`" and hat ihren Sitz in Leipzig S 3, Gustav-Freytag-StraBe 43-45. Die bisherige Fachschule fur Postwesen ?Jenny Marx" in Naumburg (Saale) ist der Ingenieurschule fur Post- and Fernmeldewesen als Aul3enstelle (Abteilung) angeschlossen worden. Die Funker wer- den voriibergehend im Gebaude der Spezialschule der Deutschen Post in Konigs Wusterhausen aus- gebildet. Die Ingenieurschule untersteht nach der Ver- ordnung fiber die weitere sozialistische Umgestal- tung des Hoch- and Fachschulwesens in der Deut- schen Demokratischen Republik vom 13. Februar 1958 (GB1.I, S. 175) dem Staatssekretariat fur das Hoch- and Fachschulwesen. An der Ingenieurschule kann der Fachschul- absch1u1 in den zugelassenen Fachrichtungen des Postwesens, des Fernmeldewesens and des Funk- wesens im Direktstudium, im Fernstudium and als Externer erworben werden. 2. Auf nahmen am 1. September 1959 Zum 1. September 1959 werden fur folgende Fachrichtungen Fachschiiler aufgenommen: Anzahl Studiendauer der Platze Mittlerer Postbetriebsdienst 1 Jahr 160 Postwirtschaftler weitere 2 Jahre 28 Fernmeldewirtschaftler 21/2 Jahre 28 Fernmelde-Ingenieure 3 Jahre 54 Funksende-Ingenieure 3 Jahre 56 Ton-Ingenieure 3 Jahre 28 Funker 2 Jahre 30 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 I Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Alle Bewerber (auBer Fernmeldewirtschaftler) Befreiungen von bestimmten Fachern wird die mussen nach der Facharbeiterprufung mindestens Ingenieurschule Air Post- and Fernmeldewesen im ein Jahr tatig gewesen sein oder auf Grund lang- Fernstudium nur unter folgenden Bedingungen jahriger praktischer Tatigkeit gleichwertige Kennt- gewahren: nisse besitzen. a) fur ' die Facher Gesellschaftswissenschaftliches Fur die Zulassung zum Studium ?Postwirt_ Grundstudium, Deutsch, Mathematik, Physik schaftler" wird der FachschulabschluB ?Angestellter and Chemie beim Nachweis eines durch Prti- Air den mittleren Postbetriebsdienst" (Direktstudium, fung abgeschlossenen Studiums an einer Hoch-, Fernstudium oder als Externer) gefordert, so daB Fach- oder Ingenieurschule; die Gesamtdauer der Ausbildung zum Postwirt- b) fur die sonstigen Facher durch Ablegen einer schaftler im Direktstudium drei Jahre betragt. Befreiungsprufung, in der die im Lehrplan ge- Zum Studium ,Fernmeldewirtschaftler" konnen forderten Kenntnisse nachzuweisen sind. nur Abiturienten delegiert werden. Dabei sind Be- werber zu bevorzugen, die bereits in den Fern- 2.3 Delegierung and Aufnahme der Bewerber meldeamtern beschaftigt sind. Die Auswahl and Delegierung hat nach den sozia- Zum Ingenieur-Studium werden Bewerber bevor- listischen Kaderprinzipien zu erfolgen. Zum Fach- zugt zugelassen, die den MittelschulabschluB nach- schulstudium konnen nur solche Bewerber vorge- weisen (s. Anordnung fiber die Erhohung der An- sehen werden, die fachlich u n d gesellschaftlich forderungen an Bewerber fur das Fachschulstudium am Aufbau des Sozialismus mitarbeiten. vom 1. Oktober 1957 [GB1. I, S. 541]). Der Auswahl Die Zulassung zum Studium an der Ingenieur- weiblicher Krafte fur das Ingenieur-Studium ist schule fur Post- and Fernmeldewesen setzt fur das besondere Bedeutung beizumessen. , Direkt- and fur das Fernstudium eine Delegierung Fur das Studium ,,Funker" werden die MaBnahmen seitens des Amtes, des Betriebes oder der Dienst- zur Auswahl der Bewerber vom Bereich Rundfunk stelle der Deutschen Post voraus. Bei den Delegie- und Fernsehen erlassen. rungen, die in den Gewerkschaftsgruppen oder in Bewerber, die in Ehren aus den bewaffneten Produktionsberatungen zu erortern sind, ist von Organen entlassen worden sind, werden bevorzugt dem Kaderbedarf auszugehen. Deshalb werden zugelassen. Die Amter and Betriebe haben deshalb keine Sollzahlen festgelegt. mit alien Beschaftigten, die zur Zeit ihren Ehren- Das Delegierungsschreiben hat auBer der Be- dienst ableisten, Verbindung zu halten and die urteilung des Bewerbers durch die Kaderabteilung, Voraussetzungen fur eine Delegierung zu priifen aus der auch die Einschatzung seitens der gesell- oder zu schaffen. Fur folgende Fachrichtungen werden Fern- studenten aufgenommen: Mittlerer Postbetriebsdienst Postwirtschaftler tYbertragungstechniker V ermittlungstechniker Fernmelde-Ingenieure Funksende-Ingenieure 2 Jahre weitere 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre Fur die Zulassung zum Fernstudium werden eine mindestens zweijahrige Beschaftigung als Fach- arbeiter oder in langjahriger praktischer Tatigkeit erworbene gleichwertige Kenntnisse vorausgesetzt. Fur das Fernstudium ,Postwirtschaftler" wird der FachschulabschluB ?Angestellter fur den mitt- leren Postbetriebsdienst" (Direktstudium, Fern- studium oder als Externer) gefordert. Das verkurzte Fernstudium ist ab 1959 nicht mehr zugelassen. Beim Nachweis entsprechender Kenntnisse durch den Bewerber gegentiber der Ingenieurschule fur Post- and Fernmeldewesen kann das Studium in einem fortgeschrittenen Studienjahr aufgenommen werden. Der Nachweis ist durch Zeugnisse oder durch eine Priifung zu erbringen. uber die Ein- stufung in das Studienjahr entscheidet die Inge- nieurschule fur Post- and Fernmeldewesen. schafthchen Orgamsationen zu ersehen sein muf3, die Perspektive fur den Einsatz nach dem AbschluB des Studiums zu enthalten. Dem Delegierungs- schreiben sind folgende Unterlagen beizufiigen: a) Aufnahmeantrag fur Fachschulen (HSch 2025). Die Anlage 1 des Aufnahmeantrages gilt nur fur das Direktstudium; b) 2 Lichtbilder; c) haridgeschriebener Lebenslauf; d) Nachweis uber die abgeschlossene Berufsaus- bildung oder fiber die entsprechende praktische Tatigkeit (Zeugnisabschriften); e) amtsarztliches Gesundheitszeugnis (nur fur das Direktstudium). Die Amter and Betriebe ubersenden bis spate- stens 20. Marz 1959 die Delegierungsunterlagen an die zustandige Bezirksdirektion fur Post- and Fern- meldewesen. Die Amter and Betriebe des Bereichs Rundfunk and Fernsehen ubersenden die Unter- lagen bis zum gleichen Zeitpunkt an den Bereich Rundfunk and Fernsehen, die dem Ministerium fur Post- and Fernmeldewesen unmittelbar unter- stellten Amter and Betriebe an die Abteilung Kader and Schulung des MPF. Die Bezirksdirektionen fur Post- and Fernmelde- wesen haben die Amter and Betriebe bei der Aus- wahl and Delegierung der Bewerber anzuleiten and zu kontrollieren. Die Bezirksdirektionen ubersenden samtliche von ihnen befurworteten Delegierungs- unterlagen bis spatestens 15. April 1959 an die Ingenieurschule fur Post- and Fernmeldewesen Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO483 ,,Rosa Luxemburg", Leipzig S 3, Gustav-Freytag- StraBe 43-45. Die abgelehnten Delegierungsvor- schlage sind den Amtern und Betrieben mit einer Begrundung zuruckzusenden. Das gilt. sinngemal3 auch fur den Bereich Rundfunk und Fernsehen und die Abteilung Kader und Schulung des Ministeriums fur Post- und Fernmeldewesen. Die Abteilung Kader und Schulung des Ministe- riums fur Post- und Fernmeldewesen wird die Delegierungen bei den Bezirksdirektionen und bei der Ingenieurschule fur Post- und Fernmeldewesen uberprifen. Die Au fnahmeprufungen fur die Bewerber finden im Juni 1959 in der Ingenieurschule fur Post- und Fernmeldewesen statt. Dabei wird vorausgesetzt, daB die Bewerber den Lehrstoff des Vorbereitungs- materials (s. Abschnitt 3) beherrschen. Den end- gultigen Bescheid fiber die Zulassung zum Studium erteilt die Ingenieurschule fur Post- und Fernmelde- wesen uber die Bezirksdirektionen fur Post- und Fernmeldewesen und den Bereich Rundfunk und Fernsehen unverzuglich nach dem AbschluB der Au fnahmeprufungen. Die Ablehnungen durch die Amter, die Bezirksdirektionen, den Bereich Rund- funk und Fernsehen oder die Ingenieurschule sind den Bewerbern durch das Amt oder den Betrieb mundlich zu erlautern. 3. \orbereitung der Studienbewerber Die Vorbereitung der Studienbewerber ist nach einheitlichen Prinzipien vorzunehmen. Sie dient der Einfiihrung in den LernprozeB und hat gleichzeitig die Aufgabe, zum Studienbeginn ein einheitliches Anfangsniveau zu sichern. 3.1 Praktische Vorbereitung Die Studienbewerber sind zur praktischen Vor- bereitung auf den Fachschulbesuch in den verschie- denen Dienstzweigen der einzelnen Fachrichtungen vielseitig zu beschaftigen. Dabei sind besonders solche Dienstzweige auszuwahlen, in denen die Be- werber geririge praktische Fertigkeiten und Erfah- rungen besitzen. 3.2 Theoretische Vorbereitung Die Anordnung fiber die Erhohung der Anforde- rungen an Bewerber fur das Fachschulstudium vom 1. Oktober 1957 (GB1.I, S. 541) sieht vor, in der weiteren Entwicklung schrittweise den Mittelschul- abschlul3 zur Voraussetzung fur die Aufnahme eines Fachschulstudiums zu machen. Eine Anweisung des k tariats fur das Hoch- und Fachschul- 00150001-9 bereitet werden, den die Ingenieurschule fur Post- und' Fernmeldewesen mit den Anforde- rungen fur die Aufnahmeprufung den Fern- meldeamtern und dem Bereich Rundfunk und Fernsehen iibersendet. Dieser Lehrplan mu13 alien Bewerbern ausgehandigt werden. Die fur ein Studium vorgesehenen Mitarbeiter bereiten sich nach dem Lehrplan und der an- gegebenen Literatur grundsatzlich im Selbst- studium vor. Entsprechend den ortlichen Ver- haltnissen konnen zur Unterstt tzung der Be- werber Abendlehrgange (in Orten mit mehreren Amtern gegebenenfalls gemeinsam) organisiert und Patenschaften ubernommen werden. In diesen Fallen ist nach den VMB1.Vf.Nr. 72/1954, Seite 39, und 200/1956, Seite 125, zu verfahren. Die Studienbewerber, die ihr Fachschulstudium im Jahre 1960 und spater aufnehmen wollen, setzen sich wegen der Teilnahme an ent- sprechenden Lehrgangen umgehend mit der ortlich zustandigen Volkshochschule in Ver- bindung. b) Postwesen Die Vorbereitung zum Studium fur den mitt- leren Postbetriebsdienst (Einjahresstudium) ist nach dem zu dieser Verfi Bung als Sonderdruck herausgegebenen Lehrplan durchzufi hren. Dieser Plan ist verbindlich. Auch hier bereiten sich die fur das Studium vorgesehenen Mitarbeiter grundsatzlich im Selbststudium vor. Bei der Organisierung von Abendlehrgangen (in Orten mit mehreren Amtern gegebenenfalls gemeinsam) und bei der t7bernahme von Patenschaften ist nach den unter 3.2 a) genannten VMB1.Vf. zu verfahren. Das Studium zum Postwirtschaftler (zusatzliche Studiendauer im Direktstudium zwei Jahre und im Fernstudium drei Jahre) setzt ohne Aus- nahme den erfolgreichen AbschluB des Stu- diums ?Mittlerer Postbetriebsdienst" voraus. Da in der Vergangenheit wiederholt festgestellt worden ist, daB Studienbewerber die Unterlagen fur die Vorbereitung auf ein Fachschulstudium nicht kannten, wird nochmals darauf hingewiesen, daB das jeweilige Material jedem Studienbewerber auszuhandigen ist. Die theoretische Vorbereitung fur das am 1. September 1959 beginnende Studienjahr ist bis zum 31. Mai 1959 zu beenden, weil die Aufnahme- pri fungen im Juni 1959 stattfinden. 4. Betreuung wahrend des Studiums Staatsse re wesen vom 26. Februar 1958 erweitert diese Forde- 4.1 Direktstudium rung auch auf Bewerber fur das Fachschulfern- Die Amter und Betriebe Sind verpflichtet, mit studium. Um den Werktatigen die Moglichkeit zu den von ihnen delegierten Fachschiilern enge Ver- geben, den MittelschulabschluB zu erwerben, Sind bindung zu halten, z. B. durch den Besuch an der die Volkshochschulen beauftragt worden, hierfiir Lehrgange durchzufiihren und Prufungen abzu- In eni:urschule fur Post- und Fernmeldewesen oder durch die Berichterstattung des Schulers wah- nehmen. rend der Ferien. Den Amtern und Betrieben wird Da diese Regelung bei der Vorbereitung des empfohlen, Verpflichtungen zur finanziellen und 1st ie wie folgt folgt zu v erfa fahrenen: wirksam werden kann, fachlichen Unterst{ tzung der Fachschiiler in die st Bet riebskollektivvertrage aufzunehmen. Dabei sind a) Fernmelde- und Funkwesen die soziale Lage und das Leistungsprinzip zu be- Die Studienbewerber (Direkt- und Fern- achten, um einen Anreiz fur gute Studienleistungen studium) di rfen nur nach dem Lehrplan vor- zu schaff en. 25X1 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 rILI Die Fachschiiler erhalten wahrend des Studiums Stipendien nach den Bestimmungen des Staats- sekretariats fur das Hoch- and Fachschulwesen. Alle Schuler der Ingenieurschule fur Post- and Fernmeldewesen konnen an der Gemeinschaftsver- pflegung teilnehmen. Die Unterbringung in Leipzig kann nur fur einen Teil der Schuler in Internaten erfolgen. Die Schuler der Aul3enstellen Naumburg (Saale) and Konigs Wusterhausen wohnen in Internaten. 4.2 Fernstudium Fur die Betreuung and Unterstiitzung der Fern- studenten wird eine besondere Anweisung heraus- gegeben. Das Direktstudium an der Ingenieurschule fur Post- and Fernmeldewesen ist gebuhrenfrei. Die Fernstudenten haben vierteljahrlich im vor- aus als Studiengebiihren 20,- DM an die Ingenieur-- schule fiir Post- Und Fernmeldewesen zu zahlen. In begriindeten Fallen kann die Ingenieurschule fur Post- and Fernmeldewesen auf Antrag die Studien- gebuhren erlassen. 6. Abschlul3 des Studiums Nach der im Studienplan vorgesehenen Ausbil- dungszeit legen die Fachschiiler and die Fern- studenten eine staatliche Abschlul3priifung ab. Nach dem Bestehen der Prufung sind sie berechtigt, die Berufsbezeichnung zu fthren. Alle Absolventen (aul3er denen des Einjahres- studiums) haben zur Uberleitung auf ihre spatere praktische Tatigkeit eine Vorbereitungszeit zu leisten (GB1. 1954, 5.931, and Anweisung Nr. 9, VMB1.Nr. 13/1955). Das gilt jedoch nicht fur die Ab- solventen des Fernstudiurris. Nach Beendigung der praktischen Vorbereitungs- zeit sind die Absolventen der Ingenieurschule Air Post- and Fernmeldewesen nach den fachlichen Lei- stungen and der gesellschaftlichen Mitarbeit sowie ihrer Qualifikation einzusetzen. 7. Fachschulabschlul3 durch PrUfung Air Externe Jeder Abschlul3 in den bestehenden Fachrich- tungen der Ingenieurschule fir Post- and Fern- meldewesen kann auch durch eine Prufung als Externer, also ohne Direkt- and Fernstudium, er- worben werden. Die gesetzliche Grundlage hierfiir ist die Anordnung fiber die Prufungen fur Externe an den Fachschulen vom 14. Oktober 1957 (GB1.I, S. 592). Die Prufung fur Externe ist dem Fachschulab- schluB im Direkt- and Fernstudium gleichgestellt. Die Teilnehmer erhalten nach der bestandenen Pru- fung dasselbe Zeugnis and dieselbe Berufsbezeich- nung wie die Absolventen des Direkt- and Fern- studiums. In der Prufung fur Externe werden die Kennt- nisse gefordert, die den Anforderungen im Studien- plan der Fachrichtung entsprechen. Die Ingenieurschule Air Post- and Fernmelde- wesen wird die Prufungen fur Externe gemeinsam mit den Abschlul3priifungen des Direkt- and Fern- studiums durchfi.ihren. Deshalb erfolgen die Zu- lassungen jeweils zum Beginn des Studienjahres. Als Voraussetzungen fur die Delegierung durch das Amt oder den Betrieb, der die sozialistischen Kaderprinzipien zugrunde zu legen sind, gelten: a) gute fachliche Leistungen and gesellschaftliche Mitarbeit, b) die Facharbeiterpriifung oder eine ent- sprechende Qualifikation in dem Fachgebiet and c) eine in der Regel zehnjahrige Berufspraxis in der Fachrichtung. Bei der Delegierung zur Prufung Air Externe sind? die gleichen Unterlagen wie fur das Fernstudium jeweils bis zum 15. Mai jedes Jahres den Bezirks- direktionen Air Post- and Fernmeldewesen, dem Bereich Rundfunk and Fernsehen oder der Abtei- lung Kader and Schulung des Ministeriums fur Post- and Fernmeldewesen (von den dem MPF un- mittelbar unterstellten Amtern and Betrieben) vor- zulegen. Die Bezirksdirektionen fir Post- and Fern- meldewesen, der Bereich Rundfunk and Fernsehen odor die Abteilung Kader and Schulung des Mini- steriums ffir Post- and Fernmeldewesen reichen die befiirworteten Unterlagen bis zum 31. Mai jedes Jahres an die Ingenieurschule fur Post- and Fern- meldewesen weiter. Fir die Prufungen im Sommer 1959 konnen Delegierungen bis zum 20. Februar 1959 vorgenommen werden. Vber die Zulassung entscheidet die Ingenieur.- schule fur Post- and Fernmeldewesen. Nach einer Aussprache mit dem Bewerber wird die Ingenieur- schule fur Post- and Fernmeldewesen die Pri fungs facher festlegen and den Bewerber bei der Auf- stellung seines Arbeitsplanes fur die Priifungsvor- bereitung beraten. Sofern die Bewerber durch das Vorlegen von Belegen ausreichende Kenntnisse in einzelnen Fachern nachweisen, kann die Ingenieur- schule fur Post- and Fernmeldewesen die Ablegung der Prufung in diesen Fachern erlassen. Die Inge- nieurschule fur Post- and Fernmeldewesen wird Externe in der russischen Sprache nicht prilfen. Die Amter and Betriebe sind verpflichtet, die Be- werber bei der Vorbereitung auf die Prufung fur Externe zu unterstiitzen. Die Prufung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung abzuschlieBen. Die Prufung in ein- zelnen Fachern kann bereits vorzeitig abgelegt werden, so daB am SchluB der einjahrigen Vor- bereitungszeit nur noch eine geringe Anzahl von Priifungsfachern bleibt. Die Prufung fur Externe ist gebiihrenpflichtig (? 6 der Anordnung vom 14. Oktober 1957). 8. Zuerkennung der Berufsbezeichnung ohne Prufung In der Anordnung fiber die Prufungen Air Externe an den Fachschulen vom 14. Oktober 1957 (GB1. I, S. 592) sind in ? 5 die Rahmenbestimmungen fur die Zuerkennung der Berufsbezeichnungen ohne Prufung festgelegt worden. Danach kann der Staats- Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 ;SECRET sekretar fur das Hoch- and Fachschulwesen u. a. die Be rufsbezeichnungen der an der Ingenieur- schule fur Post- and Fernmeldewesen bestehenden Fachrichtungen zuerkennen. Die Berufsbezeichnungen konnen ohne Direkt- studium, ohne Fernstudium and ohne Priifung fur Externe nur bei au3ergewohnlichen Leistungen and vorbildlicher gesellschaftlicher Mitarbeit verliehen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfullt sind : a) Facharbeiterpriifung oder eine entsprechende Qualifikation in dem Fachgebiet; b) mindestens zehnjahrige Tatigkeit auf Arbeits- platzen, fur die der Fachschulabschlu3 erforder- lich ist, z. B. Ingenieur; c) Kenntnisse, die den Anforderungen im Studien- plan der Fachrichtung entsprechen; d) Mindestalter 50 Jahre. Die Antrage der Amter and Betriebe sind form- los mit ausfiihrlicher Begriindung der Bezirks- direktion fur Post- and Fernmeldewesen vorzu- legen and von dieser bei Befurwortung an das Ministerium fur Post- and Fernmeldewesen wei.ter- zuleiten. Die Bezirksdirektionen haben zu bestati- gen, da3 die unter a) bis c) genannten Vorausset- zungen erfullt sind. Die Amter and Betriebe des Bereichs Rundfunk and Fernsehen legen ihre An- trage derv Bereich vor. 9. Mit dem Veroffentlichen dieser Anweisung werden folgende Bestimmungen au3er Kraft gesetzt: a) Anweisung Nr. 4 ,Ablegung von Sonderpriifun- gen an den Fachschulen der Deutschen Post", Beilage zur VMB1.Vf.Nr.4/1954. b) Anweisung Nr. 6 ,Sonderpriifungen fur Funk- send.etechnik and Funkbetriebsdienst; Einfiih- rung von Zwischenprufungen fur Teilnehmer an Sonderpriifungen", Beilage zur VMB1.Vf. Nr. 250/1954. c) Verfugung der Hauptabteilung Kultur and Schulung, KS 1 F 8110-S Nr. 29/53 vom 31. Marz 1953. d) Anweisung Nr. 13 ,Fachschulstudium and Fach- schulfernstudium an den Fachschulen der Deut- schen Post", Beilage zur VMB1.Vf.Nr. 65/1956. St/KadSch 8060-0 Betriebsdienst - Posi- Nr. 24/1959. Verkauf von Messeausweisen fur die Leipziger Fruhjahrsmesse 1959 Die Leipziger Fruhjahrsmesse 1959 .findet vom 1. bis 10. Marz 1959 statt. Die Deutsche Post uber- nimmt'wieder den Verkauf der Messeausweise an alle Bewohner der Deutschen De.mokratischen Republik and des demokratischen Sektors von GroB-Berlin. Fur den Verkauf der Messeausweise gilt sinn- gema3 die VMB1.Vf.Nr.22/1958, Seite 11. Hierbei ist folgendes zu beachten: Zu I. Anlieferung der Ausweise tYberzahlige Messeausweise sind einschlieBlich der Messeabzeichen bis 19. Februar 1959 an das Haupt- postamt Leipzig N 18, Wertzeichenverteilamt, zu- riickzusenden; fehlende sind unter Beifiigung der Verhandlungsschrift ebenfalls bis 19. Februar 1959 nachzufordern. Die nach dem 19. Februar 1959 beim Hauptpostamt Leipzig N 18 eingehenden Fehl- meldungen konnen nicht mehr anerkannt werden. Zu II. Verkaufszeit Mit dem Verkauf der Messeausweise ist am 16. Februar 1959 zu beginnen. Der Verkauf ist am 10. Marz 1959 (letzter Messetag) zu beenden. Zu III. Verkauf der Messeausweise Der Preis fur den Ausweis betragt einschliel3lich des Messeabzeichens 10,-- DM. Alle Postanstalten, die nicht fur den standigen Verkauf der Messeausweise nach Absatz III,1 vor- gesehen rind, miassen bis zum 21. Februar 1959 ?Be- stellungen von Messeausweisen entgegennehmen. Der Bedarf an Messeausweisen ist am 21. Februar 1.959 beim zustandigen Hauptpostamt anzufordern. Die bestellten Messeausweise mussen in der Zeit vom 23. bis 25. Februar 1959 abgeholt werden. Nach dem 25. Februar kann von den Bestellern kein Anspruch mehr erhoben werden. Fur Tagesausweise, die nur in Leipzig verkauft werden, diirfen keine Bestellungen entgegen- genomrnen werden. Die aus dem Verkauf der Messeausweise erzielten Erlose - je Ausweis 10,- DM (abzuglich 0,10 DM Provision) - sind von den Hauptpostamtern bis 21. Marz 1959 auf das Postscheckkonto ,Hauptpost- amt Leipzig N 18; Messeausweise, Leipzig N 18, Konto-Nr. 60 777, PSchA Leipzig" mit Kontokarte zu uberweisen. Die Abrechnung der Hauptpostamter uber den Verkauf der Messeausweise ist bis zum 21. Marz 1959 zu fertigen. Die Postamter im demokratischen Sektor von Gro3-Berlin rechnen nach Beendigung der Verkaufszeit (10. Marz 1.959) unverzuglich mit dem Hauptpostamt Berlin W 8 ab. In den Abrechnungen der Hauptpostamter ist nachrichtlich anzugeben, wieviel Messeausvcieise von den Postamtern ohne standigen Verkauf (s. zu III) auf Grund von Bestellungen ausgegeben worden sind. Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 - I Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9 Zu V. Verkaufsuberwachung Die mit dem Verkauf der Messeausweise beauf- tragten Postanstalten haben am 21., 25., 28. Februar 1959, 4., 9. and 13. Marz 1959 bis 12.00 Uhr dem zu- standigen Hauptpostamt and diese bis 15.00 Uhr dem zustandigen Wertzeichenverteilamt die Anzahl der verkauften Messeausweise and den vorhan- denen Bestand zu melden. Die Wertzeichenverteil- amter fassen die Zahlen der Hauptpostamter zu- sammen and ubermitteln das Ergebnis sofort fern- mundlich (bis spatestens 17.00 Uhr) dem Hauptpost- amt Leipzig N 18, Wertzeichenverteilamt, Fern- sprecher: 64 031, HA: 63. Alle mit dem Verkauf der Messeausweise beauf- tragten Mitarbeiter sind vor Beginn des Verkaufs an Hand dieser VMB1.Vf. and der VMB1.Vf.Nr. 22/1958, Seite 11, sowie der vom Leipziger Messe- amt gelieferten Merkhefte fur Verkaufsstellen ein- gehend zu belehren. P OB 2 e 2140-0 - Zeiiungsveririeb - Nr. 25/1959. Formblatter fur die Lohnberechnung der Zeitungszusteller Die Abonnements- and Nummernstucke wurden bisher fur die Lohnberechnung der Zeitungs- zusteller unterschiedlich erfal3t. Es wurden ver- schiedenartige Formblatter verwandt, die oftmals zu Unterschieden sowie zu einem erhohten Papier- verbrauch fiihrten. Nach Verbesserungsvorschlagen rind von Ver- tretern aus den Betrieben and dem Betriebslabor Postzeitungsvertrieb zwei neue Formblatter ent- wickelt worden: Z 113 ?Zusammenstellung der zu- gestellten Abonnements", Z 112 ,Nachweis fur Lohnberechnung der Vertreterleistung". a) Zusammenstellung der zugestellten Abonne- ments Die Objekte sind geordnet nach Vergutungs- gruppen (seclls-, fiinfrnaiige Erseleirungstvnis(py einzutragen and in einer jeweils zu bildenden Spalte ?Gesamtstuckzahl" je Zusteller yon links nach rechts zusammenzufassen. Erst wer- den die Tageszeitungen, die sonntags and werk- tags erscheinen, eingetragen. Sodann rind die Zwischensumme zu bilden and die Tages- zeitungen, die nur werktags erscheinen, zu ver- merken. Anschliel3end wird fur diese Vergii-. tungsgruppe die Schluf3summe gebildet. Auf der nachsten Seite Sind - geordnet nach der Erscheinungsweise - alle iibrigen Objekte ein- zutragen. Sind die Objekte einer VergUtungs- gruppe vermerkt worden, so ist auch bier die nachste Spalte fur die Gesamtzahl zu benutzen. Die rechnerische Richtigkeit der Zusammen- stellung laBt sich leicht prufen, Weil die Summe der Objektspalte gleich der Summe der Spalte ?Gesamtstuckzahl" sein mull. Nachdem alle Eintragungen vorgenommen wor- den Sind, ist die Gesamtstuckzahl der einzelnerl Vergiitungsgruppen je Zusteller in die Lohn- liste zu ubernehmen. Diese ist' die Grundlage fur die Ermittlung der.Betrage. Damit samtliche Postzeitungsvertriebe einheit- lich arbeiten, wird der Termin fur die Er- fassung der Abostiicke auf den 15. eines jeden Monats festgelegt. Postzeitungsvertriebe mit wenigen Zeitungs- zustellern benutzen das Formblatt fur mehrere Monate. b) Nachweis fur Lohnberechnung der Vertreter- leistung Das Formblatt wird zum Berechnen der zuge- stellten Zeitungsnummernstucke benutzt. Die Berechnung ist fur jeden Zustellbezirk, in dem ein Vertreter eingesetzt wird, vorzunehmen. Wahrend die Zahl der Abos an Tageszeitungen aus der ?Zusammenstellung der zugestellten Abonnements" zu ersehen ist, Sind die Zeitschriften einzeln - getrennt nach Ver- giitungsgruppen - mit Titel and Zahl der NummernstUcke zu erfasssen. Um das Ermitteln der Vergutung fur Wegestrecken zu erleichtern, ist es zweckmaBig, Tabellen anzu- fertigen, von denen jeweils die Vergutung bei 24-, 25-, 26maliger Zustellung je Zustellbezirk 4abge- lesen werden kann. Die neuen Formblatter sind beim Vordruck-Leit- verlag Spremberg (Niederlau?sitz) zu bestellen and erstmalig ab Monat Marz 1959 zu verwenden. PZ 1 c 2320-5 Mitteilungen Nr. 8/1959. Sonder- and Werbestempel (Erlauterungen zu a bis e siehe am Schlul3 der Mitteilungen) a) 50 Jahre Gewerkschaft Land and Forst b) 1. Berlin N 4, Berlin W 8, Dresden A 1, Frankfurt (Oder) 2, Gustrow, Neubrandenburg (Meckl) 2. Cottbus, Erfurt 1, Gera 4, BPA 29 Halle (Saale), Karl- Marx-Stadt C 4, Leipzig C 13, BPA 7 Magdeburg, Meinin- gen, Potsdam 1, Rostock 2, Schwerin (Meckl) C) Zu 1: Handstempel Zu 2: Maschinenstempel d) Zu 1: BERLIN N 4 usw. 1. 2. 59-00 1909 1959 50 JAHRE GEWERKSCHAFT LAND UND FORST Bildliche Darstellung: Wirtschaftszweige der Land- und Forstwirtschaft Zu 2: 50 JAHRE GEWERKSCHAFT LAND UND FORST 21.-22. 2. 1959 Bildliche Darstellung: wie zu 1 e) Zu 1 and 2: 1. bis 28. Februar 1959 a) Anlaf3 b) Verwendungs-PA c) Art des Stempels d) Stempel- inschrift e) Verwendungsdauer DPW 2851-0 Herausgeber: Ministerium fUr Post- and Fernmel-lewesen d-r Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W 66. V ertag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin. Fernspr. 27 64 11. Postscheckkonto: 1400 25. - Die VerfUgungen and Mitteilungen erscheinen in der Regel am 1., 8., 15. and 23. jedes Monats. - Ag 114/59/DDR - Druck: VEB Berliner Druckhaus, Berlin NO 55 Sanitized Copy Approved for Release 2010/07/08: CIA-RDP80T00246AO48300150001-9