(Sanitized)INSTRUCTIONS ISSUED TO THE EAST GERMAN RAILROAD POLICE(Sanitized)

Document Type: 
Collection: 
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP83-00415R005800010003-3
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
S
Document Page Count: 
39
Document Creation Date: 
December 16, 2016
Document Release Date: 
December 8, 2004
Sequence Number: 
3
Case Number: 
Publication Date: 
July 26, 1950
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP83-00415R005800010003-3.pdf2.43 MB
Body: 
-Mfg 5 FORM NO 61. 6 1 MAY 1 r4 9 1/1-? COUNTRY SUBJECT PLACE ACQUIRED DATE ACQUIRED Approt415ggrFfrnm 2E6E14 . CIA RDP83 00415R005800010003 3 CEVTRAL INTELLIGENCE AGENCY 25X1REPOR1 INFORMATION REPORT Germany (Soviet Zone) Ii Railroad Police 25X1 25X1 NO. OF ENCLS. 25X1 (LISTED BELOW) CD NO. DATE DISTR. 26 July 195 NO. OF PAGES 1 25X1 SUPPLEMENT TO REPORT NO. ITHIS DOCUMENT CONTAINS INFORMATION AFFECTING THE NATIONAL DEFENSE OF THE UNITED STATES WITHIN THE MEANING OF THE ESPIONAGE ACT 50 U. S. C.. 31 AND 32 AS AMENDED. ITS TRANSMISSION OR THE REVELATION OF ITS CONTENTS IN ANY MANNER TO AN UNAUTHORIZED PERSON IS PRO. HIBITED BY LAW. REPRODUCTION OF THIS FORM 15 PROHIBITED. THIS IS UNEVALUATED INFORMATION * `i(Dcia.mentary 25X1 25X1 25X1 25X1 25X1 25X1 25X1 STATE ARMY The attached Iare forwar ed to you for your retention. CLASSIFICATION 3 NAVY Appr AIR 25X1 Ukil4 Approved For Release 2095/02/1 insul-,zlej?tv?ng V.gb, RDP83-00:415R00580001006-3 , , ( TrDasport:l..-.r2. zvr , Vorlb ?--. 1-1 uwiderhand-.1unci--xl. . .? ? - - i4dhen - IL 000rnaum 2:11 .fahr ? chaaCncla 1.1017.0raallnsen. UnIA era:. N.ft, r w) L nr. 949 ? fAr z1.1? bcJwb,che,nden is: au 'Pro:...",okoll.L. ? de,s.T6b1.-f.t1:o.rimE.;mdcf iiri- WaLgolas it, Protokil- ChOfnhit flor ? ? 7erplomba:n, B. ??w?Ei, Clatl.r) ,?-?7 77e, .EICT rfia r.? - dcr r.;ivansnor-1:;ciauer )rrau -niqf ? V'o7-0 di o V-,.:-.7,*cluvg.,0-itang 1 _ f--!^ ulat 7'; f5x LL zum (1,? `Ltarchflr:To.nz bt an -13,-?,n..(2.. - ? ?-- ? 't -3. -,....6.-.1...17t.k. 0 121121a.','.10 i ?a t I-) ', :: j. 1,1.1.S...., ., ..- - : ?,- (1.1.:?:?K C13,,',.:C.i'.'ii.b.r c? ;71 ?. ma8Biel A - - 1,-,,,,,,L44,k_.a??t.. D Al.: .?:?FiSigkv:itL. aihd _- all.'JY,1 3i.-:? 3.. Li t.-.:? Xi 4-,,, o'n...stli.:gi...nd....fl Dr:-.',,bnioli.7,...-1-D-J.,,-,nststull :211 'r.i:'.. I. d.?':?. ta.,. c:; 6 ???.? )7,..,r,,LiasHt, so wit 1."-Ti,.. ,...:rfordcrlih a...,y: 14. d r.lAnElpolix,.: .3. ' .Di.f.r. r.P:12,3-usto2 ..,....,..tor: od--,......c..acr on ibl. 13 hat t-11,),...,r ,a.......,:._. T-ttbo3tan( dJ..,-2 L'Aroi2;u1m.i...,,s ..i ll i,..(.3111 F71.1].. . 1 ,:.,1n...c,r5:..",,gc,c,. -' Is ..)i.',k,..i , _ ? . dc:r.. pc-:,1,-wah..., ti::?) Zvi:. tJA:, - .,acc.k.... ? ,f,J6tg'ysti:.iltn T5T6-,..-,1L17.Ei,ssikuit,:,?,i fic r.a.('''?L.e,'*in, r ,'%....._tyl 12,0, -:,: (.........;r . 1.-Tnra la Slp 0 7;,' ti. o lt,,:...,r ?. (..2,.1', . 'i..f,-.;',::L7p: : S 1.7;',:?-?3.-.1(i ,,',.*.,71 ...i . Un'r?:,..?i,--:...ic..., _ ... ...7..,..,. ;a- (Ii) (..:.i.1) 7t,-...)1'...--f ? b????;,k,:.1.1'..1:r.LT- 7,, LI.,.., 1:c.deL D.ArchATI.i.ci:Lng (',....o.:',. Transport-Auftb.:.?1.1 0.:,-..ci R1).ck- (-;Jar ziz Eo1r,lat.,--.1)-!..i...i..1.st,i;:t.,,,...-2J...c.., L.:'4t. 6.--,Jr Tc",.,? . di,,., 'U,.1m.7;16.;]:it 1n .UE Tdtt.gk:,itsbuch 5i.. b".onf3rs gclaw-..?rn-. Fl,-::,11'.,_,.: ,10 ?7ahr..1&sigk,...,'".,t (::.?6m. Tl.'',,,..i..1.aspo".ctkori'la1,1.(.-.o 7,-..,c.-?(:nL-,:.-...-5.,E.. 1)..nd al,::ss le-,-.071.mando --,1.!lo.:cch dlo KriM.linP pol1.y:z,,,..--i? fostg,?1:1-.1,1t.,-.4:. T.,7f.r,,'51.. mils,,, von (2.,,,..r .., _ , , .?,.. r,ilft. t:- ? mgri.1.7,-:,-41. d.,,-.;s. j071,?i.1.-4.: h. II Ail, 1,',.,-,-.,',..J..,J., ,.. . Lr s..,,1::;;E:k:_onc.!,':)..-,.0 go 0-_-,,,,1i twi...,1".'d.:;L, "D-.1,,,s..;....J i"..?oz-":,2'.?,', Vo 2.7.).zic.c..-6 zr-,(42: 'dor '1'k .,,-,,-,, 7.1..",af- . gabo',..), 70M .? :,:LX1 t .0a.-.-;... doir. ?.'11-dnsts,t,.,? dacli,s,..., - ' -.1.7,-.3(.3.-:-' ".?..lidat . ,11-?, ,:. -Bo: ok-.1.1. ' .,...... , 1.1f iL 'ouch of f.frt at-)17 Approved For Release 200 15ROG5860 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ) jbc,rp.r,b6 huckbfbrder,4AL der Ii.Lizreiterwq cn 1,1,1rceh 11G.LCUS n,tin Ei chtio-c:q zuntf.:)rn,e-n vom 11.5170.7JiT,amay.)6,) Lic Stqndort- :77 - . EreIlt-Jn Trunfoor Gastft,hrknrten oC,,,.....r i_ drJ743. Protooli,n. 's,irm.'..:':.;.rkt ,:i.st- , 0.-,n 3ustimmuni.-,sbJtintidfi.,n (E.L-1,17:...n-, ..lrenztibea.s-- :ttgs-ohn-il.6,..n.) ? s-....11J. d,,,.:::-- 'Ti-nns-ocrt,._, iw *Sisi.'--,T,..,a ?d,.,sN.,,..,,.:5,?.....-- g1L;itkommrinc.:',o (1,,,:Ln. V.rtr.i., tor. d,,--.?:- Ta,?,..37-ar.!). zu. g?,., Oen , F-?ch vol.]. zug3nT JbiL:rsbo hat ?di Untu..):-. chn.iJrip, d-s 2rotokolls;.-w,,,,Ichs? d.....:,r Heit- PrAiz(..,i-D1'.2rIststc.,11,,..; ttlorF:TT-1-,1?:n. wird:. ITI-:_t dc.,m Ta:-.? der -i-.;-oub-i is:Toh--..;,-ollzoir 1,:j&e.,1!gab.. md .Lrl&digl.lg -de:sc. T:Yr?,---? ti-.;f-z,..:,:ichgv,,:n (.7..ex. ProtokoT.L1, h:, der 1rnspo..3:- le-iter aj..,...- goortie...- a'ack.befrdrng ds7.3,-,71-1.-- d.,..irchanford.6,rang in?-....is Pi.'1-...cht11):::.:-.,,:f,:,s bei der.J..ateY,H-!,bfrtigung zu. b.eantrge7.4, . T1;7 c, .E:,-,c.h..77.60.,,,. st-,.,.,s -13--.,.,gleitkommwados .11.x.,:.cla m'achtiges ',/-3711sen .d:H5.3 Transpots i...-3':, Line B.1.1.17-1.:"A..041.111 -d...,=n.. Tr6n.spoTt iD.. ,::.:).i..D.stlich HiAcaicht .1)-,.:Tos'sen. -.,sv. 6.Arfor,.. kr,.....na n.,,lr n.,,.ch. ,r-- fo1Fti.i2,-1..' .L.:. Racksprehc.; mit -.J,..rnE , 1-., Lt f. 1.J. ). und dur4 2r.,,,:nebx'.12142,n,r.,-f, erf:)..-,T.':,...: .* ? Di-.-.., (,,..AF-;tf.cihrkAytn -els....:,.1. a-asi ..w..7_,r. it:: 7/..r,rm.--fL . dc:., Trnsportist (.1?.....1, r.j.":rnapOrt ohm.. ; L Q.cdehmigauLt 2insatzi6ittaig C.LI) veriessJu _ ? . . ? ._______:i.__,A,-,, Ijm ila-7,Ui.:'btrlh.:0 T ? i:, 17.rt; ., ,I. ? .d.r. .0tanJ 1,,,i'v jw.uilf. ?ab --- wat..,11t..-2r-f-.1ns.Qprt bekanntg,b-..:31. zu kon,Jaer.:. hat, ac,i Tranoca.rtlitr C?ie tkglich(.. Standottr)D16.,i..., dul.ciazuftlh.r,.n.. Di, Lasfullian der Unstfzhrkartn..i_edex- - holt. GatfiThrk:irtGn zu folo;n tht v7.)7,:-.handerajtsin6.c. -Po1izui3n3hbrigo (E) dcy 7.1;loandos der fx-Import-? 1D1enststelle Rgb,, die nachwisbr::r Durch.ftlhrung der dr .Dd-,nstrlweisunE 2.ngegebenen Punkte uhtriss oder -funn. nicht anch den anibenn w'rfhre..n ?-iLrden, . da einc-; Unkonntnis ib hDunrEilbstimn nicht an6rkannt wird, zar ?JarJr).g,_,- zogon, oh a 1. .2.; (ET Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Next 1 Page(s) In Document Exempt 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Releas Deutedhe,Reichst Reichsbahndirektioh perlin Benin, den 31. 1. 1949 13 B 4 BaP paza e 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 An die ReichsOahniimter 1 - 7, zarc.Bahnpolizeiamt Berlih -.je besonders - B a 1- ii 1Lei 25X1 25X1 Betr.:, Ausfahrungsbestimmungen zum Befehl 161. In Brganzung unserer UmdrUckverfagung 13 B 4 Bap 41/28 vom 2. 12.1948.wird folgendeu angeordnet: 1.) Gem 4B Verf GDnR O/ I 15 Vwbu 2099 vom 43.1.1949 (nicht ver- tei1t) ist bei tbartretungen des Befehls 161 nach den mi* unseter pben bezeichnetsn Verf berets angeordneten MaE- nahmen zu verfahren. 2,) Gegen Strafunmandige (bis zum 14.Lebensjahr) und Jugendliche vom 14. bisszum vollendeten 14. -Lebensjahr (ausschliesslich)- eind. die Bestimmungeadea Befehls 161 nicht anzuwenden. Auch konnen die Eltern far dip Strafe von 100,--DN nicht in An- sprUch genomdien werden, weil es sich km eine kriminelle Uber- tretungsstrafe und nicht um eine zivilrechtliche Izorderung handelt. Gegen Jugend1iche,ist gemia den Bap-RL einzuschreiten, wobei zu.berUcksichtigen ist, daB ween der Erhdhung der Strafe gegen Fawachsene auch bei Jugendlichen der strengste MaBstab anzu- leilen iota Soweit eine Ermahnung im Einzelfall nicht ausreichsnd erscheint, Jet, wie in den RL Bap angeordnet, mit CeldbuBen biu zu 5C,--DM einzuschreiten, wobei vorher featgestellt werden muB, ob der Beschuldigte in der Le it, die GeldbuBe au s itteln zu be- zahlen, aber die er saelbatandig verfagt, da andernfalls der Strafzweck darch die Verhdngung der GeldbuBe nicht erreicht wird. Wir ersuchen, insbesondere auch die zu den RL Bap erganzend erlasaene Verf 13 B 4 lap 45/28 vom 30.12.1948(nur an die Bapa-Bearbeiter der Rba) genaustena zu beachten. Soweit einzelne PolizeibehOrden des Ortspolizeibezirks Berlin sich zu den MaBnanmen nicht verstehen sol1ten, 1st nach tiler zu bericnten, damit erforderiichenfalls die Dienstaufsichtube- arm. Etwaige ;UnwAnde ? :.02 - horde zum JinBchi . 25X1 5R005800010003-3 Approved For Relee se 2005/02/14 : CIA-RDP83-0041 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ? dieser kblIzeibehdrden. daL3 in Berlin -z.Zt. gegen Jge.nd 1ich.4witte 1iei1icher trafverfdgungen nicht einge- schritten werden kann, sind gegeastandslos. Die Two. uns in (iieser Angelegenheit eingeholte1Auskdnfte ? ? ? des Geheralstaataanwalts beim Kammliiiettcht and der Lan- dearegierung Brandenburg gehen den Rb li in lido/later Zeit im Abdruck zu. Damit derartige .LinwdAde der ordentlichon Polizei in Berlin von vorlerein unterbunden werden, ersuchen wir, den Auf- tragen zur Annbrung dea Jugendlichen und zum Vorschlag fiber die zu troffenden ka2nahmen atets einen Abdruck dieaer Aus- kiinfte beizufUgen. Sofern die Verhangung von Jugendarreat in Vorschlag gebracht wirde sind un s die Akten stets wie bisher zum weiteren 3efin- den vorzulegen. Anch wird ateta zu prilfen aein, ob gegen die 4rziehungsbericntigten niCht ween Verletzung der Aufsichts- pflicht auf Gruad des ? 139b Sta einzuschreiten ist (vgl. auch unaere Abl-Verf 174/400 Dieser Fall wira beson(ers dann vorliegen, wenn gegen den Jugendlicnen bereita eine :;.rmahnung ausgesprochen, eine Geld- buBe verhngt iorden ist oder Umattinde vorliegen, die mit Sieber- heit darauf schliessen 'assent daasdie Jugendlichen *um Be. treten der Bahnanlagen, das grofitenteils za DiebetahltAwcoken Grfolgt, durch die ErsionuAgebareontigton angehaltem-worden gird. Derartige ?gale sind von dea Rbd ebenfalls vornulegen, damit dan erforderliche Straiverfahren eingeleitet werden 30) ofern die Niter bei einem Diebstahl oder verndohten Diebstahl angetrofAin worden Bind, it der Befehl 161 der MA nicht mehr anwendbar, da n diesen Fallen durch 5 73 StGB und ? 82 (1) B.O. "wenn nicht nache den allgemeinen Strefbestimmungen eine hohe- re Strafe verwirkt 1st" - die bahnpolizeiliche Bestrafung swage- achlossen jet. Diese Tater werden ausachlieBlich durch die Ge- richie ween Datstanla, versuonten Diebstahls, ggf such wegen Gewahrsamabruckl oder nach KRG. 50 bestraft? Unbenommen bieibt ea jedoch, die Tater wegen des nachweislich entstandenen Sonadens zivilrechtlich in Anspruch au ?nahmen. Die Bearbeitun der zivilrechtlichen Forderungen taus Anlsa von Diebatahlea und dergl. erfoigt ausschlieOlichAurch die RBD. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R0058006100073- ? Approved For Release 2005/02/14 : CI RDP83-00415R005800010003-3 25X1 Wir bitten,, die Angehbrigen der Ba4nschutzpolizei anzuweisen, bel Judendlichen in 2.A.len Fallen Anzeige zu fertigen, damit ggf. schriftliche 9;rmahnungen ausgesprOchen werden. Es it dann skatir leichter, die 'Atern auf Grund des ? 139b StGB zu belangan. KUndliche Ermahnungen der Jugendlichen wer? den den Erziehangaberic4tigten nicht bekannt und schlietlen den Sntlastunzsbeweis nicht' aus, daB sie ihrer Aubichtspflicht in gehorigem Hulas nachgekommen sind. 5.) Die Rba beetatigen sofort den Eingang dieser VerfUgung. Spructh Plaubigt: 25X1 'Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00i415R00580060003-3 eschulLungsfra en _nn wurde der Befehl 60 arlassen? Von, welchem Militabevoll= NROtigten (Ae'r SMAD ist, der Befehl 60 unterzeicAm 'net? Wer wurde von seiten der SMAD,mit der F/hrung der 00,s!mtEesOhafte beWtrept? Wer_ wurde mit der betriebm lichen Durchfthrung lb!Olittrnt? Wem wurde die Sicheruno .der_Transportdurchfqhrunz ertragen? 1 lche 3 Hauptaufgaben r6ben.'die-lrensi)ort dur0b11.11,rune. Wer fordert die zur Verm ,ladung 1v)mmenden Leerwam geribei,der g:eich,sbahn ap? ? Welche Angaben sind von ,seiten des Antragstellerp zu machen? -ag WEIFh2t die Reic'hsbahn zu tun, ehe sie den angeforp derten Wagen zur Verfflqulig stellte? , rage 0: Wie_wird uer Befurd der teclmeNaZentiber:prtfung festgelegt? age 1: Wann hat die Verladefirma Frage, den Abschluss der VerladlIng zu ielden? - 4 Wieviel Stuncten vor UberrPhme muss die Bahnpolizei betr dertjbernahme verStqndirt se14? 25)(1 Approved For (Befehl 255(1 25X1 25X1 60L Antwort: - Antwort: Antwortt Am 2.0A.1948 25X1 9 You' Stellv. des Obersten Chefs der Sowjetisenen Militgradmistration in Peutsschlan6 Generalleutm nant.M. D r a t w 4 Die Derutre.. Antwort: Die...Reichsbahn. Antwort: Antwort: ,Antwort: Antrort: Antwort: Antwort Antwort: Antwort -ri, ,1thT.itIvVJ?.: 41 Der Deutschen Verwaltung des Innern i.d.sowi.Bes. Zone, AbtaisenbaMrpolizei .Die Ubernahme, ,Transportm bewechung und Ubf.rFabe. Die perutr oder die lt. Auftragsorder beauftrngte Firmg. , a) Versandbahn-lf b) Verladetag 0) Art der VerLI.Oung d) Bestimmungs-BlIf. , Die tecnische WeJzenfiberm prIfunq durchzufUhren. Schriftlich in 2 -facher Ausfertigung. Exi,behFlt de.r bexTrilf.Beamte,/ das an- dere.:kommt-zu_den 'Page*le,41), die _der Bestim.. mungSBhfs .erhgat. Lt. Befehl 60 24 Stunden vor Beendigung ter Verlam ci-1.14g! 24 Stund.en, 15K105800010003 ; 25X1 Approved For Release 2005/02/14 6.0 lir 25X1 irage 131 Wer hat hel_ (l_er Ubernahme zugegen zu sein? Frage 14: Was ist bei der 'Ober= ,nahMe zu beachten? Frage 15: Was ist bei der Tiber= A nahme von 0-Wagen zu beach ten? Frage 16: Frage 17: .I.M????????????????????????? Frage 18: Frage 19 Frage 20: ? Fragg 213 CIA-RDP83-00415R005800010003-3 KcInnen Ste mir weitere Frachtbrief-Vermerke It. Befehl 60 nennen? Nennen Ste 'nip Gater, die nach reichsbahnUbl. Bestim= mungen fibernommen werien? Welcbe ReparPtionsendun= gen sind von der Bewechung ausgeschlossen? Nach welchen Richtlinien 1st it, Befehl 60 der Be= Rleitschutz durchzuttthren? Nach welchen ben'rdert die Retc'hsb"hn Wagc-ons ohne Protokolle bzw. ohne bhnro.7.izeiliche Begleitung? Welche Papiere sind nech erfolgter TIbernahme zu ttbernehmen? FraRe 22: We qbernimmt Oen Fracht= brief? 25X1 Approved For Antworts Antworts Antwort: Antwort: Antwort: Antwort Antworti Antwort: I, T.eter (ler Vero t ma it.Auftrasm b)Der Betmftren;te (Ler Reichsbahn. c)Bas Bahnfol.Ubermew, Kdo. 1)Auseere Bescheffenheit des Waggons(geschlossene Lukens Uberprttfurii, der BremshRuschen W-tenb6= '- den usw.) 2)Vern1nmbnng e) Aniep:en der Firmen= plombe nach einheitl. Muster m.Firmenab= druck u1 lfd.Nummer, b) Anlegen der B-thnrlom= be mit ordnnn-smFss. .Prrgungsabdrilk des Vers.-Ba. sowie Da= ? tura der Precung. Div 2ahl der It. Frt,cht= brief u. Prntokon ,Ince= cebenen Stlicke s-ywie deren Verpackung. Auftragsorder, Nummer, Transportnummer, der Stqcke u. Schnittholz, Schwellen. Papilrholz. u. Grvbennolz (cbm). Zement, Kali, Stnsalz, Stahlochrott, Feldsnati Durchgehend a) vom Versano. zum Sm= tel-Bhf. b) vom Sammel.- ZUP Bestim= mungs-Bhf.' Eine Berderung r.,J17,P PrIr)mm tokolle und ohne t,?nn.polt? zeiliChe BegleitunFP it der Reichsbahn it. Betehl 60 untersagt. Die Protokoll? it. Muster i in doppeiter AusfnhrunR. Antwort: Der ZugfTihrer. 415R005800010003-3 25X1 Approved For Release 2005/02/14 ? CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Sind Ladunqen, welche 25X1 he Wagenbezettem zum Sammelbahnhof gelei et lung (it, 19 der GIBV) werden, besonder4 geXenn= ,Anlacze zum Ssmmele,Bhf. zeichnet? Frachtbriefvererk tIber Sammeli-enf. Fre 24 Wie 1st zu verfahren-bei Schadwagen? Frage 25: Wer hat den Meldezettel zu unterzeiehnen? Frage 26: Wer erhflt die 3-ache Ausfertigung des Meldem zettels? Frage 27: Dare der Transport. ohne den Schadragen weiter= pbleitet werden? rage 28: Wer vollzieht die Ubern nahme auf,d= Sammel., Bahnhof? Frage 29; Was muss nach erfolgter ordnungsMgssic,er Uberabe durchgeffihrt werden? Frage' 0 Wie ist die Ubernahme der geschlossenen Femme transporte durchzurthren und was 1st zu beachten? ? .Frage 31: Wie hat der Transportlein ter das Bewachundo. an bekernten Gefahrenrilnkten einzusetzen? Frage 3_: Was let bei feste:estelln ten Unregelmgssigkeiten - zu veranlassen? 25X1 Antwort; Antwort: Lt.GBV 1, Abs.48 it lber die Umladung en Me7ezetn tell-fach zu fertipen, 1) Der Djenstste11erIeit4r des Umladeir,Bhf., der Zugftthrer, das Begleitemmando. erhtlten je I AuFfertigungt zu Ttl Frachtbrief; das Begleit7,7.oMmard,r)! der Umlade-Bhf. 2) 3) Antwert; Es a) b) () Antwort: Nein! BeF.rfindunF.,: Lt. Protokoll= velrdo Wan ger fehlen. '44Antwort: Das stationgre in Srerrgebiet ,ter Derutra u. bahn. Ar+7ort: Die Abstempelung der Proto,,.. 1-7,11e durch den Vertreter der Derutra sonie Abstempen lung des Fahrtenbuches bei der Export..fImport-Bahnp(dizeim waches Antwort: Im Beisein des Vertreters der Derutra us der Reichsn bahn 1st an Hand der Proton kolls der Transport zit TTbern nebren. Es sind zu qberpr-Un fen: a) Anzahl der im Protekl angegebener Waggons, b) die guseere Beschaffenn heit der Waggons, c) die ordnungsrgssige Vern plorbung. Anwort: Verteilung der Mnrschaft auf. die Gesamtlrnge des Zuges. Wachkommando im Beisein der Re4chs= Antwort: Meldung bei der ngchstlfen . genden Bahnpolizeiwache,.. b) Eintragung der Unregejmt= ,ssie!keit in the dort suslien gende Tgtie:keitsbuch. . ? Sofortige Anforderunc, der Zahnkriminalro71.izeis Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Fraffe Approved For Release 2005/02/14b; ciA4RIDP8 A d) 3-00415R005800010003-3 25X1 Oberrrufung des Tatbestandes. ith Beisein des Vertreters der Reichs= bahn._ ? e) fr,tgestellten UnregelmF,s?ip= keiten.Fertigung einer TA in 6.-facher Ausfertigung. Verteilung. dieser Ausfertiungen an; an die Derutra, an die RBD d. Streckel Beifk;ung zum Frtcht= "brief, Boiftl_gung zum Uberna1me.4 Protokoll BeifIguTf Zum Ubergabe Protokoll. f) Neuver21ombung. Telefonische Durchsaze nn die Heimattenststelle. 33: Antwort; Im Bien des Vetreters der Derutra und der Wtrng.der Eisenbahn wird die Unversehrheit .und IdentitUt der in e,en Fraoht= briefen angeL;ebenen P1-,hen sc= wie die Anzahl der .Stticke und deren Verrackung tberprTift. &-12,2_341 Was ist zu tun nach, erfolgoAntwortIDie gegenseitige.Ubergabe ter ordnungsmFssiger Ober* solfrie Ubernahme it vom Uber= gabe? nehmenden sr)wie vom Ubergebenms, -den durch NaMensunterschrift zu benrkunden. AntworttEr hat daflr .zu sorer, dass durch Anforderun eines Frncht= br!efes bei der Reichsbahn der' Betjeiterwacen sowie das ce=_ sante Kommando nut* dern. schnell= st-n Weze der Heitdienststel= le zugefithrt werden. Wie let die Ubervabe aer Transporte durchzufnren und,ws 1st dabei zu be= achten? Frage Was hP,t der Transport= leiter nnch v117ogener Ubengabe zu tun? 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ? Abschri Apnr$5170TOFR ease20 Deutsch Ferwaltung des 1nnerr in der scojetiSche Besatzuni, 'Abt. Eisenbahnpolizei Tgb. Hr. E.61.28 Nr. 2971/48 E 4* ? An die Bahnpolizeiamter fur die Berlin, Cottbus. Dresden Erfur Greifswald,-Halle, Magdeburg, $ besonders- ..11141M. Z-4-911P, I?99 * -17/- 0415R005800010003-3 05/02/14 : CIA-RDP83-00415R0058C 25X11 CMINPI.1 n 1 1948 Betr..1 Bestimmungen iiber die Bewaohurig. und Begleitung?von Repara= tions und Derutra Twnsporten. Die SMAD hat durch Befehl- 60 vom 12.4.1948 neue Anordnungen uber die-Regelung der _Transporte und des Sohutzesder Repaeations- und ExportImportguter in der sowjetischen Besatq.ungszone getroffrn-, die ab 2044.48 in Kraft treten.durch den ertahnte Bef.ehl ist der Persoaalstand der EiSenbahnpolizet-471 400 Kopfe ferhoht morden, die nur fur die Bemachung der Reparations- und Derutra- Trans porte vor= gesehen 6-ind. Die Stellen werden wte folgt verteilt: Bpa Berlin 120 .r Halle 120 2 Magdeburg 90 "' Schwerin ? 70 Die Einstellang dieser Krafte hat beforzugt RU erfolgen und muss naoh dem Belehl der SMAD bis sum 80.4. duropgefuhrt sein.regen der - Inderung der Stellenplane ergetg &lettere Anweisung durch das Referat 25X1 E2. Ferner ist durch die SI/AD angeordnet morden, Dass Pramien vorzusehen ' . Rind und duroll. den Cheff der Ferwaltung fur Handel und VersOrgung der SI/AD Normen fur die Versorgung mit Lebensmitteln der mit der Bewachung: und Begleitung der Guter betrauten Eisenbahnpolisei entspreehend dem Befehl der SI/AD Nr. 800 -von 9.10.46 festzusetzen sind. reitepe Anwei=. sungen uber Pramten und Versorgung mit Lebensmitteln folgen. Wegen der.Planung der Transporte, der Handhabung der Sic#erstellung und Bereitstellung der erforderliohen Eisenbahnwpgen erfolgen Anwet= sungen durch die Deutsche rirtschaftekommission, Hauptverwaltunp Yer=7 Rehr, Generaldirektion Reichsbahn an die eichshahndirektionen; Die lbnahme der belpdenen Wagen durch ate Reichsbahn,von dein L4efer= - firmen geschieht tn: a) gedeokten. Guterwagen, die"mit Bleirlomben versehen stnd." b) offene Guterwagen, die Stuckgutanzahl unter Prufung der ausee= ' rem Verpaokung. o) Sohnttthols, Schwellen, Grubenhols und Papiertpla wira_naoh Bestimmumkn der Deutschen Reiohsbahn aur Beforaerung uber= nommen. Naoh Prufung der Unversehrtheit der Firmenplomben befestigt die Et=- 9enbahn eine Bleiplombe des Versandbahnholes einhettlichen Must- mit den deutliohen Abdruck des Npmens dee Bahnholes somte des'D7atUms der Plombierungan den Frachtbrq.efen tragt die Guterabfertiaung des Versandbahnhofes einen Vermerk uber die Firmenp3ombe sowie uber die Sieherungsplombe..des Versahdbahnhofes em. Die Unterlagen fur den Transpofrt von Reparations, Export und import= gutern obliegt aern Vertreter der AG. Derutra, bzw. den yam ihn teauf= tragten Lieferfirmen. 1m Eisenbahnfrachtbrief muss die Nr der AuXtrag- enthalten setn, die Transportnummer, die Hummer des ef6naelnen Stuck= gutes jeder v*erladenen Partie?, die Gesammtzahl der Stuoke im ragen und die Gemichtsangabe der Fraoht, weiche von der Marhierung abzulese- sen ist, wahrend bet Massengut das tatsachliohe Gewieht verzeichnet wird.Die beladenen Wagen mit den Fraohtbriefen werden duroh c6en ler= treter der AG. Derutra oder durch die von ihm beauftragten Firmen von den ferladebahnhofen-auf soezield auser.?.ehene.n Verschiebebahnhofe yeleitet,swecks Bildung vollausgelasteter Guterzuge. Approved g5(11ele ase 2005/02/14: CIA-RDP83-0 Approved For RIease 2005/02/14 :CIA-RDP8.3200415R0,058000100033 ? If-rin die r4rhen ur eanen k-onpietten ug diereTi-stehen hdben, so Wird der- voll vadgelastete Zug .von Veriadebahnhof direkt HUM; - Enofangsbahnhof abgefettigt, ohne den Zugbzodunggsbahnti77?s-17-677i6h= ron. Zweeks .Zugbtldung fum Reparations,-und ExVortgufer'aud etn"selnen *ds* gen ode r Wagengruppen werden folgende Bghnhofe bestinnt: Fur den Abtrand?Dort in die COSI? und den Stettiner Hafen: a) Bahnaof Runnelsburg fr Wagen aud den RBD en Berlin, Sohwerin,Greifewald, Cottbut und Magdeburg. b) Bahnhdf LetpSigo-Plagewits fur Wagen aus den RBD-,en Dresden, und .0.1Urt. Fur den Transort iu den Bt"enhafen der aow). Bedatz.Zone: a) Bahnhof Schoertn'fur Wagen due den RBD--,en Schwerin und Greifdwalc. b)Bahnof Rumneleburg-fur die.Wagen aus den RBDen Berlin, - Cottbus und Dresden. 0) Bahnhof Magdeburg due den RBD-en Erfurt. Halle und Magdeburg. Auf den ZugbildunebahnhEfen Jerden vollausgelattete Transporte eusannengeeie21t:: a) gesonderte aus Wagen it Aq.parationsgutern 73) 15 /7 " Gutern der AG., der Verwaltung des Aussewhadels derSMAD und der Auseenhandelskontore. Auf den VereohiebebahnhJfen Runnalsburg, Leipsig.-Plagewitz, Mag=? deburg und Schwerin werden Zugbildungdpunk.ye gesohaffen, bestehend aus den Voreteher des Punktes,.der dem Pradidenten der entspreohen= den RBD untf:retelit ist, sowie seinen drei Gehilfen, die sum Etat der RBD gehoeren. Zuden Pfliehten des Voretehere des Yeradhtebepdr4ktes gehren: c,:) die Abnahne der auf* den Versohiebebahnhojen .eintreffenden einseinen Wagen und Wagengruppen von den Beglettpersonal in Abwesenheit der fertretter der AG.. Derutr?aund der Balm= b) die aussere Prufung der anrollenden und aboufertigen Wagen in konner:eteller und technisoher Bestehung, a) dte Organisation der Unladung bet Schad/Dagen und konnersi= eller ProtokollimAng in Fa2Je_einer erforderltchen Unladung, Diebstahl oder Guterfehlbetrage in Beisetn Vertreter der AG= Derutra, der,polisetlichen Beglettnannschaft des Transportes, der Bahnpoliset des Verschiebebahnhofes und der KrintaIpolisei der Reichebahn. d) die Ubernahme dieser Wagen sur Bewaohung an die Bahnpolizei des Yersehtebebahnhofes. ?? 9)(1-Le Zugbildung voll ausgelasteter Gutersuge Jaut Meldung der AG= Derutra. f) die Anforderungen der poliseiliohen Beglettnannschaften fur den franarnrt von Verschiebebahhof sun Zielbahnhof oder der Jbergabepunkte Frankfurt/Oder Werbiglund GuTeno terner fur Transporte bis sun_Bahnhof Scheune, welohe fur den Stettiner Hafen vorgesehen sind. g) c1e Ausfertigung der Empfangs-und Ablieferungsunterlagen fur die Iransporte, Weldhe.,von'Yerechiebebahnhof abgefer= tigt.werden, susannen nit den Vertretar der. Derutra und der Bahnvollsei. h.) Die ? Ubergabe, der fertigen Transporte an die Bahnpoiisei= wannschai-,ken, die den Beglettdienst-bis sum Stelbahnhof ode-,1 den Utlergabepunkten versehen. SeLntlio4e Guter, weiche innerhalb kr Zonengrensenvon der AG.Derutra in die Binnenhafen. oder bd?.s. au den UbergAepunAten'sweoks Weiter= lettang na0A auswarts befordert werden, nuesen unter BeWaohung der Bahnxiiset _von Vereohiebebahnhof bts sun_ Bestinnungsbahnhof verblei ben, riTi1al-413VPRPePP5:11:11-1.14EAWWINPAWPPOP VYN-emannsdhaft d" ors+ 04, 25X1 4 4 Approved For RgMe 2005/02/ 14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 verbletben, ohne,dass wahrend c Begleitmannsohaft die erste Polisetpatrouille abJ Es,ist Streng verboten die Wage tete Guterguge von den Versandbahnhofen ohne Bannpoilgetbegleitmannschaften, vowie der Unterlagen und Fraohtbriefe der Lieferfirmen abzufertigen,wel= ohe Separations?, Export? odtr Importguter Transportteren. Die Vbergabe der beladenen Guterwagen an die Bahnpoligei sweoks Vber= waohung der Treansporte gesohteht auf felgender Wetee: a) die Firma,die die Verladung durohfuhrt,teilt dem BahnhofevOr= steher 24-Stunden vor Abaohluss der Verladung mit, wann ds verladebereit sein wird. ? b) Der Bahnhofsvorsteher ruAt, sobald er die Mitteilung der Firma ?? uber die Zeit der Versahdb&rettschaft des Gutes erhaIten hat, die Poligeiwaohe sup hernahme derbeladenen Wagen qn. 0) Im Augenbliok der.Annahme der Wagen von der Firma ubergibt der Versandbahnhof die Nagen der Deutsohen Begleitmannsohaft 2147' Bewaohung. d) Naoh Absohluss der Abnahme aller Wagen von der Verladefirma stellt der Versandbahnhof t7ber die Vbergabe aller Wagen an das Poltgeikommando em n Ybergabeprotokoll in dreifaoher Ausfertigung dui, davon bleibt em n Exemplar auf dem lersc4ndbahnhof und gwei Exemplare werden dem P..olizeikommando ausgehadigt.(Das Muster deS Protokolls ist beigefugt).. ,e) Beim Absenden der Outer gu der-Zugbildungsstelle.werden dem Polizeibeglettkommando folptngle Dokumente ausgehandigt: die EisenbahnfraoUtbriefe und samtliohe Dokumente der Lieferfirma in einem Paket,das mit der Plombe der Lteferfirma versehen ist. Die Erledigung der Ubernahme der beladenen Wagen an den Zugbildungs= stellen erfolgt folgendermaBen: a) Der Leiter der Zugbildungsetellen iibernimmt die Wagen gemetn= sam mit dem Leiter der Waohtmannsohaften und den Vertretern der AG= Derutra vom Altesten der Poliseibegleitman.nsohaft, wobei die Vnversehrtheit der Wagen ( Bodi?n, Deoke Wande,Lukend die Angahl der Plomben mit"den Angaben nd?Fraohtbriefen, die Vbereinstimmung der Stuokzahl der Gutter auf of,renen oder Platt= ? formwagen und des Gewiohtes mit dem Gutter ? der Kerladeetellen und den'Frachtbriefen gepruft werden. Die herprufung von?Sohnitthols, Grubenholg'und Papienolg erm D folgt entspreohend den bet der eutsohen Reiohsbahn gulttgen Vorsohriften. b) Naoh Beendigung der Ybernahme aller Wagen'im Falle einer Ybereinstimmung der Plomben und St;lokzahl"der Gt7ter_auf offenen Wagen mit Eteenbahnfraohtbriefen und dem Vbernahme?Vbergabepro= ? tokoll, i;bergibt der Letter der Zugbildungsstelle die Wagen gur ?:'Bewaohung dem Cheff der Waohmqnnsohaftenund der Letztere unter= ? sohreibt beide Eoemplare des Ybernahme. dbergabe? Protokells der poligetbegleitmannsohaft. Der Chef!. der Waohmannsohaft bestimmt die-Bewaehung entspreohend der dafar ausgearbeiteten Vorsohrift. ? " "" 'Die Ubernahme? Vbergpeprotokolle werden vom Leiter der Zugbil= ? dungsstelle und.dem Altsten der Polizetbegleitmann.sohaft unter0 eohrieben. D1,.e dbrigen Glieder der Kommisson bestatigen die Rfah= tihkeit der Vbernahme mit ihrer Untersohrift auf den nernahmer Vbergabe? Protokollen. Eine AusXertigung des Letgteren wird de' POligetbegleitmanneohaft ausgehadigt, die gweite verbleibt beim ? Leiter der Zugbi1dungeete71e. o) Im-?Falle der Feststellung von Differengen bei der Angahl des Stuekgutes auf offenen Wagen, ubn besohadigtek Plomben ode z: he eohadigung dee_Wagenkastens wird der Wagen geoffnet, dia Guter werden naoh Stuokzahl und Besohrtftung ( Markterung 1 mit den ,Eisenbahndokumenten und em n Tatbestanasaufnahme? Protokoll in 6?facher Ausfertigunp wird aufgestellt. Zwet dieser Ausfertigun= ? gen werden an die AG?Derwt?rg gegandt und eine an die Entserechen= de RBD der St rerakeiauf 'd=ott Vbertretung aufkrecteelft wurde. Appr4ee5,1- Release 21M/02/1 4 : u4-Kui-'83-00415R005800-010003-3 Approved For Release 245/02/14 : CIA-RDP83-00415R005500010003-3 ' Etne AusfertItgun-wird 4em frachtbrief fi,r den Bestimmungsort deu Gutes beigefugt und je iint Ausfertigung wird dem IlbernahMe.4- und hergabe?ProtokGlien begelt4Qt; Au! dem Letsterm widr permerkt, Da,C etnTatbestanduptotokoil aufgestst woreden ist. . Zur Bewachung der Wagon und vollaUsgelasteten-Zugen iPcnCe,n gugbildungsstelien Aummelsburg, Leipsig7!plagewits, Magdeburg und Schwerqn Poliseiwaphtrupps der Eisenbahnpolisei'gebildet. Die Starke,der Waohtropps richtet sich nach den Erfordtrnisuen und it von den Bahnpoliseiamtern im Benthmen mit dem oustandigen Kom= mandanten su vereinboren. Die Eiff Starke der auf den Zugbildungustel= len gebildeten VaohtrL:ppo it der Abteilung E mitsuteilens Die Wachen der gugbil(jungustellen unterstehen in operativer 4rinicht dem Cheff der Zgb"i-ldngsutellenf. * Die libernahme und bbePgabe der Guqr, die in die UdSSR unq naoh Stet= tv, beeqmmt stud, er:gigt an den Ubergabepunkten sinngemaa naoh dem fur die ilbernahme und hergabe auf den Zugbildungustellen feStgelegter Anweisungen. Vol] ausgelautete G77ter2iige werden von den Ubergabepunkten Werbis, Frankfurt/Oder und Guben bis 2U den Punkten der UdSSR von miltta= ri,schen-Bewachungskoondou der Gruppe der sowj. Resatzungstruppe in Deutschland und von corn Bahnhof Scheune bis sum Stettiner Hafen von molitarischen Bewachugshemmandos Wen SMAD begleitet. Fur jeden Transport, ler sun Abfahrt bereutgeutellt idt, sett der Cheff der gugbildungs6ctelde tin Obernahme.11bergabe...Protokoll.in drei= ,fehqr Ausfertigung (Jul und ubergibt euuammen mit dem Leiter der Wach. qn.nchaftund dem Yertreter der -AG Derutra den Transport dem Leiter dev Deutschen Beglettkommandos btu eam Restimmungs.-oder Ubergdngs= ort. bf?im Vertvand von Reponationsgi.ttern naoh alien Umuchlagstellen den UdSSR werden von dem ZugRommandanien in den Ponkten Werbig, frank= ,furt/Oder und Guben die Eivenbahnfrachtbriefe und im bevondeen, mit einer Plombe.dtr AG.-Derutra versehen, Paket die Dokumentd der Ltefe.rfirmc6 eingehandigt. Die Ubergabe der rransponte seiter.tis den Ploiseibegleitkommandos er= foJgt an den Beutimmungaorten ( Hafen ) duroh die Kontore der AG, Derutrs, unter Miwirkung eine U Yertreters der Eisenbahn, mit einer Uberprufung de'r Unvesehrthq.it der der in den Fraphtbriefen angt= getenen Plomben,der ldentitat dervelbenlvowie der Ansahl der qatuoye und liy;tk.sheit der Yerpackung der aul offenen Plattformen beforder=. ten Guter. Die Poliseibegleitkommandou.werden auf den Bahhhofen.( Reutipungst orten ) nun in.dem F.1J suruokgehalten, wen bei der libergabeder auk ter eine_Besottadigung dtr Plomben, Wagon oder der Yerpddkunc). Wes auf offeneg Plattformen be4oederten Gutes -fq.utgeatellt wird und gwar his gur entladUng.una Uberprufung den Guter aus diesem Guter aus der voWj4 BesatsungssoneDeUttrokOnds in-dritte- Lander werd, in Abwesenheit von Begleitern?aus diesen LanderA unter Bewachung duroh die Eiaenbahnpolisei und bis*sum Grenzpon,kt den sowj..Zone begleitet. Notch der Ankunft auf den Grenzbahnholen bewacht die Poli= se6beg1eitmannaohaft die Guter his Eur .Ubergabe an die Etienbahnen dritter Lander. lm Ubergabe,der Wagen mit den Gutern an die Eivenbahnel dritter Lander. TeUcheinigt der Vorsteher des Grens= bahnhofes die dbetnahme der Guter von den Beglototkommandou-durch Quittung auf d'Rm Ubornahre.. Ubergabe-- Protokoll. lm Falle einer Umlaoung einseiner Wagen wahrend de fahrt,, die duroh den schlechten technischek oder, kommerstellen Zustdnd der Wagon be= dingt tut, uetst der Umladebahnhof em n entsprephendes Protokoll in dreifaeher Ausfertigang auf., Das Protokoll wind vom Yoruteher des Umlaclebahnhofes-, dem Altesten des PolAseibegleitkommandos und dem Zugfuhrer des Zuges- unteructirieben. Eine Ausfertigung des Protokolls wird den frachtbrief beigefut, die soeite wird an die AG?Derutra geuandt und die dritte verbleibt in den Akten des Bahnho:es. Die Trani, oonte werden ouf dem' Bahnhofen his sur Beendigung der 4P7.20ung der 4? Guter aus den vohadh zSterb in intakte itragen aufgehal*en. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 25X1 25X1, *Lite pojiiwpwRggREMerelf2c9MN : RDP83-1804481R1W80004pnlitt Bewaohung einge1ner Wagen, Wazengruppen I r Zuge.te:ahrend des Zeitraumes der Uber,nahme z4 t, der Ubergabe und Bewaohung an den Zugbildungestellen odr..ao BestimmunUsort ent= ev-:echend der Y6rd&hrift der BeWaohunc der Guter. Zuge mit Zement, Kali.- oder Steinsalz, Rundholz Eisensolirott, Sohoal= Spurbahn-Plattformwagen, Feldepat innerhalb der Zonewarden unmittel= bar von den Verladepunkten ohne Beloachung abgefertigtt Die Materielle sowie strafgesetgltohe Yerantwortung fur die SioherUng der unversehrtheit der settens .der AG-Derutra vereandten Guter it aufguerlegen: a) bis gur Annahme der G.Liter auf der Eisenbahn von den Ftrmen und Aktiengeeellsohaften..den _Firmen.und Unternehmen. b) Fur die Zeit der Beforaerung der Outer auf der Eitenbahn und duro?;; die Sohifffalp,t bis gur Ausgabe an den Eop.fanger oder big gur Vbergabe der Outer an Eisenbahnen'dritter Lander qer Deuteohen Verwaltung des Ilerisehrs. Falls eine Privatperson( Schiffeeig= ner Y) das Gut befordert, so tragt er unmtttelbar die 'grant= wortun.g. ) Die Guter, Die die AG"Derytra von Ftrmen, der:. Eisenbahn,der ? Sohifffahrt in thre Lagerb gur Aufbewahrung ubernommen hat, verantwortet die AG Derutra. d) Fur' Outer, die die AGt Derutra von Firmen gur Aufbewahrung und Beforderung duroh den Eraftverkehr ubernommeh hat, verant= wortet dei AG-Derutra. Dter1G-Derutra ubergibt die Protokolle uber der.; Raub von Gutern Wahrend der Fahrt-auf Iraftwagen 1 aus thren Lagern und wahrend der Verladung in den Hafen im Qebiet der sowj. Besatgungsgone den Deuteohen Un,tereuohungsbehorden apatestens dei Tagen naoh Erhalt der Brotekolle. ?? Die Dokummente uber.den Raub von Gutern, welohe V.ertreter der a? Institution ubernommen haben, Werden den Mtlitaretaats= 'anwalten bet den RBD-en and der MtlitarP7.okuratur der SHAD ubergeben.Di*e Deuteohe Eteenbahnpoligei uberDibt die Protokolle. uber den RaUb Von Gutern mahrend der Fahrt und auf den Zugbil= dungestellen den Deutsohen Untersuohumgebehorden im Laufe von dret Tagen. .? Se eine Auevertigung der Protokolle uber den Raub von Gutern ulaergibt diejisenbahnpolizei duroh die AG-Derutra den Eigen= tume.rn der Outer.. ?? 411e bisher erlassenen rerfiigungen uber dei Beglettung von DerutraioN Reparationstranspotten werden mit deO Monat aufgehoben, wenn die Retches; bahn den Befehl Hr. 60 realtsiert hat. Big gur Realisierung dee Be= fehls w..erden Alle Quit tungen an Vbernahme und Ubergabe mit Vorbehalt ausgefullt und swar mit dem YermerkidaL die Retohebahndirektionen den Befehl Nr 60 nooh nicht realisiert haben. " legen der Koordinterung der in dieser Verfugung erlassenen Anordnungen uber dei Bewaohung und Beg1eitung von Reparations-und 4erutra Trans? porten mit den von der Deutsohem Wirtechaftekommieston,Hauptverwaltting Yerkehr, Generaldirektion ReiohRbahn gu treffenden Anordnungen, setzen etch die Letter der Bahnpoligetamter mit den RBD-en in Yerbindung. Die Amtsletter Melden Der Abtetlung Referat E 1, Zug um Zug die Reqliete= -- rung deg Befehls Nr. 60 duroh die Reichebahndirektionen und berich= ten 1) gum 8.5.2948, c?..b fur die Bewaohung und Beglettung der Derutra... Tranaporte zusd.tglioh vorgesehenen Stellen-besetzt. sind 2) sum 1.6.194q, uber de Erfahrungen bei der Durohfuhrung der in dieser Yerfugung erlpssenen Anordnungen.. 1.7. geg Gi;nther Beglaubigt gez. Laukisch 25X1 ?( Dienezsiegel ) Approved For RPIPaSP 2005/02/14 ? CIA-RDP83-00415R005800010003-3 r Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3 A",sohr-ift. Az. 64.02 Berlin den 14.4.48, 20.30/20. Bef.h1iir. 55 . An den - Prastdenten der RBD .Peritm, an alle gugleitungen. Laut Befehl Nr. 60 von .,12.4.48, der smila, wird die Drdnung (fur Abfuhr der fertigen Transporte von den Punkten ihrer Bildung naoh 'der UdSSR wie folgt fessgelegt: 1) Fer?ge Transporte von den Bildungspunkten Frankfurt/Oder, Werbi, und Guben unter Bewaehung de* Eisenbahnschutses zu fahren. 2) Die fransportnummern werden den Transporte =den Bildungspankte: duroh dieWOSOverliehen. Der Deutsohen Poitseibeglettmann= 2Ohaft warden tN verstegelten und plombierten Umsohlage die Be= gleitoapiere una offen dte Fraohtbriefe ubergeben. 3) Die Ybergabe de 6' Yerbandes und der Paptere an den Eivenbahnsohut. an den Bildungspunkten, der dew Transport su denAbergabepunkten Werbtg, FranNfurt und Guben beplettet, hat aktennaatg sum erfol= gen. In der Akte tot der ordnungsmaaige Zustand des Verbandes und der angelegten Plomben und em n Yersetohnts der-Beglettpapiere einsutragen. 4) Naoh Ankunft dieser Zuge an den gbergabepunkten iibernehmen. Kom= mandos der k 0,8 0 naoh dtesen Ahten die Transporte, maohen dux rin Vermerke und guittieren die Ybergabes ?? Die Besirksbefe21m4ohttgten nehmen die Ausfuhrung des vorliegenden Befehls unter personitoher Aontrolle. BY der RBD Berlin geg; Pet roff Gen. ? Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 25X1 Approved Forfsieftse 7 V,14 Vya ( Rep ) 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ibsohrif 1) Druckorei SUM Umdruok ( 400 ) I Berln, den 16.4.48. I A dile. Bfe, Ga, Bw, des Bemirkes, Privat?und K1 inbahnen, RB?imter-Berlin 1-.7, Herrn Demernenten 6, 6H,-7A, 19, 31, 82,84, *Bktr 1-507,8,25, Fkrt, Bmktry-4V 20,23,Wg1. .-jebesonders? Betrifft: Beglettung und Bewaohung naoh der (IdSSR. Von den Zugbi1dungsbahnh,;:fen bis zu den Ubergabebahnhc7fen an die W 0 S 0 hat die SMAD mit Befehl Ni'. 60 vom 11.4.48 angeordnet,dal3 1) fertige(gesohlossene) Trcpzsporte von den ZugbildungSbahnhjfen bis zu den dbergabebahnhofen Werbig, Frankfur.t/0 oder Guben unter Bewaohung des 4:isenbahn9ohutzes zu befordern cind. 2) den Zugbildungsbahnhofen die Transportnr, duroh die W 0 S 0 bekannt gegeben werden. 3) der Deutsohen gisenbahnpojizet die Begleitpapiere in.versiegel= ten und versohlossenen UmSohlagen und die Fraohtbriefe offen zu zhbergeben sind. 4 4) uber die Vbergabe der Transporte, der Begleitpaptere und Fraoht= briefe eine Niedersohrift-su fertigen ist, in der der Zustand der Wagen,der Verlddung und der an dem Wagen-befindliehen, Flom= ben zu besohreiben und die Begleitpapiere nadh Anzahl und Art RU verseiohnen sind. Die Niedersohrift ist im Durohsohreibeverfahren doppelt ausnu*- fertigv. Auf der Durchsohrift,. die auf dem Zugbildungstahnhof verPleibt und vonddiesem Oorgfaltig auf st4bew2hren tat, at der Poliseibeamte, der den Transport qs gum (/bergabebahnhof an die W 0 S 0 begleitet, die ordnungsgemaRe Vbergabe und UbernLthme SU beseheinigerh.Die Ursohrift mit den Beg2eitpapieren und den Frac:it= triefen erhalt der Polizepeamte. 5)Naoh der Ankunft auf dem abergabebahnhof der Transport mit den Begleitpapieren und Fraohtbriefen an da s Kommando der W 0 S 0 gegen _Empfangsbestatigung su ubergeben trwt. Das Kommando vermerkt in der Nieder.sohrift vorgefundene Mange1,- be8taigt darin die Ubergabe und handigt sie den Po7imeibeamten aus -der sie an die vain Bahnpolizeiant be.vtinmten Stelle absum liefern hat. 61L 19 25X1 gem. Untersohrift yes. Untersohrift. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ???? Erlauterungen? 1. Themennaehweis Angabe des stattgefundenen Unterrichtstages unter Spalte ?Datum". In jedem Each stichwortartig zusammengefalite Themenwiedergabe mit Unter- schrif4 des Lehrers oder Ausbilders. 2. Teilnehmerliste Sollstarke ? Starke der zur Teilnahme am Unterricht verpflichteten Polizei- angehorigen. Iststarke ? Starke der tarsachlich zum Unterricht Erscl;ienenen. Zeichenerklarung zur Ausfiillung des Teilnehmerverzeichnisses: A. anwesend StP. = Staatspolitik K. kommandiert D. Dienstkunde U. 4. Urlatib W. = Waffenausbilclung Kr. krank 0. = Ordnungsiibungen Neben das A. anwesend, in Teilnehmerverzeichnis werden je nach Unter- richtsbeteiligung folgende `Beurteilungszeichen gesetzt: -1- = lebhafte und gute Unteqicbtsbeteiligung, aufmerksam - passives Verhalten im Unterricht, gibt sich keine besondere Miihe. (z. B.: A. 1- oder A. -). 3. Kontrollvermerke Eintragungen nur durch die zur. Kontrolle berechtigten Polizeioffiziere. Beim Ausfall von einzpinen Stunden 1st Begriindung erforderlich. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Next 2 Page(s) In Document Exempt 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Aso S -o o - II I !?I'; II, :II III Waffenkunde Ordnungsiibungen Thema Lehrer Thema Lehrer Approved For Release 2005/02/14: dIA-RDP8300415R005800010003-3 Durchgenompiene hemen mipproved or-Re1ease 20&1/6/441:118A51/111A415R005800010003-3 I Polizeidienstkunde Datum Staatspolitischer Unterrieht Theme Lehrer Thema Lehrer Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Next 1 Page(s) In Document Exempt Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010603-3, , w Schulungstag am (1, 2, 3,, 4 Doppelstunde) fiel ans. Begriindung: Schulungstag am (1, 2, 3, 4 Doppelstunde) fiel aus. Begriindung: Schulungstag am (1, 2, 3, 4 Doppelstunde) Lie! aus. Begriindung: Schulungstag am (1, 2, 3, 4 Doppelstunde) fiel aus. Begriindung: Schulungstag am (1, 2, 3, 4 Doppelstunde) _ fiel aus Begriindung: Schulungstag am (1, 2, 3, 4 Doppelstunde) Lie! aus Begriindung: Schulungstag am (1, 2, 3, 4 Doppelstunde) Lie! aus Begriindung: 24 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 ? Apprbved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3 StP. D. W. StP. D. W. o. StP. D. W.1 O. StP: D. W. 0. StP. w. 0. StP. D. w. o. Bemerkungen Approved For Release 2005/02/14 t CIA-RDP83-00415R005800010003-3 25X1 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 11111 1111111 II1llOJII 1111111111 IleTausiegehen von der'betn3chen Verwaitun get sowjeti ehen Besatzungszone tin 194# Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 App.F0v44F'prkeiease g005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Eingedenk der hohen Aufgabe der Volks- polizei, die demokratischen Errungenschaften des werktatigen Volkes zu sichern und ZJJ feetigen und far em n einheitlidies demo- kratiscirs Deutschland zu kampfen, hat der Polizeiangeharige die Pflicht, jederzeit unter vollem Einsatz seinerPerson der neuen demo- , krptischen Ordnung zu dienen, ihre Feinde racksichtslos zu bekampfen, die ihm Obertra- genen diensflichen Aufgaben gewissenhaft zu erfallen und die Anweisungen seiner Vorgesetzten sorgfaitig durchzufahrien. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 AminEV FyrINIOase 2005/ 003-3 Nur fiir den Dienstgebranch Bestatigt Dr. h. c. Kurt Fischer, Prasident der DVdI '16. Februar 1949 Dienstvorschrift far die Eisen bahnpolizei Herausgegeben von der Dentschen Verwaltung des Innern in der sowjetischen Besatzungszone Bodin 1949 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Vorlitufige Verordnung der Deutsehen Verwaltung` des Innern fur die Eisenbahnpolizei der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands I. Ziele Und Aufgaben Die Eismbahnpoltzei als Dienstzweig der Volkspolizei 1st gebildet worden zum Schutze der Offentlichen Ordnung und Sicherheit im Interesse der Werktatigen, zum Schutze gegen faschistische, reaktionare und kriminelle Elemente auf dem Eisenbahngelande. Die Hauptaufgaben der Eisenbahnpolizei sind: a) Aufrechterbaltung der offentlichen Ordnung auf dem Gebiet der Eisenbahn, Schutz des Volkseigentums und personlichen Eigentums und der Rechte der Bevalkerung entsprechend ,der demokratischen Gesetzgebung. b) Rekampfung von: Verbrechen, Vergehen und Obertretungen aller Art. c) Der Schutz von Objekten und Eisenbahnanlagen. d) Durchfiihrun g von Ausweiskontrollen bei, alien auf Eisenbahngelande Beschaftigten zum Zwecke der Auffindung und Festnahme von Per- scnen ohne Personalausweis oder krimineller Elemente. e) Die Durchfiihrung von Ausweiskontrollen und Razzien bei Reisenden, die sich auf den Eisenbahnanlagen, Bahnhofsvorplatzen befinden, zum Zwecke der Feststellung und Festnahme von Personen, die unter Punkt d) aufgezahlt wurden. f) D:e Durchfiihrung von Streifen und Postengestellung an Schwer- punkten von Verbrechen zur Verhinderung derselben oder zum Zwecke der Festnahme von kriminellen Elementen. Die Durchfiihrung von SofortmaBnahmen zur Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen und zur Hilfeleistung an der Bevolkerung. h) H:lfeleistung gegentiber anderen Polizeisparten und die Koordinierung der Arbeit im Kampf gegen kriminelle Elemente. i) Durchftihrun g von Untersuchungen aller Unfalle auf Eisenbahnanlagen (ZusammensteiBe, Havarien, Unglticksfalle u. a.) im Verein mit der Eisenbahnverwaltung und die Erstellung des Beweismaterials, um die Schuldigen zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. j) Vorbeugendc MaBnahmen durch Beschulung der Eisenba'hnangestell- tel und der Bevolkerung im Kampf gegen das Verbrechertum. k) Kontrolle zur Einhaltung von Feuerschutzmanahmen in Ziigen, auf Biihnhofen, in Eisenbahn-Reparaturwerkstatten und Lagerhausern, die sich auf Eisenbahngelande befinden. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3 1) Der Schutz und die Begleitung von Reparations-Export-Import- itzdigen, von innerzonalen Trausporten, die in den Befehlen und Direk- r liven der Sowjetischen Besatzungsmacht far die Zeit der Besatzung bestimmt &Ind. m) Stichprobenartige 1.7berprtifungen der richtigen Beladung von Waggons und Einzelsendungen.? n) t7berprtifung der Preise bei den Handelsorganisationen im T ansport- wesen (Mitropa und bahnamtliche Spediteure). Organisatorischer Aufbau der Eisenbahnpolizei 1. Der organisatorische Aufbau der Eisenbahnpolize1 erfolgt nach den Schwerpunkten im Betrieb und Verkehr in Anlehnung an den organi- satorischen Aufbau der Eisenbahn. 2. Innerhalb jeder Eisenbahndirektion der SBZ Deutschlands wird eine Eisenbahnpolizeiabteilung gebildet, die der Deutschen Verwaltung des Innern untersteht. 3, Die Eisenbahnpolizeiabteilung fithrt die Dienstaufsicht ilber Polizei- inspektionen und Krimina1polizei-Kommissariate dnnerhalb ihres Berdches durch. 4. Der Bereich der -Eisenbahnpolizeiinspektionen gliedert sich in Polizei- reviere (schutz- und kriminalpolizeiliche Dienststellen), die den Polizeidienst or,ganisieren und denen die Leitung der Polizeiwachen obliegt,. 5. Die Wachen des Polizeidienstes werden durch Gruppen oder durch einzelne Posten ausgeftihrt, 6. Die Eisenbahnpolizelabtellungen, die Polizeiinspektionen, die Polizei- reviere und -wachen setzen sich zusammen aus Schutz- und Kriminal- polizei. 7. Die Eisenbahnpolizeiabtellungen setzen sich zusammen aus: a) Dezernat der Schutzpolizei, b) Dezernat der Kriminalpolizei, c) Geschaftsstelle, d) Unterabteilung Personal, e) Unterabteilung Intendantur. In den Polizeiinspektionen und -revieren werden l?r die Arbeiten der Geschaftsstelle, der Unterabteilung Personal und der Unterabtei- lung Intendantur Poiizeiangestellte eingesetzt. 8. Die Anzahl der Polizeidienststellen werden nach den Schwerpunkten im Betrieb und Verkehr von dem Leiter der Eisenbahnpolizeiabtei- lung festgelegt und von der DVdI bestatigt. Approved For Release 2005102114: CIA-RDP83-00415R0058000101103-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 , 9. Die Personede Besetzung der Eisenbahnpolizeiabteilungen wird dui oh den Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilung der DVdI verge- sditagen und vorn Priisidenten ibzw. Vizepuasidenten bestatigt. DiE persone112 Besetzung der Inspektionen (Kommissariate) wird von der Leitern der Eisenbahnpolizeiabteilungen dem !Leiter der Abteilung Eisenbahnpolizei der DVdI vorgeschlagerl und durch diesen bestatigt. Di Besetzurt,,r, ?der Reviere, Wachen und Einzelposten 1st den Leitern der Eisenbaimpolizeiabteilungen tiberlassen. 10. Zuni Zwecke der Verbesserung der Dienstausiibung 1st es der Eisen- balinverwaltung gestattet, der Leitung der EisenbahnpolizeL Eire Vorschlage zu machen. III. Einstellungen und Entlassungen Einstellungen unci Entlassungen von Angestellten der Eisenbahnpolizei werden durchgefiThrt: 1. Die Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen, ihre Stellvertreter, De- zernatsleiter, Inspektionsleiter und deren Stellvertreter durch die Hauptabteilung Personal der DVdI. 2. De; idbrigen Personalbestandes durch die Unterabteilungen Personal bei den Eisenbahnpolizeiabteilungen, mit der Zustimmung der Leiter der Eisenbaimpolizeiabteilungen. 3. Bei Einstelluttgen und Entlassungen richten sich die Unterabteilungen Pe-sonal naeh den Verfiigungen, die von der Hauptabteilung Per- sonal der DVdI herausgegeben sind. 4. Von alien Personen, die in den Dienst bei der Eisenbahnpolizei werdcn, ist die Verpflichtung zu unterschreiben, nicht weniger als drei Jahre der Volkspolizei zu dienen, unter Eirrhaltung der fest- ge:.etzten Anwarberzeit. 5. Al en Angestellten 1st einrnal dm Jahr em n bezahlter Urlaub zu gewahren: verpflieirteten POlizeiangehbrigen . 30 Tage b) Ohne Vorpflichtung Arbeitenden . . 14 Tage IV. Material-technische Versorgung 1. Dr s gesamte Personal der Eisenbahnpolizei wird mit den vorgeschrie- benen Uniformen, Ausriistungen. Gehaltern und der Verpflegung der festgesetzten Norm entsprechend versorgt. 2. Die material-technische Versorgung der Polizei mit Bekleidung, Aus- ril3tungsgegenstanden, Verbindungsmitteln, Signalapparaturen und mit Transportmitteln (auch Draisinen und Triebwagen) wird durch die DVdI Ober die DWK durchgefiihrt. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP81-00415R005500010003-3 . 3. Die .Ministerien des Innern der Lander tibernehrnen die VerPflegung, Unterbringung und sanitare 13etreuung. 4. Die DVdI versorgt*die Eisenbahnpolizei mit Waff en und Munition. ,Reparaturen an Waffen werden in den Waffenreparaturwerkstatten der Lander durchgefiihrt. Die Erfassung und Berichterstattung erfolgt durch die Eisenbahnpolizeiabteilungen. 1 I 5. Ftir die Unterhaltung der Eisenbahnpolizei werden der Finanzabtei- lung der DVdI von der Hauptverwaltung Verkehr (Generaldirektion Eisenbahn) die erforderlichen Mittel zur Verwendung zugewiesen. 6. Die Eisenbahndirektionen gestatten der Eisenbalmpolizei in beson- deren dienstlichen Fallen die Benutzung ihrer Fernschreibverbin- dungen. V. Rechte und Pflichten der Eisenbahnpolizeiangehorigen 1, Alle Angehorigen der EisenbahnpoliZeiorgane genieflen alle poll- tischen und dienstlichen Rechte, die ftir die Poiizei der SBZ Deutsch- lands festgelegt sind. 2. Die Angeh8rigen der Disenbahnpolizei ,sind bei Dienstaustibung ver- pflichtet: a) Die entsprechende Uniform und entsprechenden Rangabzeichen zu tragen; b) die fiir .sie vorgesehene Waffe bet sich zu flihren und .sie gemb.B der festgesetzten Bestimmungen zu gebrauch,en; C) alle Vorschriften, Befehle und Instruktionen strengstens zu be- achten; d) die Verantwortung fur das ihnen anvertraute Volkseigentum (Waffen, Bekleidung und Ausrilstungsgegenstande) zu tragen, entsprechend den Gesetzen, die fur die BeSatzungszeit heraus- gegeben worden sind; e) einen unermiidlibhen Itami:If gegen kriminelle und feindliche Ele- . mente auf der Eisenbahn zu fiihren, desgl. ,mitzuhelfen an der schnellen Wiederhersitellung und Entwicklung cies Eisenbahn- transportwesens, dais eine iGrundlage fur die Verbesserung des Lebensstandards der Werlitatigen bedeutet; f) ihre Obliegenheiten gut.zu kennen und sie gewissenhaft durch- zuftihren;.' sich diszipliniert zu betragen und die Befehle ihres Vorgesetzten widerspruchslos zu befolgen; 11) sich hoflich zu benehmen,und. die Gruf3pflicht zu beachten; wahrend des Dienstes stets ?saubere Uniform zu tragen; k) Initiative zu entwickeln zum Zwecke der Verbesserung des Dienstes; 1), dhre politischen ,und fachlichen Kenntnisse sowohl seIbstandig als auch durch den. Besuch VQ11 Fachschulen zu heben; m) alles Volkseigentum,insbesondere Waffen, schonend zu behandeln; n) das Dienstgeheimnis zu wahren. g) Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 3. Disziplinaraagelegenheiten: Bei Verstof3en .gegen die Disziplin und die Dieristaustibung haben die Leiter der Eisenbahnpolizeiorgane das Reclit, den ihnen unterstellten Polizeiangehiirigen folgende Disziplinarstrafen aufzuerlegen.: a) eine miindliche Verwarnung, einen Verweis, Hausarrest bis zu 3 Tagen &troll die Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen und ,ihnen Gl?h- gesteilte b) eine crntindliehe Verwarnung, eirien Verweis, Hausarrest bis zu 5 Tagen clurch die Leiter der Polizelinspektionen und ihnen ,Gleichgestellte C) eine miindliche Verwarnung, omen Verwciis in schriftlicher Form durch die Leiter der Polizeireviere und ihnen Gleichgestellte d) eine milndliche Verwarnung oder einen Verweis durch die Wach- leiter und ihnen Gleichgestellte. Uber die Verhdngung ,strengerer Strafen ist bei dem nachst- hiiheren Vorgesetzten eine Eingabe zu machen. e) Die stellvertretenden Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen, In- spektion en und Reviere haben. in der Anwendung der Disziplinar- strafen das Recht, das ndchstniedrige Strafmaf3 anzuwenden. 4. Angehorige der Eisenbahnpolizei, die .strafbare Handlungen begehen, unterliegen der Aburteilung durch das Gericht. 5. Die Leiter der Eisenbahnpolizeiorgane haben das Recht, Polizeiange- hbrige, die ihre dienstlichen Obliegenheiten vorbildlich erfilllen, auf folgende Weise ,auszuzeichnen: a) Leiter .der Eisenbahnpolizeiabteilungen und ihnen Gleichgestellte konnen in bezug auf das ihnen unterstellte gesarnte Personal ? miindlich oder in Befehlsform ? ihren Dank aussprechen; frtiher verhangte Disziplinarstrafen aufheben; omen kurzfristigen Ur- laub bis zu 5 Tagen gewdhren; mit Geld oder Wertgegenstanden auszeichnen. t) Leiter der Polizeiinspektionen und ihnen Gleichgestellte Winnen mtindlich oder schriftlich Dank aus.sPrec.hen; frillier von ihnen verhangte Disziplinarstrafen aufheben, bis zu 2 Tagen Urlaub gewahren. c) Revierleiter und ihnen Gleichgestellte konnen miindlich und schriftlich Dank aussprechen und frillier von ihnen verhdngte Disziplinarstrafen aufheben. C.) Die stellveri,retenden Leiter der Eisenbahnpolizeiabteilungen, In- spektionen und Reviere haben das Recht, die ridchstniedrige Stufe der Auszeichnung anzuwenden. 6. Vber Disziplinarstrafen und Auszeichnungen berichten die Leiter der Polizeiorgare dem Vorgesetzten zur Kenntnisnahme und zur Eei- fQgung zu den Personalakten. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 VI. Durehfiihrung des Diemtes A) Allgemeine Ohliegenheiten der Polizeiangehorigen 1. Die Polizei fahrt den Dienst bei der Eisenhahn durch Streiferi,Einzel- und Gruppenposten durch. 2. Bei der Bewachung der einzelnen Objekte, der Eisenbahneinnich- tungen und Lagerhauser richtet sich die Eisenhahnpolizei nach der ?Instruktion zur Bewachung von Lagerhausern auf Eisenbahnwegen und Haien", die am 30. Juni 1948 bestatigt wurde. 3. Urn die TJnversehrtheit des Transportgutes auf der Eisenhahn zu gewahrleisten, werden Polizeisonderkommandos und Wachen ge- bildet, die sich nach den Instruktionen ?Den Polizeikomrnandos zur Begleitung vein Versandgut" vom 13. Mai 1948 und ?Den Polizei- wachen zum Schutze von Versandgut an den Zugbildungsbahnhofen" vom 13. Juni 1948 richten. 4. Der Polizeipostendienst kann je nach Wichtigkeit des zu bewachen- den Objektes unterbrochen oder nur nachts durchgeftihrt werden. Die Dauer des Polizeidienstes 1st auf 8 Stunden festgelegt. 5. Der Dienstplan der Posten wird von dem Revierleiter unter BerUck- sichtigung der Besonderheiten aufgestellt und von dem. Leiter der Polizeiinspektion bestatigt. Veranderungen im Dienstplan der Posten werden mit Genehmigung des Leiters der Polizeiinspektion ,durch- geftithrt. 6. In jeder Wache, die em Objekt bewacht, wird em n Postenbuch geftihrt. 7. Dieses Postenbuch wird nach Beendigung des 24-Stundendienstes von dem Wachthabenden oder dem Diensthabenden beim Objekt den Vor- gesetzten abergeben, der den Dienst eingeteilt hatte. Besondere Vor- kommnisse sind in die daftir vorhandenen Bracher einzutragen (Tatig- keiten im Tatigkeitsbuch, ,Festgenommene = Verzeichnis fur vor- laufig Festgenommene). 8. Vor Beginn des Dritteldienstes werden die Polizeiangeharigen von dem Revierleiter oder dem Wachthabenden instruiert. 9. Der Polizeiangehorige, der sich auf dem Posten befindet: a) mull bei jeglichem Versto13 gegen die offentliche Ordnung in der Nahe seines Postens oder des Objekts die sofortige Abstellung verlangen und, wenn notwendig, semen Vorgesetzten davon unterrichten; ? b) die Waffe nur bei offenkundigern tTherfall auf ihn ,,,selbst, den Nachbarposten und alle anderen in den Waffengebrauchsbestirn- mungen genannten Steller! in Anwendung zu bringen, unter Be- achtung der von der Besatzungsmacht herausgegebenen Befehle. 10. Der Polizeiposten mull Telefon- und Signalverbindungen bedienen kannen, Feuerlaschgerate haridhaben und erste Mlle leisten. konnen.' 11. Bei Hochwasser oder anderen. Naturkatastrophen mtissen die Polizei- angehorigen Mal3nahmen ergreifen, um das Volkseigentum zu retten und den Geschadigten Hilfe zu leisten. Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R0058000101303-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 12. Die Durchfiihrung der Verordnungen, Verfugungen und liefehle der Sowjetischen Besatzungsmacht, die die Arbeit im Eisenbahntransport betreffen, zu beachten. 13. Der Polizeiangehorige hat das Recht, bei der Verfolgung von Ver- brcchern oder verdachtigen Personen, desgleichen bei Hilfeleistung Ge3chadigter durch Havarien, ZusammenkoBe oder anderer UnglUcks- f?e Fahrzeuge, die Privatpersonen oder Unternehmen der SBZ Deutschlands gehoren, zu benutzen, mit ,Ausnahme von Fahr- zetgen der Besatzungsmacht, der auslandischen Konsulate und Mi3sionen. 14?In den Eisenbahnpolizeiabteilungen, Inspektionen und Revieren wird em n Diensthabender bestimmt, zu dessen Obliegenheiten gehart; a) Die Leitung des 24-Stundendienstes, b) die Registrierung der kriminellen und anderen Vorkommnisse und die rechtzeitige Berichterstattung dartiber an den unmittel- baren Vorgesetzten und den Diensthabenden der hochsten Polizei- dienststelle, C) unverziiglich Manahmen einzuleiten zur Verhinderung von Vor- kommnissen,Verbrechen und zur Festnahme von verbrecherischen Elementen. Besondere Pflichten der Polizeiangehbrigen Polizeiangehorige; die sich bei ihrer Dienstausrabung auf Bahnsteigen, in Bahnhofen, in den Schalterraumen und Bahnhofsvorplatzen befinden, sind verpflich;et: a) ,Ftir die Einhaltung der Betriebsordnung, die far die Fahrgaste im Eisenbahntransport festgelegt 1st, zu sorgen; b) die Mitfahrt auf Dachern, Puffern, Bremserhauschen und Tritt- brettern nicht zuzulassen; c) Reisende mit ,sperrigem Gepack und leicht explosiven Stoffen zu den Ba'anhofen, Schalterraumen und den Wagen nicht zuzulassen; d) Personen, die sich auf Eisenbahngelande im Sperrgebiet ohne ,beson- deren Passiersc.hein befinden, zwangszugestellen; e) Personen, die gegen die festgelegte Ordnung far Reisende auf der Eisenbahn verstoBen, zur Verantwortung zu 'ziehen. VII. Krumnaldienst I. Dec Kriminaldienst in den Eisenbahnpolizeiabteilungen, Inspektionen und Revieren wird durch die Eisenbahnkriminalpolizei ausgeiibt. 2. Wenn notwendig, koordiniert die Eisenbahnkrimina1polizei ihre Ar- beit eng mit der Arbeit der ortlichen 3. Die Angehorigen der Kriminalpolizei richten sich in iihrer Arbeit nach der Verordnung ?Ober den Kriminaldienst der Kriminalpolizei de t Landes", die von der DVdI herausgegeben wurde. Ap riziVeedIrbDeuKidteig6H2btitibriik4 6446 P:)% 1%*05800010003-3 Approved For Release 2005/02/14 : CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Organisation der Eisenbahnpolizei Auf Grund der vorldufigen Verordnung der Deutschen VerWaltung des Innern ftir die Eisenbahnpolizei in der SBZ vom 8. 1. 1949 andert sich die Zustandigkeit zwischen der Eisenbahnpolizei und den Dienststellen der Eisenbahn wie folgt: a) Die Eisenbahnpolizei ist zum Dienstzweig der Volkspolizei erklart worden. Die alleinige vorgesetzte Dienstbehorde ist die Deutsche Verwaltung des Innern in der SBZ. Damit entfallen: 1. Das in dem Absatz 4 des Runderlasses des Herrn Prasidenten der DVdI vom 4. Mai 1948 festgelegte Weisungsrecht der Eisen- bahn; 2. das Dezernat 19; 3. Abschnitt V der BO; 4. Doppelkopfverftigung Nr.95/47 (ZVV I 13/47 vom 20.1.1947); 5. die Herausgabe von Verordnungen und Verftigungen polizeilichen Charakters; 6. die Bearbeitung der Bahnpolizei ? Ubertretun,gsanzeigen. Die Eisenbahndienststellen konnen demnach nur noch die in der EVO festgesetzten BuBen erheben. Die von den Eisenbahnangestellten festgestellten Obertretungen sind den Eisenbahnpolizeiabteilungen zur weiteren Behandlung zuzuleiten; 7. die Verftigung Ps (13) B 4 Pap 28 vom 8. 10. 1948. 1?) Der ? 16 der Betriebsunfallvorschrift Verprdnung Absatz I, Punkt i) wird dahingehend abgeande5, daB die Eisenbahndienststellen ver- pflichtet sind, der Eisenbahnpolizei tiber alle ZusammenstoBe, Hays- rien, Ungliicksfalle und Brar,de sofprtige Meldung zu enstatten, bei welchen die Fahrung der Un;crsuchungen ausschlialich in den Han- den der Eisenbahnpolizei liegt, urn in Fallen der vorliegenden Schuld- haftigkeit Strafanzeige zu stellen. Die fur die technischen Unter- suchungen erforderlichen Sachverstandigen werden von der Eisen- ban gestellt. Die von ihneri erbraphten Ermittlungsergebnisse sind dem Untersuchungsfikhrenden zur Verftigung zu stellen. c) Das gesan-rte Feuerloschwesen der Eisenbahn Wird ab sofort durch die Eisenbahnpolizei kontrollicrt (s. Verordnung Absatz I Punkt k). Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14,: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 d) Der Eisenbuimpolizei bleiht es vorbehalten, Kontrollen des Lade- gutes vorzunehrnen, wodurch die Eisenbahrl von der Kontroll- und A afsichtspflicht nach den bestehenden Vorschriften nicht entbunden isi; ((s. Verordnung Absatz I, Punkt m). e) Die Eisenbahnpotizei ilberpraft die Preise on Handelsunternehmen im Transportwesen (Mitropa, bahnamtliche Speditionen) (s. Verordnung Absatz I, Punkt n). f) Dia Eisenbahndirektionen haben der Eisenbahnpolizei die Benutzung ihrer Fernschreib- und Fernmeldeverbindungen zu gestatten (s. Ver- ordnung Absatz IV, Punkt 6). g) Dia Eisenbahnpolizei ?hat das Recht, bei der Verfolgung von Ver- brechern oder verciachtiger Pensonen, desgleichen bei Hilfeleistung Geschadigter, be Havarien, Zusammenstaden oder anderen Fahrzeuge der Eisenbahn (Triebwagen, Draisinen, Lokomo- tic en und Kraftfahrzeuge) zu benutzen (s. Verordnung VI, Punkt 13). gez. Wagner Vizeprasident Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 25X1 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3 Approved For Release 2005/02/14: CIA-RDP83-00415R005800010003-3