BULLETIN OF THE STATE PLANNING COMMISSION - NO. 8 OF 20 APRIL 1959
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Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP80T00246A050600270001-0
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
C
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8
Document Creation Date:
December 22, 2016
Document Release Date:
September 24, 2010
Sequence Number:
1
Case Number:
Publication Date:
September 10, 1959
Content Type:
REPORT
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Attachment | Size |
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18, V.S.O. Secs. 793 and 794, the transmission or revelation of which in any manner to an unauthorized person is prohibited by law.
COUNTRY East Germany REPORT
DATE DISTR.
SUBJECT Bulletin of the State Planning
Coiiii fission - No. 8 of 20 April
1959 NO. PAGES
REFERENCES RD
DATE OF
INFO.
PLACE &
DATE ACQ.
SOURCE EVALUATIONS ARE DEFINITIVE. APPRAISAL OF
State Planning
b.. Procedure for granting awards within the sphere of State Planning
a. Resolution of 2 April 1959 concerning the improvement of work safety-
The contents of the Bulletin include the following:
Bulletins issue No. 8 of AI:WIJL e
e e Controls over the taking of annum. twat e C 6w plan vs --
f. Order of 23 December 1958 establishing the VEB Sydraulische Gerait( L y Sc
Commission activity.
o. Control of visits to M's and similar institutions by foreign re-
presentatives or delegations.
do Regulation concerning the ensuring of production planned from waste
materials in locally administered plants*
Tarthuma '-`
STATE X ARMY X NAVY g AIR
s1
(Ai, Washington distribution indicated by "X"; Field distribution by " *".)
AEC
ORR Ev z I -j
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e.S1 , ss
LO
I! HALTS0,011ICII1US .
Seite
1. Beschlusse der Staatlichcn Plankommission
1. Beschluf der Staatlichen Plankommission 4
vom 2. 4. 1959 uber die Festlegung der Ver- .
antwortlichkeit zur Verbesserung der Arbeit
auf dem Gebiet des ArbeitsschutzeS ...
II. Verftigungen and Informationen des Vor-
sitzenden der Staatlichen Plankommission und
der Leiter der Abteilungen der Staatlichen
Plankommission
1. Verft Bung vom 31, 3. 1959 fiber das Verfah=
ren bei der Verleihung staatlicher Auszeich-
nungen im Bereich der Staatlichen Plan-
kommission ...............................
2. Verfugung vom 9. 4. 1959 iffier den Besuch
volkseigener Betriebe und sonstiger Institu=
tionen durch auslandisd>.e Vertreter oder
Delegationen ..............................
3. Verfilgung vom 25. 3. 1959 uber die Siche-
rung der planmafiigen Produktion in brtlich-
I. Besthliisse der Staatlichen Plankommission
BeschluBi der Staatlichen Plankommission vom 2.4.
1959 uber die Festlegung der Verantwortlichkeit zur
Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiet des Ar-
teitsschutzes.
Nachstehend wind der vorgenannte BeschluB der
Staatlichen Plankommission bekanntgemacht.
Duscheck
Sekretiir
der Staatlidhen Plankommission
Beschlu$
fiber die Pestlegung der Verantwortlidikeit zur Ver-
ttesscrung der Arbeit auf dem Gebiet des Arbeits-
schutzes
1. Verartwortlichkeit der Betriebe
1. Alle Werkleiter und Leiter von Verwaitungen
tragen personlich die voile Verantwortung fur
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Sie haben
daf_;r zu sorgen. daB die Arbeitsbedingungen so
gcstaitet werden. da3 fur die Sicherung und Er-
haltur.g dcr Arbeitskraft der Werktatigen Win-
dig, Sorge g4tragen ist
2. Alle vein den Werkieitern mat der Leitung und
Auisid.t tier Produktion. der Produktionseinrich -
geleiteten Betrieben aus Produktionsabflil-
len bzw. Abfallmaterial ...................
Mitteilung vom 8. 4. 1959 fiber die Planung
und Kontrolle des Jahresurlaubs in den
ILL Anwelsungen fiber the Grtindung. Zusaancnca-
legung (Angtiederung) und Aufliisung von
volkselgenen Betrieben
1. Anweisung vom 23. 12. 1958 zur (lri ndmig
des VEB Hy'draulisehe Gerate Tarthun
IV. Vcrschiedenes
J. Mitteilung der Technischen I3ergb: ui.1sr is
tion der Deutschen Demokratisdlen itctnubbl,
vorn 10. 1. 1959 fiber die Zulassung yin
Zundkreispriifern (Ohmmeter) ......... . .
Mitteilung der Technisdhen I3urgbuuinspi k
tion der Deutschen Dernokrat,sdierl R, p,,~,h1
vom 10. 1. 1959 uber die Zulastiu-? r.ncr
Sprengschnur ....................
tungen und der Besdlaltigtun
soncn, wie Abteilungsleiter. W& luau r. l,.:
nieure, Techniker u, a., mussen mutt ii:!( r, , .,i
schldgigen Arbeitssdautzanrn-dnun;in ., it!r,u:
sein. Sie sired in ihren Arheitshercida ri is fur die Einhaltung der gesetrlid:en Iic,t~uul~ur
gen auf dem Gebiet des Aria itsschutu s ' un,1.t
wortlidt.
3. Die Werkleiter haben daf it Sorge n, i u, rlr:.~
these verantwortlichcn Personen ihr W v ~, n :.vf
dern Gebiet des Arbeitsschutzes stand;.;
fen und vervollkommnen.
4. Die Meister bzw. Abteilungsleiter hind %, r1,11,, h
tet, standig gemeinsam nut dun Athcit, 1n di,
Ursachen Jar Betriebsunfalle zu ias( 1I gin und
jeden eingetretenen Betriebsunfall 1 .1:' rlialfr
von 24 Stunden auf seine Ursachen hin z:; 11111,-f
sudmn und Maflnahrncn zur Vermeldul:; t'1':
dter Oder iihnlicher UntalIi I, stzuh ;,' n L.',
Meister bzw. Abteilungsk ttcr In din I,-'.'
sind verpflidrtet, sdr.itlichc
nen auf der Grundlan', clr r c,'a,-nd'?1i Arhmt~
schutzanordnunticm fur ihten licrcu:l 1'r
arbeiten. Sie hulnm 1,(L;( 'an' Aib(
gen und -unterweisunR"n f!:r :11:e Is'-
1:?res Bereitl:es durCiqzu ,.Il1' 11
5. t)ie W erkic, ter .';.6 t z ; ..,., tSr1
der Auwarbclturra d. 11'c:.4:und
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rudcsichti~tirig fifden, '
und zuc?,Beseitigung,ller M8ngel.14 der Att?eitsti
organisation and die? FragenAsles Atbetissch4itze$
unq' der Sicherhei tgchnik` , ntspiechend e
beifsproduktivit t, .z`.ue. Verbesseltungi; de ;_edi;.
G. in alien Meisterbereichen'-sind , Mlingelbucher
obligatprisch. einzufiihren In' dies, Bucher sind.
aufgetretene M ingel utid dig VArschlage der At
beiter zu ihrer Beseitigung einzutragen. Die Vor=
schllige der Arbeiter zu'r Verbesserung des
beits? und Gesundheitsschutzes sind ohne Very
zbgerung auf ihre Realisierbarkeit zu tiberpru-
fen. Gute Vorschlrage sind kurzfristig zu realt-
sieren.
7. In den Beratungen der Werkleitungen ist regel-
mallig zu den Unfallanalysen, zur Erfullung der
Verpflichtungen im Betriebskollektivvertrag und
zu den Unfallursechen Stellung zu nehmen. Es
sind Mal3nahmen in Ubereinstimmung mit der
Betriebsgewerkschaftsleitung zur weiteren Ver-
besserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
zu treffen.
Leitende Mitarbeiter des Betriebes, die ihren
Verpflichtungen im Betriebskollektivvertrag zur
Verbesserung des Arbeitsschutzes nicht nach-
kommmoder die die gesetzlichen Bestimmun-
gen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nicht
beachten, sind zur Verantwortung zu ziehen, ge-
gebenenfalls ist die Quartalspramie zu kiirzen
oder zu streichen. -
8. Die Verantwortung ubergeordneter Organe (z. B.
Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Rat des
Bezirkes) fur die Li sung und Koordinierung
grundsatzlicher Fragen auf dem Gebiet des Ar-
beitsschutzes entbindet die Werkleiter nicht von
der vollen personlichen Verantwortung fur die
Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen aul'
dem Gebiet des Arbeitsschutzes in ihrem Be-
trieb.
II. Verantwortlichkeit der Vereinigungen Volkseigener
Betriebe
1. Die Hauptdirektoren der Vereinigungen Volks-
eigener Betriebe sind entsprecherid dem Gesetz
vom 11. Februar 1958 fiber die Vervollkommnung
und Vereinfachung der Arbeit des Staatsappara-
tes (GBI. I, S. 117) fiir alle grundsatzlichen Fra-
gen des Arbeitsschutzes ihres Wirtschaftsberei-
ches verantwortlich.
2. Sic haben dafur zu sorgen, dal3 die Sicherheits-
inspektoren bzw. -beauftragten der ihnen unter-
stellten Betriebe und Einrichtungen systematisch
angeleitet und kontrolliert werden und da(i ein
regelmafiiger Erfahrungsaustausch durchgefuhrt
wird. Entsprechend der Verordnung vom 22. 12,
1955 fiber die Bildung von Inspektionen fur Ar-
beitsschutz und tedinisdie !S cherheit (GBI. I,
1956, S.9) sind in den VVB Inspektionen fur
Arbcitsschutz und tedinische Sicherheit zu bilden
bzw, sind Sicherheitsinspektoren odor -beauf-
tragte einzusetzen.
3. In den Werkleitertagungen ist regelmlillig die
Entwicklung des Arbeits- und Gesundheits-
schutzes, das Unfallgeschehen, der Kranken-
stand und die Uberstundenentwidclung auszu-
wet-ten. Es sind Berichte einzelner Werkleiter
entgegenzunchmen und in Ubereinstimmung mit
den Gewerksdtaften Malinahmen zur weiteren
Verbesserung des Arbeits- und Gesundheits-
sdiutzes festzulegen. Werkleiter, die ihren Ver-
regehnallig die Entwicklung des Arhert.- und
Gesundhcitsschutzes, this 1lnfallgex hehcn? dci
Krankenstand und (lie Vheistundrnenhcict -
lung auszuwerten tied in 1)hcrcinstnnntung
mit den Gewerkschatten sind Mallnatiawn
zur Verbesserung des Arbeits- und t .esund
heitsschutzes festzulegen? Div Inspcktnren der
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ptlkhturigen auf dein'Ceblet des Atbeitssdiutze$
nlcht,nadtkommen, sind durch die VVB zur Ver-
gntwottung zu ziehen, ihnen 1st gegebenenfalts
'die Prilmiie? zu k0r4eni bzw, zu streidten.
der " Ausarbeitung' der Vat'sdillge fur den
dall Mlle erforderlidien Malinahmen (Investitio-
nen, Werterhaltung usw,) zur weiteren Verbes-
serung des Arbeits- und Gesundheitssdtutzes in
den Pitinen enthalten sind.
Sle haben die Ausarbeitung und Durchfuhrung
der entsprechend dem Beschlull des Presidiums
des Bundesvorstandes des FDGB vom 31. Januar
1958 auszuarbeitenden Perspektivplline fur die
Verbesserung des Arbeits- und Gesundheits-
schutzes dutch die Betriebe zu kontrollieren.
5. Sie haben ferner die Aufgabe, die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen eel dem Ge-
biet des Arbeitsschutzes dui'ch die Werkleitun-
gen zu kontrollieren, die fiir ihren Wirtsehafts-
bereich erforderlichen Arbeitsschut-ranordnungen
auszuarbeiten bzw. bestehende zu i rganzen. Sic
sind verpflichtet, diese Arbeitsrchutzannrdnun
gen mit den Leitungen der gleichge;:rteten i'.rt-
lichen odor bezirklichen Wirtschaftsbereiche und
den Gewerkschaften abzustimmen.
M. Verantwortlichkeit der ortliehen Organe
1. Die Rate der Bezirke, insbesondcre die \' rt-
schaftsrate, und die Rate der Kreise sind c.-It
sprechend dem Gesetz vom 11. Februar 195'; ftir
die Fragen des Arbeitsschutzes in ihrcm Be: i idi
verantwortlich. Sie haben die ihnen unterstell-
ten Betriebe und Einrichtungen auf dem G'tbiet
des Arbeitsschutzes anzuleiten. die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen durch die Werk-
Ieil.er zu kontrollieren, regelm'i ig die Enitt-irk-
lung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des
Unfallgeschehen, den Krankenstand und dic
Uberstundenentwicklung auszuwerten und Mali-
nahmen zur weiteren Verbesserung tics Arbeits-
und Gesundheitsschutzes in Vbereinstimmung
mit den Gewerkschaften zu treffen.
2. Im Rahmen der Aufgaben. die sic bezugl h der
Sicherung der komplesen Entivicklung Hires Ge-
bietes zu erfullen haben. nehmen sic auch auf
die Entwicklung des Arbeits- und Gesundheits-
schutzes in den zentralgeleiteten Betrieben Ein-
flul3.
IV. Verantwortlichkcit der zentralen staatlichen Organc
1 . a) Die Minister, Staatsscla'ct ire m.eG. mid Lei-
ter der iibrigen zentralen Organe und t i n -
r i c h t u n g e n der staatlichen i'erwaltune -. ,
in ihrem Bereich fiir die stiindige Vcrbesse-
rung der Arbeitsbedingungen smcic die \?et -
bereitung und Dtu?chfiihrung ;aler
nahmen, die der Arbeitssicherheit und der
Gesundheit der Werktiitigen im Arheits-
prozell diencn, veranlwurtlich. Sic haben da-
fi r zu sorgen, da13 bei der AusiirheiItin? drr
Volkswirtsdinftspliine die 1?'ragen des Ar-
beitsschutzes entspreehende Iicriicksichhgun?;
linden.
b) In den ?zentralen staatlichen Organen si
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unierstellttei) elri 9,14't tun - r e`
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regclt715Liiq aazplgl a and in it-011 T' U
zu kontrolitercn; mit ihnei 1st clpr, sy
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o)t spre~hecit eiit desets_vpip i1. Februar 1958 ub-
c) Si& habeu dK r} tragrt
grundsit#zc enrage#iau'G~b
Arbeits- and G st~ltdlaeitssc~l)ttzed tl
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Qwerl~acltaft n die 'Aufgabep and die Verant-
wp titg dolt Arbeitsschut4nspektoren werdea durch
?did ~vpSekretariat dea Sundesvorstandes des
FDA,:*I ~hl4ssehe,O,rdnung geregelt.
Leitungendeaf le eftalctlg t W)ttpcltatit "
der brtlichen uezr))1the1
Eben tso
ve)
tirs
1 7 '
, Verffgungen and Informatlonen des Vorsitzen-
:4
den der Staatlichen Plankommission and der Leiter
d) Ste sind verantwortlich 1'ii#i 'dle, r fl } ung -
die Ausarbeitung' pnd dei r)ali o-41 1-As
beitsschutzanotdnuhgen die for tfire Wirt:`
schaftszweig zutreffen. 4
2. a) Die Leiter der Fachabteilungen der', Staat-,
lichen Plankommission haben,dafur zu s?rgen,
daB bei der Ausarbeit'ung der Volkswirtsc )afts-
und Perspektivplline, bei der Ausarbeitung
der Direktiven sowle bei der Anleitung and
Kontrolle der Vereinigungen Volkseigener
Betriebe die Fragen des Arbeitsschutzes die
entsprechende Beriicksichtigung findeni. Die
Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission
haben im Rahmen ihrer operativen Tatlgkeit
auch die Einhaltung der gesetzfichen Bestim-
mungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
durch die VVB and Werkleitungen zu' kon-
trollieren and bei festgestellten Mlingeln
MaBnahmen zu, ihrer. sofortigen Beseitigung
zu veranlasse:-,
b) Die Staatliche Plankommission and ihre Ab-
teilungen behandeln regelmaBig in ihren Be-
ratungen neben den eigenen Analysen auch
die Analysen der Gewerkschaften Ober die
Entwicklung des Arbeits- and Gesundheits-
schutzes, des Unfallgeschehens, des Kranken-
standes and der Oberstunden. Sie nettmen
Berichte von VVB-Hauptdirektoren bzw.
Werkeitern uber die Lage auf dern Gebiet
des Arbeitsschutzes entgegen and leggin ent-
sprechende MaBnahmen gemeinsam mit dem
Bundesvorstand des FDGB bzw. den Indu-
striegewerkschaften oder Gewerkschaften zur
weiteren Verbesserung der Arbeit auf dem
Gebiet des Arbeits- and Gesundheitsschutzes
Pest.
c) Arbeitsschutzanordnungen; die ausschlieBlich
oder uberwiegend f(ir einen Wirtschaftszweig
geiten, sind von den zustfindigen Fachabtei-
lungen der Staatlichen Plankommission in
Obereinstimmung mit dem zustandigen Zen-
tralvorstand der Industriegewerkschaft each
Abstimmung mit den trtlichen Organen aus-
zuarbeiten and zu erlassen.
3. a) Das Komitee fur Arbeit and Ldhne ist ala zen-
trales staatliches Organ fur die grundsutz-
lichen Fragen and fiir die Koordinierung der
wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem
Gebiet des Arbeitsschutzes verantwortlich.
b) Arbeitsschutzanordnungen, mit Ausnahme der
in das Aufgabengebiet der Technischen Ober-
wachung fallenden Arbeitsschutzanordnun-
gen, die fur alle oder mehrere Wirtschafts-
zweige zutreffen, sind vom Komitee Air Ar-
beit and Lohne and dem Bundesvorstand des
FDGB gemeinsam mit den fur these Wirt-
schaftszweige zustlindigen zentralen Orga-
nen bzw. Abteilungen der Staatlichen Plan-
kommission auszuarbeiten and vom Komitee
der Ableitungen, der Staatlichen Plankommission
Verfiyuhp vom 31. S. 1959 fiber das Verfahren bei
der Verleihung staatlicher Auszeichnungen im Be-
reich der Staatlichen Plankommission.
Aufs Grund der Verordnung vom 2. Oktober 1958 Ober
staatliche Auszeichnungen (GBI. I, S. 771) and der Ver-
ordnung vom 22. Januar 1959 uber die Bestlitigung der
Ordnungen Ober die Verleihung von staatlichen Aus-
zeichnungen (GBI. 1, S. 181) wind fair das Verfahren, das
bet der Verleihung staatlicher Auszeichnungen im Be-
reich der Staatlichen Plankommission zu beachten ist.
foigendes verf(igt:
I?
I. Die Leiter der Fachabteilungen der Staatlichen Plan-
kommission, die Vorsitzenden der Wirtschaftsratc
bet den Raten der Bezirke, die Hauptdirektoren det
der Staatlichen Plankommission unterstellten VVB,
die Leiter anderer Wirtschaftsorgene and die Werk-
direktoren bzw. Werkleiter der volkseigenen B&
triebe sind verpflichtet, daft it zu sorgen. do d
Leistungen der Werktatigen. insbesnnde+(1 4L:
Frauen and Jugendlichen, standig anad)'s.c. t
Werkt5tige mit hervorragenden Leistungen entsp:
chend den Bestimmungen der Ordnungen ube" d:,
Verleihung von staatlichen Auszeichnungen Iu" eu:
staatliche Auszeichnung corgeschlagen icerden
2. Die Leiter der Fachabteilungen der Staathchc) Pl:::kommission sind verpflichtet, auch on sich
Werktiitige, Kollektive and Betriebe, die fur eine
staatliche Auszeichnung in Frage kommen. den ge-
mhS den Ordnungen fiber die Verleihung con staat-
liehen Auszeichnungen Vorschlagsberecht+ht"n
zuteilen.
if.
1. Der Leiter der Abteilung Koordinierung dia Pt.:n.n..
der Arbeitskriifte bereitet die Vereinbarungen rt~+
schen der Staatlichen Plankommission and dem
Bundesvorstand des FDGB fur die Verleihung dc+
Wanderfahne des Ministerrates. der Ehrentitel ..Bri-
gade der kollektiven Aktivistenarbeit-, ..Verdiente!
Aktivist", ?Verdienter? Erfinder- and .Verdienter
Meister" sowie der ,Medaille fur ausgezeichnete
Leistungen im Wettbewerb" vor,
2. Die Prufung and Auswahl der Vorschliige der Staat-
lichen Plankommission zur Verleihung des Ehren
titels ?Held der Arbeit" erfolgt durch einen von)
Leiter der Ableilung Koordinierung der Plunung de+
Arbeitskriifte zu bildenden Ausschull aus Vertre
tern alter Fachabteilungen der Staatlichen Planknm
mission and der zustlindigen Zentralvorstiinde i,.
Industriegewerkschaften and Ge'werkschaftrn
3. Die Best&tigung der Vorschliige zur \'eileihung des
Ehrentitels ?Verdienter Erfinder" and die Verleihung
des Ehrentitels erfolgt durch den Leiter der ?Abtei-
lung Investitionen, Forschung and Technik.
4. Die Prufung and Auswahl der Vorschliige zur Vet
-
leihung des Ehrentitels ?Verdienter Techniker des
Volkes" erfolgt durch einen vom Leiter der Abtei-
lung Investitionen, Forschung and Technik im Ein-
50X1-HUM
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5. Die PWung and t%?wahi de' rseltl$g xue Ver* ' anaterta "
leihuns`de E ll ntite111.;,Br gale 4ett >tollektlve `Ak ?? t .
tivtstenttrbet" erfolgt ,d'ui'eh a t~, 1~iw vgmi Lelte;r- der Auf Grunfl,dee Anardnung Vol* 7 uait_ 195$ Ober die
Abteilung Kgijrdimerting der Plttalyng; der Arbeit - Ordraung deer Matertalwlrtscha>t detDeutschen Demo-
krti>te zu bildendeln'Auszelchnurtgsau,scftu0: krattsc}ten Republik (GBI 511) wird folgendes
6.
Die Prtifung rind Auswahl der Vor 15 a zur ; Ver
leihungdes, verftigt
I. Soweit 195$ . zentralgeleitete Betriebe re6ehmaBig
Ehrentitels "Verdientor' Bergmann der
Deutschen Demokratischen Republik" erfolgt durch ortllchgeleitete Betriebe mit Produktionsabfallen
elnen voin Leiter der, Abteilung I~ohle zu bildenden bzw, Abfallmaterial bellefert haben, sind these Liefe-
,? ae oen Aubze3cl 111 n saus$Ctlu ss - * -~'}k f.Y do p[an11tS(l gee Prodgktfon ]ls' Ortllchgeleiteten
f } Ffetr#ebea- aus.-Produktjonsabfiiilen" bxtn Ahrafl-
7. Die Bestiitigung der Vorschllige zur Verleihung des
Ehrentitels Melsterhauer" and der Medaille far
Verdienste um das Grubenrettungswesen" sowle the
Verleihung dieser Auszeichnungen erfolgt durch den 2.
Leiter der Abteilung Kohle.
III,
Vorbildliche Leistungen von Werktftigen, Kollektiven
and Betrieben sind starker als bisher in Presse, Rund-
funk and Fernsehen sowie in Vortragen, Schulungen
usw. zu publizieren, zu verallgemeinern und auszu-
werten.
IV.
Im ubrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung
voni 2. Oktober 1958 uber staatliche Auszeichnungen
(GB1. I S. 771) and der dazu erlassenen Ordnungen Ober
die Verleihung von staatlichen Auszeichnungen.
. V.
Diese Verfugung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
Der Vorsitzende
der Staatlichen Plankommission
Leuschner
Stellvertreter des Vorsitzenden
des Ministerrates
2. Verfugung corn 9. 4. 1959 fiber den Besuch volks-
eigener Betriebe and sonstiger Institutionen durch
ausldndische Vertreter oder Delegationen.
Zur Regelung der Zustandigkeit fur die Genehmigung
des Besuches volkseigener Betriebe and sonstiger Insti-
tutionen durch auslandische Vertreter oder Delegationen
u?ird fur den Bereich der Staatlichen Plankommission
festgelegt:
I. Der Besuch volkeigener Betriebe oder sonstiger In-
stitutionen durch auslandische Vertreter oder Dele-
gationen bedarf grundsatzlich der schriftlichen Ge-
nehmigung des Leiters der zustandigen Abteilung
der Staatlichen Plankommission.
2. Die Leiter der Abteilungen der Staatlichen Plan-
kommission konnen dieses Recht fur bestimmte Be-
triebe and sonstige Institutionen auf den zustan-
digen Sektorenleiter oder Hauptdirektor der zu-
standigen VVB ubertragen. Dabel sind die volks-
eigenen Betriebe and sonstigen Institutionen, fur die
der zustfindige Sektorenleiter bzw. Hauptdirektor
der VVB das Recht zur Genehmigung von Betriebs-
besuchen haben soil, im einzelnen festzulegen,
rungen #959 mtndestens mit gleichem Umfang wie
im Vorjahre durchzuftihren, wenn die Empfanger-
betriebe these brtlichen and inneren Reserven nach-
wehsbar fair ihre planmaBige Produkthon benutigen
and weiterhin die Zulieferungen wtinschen.
Die Lieferer von Produktionsabfallen bzw Abfall-
material dthrfen these Materialien im eigenen Be-
trieb fur eine zuslitzliche Massenbedarfsguter-Pro-
duktion erst dann einsetzen, wenn sie ihren Ver-
pflichtungen gemlill Absatz 1 nachgekommen Sind
bzw. der fur den Empfangerbetrieb zustandige Wirt-
schaftsrat des Bezirkes einer Einschrankung der Zu-
lieferungen zustimmt.
In den Fallen, in denen sich der An.all an Abfall-
material, bedingt durch Konstruktionsanderungen.
Sortimentsverschiebungen usw, gegenuber dem Vor-
jahr vermindert hat and der abgebende Betrieb die
in Absatz 1 festgelegten Verpflichtungen nicht mehr
in voller Huhe einhalten kann, ist der fur den En:ip
flingerbetrieb zustandige Wirtschaftsrat des Bezirkes
unter Angabe einer stichhaltigen Begrthndun: 71.
informieren.
Diese VerfUgung tritt mit ihrer VerkUndun,- in
Kraft.
Der Leiter der Abt. Bilanzierung
and Vertretung der Produktionsmitte!
Selbmann
Stellvertreter des Vorsitzend(n
der Staatlichen Plankon:mi,.,iw)
4. Mitteilung vom 8. 4. 1959 fiber die Plarnu,t~ uml
Kontrolle des Jahresurlaubs in den suauul,ati.,rlher
Betrieben and Einrichtungen.
Zu Ehren des 10. Jahrestages der Deulschen Den:
kratischen Republik entwidcelt sick unter der Fiihrunr
der Partei- and Gewerkschaftsorganisatih,ncn in dun
sozialistischen Betrieben and Einrichtungen tine -r-Ge
Masseninitiative der Werktatigen. Unter der L,~,ung
?Jeder taglich eine sozialistische Tat Air den Arbeiter-
und-Bauern-Staat" ubfrnehmen sie konkrete Verpllich-
tungen mit dem Ziel, den Volkswirtschaftplan 1959 his
zurn 7. Oktober mit 80 Prozent zu erfullen und damn
die Voraussetzungen zu schaffen, ihn in alien cmcn
Teilen i berzuerfullen.
In diesem Zusammenhang wind nochmals in Erg:uizung
zu der bereits durch die Leiter der Fachabteilungen an die
Hauptdirektoren der VVB gegebenen Anwcisung d+uc,ul
hingewiesen, daB der Kampf zur Sicherung dcr c~.llea
Ausnutzung der Arbeitszeit seitens der Werklcitungra
durch die breite Mitwirkung der Werktiitigen zu organ,
sieren ist and daB eine strenge Kontrolle fiber du? rich
tige Verteilung des Jahresurlaubs auf das ganru .1.1h,
sowie Ober die konsequente Einhaltung de, cnt,p,o-
chenden Urlaubsplane ausgeubt wird.
Im Zusammenhang damit ist erforderlich. dal3
1. die leitenden Wirtschaftskader, einschlief3lich dcr
mittleren Leitungskader, ihren Jahresurlaub so fest-
L e u s c h n e r legen, daB auf jeden Fall and zu jeder Zeit die
Stellvertreter des Vorsitzenden straffe Leitung des Betriebs gesichert 1st Es nwB
des Ministerrates verhindert werden, daB, wie im vergangenen Jahr,
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teiIweise bill mil 90Frozept el, Iettend n r t'ut
tionire in den Betrieben ip den 1pter) JuII] iugt(sty
ihren Vrlaub nehmen,DJeHau. ptdirektoren der Y
and die Vorsitzenden der Wil lit' bet detl
Bliten der Bezirke skid rt eipfilch tl hlc rubgr eine'
str -nge Kontrolle zu fuhred,i ;}, h 1
zirke eine stlindige Kontrolle fiber? die Etnhaltung
der Urlaubsplane in den Betrieben and der, ent=
sprechenden Verpflichtungen in den BKV. durchr
fuhren;
3. die Werkieiter dafur sorgen, daB die Betricebsferien-
heime das ganze Jahr hindurch ihrem Zweck ent-
sprechend durch Urlauber volt ausgelastet werden.
Gregor
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
der Staatlichen Plankommission
Der Leiter der Abt. Koordinierung
'der Planung der Arbeitskrlifte
der Staatlichen Plankommission
Macher
Mitglied der Staatlichen Plankommission
III. Anweisungen fiber die Grundung, Zusammen-
legung (Angliederung) and Auflosung von volks-
eigenen Betrieben
1. Anweisung vom 23. 12. 1958, rur Grundung des VEB
Hydraulische GerSte Tarthun.
? 1
Mit Wirkung von 1. Januar 1959 wird der bisherige Be-
triebsteil Tarthun des der VVB Bergbauausrilstung and
Forderanlagen` Leipzig zugeordneten VEB Bergbau-
maschinenfabrik Seehausen abgetrennt, zum selbst5n-
digen Betrieb erhoben and der VVB Dieselmotoren,
Pumpen and Verdichter Halle zugeordnet.
? 2
Der neu errichtete Betrieb erhSlt die Bezeichnung
?VEB Hydraulische GerSte Tarthun". Sein Sitz ist
Tarthun Kreis Stassfurt.
? 3
Der VEB Hydraulische GerSte Tarthun ist juristische
Person im Sinne des ? 1 der Verordnung vom 20. MSrz
1952 fiber MaBnahmen zur Einfuhrung des Prinzips der
wirtschaftlichen Rechnungsfuhrung in den Betrieben
der volkseigenen Wirtschaft (GBI. S. 227).
? 4
Auf den Betrieb finden die Bestimmungen des Statuts
vom 7. August 1952 der zentral geleiteten Betriebe der
volkseigenen Industrie in der Deutschen Demokratischen
Republik (Min. BI. S, 137) Anwendung.
? 5
Die Plannufgaben des ausgegliederten Betriebsteils
werden vom VEB Bergbaumaschinenfabrik Sechausen
and der VVB Bergbauausrustung and Forderanlagen
an die VVB Diesel motoren, Pumpen find Verdichter
ubergeben.
? 6
I)er VEB Bergbaumaschinenfabrik Seehausen stellt fur
the Betriebe in Sechausen and Tarthun per 1. Januar
1959 Ecoffnungsbilanzen auf.
?7
Fur den Betrieb gelten die tariflichen Bestimmungen
VE# liy" rt1u tseh6 GerfiteTarthun, lst,soweit es
p
N
pidk`tinh Ole wirtschaftlidle Tlitlg1 eit des friihieren Be-
trleiis(ei~ -Tarthun_ bandelt Red tsnachfolger des VEB
k3ergt agmascltinenfabrik Seehausen.
1, w
Aiese Anweisung tritt mit Wirkung vom 1, Januar 1959
Iin Kraft.
VVB Dieselmotoren, VVB Bergbauausrustung
Pumpen and Verdichter and Forderanlagen
Scholz Fuhibrugge
Hauptdirektor Hauptdirektor
IV. Versehiedenes
2. Mitteilung der Technischen Bergbauinspektion der
Deutschen Demokratischen Republik vom 10. 1. 1959
fiber die Zulassung von Ziindkreisprufern (Ohm-
meter).
Auf Grund von ? 15 der Sprengmittelerlaubnisverord-
nung vom 30. 8. 1956 (GBI. I S. 711) werden unter dem
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes die von der Firma
SchaYfler & Co., Wien. gefertigten Zi1ndkreispriifcr
(Ohmmeter), Type DREOMIN, mit
a) einem Meflbereich von 0 bis 10 000 Ohm,
b) einem Mef3bereich von 0 his 1000 Ohm,
c) einem Mef3bereich von 0 his 500 Ohm.
fur die die Pri fbescheinigungen des Zentralinstituts V( r-
suchsstrecke Freiberg
a) Nr. Sp 76 vom 7.12. 1958.
b) Nr. Sp 77 vom 8. 12. 1958,
c) Nr. Sp 78 vom 9. 12. 1958
vorgelegt wurden. zum Prufen von B1uchcnz0,n(1c rn
and fur Widerstandsmessungen von Zundanlagen unt(r
den nachstehenden Bedingungen zugelasscn nnd fin
Einvernehmen mit dem I\Tinisteriurn des Inner n in dre
amtliche Sprengmittelliste aufgenommen.
Bedingungen:
1. Die in den Prufbescheinigungen der Versuchsstrt chic
Freiberg
zu a) Nr. Sp 76 vom 7.12. 1958.
zu b) Nr. Sp 77 vom B. 12. 1958,
zu c) Nr. Sp 78 vom 9. 12. 1958
sowie in den Zeichnungen icstgelegten Angahen firm
elektrischen Verhaltnisse mussen bei der Fertigun::
eingehalten werden.
2. Neben der Ohm-Skala ist eine gleichmiillig cinge-
stelite Skala anzubringen.
3. Auf3er den vorhandenen Kennzeichnungcn 1st n -h
folgende Angabe am Gehiiuse oder auf der Skala
anzubringen:
,,Zundkreispriifcr fur Sprengarbeiten ubcr and unter
Tage".
4. Die 5ufiere Gehiusewand des Zundkreisprufcrs mull
rot sein.
5. Vor der Auslieferung ist an jedem Zundkreisprufer
folgendes zu prufen:
a) der ordnungsgcmlitie Zusammcnbau.
b) die Meflgenauigkcit (? 1,5",, der Skalenlange),
c) der Mefstrom (< 25 mA).
(1) die Durchschlagssicherheit zwischen Gehausc anti
elektrischen Einbauten.
6. Fiir die Erhaltung dur Brauchbarkeit and dcr Sic'hcr -
heit bei der Vetwendung der Zundkrcisprufor s,nd
Sanitized Copy Approved for Release 2010/09/24: CIA-RDP80T00246AO50600270001-0
Sanitized Copy Approved for Release 2010/09/24: CIA-RDP80T00246AO50600270001-0
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rt cbtlgten zu etsetzcn.
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1,5 Vol# ,Spa;-nung' lH,kitfte eitLet n r a en Stab- B crwendung, die monatiiche t?bcrprufung, der Wcezonl
der Batterie; die durchgefi1hrten Messungen and bson-
batterie): verwendetwert~en
Jere Voikommnisse zu ersehen sind.
c) Reparaturen an Ziigdkrelspi Tifekrl soa- MNUcfist r
nur das Hersteiirwerk ausfMitteitunp der Tecttnischen Berpbau{ruspektfun der
d) Zundkreisprufer, die von wiser anderen Stelle Deeersd s Zuiassunp einer 5prenpschnur m 10. 1. 1959
als vom Herstellerwerk reparier!_ warden; duriei
nur dann verwendet werden,.,werln voA do , Zen- i Auf. Grund von ! 15 der Sprengnritteleriaubnisverord-
tralinstitut Versuchsstrecke Freiberg wine., Be- sung vorn 30. B. 1956 (GBI. I, S. 711) wird auf Antrag
scheinigung caber die Brauchbarkeit des reps- des VE13 Sprengstoffwerk II, Gnaschwitz-Doberschau, die
rierten Zundkreispriifers vorliegt: in der Prtifbescheinigung des Zentralinstitutes Versuchs-ist
die I
T"n fur die
strecke Frei wei in Betrieb scheneBergbauinspektion der D ut- kennzeichneter Nitropent 10.Sprengschnur1958
seh der Techn dlnt
schen Demokratischen Republik fiber die- Prufung von Rit gendWidernu esrzugelassenr andern d im Vorbehalt
ht
gene to paaacaav w-.
r
durs `e no neue voi Ausgabe des Gerfites an den Schie
a) Der un14 r3 ieD des; $a -W API-.
en.
Ohmmeters vom 14. Februar 1957 zu beac
Bundesvorstand des
Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes
Abt. Arbeitsschutz
Wiehie
Abteilungsleiter
Technische Bergbauinspektion
der Deutschen Demokratischen Republik
Weichelt
komm. Leiter
Anmerkung: Zundkreisprufer der TYPE DREOM war-
den unter den gleichen Bedingungen durch die Anwei-
sung TBI 39'59 vom 20. 1. 1959 zugelassen.
Anlage: Auszug aus der Anweisung fiber die Prufung
von Ohmmeters vom 14. 2. 1957:
SSmtliche in Betrieb befindlichen Zundkreisprufer
(Ohmmeter) sind in monatlichen Zeitabstanden, auf
jeden Fall vor der Ausgabe an den SchieBberechtigten
and nach jedem Einbau einer neuen Batterie, durch
KurzschluB Ober ein niederohmiges Milliamperemeter
durch einen Elektriker zu Uberpriifen.
Wird durch das Milliamperemeter ein KurzscbluBstrom
von Ober 25 mA gemessen, so ist das Gerat infolge Ver-
ringerung des Widerstandwerkes der eingebauten Vor-
schaitwiderst5nde als nicht mehr betriebssidier aus dem
Betrieb zu ziehen. .
Zeigt das Milliamperemeter einen KurzschluCstrom von
weniger als 20 mA auf dem 500Ohm-Mel3berelch and
weniger als 10 mA auf dem 10Ohm-McBbereich, so ist
mit deco Ministerium des Inners in die amtliche Spn?n ;-
mittel]iste aufgenommen.
Die Zuiassung erstreckt sich nur auf Tagcbauc w d
iiberthgige Sprengarbeiten. Die Verwendung im Ui'
Tage-Betrieb, insbesondere in Gruben, die &.:1
brennbare Gase gef5hrdet sind, ist verboten.
Folgende Bedingungen sind zu beachten:
1. Die SprengsChnur ist in L5ngen von hi,chs+, :,I '-'SIB
auf feste Rollen geevi(kelt, zu hefern.
2. Anfang and Ende der Sprengschr:ur mu: -('.
schlossen sein, urn ein Iierausriescln rnn
zu verhindern.
3. Der Markenfaden muB weft; sets.
4. Jede Rolle muB mit einem Zcttcl
folgende Angaben enthalt:
a) Hersteller,
b) Bezeichnung,
c) Herstellungsdatum and
d) mittlere Detona`ionsgesch5c indigkcit
Bundesvorstand des
Freien Deutsc3en Ge~rernachc.fts;nrua
Abe. Arbeit"Chutz
W ieh le
Abteiluntslc?iter
Technische Bert;huuirspekti`n
der Deutschen Den:?:hratischen Rcpu`~,?:
Weich01t
icomm, Leiter
yE;; Deutsd:e Demckratlsdie Republik, Staatlf3ie &'lankommisson Berlin. M v~.n D