PEOPLE'S POLICE DOCUMENTS

Document Type: 
Collection: 
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP83-00415R006300030005-3
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
S
Document Page Count: 
53
Document Creation Date: 
December 15, 2016
Document Release Date: 
October 19, 2001
Sequence Number: 
5
Case Number: 
Publication Date: 
October 4, 1950
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP83-00415R006300030005-3.pdf2.16 MB
Body: 
FORM NO. 51.61A MAY 1949 Approved For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 C4.ASSIFICATION S C'E T/CONTROL - U.S. OFFICIALS ONLY CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY INFORMATION REPORT COUNTRY Germany (Russian Zone) SUBJECT People's Police Documents 25X1A PLACE ACQUIRED DATE c 4'L,, nJ ACQUIRED 25X1X Rl~CitluF~x t{~~ .,. Ell USUAE ATTACHE,. 1 Q`T~GN * Documentary SOURCE REPORT N DATE DISTR. October 195C-; NO. OF PAGES 1 NO. OF ENCLS. (LISTED BELOW) SUPPLEMENT TO The attached three East Zone People's Police documents are sent to you for reten- tion as a matter of possible interest to you. 25X1A CLASSIFICATION ;,~r /CCZrI do 25X1 C 25X1A - tET CONTROL Approved For Release 20a~/1 / FQ%1415R006300030005-3 I Nur fir den DienstgebraucW THIS IS 25X1 A no NOT AN ENCLOSURE 'ETACH Schulungsheft fur die Fachschulung der Volkspolizei Dienstkunde Herausgegeben von der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizel Hauptabteilungen K and S Approved For Release5i1J2ONTi&FDP83-00415R006300030005-3 U. S. OFFICIALS ONLY 5U-00415 R006300030005-3 Nur fu! den Dienstgebrauch Schulungsheft fur die Fachschulung der Volkspolizei Dienstkunde (10 Doppelstunden) 1, Meldungen 2. Einteilung der strafbaren Handlungen 3. Arten der Schuld 4. Arten der Teilnahme 5. Verpflichtung der Polizei zur Verfolgung strafbarer Handlungen Unterlassung der Strafverfolgung als strafbare-Handlung Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einleitung der Strafverfolgung Approved for Relea ~60/1 T05 "CIA- DP83-00415R006300030005-3 U. S. OFFICIALS Ot. S (RUU ( R Approved For Release 2091/ 2f D 0415R006300030005-3 (10 Unterrichtsdoppelstunden je 90 Minuten) 1. Doppelstunde Meldun;yen, 2. Doppelstunde Wiederholung der 1. Doppelstunde. 3. Doppelstunde Einteilung der strafbaren Handlung. 4. Doppelstunde Wiederholung der 3. Doppelstund 5. Doppelstunde Arten der Schuld. 6. Doppelstunde Arten der- Teiinahme. 7. Doppelstunde Wiederholung der 5. and 6. Doppelstunde, 8. Doppelstun-d`e a) Verpflichtung der Polizei zur Verfolgung strafbarer Handlungen. b) Unterlassung der Strafverfolgung als strafbare tandlung. c) Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einteilung der Strafverfolgurig, 9. Doppelstunde Gesamtwiederholung. Approved For Releas Pf 10. Doppelstunde Schriftliche Prufungsarbeit. RDP83-00415R006300030005-3 Approved For kelease ff P83-00415R006300030005-3 K N '-~i wKK li U. S. OFFVK ` ^-1 ti . t Einleitung Die Erfolge auf alien Arbeitsgebieten wahrend der vergangenen Monate haben der Beweis erbracht, daB wir als Volkspolizei verstanden haben, unsere Arbeit zu qualifizieren, Um diese Arbeitserfolge zu festigen and unsere Tatigkeit weiterhin zu ver- bessern it es erforderlich, uns besonders mit den Fragen des polizeilichen Wissens vertraut zu machen, in denen in- der verfloss?enen Zeit noch Mangel und Schwachen zutage ?trate'n, Das vorliegende Schulungsheft baut, in starker Anlehnung an die Spezial- schulungshefte Nr, 1 and Nr. 2 der Kripo, auf diesen Erfahrungen auf and tragt ihnen d'urch die darin behandelten Themen Rechnung, Es ubermittelt in leichtverstandlicher Form an Hand von Beispielen polizei- liehes Grundwissen in all den Fragen, in denen' teilweise nach Schwache- momente vorhanden sind. Jeder Volkspolizist mull lurch intensives Studium dieses' Schulungsheftes sein Wissen festigen, denn nur dadurch ist die Gewahr fur die weitere Qualif?i- zierung der polizeilichen Arbeit geboten, Denjenigen Kameraden, denen diese Themen bereits gelaufig sind, dient die Durcharbeitung des Materials zur Vertiefung ihrer Kenntnisse. Die Erfahrung hat gezeigt, daB in vieten Fallen dje Entscheidungen der vor- gesetzten Dienststellen and der Einsatz der Volkspolizei bei besonderen Vor- kommnissen and insbesondere in der Bekampfung von Verbrechern von einer rechtzeitig eingesetzten and inhaltlich vollkommenen Meldung abhangig sind. Es wird in der Praxis leider noch immer der Wert einer Meldung unterschatzt, was zur Folge hat, dab wichtige Meldungen;zu spat and inhaltlich unvollkommen abgesetzt werden. In liesem Unterrichtsthema soil weniger die Form 'und Art einer Meldung be,handelt werden, sondern Gegenstand des Unterrichts ist der Inhalt einer Meldung. Wie schon erwahnt, ist die Entschei.dung der vorgesetzten Dienststelle and der damit verbundene sehlagkrafti,ge Einsatz der Volkspolizei, von einer recht- zeitig abgesetzten and inhaltlich vollkommenen Meldung abhangig. Es ist daher ,erforderlich, daB der Volkspolizist sofort, nachdem er von einem besonderen Vorfall, einer strafbaren Handlung oder einein wichtigen Ereignis Kenntnis er- halt, der zustandfgen Dienststelle eine Meldung erstattet. pprove or a eas . 1LRDP83-00415R006300030005-3 U . S . OFF1mft r f- /lt rr v Approved For Release (12/05 : CIA-R P83-00415R006300030005-3 k,20 1 i(Ats c+ Als Grundlage fur eine Meldung geltcn die ,goldenen W". Man kannte in der Vergangenheit nur sieben ,goldene W": Wann, wo, was, wie, womft, warum, wer. Es hat sich ?aber durch die gesellschaftlichen Veran.derungen ergeben, daf3 bei der Beurteilung eines besonderen Vorfalles, elner strafbaren Handlung oder eines wichtigen Ereignisses die Frage, gegen wen sich die Tat gerichtet bzw. wen der Tater durch seine Handlung geschadigt hat, gestellt and beantwortet werden muf3. Insbesondere 1st zu beachten, ob Privat- oder Volkseigentum be- bedroht bzw. verletzt wurde. Es ergibt sich demnach folgende Reihenfolge der acht ?goldenen W": Wann, wo,. was, wie, womft, warum, wer, wen. Die vorstehende Reihenfolge .der acht ?goldenen W" ist bindend. In der Praxis wird es sich biter ergeben, daB zum Zeitpunkt der Erstellung der Mel- dung nicht alle acht ?goldenen W" beantwortet werdenn kSnnen. In den Fallen, wo dieses zutrifft, bleibt selbs?fverstandlich eine Beantwortung offen, and es wird dafiir ,unbekannt" gesetzt. Sind die als ,un:bekannt" -gemeldeten Punkte ermittelt, ist lurch eine entspre.chende Erganzung n.-:chzuberichten. Es muff Bann jedoch auf die erste Meldung Bezug genommen wcrden. Aufler den Angaben der Anschrift der vorgesetzten Dienststelle ist im Be- treff and Bezug and auf die nachstehend aufgefiihrten Punkte 1-9, von denen sich die Punkte 1-8 auf die acht ?goldenen W" beziehen, wie folgt einzugehen: An , .... , . . Betr. Angaben des besonderen Verkommnisses, des Deliktes, Bezug; Unterlagen, die den Anlal3 zur Meldung geben !. wann: a) genaue Angaben des Tages, Monat3, Jahr, Uhrzeit der Tat bzw, des Vorkommnisses. Vermutungen sind als ,vermut- lich" zu kennzeichnen. Sind genaue Angaben Ober den Zeit- punkt des Vorkommnisses nicht nroglich, so ist die Zeit- spanne anzugeben. b) Zeitpunkt, als die Tat bzw, das Vorkommnis festgestellt wurde, 2. wo: Genaue Angaben des Tatortes bzw, des Ortes des Vor- kommnisses, Ob es sich um den Tatort bzw. Fundort handelt, ist hinter der Ortsangabe in Klammern zu setzen. Zur genauen Ortsangabe gehoren it. a. Ort, Kreis, Strafe, Hausnummer, Stockwerk, 3. was: Vorkommnis, Straftat bzw. Tatbefund (1. Feststellungen am Tat- bzw. Fundort). Was wurde zum Zeitpunkt der Absetzung der Meldung festgestellt, l,iegt Vorsatz oder Fahrlassigkeit vor. Ver- mutungen wieder als , vermutlich kennzeichnen. 4. wie: Soweit zum Zeitpunkt der Absetzung der Meldung mog- lich, kurze Schilderung des Herganges der Tat bzw, des Vorkommnisses, 5. womit: Angaben fiber Mittel and Werkzeuge, die zur Ausfuhrung der Tat Verwendung fanden, Approve or a ease 200 11-12705 y : RDP83=0'0 - ki.WW1KQL Approved For Release NA /V/OFf$P 3 J415R006300030005-3 6, warum: Beweggrunde des Testers, Ursachen des 'Vorkommnisses. 7. wer: Angabe uber den Tester, Teilnehmer,. Begunstiger oder H'ehler. Wer ist der Tat verddchtig? (Familienname, [bei Frauerf auch Madchenname], Rufname, Geburtstag, Ge- burtsort, Beruf, Wohnort, Kreis,' Stral3e, Hausnummer., Stockwerk), 8. wen geschadigt: Angaben Ober die geschadlgte Person bzw, des Unter- nehmen. Handelt es sich um Schadigung eines volkseigenen Betriebs, ist dies beson:ders zu vermerken, 9. Besopdere Bemerkungen: Angabe sonstiger Hinweise, die in bezug auf die Beur- teilung der Tat, des Titers von Bedeutung Sind, Welche polizeilichen Maf3nahmen, wie Festnahme, Durch,suchungen, Fahndungsmaf3nahmen, Sicherstellungen, Absperrungen usw. wurden getroffen? Welcher ~nlaB fiihrte zur Fest- s?tellung der Tat? Hohe des verursachten Schadens, Um- fang des Produktionsausfalles. Sonstige wichtige Hinweise, In der Meldung Sind die Fra Zu 1 a: zu 1 b:, zu 2i, zu 3: usw, Als Beispiel soil nachstehend das Muster einer Spitzensneldung der Krimin.al- polizei auf. die Form einer Meldung hinweisen: - Muster einer ,Spitzenmeldung" An die Hauptverw.altung Deutsche Volkspolizei Hauptabteil.ung K Berlin Spitzenmelduhg Betr.; Doppelmord and Mordversuch (C 1) Be2ug: Morgenmeldung der LBdVP, Abt. K, vom 31, 3. 49 Zu la: 30. 3.49, gegen 15,00 Uhr Zu 1b: 30, 3. 49, 15.32 Uhr Zu 2: Goldberg, Kr. Parchim, Schulstr. 12 Zu 3: Doppelmord and Mordversuch Zu 4: Titter warf seine 2 Kinder in einen 15 m tiefen Brunnen, Beide Kinder ertranken. Der von ihm beabsichtigte Mord an se.inem 3. Kind karn nicht zur Ausfuhrung, da es sich losril3 and versteckte. Zu 5: entfallt Z,u 6; Titter, der seit 1945 verwitwet ist, hatte ein Verhaltnis m:it einer Witwe Maria Lehmann, bisher wohnhaft Berlin-Pankow, Parkstr, 10, if, mit der er zukiinftig zusammenleben wollte, Da die Frau die Annahme der Kinder a~lehnte, beschlof er, sich der Kinder zu entledigen. Zu 7: Ranft, Max, geb. 5, 4. 08 in Halle/S.aale, Schmiedemeister, Goldberg, Kr. Parchim, Schulstr. 12 Approved For Release 2Rpl/ l 00415R006300030?05-3 FAY c ^tot y - i ( *OL Approved For Releaset2001/* Z(06-i a,14k )f OO415RO06300030005-3 Zu 8: 1, Siegfried Ranft, geb. 23. (ermordet) 2. Hannelore Rant, geb, 7. 6. 42 (ermordet) 3. Bernd Ranft, geb. 17. 2. 36 (Mordversuch) Zu 9: R. wurde am 30. 3. 49, 17.00 Uhr, vorlatifig fesUenommen and in das Polizeigefangnis Parchim eingeliefert. Die Witwe Lehmann, die Gold- berg am 29.3. 49,22.35 Uhr, in Richtung Westzorie verlassen hat, ist der Anstiftung zum Mord drfngend verdachtig. Fahndung wurde am 30.3. 49, 17.30 Uhr, , ingeleitet. Der Leiter der LBdVP, Abt, K fez, Unterschrift VP.-Inspekteur 1. Wann sind Meldungen zu er- statten? 2. Dutch wen sind Meldungen zu erstatten? 3. Auf welchem Wege sind Meldun- gen zu erstatten? 4. Wern sind Meldungen zu ler- statten? 5. Warum sind Meldungen zu er- statten? 6, Wieviel sogenannte ? gold:ene W" waren bisher bekannt? 7, Welche ?goldenen W" gehoren dazu? 8. Nach weviel ,goldenen W" hat' der Volkspolizist Bericht zu er- statten? 9. Um welche acht ?goldenen W" wurden die bisher tibliehen sieben erganzt? 10. Warum wurde dieses achte ,gol- dene W" in die Gruppe derjeni- gen Frageworter eingereiht; die den sog, roten Faden der polizei- lichen Arbeit darstellen? Sobald eine strafbare H'andlung ader ein besonderes Vorkommnis, welehes meldepflichtig ist, bekannt wird. . 2. Durch diejenige Dienststelle der Volkspolizei, in deren Bereich die Straftat bcarbeitet wird. 3. Fernschriftlich -' soweit keine Fernschre'bverbindungen vorhan- den sind, fernmiindlieh, 4. Der vorgesetzten Dienststelle. 5. a) Zur Information der vorgesetz- ten Dienststelle, b) zur Einleitung besonderer Ma0- nahmen. 6. Sieben, 7. Wann, wo, was, wie, womit, warum, wer. 8. Mach acht ?goldenen W", 10. Durch die Veranderung der ge sellschaftlichen Verhaltnisse kann and darf es fur die Beurteilung einer strzfbaren Handlung nicht gleichgiiltig sein, wen der Tater bei seiner Tat geschadigt hat. Gf(CR gnu t, rage: "T X" OFFIr p! r- It, Welche Bedeutung haben die acht ,,goldenen W" im Zusammenhang mit den Meldungen? 12. Welche Angaben sind im ,Be- treff" der Meldungen zu maelien? 13. Welche Angaben sind im ,Bezug" der Meldung zu machen? 14. Welche Angaben-gehoren zur ge- na,uen Tatzeit?'; 15. Wie it zu verfahren, wenn fiber die Tatzeit keine genauen Daten, sondern lediglich Vermutungen vorliegen? 16, Welche Angaben sind in Ziffer 2 der Meldung (wo) gefordert? I* 17, Welche Angaben sind in einzei- nen in bezug auf den Tatort zu geben? 18. Wie ist in den Meldungen zu ver- merken, ob es sich bei den An- gaben um den Tator.toder Fund- ort handelt? 19. Welche Angaben fallen unter Ziffer 3 der Meldung (was)? 20, Welche Angaben fordert die Ziffer 4 der Meldung (wie)? 21, Worfiber ist in Ziffer 5 der' Mel- . dung (womit) Bericht zu erstatten? 22, Welche Angaben werden unter Ziffer 6 der Meldung (warum) ge- fordert? 23. Welche Angaben fallen unter Ziffer 7 der Meldung (wer)? 24, Welche Einzelheiten gehoren zu den Angaben fiber -den Tester usw.? Approved For Release 1661Y4j/f fit - 3-00415R006300.030Q05-3 Antwort: 11. Die Punkte 1-8 der Meldung be- ziehen sich ausschlief3lich auf die acht ?goldenen W", 12. Angaben fiber das Delikt bzw. fiber das besondere Vorkommnis, 13, Angaben ;fiber (die Unterla.gen bzw. fiber den Vorgang, .die den Anlafl zur Meldung geben. 14. Tag, Monat, .lahr, Uhrzeit, .15. Die vermutliche Tatzeit ist mit ?vermutlich" zu kennzeichnen. 16. Angabe des Tatortes ;bzw. Ort ,des. besonderen Vorkominnisses. 17, Ort, Kreis, :Stral3e, Hausnummer, Stockwerk. 18. Hinter (der Ortsangabe ist in Klammern zu setzen, ob es sich um den Fund- oder Tatort han- delt. 19. Straftat bzw, Tafbefund, 20, Kurze Rekonstruktion des Her- gangs der Tat, soweit zum Zeit- punkt der Absetzun,g der Mel- dung moglich, 21, Ober Mittel and Werkzeuge, die zur Tat Verwendung fanden. 22. Angabe fiber die Beweggrfinde des Taters zur Tat. 23, Angaben fiber den Tester bzw. Teilnehmer oder diejenigen Per- sonen, die der Tat verdachtig sind, 24. Familienname ' (bei Frauen auch Madchenname), Rufname, Ge- burtsta.g, -ort, Beruf, Wohnort, Kreis, StraBe, Hausnummer, Stockwerk, LA-RDP83-00415R0063000300.D5-3 !01 %I Approved For Release 200'1/yft X51: 6fA-T . k3-004158006300030005-3 Zeitpunkt der Abfassung der Mel- dung eine der gesteliten Fragen nicht beantwortet werden kann? 25. Woruber ist unter Ziffer 8 der 25. Wer durch den Tater geschadigt h - Meldung (wen) Bericht zu er- a wurde. Hand ,At es sich um Sc statten? digung eine:, VE-Betriebes, ist dies besonders zu vermerken. 26, Welche Angaben sind als beson- ?dere Bemerkungen (Ziffer 9) in den Meldungen zu erstatten? Antwort: I 26, a) Angaben fiber sonstige Hin- weise, die fur die Beurteilung der Tat von Bedeutung sind. b) Angaben fiber sonstige Hin- weise, die fur die Beurteilung des Taters von Bedeutung sind. 27. In diesem Fall ist hinter die Frage ?unbekannt" zu setzen. 2. Doppelstunde Stoffgebiet: 1. Wiederholung des Stoffgebiets der 1. Doppelstunde, 2. schriftliche Anfertigung von Meldungen. 3. Doppelstunde Stofigebiet: Einteilung der strafbaren Handlungen. Im Rahmen der Aufgaben, die der Volkspolizei gestellt sind, ist jeder Ange- horige der Volkspolizei, ohne Rucksicht auf den Polizeidienstzweig, dem er angehort, verpflichtet, bei strafbaren Handlungen einzuschreiten. Dieses Einschreiten kann selbstverstandlich nur im Rahmen der gultigen Ge- setze erfolgen. Es ist daher Voraussetzung fur jeden einzelnen Volkspolizei- angehorigen, uber die Einteilung der strafbaren Handlungen genauesteus unterrichtet zu sein. Sic ist die Richtschnur for das Einschreiten and fur 'das gesamte Verhalten bei der Verfolgung strafbarer Handlungen. Fur die Einteilung von strafbaren Handlungen ist dieStrafandrohung, die in dem jeweiligen Gesetz festgelegt ist, entscheidend and nicht die Strafe, die im Laufe des gerichtlichen Verfahrens verhangt wird. Nach der Hohe der jeweils angedrohten Strafe wird unterschieden zwischen: a) Verbrechen, b) Vergehen, c) ljbertretungen. Als Verbrechen bezeichnet das Strafgesetzbuch diejen.igen strafbaren Hand- lungen, die bedroht sind: a) mit dem Tode, b) mit Zuchthaus. Approve or Release 2001/12/05: CIA-Rpe83-00415R006300030005-3 Ap roved For Releasii,200'1%12/0t' / $J`F &I f15R00.6300030005-3 Vergehen Sind strafbare Handly'g~;"'L&fFki `t s *41 V a) mit Gefangnis, b) -mit Geldstrafen von mehr als 150,-DM oder mit Geldstrafen schlechthin, 'Ubertretungen sind diejenigen strafbaren Handlungen, -die bedroht- sind: a) mit Geldstrafen his zu 150,- DM, b) mit Haft. Um 'festzustellen, in welche Kategorie der strafbaren Handlungen die jeweilige Tat einzugliedern ist, wind jedem Volkspolizeiangehorigen empfohlen, sich die einschlagigen GesetzesF estimmungen anzusehen, in denen am Schlufl die fur die Tat angedrohte Strafe vermerkt ist, Aus der Hohe der angedrohten Strafe ergeben sich auch die polizeilich zu treffenden MaBnahmen, Beispielsweise ist ein Tater, :der eines Verbrechens schuldig oder dringend verdachtig ist, in jedem Falle vorlaufi.g festzunehm,en, wed auf Grund der Hohe der angedrohtep Strafe - nhmlich Todes- oder Zuchthausstrafe - Fluchtver- dacht ge:geben 1st, Bel Vergehen ist die Festnahme an andere Voraussetzungen gebunden una zwar kann dieselbe nur erfolgen, wenn dringender Tatverdacht and a) Fluchtverdacht gegeben ist, der jedoch einer. besond:eren Begrundung bedarf (Begrundung des Fluchtverdachtes bei Verbrechen nicht erfor- derlich), oder dringender Tatvendacht and b) wQ Verdunkelungsgefahr gegeben ist, die gleichfalls einer stjchhaltigen Begrundung'bedarf, c) wenn Zweifel uber die Person des Taters bestehen, :d) wenn der Tater keinen festen Wohnsitz hat. Falls einer der vorstehend genannten vier Punkte beim Vorliegen einer Vber- tretung zutrifft, ist eine vorlaufige Festnahme ebenfalls gesetzlich gerecht- fertigt, 1. Welche Arten der strafbaren Handlungen kennt das Strafgesetz nach der Hohe der angedrohten Strafe? 2. Welche strafbaren Handlungen bezeichnet das Strafgesetz ale eirz Verbrechen? 1, Nach der Hohe der angedrohten Strafe unterscheidet das Strafge- setz zwischen a) Verbrechen, b) Vergehen, c) Obertretungen. 2. Ein Verbrechen ist' ein strafbare Handlung, die bedroht ist a) mit Zuchthaus, b) mit dem Tode. Approved For ReleaA $3-0041580063000300052'13 Approved For Release 44996-00415kOO6300'030005-3 - AtAwort; 3. Welche strafbaren Handlungen be- zeichnet das Strafgesetz als ein Vergehen? 4. Welche strafbaren Handlungen be- zeichnet das Strafgesetz als One tYbertretung? 5. Warum ist 'die Kenntnis der Ein- teilung der strafbaren Handlungen in Verbrechen, Vergehen and Vbertretungen fur den Volkspoli- zisten von besonderer Bedeutung? 6. Der einfache Diebstahl ist mit Ge- fangnis bis zu fiinf Jahren bedroht, Zu welcher Art der strafbaren Handlungen gehort diese Tat nach der Hohe der Strafandrohung? i 7. Raub ist mit Zuchthaus- bedroht. Zu welcher Art der strafbaren Handlungen gehort diese Tat nach der Hohe der Strafandrohung? 8, Mord ist mit dem Tod bedroht. Zu welcher Art der ?trafbaren Handlungen gehort diese Tat nach der Hohe der Strafandrohung? 9. Gemall ? 360 Ziffer 11, StGB, sind ruhestorender Larm and grober Unfug mit Geldstrafen his zu 150,- DM oder mit Haft bedroht. Zu welcher Art der strafbaren Hand- lungen gehort diese Tat nach der Hohe der Styafandrohung? 10. Die einfache Freiheitsberaubung ist mit Gefangnis oder mit Geld- strafe his zu 200,-- DM bedroht, Zu welcher Art der strafbaren Handlungen gehort diese Tat nach der Hohe der Strafandrohung? 3. Ein Vergehen ' ist eine strafbare Handlung, die bedroht ist a) mit Gefangnis, b) -mit Geldstrafe von mehr als 150,- DM odor mit Geldstrafe schlechthin. 4. Eine tTbertretung ist eine straf- bare Handlung, die bedroht ist a) mit Geldstrafe bis zu 150,-DM, ? b) mit Haft. 5. Die Kenntnis der Einteilung der strafbaren Handlungen dient ihm als Richtschnur fur sein Einschrei- ten and fur das gesamte Verhalten bei der Verfolgung strafbarer Handlungen. 6. Vergehen. 7; Verbrechen. 8. Verbrechen. 9. Ubertretungen. 10. Vergehen. L 1: 1 Approved For Releas 16? I R P 3-00415R006300030005-3 L 11, Wenn die Fre,iheitsberaubung bei 11. Verbrechen. spielsweise fiber eine Woche ge- dauert hat, 1st Zuchthaus bis zu 10 Jahren angedroht. Zu welcher Art der strafbaren Handlungen ge- hort diese Tat nach der Hohe der Strafandrohung? 12. Der schwere Diebstahi ist mit 12. Verbrechen. Zuchthaus his zu 10 Jahren be- droht, Zu welcher Art der strat- baren Handlungen geb;5rt these Tat nach der Hohe der Straf- androhung? 13. Der ? 1, Abs. 1 der WStVO be- 13. Verbrechen. sagt,. daB derjenige mit Zuchthaus and mit Vermogenseinziehung zu bestrafen ist, der die Durchfiih- rung der Wirtschaftsplane ader die Versorgung der Bevol?kerung unter den siaherbezeichneten Um`standen vorsatzlich gefahrdet. Zu welcher Art der strafbaren Handlung ge- hort diese Tat auf Grund der Hohe der Strafandroihung? 14, In Abs?atz 2' des gleichen Para-' 14. Vergehen. graphen der WStVO heiflt es: Liegt ein minder schwerer Fall vor odes' ist die Tat fahrlassig began- gen, so ist auf Gefangnis and auf Geldstrafe ader auf eine dieser Strafen zu erkennen. Zu welcher Art ,der strafbaren Handlungen ge- hort .der sogenannte minder schwere Fall oder -die fahrlassig begangene Tat dieser Art? - 15. Verbrechen gegen die Menschlich- 15. Verbrechen, keit sind gemaf9 Befehl Nr, 10 des Alliierten Kontrollrates mit Todes- strafe bzw, lebenslangIicher oder zeitlich begrenzter Freiheitsstra.fen bedroht. Zu welcher Art der straf- baren Handlungen gehort diese Tat auf Grun.d der Hohe$ rStrafan- drohung? ixt 43~> ~S~9FfIH~SbIRT Approved For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 Apprnved For Release 2001/12%05 KIAROP8N 415R006300030005-3 16. Der schwere Diebstahl ist mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren be- droht, Einem Tester werden im Laufe der gerichtlichen Hauptver- handlung mildernde Umstande zu- ,geb:illi,gt, and er wird zu einer Ge- fangni.sstrafe von zwei Jahren ver urteilt. Zu welcher Art der straf- baren Handlungen gehort die von ihm begangene Tat nach der Hohe der StrafandrohunV.. 17. Warum gehort die Tat zu den Verbrechen' and nicht zu den Ver- gehen? 18. Bei welcher Art der strafbaren Handlungen ist der Volkspolizist grundsatzlich berechtigt, den Tester ohne weiteres vorlaufig festzu- nehmen? 19, Warum ist die vorlaufige Fest- nahme bei Verbrechen gruildsatz- lich gerechtfertigt? . 20. Wann sind im Falle eines Ver- gehens die Voraussetzungen zu einer vorlaufigen Festnahme ge- geben? 17. Weil das Gesetz Zuchthausstrafe androht, Fir die Einstufung der strafbaren Handlungen in die Ka- tegorie der Verbrechen oder Ver- gehen ist die angedrohte and nicht die durch das Gericht ver- hangte StraFe mafigebend, 18. Bei Verbrechen. 19. Weil bei Verbrechen auf Grund der Hohe dcr angedrohten Strafe grundsatzlich Fluchtverdacht be- steht. 20. a) bei F1uciverdacht, b) bei Verdunkelungsgefahr, c) wenn Zweifel aber die Person des Testers bestehen, d) wenn der later keinen festen Wohnsitz hat. 4. Doppelstun5de Wiederholung des Themas: Einteilung der strafbaren Handlungen. 5. Doppelstunde Stoffgebiet: Die Arten der Schuld (Vorsatz and Fahrlassigk:eit). Ein Tester kann nur bestraft werden, wenn. er fur schuldi(= befunden wind. Das Strafgesetzbuch kennt zwei Arten der Schuld and zwar: a) den Vorsatz, b) die Fahrlassigkeit, 4 proved For Release 2001/4 C?FF1 M /ryy 'VM-00415ROO6300030005-3 For Release .2001/1215, llin6300030005-3 Unter Vorsatz versteht man das bewuflte Wollen einer strafbaren Handlung. Fahrlissigkeit hegt vor, wend der Titer die erforderliche Sorgfalt oder Auf- merksamkeit auger acht Mt. Falls der Titer den eingetretenen Erfolg nicht unmittelbar gewollt, ihn jedoch fiir moglich gehalten hat and fiir diesel. Fall damit einverstanden war, ist. gleichfalls Vorsatz gegeben, Bel Verbrechen ist als Art der Schuld stets der Vorsatz gefordert, Bei Vergehen tritt in -der Regel eine Bestrafung wegen fahrlassigen Handelns nur ein, wenn es !im Gesetz ausdriicklich vermerkt ist. Bei Obertretungen ist ~n der Mehrzahl fahrlassiges Hamde:ln ohne weiteres zur Strafbarkeit ausreichend, Die Arten der Schuld (Kontrol?lfragen) Frage: 1. Was versteht das Strafgesetz enter Schuld? 2. Welche Arten der Schuld kennt das Strafgesetz? 3, Was versteht das Strafgesetz unter Vorsatz? 4. Wann liegt Fahrlassigke-it vor? 5. Welche Art der ?Schuld liegt vor, wenn der Titer den eingetretenen Erfolg nicht unmittelbar gewollt, jedoch fur moglich gehalten hat and fir diesen Fall damit einver- ,standen 1st? 6, Warum liegt-Vorsatz vor? 7, Welche Art :der Schuld liegt stets bei einem Verbrechen vor? 8. Wann tritt bei Vergehen in der Regel die Bestrafung wegen fahr- lissigen Handelns ein? 9. Was sagt das Strafgesetz fiber die Bedeutung der Art der Schuld in bezug auf Ubertretung? 1. Den Titer mull bei Begehungfder rechtswidrigen Tat ein Verschul- den.treffen. 2. Zwei Arten: a) Vorsatz, b) Fahrlassigkeit. 3. bas bewuf3te Wollen einer straf- baren Handlung. 4, Wenn der Titer die erforderliche Sorgfalt oder Aufmerksamkeit aufler acht laflt. 6. Der Titer war mit dem Erfolg einverstanden. 7. Nur der Vorsatz. 8. Wenn es im Gesetz ausdrucklich vermerkt ist, 9. In der Mehrzahl ist bei Ubertre- tungen fahrlassiges Handeln ohne weiteres zur Strafbarkeit aus- reichend. 5'6 f.2? c IINClKUL Approved Forde&aQFPbV I2/6'!!, IA-RDP83-004i5R00630003005-3 I~; .si ~ t~;- Approved For Release 20 1/1,2/Q r. *CIA7RPN 415R006300030005-3 Beispiel 1: Der Tater B steckt aus Rache eine Scheune in Brand, 10. Welche Art der Schuld liegt vor? 11. Warum lie.gt diese Art der Schuld vor? Antwort: 10. Vorsatz 11. Weil der Tater -den Brand be- wul3t gewollt hat, Beispiel 2: Der Tater C zerschneidet ein elektrisches Hauptkabel, um die Produktion in einem Betrieb zu storen. 12. Welche Art der Schuld liegt vor? 13. Warum liegt diese Art der Schuld vor? 13. Well er die Storung der Produk- tion bewullt gewollt hat. Beispiel 3: Der Tater D wirft mit einem Stein nach einer Katze, um diese zu vertreiben. Der Stein trifft das dreijahrige Kind seines Nachbaro. 14. Welche Art der Schuld li~gt vor? 15. Warum liegt diese Art der Schuld vor? 16. Warum ist in diesem Falle kein Vorsatz gegeben?, 14. Fahrlassigkeit. 15. Weil er die erforderliche Sorgfalt I and Aufinerksamkeit aul3er acht gelassen and dadurch die Ver- letzung des Kindes verursacht hat. 16. Weil er die Verletzung des Kindes nicht gewollt hat. In der "Erweiterung des Fachwissens wind nun die Teilnahme behandelt. Die Kennntis and Unterteilung der Teilnahme ist fur die Aburteilung des Taters von Bedeutung. 14 Approved For Release 200" 1 CIA--1 DP 3-0041~5RO06300030005-3 U. S. OFFMAL ONLY Neben dem wirklichen-Tater (Tiijer ist derjenige, der die strafbare Handlung also die Tat - ausfiihrt), konnen noch mehrere Personen beteiligt sein (Teilnahme). Aufglfederung der Teilnahme: Neben der Taterschaft kennt das Gesetz die Teilnaihme, zu ihr gehoren: a) die Mittaterschaft (?) 47), b) die Anstiftung (? 48), c) die Beihilfe (? 49), Mittaterschaft liegt vor, wenn mehrere gemeinsam eine strafbare Handlung ausf iihren. Die Mittaterschaft ist strafbar bei alien idre:i Arten der straf:baren HanAwngen, also. bei: Verbrechen, Vergehen, 1Ubertretungen, Der Mittater erhalt die gleiche Strafe wie der Tater. Anstiftung: Als Anstifter bez.eichnet das Strafgesetz denjenigen, der in einem anderen vorsatzlich den Entschlufi zur Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung erweckt. Die Anstiftung ist gleichfalls strafbar bei allen drei Arten der strafbaren Han?diungen, also bei: Verbrec!hen, Vergehen, Ubertretungen, 'Eine Bestrafung wegen Anstiftung tritt jedpch nur ein,, wenn die mit Strafe bedrohte Handlung, zu der der Entschluf3 vorsatzlich erweckt wurde, auch tatsachlich begangen worden 1st oder wenigstens ein strafbarer Versuch vorliegt. Das Strafgesetz sieht fur den Anstifter die gleiche Strafe wie fur den Tater vor, Falls der Tater, in dem der Entschluf3 zur Begehung der Tat duTch den An- stifter erweckt wurde, von 'derselben freiwillig zuriicktritt ode; tatige Reue iibt - also keiner Bestrafung unterliegt - blei,bt der Anstifter den'nodh Falls der Anstifter in solchen Personen vorsatzlich den Entsc.hlut3 zur Begehung einer m-it Strafe bedrohten Handlung erweckt, die wegen Unzurechnungsfahfgkeit oder ander?er Strafausschliefiungsgriinde nicht zur Verantwortung gezogen werden konnen, gilt der Anstifter als Tater, wahrend die von ihm angestiftete Person in diesem Falle le'diglich als Werkzeug betrachtet wird, Beihilfe: Diejenigen Personen, die vor oder wahrend der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe leisten, bezeichnet das Strafgesetz als Gehilfen.. Die Beihilfe ist nur strafbar bei Verbrechen oder Vergehen and nicht bet. Ubertretungen. Approved For Rel a #3O' :'Id-PDP83-00415R0083000300O5-3 U. S. OFAt ONLY AppkS'tred For Release 2001/12/05 : CIADP83-00415R006300030005-3 Je nach der Art der Beteiligung des Gehilfen, ob er einen Rat gibt oder durch eine bestimmte Tat eine Hilfe leistet, spricht man von einer Rat- oder Tathilfe. Unterschiede, zwischen Beihflfe and Mittaterscbaft: a) Der Mittater betrachtet die Tat als seine efgene, er hat ein eigenes Infer- esse an der Tat. b) Der Gehilfe will eine fremde Tat unterstiftzen, ohne die Tat als seine eigene anzusehen, Er hat kein eigenes Interesse an der Tat. Unterschiede zwischen Beihille and Anstiftung; a) Der Anstifter hat in dem Titer den Entschlufl zur Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung hervorgerulen. Die Tat ging von dem Anstifter and ursprunglich nicht von dem Titer aus. b) Der Gehilfe unterstutzt den Titer. Er hat den Entschlul3 zur Tat nicht hervorgerufen, der Entschlull stand be- reits fest. Kontrollfragen Die Teilnahme Frage: Antwort: 1. Welche Arten der Teilnahme unterscheidet das Strafgesetz? 2. Wann liegt nach den Bestimmun- gen des Strafgesetzbuches Mit- titerschaft vor? 3, Bei welchen Arten der strafbaren Handlungen ist die Mittaterscbaft strafbar? 4. Welche Strafen erhalt der Mit- titer im Vergleich zum Titer? 5. Was versteht das Strafgesetzbuch unter. Anstifter? 6. Bei welchen Arten der strafbar n Handlungen ist Anstiftung sfraf- bar? 7. Wann tritt eine Bestrafung wegen Anstiftung jedoch nur ein? 8, Welche Strafen sieht das Straf- gesetzbuch fur den Anstifter vor? w 1. a) Die Mi.ttiterschaft (?47). b) die Anstiftung (? 48), c) die Beihilfe (?49). 2. Wenn mehrere gemeinsam eine strafbare Handlung ausfuhren. 3. Bei "Verbrechen, Vergehen and fibertretungen, 4. Die gleiche Strafe wie der Titer. 5, Anstifter ist derienigo, -der in einem anderen vorsatzlich den Entsehluli zur Begehung einerait Strafe bedrohten Handlung er- weckt, 6. Bei Verbrechen, Vergehen and Ubertretungen. 7. \Venn die snit Strafe bedrohte Handlung tatsichlich begangen warden Ls[ Oder wenigstens ein strafbarer Versuch vorliegt. 8. Die gleichen Strafen, die. fair den Titer bestinnnt sind. Approved For Release 2001/1le,4&b A-- 00415R006300030005-3 OFFI(i A I C. Ot4 S. JG%AE 1 tt,ypi I g-UL Approved For Release 2001/12/05 : CI FR' -0az~ R006300030005-3 Frage; Antwort; 9, Was sagt das Strafgesetzbuch uber die Stralbarkeit des An- stifters, wenn sler Tater freiwillig zuriicktritt oder tatige Reue' iibt? 10. Vie behandelt das Gesetz den Anstifter, wenn er solche Per- sonen anstiftet, die wegen der Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden kohnen (Unzurechnungs- fahige usw.). 11. Warum gilt in ?diesem Falle der Anstifter als Tater? 12, Wie bezeichnet das Strafgesetz denjenigen, der Beihilfe leistet? 13, Wer gilt nach dem Strafgesetz als Gehilfe? 9. Die fur den Tater geltenden Straf- ausschlieflungsgriinde ' kommen dem Anstifter nicht zugute. Er bleibt strafbar. 10. Anstifter gilt als TSter, 11. Weil diejenigen, die fiir die Tat nicht verantwortlich gemacht wer- den konnen, lediglich als Werk- zeug anzusehen sind. 12.. Als Gehilfen. 13, Wer dem TMer vor Oder wahrend der Begehung- eines Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder Tat wissentlich Hille leistet, 14, Wann leistet also der Ge.hilfe in bezug auf den Zeitpunkt der Aus- fiihrung der Tat seine Hilfe? 15. Zwischen welchen Arten der Bei- hilfe unterscheidet das Strafge- setz auf Grund der Art der Teil- nahme an der Tat? - 16, Bei welchen Arten der strafbaren Handlungen ist die Beihilfe straf- bar? 17. Welcher . Unterschied besteht zwischen Beihilfe and Mittater- schaft? , 14, Vor Oder wahrend der Begehung der Tat, 15. Zwischen Rat- and Tathilfe, 16. Bei Verbrechen and Vergehen. 17. a) Mittaterschaft, Der Mittater betrachtet die Tat als seine eigene. Er hat ein eigenes Interesse an der Tat. b) Beihilfe; Der Gehilfe will eine- fremde Tat unterstfftzen, ohne cue Tat als seine eigene anzusehen, Er hat 'kein eigenes Interesse an der Tat, Approved For Rele e 2 01/12/05 :tCIA-RDP83-00415R006300030008-3 Approved For Release 2001(12/ 18. Welcher Unterschied besteht zwischen Beihilfe und Anstiftung? 18. a) ?Anstiftung: Der Anstifter hat in dem later denEntsehluf3 zur Steal tat her- vorgerufen. Die Tat ging von dem Anstifter aus, nicht von dem Tester, b) Beihilic; Der Gehilfe unterstiitzt den Titer, Er hat deti EntsehluB zur Tat nicht hervorgerufen, der Entschluf3 stand bereits fest. A, B und C beabsichtigen, gemeinsam bei D einen Einbruchsdiebstahl zu ver- uben und die Beute gleichmaf3iig zu vertcilen, Wahrend. A und B die Haustur gewaltsam i ffnen, verbleibt C im Garten, um A und B ?gegebenenfalls recht- zeitig zu warnen. 19. Welcher der Beteiligten ist wegen Mittaterschaft zu bestrafen? 20. Warum sind A, B und C wegen Mittaterschaft zu bestrafen? 21. Warum gilt auch C als Mittater, obgleich er in anderer Weise als A und B beteiligt ist? 22. Woran erkennt man, ob der Be- teiligte die Tat als ?seine eigene" betrachtet? 23. Warum hat auch C ein besonderes Interesse an der Tat? 24, Was sagt das Strafgesetz fiber die Strafbarkeit der ?Mittater"? 20. Sie fuhren eine strafbare Hand- lung gemeinsam aus. 21. Es nst nicht erforderlich, daB jeder Tester sich in der gleichen Weise beteiligt. Entscheidend ist, dal er die Tat als seine eigene be- trachtet. 22. Derjenige, der die Tat als seine eigene betrachtet, hat immer ein efgenes Interesse an der Tat. 23. Er ist an der Beute beteiligt. 24. Wenn mehrere eine strafbare Handlung gemeinschaftlich aus- fuhren, so wird jeder als Tester be- straft , Beispfel 2; A verspricht B Goldwaren im Werte von 3000,- DM fu; den Fall, daB er sich bereit erklart, C zu toten, B erschieBt C. Ftage: Ant%ort: 25. Welcher der Beteiligten ' macht 255. Sowohl A ais such B, -' sick strafbar? 26. Welcher strafbaren Handlung 26. Des b'lordes (? 211 StGB). macht sich B schuldig? 27. Welcher strafbaren Handlung 27. Anstiftung rum Mord, macht sich A schuldig? Approved For Release 2001/12/05: CIA-$3-004158006300030005-3 RQP88-00415R006300030005-3 Approved For Releale'lv- Frage: 4 /'rl~-00415R006300030005-3 1 28. Wdrum macht A sich der An- stiftung=-zum Mord schuldig? 29. Warum macht A 'sichnicht der Mittaterschaft schuldig? 30. Warum macht A sich nicht der Beihilfe schuldig? 31. Welche Strafen sieht das Strafge- setz fur den Ansbifter vor? 28, Er hat in B vorsatzlich den Ent- schlufi zur Straftat hervorgerufen, 29, Er hat den Mord nicht gemeinsam mit B ausgefiihrt. 30, Ein Gehilfe untersttitzt lediglich den Tater, der seinen EntschluB bereits gelafit hat, wahrend A in B den Entsehlufi zum Mord erst "hervorgerufen hat. 31. Die gleichen Strafen, die fur den Tater bestimmt sind. Beispiel 3: A beabsichtigt dem B aus seiner verschlossenen Garage. einen PKW zu ent- wenden,? Er' bittet seinen Bek'annen C, der als Angestellter im Dienste des B steht, ihm zu sagen, auf welchem Wege er am besten mit dem Wagen ab- fahren konnte, ohne tlen Hauptweg zu benutzen. C nennt A, einen giinstigen Weg. Im Lauf'e des nachsten Tages entwendet A den PKW unter Erbrechen der Garage and benutzt bei seiner Abfahrt den von C genannten Weg. 32. Ist neben A auch C strafbar? 33. Welcher strafbaren Handlung macht C, sich schuldig? 34, Warum macht C sich der ?Bei- hilfe" zum Einbruchsdiebstahl schuldig? 35, Warum ist C n?ich.t als Mittater zu bestrafen? 36, Wodurch ist die 1,Rathille" geben? Antwort: 32, Ja. 33, Beihilfe zum Einbruchs?diebstahl. 34, Er hat den Tater vor Begehung des Einbruchdiebstahls (Ver- brechen nach ? 243) durch Rat wissentlich Hilfe geleistet. 35. a) Er hat die Tat nicht gemein- schaftlich mit A ausgefuhrt. b) Er betrachtet die Tat ni'cht als seine eigene. 36. Er hat A durch die Angabe des Weges wtssentlich einen Rat erteilt. A beabsichtigt, dem B aus seiner verschlossenen Garage einen PKW zu ent- wenden. Sein Bekannter C, der als Hausangestellter im Dienste des B steht, hat,durch A von dieser Absichtierfahren, C, der fur den VerschluB der Garagen- tur verantwortlich vst 1af;t~= ese wis'"seritlich offen. A entwendet den PKW, sit 4r Approved For Release 60'I/12/05: CIA-RDP83-00415R00630003000-3 SE(RE1( 1 Dt. Approved For Release 20010(ff.1111kbs88415R006300030005-3 Frage: Antwort: 37. Welcher strafbaren Handlung 37. Der Beihilfe zum Diebstahl. macht sich C schuldig? 38. Warum macht C sich der Beihilfe 38. Er hat dg in Tater zur Begehung schuldig? des Diebstahls durch die Tat 39. Wodurch ist die ?Tathilfe" ge- geben? 40. Warum ist C nicht als Mittater strafbar? wissentlich Hilfe geleistet. 39. ~ hat die Tur wissentlich nicht verschlossen, urn A dadurch zu unterstiitzen. 40. a) Er hat die Tat nicht gemein- schaitlich mit A ausgefuhrt, b) Er betrachtet die Tat niche als seine cigene, Weil er kein eigeneslnteresse an der Tat hat. Aus den Traktorenlieferungen der Sowjetunion hat die MAS in X-Dorf zwei hochwertige Traktoren erhalten. A, B and C haben die Absicht, diese Traktoren zu beschadigen and zum Aus- fall zu bringen, um den Anschein zu erwecken, d.aB es sich beI den Traktoren um minderwertiges Material handele. Sic wenden sich an D, der als Fahrer des einen Traktors eingesetzt ist and setzen ihn von ihrem Vorhaben in Ken_ntnis. Als sie ihn auffordern, such mit ihnen gemeinsam an der Beschadigung zu be- teiligen, lehnt er as mit der Begrundung ab, daB bei Feststellung der Tat der Verdacht zweifellos auf ihn gelenkt wurde, da er'wegezi antisowjetischer Ein- stellung bekannt sei and bereits abfallige AuBerungen Ober die Traktoren ge- macht hatte. Da A, B and C merken, daB D sich an der Ausfuhrung der Tat keineswegs .beteiligen wurde, nehmen sic von einer weiteren Uberredung Abstand and fragen ihn lediglich, welchen Eingriff er vorschlagen wurde, D cmpfiehlt A, B and C, einen besonders empfindlichen Teil zu beschadigen. In der Nacht zum nachstfolgenden Tage fuhren A and B die technischen Hand- lungert aus, die zur Beschadigung fuhren, wahrend C vor dem Maschinenschuppen Wache steht, um A and B vor Uberraschung^n zu schutzen. Am nachsten Tage fallt der Traktor fur langere Zeit von der Friihjahrsbestel- lung aus: 41, Welche.der-vorstehend genannten Personen machen sick strafbar? 42. Welche Arten der Teilnahmen 'liegen fur die einzelnen Beteiligten vor? 43, Welcher strafbaren HandIung-sind somit A, B and C schuldig? 44. Welcher strafbaren Handlung ist D schuldig? 42. a) A, B and C. Mittaterschaft, b) D: Beihilfe. 43. Der Mittaterschaft zur Sabotage. 44. Der Beihilfe zur Sabotage. 49proved For Release 2001/1 5 i:c1/1. R Fa00415R006300030005-3 U. S. OFFICIALS ONt! Approved For Release 2QqV1c/ 45, Zu welcher Art der strafbaren Handlungen gehort die Sabotage nach der Hohe der Straf- androhung 46. Warum gehort die Sabotage nach der Hohe der Strafandrohung zu den Verbrechen? 47, Warum sind A, B and C der Mit- taterschaft zur Sabotage schuldig? 48. Warum gilt auch C als Mittater, obgleich er rich an der technischen Durchfiihrung der Beschadigung nicht bete,iligt, sondern lediglich Posten steht? 49, Welche Strafe hat C im Vergleich zu A and B zu erwarten? 50. Warum ist D der Beihilfe zur Sa- botage schuldig? 51, Wodureh ist die Rathilfe gegeben? 52, Welche Strafe hat der Gehilfe im Vergleich zum Tater im allge- meinen zu erwarten? Beispiel 6; 415R006300030005-3 46? Weil sie mit Zuchthaus oder To- desstrafe bedroht ist, 47. Sic fahren these strafbare Hand- lung gemeinsam aus. 48. Er ist an der Beschadigung selbst interessiert and betrachtet die Tat als seine eigene, 50, Er, hat vor Begehung der Sabotage durch Rat wissentlich Hilfe ge- leistet. 51. D hat A, B and C empfohlen, das' Getriebe zu beschadigen. 52. Strafen his zur gleichen Hohe der- jenigen, die fur den Tater vorge- sehen sind. A teilt dem in der volkseigenen Kammgarnspinnerei X'beschaftigten Werk- meister B mit, da13 er beabsichtige, hochwertige Maschinen zu beschadigen, um dadurch -die Produktion zu beeintrachtigen. Auf die Frage des A, welche Maschinen besonders leistungsfahig and fair die Erfullung des Planes besonders wichtig sind, nennt ihm B die Maschinen 9, 11, 15. A fdhrt die Tat durch and verursacht die Zerstorung der drei Maschinen, Frage; Antworta 53. Welcher strafbaren Handlung ist A schuldig? 54, Macht auch B sich strafbar? 55, Welcher strafbaren Handlung macht B sich schuldig? 53. Der Sabotage, 54. Ja. 55. Der Beihilfe zur Sabotage, 7. Doppelstunde Wiederholung der 5. and 6. Doppelstunde in seminaristischer Form. 8. Doppelstunde Stoffgebiet, Verpflichtung der Polizei zur Verfolgung strafbarer Handlungen. Unterlassung der Str.afverfolgung. Wann kann von einer Strafverfolgung abgesehen warden? Approved For Releaset20ql/MpfClktit-6REf3-00415ROO63000300OW fIa~t ? ? Approved For Releast1 c : CIA-RDP 3-00415R006300030005-3 Nach ? 163 StPO ist die Polizei verpflichtet, strafbare Ilandlungen zu erfor- schen, zu verfolgen und die der Aufklarung dienenden MaBnahmen unver- zuglich zu treffen. Angehorige der Polizei, die eine ihnen zur Kenntnis gelangende strafbare Handlung nicht anzeigen bzw, nicht verfolgen, setzen sich selbst einer straf rechtlichen bzw, disziplinarischen 'Verfolgung aus. Die Bestimmungen des ? 346 StGB besagen, daB u. a. in Volkspolizist, der vermoge seines Amtes zur Mitwirkung bei einem StrafverEahren oiler bei der Vollstreckung einer Strafe berufen ist und wissentlich jemand der im Gesetz vorgesehenen Strafe oder MaBreglung entzieht, wegen sogenannter ,Unter- lassung der Strafverfolgung" mit Zuchthaus bis zu 5 Jabren bestraft werden kann. Selbst fiIr den Fall, daB mildernde Umstinde vorhanden sind, tritt Ge- fangnisstrafe nicht unter einem Monat ein. Auf Grund der Hohe der ange- drohten Strafe (mit Zuchthaus) gehort die Unterlassung der Strafverfolgung also zu den Verbrechen. Sie stellt ein sogenanntes Offizialdelikt dar, das stets von Amts wegen zu verfolgen ist. Jeder Volkspolizist, der von einer straf- baren Handlung aus eigener Wahrnehmung und Feststellung oder durch Anzeigeerstattung oder auf sonstigem Wege Kenntnis erhalten hat und die Strafverfolgung aus irgendeinem Grunde wissentlich unterlaBt, begeht die vor- stehend angefuhrte strafbare Handlung, Der gesetzliche Tatbestand 1st erfiilIt, wenn die Unterlassung der Strafverfolgung wissentlich erfoigte, d, h. daB Fahr- lassigkeit als Art der_Schuld zur Erfullung des Tatbestandes nicht ausreicht. Zur Erfullung des Tatbestandes ist also erforderlich, daB der Volkspolizist sick dessen bewuflt ist, daB er durch die Unterlassung der Strafverfolgung den Titer der Strafe entzieht. Diese vorhergehend angefuhrten Strafbestimmungen erstrecken sich jeidoch nur auf die Unterlassung der Stralverfolgung in bezug auf gerichtliche strafbare Handlungen, nicht auf Disziplinarfalle. Die Folgen, die sich Mr jeden Volkspolizsten aus der Unterlassung der Strafverfolgung ergeben, sind eindeutig aufgezeichnet. Neben der strafrechtlichen Verfolgung einer wissentlichen Unterlassung des Strafverfahrens usw. reicht selbstver- standlich die fahrlassige Unterlassung der Strafverfolgung zur disziplinaren Bestrafung aus. Abgesehen von den zu erwartenden Folgen bei wissentlicher oder fahrlassiger Unterlassung der Bearbeitung der Vorgange, liegt eine beschleunigte Bear- beitung und Aufklarung simtlicher angefallener Straftaten im besonderen Interesse der Volkspolizei als Voraussetzung zur Wahrung der demokraf,ischen Gesetzlichkeit. Gerjngfugige strafbare H'andlungen, die nicht gesellschaftsgefahrlich sind und an deren Verfolgung somit kein offentliches Interesse besteht, unterliegen nicht der Anzeige bzw. Strafverfolgungspflicht. Diese Moglichkeit, von einer An- zeige bzw. Strafverfolgung als Volkspolizei Abstand zu nehmen, bezjeht sich jedoch nur auf Ubertretungen, die von der Polizei abgestraft werden und ist lediglich dann zulassig, wenn bei dieser Cibertretung 1. Die Schuld des Titers gering 1st, 2. die Folgen der Tat unbedeutend sind und 3. an der Verfolgung der Tat auf Grund nicht gegebenen Gefahrdung der Gesellschaft kein offentliches Interesse besteht. proved For Release 21 QMtj ;R 4 P83-00415R006300030005-3 U. S. FKCIA i L Al kOL Das Recht, von der Anzeige bzw. Strafverfoigung im Falle dieser geringfugigen Ubertretungen Abstand zu nehmen, entbindet den Volkspolizisten jedoch nicht von der Verpflichtung, in jedem Falle einen entsprechenden Vermerk akten- kundig niederzulegen. Bei geringfugigen, nicht gesellschaftsgefahrlichen Vergehen, an deren Ver- folgung kein offentliches Interesse besteht, kann die ?Staatsanwaltschaft mit Zustianmung des Amtsrichters von der Erhebung der offentliches_ Klage ab- sehen, wens gleichfall:s die Schuld des Taters gering 1st and die Folgen der Tat unbedeutend Od. Fallt ein derartiges geringfugiges Vergehen bei der Polizei an, besteht die Moglichkeit, der Staatsanwaltschaft einen von dem zustand.igen Leiter unter- schriebenen Vorschlag zu unterbreiten, von der strafrechtlichen Verfolgung des Vergehens abzusehen. Die Entscheidung liegt gemafl ? 153 StPO im Falle der geringfugigen Vergehen vorstehender Art somit nicht bei der Polizei, sondern bef der Justin, wahrend im Falle der geringfugigen Obertretungen die Ent- scheidung der Polizei obliegt. Diese in der Strafprozelordnung gegebenen Rechte sollen jedoch Ncht dazu dienen, bei der Aufklarung and Bearbeitung- strafbarer Handlungen als der Weg des geringsten Widerstandes ausgenutzt zu werden, indem man ,lastige" oder fur die Bearbeitung unangenehme Vorgange unter these Bestimmungen zu. bringen versucht. Andererseits sollen jedoch diejenigen geringfugigen strafbaren Handlungen, die nicht gesellschaftsgefahrlich sind, an deren Ver- folgung die Offentlichkeit somit kein Interesse hat, bei denen die Schuld des Taters gering ist and die Folgen der Tat unbedeutend sind, der strafrechtlichen Verfolgung nicht unterliegen, um die Kriminalpolizei and Justiz nicht unnotig zu belasten. 1. Weiche Folgen zieht die Unter- lassung- den Strafverfoigung fur den Polizisten nach sich? 2. Wann tritt im allgemeinen eine gerichtliche Bestrafung wegen Un- terlassung: der Strafverfolgung ein ? 3, Wann ist die Unterlassung der Strafverfolgung gegeben? 4. Was besagt der ? 346 StGB uber die Unterlassung der Strafverfol- gung? 1. Der Polizist setzt sich selbst strafrechtlicher bzw, disziplina- rischer Verfolgung aus. 2. Bei vorsiitzlicher (wissentlicher) Unterlassung der Strafverfolgung. 3. Wenn ein Polizist die ihm zur Kenntnis gelangende strafbare Handlung nicht aazeigt bzw, , nicht verfolgt. 4. Wer vermoge seines Amtes zur Mitwirkung eines Strafverfahrens oder bei der Vollstreckung einer Strafe berufen ist und: wissentlich jemand der im Gesetz vorgesehe- nen Strafe oder Ma[3regeln ent- zieht, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft, Willi Approved For Relea 83-00415R006300030006-3. ~~1 ~r~iilil~~ Approved For Release I Frage: 5. 'Zu welcher Art der strafbaren Handlungen gehort nach der Hoh:e der Strafandrohung die vor- satzliche bzw. wissentliche Unter- lass?ang der Stralverfolgung? 6. Warum gehort these strafbar'e Handlung zu den Verbrechen? 7. Gehort die vorsatzliche Unter- lassung der Strafverfolgung zu den Offizialdelikten oder An- tragsdelikten,? 8. Was bedeutet die Zugehorigkeit zu den Offi,zialdelikten in bezug auf die Einleitung der Strafvei- folgung gegen den Polizisten? 9. Wann spricht man in bezug auf die Schuld von einer wissentlichen Unterlassung der Strafverfolgung? 10. Wann ist an Stelle einer gericht- lichen Bestrafung wegen Unter- lassung der Strafverfolgung eine disziplinarische Bestrafung m8g- lich? 11. Welche besondere politische Be- deutung hat die beschleunigte Be- arbeitung samtlicher der Straf- verfolgung unterliegender Straf- taten? 12. Wann kann von der Verfolgung stralbarer Handlungen Abstand genommen werden, ohne sich der Unterlassung der Strafverfolgung schuldig zu machen? 6. Well sie mit Zuchthaus bedroht ist, 8. Dab die wissentliche Unter- lassung der Strafverfolgung als Offizialdeliki stets von Amts wegen zu vr:rfolgen ist. 9. Wenn der P-lizist sich dessen be- wuBt war, rsaB er durch die Un- terlassuung der Strafverfolgung den Tater net Strafe entzieht. 10. Wenn die Unterlassung der Straf- verfolgung nicht wissentlich, son- dern durch I, ahrlassigkeit erfolgte. ll_ Im Interesse der \rahrung der de- mokratischea Gesetzlichkeit er- wachst -die ?rmgehende Verfolgung and Aufkla-ung strafbarer Hand- lungen jedern Volkspolizisten zu einer besonderen Pflicht. 12. Wenn es rich um geringfiigige Straftaten handelt, bei denen a) die Schuld de* Tiiters gering ist and b) die Folgen der Tat unbedeu- tend sind and c) die strafbare liandlung nicht gesellschaftsgeli hrlich ist and an der Verfolgung demzufolge kein offcntliches Interesse be- steht. Approved For Release 2001%11id5 : CIA- ' P -00415R006300030005-3 U.~ :$ Approved For Release 2001 21D5,; Frage: 13. Bei welcher Art der strafbaren Handlungen kann die Polizei von sich aus von der Verfol,gung straf- barer lfandlungen absehen, ohne eine Eritscheidung des Gericht-, einzuholen, wenn in sonstiger Hinsicht die vorstehend geforder- ten Vorsussetzungen gegeben sind? 14, Welche Verpflichtung erwachst jedoch dem Polizisten, falls er, wegen der angefuhrten Gering- fugigkeit von der Stralverfolgung einer Ubertretung absieht? 15. Bet wem liegt die Entscheidung, wenn von der Verfolgung eines geringfugigen Vergehens unter den als Antwort 12 die Geringfugig- keit begrundeten Voraussetzun- gen Abstand genommen wird? 16, Wie verhalt sich ' die Polizei, ?wenn ein derartiges geringfiigiges Vergehen be,i der Polizei ange- fallen ist? 17, Welche gesetzlichen Bestimmun- gen gestatten der Polizei von der Verfolgung der geringfugigen Ubertretung rem Sinne der Ant- wort 12 and auch des diesbezug- lichen geringfugigen Vergehens seitens der Staatsanwaltschaft mit., Zustimmung des Amtsrichte'rs Ab- stand zu nehmen? A 1 60415R006300030005-3 Antwort: 13. Bei geringfugigen Ubertretungen. 14. Er hat seen erfolgtes Einschreiten and die Begrundung der Unter- lassung der Strafverfolgung als Eintragung oder sonstigen akten-, kundigen Vermerk niederzulegen. 15. Beim Staatsanwalt mit Ureter- " etiitznng des Amtsriehters. 16. In einem vom Dienststellenleiter eigenhandig zu unterschreibenden Vorschlag wird der Staatsanwalt- schaft unter Begrundung der ge- gebenen Geringfugigkeit unter- breitet, von einer strafrech.tlichen Verfolgung abzusehen. 9. Doppelstunde Gesamtwiederholung, 10. Doppelstunde Schriftliche Priifungsarbeit. C~ i.. Approved For Release +4~/O "d 11- P83-00415R006300030005-3 U. , fFFK1ALS ONLY Approved For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 Approved For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 Approved. For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 IMIIA Verlag fir Polizei-Fachliteratur G.m.b.H. B.eiln-Wilholmsruk Approved For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 M S. OFFICIALS yojij l Approved For R~&9Ic CIA-RDP83-00415R0063000 05-3 Nur fir den Dienstgebrauch 25X1A THIS DO NO S AN ENCLOSUW'rO Schulungs-~heft Nr.2 Or die Spezia lfcichschulung der Schutzpolizei (8 Doppelstonden) Herausgegeben von der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei Hauptabteilung Schutzpolizei Berlin, Mai 1950, Approved For Release 2001J1 50f)FPj tt~~ f ' ,UIVLJT158006300030005-3 ~ Approved For Release'tgitlf2/0'S-4iA-%DP83-00415R006300030005-3 P nnr V (8 Doppelstunden j,e 100 Minuten) i..Doppelstunde Stoffgebiet: ?Die Kriminalanzeige." a) Allgemei.nes, b) Form and Inhalt der Kriminalanzeige, 2. Doppelstunde Stoffgebiet: Inhalt der Krimlinalanz.eige; Der Kopf der Vorderseite des Vordruckes. Erlauterun.g der Rubriken 1 and 5 der Vorderseite des Vordruckes. 3. Doppelstunde Stoffg?ebiet: Inhalt der Kriminalanzeige: Die Ruckseite des Vordruckes. a) Darstellung des Sachverhaltes, wenn der Anzeigeerstatter eine aul3erhalb der Polizei stehende Person ist, b) Darstellung des Sachverhaltes, wenn die Anzeige von einem Volkspolizisten erstattet wi-rd. c) Die Anwendung der ,8 goldenen W" be! der Darstellung des Sachverhaltes, ? 4. Doppelstunde Stoffgebiet: Darstellung des Sachverhaltes: Anzeigeerstatter keen Polizist - Tater bekannt. 5. Doppelstunde Sto#fgebi?et: Darstellung. des Sachverhaltes: Anzeigeerstatter kein Polizist - Tager unbekannt. 6. Doppelstunde Stoffgebiet: Darstellung des Sachverhaltes: Anzeigeerstatter Polizist - Tater bekannt. 7. Doppelstunde Stoffgebiet: Darstellung des Sachverhaltes: Anzeigeerstatter Polizist - Tater unbekannt, 8. Doppelstunde. Ausfiillung der Kontrollabschnitte 1 and 2 der Kriminal- anzeige. Gesamtwiederholung und schriftliche Prufungsarbei-t fiber das Stoffgebiet des Spezialschulungsheftes Nr, 2, Die in der Praxis ang.efallenen Anzeigen sind in der 4,-7. Doppelf stunde zu uberprufen and in seminaristischer Form zu behandeln., Approved For Release 0 ep/ebh RDP83-00415R006300030005-3 U. S. OFFICMACS nNi I $k(CC IVt4TROL Approved For Release 21151 I G - lO M0415R006300030005-3 Einleitung Mit dem Stoffgebiet des Schulungsheftes Nr 2, der Einfuhrung and Bearbeitung der Kriminalanzeige, werden wesentliche Hinwelise zur Qualifizierung der, polizeilichen Arbeit gegeben. Die Einfuhrung der Kriminalanzeige .bedeutet eine grundlegende Anderung des gesamten Anzeigewesens, das bisher in seiner Wichtigkeit verkannt wurde and in keinem Falle der Forderung einer guten qualifi- ziertgn Arbeit Rechnung trug. Wahrend die bisher ubliche Strafanzeige lediglich der Aufnahme des Sachverhaltes diente, wobei in den wenig- sten Fallen die ?8 goldenen W" Anwendung fanden, and die keinerlei Anleitung zur Bearbeitung gab, unterscheidet sich die Kriminalanzeige hiervon wesentlich. Sie gibt in erster Linie dem Volkspolizisten eine Anleitung fur die Bearbeitung des Vorganges. In ihr sind die einzelnen,? unbedingt zur Durchfuhrung kommenden Arbeiten angefuhrt, so data bei richtiger ?Anwendung der gege.benen Hinweise eine qualifizierte Be- arbeitung gewahrleistet ist. Mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung, der Erfullung and Ubererfullung der W.irtschaftsplane erwachst fur uns als Volks- polizist die Aufgabe, unsere Arbeit weitmoglichst zu koordinieren and qualifizieren, um den Schutz der demokratischen Ordnung zu sichern, Mit der Einfuhrung der Kriminalanzeige wird hierzu ein wesentlicher Schritt getan. Es kann fur uns nicht unwichtig sein, wer durch sine begangene strafbare Handlung geschadigt worden ist and welcher Unter- schied zwischen dem Wert and dem entstandenen Schaden einer straf- baren Handhtng besteht. Die richtige Anwendung der ?8 goldenen W" and hierbei besonders die hinzugekornmene Frage ?Wen geschadigtr' wird unsere Arbeit auf einen hoheren Stand bringen. Die Schulung nach ,dem Stoffgebi,et des Schulungsheftes Nr, 2, von diesen Gesichtspunkten gesehen durchgefuhrt, wird uns befahigen, unsere Aufgaben besser zu losen. Die Kriminalanzeige Mit der Einfuhrung der Kriminalanzeige ab 26. Marz 1950 hat die Aufnahme derselben in der Regel durch den fur das anfallende Delikt zustandigen Sachbearbeiter -der Kriminalpolizei zu erfolgen. Von der Schutzpolizei sind Anzeigen uber ,kriniinelle Delikte" n.ur noch aufzunehmen, wenn: 1, sick keine Dienststelle der Kriminalpolizei in dem Ort befindet., in welchem die betreffende Dienststelle der Schutzpolizei stationiert ist oder 2. der Schutzpolizei die strafbare Handlung kriminellen Charakters nicht durch Anzeige von aul3erhalb der Polizei stehenden Personen, s.ondern durch eigene Feststellung bekannt wird. Approved For Release 2W41 t21Ofiv/ P83-00415R006300030005-3 u. s. o iAtbp.- Approved For Release 206"1/l#/C&:(i 1ik - 15R006300030005-3 In alien anderen Fallen sind die Anzeigeerstatter durch die Schutz- po.lizei an die im gleichen Ort stationierte Kriminalpolizei zu verweisen, Die Verpflichtung der Schutzpolizei, mit Bekanntwerden einer straf- baren Handlung alle zur Strafverfolgung and Ergreifung des Taters erforderlichen SofortmaBnahmen verantwortlich einzuleiten, wind hier- durch nicht eingeschrankt, Zu diesen SofortmaBnahmen, die enter gleichzeitiger Benachrichtigung der nachsten Dienststelle der Kriminalpolizei selbstandig and his zum Eintreffen der Kriminalpolizei bzw. 'zur Erteilung anderer Anweisungen der Kriminalpolizei unverzuglich zu treffen sin?d, gehort auB?er den MaBnahmen zur Ergreifung des Taters die Sicherung des Tatortes. Andere, in das Aufgabengebiet der Kriminalpolizei fallende MaB- nahmen sind nur zu tatigen, wenn Gefahr im Verzuge ist Oder eine An- weisung der Kriminalpolizei vorliegt. Verantwortlich fur die Bearbeitung von Vorgangen, fur welche e.in.e Kriminalanzeige erstellt wurde, ist die Kriminalpolzei. Aus diesem Grunde hat auch im SchluB des Vordruckes der Kriminalanzeige der zustandige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei die Unterschrift vorzunehmen. Fur geringfiigige, also sogenannte nichtkriminelle Vergehen and Uber- tretungen, wird keine Kriminalanzeige erstellt. Diese Delikte werden weiterhin auf den bisher ublichen , Strafanzeigen" aufgenommen and von der Schutzpolizei selbstandig verantwortlich bearbeitet and an die Straf- verfolgungsbehorde abgegeben. Zur besseren Ubersicht werden nachfolgend die Delikte aufgefiihrt, von welchen eine Kriminalanzeige zu erstellen ist: 1. Alle Delikte des Strafgesetzbuches (mit Ausnahme der unter 6. angefi hrten Delikte). 2. Alle Verstofle gegen Wirt schaftsbestimmungen un:d -gesetze: a) Wirtschaftsstrafverordnung, b) Spekulationsgesetz, c) weitere einschlagige Verordnungen. 3. Alle Verstoffe gegen Gesetze and Befehle Bowie Anordnungen der SMAD and des Kontrollrates. 4. Bei a) unbekannten Toten, b) Verkehrsunfallen mit Todesfolge, c) Petri ebsunfallen mit Todesfolge, d) sonstigen Unfallen mil Todesfolge, e) Branden, f) Gefangenenentweichungen. 5. Bei Selbstmorden ist eine formlose Anzeige aufzunehmen, aber trotz- dem die statistische Erfassung bei der Alxt. K der VPA vorzunehmen. Approved For Release /tjlADP83-00415R006300030005-3 U. S. OFFMAI.S OHI 6. Nicht durch ejje ~ri? l nze ge-au?gerwotmmen wenden: b) Eheerschleichung ? 170 StGB, c) Ehebruch ? 172 StGB, d) alle Formen der Beleidigung, abler Nachrede and Verleum-. dung, wenn eindeutig kein iiffentli9shes Interesse vorliegt, e) samtliche Ubertretungen, aul3er Gebrauch smittelentwen dung ? 370, 5 StGB. A. Form der Kriminalanzeige Die Vordrucke .fur Krimin.alanzeigen gelangen mit einer Kontroll- nummer versehen in Kriminalanzeigenblocks zu je 25 Kriminalanzeigen zusammengefal3t durch die zustandigen Abteilungen K an die VP-Reviere, VP-Gruppen. and Einzelposten zur Ausgabe. Der Empfang von Kriminal- anzeigenblocks vst bei den zustandigen Abte,ilungen K In den dort ge- fuhrten Nachweislisten zu quittieren. Das Schutzblatt (Einband) der Kriminalanzeigenblocks ist vor der Ausfullung der ersten im Anzeigenblock enthaltenen Kriminalanzeige im obersten Drittel wie folgt zu beschriften., Beispiel: VPA Bautzen VP-Revier Neschwitz VP-Gruppenpoisten Holseha Kriminalanzeigen 25 Exemplare laufende Nr, 03)111000001 - 000025 angefangen am ........6......., abgeschlossen am ;........,..,.,,, Das vorstehen?de Beispiel besagt, daB der Anzeigenblock mit den laufenden Nummern der Kriminalanzeige 000001 - 000025 von dem VP- Gruppenposten Holscha des VP-Reviers Neschwitz von der Abteilung K des VPA Bautzen empfangen wurde and durch den Gruppenposten Holscha Verwendung findet, Mit der Ausfullung der 1, Kriminalanzeige ist hinter ,angefangen am .................. .das Datum dieser Ausfullung zu setzen. Bei der Ausfullung der letzten :im Anzeigenblock befindlichen Krimin.alanzeige 1st hinter ?abgeschlossen am [ ..............." das Datum der Entnahme die;s,er Anzeige einzutragen, Auf den vier Teilen der Krimlinalanizeige Krimin.alanzeige Original Kriminalanzeige Duplikat Kontrollabschnitt 1. Ausfertigung Kontrollabschnitt 2. Ausfertigung befiinden sich Kontrollnummern, Diese Kontrollnummern setzen sick aus drei Zahlengruppen zu.sammen, Die erste Zahlengruppe kennzeichnet die zustandige LBdVP, ci?e zweite Zahlen.gruppe das zustandige VPA and die ?dritte Zahlengruppe die laufende Numeri-erung der Kriminal- anzeigen. Approved For Release 2001/12,0 IA-Ri7f~9!~0415R00630003605-3 I FICIALS ON[ .y ------- -- - - - ------ -- -- - --- ----........----- ............. Kriminalanzeigen 25 Exemplare Iaufende Nr. 01/15/000001-000025 angefangen am.... ..................... abgeschlossen am ........................ 0.0.09*.*o......o .................o..*....N?...0*...-0.....?N0i0.......0.9-.40......... Anzeigenblock mit Schutzblatt and Kontrollaufdruck B. Inhalt der Kriminalanzeige Das Original sowie -das Duplikat and der Kontrollabschnitt 1. Aus- fertigung der Kriminalanzeige Sind durch Perforierung aus dem Anzeigen- block herauslosbar. Der Kontrollabschnitt 2. Ausfertigung darf grund- satzlich nicht aus dem Anzeigenblock herauagelost werden. Das Original der Kriminalanzei.ge stellt das erste Blatt des Original- vorganges dar, das Duplikat der Kriminalanzeige das erste Blatt der sogenannten Handakte (Zweitschrift). AppPoved For Release 2001/12/05 : CIA-RDP83-00415R006300030005-3 - s c~w.lf ~6 Kontrollab.chnitt - k. Aa.Nxllgung 03/22/ 1Dlu., Abdnll I.1 unvenaglldi d., StoHnik de, u.,a.dlg.n Abr. K d.. VPA - [u[ukn.n3 Mre1ge oufgenomm.n am ..,~?e xm, x a x, x Uhr rA d d u aM egm e.......w. DOW, gem, ? - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 03,22/ ` m.w.e e.midnm ., w.nwand a l lAeaami.n t iDn. roe. m..o,. loth Tgb. N,. - - Kriminalanzeige iodgtnal) a.g.n d ,..,~ .~....,.....?,?.. r< ?...,... wt.n aww g.bmn om ww+.m u.a?. aw. a.v.?wa wohnhalt w.l w.pen wwa g.m.f b. r-I 1 w,a 1 .aw w.e. ..,x, i.Upunkt d. F..t. d, Tat, I. w. x ?a Z.Itpunht d.r Tall m .. Talent, Ion..~.....o-. e,. ..a? m,no- .n1 Fondant i td...?......e.tc?-. o..~ x?~ra....el W.H, Shcad.nt m4 o+e o.xdtadlgt.x,-.,n,........,~.1 Tats.ug.n, , a . a < . , . nx- W,.. Stati?larh.r V.rm.rk. IH.r du,A saewt., a.. n,. n d., epA w...wnrannl Am el. 5lrallot do Sad,pohieht _ ml, beklu,,bek MI., in Spcit. N, d., 2 StanHik e,laaf der h Am ml, Shallot de, Smd.gebiete.__ m11 Rm??.??wn.nw~ bek./unb.k Tatar In Spalrs Nr. der Slat1e114 al[ aulpeNad/unvulp.klaH(elnpetMlrl Abpabs an and... Dl.mhl.ll., cu,gehogw. dorA Ivr??~.n,.+,.ry S.gi.trhrv.rmmk IUwa..d loAtw,..a., re, AnHg?.~oa..dhn,v.?..e.Nlhnl 3 15adlg.blel_ lm Gem..,m. V.rm.rk In do, Anadpenla nbuA unhr Na_ x_ .ing.hagen dwd, Au,gelrggen nrA Ab,Alua d. kriminalpal. Benrbeltunp am dordr E,k.nnung,dlen.tlidt.n V.rm.rk cm,, d.rd.,Gm...a,f.o .nnmhm 4O Erkennunp.dlemlllAe Benrbeltunp .0011r1 Am von A...Ige K.nntnlx.rhollan low,. a...~1 _ .Ingelelt.t _ l 4 Erkennang,dlen.tllAe B.vrbelronp am 'abernommen durA Inu.. n.....bel Sau,,, ochelSaoremlch.nngl5purenautwerlrllunp .nitalh,deh. Blurs Ra.-s tr.nllung KP 13(KP 14: - .nH011,/dorchpefahn om po?^, Erpebnh d.r Varplalch.arbaih - .nfeptl.l.hs Blotr Rn~+a M,On.hm.n d., Sa.hb.arb.ll.n, A,b.lhgrupp.nl?Inn and Kemmb.arlahhlhw Tatorhlch..mng, enlf./am Uhr his Uhl da,Aget fundan.ldtermngI .,lf,lam Uhr Al. - Uhr durdgel Tahr.b.,IAHgung, .n.fImm UM bl. _Uhr du.Aget. Fbndadb.,id,tiaOnSi ..'t/am ph. 1,11- Uhl durchge/ , .ntl.ltl.he Bl.H Tatonb.tund,b.rld,l Fandonb.h,nd,b.,Id,t $ Durd,.ud,ungl enH./deh. Dunh.uchung,prolokoll Blolt Slxh.rn.IIung/a..AIagnahm., Protokoll 61.11 VorlaungeF.?Inahm., enlf.ldahe ao.gelert. Verd,. Blon_ Aofh.bong a,, va,L Fe.mahm. Slan Hahb.f.hl:.nlf.raleh. Blare Auth.bong I.s. B151, Fahndxng[kaH.I OberprOn am durch -- Fahndung banal,, lbenmMnl[h P.n....fahndxng(Sad,tahndunpr emf.(elnpeleiter .1.4 Blot, 5pitxenmeldunp ob..,eht am , Ergan.ung.bericht am 6 AUfkI0,ung,meldoUO am _ Zwhchsnberichle H.he Blois SchluAberlchlBlan -BeorbelNn d.? Vora ab .schlo..on am - Original der Krimirkalansaige mit dor 1. AUefsrtigIng des Kantrallabechni4TS jsm Anrn'ganL,mxk) 4itk~t 7 Approved For Release 201TI I N00.415R006300030005-3 Approved FnrRelease 24?12 fib-RD'~V~-104158006300030005-3 XentroII.bachnitt - 2. Av.fampv[p IDinsar Absdmin dart out dnm Anzeip?nblodc nid,l berm ioiUri werd.n.l A...to. aulpenpmnan am rab. Nn Krifniiaalanzeige (S?gdlkal) I.Upankt de, Tatr nw wa ~'_ _ ?ter ;?yuekl d. Peat. d. To,,_. Terpn: ,+. w,e.rw,fna. w,v.l lundan: ~ wen: ------- ra..w.;b.,.....