(Sanitized)INSTRUCTIONS ISSUED TO THE EAST GERMAN RAILROAD POLICE(Sanitized)
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Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
S
Document Page Count:
39
Document Creation Date:
December 16, 2016
Document Release Date:
December 8, 2004
Sequence Number:
3
Case Number:
Publication Date:
July 26, 1950
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
![]() | 2.43 MB |
Body:
-Mfg 5
FORM NO 61. 6 1
MAY 1 r4 9
1/1-?
COUNTRY
SUBJECT
PLACE
ACQUIRED
DATE
ACQUIRED
Approt415ggrFfrnm 2E6E14 . CIA RDP83 00415R005800010003 3
CEVTRAL INTELLIGENCE AGENCY 25X1REPOR1
INFORMATION REPORT
Germany (Soviet Zone)
Ii
Railroad Police
25X1
25X1
NO. OF ENCLS.
25X1 (LISTED BELOW)
CD NO.
DATE DISTR. 26 July 195
NO. OF PAGES 1
25X1 SUPPLEMENT TO
REPORT NO.
ITHIS DOCUMENT CONTAINS INFORMATION AFFECTING THE NATIONAL DEFENSE
OF THE UNITED STATES WITHIN THE MEANING OF THE ESPIONAGE ACT 50
U. S. C.. 31 AND 32 AS AMENDED. ITS TRANSMISSION OR THE REVELATION
OF ITS CONTENTS IN ANY MANNER TO AN UNAUTHORIZED PERSON IS PRO.
HIBITED BY LAW. REPRODUCTION OF THIS FORM 15 PROHIBITED.
THIS IS UNEVALUATED INFORMATION
* `i(Dcia.mentary
25X1
25X1
25X1
25X1
25X1
25X1
25X1
STATE
ARMY
The attached
Iare forwar
ed to you for your retention.
CLASSIFICATION 3
NAVY Appr
AIR
25X1
Ukil4
Approved For Release 2095/02/1
insul-,zlej?tv?ng V.gb,
RDP83-00:415R00580001006-3
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Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
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ti-.;f-z,..:,:ichgv,,:n (.7..ex. ProtokoT.L1, h:, der 1rnspo..3:-
le-iter aj..,...- goortie...- a'ack.befrdrng ds7.3,-,71-1.--
d.,..irchanford.6,rang in?-....is Pi.'1-...cht11):::.:-.,,:f,:,s
bei der.J..ateY,H-!,bfrtigung zu. b.eantrge7.4,
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c, .E:,-,c.h..77.60.,,,. st-,.,.,s -13--.,.,gleitkommwados .11.x.,:.cla
m'achtiges ',/-3711sen .d:H5.3 Transpots i...-3':,
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HiAcaicht .1)-,.:Tos'sen. -.,sv. 6.Arfor,.. kr,.....na n.,,lr n.,,.ch. ,r--
fo1Fti.i2,-1..' .L.:. Racksprehc.; mit -.J,..rnE , 1-., Lt
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Di, Lasfullian der Unstfzhrkartn..i_edex-
- holt. GatfiThrk:irtGn zu
folo;n
tht v7.)7,:-.handerajtsin6.c.
-Po1izui3n3hbrigo (E) dcy 7.1;loandos der fx-Import-?
1D1enststelle Rgb,, die nachwisbr::r Durch.ftlhrung der dr
.Dd-,nstrlweisunE 2.ngegebenen Punkte uhtriss oder
-funn. nicht anch den anibenn w'rfhre..n
?-iLrden, . da einc-; Unkonntnis ib hDunrEilbstimn
nicht an6rkannt wird, zar ?JarJr).g,_,-
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(ET
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
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25X1
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Approved For Releas
Deutedhe,Reichst
Reichsbahndirektioh perlin Benin, den 31. 1. 1949
13 B 4 BaP paza
e 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
An die
ReichsOahniimter 1 - 7,
zarc.Bahnpolizeiamt Berlih
-.je besonders -
B a 1- ii 1Lei
25X1
25X1
Betr.:, Ausfahrungsbestimmungen zum Befehl 161.
In Brganzung unserer UmdrUckverfagung 13 B 4 Bap 41/28 vom 2.
12.1948.wird folgendeu angeordnet:
1.) Gem 4B Verf GDnR O/ I 15 Vwbu 2099 vom 43.1.1949 (nicht ver-
tei1t) ist bei tbartretungen des Befehls 161 nach den mi*
unseter pben bezeichnetsn Verf berets angeordneten MaE-
nahmen zu verfahren.
2,) Gegen Strafunmandige (bis zum 14.Lebensjahr) und Jugendliche
vom 14. bisszum vollendeten 14. -Lebensjahr (ausschliesslich)-
eind. die Bestimmungeadea Befehls 161 nicht anzuwenden. Auch
konnen die Eltern far dip Strafe von 100,--DN nicht in An-
sprUch genomdien werden, weil es sich km eine kriminelle Uber-
tretungsstrafe und nicht um eine zivilrechtliche Izorderung
handelt.
Gegen Jugend1iche,ist gemia den Bap-RL einzuschreiten, wobei
zu.berUcksichtigen ist, daB ween der Erhdhung der Strafe gegen
Fawachsene auch bei Jugendlichen der strengste MaBstab anzu-
leilen iota
Soweit eine Ermahnung im Einzelfall nicht ausreichsnd erscheint,
Jet, wie in den RL Bap angeordnet, mit CeldbuBen biu zu 5C,--DM
einzuschreiten, wobei vorher featgestellt werden muB, ob der
Beschuldigte in der Le it, die GeldbuBe au s itteln zu be-
zahlen, aber die er saelbatandig verfagt, da andernfalls der
Strafzweck darch die Verhdngung der GeldbuBe nicht erreicht wird.
Wir ersuchen, insbesondere auch die zu den RL Bap erganzend
erlasaene Verf 13 B 4 lap 45/28 vom 30.12.1948(nur an die
Bapa-Bearbeiter der Rba) genaustena zu beachten.
Soweit einzelne PolizeibehOrden des Ortspolizeibezirks Berlin
sich zu den MaBnanmen nicht verstehen sol1ten, 1st nach tiler
zu bericnten, damit erforderiichenfalls die Dienstaufsichtube-
arm. Etwaige ;UnwAnde
? :.02 -
horde zum JinBchi
. 25X1
5R005800010003-3
Approved For Relee
se 2005/02/14 : CIA-RDP83-0041
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
?
dieser kblIzeibehdrden. daL3 in Berlin -z.Zt. gegen Jge.nd
1ich.4witte 1iei1icher trafverfdgungen nicht einge-
schritten werden kann, sind gegeastandslos.
Die Two. uns in (iieser Angelegenheit eingeholte1Auskdnfte
? ?
?
des Geheralstaataanwalts beim Kammliiiettcht and der Lan-
dearegierung Brandenburg gehen den Rb li in lido/later Zeit
im Abdruck zu.
Damit derartige .LinwdAde der ordentlichon Polizei in Berlin
von vorlerein unterbunden werden, ersuchen wir, den Auf-
tragen zur Annbrung dea Jugendlichen und zum Vorschlag fiber
die zu troffenden ka2nahmen atets einen Abdruck dieaer Aus-
kiinfte beizufUgen.
Sofern die Verhangung von Jugendarreat in Vorschlag gebracht
wirde sind un s die Akten stets wie bisher zum weiteren 3efin-
den vorzulegen. Anch wird ateta zu prilfen aein, ob gegen die
4rziehungsbericntigten niCht ween Verletzung der Aufsichts-
pflicht auf Gruad des ? 139b Sta einzuschreiten ist (vgl.
auch unaere Abl-Verf 174/400
Dieser Fall wira beson(ers dann vorliegen, wenn gegen den
Jugendlicnen bereita eine :;.rmahnung ausgesprochen, eine Geld-
buBe verhngt iorden ist oder Umattinde vorliegen, die mit Sieber-
heit darauf schliessen 'assent daasdie Jugendlichen *um Be.
treten der Bahnanlagen, das grofitenteils za DiebetahltAwcoken
Grfolgt, durch die ErsionuAgebareontigton angehaltem-worden gird.
Derartige ?gale sind von dea Rbd ebenfalls vornulegen, damit
dan erforderliche Straiverfahren eingeleitet werden
30) ofern die Niter bei einem Diebstahl oder verndohten Diebstahl
angetrofAin worden Bind, it der Befehl 161 der MA nicht mehr
anwendbar, da n diesen Fallen durch 5 73 StGB und ? 82 (1) B.O.
"wenn nicht nache den allgemeinen Strefbestimmungen eine hohe-
re Strafe verwirkt 1st" - die bahnpolizeiliche Bestrafung swage-
achlossen jet. Diese Tater werden ausachlieBlich durch die Ge-
richie ween Datstanla, versuonten Diebstahls, ggf such wegen
Gewahrsamabruckl oder nach KRG. 50 bestraft?
Unbenommen bieibt ea jedoch, die Tater wegen des nachweislich
entstandenen Sonadens zivilrechtlich in Anspruch au ?nahmen.
Die Bearbeitun der zivilrechtlichen Forderungen taus Anlsa
von Diebatahlea und dergl. erfoigt ausschlieOlichAurch die RBD.
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R0058006100073-
?
Approved For Release 2005/02/14 : CI
RDP83-00415R005800010003-3
25X1
Wir bitten,, die Angehbrigen der Ba4nschutzpolizei anzuweisen,
bel Judendlichen in 2.A.len Fallen Anzeige zu fertigen, damit
ggf. schriftliche 9;rmahnungen ausgesprOchen werden.
Es
it dann skatir leichter, die 'Atern auf Grund des ? 139b
StGB zu belangan. KUndliche Ermahnungen der Jugendlichen wer?
den den Erziehangaberic4tigten nicht bekannt und schlietlen den
Sntlastunzsbeweis nicht' aus, daB sie ihrer Aubichtspflicht in
gehorigem Hulas nachgekommen sind.
5.) Die Rba beetatigen sofort den Eingang dieser VerfUgung.
Spructh
Plaubigt:
25X1
'Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00i415R00580060003-3
eschulLungsfra en
_nn wurde der Befehl 60
arlassen?
Von, welchem Militabevoll=
NROtigten (Ae'r SMAD ist,
der Befehl 60 unterzeicAm
'net?
Wer wurde von seiten der
SMAD,mit der F/hrung der
00,s!mtEesOhafte beWtrept?
Wer_ wurde mit der betriebm
lichen Durchfthrung
lb!Olittrnt?
Wem wurde die Sicheruno
.der_Transportdurchfqhrunz
ertragen?
1
lche 3 Hauptaufgaben
r6ben.'die-lrensi)ort
dur0b11.11,rune.
Wer fordert die zur Verm
,ladung 1v)mmenden Leerwam
geribei,der g:eich,sbahn ap?
?
Welche Angaben sind von
,seiten des Antragstellerp
zu machen?
-ag WEIFh2t die Reic'hsbahn zu
tun, ehe sie den angeforp
derten Wagen zur Verfflqulig
stellte?
,
rage 0: Wie_wird uer Befurd der
teclmeNaZentiber:prtfung
festgelegt?
age 1: Wann hat die Verladefirma
Frage,
den Abschluss der VerladlIng
zu ielden?
- 4
Wieviel Stuncten vor UberrPhme
muss die Bahnpolizei betr
dertjbernahme verStqndirt
se14?
25)(1
Approved For
(Befehl
255(1
25X1
25X1
60L
Antwort:
-
Antwort:
Antwortt
Am 2.0A.1948
25X1
9
You' Stellv. des Obersten
Chefs der Sowjetisenen
Militgradmistration in
Peutsschlan6 Generalleutm
nant.M. D r a t w 4
Die Derutre..
Antwort: Die...Reichsbahn.
Antwort:
Antwort:
,Antwort:
Antrort:
Antwort:
Antwort
Antwort:
Antwort
-ri, ,1thT.itIvVJ?.:
41
Der Deutschen Verwaltung
des Innern i.d.sowi.Bes.
Zone, AbtaisenbaMrpolizei
.Die Ubernahme, ,Transportm
bewechung und Ubf.rFabe.
Die perutr oder die lt.
Auftragsorder beauftrngte
Firmg.
,
a) Versandbahn-lf
b) Verladetag
0) Art der VerLI.Oung
d) Bestimmungs-BlIf.
,
Die tecnische WeJzenfiberm
prIfunq durchzufUhren.
Schriftlich in 2 -facher
Ausfertigung.
Exi,behFlt de.r
bexTrilf.Beamte,/ das an-
dere.:kommt-zu_den
'Page*le,41), die _der Bestim..
mungSBhfs .erhgat.
Lt. Befehl 60 24 Stunden
vor Beendigung ter Verlam
ci-1.14g!
24 Stund.en,
15K105800010003
; 25X1
Approved For Release 2005/02/14
6.0 lir
25X1
irage 131 Wer hat hel_ (l_er Ubernahme
zugegen zu sein?
Frage 14: Was ist bei der 'Ober=
,nahMe zu beachten?
Frage 15: Was ist bei der Tiber=
A
nahme von 0-Wagen zu
beach ten?
Frage 16:
Frage 17:
.I.M?????????????????????????
Frage 18:
Frage 19
Frage 20:
?
Fragg 213
CIA-RDP83-00415R005800010003-3
KcInnen Ste mir weitere
Frachtbrief-Vermerke
It. Befehl 60 nennen?
Nennen Ste 'nip Gater, die
nach reichsbahnUbl. Bestim=
mungen fibernommen werien?
Welcbe ReparPtionsendun=
gen sind von der Bewechung
ausgeschlossen?
Nach welchen Richtlinien
1st it, Befehl 60 der Be=
Rleitschutz durchzuttthren?
Nach welchen
ben'rdert die Retc'hsb"hn
Wagc-ons ohne Protokolle
bzw. ohne bhnro.7.izeiliche
Begleitung?
Welche Papiere sind nech
erfolgter TIbernahme zu
ttbernehmen?
FraRe 22: We qbernimmt Oen Fracht=
brief?
25X1
Approved For
Antworts
Antworts
Antwort:
Antwort:
Antwort:
Antwort
Antworti
Antwort:
I,
T.eter (ler Vero
t ma it.Auftrasm
b)Der Betmftren;te (Ler
Reichsbahn.
c)Bas Bahnfol.Ubermew,
Kdo.
1)Auseere Bescheffenheit
des Waggons(geschlossene
Lukens Uberprttfurii, der
BremshRuschen W-tenb6=
'-
den usw.)
2)Vern1nmbnng
e) Aniep:en der Firmen=
plombe nach einheitl.
Muster m.Firmenab=
druck u1 lfd.Nummer,
b) Anlegen der B-thnrlom=
be mit ordnnn-smFss.
.Prrgungsabdrilk des
Vers.-Ba. sowie Da=
? tura der Precung.
Div 2ahl der It. Frt,cht=
brief u. Prntokon ,Ince=
cebenen Stlicke s-ywie deren
Verpackung.
Auftragsorder, Nummer,
Transportnummer,
der Stqcke u.
Schnittholz, Schwellen.
Papilrholz. u. Grvbennolz
(cbm).
Zement, Kali, Stnsalz,
Stahlochrott, Feldsnati
Durchgehend
a) vom Versano. zum Sm=
tel-Bhf.
b) vom Sammel.- ZUP Bestim=
mungs-Bhf.'
Eine Berderung r.,J17,P PrIr)mm
tokolle und ohne t,?nn.polt?
zeiliChe BegleitunFP it
der Reichsbahn it. Betehl
60 untersagt.
Die Protokoll? it. Muster i
in doppeiter AusfnhrunR.
Antwort: Der ZugfTihrer.
415R005800010003-3
25X1
Approved For Release 2005/02/14 ? CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Sind Ladunqen, welche
25X1
he Wagenbezettem
zum Sammelbahnhof gelei
et
lung (it,
19 der GIBV)
werden, besonder4 geXenn=
,Anlacze
zum Ssmmele,Bhf.
zeichnet?
Frachtbriefvererk tIber
Sammeli-enf.
Fre 24 Wie 1st zu verfahren-bei
Schadwagen?
Frage 25: Wer hat den Meldezettel
zu unterzeiehnen?
Frage 26: Wer erhflt die 3-ache
Ausfertigung des Meldem
zettels?
Frage 27: Dare der Transport. ohne
den Schadragen weiter=
pbleitet werden?
rage 28: Wer vollzieht die Ubern
nahme auf,d= Sammel.,
Bahnhof?
Frage 29; Was muss nach erfolgter
ordnungsMgssic,er Uberabe
durchgeffihrt werden?
Frage'
0
Wie ist die Ubernahme
der geschlossenen Femme
transporte durchzurthren
und was 1st zu beachten?
?
.Frage 31: Wie hat der Transportlein
ter das Bewachundo. an
bekernten Gefahrenrilnkten
einzusetzen?
Frage 3_: Was let bei feste:estelln
ten Unregelmgssigkeiten -
zu veranlassen?
25X1
Antwort;
Antwort:
Lt.GBV 1, Abs.48 it lber
die Umladung en Me7ezetn
tell-fach zu fertipen,
1) Der Djenstste11erIeit4r
des Umladeir,Bhf.,
der Zugftthrer,
das Begleitemmando.
erhtlten je I AuFfertigungt
zu Ttl Frachtbrief;
das Begleit7,7.oMmard,r)!
der Umlade-Bhf.
2)
3)
Antwert; Es
a)
b)
()
Antwort: Nein!
BeF.rfindunF.,: Lt. Protokoll=
velrdo Wan
ger fehlen.
'44Antwort: Das stationgre
in Srerrgebiet
,ter Derutra u.
bahn.
Ar+7ort: Die Abstempelung der Proto,,..
1-7,11e durch den Vertreter
der Derutra sonie Abstempen
lung des Fahrtenbuches bei
der Export..fImport-Bahnp(dizeim
waches
Antwort: Im Beisein des Vertreters
der Derutra us der Reichsn
bahn 1st an Hand der Proton
kolls der Transport zit TTbern
nebren. Es sind zu qberpr-Un
fen:
a) Anzahl der im Protekl
angegebener Waggons,
b) die guseere Beschaffenn
heit der Waggons,
c) die ordnungsrgssige Vern
plorbung.
Anwort: Verteilung der Mnrschaft
auf. die Gesamtlrnge des
Zuges.
Wachkommando
im Beisein
der Re4chs=
Antwort: Meldung bei der ngchstlfen
. genden Bahnpolizeiwache,..
b) Eintragung der Unregejmt=
,ssie!keit in the dort suslien
gende Tgtie:keitsbuch. .
?
Sofortige Anforderunc, der
Zahnkriminalro71.izeis
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Fraffe
Approved For Release 2005/02/14b; ciA4RIDP8
A
d)
3-00415R005800010003-3
25X1
Oberrrufung des Tatbestandes. ith
Beisein des Vertreters der Reichs=
bahn._ ?
e) fr,tgestellten UnregelmF,s?ip=
keiten.Fertigung einer TA in
6.-facher Ausfertigung.
Verteilung. dieser Ausfertiungen an;
an die Derutra,
an die RBD d. Streckel
Beifk;ung zum Frtcht=
"brief,
Boiftl_gung zum Uberna1me.4
Protokoll
BeifIguTf Zum Ubergabe
Protokoll.
f) Neuver21ombung.
Telefonische Durchsaze nn die
Heimattenststelle.
33: Antwort; Im Bien des Vetreters der
Derutra und der Wtrng.der
Eisenbahn wird die Unversehrheit
.und IdentitUt der in e,en Fraoht=
briefen angeL;ebenen P1-,hen sc=
wie die Anzahl der .Stticke und
deren Verrackung tberprTift.
&-12,2_341 Was ist zu tun nach, erfolgoAntwortIDie gegenseitige.Ubergabe
ter ordnungsmFssiger Ober* solfrie Ubernahme it vom Uber=
gabe? nehmenden sr)wie vom Ubergebenms,
-den durch NaMensunterschrift
zu benrkunden.
AntworttEr hat daflr .zu sorer, dass
durch Anforderun eines Frncht=
br!efes bei der Reichsbahn der'
Betjeiterwacen sowie das ce=_
sante Kommando nut* dern. schnell=
st-n Weze der Heitdienststel=
le zugefithrt werden.
Wie let die Ubervabe aer
Transporte durchzufnren
und,ws 1st dabei zu be=
achten?
Frage Was hP,t der Transport=
leiter nnch v117ogener
Ubengabe zu tun?
25X1
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
? Abschri
Apnr$5170TOFR ease20
Deutsch Ferwaltung des 1nnerr
in der scojetiSche Besatzuni,
'Abt. Eisenbahnpolizei
Tgb. Hr. E.61.28 Nr. 2971/48 E
4* ?
An die Bahnpolizeiamter fur die
Berlin, Cottbus. Dresden Erfur
Greifswald,-Halle, Magdeburg, $
besonders-
..11141M. Z-4-911P, I?99 *
-17/-
0415R005800010003-3
05/02/14 : CIA-RDP83-00415R0058C
25X11
CMINPI.1
n 1 1948
Betr..1 Bestimmungen iiber die Bewaohurig. und Begleitung?von Repara=
tions und Derutra Twnsporten.
Die SMAD hat durch Befehl- 60 vom 12.4.1948 neue Anordnungen uber
die-Regelung der _Transporte und des Sohutzesder Repaeations- und
ExportImportguter in der sowjetischen Besatq.ungszone getroffrn-,
die ab 2044.48 in Kraft treten.durch den ertahnte Bef.ehl ist der
Persoaalstand der EiSenbahnpolizet-471 400 Kopfe ferhoht morden, die
nur fur die Bemachung der Reparations- und Derutra- Trans porte vor=
gesehen 6-ind. Die Stellen werden wte folgt verteilt:
Bpa Berlin
120
.r Halle 120
2 Magdeburg 90
"' Schwerin ? 70
Die Einstellang dieser Krafte hat beforzugt RU erfolgen und muss
naoh dem Belehl der SMAD bis sum 80.4. duropgefuhrt sein.regen der -
Inderung der Stellenplane ergetg &lettere Anweisung durch das Referat
25X1
E2.
Ferner ist durch die SI/AD angeordnet morden, Dass Pramien vorzusehen '
. Rind und duroll. den Cheff der Ferwaltung fur Handel und VersOrgung der
SI/AD Normen fur die Versorgung mit Lebensmitteln der mit der Bewachung:
und Begleitung der Guter betrauten Eisenbahnpolisei entspreehend dem
Befehl der SI/AD Nr. 800 -von 9.10.46 festzusetzen sind. reitepe Anwei=.
sungen uber Pramten und Versorgung mit Lebensmitteln folgen.
Wegen der.Planung der Transporte, der Handhabung der Sic#erstellung
und Bereitstellung der erforderliohen Eisenbahnwpgen erfolgen Anwet=
sungen durch die Deutsche rirtschaftekommission, Hauptverwaltunp Yer=7
Rehr, Generaldirektion Reichsbahn an die eichshahndirektionen;
Die lbnahme der belpdenen Wagen durch ate Reichsbahn,von dein L4efer= -
firmen geschieht tn:
a) gedeokten. Guterwagen, die"mit Bleirlomben versehen stnd."
b) offene Guterwagen, die Stuckgutanzahl unter Prufung der ausee= '
rem Verpaokung.
o) Sohnttthols, Schwellen, Grubenhols und Papiertpla wira_naoh
Bestimmumkn der Deutschen Reiohsbahn aur Beforaerung uber=
nommen.
Naoh Prufung der Unversehrtheit der Firmenplomben befestigt die Et=-
9enbahn eine Bleiplombe des Versandbahnholes einhettlichen Must-
mit den deutliohen Abdruck des Npmens dee Bahnholes somte des'D7atUms
der Plombierungan den Frachtbrq.efen tragt die Guterabfertiaung des
Versandbahnhofes einen Vermerk uber die Firmenp3ombe sowie uber die
Sieherungsplombe..des Versahdbahnhofes em.
Die Unterlagen fur den Transpofrt von Reparations, Export und import=
gutern obliegt aern Vertreter der AG. Derutra, bzw. den yam ihn teauf=
tragten Lieferfirmen. 1m Eisenbahnfrachtbrief muss die Nr der AuXtrag-
enthalten setn, die Transportnummer, die Hummer des ef6naelnen Stuck=
gutes jeder v*erladenen Partie?, die Gesammtzahl der Stuoke im ragen
und die Gemichtsangabe der Fraoht, weiche von der Marhierung abzulese-
sen ist, wahrend bet Massengut das tatsachliohe Gewieht verzeichnet
wird.Die beladenen Wagen mit den Fraohtbriefen werden duroh c6en ler=
treter der AG. Derutra oder durch die von ihm beauftragten Firmen
von den ferladebahnhofen-auf soezield auser.?.ehene.n Verschiebebahnhofe
yeleitet,swecks Bildung vollausgelasteter Guterzuge.
Approved g5(11ele
ase 2005/02/14: CIA-RDP83-0
Approved For RIease 2005/02/14 :CIA-RDP8.3200415R0,058000100033
?
If-rin die r4rhen ur eanen k-onpietten ug diereTi-stehen hdben,
so Wird der- voll vadgelastete Zug .von Veriadebahnhof direkt HUM; -
Enofangsbahnhof abgefettigt, ohne den Zugbzodunggsbahnti77?s-17-677i6h=
ron.
Zweeks .Zugbtldung fum Reparations,-und ExVortgufer'aud etn"selnen *ds*
gen ode r Wagengruppen werden folgende Bghnhofe bestinnt:
Fur den Abtrand?Dort in die COSI? und den Stettiner Hafen:
a) Bahnaof Runnelsburg fr Wagen aud den RBD en Berlin,
Sohwerin,Greifewald, Cottbut und Magdeburg.
b) Bahnhdf LetpSigo-Plagewits fur Wagen aus den RBD-,en Dresden,
und .0.1Urt.
Fur den Transort iu den Bt"enhafen der aow). Bedatz.Zone:
a) Bahnhof Schoertn'fur Wagen due den RBD--,en Schwerin und
Greifdwalc.
b)Bahnof Rumneleburg-fur die.Wagen aus den RBDen Berlin,
- Cottbus und Dresden.
0) Bahnhof Magdeburg due den RBD-en Erfurt. Halle und Magdeburg.
Auf den ZugbildunebahnhEfen Jerden vollausgelattete Transporte
eusannengeeie21t::
a) gesonderte aus Wagen it Aq.parationsgutern
73) 15 /7 " Gutern der AG., der Verwaltung
des Aussewhadels derSMAD und der Auseenhandelskontore.
Auf den VereohiebebahnhJfen Runnalsburg, Leipsig.-Plagewitz, Mag=?
deburg und Schwerin werden Zugbildungdpunk.ye gesohaffen, bestehend
aus den Voreteher des Punktes,.der dem Pradidenten der entspreohen=
den RBD untf:retelit ist, sowie seinen drei Gehilfen, die sum Etat
der RBD gehoeren.
Zuden Pfliehten des Voretehere des Yeradhtebepdr4ktes gehren:
c,:) die Abnahne der auf* den Versohiebebahnhojen .eintreffenden
einseinen Wagen und Wagengruppen von den Beglettpersonal
in Abwesenheit der fertretter der AG.. Derutr?aund der Balm=
b) die aussere Prufung der anrollenden und aboufertigen Wagen
in konner:eteller und technisoher Bestehung,
a) dte Organisation der Unladung bet Schad/Dagen und konnersi=
eller ProtokollimAng in Fa2Je_einer erforderltchen Unladung,
Diebstahl oder Guterfehlbetrage in Beisetn Vertreter
der AG= Derutra, der,polisetlichen Beglettnannschaft des
Transportes, der Bahnpoliset des Verschiebebahnhofes und
der KrintaIpolisei der Reichebahn.
d) die Ubernahme dieser Wagen sur Bewaohung an die Bahnpolizei
des Yersehtebebahnhofes.
??
9)(1-Le Zugbildung voll ausgelasteter Gutersuge Jaut Meldung
der AG= Derutra.
f) die Anforderungen der poliseiliohen Beglettnannschaften
fur den franarnrt von Verschiebebahhof sun Zielbahnhof
oder der Jbergabepunkte Frankfurt/Oder Werbiglund GuTeno
terner fur Transporte bis sun_Bahnhof Scheune, welohe fur
den Stettiner Hafen vorgesehen sind.
g) c1e Ausfertigung der Empfangs-und Ablieferungsunterlagen
fur die Iransporte, Weldhe.,von'Yerechiebebahnhof abgefer=
tigt.werden, susannen nit den Vertretar der. Derutra und
der Bahnvollsei.
h.) Die ? Ubergabe, der fertigen Transporte an die Bahnpoiisei=
wannschai-,ken, die den Beglettdienst-bis sum Stelbahnhof
ode-,1 den Utlergabepunkten versehen.
SeLntlio4e Guter, weiche innerhalb kr Zonengrensenvon der AG.Derutra
in die Binnenhafen. oder bd?.s. au den UbergAepunAten'sweoks Weiter=
lettang na0A auswarts befordert werden, nuesen unter BeWaohung der
Bahnxiiset _von Vereohiebebahnhof bts sun_ Bestinnungsbahnhof verblei
ben, riTi1al-413VPRPePP5:11:11-1.14EAWWINPAWPPOP VYN-emannsdhaft
d" ors+
04,
25X1
4 4
Approved For RgMe 2005/02/
14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
verbletben, ohne,dass wahrend c Begleitmannsohaft
die erste Polisetpatrouille abJ
Es,ist Streng verboten die Wage tete Guterguge
von den Versandbahnhofen ohne Bannpoilgetbegleitmannschaften, vowie
der Unterlagen und Fraohtbriefe der Lieferfirmen abzufertigen,wel=
ohe Separations?, Export? odtr Importguter Transportteren.
Die Vbergabe der beladenen Guterwagen an die Bahnpoligei sweoks Vber=
waohung der Treansporte gesohteht auf felgender Wetee:
a) die Firma,die die Verladung durohfuhrt,teilt dem BahnhofevOr=
steher 24-Stunden vor Abaohluss der Verladung mit, wann ds
verladebereit sein wird.
? b) Der Bahnhofsvorsteher ruAt, sobald er die Mitteilung der Firma
??
uber die Zeit der Versahdb&rettschaft des Gutes erhaIten hat,
die Poligeiwaohe sup hernahme derbeladenen Wagen qn.
0) Im Augenbliok der.Annahme der Wagen von der Firma ubergibt der
Versandbahnhof die Nagen der Deutsohen Begleitmannsohaft 2147'
Bewaohung.
d) Naoh Absohluss der Abnahme aller Wagen von der Verladefirma
stellt der Versandbahnhof t7ber die Vbergabe aller Wagen an das
Poltgeikommando em n Ybergabeprotokoll in dreifaoher Ausfertigung
dui, davon bleibt em n Exemplar auf dem lersc4ndbahnhof und gwei
Exemplare werden dem P..olizeikommando ausgehadigt.(Das Muster deS
Protokolls ist beigefugt)..
,e) Beim Absenden der Outer gu der-Zugbildungsstelle.werden dem
Polizeibeglettkommando folptngle Dokumente ausgehandigt: die
EisenbahnfraoUtbriefe und samtliohe Dokumente der Lieferfirma
in einem Paket,das mit der Plombe der Lteferfirma versehen ist.
Die Erledigung der Ubernahme der beladenen Wagen an den Zugbildungs=
stellen erfolgt folgendermaBen:
a) Der Leiter der Zugbildungsetellen iibernimmt die Wagen gemetn=
sam mit dem Leiter der Waohtmannsohaften und den Vertretern der
AG= Derutra vom Altesten der Poliseibegleitman.nsohaft, wobei
die Vnversehrtheit der Wagen ( Bodi?n, Deoke Wande,Lukend die
Angahl der Plomben mit"den Angaben nd?Fraohtbriefen, die
Vbereinstimmung der Stuokzahl der Gutter auf of,renen oder Platt=
? formwagen und des Gewiohtes mit dem Gutter
? der Kerladeetellen und den'Frachtbriefen gepruft werden.
Die herprufung von?Sohnitthols, Grubenholg'und Papienolg erm
D
folgt entspreohend den bet der eutsohen Reiohsbahn gulttgen
Vorsohriften.
b) Naoh Beendigung der Ybernahme aller Wagen'im Falle einer
Ybereinstimmung der Plomben und St;lokzahl"der Gt7ter_auf offenen
Wagen mit Eteenbahnfraohtbriefen und dem Vbernahme?Vbergabepro=
? tokoll, i;bergibt der Letter der Zugbildungsstelle die Wagen gur
?:'Bewaohung dem Cheff der Waohmqnnsohaftenund der Letztere unter=
? sohreibt beide Eoemplare des Ybernahme. dbergabe? Protokells der
poligetbegleitmannsohaft. Der Chef!. der Waohmannsohaft bestimmt
die-Bewaehung entspreohend der dafar ausgearbeiteten Vorsohrift.
? " ""
'Die Ubernahme? Vbergpeprotokolle werden vom Leiter der Zugbil=
? dungsstelle und.dem Altsten der Polizetbegleitmann.sohaft unter0
eohrieben. D1,.e dbrigen Glieder der Kommisson bestatigen die Rfah=
tihkeit der Vbernahme mit ihrer Untersohrift auf den nernahmer
Vbergabe? Protokollen. Eine AusXertigung des Letgteren wird de'
POligetbegleitmanneohaft ausgehadigt, die gweite verbleibt beim
? Leiter der Zugbi1dungeete71e.
o) Im-?Falle der Feststellung von Differengen bei der Angahl des
Stuekgutes auf offenen Wagen, ubn besohadigtek Plomben ode z: he
eohadigung dee_Wagenkastens wird der Wagen geoffnet, dia Guter
werden naoh Stuokzahl und Besohrtftung ( Markterung 1 mit den
,Eisenbahndokumenten und em n Tatbestanasaufnahme? Protokoll in
6?facher Ausfertigunp wird aufgestellt. Zwet dieser Ausfertigun=
? gen werden an die AG?Derwt?rg gegandt und eine an die Entserechen=
de RBD der St rerakeiauf 'd=ott Vbertretung aufkrecteelft wurde.
Appr4ee5,1- Release 21M/02/1 4 : u4-Kui-'83-00415R005800-010003-3
Approved For Release 245/02/14 : CIA-RDP83-00415R005500010003-3 '
Etne AusfertItgun-wird 4em frachtbrief fi,r den Bestimmungsort deu
Gutes beigefugt und je iint Ausfertigung wird dem IlbernahMe.4- und
hergabe?ProtokGlien begelt4Qt; Au! dem Letsterm widr permerkt, Da,C
etnTatbestanduptotokoil aufgestst woreden ist. .
Zur Bewachung der Wagon und vollaUsgelasteten-Zugen iPcnCe,n
gugbildungsstelien Aummelsburg, Leipsig7!plagewits, Magdeburg und
Schwerqn Poliseiwaphtrupps der Eisenbahnpolisei'gebildet.
Die Starke,der Waohtropps richtet sich nach den Erfordtrnisuen und
it von den Bahnpoliseiamtern im Benthmen mit dem oustandigen Kom=
mandanten su vereinboren. Die Eiff Starke der auf den Zugbildungustel=
len gebildeten VaohtrL:ppo it der Abteilung E mitsuteilens
Die Wachen der gugbil(jungustellen unterstehen in operativer 4rinicht
dem Cheff der Zgb"i-ldngsutellenf. *
Die libernahme und bbePgabe der Guqr, die in die UdSSR unq naoh Stet=
tv, beeqmmt stud, er:gigt an den Ubergabepunkten sinngemaa naoh dem
fur die ilbernahme und hergabe auf den Zugbildungustellen feStgelegter
Anweisungen.
Vol] ausgelautete G77ter2iige werden von den Ubergabepunkten Werbis,
Frankfurt/Oder und Guben bis 2U den Punkten der UdSSR von miltta=
ri,schen-Bewachungskoondou der Gruppe der sowj. Resatzungstruppe in
Deutschland und von corn Bahnhof Scheune bis sum Stettiner Hafen von
molitarischen Bewachugshemmandos Wen SMAD begleitet.
Fur jeden Transport, ler sun Abfahrt bereutgeutellt idt, sett der
Cheff der gugbildungs6ctelde tin Obernahme.11bergabe...Protokoll.in drei=
,fehqr Ausfertigung (Jul und ubergibt euuammen mit dem Leiter der Wach.
qn.nchaftund dem Yertreter der -AG Derutra den Transport dem Leiter
dev Deutschen Beglettkommandos btu eam Restimmungs.-oder Ubergdngs=
ort.
bf?im Vertvand von Reponationsgi.ttern naoh alien Umuchlagstellen den
UdSSR werden von dem ZugRommandanien in den Ponkten Werbig, frank=
,furt/Oder und Guben die Eivenbahnfrachtbriefe und im bevondeen,
mit einer Plombe.dtr AG.-Derutra versehen, Paket die Dokumentd der
Ltefe.rfirmc6 eingehandigt.
Die Ubergabe der rransponte seiter.tis den Ploiseibegleitkommandos er=
foJgt an den Beutimmungaorten ( Hafen ) duroh die Kontore der AG,
Derutrs, unter Miwirkung eine U Yertreters der Eisenbahn, mit einer
Uberprufung de'r Unvesehrthq.it der der in den Fraphtbriefen angt=
getenen Plomben,der ldentitat dervelbenlvowie der Ansahl der qatuoye
und liy;tk.sheit der Yerpackung der aul offenen Plattformen beforder=.
ten Guter.
Die Poliseibegleitkommandou.werden auf den Bahhhofen.( Reutipungst
orten ) nun in.dem F.1J suruokgehalten, wen bei der libergabeder auk
ter eine_Besottadigung dtr Plomben, Wagon oder der Yerpddkunc). Wes auf
offeneg Plattformen be4oederten Gutes -fq.utgeatellt wird und gwar
his gur entladUng.una Uberprufung den Guter aus diesem
Guter aus der voWj4 BesatsungssoneDeUttrokOnds in-dritte- Lander werd,
in Abwesenheit von Begleitern?aus diesen LanderA unter Bewachung
duroh die Eiaenbahnpolisei und bis*sum Grenzpon,kt den sowj..Zone
begleitet. Notch der Ankunft auf den Grenzbahnholen bewacht die Poli=
se6beg1eitmannaohaft die Guter his Eur .Ubergabe an die Etienbahnen
dritter Lander. lm Ubergabe,der Wagen mit den Gutern an
die Eivenbahnel dritter Lander. TeUcheinigt der Vorsteher des Grens=
bahnhofes die dbetnahme der Guter von den Beglototkommandou-durch
Quittung auf d'Rm Ubornahre.. Ubergabe-- Protokoll.
lm Falle einer Umlaoung einseiner Wagen wahrend de fahrt,, die duroh
den schlechten technischek oder, kommerstellen Zustdnd der Wagon be=
dingt tut, uetst der Umladebahnhof em n entsprephendes Protokoll in
dreifaeher Ausfertigang auf., Das Protokoll wind vom Yoruteher des
Umlaclebahnhofes-, dem Altesten des PolAseibegleitkommandos und dem
Zugfuhrer des Zuges- unteructirieben. Eine Ausfertigung des Protokolls
wird den frachtbrief beigefut, die soeite wird an die AG?Derutra
geuandt und die dritte verbleibt in den Akten des Bahnho:es. Die Trani,
oonte werden ouf dem' Bahnhofen his sur Beendigung der 4P7.20ung der
4?
Guter aus den vohadh zSterb in intakte itragen aufgehal*en.
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
25X1
25X1,
*Lite pojiiwpwRggREMerelf2c9MN : RDP83-1804481R1W80004pnlitt Bewaohung
einge1ner Wagen, Wazengruppen I r Zuge.te:ahrend
des Zeitraumes der Uber,nahme z4 t, der Ubergabe
und Bewaohung an den Zugbildungestellen odr..ao BestimmunUsort ent=
ev-:echend der Y6rd&hrift der BeWaohunc der Guter.
Zuge mit Zement, Kali.- oder Steinsalz, Rundholz Eisensolirott, Sohoal=
Spurbahn-Plattformwagen, Feldepat innerhalb der Zonewarden unmittel=
bar von den Verladepunkten ohne Beloachung abgefertigtt
Die Materielle sowie strafgesetgltohe Yerantwortung fur die SioherUng
der unversehrtheit der settens .der AG-Derutra vereandten Guter it
aufguerlegen:
a) bis gur Annahme der G.Liter auf der Eisenbahn von den Ftrmen und
Aktiengeeellsohaften..den _Firmen.und Unternehmen.
b) Fur die Zeit der Beforaerung der Outer auf der Eitenbahn und
duro?;; die Sohifffalp,t bis gur Ausgabe an den Eop.fanger oder big
gur Vbergabe der Outer an Eisenbahnen'dritter Lander qer Deuteohen
Verwaltung des Ilerisehrs. Falls eine Privatperson( Schiffeeig=
ner Y) das Gut befordert, so tragt er unmtttelbar die 'grant=
wortun.g.
) Die Guter, Die die AG"Derytra von Ftrmen, der:. Eisenbahn,der
? Sohifffahrt in thre Lagerb gur Aufbewahrung ubernommen hat,
verantwortet die AG Derutra.
d) Fur' Outer, die die AGt Derutra von Firmen gur Aufbewahrung
und Beforderung duroh den Eraftverkehr ubernommeh hat, verant=
wortet dei AG-Derutra.
Dter1G-Derutra ubergibt die Protokolle uber der.; Raub von Gutern
Wahrend der Fahrt-auf Iraftwagen 1 aus thren Lagern und wahrend
der Verladung in den Hafen im Qebiet der sowj. Besatgungsgone
den Deuteohen Un,tereuohungsbehorden apatestens dei Tagen naoh
Erhalt der Brotekolle.
??
Die Dokummente uber.den Raub von Gutern, welohe V.ertreter der
a?
Institution ubernommen haben, Werden den Mtlitaretaats=
'anwalten bet den RBD-en and der MtlitarP7.okuratur der SHAD
ubergeben.Di*e Deuteohe Eteenbahnpoligei uberDibt die Protokolle.
uber den RaUb Von Gutern mahrend der Fahrt und auf den Zugbil=
dungestellen den Deutsohen Untersuohumgebehorden im Laufe von
dret Tagen.
.?
Se eine Auevertigung der Protokolle uber den Raub von Gutern
ulaergibt diejisenbahnpolizei duroh die AG-Derutra den Eigen=
tume.rn der Outer..
??
411e bisher erlassenen rerfiigungen uber dei Beglettung von DerutraioN
Reparationstranspotten werden mit deO Monat aufgehoben, wenn die Retches;
bahn den Befehl Hr. 60 realtsiert hat. Big gur Realisierung dee Be=
fehls w..erden Alle Quit tungen an Vbernahme und Ubergabe mit Vorbehalt
ausgefullt und swar mit dem YermerkidaL die Retohebahndirektionen den
Befehl Nr 60 nooh nicht realisiert haben. "
legen der Koordinterung der in dieser Verfugung erlassenen Anordnungen
uber dei Bewaohung und Beg1eitung von Reparations-und 4erutra Trans?
porten mit den von der Deutsohem Wirtechaftekommieston,Hauptverwaltting
Yerkehr, Generaldirektion ReiohRbahn gu treffenden Anordnungen, setzen
etch die Letter der Bahnpoligetamter mit den RBD-en in Yerbindung. Die
Amtsletter Melden Der Abtetlung Referat E 1, Zug um Zug die Reqliete= --
rung deg Befehls Nr. 60 duroh die Reichebahndirektionen und berich=
ten
1) gum 8.5.2948, c?..b fur die Bewaohung und Beglettung der Derutra...
Tranaporte zusd.tglioh vorgesehenen Stellen-besetzt. sind
2) sum 1.6.194q, uber de Erfahrungen bei der Durohfuhrung der in
dieser Yerfugung erlpssenen Anordnungen..
1.7. geg Gi;nther
Beglaubigt gez. Laukisch
25X1 ?( Dienezsiegel )
Approved For RPIPaSP 2005/02/14 ? CIA-RDP83-00415R005800010003-3
r
Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3
A",sohr-ift.
Az. 64.02
Berlin den 14.4.48, 20.30/20.
Bef.h1iir. 55 .
An den -
Prastdenten der RBD .Peritm,
an alle gugleitungen.
Laut Befehl Nr. 60 von .,12.4.48, der smila, wird die Drdnung (fur Abfuhr
der fertigen Transporte von den Punkten ihrer Bildung naoh 'der UdSSR
wie folgt fessgelegt:
1) Fer?ge Transporte von den Bildungspunkten Frankfurt/Oder, Werbi,
und Guben unter Bewaehung de* Eisenbahnschutses zu fahren.
2) Die fransportnummern werden den Transporte =den Bildungspankte:
duroh dieWOSOverliehen. Der Deutsohen Poitseibeglettmann=
2Ohaft warden tN verstegelten und plombierten Umsohlage die Be=
gleitoapiere una offen dte Fraohtbriefe ubergeben.
3) Die Ybergabe de 6' Yerbandes und der Paptere an den Eivenbahnsohut.
an den Bildungspunkten, der dew Transport su denAbergabepunkten
Werbtg, FranNfurt und Guben beplettet, hat aktennaatg sum erfol=
gen. In der Akte tot der ordnungsmaaige Zustand des Verbandes
und der angelegten Plomben und em n Yersetohnts der-Beglettpapiere
einsutragen.
4) Naoh Ankunft dieser Zuge an den gbergabepunkten iibernehmen. Kom=
mandos der k 0,8 0 naoh dtesen Ahten die Transporte, maohen dux
rin Vermerke und guittieren die Ybergabes
??
Die Besirksbefe21m4ohttgten nehmen die Ausfuhrung des vorliegenden
Befehls unter personitoher Aontrolle.
BY der RBD Berlin
geg; Pet roff Gen.
?
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
25X1
Approved Forfsieftse
7 V,14 Vya ( Rep )
2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
ibsohrif
1) Druckorei SUM Umdruok ( 400 ) I
Berln, den 16.4.48.
I
A
dile. Bfe, Ga, Bw, des Bemirkes, Privat?und K1 inbahnen,
RB?imter-Berlin 1-.7, Herrn Demernenten 6, 6H,-7A, 19, 31, 82,84,
*Bktr 1-507,8,25, Fkrt, Bmktry-4V 20,23,Wg1.
.-jebesonders?
Betrifft: Beglettung und Bewaohung naoh der (IdSSR.
Von den Zugbi1dungsbahnh,;:fen bis zu den Ubergabebahnhc7fen an die
W 0 S 0 hat die SMAD mit Befehl Ni'. 60 vom 11.4.48 angeordnet,dal3
1) fertige(gesohlossene) Trcpzsporte von den ZugbildungSbahnhjfen
bis zu den dbergabebahnhofen Werbig, Frankfur.t/0 oder Guben
unter Bewaohung des 4:isenbahn9ohutzes zu befordern cind.
2) den Zugbildungsbahnhofen die Transportnr, duroh die W 0 S 0
bekannt gegeben werden.
3) der Deutsohen gisenbahnpojizet die Begleitpapiere in.versiegel=
ten und versohlossenen UmSohlagen und die Fraohtbriefe offen zu
zhbergeben sind. 4
4) uber die Vbergabe der Transporte, der Begleitpaptere und Fraoht=
briefe eine Niedersohrift-su fertigen ist, in der der Zustand
der Wagen,der Verlddung und der an dem Wagen-befindliehen, Flom=
ben zu besohreiben und die Begleitpapiere nadh Anzahl und Art
RU verseiohnen sind.
Die Niedersohrift ist im Durohsohreibeverfahren doppelt ausnu*-
fertigv. Auf der Durchsohrift,. die auf dem Zugbildungstahnhof
verPleibt und vonddiesem Oorgfaltig auf st4bew2hren tat, at der
Poliseibeamte, der den Transport qs gum (/bergabebahnhof an die
W 0 S 0 begleitet, die ordnungsgemaRe Vbergabe und UbernLthme SU
beseheinigerh.Die Ursohrift mit den Beg2eitpapieren und den Frac:it=
triefen erhalt der Polizepeamte.
5)Naoh der Ankunft auf dem abergabebahnhof der Transport mit den
Begleitpapieren und Fraohtbriefen an da s Kommando der W 0 S 0
gegen _Empfangsbestatigung su ubergeben trwt.
Das Kommando vermerkt in der Nieder.sohrift vorgefundene Mange1,-
be8taigt darin die Ubergabe und handigt sie den Po7imeibeamten
aus -der sie an die vain Bahnpolizeiant be.vtinmten Stelle absum
liefern hat.
61L
19
25X1
gem. Untersohrift
yes. Untersohrift.
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????
Erlauterungen?
1. Themennaehweis
Angabe des stattgefundenen Unterrichtstages unter Spalte ?Datum".
In jedem Each stichwortartig zusammengefalite Themenwiedergabe mit Unter-
schrif4 des Lehrers oder Ausbilders.
2. Teilnehmerliste
Sollstarke ? Starke der zur Teilnahme am Unterricht verpflichteten Polizei-
angehorigen.
Iststarke ? Starke der tarsachlich zum Unterricht Erscl;ienenen.
Zeichenerklarung zur Ausfiillung des Teilnehmerverzeichnisses:
A. anwesend StP. = Staatspolitik
K. kommandiert D. Dienstkunde
U. 4. Urlatib W. = Waffenausbilclung
Kr. krank 0. = Ordnungsiibungen
Neben das A. anwesend, in Teilnehmerverzeichnis werden je nach Unter-
richtsbeteiligung folgende `Beurteilungszeichen gesetzt:
-1- = lebhafte und gute Unteqicbtsbeteiligung, aufmerksam
- passives Verhalten im Unterricht, gibt sich keine besondere
Miihe.
(z. B.: A. 1- oder A. -).
3. Kontrollvermerke
Eintragungen nur durch die zur. Kontrolle berechtigten Polizeioffiziere.
Beim Ausfall von einzpinen Stunden 1st Begriindung erforderlich.
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Aso S -o o - II I !?I'; II, :II III
Waffenkunde
Ordnungsiibungen
Thema
Lehrer
Thema
Lehrer
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Durchgenompiene hemen
mipproved or-Re1ease 20&1/6/441:118A51/111A415R005800010003-3
I
Polizeidienstkunde
Datum
Staatspolitischer Unterrieht
Theme Lehrer
Thema Lehrer
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, w
Schulungstag am
(1, 2, 3,, 4 Doppelstunde)
fiel ans. Begriindung:
Schulungstag am
(1, 2, 3, 4 Doppelstunde)
fiel aus. Begriindung:
Schulungstag am
(1, 2, 3, 4 Doppelstunde)
Lie! aus.
Begriindung:
Schulungstag am
(1, 2, 3, 4 Doppelstunde)
fiel aus. Begriindung:
Schulungstag am
(1, 2, 3, 4 Doppelstunde)
_ fiel aus Begriindung:
Schulungstag am
(1, 2, 3, 4 Doppelstunde)
Lie! aus Begriindung:
Schulungstag am
(1, 2, 3, 4 Doppelstunde)
Lie! aus
Begriindung:
24
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? Apprbved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3
StP. D. W.
StP.
D.
W.
o.
StP.
D. W.1 O. StP: D.
W. 0. StP.
w.
0. StP.
D.
w.
o.
Bemerkungen
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25X1
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11111 1111111 II1llOJII 1111111111
IleTausiegehen von der'betn3chen Verwaitun
get sowjeti ehen Besatzungszone
tin 194#
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App.F0v44F'prkeiease g005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Eingedenk der hohen Aufgabe der Volks-
polizei, die demokratischen Errungenschaften
des werktatigen Volkes zu sichern und ZJJ
feetigen und far em n einheitlidies demo-
kratiscirs Deutschland zu kampfen, hat der
Polizeiangeharige die Pflicht, jederzeit unter
vollem Einsatz seinerPerson der neuen demo-
,
krptischen Ordnung zu dienen, ihre Feinde
racksichtslos zu bekampfen, die ihm Obertra-
genen diensflichen Aufgaben gewissenhaft
zu erfallen und die Anweisungen seiner
Vorgesetzten sorgfaitig durchzufahrien.
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AminEV FyrINIOase 2005/ 003-3
Nur fiir den Dienstgebranch
Bestatigt
Dr. h. c. Kurt Fischer,
Prasident der DVdI
'16. Februar 1949
Dienstvorschrift
far die
Eisen bahnpolizei
Herausgegeben von der Dentschen Verwaltung des Innern
in der sowjetischen Besatzungszone
Bodin 1949
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Vorlitufige Verordnung
der Deutsehen Verwaltung` des Innern
fur die Eisenbahnpolizei
der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands
I. Ziele Und Aufgaben
Die Eismbahnpoltzei als Dienstzweig der Volkspolizei 1st gebildet worden
zum Schutze der Offentlichen Ordnung und Sicherheit im Interesse der
Werktatigen, zum Schutze gegen faschistische, reaktionare und kriminelle
Elemente auf dem Eisenbahngelande.
Die Hauptaufgaben der Eisenbahnpolizei sind:
a) Aufrechterbaltung der offentlichen Ordnung auf dem Gebiet der
Eisenbahn, Schutz des Volkseigentums und personlichen Eigentums
und der Rechte der Bevalkerung entsprechend ,der demokratischen
Gesetzgebung.
b) Rekampfung von: Verbrechen, Vergehen und Obertretungen aller Art.
c) Der Schutz von Objekten und Eisenbahnanlagen.
d) Durchfiihrun g von Ausweiskontrollen bei, alien auf Eisenbahngelande
Beschaftigten zum Zwecke der Auffindung und Festnahme von Per-
scnen ohne Personalausweis oder krimineller Elemente.
e) Die Durchfiihrung von Ausweiskontrollen und Razzien bei Reisenden,
die sich auf den Eisenbahnanlagen, Bahnhofsvorplatzen befinden, zum
Zwecke der Feststellung und Festnahme von Personen, die unter
Punkt d) aufgezahlt wurden.
f) D:e Durchfiihrung von Streifen und Postengestellung an Schwer-
punkten von Verbrechen zur Verhinderung derselben oder zum
Zwecke der Festnahme von kriminellen Elementen.
Die Durchfiihrung von SofortmaBnahmen zur Beseitigung der Folgen
von Naturkatastrophen und zur Hilfeleistung an der Bevolkerung.
h) H:lfeleistung gegentiber anderen Polizeisparten und die Koordinierung
der Arbeit im Kampf gegen kriminelle Elemente.
i) Durchftihrun g von Untersuchungen aller Unfalle auf Eisenbahnanlagen
(ZusammensteiBe, Havarien, Unglticksfalle u. a.) im Verein mit der
Eisenbahnverwaltung und die Erstellung des Beweismaterials, um
die Schuldigen zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen.
j) Vorbeugendc MaBnahmen durch Beschulung der Eisenba'hnangestell-
tel und der Bevolkerung im Kampf gegen das Verbrechertum.
k) Kontrolle zur Einhaltung von Feuerschutzmanahmen in Ziigen, auf
Biihnhofen, in Eisenbahn-Reparaturwerkstatten und Lagerhausern,
die sich auf Eisenbahngelande befinden.
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1) Der Schutz und die Begleitung von Reparations-Export-Import-
itzdigen, von innerzonalen Trausporten, die in den Befehlen und Direk-
r liven der Sowjetischen Besatzungsmacht far die Zeit der Besatzung
bestimmt &Ind.
m) Stichprobenartige 1.7berprtifungen der richtigen Beladung von Waggons
und Einzelsendungen.?
n) t7berprtifung der Preise bei den Handelsorganisationen im T ansport-
wesen (Mitropa und bahnamtliche Spediteure).
Organisatorischer Aufbau der Eisenbahnpolizei
1. Der organisatorische Aufbau der Eisenbahnpolize1 erfolgt nach den
Schwerpunkten im Betrieb und Verkehr in Anlehnung an den organi-
satorischen Aufbau der Eisenbahn.
2. Innerhalb jeder Eisenbahndirektion der SBZ Deutschlands wird eine
Eisenbahnpolizeiabteilung gebildet, die der Deutschen Verwaltung des
Innern untersteht.
3, Die Eisenbahnpolizeiabteilung fithrt die Dienstaufsicht ilber Polizei-
inspektionen und Krimina1polizei-Kommissariate dnnerhalb ihres
Berdches durch.
4. Der Bereich der -Eisenbahnpolizeiinspektionen gliedert sich in Polizei-
reviere (schutz- und kriminalpolizeiliche Dienststellen), die den
Polizeidienst or,ganisieren und denen die Leitung der Polizeiwachen
obliegt,.
5. Die Wachen des Polizeidienstes werden durch Gruppen oder durch
einzelne Posten ausgeftihrt,
6. Die Eisenbahnpolizelabtellungen, die Polizeiinspektionen, die Polizei-
reviere und -wachen setzen sich zusammen aus Schutz- und Kriminal-
polizei.
7. Die Eisenbahnpolizeiabtellungen setzen sich zusammen aus:
a) Dezernat der Schutzpolizei,
b) Dezernat der Kriminalpolizei,
c) Geschaftsstelle,
d) Unterabteilung Personal,
e) Unterabteilung Intendantur.
In den Polizeiinspektionen und -revieren werden l?r die Arbeiten
der Geschaftsstelle, der Unterabteilung Personal und der Unterabtei-
lung Intendantur Poiizeiangestellte eingesetzt.
8. Die Anzahl der Polizeidienststellen werden nach den Schwerpunkten
im Betrieb und Verkehr von dem Leiter der Eisenbahnpolizeiabtei-
lung festgelegt und von der DVdI bestatigt.
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Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ,
9. Die Personede Besetzung der Eisenbahnpolizeiabteilungen wird
dui oh den Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilung der DVdI verge-
sditagen und vorn Priisidenten ibzw. Vizepuasidenten bestatigt.
DiE persone112 Besetzung der Inspektionen (Kommissariate) wird von
der Leitern der Eisenbahnpolizeiabteilungen dem !Leiter der Abteilung
Eisenbahnpolizei der DVdI vorgeschlagerl und durch diesen bestatigt.
Di Besetzurt,,r, ?der Reviere, Wachen und Einzelposten 1st den Leitern
der Eisenbaimpolizeiabteilungen tiberlassen.
10. Zuni Zwecke der Verbesserung der Dienstausiibung 1st es der Eisen-
balinverwaltung gestattet, der Leitung der EisenbahnpolizeL Eire
Vorschlage zu machen.
III. Einstellungen und Entlassungen
Einstellungen unci Entlassungen von Angestellten der Eisenbahnpolizei
werden durchgefiThrt:
1. Die Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen, ihre Stellvertreter, De-
zernatsleiter, Inspektionsleiter und deren Stellvertreter durch die
Hauptabteilung Personal der DVdI.
2. De; idbrigen Personalbestandes durch die Unterabteilungen Personal
bei den Eisenbahnpolizeiabteilungen, mit der Zustimmung der Leiter
der Eisenbaimpolizeiabteilungen.
3. Bei Einstelluttgen und Entlassungen richten sich die Unterabteilungen
Pe-sonal naeh den Verfiigungen, die von der Hauptabteilung Per-
sonal der DVdI herausgegeben sind.
4. Von alien Personen, die in den Dienst bei der Eisenbahnpolizei
werdcn, ist die Verpflichtung zu unterschreiben, nicht weniger
als drei Jahre der Volkspolizei zu dienen, unter Eirrhaltung der fest-
ge:.etzten Anwarberzeit.
5. Al en Angestellten 1st einrnal dm Jahr em n bezahlter Urlaub zu
gewahren:
verpflieirteten POlizeiangehbrigen . 30 Tage
b) Ohne Vorpflichtung Arbeitenden . . 14 Tage
IV. Material-technische Versorgung
1. Dr s gesamte Personal der Eisenbahnpolizei wird mit den vorgeschrie-
benen Uniformen, Ausriistungen. Gehaltern und der Verpflegung der
festgesetzten Norm entsprechend versorgt.
2. Die material-technische Versorgung der Polizei mit Bekleidung, Aus-
ril3tungsgegenstanden, Verbindungsmitteln, Signalapparaturen und
mit Transportmitteln (auch Draisinen und Triebwagen) wird durch
die DVdI Ober die DWK durchgefiihrt.
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. 3. Die .Ministerien des Innern der Lander tibernehrnen die VerPflegung,
Unterbringung und sanitare 13etreuung.
4. Die DVdI versorgt*die Eisenbahnpolizei mit Waff en und Munition.
,Reparaturen an Waffen werden in den Waffenreparaturwerkstatten
der Lander durchgefiihrt. Die Erfassung und Berichterstattung erfolgt
durch die Eisenbahnpolizeiabteilungen. 1 I
5. Ftir die Unterhaltung der Eisenbahnpolizei werden der Finanzabtei-
lung der DVdI von der Hauptverwaltung Verkehr (Generaldirektion
Eisenbahn) die erforderlichen Mittel zur Verwendung zugewiesen.
6. Die Eisenbahndirektionen gestatten der Eisenbalmpolizei in beson-
deren dienstlichen Fallen die Benutzung ihrer Fernschreibverbin-
dungen.
V. Rechte und Pflichten der Eisenbahnpolizeiangehorigen
1, Alle Angehorigen der EisenbahnpoliZeiorgane genieflen alle poll-
tischen und dienstlichen Rechte, die ftir die Poiizei der SBZ Deutsch-
lands festgelegt sind.
2. Die Angeh8rigen der Disenbahnpolizei ,sind bei Dienstaustibung ver-
pflichtet:
a) Die entsprechende Uniform und entsprechenden Rangabzeichen
zu tragen;
b) die fiir .sie vorgesehene Waffe bet sich zu flihren und .sie gemb.B
der festgesetzten Bestimmungen zu gebrauch,en;
C) alle Vorschriften, Befehle und Instruktionen strengstens zu be-
achten;
d) die Verantwortung fur das ihnen anvertraute Volkseigentum
(Waffen, Bekleidung und Ausrilstungsgegenstande) zu tragen,
entsprechend den Gesetzen, die fur die BeSatzungszeit heraus-
gegeben worden sind;
e) einen unermiidlibhen Itami:If gegen kriminelle und feindliche Ele-
.
mente auf der Eisenbahn zu fiihren, desgl. ,mitzuhelfen an der
schnellen Wiederhersitellung und Entwicklung cies Eisenbahn-
transportwesens, dais eine iGrundlage fur die Verbesserung des
Lebensstandards der Werlitatigen bedeutet;
f) ihre Obliegenheiten gut.zu kennen und sie gewissenhaft durch-
zuftihren;.'
sich diszipliniert zu betragen und die Befehle ihres Vorgesetzten
widerspruchslos zu befolgen;
11) sich hoflich zu benehmen,und. die Gruf3pflicht zu beachten;
wahrend des Dienstes stets ?saubere Uniform zu tragen;
k) Initiative zu entwickeln zum Zwecke der Verbesserung des
Dienstes;
1), dhre politischen ,und fachlichen Kenntnisse sowohl seIbstandig als
auch durch den. Besuch VQ11 Fachschulen zu heben;
m) alles Volkseigentum,insbesondere Waffen, schonend zu behandeln;
n) das Dienstgeheimnis zu wahren.
g)
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3. Disziplinaraagelegenheiten:
Bei Verstof3en .gegen die Disziplin und die Dieristaustibung haben die
Leiter der Eisenbahnpolizeiorgane das Reclit, den ihnen unterstellten
Polizeiangehiirigen folgende Disziplinarstrafen aufzuerlegen.:
a) eine miindliche Verwarnung,
einen Verweis,
Hausarrest bis zu 3 Tagen
&troll die Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen und ,ihnen
Gl?h-
gesteilte
b) eine crntindliehe Verwarnung,
eirien Verweis,
Hausarrest bis zu 5 Tagen
clurch die Leiter der Polizelinspektionen und ihnen ,Gleichgestellte
C) eine miindliche Verwarnung,
omen Verwciis in schriftlicher Form
durch die Leiter der Polizeireviere und ihnen Gleichgestellte
d) eine milndliche Verwarnung oder einen Verweis durch die Wach-
leiter und ihnen Gleichgestellte.
Uber die Verhdngung ,strengerer Strafen ist bei dem nachst-
hiiheren Vorgesetzten eine Eingabe zu machen.
e) Die stellvertretenden Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen, In-
spektion en und Reviere haben. in der Anwendung der Disziplinar-
strafen das Recht, das ndchstniedrige Strafmaf3 anzuwenden.
4. Angehorige der Eisenbahnpolizei, die .strafbare Handlungen begehen,
unterliegen der Aburteilung durch das Gericht.
5. Die Leiter der Eisenbahnpolizeiorgane haben das Recht, Polizeiange-
hbrige, die ihre dienstlichen Obliegenheiten vorbildlich erfilllen, auf
folgende Weise ,auszuzeichnen:
a) Leiter .der Eisenbahnpolizeiabteilungen und ihnen Gleichgestellte
konnen in bezug auf das ihnen unterstellte gesarnte Personal ?
miindlich oder in Befehlsform ? ihren Dank aussprechen; frtiher
verhangte Disziplinarstrafen aufheben; omen kurzfristigen
Ur-
laub bis zu 5 Tagen gewdhren; mit Geld oder Wertgegenstanden
auszeichnen.
t) Leiter der Polizeiinspektionen und ihnen Gleichgestellte Winnen
mtindlich oder schriftlich Dank aus.sPrec.hen; frillier von ihnen
verhangte Disziplinarstrafen aufheben, bis zu 2 Tagen Urlaub
gewahren.
c) Revierleiter und ihnen Gleichgestellte konnen miindlich und
schriftlich Dank aussprechen und frillier von ihnen verhdngte
Disziplinarstrafen aufheben.
C.) Die stellveri,retenden Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen,
In-
spektionen und Reviere haben das Recht, die ridchstniedrige Stufe
der Auszeichnung anzuwenden.
6. Vber Disziplinarstrafen und Auszeichnungen berichten die Leiter der
Polizeiorgare dem Vorgesetzten zur Kenntnisnahme und zur
Eei-
fQgung zu den Personalakten.
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VI. Durehfiihrung des Diemtes
A) Allgemeine Ohliegenheiten der Polizeiangehorigen
1. Die Polizei fahrt den Dienst bei der Eisenhahn durch Streiferi,Einzel-
und Gruppenposten durch.
2. Bei der Bewachung der einzelnen Objekte, der Eisenbahneinnich-
tungen und Lagerhauser richtet sich die Eisenhahnpolizei nach der
?Instruktion zur Bewachung von Lagerhausern auf Eisenbahnwegen
und Haien", die am 30. Juni 1948 bestatigt wurde.
3. Urn die TJnversehrtheit des Transportgutes auf der Eisenhahn zu
gewahrleisten, werden Polizeisonderkommandos und Wachen ge-
bildet, die sich nach den Instruktionen ?Den Polizeikomrnandos zur
Begleitung vein Versandgut" vom 13. Mai 1948 und ?Den Polizei-
wachen zum Schutze von Versandgut an den Zugbildungsbahnhofen"
vom 13. Juni 1948 richten.
4. Der Polizeipostendienst kann je nach Wichtigkeit des zu bewachen-
den Objektes unterbrochen oder nur nachts durchgeftihrt werden. Die
Dauer des Polizeidienstes 1st auf 8 Stunden festgelegt.
5. Der Dienstplan der Posten wird von dem Revierleiter unter
BerUck-
sichtigung der Besonderheiten aufgestellt und von dem. Leiter der
Polizeiinspektion bestatigt. Veranderungen im Dienstplan der Posten
werden mit Genehmigung des Leiters der Polizeiinspektion ,durch-
geftithrt.
6. In jeder Wache, die em Objekt bewacht, wird em n Postenbuch geftihrt.
7. Dieses Postenbuch wird nach Beendigung des 24-Stundendienstes von
dem Wachthabenden oder dem Diensthabenden beim Objekt den Vor-
gesetzten abergeben, der den Dienst eingeteilt hatte. Besondere Vor-
kommnisse sind in die daftir vorhandenen Bracher einzutragen (Tatig-
keiten im Tatigkeitsbuch, ,Festgenommene = Verzeichnis fur vor-
laufig Festgenommene).
8. Vor Beginn des Dritteldienstes werden die Polizeiangeharigen von
dem Revierleiter oder dem Wachthabenden instruiert.
9. Der Polizeiangehorige, der sich auf dem Posten befindet:
a) mull bei jeglichem Versto13 gegen die offentliche Ordnung in der
Nahe seines Postens oder des Objekts die sofortige Abstellung
verlangen und, wenn notwendig, semen Vorgesetzten davon
unterrichten; ?
b) die Waffe nur bei offenkundigern tTherfall auf ihn ,,,selbst, den
Nachbarposten und alle anderen in den Waffengebrauchsbestirn-
mungen genannten Steller! in Anwendung zu bringen, unter Be-
achtung der von der Besatzungsmacht herausgegebenen Befehle.
10. Der Polizeiposten mull Telefon- und Signalverbindungen bedienen
kannen, Feuerlaschgerate haridhaben und erste Mlle leisten. konnen.'
11. Bei Hochwasser oder anderen. Naturkatastrophen mtissen die Polizei-
angehorigen Mal3nahmen ergreifen, um das Volkseigentum zu retten
und den Geschadigten Hilfe zu leisten.
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12. Die Durchfiihrung der Verordnungen, Verfugungen und liefehle der
Sowjetischen Besatzungsmacht, die die Arbeit im Eisenbahntransport
betreffen, zu beachten.
13. Der Polizeiangehorige hat das Recht, bei der Verfolgung von Ver-
brcchern oder verdachtigen Personen, desgleichen bei Hilfeleistung
Ge3chadigter durch Havarien, ZusammenkoBe oder anderer UnglUcks-
f?e Fahrzeuge, die Privatpersonen oder Unternehmen der
SBZ Deutschlands gehoren, zu benutzen, mit ,Ausnahme von Fahr-
zetgen der Besatzungsmacht, der auslandischen Konsulate und
Mi3sionen.
14?In den Eisenbahnpolizeiabteilungen, Inspektionen und Revieren wird
em n Diensthabender bestimmt, zu dessen Obliegenheiten gehart;
a) Die Leitung des 24-Stundendienstes,
b) die Registrierung der kriminellen und anderen Vorkommnisse
und die rechtzeitige Berichterstattung dartiber an den unmittel-
baren Vorgesetzten und den Diensthabenden der hochsten Polizei-
dienststelle,
C) unverziiglich Manahmen einzuleiten zur Verhinderung von Vor-
kommnissen,Verbrechen und zur Festnahme von verbrecherischen
Elementen.
Besondere Pflichten der Polizeiangehbrigen
Polizeiangehorige; die sich bei ihrer Dienstausrabung auf Bahnsteigen, in
Bahnhofen, in den Schalterraumen und Bahnhofsvorplatzen befinden, sind
verpflich;et:
a) ,Ftir die Einhaltung der Betriebsordnung, die far die Fahrgaste im
Eisenbahntransport festgelegt 1st, zu sorgen;
b) die Mitfahrt auf Dachern, Puffern, Bremserhauschen und Tritt-
brettern nicht zuzulassen;
c) Reisende mit ,sperrigem Gepack und leicht explosiven Stoffen zu den
Ba'anhofen, Schalterraumen und den Wagen nicht zuzulassen;
d) Personen, die sich auf Eisenbahngelande im Sperrgebiet ohne ,beson-
deren Passiersc.hein befinden, zwangszugestellen;
e) Personen, die gegen die festgelegte Ordnung far Reisende auf der
Eisenbahn verstoBen, zur Verantwortung zu 'ziehen.
VII. Krumnaldienst
I. Dec Kriminaldienst in den Eisenbahnpolizeiabteilungen, Inspektionen
und Revieren wird durch die Eisenbahnkriminalpolizei ausgeiibt.
2. Wenn notwendig, koordiniert die Eisenbahnkrimina1polizei ihre Ar-
beit eng mit der Arbeit der ortlichen
3. Die Angehorigen der Kriminalpolizei richten sich in iihrer Arbeit
nach der Verordnung ?Ober den Kriminaldienst der Kriminalpolizei
de t Landes", die von der DVdI herausgegeben wurde.
Ap riziVeedIrbDeuKidteig6H2btitibriik4 6446 P:)% 1%*05800010003-3
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Organisation der Eisenbahnpolizei
Auf Grund der vorldufigen Verordnung der Deutschen VerWaltung des
Innern ftir die Eisenbahnpolizei in der SBZ vom 8. 1. 1949 andert sich die
Zustandigkeit zwischen der Eisenbahnpolizei und den Dienststellen der
Eisenbahn wie folgt:
a) Die Eisenbahnpolizei ist zum Dienstzweig der Volkspolizei erklart
worden. Die alleinige vorgesetzte Dienstbehorde ist die Deutsche
Verwaltung des Innern in der SBZ.
Damit entfallen:
1. Das in dem Absatz 4 des Runderlasses des Herrn Prasidenten
der DVdI vom 4. Mai 1948 festgelegte Weisungsrecht der Eisen-
bahn;
2. das Dezernat 19;
3. Abschnitt V der BO;
4. Doppelkopfverftigung Nr.95/47 (ZVV I 13/47 vom 20.1.1947);
5. die Herausgabe von Verordnungen und Verftigungen polizeilichen
Charakters;
6. die Bearbeitung der Bahnpolizei ? Ubertretun,gsanzeigen.
Die Eisenbahndienststellen konnen demnach nur noch die in der
EVO festgesetzten BuBen erheben.
Die von den Eisenbahnangestellten festgestellten Obertretungen
sind den Eisenbahnpolizeiabteilungen zur weiteren Behandlung
zuzuleiten;
7. die Verftigung Ps (13) B 4 Pap 28 vom 8. 10. 1948.
1?) Der ? 16 der Betriebsunfallvorschrift Verprdnung Absatz I, Punkt i)
wird dahingehend abgeande5, daB die Eisenbahndienststellen ver-
pflichtet sind, der Eisenbahnpolizei tiber alle ZusammenstoBe, Hays-
rien, Ungliicksfalle und Brar,de sofprtige Meldung zu enstatten, bei
welchen die Fahrung der Un;crsuchungen ausschlialich in den Han-
den der Eisenbahnpolizei liegt, urn in Fallen der vorliegenden Schuld-
haftigkeit Strafanzeige zu stellen. Die fur die technischen Unter-
suchungen erforderlichen Sachverstandigen werden von der Eisen-
ban gestellt. Die von ihneri erbraphten Ermittlungsergebnisse sind
dem Untersuchungsfikhrenden zur Verftigung zu stellen.
c) Das gesan-rte Feuerloschwesen der Eisenbahn Wird ab sofort durch
die Eisenbahnpolizei kontrollicrt (s. Verordnung Absatz I Punkt k).
Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3
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d) Der Eisenbuimpolizei bleiht es vorbehalten, Kontrollen des Lade-
gutes vorzunehrnen, wodurch die Eisenbahrl von der Kontroll- und
A afsichtspflicht nach den bestehenden Vorschriften nicht entbunden
isi; ((s. Verordnung Absatz I, Punkt m).
e) Die Eisenbahnpotizei ilberpraft die Preise on Handelsunternehmen im
Transportwesen (Mitropa, bahnamtliche Speditionen) (s. Verordnung
Absatz I, Punkt n).
f) Dia Eisenbahndirektionen haben der Eisenbahnpolizei die Benutzung
ihrer Fernschreib- und Fernmeldeverbindungen zu gestatten (s. Ver-
ordnung Absatz IV, Punkt 6).
g) Dia Eisenbahnpolizei ?hat das Recht, bei der Verfolgung von Ver-
brechern oder verciachtiger Pensonen, desgleichen bei Hilfeleistung
Geschadigter, be Havarien, Zusammenstaden oder anderen
Fahrzeuge der Eisenbahn (Triebwagen, Draisinen, Lokomo-
tic en und Kraftfahrzeuge) zu benutzen (s. Verordnung VI, Punkt 13).
gez. Wagner
Vizeprasident
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