EAST GERMAN REICHSBAHN INFORMATION BULLETINS

Document Type: 
Collection: 
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP83-00415R012900090003-6
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
S
Document Page Count: 
106
Document Creation Date: 
December 15, 2016
Document Release Date: 
April 23, 2003
Sequence Number: 
3
Case Number: 
Publication Date: 
October 10, 1952
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP83-00415R012900090003-6.pdf11.39 MB
Body: 
FORM NO. 51.61 MAY 1949 ICr 1 .LLv.iAX 29, ApprovFor /10/2-RDP83-004158012900090 ,of a 200 11 A C~ASSIFf V INFORMATION REPORT , NO. COUNTRY East Germany 25X1 SUBJECT East German Reichsbahn Information Bulletins NO. OF PAGES 1 25X1 PLACE ACQUIRED 25X6ATE OF INFO. - "ACQUIRED TH15 DOCUMENT CONTAINS INFORMATION AFFECTING THE NATIONAL DEFENSE OF THE UNITED STATES WITHIN THE MEANING OF THE ESPIONAGE ACT 50 U. S. C.. 31 AND 32. AS AMENDED. ITS TRANSMISSION OR THE REVELATION OF ITS CONTENTS IN ANY MANNER TO AN UNAUTHORIZED PERSON IS PRO- HIS ITEO BY LAW. REPRODUCTION OF THIS FORM IS PROHIBITED. 25X1 25X1 y 25X1 25X1 DATE DISTR. 10 October 1952 NO. OF ENCLS. 9 Booklets 25X1 (LISTED BELOW) TO0 SUPPLEMENT TO REPORT NO. .THIS IS UNEVALUATED INFORMATION * Documentary THIS DOCUMENT HAS AN ENCLOSURE ATTACHED- DC NOT DETACH The attached East German Reichsbal#n Information Bulletins Nos. 15 through 20 are sent to you for retention. 25X1 25X1 CLASSIFICATIOI Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415R01290003-6 '-A SECRET, Approved For Release 20 German Democratic Republic FDD Abstract of ''5X1 tREICHSBAHN GAZETTES (90 pp; German; 25X1 date of distribution: 10 Oct 52) 25X1 I 25X1 25X1 25X1 The document consists of the following issues of the Mitteilungsblatt der Deutschen Reichsbahn (Reichsbahn Gazette): vol III no 15, app. A to no 15, no 16, app. A to no 16, no 17, no 18, no 19, no 20, and app. B to no 20. They are dated from 27 Jun to 7 Aug 529 The greater part of the issues is, as usual, taken up by the publication of official decrees and announcements of the Directorate General and the various directorates of the Reichsbahn. These announcements are subheaded as follows: management,, operations, passenger traffic, freightlraffic, locomotive technique, construction, safety and communications, material supply and procurement, finance and economy, planning and statistics, labor and wages, administration and law, social benefits, training, personnel, technical office, tank car management,, and miscellaneous, Issue no 16 has previously bden abstracted under 25X1 The following items are of particular interest in the remaining issues: Report of the Director General on the development of the Reichsbahn in 1951. Rules for granting permission to inspect or photograph Reichsbahn installations. Formation of instructor group to further propagate the "Totes Feuerbett" (use of special grate adapter for brown coal firing of locomotives). Lists and invalidation announcements of lost identification papers and railroad passes., Regulations governing health re uir t f floreign..l a nm,anc rl.,.,,," nt or a microfilm of 25X11 or admission to Transportation College Dresden. emen s Instructions for preparation of project planning 1953. List of new designs and improvements developed or tested by the Technical Office of the Reichsbahn. For the first time a coal-dust locomotive has completed 100,000 kilometers without repair. Its average daily run was 309 kilometers. Warning by Reichsbahn Directorate Berlin that workers handling tankcars of Methanol use special care to avoid poisoning effects. Section Teltow-Schoenfeld of the former Outer Freight Belt around Berlin has been reduced in importance to secondary line as of 15 Aug 52. Its speed limit has been decreased from 60 to 40 kilometers per hour. The Reichsbahn is about to set up trainee dormitories and is at present training educators to head these. Details of contract between Reichsbahn and Film Co., Inc. regarding incorporation of motion picture cars in express trains. Numbering system for special passenger trains. Decree concerning remuneration of workers and employees, dated 20 May 52. Directive regarding premiums to be paid to the technical intelligentsia. Lbbber of solidarity from a Chinese railroader to an East German railroader citing some Chinese railroad successes. Terms for work competition among locomotive repair yards. Railroad offices are not authorized to comply with outside requests for reports and statistics unless these requests have been approved by the Reichsbahn authorities. Regulations and sample for contracts between Reichsbahn and HO (Handelsorganisation, Trade Organization) Restaurants regarding station restaurants and kiosks. 3 November 1952 25X1 Approve For Release 1 t lbi* DP83-0041 SECRET SECRET Approved For ftelease 2-003, 1012-2. m - - - Deu*schen Reichsbahn `AUS DEM INHALT: WIP ?jS214&AISK6I begriifjen die II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, den Wegweiser bei der Erfullung unserer Aufgaben zur Sicherung unserer Heimat and unsexes demokratischen Aufbaus Herausgeber: Deutsche Reichsbahn Generaldirektion Berlin W 8, VofistraBe 33 1. Zur II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ................ 221 2. Fortsetzung aus deco Rechen- schaftsbericht des General- direktors der Deutsehen Reichsbahn zum ?Tag des deutschen Eisenbahners" .... 222 3. Wir arbeiten mit dem Rechen- stab (Fortsetzung) ........... 224 4. Bekanntmachung zur Anord- nung fiber die Einfiihrung ein- heitlicher Vordrucke bei der Erteilung von Dienstauftragen 225 5. Berichtigung zu Mitt.-Blatt Nr. 13/52 v. 7.6. 52 ........... 225 6. Verfiigungen and Bekannt- machungen ................... 225 7. Fachbuchreihe fur den Eisen- bahner ...................... . 244 Nr.l is Berlin, 27. Juni 1952 jahrg. III 25X1 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approv elease 2003/10/22 : CIA-RDP84; 00415R012900090003-6 INHALTSVERZEICHNIS DER VERFUGUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN zu Nr. 15 des Mitteilungsblattes der Deutschen Reichsbahn Leitung Betreten der Bahnanlagen und zum GdR 808 Fotografleren ....................... Ilemmschuh - Radvorleger - Lage Berlin 332 Versetzung des Einfahrsignals A der Berlin 333 S-Bahn auf Bahnhof Berlin-Grunau.. AzFV der Rbd Berlin .............. Schwerin 97 Betriebsdienst: Berichtigungen zum CdR 809 AzFV der Rbd Schwerin .... . ...... . . II. Reiseverkehr Mitfiihrung von KinoWagen in Schnell- GdR 810 zigen ...... ,. . Einfiihrung einheitlicher Numerie- Berlin 334 rung der Reisesonderziige............ Verlust von Blankofahrkarten ........ Cottbus 101 Verlust einer unpersonliehen Frei- Dresden 195 fahrkarte Ungiiltigkeitserklarung- von Frei- fahrscheinen ...................... Halle 150 Belohnte Wachsamkeit ............. Halle 151 Verlust von Fahrausweisen und einer Fahrkartenlochzange Halle 152 Antrage auf Ausgabe von Schiiler- GdR 811 fahrkarten der Studenten der Univer- sitat Leipzig ........... . .......... III, Giiterverkehr Anderung der Bezeichnung der Ver- Dresden 196 kehrsuberwachungsstellen .. . .. . . . .. Buchfahrplan: Vorbemerkungen, GdR 812 Teil B IV. Masehinentechnik Fristarheiten an Dampflok ........ .. GdR 813 Kollektiv Honig GdR 814 Errichtung elektrotechnischer Anlagen GdR 814a durch die volkseigenen Anlagebau- betriebe . Bespannung der Hilfsziige .......... GdR 814b Azetylenentwickler, Verwendung klei- Cottbus 102 nerer Karbidkornungen ............ Trennung des Lok- und Wagendien- stes im Hauptdienstzweig ,Fahrzeug- wirtschaft" ......................... 225 226 226 226 Seite 819 Beschadigte Banknoten ............. 233 820 Herstellung von Vordrucken des Rech- nungswesens ...................... 233 GdR 821 1. Gesellschaftlicher Aufwand und Reisekosten ....................... 234 2. Kosten der Sichtwerbung ......... 234 GdR 821a Einhebung der Nutzungsgebuhren fur Kesselwagen im ZMw-Verkehr ...... 234 GdR 226 GdR GdR Halle GdR GdR XIII. Verwaltung und Recht GdR 827 Erweiterung der Neuaufnahme von Berlin Berlin Berlin Dresden 197 I-faltepunkt Triinzig ................ Schwerin 98 Umwandlung der Agentur Ellerholz in einen Bahnhof IV. K1 . .............. 229 229 229 230 230 231 VI. Ban Magdeburg 148 Anderung von Bm-Grenzen . . .. . . . . 231 VII. Sicherungs- und Fernmeldewesen Berlin 335 Sprechstellenverzeichnis der Rbd Berlin ...... 231 IX./X. Materialversorgung, Einkauf GdR 815 Erfassung von legiertem Schrott und legiertem Guf.Sbruch ................ GdR 816 Kontingente Air Schmierpolster ... . . . GdR 816a a) Genehmigung der Wertberichtigun- 231 232 gen' von Lagerbestanden ........ 232 b) Abgabe von Bestanden des Kontos 05 232 GdR 816b Erfassung von Industricrdckstanden. , 232 XI. Finanzen und Betriebswirtschaft GdR 817 Kontenplan der Deutschen Reichsbahn 233 GdR 818 Vorlage der Sicherungskarte bei Scheckabhebungen 233 GdR XII. Arbeit und Lohn 822 Erholungsurlaub ................... 823 Verordnung vom 9. 10. 50 .... . . . ... . 824 Verordnung uber die Wahrnehmung der Rechte der Werktatigen und uber die Regelung der Entlohnung der An- 234 235 beiter und Angestellten vom 20. 5. 52 295 825 Pramien fur die Erfiallung und Uber- erffillung der Produktionsplane fiir das ingenieurtechnische Personal ein- schlief3lich der Meister und das kauf- mannische Personal nach der VO vom 21. 6. 51 (G131. S. 625) ............... 240 826 Berichtigung 240 153 Dienststellenbewertung ............ 240 I'fiichtmitgliedern in die Rb-Kleider- kasse ab 1. 7. 52 .................. 240 336 Dienstsitzverlegung des Reichsbahn- Neubauamtes Berlin I ..... . ..... . . 240 337 Umbenennung des Bahnhofs Charlot- tenhof b Potsdam ............ 240 338 Inbetrieb.nahme des Bahnhofs Gens- hagener Heide und des Haltepunktes Birkengrund Nord ................. 240 241 241 XIV. Soziales 827a Arbeitsschutz und Unfallverhiitung; schwere Unfdlle an Drehbanken ... 241 827b Arbeitsschutz and Unfallverhiitung; Beschaffenheit der Sicherheitsgurte and Steigeisen ....... . ............ 241 103 Bahnarztlicher Dienst .............. 241 XV. Schulung 828 Vorbereitungskurse %or Aufnahme- priifung an der Rb-Fachschule Dres- den 1953 .......................... 242 XVI. Personal GdR 829 Direktive fur die Anwendung der Tauglichkeitsvorschrift bei der Aus- wahl von Studenten fur die verkehrs- technische Hochschule Dresden 242 Berlin 339 Bekanntmachung an alle Dienststellen 243 Berlin 340 Verlust eines Dienstausweises ...... 243 Berlin 341 Verlust von zwei Dienstausweisen . 243 Cottbus 104. Verlust von Dienstausweisen 243 Halle 154 Verlust von Dienstausweisen 243 Schwerin 99 Verlust von Dienstausweisen 243 Schwerin 100 Belohnung 213 XVII. Mitteilungen Berlin 342 Verlangerung der Anmeldefrist fur die Umwertung von Uraltguthaben .. 243 Berlin 343 Sozialversicherung Eisenbahn Berlin 243 Berlin 344 Versteigerung von Fundsachen 244 Erfurt 131 Vertreterwahl fur die Reichsbahn- sparkasse Erfurt eGmbH . . ........... 244 Fachbuchreihe fur den Eisenbahner.. 244 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 r _ Approved For Release 2003/1-0/22 : CIA-RDP83-00415RO129OCT090003-6 Approved''For Release2003/10/22 CIA-RDP0=004 15R01290009001 Mitteilungsblatt der Deutsehen Reiclisbahn notwendig. Berlin, den 27. Juni 1952 Herausgeber: Deutsche Reichsbahn, General- direktion Berlin W 8, VolistraBe 33 / Tel. 670015 App. 31 219 and 31 904, nach Dienstschlu6 25 038 Chefredaktion: Hans Mikisch, Pressestelle Zur II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands Der Kampf um einen Friedensvertrag and fur ein einiges, friedliebendes, demokratisches and unabhangiges Deutschland, die Durchfuhrung des auf dem III. Parteitag der Sozialisti- schen Einheitspartei Deutschlands beschlossenen groBen Funfjahrplanes and der Aufbau der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, die weitere Festigung and Sicherung der demokrati- schen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik erfordern eine entschiedene Wendung in der Arbeit der Partei der Arbeiterklasse. Aus den Analysen der nach dem III. Parteitag der SED durchgefuhrten Plenartagungen des Zentralkomitees geht hervor, daB die Arbeit der Mitglieder der SED im Staats- and Wirt- schaftsapparat and in den Leitungen der Massenorganisationen bei weitem noch nicht den Anforderungen entspricht, die zur Losung der groBen Aufgaben gestellt werden mussen. Die Herbeift hrung des Abschlusses eines Friedensvertrages and die Herstellung der Einheit der Nation erfordern in der DDR eine wesentliche Beschleunigung unseres Aufbaues. Dazu sind weitere Schritte der Entwicklung der SED zur Partei von neuem Typus and ' die Hebung des politischen Niveaus tiller patriotischen, friedliebenden Krafte in der DDR ,5eer_Eisenbahner zu ihrer Partei. Hberall, wo Werktatige die Konferenzen der SED zur Vorbereitung der II. Parteikonferenz begruBen,~en We Delegationen der Eisenbahner gleichfalls Gelobnisse zur Bereitschaft fur die, bewaffnete Verteidigung unserer Heimat ab. Rationalisatoren, Aktivisten, Verdiente werden, wachst gleichzeitig in der DDR die politische Aktivitat der werktatigen Massen. Deutlich erkennen die Eisenbahner in Ost- and Westdeutschland, daB die westdeutsche Bundesbahn der Krieggspolitik Adenauers, der Ausbeutung and dem Verfall durch die ameri- kanischen Imperialisten ausgeliefert ist. DaB unsere Eisenbahner von der Richtigkeit der Politik der SED and unserer Regierung, an deren Spitze der Arbeiterprasident Wilhelm Pieck steht, uberzeugt sind, zeigen die groBen Verpflichtungen, die sie am Tag des deutschen Eisenbahners zur Erfullung des Volkswirtschaftsplanes 1952 ubernahmen. Diese Verpflichtungen, die den ganzen Einsatz an geistiger Arbeit, die Meisterung der Technik, hohe Arbeitsmoral, groBtmogliche Sparsam- keit in der Verwaltung, auBerordentlich feste Disziplin, hochste Wachsamkeit auf alien Ge- bieten des Transportwesens und- vor allem den Willen der Bereitschaft zur patriotischen Verteidigung unserer Heimat erfordern, zeugen von dem tiefen Vertrauen and der Treue Adenauer, der jetzt darangeht, die verbrecherischen Plane des Generalkriegsvertrages zu realisieren, ist bereft, Millionen Deutsche dern Tode zu uberantworten. Kaltblutig soll die deutsche Heimat den Bakterien- and Atombomben des Pestgenerals Ridgway preis- gegeben werden. Um weiterhin blutige Profite einheimsen zu konnen, sabotiert these Clique die Potsdamer Beschlusse, lehnt alle Friedensvorschlage der groBen friedliebenden Sowjetunion and die unserer Regierung ab; tut aber alles, urn die in Westdeutschland be- gonnenen kolonialen Unterdruckungsmethoden auf ganz Deutschland zu ubertragen. Pestgeneral Ridgway, Adenauer and seine Clique, alle Ollenhauer and Reuter haben einen Fehier in ihrer Rechnung. Das deutsche Volk hat sehr gut unter der Fiihrung der Sozia- listischen_ Einheitspartei Deutschlands g e 1 e r n t, die heuchlerischen, Verderben and Untergang bringenden Handlungen dieser Volksfeinde Nr. 1 vom wahren Kampf um das Recht unserer Nation auf einen gerechten Frieden, Souveranitat and nationale Unabhangig- keit z u u n t e r s c h e i den. Von der Partei der Arbeterklasse lernten die Arbeiter, werk- tatigen Bauern, Intellig'enzler, Kiinstler and Wissenschaftler, wie der Kampf um die natio- nale Freiheit gefiihrt werden mull, wenn er den Sieg bringen soll. Wahrend in Westdeutsch- land die Streiks der Arbeiter gegen den Generalkriegsvertrag and das Betriebsverfassungs- gesetz, fur einen Friedensvertrag immer starker von den patriotischen Kraften unterstutzt Approvld For Release 2003/10/22 : CIARDP83-0.0415R012900090003-6 Eisenbahner, Erfinder and Wissenschaftler vollbringen in den Betrieben der Deutschen Reichsbahn wahre Heldentaten des Schaffens fir den Frieden and einen fur unser Volk noch nie gekannten Wohistand, Wir Eisenbahner wissen, da43 unsere Erfolge nur durch die Hilfe der Partei der Arbeiterklasse, die sich bei ihrer Arbeit von der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus and den Erfahrungen der starkers Partei der Bolschewiki sowie unseres unvergessenen Arbeiterfiihrers Ernst Thalmann leiten laBt, errungen werden konnten. Wir wissen, daB die II. Parteikonferenz der SED auch fur uns Eisenbahner die nachsten Schritte and Aufgaben beraten wird. Die Wende in der Arbeit unserer Partei der Arbeiterklase im beschleunigten Mafe her- beizufiihren, soil unsere Verpflichtung gegentiber der II. Parteikonferenz der Soziaiistischen Einheitspartei Deutschlands sein. Aus dieser Erkenntnis werden wir Eisenbahner alle unsere Krafte daransetzen, die Bedeutung der Konferenz der Partei der Arbeiterklasse im Kampf um den Frieden and die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu demonstrieren. Fortsetzung aus dem Rechenschaftsbericht des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn zum ?Tag des deutschen Eisenbahners" - 8. Juni 1952. Betrieb and Verkehr Am 16. Dezember v. J. konnte die Deutsche Reichsbah n als erster unserer grol3en Betriebe die Erfullung ihres Leistungsplanes melden. Der Beladeplan fur 1951 wurde mit 104,4?/o erfiillt. Um dieses Ergebnis muBte aber hart gerungen werden. Die Zahl der geschlossenen Zuge, besonders fur solche Massenguter wie Dungemittel, Treib- stoffe, Zement and Kohle, konnte bedeutend gesteigert werden. Im I. Quartal dieses Jahres wurden von diesen Massengiitern 61% in geschlossenen Zi gen abgefahren, gegentiber 40?/0 im I. Quartal 1951. Bei der Kohle erreichten wir sogar 65?/a. Dieser Erfolg wurde dadurch ermoglicht, daB zwischen Reichsbahn and verladender Wirtschaft uber 800 Komplexwett- bewerhe abgeschlossen wurden, die den Wagenum Lauf beschleunigten and die Arbeits- produktivitat steigerten. Besonders hervorzuheben ist hier der Wettbewerb der Grubs Plessa mit dem Stahlwerk Brandenburg and der Reichsbahn, durch den im Januar 1952 zwei Drittel des gesamten fiber die Bahn laufenden Absatzes der Grube in geschlossenen Ziigen.angefahren werden konnten. Hervorragendes haben auf diesem Gebiet unsere Kol- legen Tschackert (Rba Senftenberg) and Michel (Zugleitung Eisenach) geleistet, ?die auf der Konferenz in Leipzig -die Selbstverpflichtung ubernahmen, die Biidung geschlossener Zuge bei Massengutern auf 72,5?/o zu steigern. Beide haben these Verpflichtung iibererfiillt. Diese guten Anfange genUgen aber bei weitem nicht. Durch bessere Zusammenarbeit der Verlader mit der Reichsbahn, durch rechtzeitige konkrete Planung and vor allem aber durch den AbschluB von Transportleistungsvertragen, die beide Teile bindend verpflichten, sind zweifellos noch groBe innere Reserven zu mobilisieren and der Wirtschaft noch mehr Transportraum zur Verfiigung zu stellen. Wahrend in den kapitalistischen Landern and besonders in den Westzonen Deutschlands die Tarife standig wachsen, blieben bei uns die Gt tertarifc, im Binnenverkehr auf der gleichen Hohe, and die Reichsbahn ist damit zu dem billigsten Verkehrsunternehmen i1ber- haupt geworden. Durch die Ausdehnung der Reichsbahntarife auf die fruheren privaten landeseigenen Bahnen, deren Tarife hoher lagen, trat sogar fur groBe Teile der Wirtschaft eine Verbilligung der Frachten ein. Die Wiederaufnahme internationaler Tarifbeziehungen konnte im Jahre 1951 tratkraftig fortgesetzt werden and brachte uns gegenilber dem Vor- jahr eine Steigerung unserer Deviseneinnahmen um 52,7?/0. Ein Markstein in der Entwick- lung des internationalen Verkehrsrechtes and des Tarifwesens ist das am 1. November 1952 in Kraft getretene MGS and der zum gleichen Zeitpunkt herausgegebene einheitliche Transittarif. Bei der Ausarbeitung dieser Vertrage and Tarife war die Deutsche Reichs- bahn sehr aktiv beteiligt. Sie gelten im Verkehr mit der Soy,; jetunion and den Volksdemo- kratien. Mit dem MGS ist erstmalig ein fortschrittlic:hes internationales Frachtrecht ge- schaffen worden. Wahrend wir friiher fur die bei uns laufenden Guterwagen anderer Bahnverwaltungen hohe Valutabetrage an Mieten zu bezahlen hatten, gelang e's uns, in diesem Jahr durch straffe operative Lenkung der Fremdwagenverwendung diesen Verlust nicht nur zu unterbinden, sondern in einen Valutagewinn fur unsereRepublik umzuwandeln. Eine wichtige Voraussetzung fur these Erfolge war die groBe Vermehrung, die unser Giiter- wagenpark durch die Hilfe der Sowjetunion im vorigen Jahn- erfuhr, sowie die Qualitats- verbesserung unseres Wagenparks durch die Leistungen der Raw'e. Die Beheimatung der Guterwagen nach Gattungen and die damit verbundene Spezialisierung der Raw'e auf Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release .2003/18/22 : CIA-RDP83-00415Rd2900090003-6 einige wenige Wagentypen haben den Zustand and das Aussehen unseres Guterwagenparks bedeutend gebessert. Bis heute sind in unseren Werken bereits fur mehr als die Halfte des gesamten Parks die Betriebsbi Cher vorhanden, die uns eine exakte U7bersicht uber unseren gesamten Bestand an Wagen sowie uber die fur jeden Wagen aufgewendeten Kosten and seine Leistungen geben. Die einzelnen Raw'e der Guterwagenwirtschaft sind dabei in ihrer. Arbeit sehr verschieden. Wahrend die Raw'e Potsdam and ?Wilhelm Pieck" in der G-Wagenausbesserung den Plan zu 112 bzw. 1380/o erfi llt haben, hegen so starke Werke wie Eberswalde, Gotha and Grunewald weit unter deco Plan. Es ist dabei auch nicht verwunderlich, da13 diejenigen Raw'e, die den Plan erfi llten and ubererfUllten, auch die groBte Steigerung der Arbeitsproduktivitat and die beste uberplanmal3ige Selbst- kostensenkung zu verzeichnen haben. Um unseren Fahrzeugpark weiter zu gesunden, sind uns in diesem Jahr die Mittel fur Re- paraturleistungen erheblich erhoht worden. Unsere Kollegen in den Raw'en werden alle Anstrengungen machen mussen, um die groBe Aufgabe zu erfUllen, unseren Fahrzeugpark vollends zu .gesunden and die Qualitat des Wagenparks auf die voile Transitfahigkeit zu steigern. Hochste Anerkennung verdienen unsere Eisenbahner, die Giiterziige mit erhohter Auslastung bilden and fahren, denn ihre Leistungen rind von groller Auswirkung auf die Senkung der Selbstkosten and die Erhohung der DurchlaBfahigkeit unserer Strecken. Im I. Quartal die- ses Jahres wurden Uber 40 000 Schwerlastzuge gefahren and dadurch mehr als 10 000 GUter- zuglaufe eingespart. Entscheidende Veranderungen ergaben sich auch in der Arbeitsweise auf unseren Bahn- hofen and in der Zugforderung Burch die verstarkte, auf wissenschaftlicher Durcharbeitung beruhende Anwendung sowjetischer Arbeitsmethoden. So konnte am 1. Mai in 8 Amtsbezirken das einheitliche GarantiepaBverfahren fur die Bil- dung and Beforderung zahlreicher GUterzuge eingefiihrt werden. Damit ist ein wesent- licher Erfolg in der Starkung des VerantwortungsbewuBtseins aller an der Zugforderung beteiligten Eisenbahner erzielt and eine Stabilisierung im Nahguterzugverkehr erreicht worden. Die Eisenbahner des Amtsbezirks Torgau unter Anleitung durch unseren Helden der Arbeit Paul Heine haben hier eine sehr gute Pionierarbeit geleistet. Die Durchpriifung der Arbeitsweise unserer Bahnhofe nach der Mamedow-Methode hat ebenfalls weitere Erfolge gebracht. Durch eingehendes Studium des Betriebsablaufes auf jedem Bahnhof, durch die daraus resultierende Verbesserung des Bahnhofsbedienungs- planes and des Ladefristenplanes sowie durch enge Zusammenarbeit mit Verlader and Empfanger der Gaiter haben es viele Bahnhofe erreicht, die Wagenstillstandszeiten erheb- lich zu verringern. So konnte der Bahnhof Schoncbeck nach gri ndlicher Vorbereitung seine Wagenstillstande urn 230/o senken. Die gewaltige Entwicklung unserer Volkswirtschaft, die VergroBerung bestehender and das Entstehen neuer Werke haben zu einer starken Steigerung des Berufsverkehrs gefiihrt. In einzelnen Bezirken sind im I. Quartal dieses Jahres his zu 240/o mehr Berufszuge gefahren worden als im Vorjahr. Die Fahrplangestaltung wurde von uns im engsten Kontakt mit den Schwerpunktbetrieben durchgearbeitet. Uberall wo in dieser Weise unsere Dienststellen mit den Betriebs- and Gewerkschaftsleitungen gut zusammenarbeiten, wurde auch von unerfUllbaren Forderungen Abstand genommen, and es ist erfreulich festzustellen, daB z. B. im Bezirk Dresden mit seinen zahlreichen Industrieschwerpunkten in den letzten Monaten keinerlei Klagen uber die Abwicklung des Berufsverkehrs aufgetreten sind. Welche Bedeu- tung der Berufsverkehr bei uns besitzt, beweist die Tatsache, daB 2/3 aller Reisezuge derv Berufsverkehr dienen. Mit dem neuen Fahrplan konnte im gesamten Reiseverkehr die Durchschnittsreisegeschwin- digkeit bedeutend erhoht werden, and zwar bei D-Ziigen auf 55 km, bei EilzUgen auf 45 km and bei Fernreiseziigen auf 34 km. Eine wesentliche Erhohung der Reisegeschwindig- keit 1st auch im Berliner S-Bahnverkehr. eingetreten. Durch die im vorigen Jahr durchgefUhrte Gattungsbereinigung bieten unsere Reisezuge heute ein einheitliches Bild. Die mit der Beheimatung verbundene Spezialisierung der Arbeiten in den Raw'en hat den Durchlauf der Wagen durch die Werke beschleunigt and die Abstellzeiten fur schadhafte Wagen wesentlich gekarzt. Die Beleuchtungsanlagen aller Schnell- and Eilzugwagen sowie der Personenwagen im Berufs- and Vorortverkehr konnten auf einen befriedigenden Zustand gebracht werden. Auch auf die betriebliche Wartung and Reinigung der Reisezugwagen hat sich die Gat- tungsbereinigung vorteilhaft ausgewirkt. Die ferner damit verbundene genaue Festlegung der personlichen Verantwortung fur einzelne Wagengattungen and Zugumlaufe ist eine Garantie dafur, daB der Zustand des Parks sich auch weiterhin verbessern wird. Um den Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved for Release 2003/10/22: CIAtRDP83-0`0415R012900090003-6 Erfolg zu vertiefen, ist es aber notwendig, die Uberna.hme der Zugumlaufe in personliche Pflege durch die Reinigungsbrigaden noch starker zu popularisieren. Die >/ntwicklung ist aber nicht iiberall gleichmaBig; so mussen die Rbd'en Erfurt und Magdeburg sich noch groBe Mahe geben, um den Reinigungszustand ihrer Personenwagen auf die erforderliche Hohe zu bringen. All diese Mal3nahmen ergaben eine 10?loige Erhohung des fir den Betrieb zur Verfugung stehenden Parks an Personenwagen. Die in diesem Ja.hr zuin erstenmal eingesetzten hop- pelstockwagen haben ihre Bewahrungsprobe bestanden unci werden uns die Moglichkeit geben, den Berufsverkehr zu den grot3en Industrieze:atren 'dutch Arbeiterschnellziige, die zwischen den wichtigsten Knotenpunkten verkehren, zu beschleunigen. Im Ferienverkehr werden in diesem Jahr zurn erstenmal gepolsterte D-Zugwagen 3. Klasse einesetzt werden. (Fortsetzung folgt) Wir arbeiten mit dem.Rechenstab, Dlpl.-Pays. R. Stange (Aus ,W isse'nschaft 'and Fortsdari Wit mussen im Filnfjahrplan erreichen, daB die gelernten Arbeiter ihre Fachkenntnisse erweitern, damit sle auf das Niveau der technischen Intelligenz kommen; daB die an- gelernten zu gelernten Arbeitern werden; daB die Un- gelernten' sich eine berufliche Qualifikation aneignen und mindestens in die Gruppe der AngeIernten aufrilcken. Diese Forderung unseres Funfjahrplans, aus dem Munde des Stellvertreters des Ministerprasidenten, Walter Ulbricht, wollen wir auf vielfachen Wunsch unserer Leser auch dutch den Beitrag fiber die Arbeit mit' dem Rechen- stab verwirklichen helfen. Der Rechenstab wurde um 1624 von dem englischen Theologen Gunter erfunden. Gunter verwandte elne feste Skala, auf der verschiedene Strecken mit einem Zirkel abgegriffen und aneinandergefugt werden konn- ten. 1627 , tauchte dann das heutige Prinzip zweier gegeneinander verschiebbarer Teilungen auf. Line Sei- tenlinie der Entwicklung fiihrte zurn Kreisrechenschie- ber mit in sich geschlossenen Skalen, der sich aber nicht durchgesetzt hat. Neben der unten beschrie- benen Normalform hat man mannigfaltige Sonder- formen fur die verschiedensten speziellen Anwendungs- zwecke entwickelt. -, In alien seinen Ausfuhrungen bildet der Rechenstab heute ein grundlegendes Rechen- hilfsmittel fur die gesamte Naturwissenschaft und Technik. Legt man zwei in Zentimeter eingeteilte Mallstabe parallel nebeneinander, so dal3 ihre beiden Skalen gleichlaufen, dann hat man eine einfache Vorrichtung zurn mechanischen Losen von Additions- und Sub- traktionsaufgatben. Will man z. B. 2,3 -L 3,5 allsrechnen, so verschiebt man den oberen Mal stab gegent ber dem unteren so weit, daB sein 13eginn genau aber der 2,3 (cm) des unteren Maf3stabes liegt. Danach liest man unter der 3,5 des oberen Maf3stabes das Ergebnis der Addition 5,8 ab. Man hat aber in der angegebenen Steilung der beiden Skalen zueinander nicht nur diese eine Aufgabe gelost, sondern alle Aufgaben 2,3 + a, wobei a beliebig und nur durch die Lange des unteren Malstabes begrenzt wird. Will man eine Subtraktion durchfuhren, etwa 7,4 - 5,1 so verschiebt man den oberen MaBstab, bis fiber der 7;4 der Wert 5,1 erscheint, und kann dann unter dem Be- glnn der oberen Skala das Ergebnis 2,3 ablesen. Ein solcher ,,Additionsschieber" hatte wenig praktische Bedeutung, da die rechnerische Losung viel genauer ist. Was gnan sick dagegen wunscht, ware eine Anord- nung der oben angegebenen Art, aus zwei bezifferten Skalen bestehend, an der durch Zufugen einer Strecke'y der oberen Skala zur Strecke x der unteren Skala unten dann nicht, wie im eben durchgefiahrten Beispiel, x + y, sondern x ? y abgelesen werden kann. Man Uberlegt sich sofort, dal dann die Skalen nicht mehr gleichmallig beziffert sein konnen, sondern gleichabstan- dige Zahlenwerte nach rechts hin immer mehr zti- sammenrUcken mussen. (An dem,Beispiel 3 ? 3 9 sieht man, dal vom Beginn der Skala bis zum Punkt 3 derselbe Raum zur Ver- filgung steht wie vorn Punkt 3 bis zum Punkt 9, daB also die grbf3eren ZahIenwerte dichter aufeinander folgen.) *egen der Gleichwertigkeit der Aufgaben x ? y 224 und y ? x muf3 die Teilung auf der oberen selbe sein wie auf der unteren. Eine Teilung Fier geforderten Art gibt es nun tatsach- lich. (Mit Hilfe der Mathematik zeigt man, daB die Ab- stande der einzelnen Punkte dieser Skala vom Anfangs- punkt den L"c,garithmen der angeschriebenen Zahlen- werte proportional sind.) ZweilogarithmischeTeilungen, gegene.nander verschoben, mussen jetzt mit i statt mit 0 beginnen, denn wenn 0 als Faktor bei Multiplikations- aufgaben auf ritt, ist auch das Endergebnis 0, und dann mussen, beidekalenzu einem Punkt entarten. InderFigur ist die 1 der oberen Skala i ber der 2 der unteren Skala eingestellt. 15amit sind alle Aufgaben des Typs 2 : a b dargestetlt, und man kann der Reihe nach ablesen: 2 . 2 =: 4;2 . 3 = 6; 2 . 4 8; oder bei entsprechend feinerec Teilung auch 2. 3,5 = 7,0; 2. 1,234 = 2,468 usw. Es sind aber auch gleichzeitig alle Divisionsaufgaben b : a eingestellt, die alsErgebnis 2 liefern, also etwa 94,5 = 2 oder 7,38: 3,69 2 oder 10:5 = 2. Man erkennt an Hand der Beispiele die allgemeinen Regeln fir das Malnehmen und Teilen: Bei de:- Aufgabe x . y schiebt man die 1 der beweg- lichen Skala, fiber das x der .festen Skala und liest unter dem y , der beweglichen Skala das Ergebnis auf der festen Skala ab. Beider Aufgabe z : y schiebt man. aber das z,der festen Skala das y der beweglichen Skala und liest unter der 1 der beweglichen Skala das Er- gebnis auf der festen Skala ab. Zwei logarithrnische Skalen bilden die Grundlage des Rechenschiebers oder, wie man heute meistens sagt, des R e c h e n s t a b e s. Er besteht aus drei ge- geneinander beweglichen Teilen: dem Korper, , der Z u n g e (die im Korper in Nuten verschiebbar ist) und dem durchsichtigen Laufer, dessen senkrechter Strich eine Verbindung zwischen zusammengehorigen Werten der verschiedenen Skalen auf Korper und Zunge herstelit. Der Rechenstab zeigt eine zunachst verwirrende Tulle von Skalen, Sie sind vorwiegend auf der Oberf1acbe von Korper und Zunge angebracht; aber aichdie RUckseiteder Zunge und die vordcre und hintere,Schmalflache des, Korpers sind Trager weiterer Skalen, J ed e r Rechenstab, auch in der einfachsten 4usfuhrung enthalt die Skalen A, B, C und D Dabs' sind C und ;D' zwei gleiche iogarith- mische Skales-4 (wie oben beschrieben), die von 1 bis 10 beziffert ,sind. A and B sind ebenfalls gleich, sie tragen auch wieder logarithmische Skalen, aber hier sind she Abstande auf die Halfte gektirzt; die gleiche Teilung ist d4nn noch einmal angehangt, jetzt aber von 10 bis 100 beziffert. Die Lange jeder Skala betragt in den moisten Fallen 25 cm. Esgibt auch Rechenstabe mit 12,5 cm , Skalenlange fur _Uberschlagsrechnungen und solche mit 50 cm Skalenlange; diese sind schon recht unhandlich, aber dafiir genauer. F a s t a 11 e Rechenstabe inthalten noch auf, der Zunge die Teilung R (Reziprokteilung) und auf dem Korper die gieich- formige Teilung L zum Ablesen der Logarithmen. R ist genauso getedt wie C, die Bezifferung lauft nur um- gekehrl; von iechts nach links. V i e 1 e Rechenstabe be- sitzen dazu abf dem Korper die Teilung K, sic enthalt Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415R012900090003-6 Approved for Release 2003/10/22 CIA-RDP83-00415R012g0b090003-6 dreimal die auf ein Drittel zusammengedruckte Teilung D, und, meist auf der R.iickseite der Zunge, weitere Teilungen: zum Ablesen der trigonometrischen Funktio- nen (sin, cos, tg). Ein Rechenstab mit K heiflt ?System Rietz". Beim ?System Darmstadt" sind die trigonome- trischen Teilungen auf den Korper verlegt, die Zungen- ruckseite tragt dafiir eine dreizeilige Sonderteilung. Mit Hilfe der Skalen C und D lassen sich also, wie oben beschrieben, Multiplikationen und Divisionen durchftihren. Um die zur Verfiigung stehende Genauig- keit richtig auszunutzen, ist es notig, die erforderlichen Zahlenwerte genau einzustellen. Anstatt die beiden ge- wtlnschten Werte von C und D einfach tibereinander- zustellen, ist es bequemer und wegen des feinen Lau- ferstriches auch genauer, beide Werte nacheinander unter den Lauferstrich zu stellen. Be! der Aufgabe 2,3 . 3,7 stellt man also den Lauferstrich auf die 2,3 von D, schiebt dann die 1 von C tinter den Lauferstrich, schiebt den Laufer auf 3,7 von C und liest jetzt unter dem Lauferstrich das Ergebnis (8,51) auf D ab. Es ist Behr wichtig, sich im genauen Einstellen und Ab- lesen zu iiben. Wegen der ungleichformigen Teilung be- deuten die Abstande zwischen benachbarten Strichen nicht immer dasselbe. Zwischen 1 und 2 sind noch 100 Unterteilungen, zwischen 2 und 3 bzw. 3 und 4 sind es 50, und zwischen 4 und 5... bis 9 und 10 sind es nur noch je 20. Man muf3 nach geniigender Obung in der Lage sein, bei Einstellung und Ablesung mit dem fei- nen Lauferstrich ' noch jeweils Zehntel zwischen zwei benachbarten Teilstrichen zu schatzen. Das bedeutet, daf3 man zwischen 1 und 2 auf 4 Ziffern und zwischen 9 und 10 auf _3 Ziffern ' genau abliest. Wegen der ge- schatzten letzten ' Ziffer kann diese dabei jeweils um 1 bis 2 Einheiten. falsch sein. Bei sorgfaltiger Arbeit und guter Schatzung kann man nosh bis auf 0,1 mm genau ablesen. Oft hat man Produkte zu bilden, bei denen das Ergeb- nir, welshes unter t erscheinen sollte, nicht mehr ab- gelesen werden kann, well es den Bereich der D-Skala uberschreitet (z. B. 3 . 4). Die D-Skala muf3te noch um ein Stuck erweitert werden, welches die Werte von 10 bis 100 tragt. 'Giese neue Dekade e ware aber auch wie- der eine D-Skal, die nur `an Stelle der Bezifferung 1, 2, 3 bis 10 'ale" Bezifferung 10, 20 bis 100 tragt. Man kann nun ganz auf diese zweite Dekade vVrzichten, wenn man so verfahrt: Man stellt nicht mehr die 1 von C, sondern die 10 von C fiber den ersten Faktor und kann nun unter dem zweiten Faktor das Ergebnis ablesen. Man mull sich vor jeder Multiplikation durch tUberschlag vergewissern, ob eine ZehnerUber- schreitung vorkommt , oder nicht, und weif3 dann von vornheren, ob man die 1 oder die 10 von C verwenden mull. Tim auch in solchen Fallen, in denen das Ergeb- nis dicht bei 10 liegt, einen gewissen Spielraum zu haben, sind bei manchen Rechenstaben die Skalen A bis D etwas Bch rechts und links verlangert; so reicht Jugendaktiv ?Max Seydewitz" ruft zur Einsparung von Lokomotivkohle Das Jugendaktiv ?Max Seydewitz" vom Bahnbetriebs- werk Dresden-Friedrichstadt hat alle Lokbrigaden der Republik auf,gerufen, die Lokomotiven von Nahguter- ziigen und alle Rangierlokornotiven mit zwei Dritteln Briketts und einem Drittel Rohkohle zu feuern, um die im Funfjahrplan vorgesehene Einsparung von 201/o Loko- motivkohle zu erreichen. Diese Feuerungsmethode wurde im Bahnbetriebswerk Dresden-Friedrichstadt bereits eingefuhrt. Gleichzeitig wurden auch Schweriastloko- motiven auf der Strecke Dresden-Bad Schandau mit zwei Dritteln Briketts und einem Drittel Rohkohle befeuert, wdbei 13,7?/o Briketts eingespart wurden. Die jungen Eisenbahner fordern die Lokbrigaden der Republik auf, in einen Wettbewerb zur Einfuhrung dieser Methode zu treten. Das Jugendaktiv ?Max Seydewitz" hat sich verpflichtet, gemeinsam mit dem ?Otto-Buchwitz-Aktiv" bis zum Tag des Eisenbahners eine Lokomotive zu reparieren. Auf3erdem wollen die Jugendlichen mit dem Jugend- aktiv ?Wilhelm Pieck", das seit derv 1. Mai das Bahn- betriebswerk Dresden-Altstadt leitet, einen Freund- schaftsvertrag abschlief3en und in einen Erfahrungs- austausch treten. Bekanntmachung zur Anordnung fiber die Einfiihrung einheitlicher Vordrucke bei der Ertellung von Dienstauftragen. Vom 22. Marz 1952 Noch vorratige Vordrucke bisher verwendeter Dienst- reiseauftrage konnen noch his zum 30. Juni 1952 weiter benutzt werden. Ab 1. Juli 1952 gelten nur nosh die neuen einheitlichen Vordrucke fur Dienstauftrage gemal3 Anordnung vom 4. Februar 1952 (MinBi. S. 14). AusgabebUcher entsprechend ? 7 dieser Anordnung konnen vom Leitverlag des Ministeriums des Innern der Eegierung der Deutschen Demokratischen Republik, dem Thdringer Volksverlag, Erfurt, Anger 37/38, be- zogen werden. Berlin, den 22. Marz 1952 Ministerium des Innern I.V.: Warnke Staatssekretar Berichtigung zu Mitt: Blatt Nr.13/52 v. 7.6.52 Betr.: Verf. GdR 782 tYberschrift mull lauten: Betr.: Richtlinien fiber die Bedarfsermittlung und die Verteilung von Arbeitsschutzbekleidung und -mitteln fur das Jahr 1953, herausgegeben vom Ministerium der Arbeit, Hauptabteilung Arbeits- schutz (nicht, wie irrtumlich aufgenommen, 1952). ~4 E.RFUG .. UND BE DivKANN i~*1~ ~+Hg~U~*i*~?EN UNGE N UNMALri\1.1 Approved For Release 2003/10/22: CIA"RDP83-00415R012 OO0 I0 6 Leitung Betr.: Erteilung von Genehmigungen zum Betreten der ilia) nanlagen und zum Fotografieren. 1n Erganzung der Verfg. GdR Nr. 447 (Mitteilungs- blatt Nr. 13 vom 12. 10. 51) betreffs Regelung der foto- technischen, Tatigkeit ist fur die Genehmigung zum Betreten; von Bahnanlageri in Zukunft folgendes be- soxlders zu, beachten: Ar,_ genannten Genehmigungen werden 'grundsatzlich nif lurch Mich oder lurch _den Leiter der Pressestelle der Generaldire tion erteiltb(s. Mitt.-Bl. Nr. 13 v. 12. 10. 1651). Diesbezugliche Antrage 'sind schon lurch die Reichsbahndirektionen ohne Vorlage bei der General- direktion abzulehnen, sofern sie nicht den nachfolgen- A. Genehmigung zum Betreten von Bahnanlagen Besichtigung zu Ausbildungszwecken fur Studen- ten der Hochschule fur Verkehrswesen oder auf Antrag des Staatssekretariats fur Hochschulwesen, Gelandevorbesichtigungen durch die DEFA, falls Fotogenehmigung erteilt wurde, fur genehmigte Rundfunkreportagen, fair Wortreportagen der Presse im Innern unserer kulturellen Einrichtungen, B. Genehmigung zum Fotografleren Fur DEFA-Wochenschau, fur DEFA-Ausschnitte fur Spielfilme, Fotoreportagen der Presse im Innern unserer kul- turellen Einrichtungen. Approved For-Release 2003/10/22: CIA-RDP83-,00415R012900090003-6 C. Fotogenehmigung im inneren Dienst Aufnahmen zur Ausmusterung von Fahrzeugen (Lok and Wagen), Aufnahmen zur Feststellung von Mangeln an Fahrzeugen sowie Maschinen and maschinenartigen Anlagen, Aufnahmen, die die Tragfahigkeit and Spannweite von Brtieken dokumentieren, Aufnahmen als gerichtliches Beweismaterial fur Entschadigungsantrage, ferner Aufnahmen, die erforderlieh rind zur Illustration and zum besseren Verstandnis unserer Fachzeitsehriften, ?Fahrt frei", ,Verkehr" and be- stehender Werkzeitungen. Samtliche Genehmigungen zu A, B and C werden auf den notwendigen Zeitraum begrenzt. tYber die Verwendung vorhandenen Fotomaterials ent- scheidet ausschlief3lich die Pressestelle der General- direktion. Die Reichsbahndirektionen sind verpflichtet, die Perso- nalien aller hierfur in Frage kommender Betriebs- fremder and Eisenbahner sorgfaltigst zu prtifen, Ruck- fragen bei dun auftraggebenden Stellen zu halten and jederzeit einen beaufsichtigenden and hierfur voll ver- antwortlichen Eisenbahner zu stellen. Der Generaldirektor gez. L V. S t a i m e r (Gd [Pst] 102,2/52 v. 18-6.52/31219) I. Betrieb CsdR 808 Betr. Hemmschuh - Radvorleger - Lage Nach dem Stande vom 1. 7.52 sind uns Aufstellungen fiber die derzeitige Hemmschuh- and Radvorleger-Lage in den einzelnen Bezirken in folgender Form vorzulegen: A. Bedarf: I. Hemmschuhe davon a) laufender Einsatz b) Reserve II. Radvorleger a) laufender Einsatz b) Reserve B. Bestand: I. Hemmschuhe davon a) gebrauchsfahig b) ausbesserungsbediirftig, noch im Betrieb c) z. Z. im Raw zur Reparatur bzw. unterwegs d) unbrauchbar, ausmusterungsreif e) Reserve II. Radvorleger a) gebrauchsfahig b) ausbesserungsbediirftig, noch im Betrieb c) Reserve C. Zugang an Neulieferungen in den Monaten Februar bis Juni 1952 (z. B. Februar = 20, Marz = 30, April = 40 usw.). D. Abgang nicht mehr reparaturfahiger Hemmschuhe in den Monaten Februar bis Juni 1952 (z. B. Fe- bruar 20, Marz = 30 usw.). E. Welche durchschnittlichen Zeiten werden bean- sprucht fur reparaturbedi rftige Hemmschuhe vom Zeitpunkt der Unbrauchbarkeit bis, zur Wiederver- wendung einschliefllich Beforderung zum and vorn Raw? F. Welche Zeiten von E. werden fur die Wegezeiten zum and vom Raw gebraucht? G. Wieviel Prozent der zur Aufarbeitung eingesandten Hemmschuhe werden wegen Reparaturunfahigkeit von den Raw'en nicht zuriickgegeben? (runde Zahl) H. Sind tiberall die erforderlichen Hemmschuhbanke vorhanden? Wieviel fehlen and wo? I. Sind uberall die erforderlichen Hemmschuhofen vorhanden? Wieviel fehlen and wo? K. Entsprechen die Neulieferungen and reparierten Hemmschuhe der angeforderten Form? Haben such bei der Lieferung bzw. RUckgabe repa- rierter Strcke Beanstandungen bezfiglich Schienen- form and Qualitat ergeben and welche? Muf3ten Ilemmschuhlieferungen and Reparaturen zu:rfickgestellt werden, well Geldmittel nicht zur Verfiigung standen? Zu den Punkten H. and I. verweisen wir auf unsere Verfg. im Mltteilungsbiatt Nr. 7 vom 7.4.52. Die GKB that mitgewirkt. Die Meldung ist unter Nr. 001 540 eingetragen. Zum 10. 7. 52 senden die Rbd'en die geforderten Angaben ein. (13 B 2B Brg/52 v. 10. 6. 52) Berlin 332 Betr.: 'Versetzung des Einfahrsignals A der S-Bahn auf :Bahnhof Berlin-Griinau Am 20.5. 52 wurde das Einfahrsignal A der S-Bahn auf Bahnhof Bergin-Grunau urn 150 m zuriickgesetzt. Der neue Standort befindet sich in km 12,955. Der Vorsignalabstand betragt 450 m. Deutsche Reic2hsbahn, Reichsbahnamt 2 B 1 Betr.: AzFV der Rbd Berlin Berlin 333 Folgende sofert gultige Berichtigungen sind hand- schriftl: ch durchzuf(hren: Abschnltt 1 Strecke 1 A streichen Finkenheerd / allen Zugen Ziltendorf 1 alien Ziigen Strecke 30 eir)fugen zwischen '!Mahiow and Dahlewitz-Blankenfelde Blankenfelde / alien Ztigen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uh r Abschniitt 8 Strecke 24 bei Kirchmoser in Spalte 6 einsetzen: fur abgesetzte Guterwagen in zweifacher Aus- fertigung. (13 B 5 Bavfa / 25 009) Schwerin 97 Betr.: Betriebsdienst: Berichtigungen zumAzFV (Haupt- heft) uriel Abschn. 21 (Sonderheft) d. AzFV der Rbd Schwerin 1. Hauptheft! Abschn. 1. 7. (Velgast)-Rostock Hbf Staatl. Horst mit allenAngaben streichen. 11. Wismar-Rostock. Andern: Bei Kropelin Sp. 2 von ,allen Guterz" in ?P 422 and P 1621". Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO1290b090003-6 Abschn. 2. 32. Wittenberge--(Neustrelitz) Perleberg mit alien Angaben streichen. Abschn. 3. 32. Wittenberge- (Neustrelitz) Nachtragen: Sp. 1: Perleberg Sp.2: alle Gtiterziige and Lz Sp. 3: Wittenberge Sp.4: allen Gleisen. 30. Neustadt (Dosse)-Pritzwalk Nachtragen: Sp. 1: Blumenthal (Mark) Sp. 2: alle Guterztige and Lz Sp. 3: Neustadt (Dosse) and Pritzwalk Sp.4: allen Gleisen. Abschn. 9. 11, Wismar-Rostock Hbf Neubukow mit alien Angaben streichen. 30. Neustadt (Dosse)-Pritzwalk Unter Blumenhal (Mark) nachtragen: Sp. 2: alle Gtiterziige Sp. 3: Neustadt (Dosse) Sp.4: Sig Hr 3 Sp. 5: Sig Hr 3. Abschn. 11. 7. (Velgast)-Rostock Hbf Nachtragen vor Rovershagen: Sp. 1: Buchenhorst Sp.2: allen ZUgen. 11. Wismar-Rostock Hbf Nachtragen unter Teschow: Sp. 1: Krdpelin Sp. 2: allen Giiterziigen. Abschn. 12. 37: Rovershagen-Graal-Miiritz Nachtragen: Sp. 1: Graal-Miiritz Sp.2: -? Sp. 3: 1 :150 Ri Rovershagen Abschn. 13. Nachtragen: 37. Rovershagen-Graal-Miiritz Sp. 1: Rovershagen Sp. 2: 44 Sp. 3: 100 Sp.4: Gleis 1 noch Sp. 2: 18 Sp. 3: 18 Sp.4: Gleis 8 Sp. 1: Graal-Miiritz Sp. 2: 20 - Sp. 3: 54. Abschn. 24. 9. Rostock Hbf-Warnemiinde Nachtragen: Sp. 1: Rostock-Bramow Sp.2: Ausf I 2 Sp. 3: Warnemiinde Sp. 4: 60. KAMPF DEN ZUGVERSPATUNGENI II. Abschn. 21 (Sonderheft) zum AzFV. 3. Ludwigslust-Schwerin-Bad Kleinen-Wismar. a) Ludwigslust-Wismar Unter Wismar E als lfd. Nr. 8 nachtragen: Sp. 3: Wismar. Sp. 4/5: Stw W 2 (W 305) - Kali- hafen - Sp. 6: - Sp. 7: - Sp. 8: Neuer Durchfahrweg zum Kalihafen - K 5/6 in Hohe Stw B 1 Sp. 9: 10.Sp.10:- Sp. 11: / l : In Hohe Stw B 1. H. Reiseverkehr GdR 809 Bet;.: Mitfiihrung von Kinowagen in Schnellzugen Der zwischen der Deutschen Reichsbahn and der Film- gesellschaft mbH, Berlin W8, Jagerstr. 51, geschlossene Vertrag sieht vor: 1. In Ziffer 2 (4) Die gesamte Reinigung der Wagen (mit Ausnahme des Raumes, in dem sick die Kinoapparatur befindet) sowie die Wartung, Instandhaltung and bahnamtliche Unter- suchung der Fahrzeuge fiihrt die Reichsbahn durch. 2. In Ziffer 3 (3) ' Kinovorftihrungen auf Abstell- and Nebengleisen be- diirfen der vorherigen Genehmigung der ortlichen zu- standigen Reichsbahndirektion. 3. In Ziffer 3 (4) Die technischen Bedingungen des Einsatzes der Kino- wagen, z. B. Entnahme von elektrischer Energie; Kenn- zeichnung der Wagen nach den Bestimmungen der Eisenbahnsignalordnung usw.) werden binnen 2 Wochen nach Vertragsschluf3 durch eine besondere Vereinbarung zwischen der Deutschen Reichsbahn, Generaldirektion, Abteilung Reiseverkehr, and der DEFA geregelt. 4. In Ziffer 6 (2) Die Reichsbahn ubernimmt alle iibrigen Kosten (z. B. fur Befdrderung der Wagen, fur Lieferung von Energie, fur bahnamtliche Untersuchungen usw.). Sie stellt fur das Begleitpersonal der DEFA fur jeden Kinowagen sechs unpersonliche Freikarten dritter Klasse sowie eine unpersonliche Freikarte 3. Klasse fur einen Kon- trollbeauftragten der Theaterverwaltung der DEFA zur Verfiigung. Diese Freikarten gelten bei Fahrten aul3er- halb der Kinowagen nur in Verbindung mit einem von der Hauptverwaltung der DEFA ausgestellten Dienst- reiseauftrag, der jederzeit auf Verlangen der Reichs- bahn zur Priifung vorzuweisen ist. 5. In Ziffer 8 (2) F'tir Korper- and Sachschaden, die Personen aus Anlal3 des Besuches der auf Abstell- oder Nebengleisen befind- lichen Kinowagen erleiden, haftet die DEFA der Reichs- bahn gegeniiber grundsatzlich, es sei denn, daf3 der Schaden durch ein Verschulden der Reichsbahn oder ihrer Beschaftigten verursacht worden ist. 6. In Ziffer 9 (1) Dieser Vertrag gilt bis zum 31. 12. 56 and verlangert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, falls er nicht sechs Monate vor Jahreswende von einer Partei schrift- lich gekriindigt wind. Der Vertrag ist am 28.3.52 unterzeichnet worden and in Kraft getreten. Bisher sind die Kinowagen 10 353 and 10 354 auf den Strecken Berlin-Marienborn-Berlin and Eisenach- Berlin-Eisenach in Betrieb genommen worden. Die Verwendung der Wagen ist besonders durch Telegramm geregelt worden. Besetzt abgestellte Kinowagen sind von den Beschaf- tigten der DEFA am Tage an beiden Langsseiten mit einer gelben Flagge, Signal FZ 2, zu kennzeichnen and wahrend der Dunkelheit innen so zu beleuchten, da13 sie nach autlen gut erkennbar sind. Die Signalflaggen sind von der Zugbildungs-Rbd zu liefern. Mir die Untersuchung, Reinigung, Befbrderung, Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-Q0415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415R012900090003-6 Abstellung, Strombelieferung and Kennzeichnung (Si- gnal Fz 2) der Kinowagen haben die am Lauf der Kinowagen beteiligten Reichsbahndirektionen, soweit noch nicht geschehen, das Erforderliche zu veranlassen. Etwa auftretende Schwierigkeiten, die noch einer Kla- rung bedi rfen, sind uns sofort mitzuteilen. (22 R 10 Bbz/K v. 10. 6.52) GdR 81O Betr.: Einfiihrung einheitlicher Numerierung der Relse- sonderziige Ab 15.6.52 tritt zur einheitlichen Numerierung der Reisesonderzi ge folgende Regelung in Kraft: Zur allgemeinen Unterseheidung zwischen Reiseregel- und Reisesonderz(igen wird den Nummern fur Sonder- zuge eine 0 (Null) vorgesetzt. Aullerdem erhalten die Reichsbahndirektionen folgende Nummernreihen zu- geteilt: Rbd Berlin ......... 01 000-01 999 Rbd Cottbus ........ 02 000-02 999 Rbd Dresden ....... 03 000-03 999 Rbd Erfurt ......... 04 000-04 999 Rbd Greifswald .... 05 000-05 999 Rbd Halle .......... 06 000-06 999 Rbd Magdeburg .... 07 000-07 999 Rbd Schwerin ...... 08 000-08 999 Durch die Zuteilung der bestimmten Nummernreihen entfallt die Direktionsbezeichnung, z. B.: Prw 01 388 (Sdz Rbd Berlin) Lp 06 233 (Sdz Rbd Halle) Dstp 08 745 (Sdz Rbd Schwerin) Die Nummernreihe ersetzt also die Direktionsbezeich-, nung. Diese Regelung beseitigt jede Doppelnumerierung, erleichtert das Zugmeldeverfahren, schlief3t weitgehend Fehlleitungen aus and erhoht somit die Betriebssicher- heit. (21.2 Bfs 121 v. 11. 6.52) Betr.: Verlust von Blankofahrkarten Berlin 334 Die Blankofahrkarten Mr VP-Angehorige Nr. 10 224, 10 225, 10 282 and 10 375 der Volkspolizei-Dienststelle Weil3enfels and Nr. 14 361 and 14 362 der Volkspolizei- Dienststelle MUhlhausen sind in Verlust geraten. Bei Vorzeigen der Blankofahrkarten sind diese einzu- ziehen and mit den Personalien der Vorzeiger an die Rbd Berlin - VK I - einzusenden. (23 - VK 1/31 v. 9. 6. 52 / 25 452) Cottbus 101 Betr.: Verlust einer unpers6nlichen Freifahrkarte Die unpersonliche Freifahrkarte 3. Klasse B II a Nr. 24731, ausgestellt bis 31. 12. 52, gUltig fur den Rba- Bezirk Cottbus mit AnschluB nach Cottbus and Wiins- dorf, ist in Verlust geraten and wird hiermit fur un- Y gultig erklart. Der Reisende, der mit diesem Fahraus- weis angetrof`en wird, ist als Fahrgast ohne gultigen Fahrausweis zu behandeln. Die Personalien sind fest- zustellen and unter Beifugung der Fahrkarte an Rbd Cottbus R 3 zu senden. (21/23 :ft 3 At v. 6. 6. 52 / 15 79) Dresden 195 Betr.: Ungiiltigkeitserklarung von Freifahrscheinen Mit sofortiger Wirkung werden die Freifahrscheine 3. Klas3e, Reihe C 770 001-770 025, fur ungiiltig erklart. Bei Vorzeigen der Scheme sind diese einzuziehen and an die Rbd Dresden einzusenden. Die Personalien des Inhabers sind festzustellen. (23 R :23 Af v. 9. 6. 52 / 14 85) Belohnte Wachsamkeit Halle 150 Durch die Wacchsamkeit des Kollegen Horst Herling, Bf Porsten der Rbd Halle, gelang es der Volkspolizei, einen :? ahrraddieb zu ermitteln. Dem Kollegen Herlihg wurde fur sein wachsames Ver- halten der Dank der Verwaltung ausgesprochen. Auger-, dem erhielt er eine Geldpramie von 50 DM. (23 R 2 Vr v. 14. 6.52 / 13 63) Halle 151 Verlust von Fahrausweisen and einer Fahrkartenloch- zange Die Blankokarten Nr. 7326-7350, Reihe 98, Verrech- nungsbf Halle (S), sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit fur ungultig erklart. Reisende, die mit einer der genannten Fahrkarten angetroffen werden, sind als solche ohne ultigen Fahrausweis zu behandeln. Die Personalien rind festzustellen. Ferner ist die Lochzange Nr. 90 H1 in Verlust -geraten. Durch Nachprufen des Zangenzeichens auf den Fahrkarten and in anderer. Weise ist nach der Lochzange zu forschen and bei. ihrem Wiederauffinden diese einzusenden. Bericht Uber beide in Verlust geratenen Dienststiicke ist an das Rba (II) Halle zu erstatten. (23 R 4 Vpfl 6 v. 16. 6. 52) Halle 152 Betr.: Antrage auf Ausgabe von Schillerfahrkarten der Studenten der Universitat Leipzig Die Antrage auf Ausgabe von Schiilerfahrkarten der Studer,ten der Universitat Leipzig sind mit Stempel des Protektorats fur Studienangelegenheiten versehen and haben eine Gultigkeitsdauer bis zum 15.9.52. Durch Verlegung des Beginns des Studienjahres der Universitat Leipzig macht sich eine Verlangerung der Gultigkeitsdauer notwendig. Aus diesem Grunde sind die Antrage ausnahmsweise in der bisherigen Form bis zurn 30.9.52 gultig. (23 R 6 Tpeis v. 17. 6. 52) III. Giiterverkehr GdR 811 Betr.: 2inderung der Bezeichnung der Verkehrsiiber- waehungsstellen Zur Kennzeichnung der tatsachlichen Tatigkeit der Ver- kehrsiiberwachungsstellen and in t7bereinstimmung mit den gleichartigen Stellen des Betriebes wird ab sofort die Bezeichnung ,Verkehrstiberwachung" in ,Verkehrs- leitung" and die Bezeichnung ,OberverkehrsUber- wachung" in ,Oberverkehrsleitung" geandert. (35 Vwa 45/52 v. 10. 6. 52) G ilde Fried&Ptskor-4itees! Dresden 196 Betr.: Buchfabrplan: Vorbemerkungen, Teil B Zur Vermeidung von Mil3verstandnissen ist im Ab- schnitt ,Ausnahmen zu 5 and 6" das angegebene Bel- spiel vile folgt zu andern: ,,Beispiel: Strecke Xheim-Adorf D?; 7900 "13uchfahrplanlast 1150 t Di; 7906 I3uchfahrplanlast 1500 t Dg 7900 ;,kann bis 1650 t befordern and gilt als : Schwerlastzug D?; 7906 kann ebenfalls his 1650 t befordern, rech- net aber nicht als Schwerlastzug". (38 G 71 Bfg v. 10.6. 52 / 15 57) Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/.101222 3-00415R012900090003-6 IV. Maschinentechnik Betr.: Fristarbeiten an Dampflok GdR 812 In der Anlage B zum Mitteilungsblatt 10/52 ist auf Seite 1 unten der Satz: ?Das Merkblatt fiir das Aus- waschen von Lokkesseln vom 11. 11.45 wird damit un- gUltig" zu streichen. Das Merkblatt vom 11. 11. 45 behalt bis zur Neuauflage seine Gtiltigkeit. (I 42 M 15 Bl. 3531/52 /B,el Zu, Zu] un( v. 17.6. 52) GdR 813 Zu dem Kollektiv gehoren folgende Kollegen: Lokfahrmeister Busse Rbd Berlin bedienung wurde ein Instrukteurkollektiv gebildet, das von dem Verdienten Eisenbahner Honig geleitet wird. Schinke Eltner Knipping Niemann Gotz dem Plan bereisen: Jzu unterstiitzen. Der Lokfahrmeister Honig wird die Rbd each Cottbus Dresden Erfurt Greifswald Mlle Magdeburg Schwerin Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich nicht nur auf An- leitung and Kontrolle der Lokpersonale in der Hand- habung des ,Toten Feuerbettes", sondern sie haben sich dartiber hinaus eingehend mit den in ihrem Rbd- Bezirk befindlichen Sonderrosten and anderen Fragen der Feuerungstechnik zu beschaftigen and Kontrollauf- gaben zu iibernehmen. Die Kontrollen sind an Hand eines besonderen Fragebogens durchzufuhren, der wochentlich der GdR vorzulegen ist. Die genannten Instrukteure sind von den Abt.Ltr.IV der Rba and Dvst der Bw in ihrer Arbeit bestmoglich 1. 7.-12. 7. Rbd Magdeburg 14. T-16. 8. Schwerin 18. 8. - 6. 9. Erfurt 8. 9.-30. 9. Dresden 1.10.-18.10. Cottbus 20.10.- 22. 11. Halle 24.11.- 31. 12. ? Berlin. (GdR Wd [IV] 48.1 Fklve - 3386/52 - v. 17. 6. 52) gez. Hetz GciR 814 Betr.: Errichtung elektrotechnischer Anlagen durch die volkseigenen Anlagebaubetriebe Nachstehend wird eine Anordnung der Staatlichen Plan- kommission ii12er die Arbeit der zentral gelei.teten volks- eigenen Anlagebaubetriebe fair die Errichtung elektro- technischer Anlagen bekanntgegeben: Die hervorragende Bedeutung der Elektrizitat in unserer gesamten Volkswirtschaft erfordert, daf3 Elektroenergie unter wirtschaftlichsten Gesichtspunkten verwendet wird. Elektrotechnische Erzeugnisse, elektrische Aus- riistungen sowie elektrissche Anlagen an Maschinen and Geraten mt ssen so bemessen and ausgewtbhlt sein, da(3 der grof3tm8gliche Nutzeffekt erzielt wird. Diese Auf- gabe kann jedoch nur von Anlagebaubetrieben gelost werden, die die !Projektierung and auch die Montage elektrischer Anlagen einachliel3lich Anschluf3 tiller Ener- gieverbraucher durchfiihren. Bisher wurde die Arbeit solcher Spezialbetriebe in' der Volkswirtschaft nicht ge- niigend ',beriicksichtigt. Die Staatliche Plankommission hat daher fur die Aus- arbeitung and Durchfahrung des Planes folgendes be- stimmt: 1. Mit der Projektierung and Errichtung elektrischer Anlagen and Ausriistungen sind nur solche Betriebe zu beauftragen, die auf Grund 1hres ingenieurtechnischen Personals and ihrer Erfahrungen auf diesem Gebiet den Erfordernissen gerecht werden. In der volkseigenen, zentral geleiteten Industrie sind dies die VEM- and RIFT-FTDie zentralen volkseigenen In- vestitionstrager sollen fur Hire wichtigsten elektrotech- nischen Investitionen these Betriebe in Anspruch neh- men. Die VEM- and RFT-Anlagebaubetriebe rind ver- pflichtet, die volkseigene ortliche Industrie, die private Industrie and das Handwerk als Nachauftragnehmer zu beschafti?gen, die hinsichtlich Preisgestaltung and Qua- litat die geeignetsten sind. 2. Urn die flnanziellen and materiellen Voraussetzungen fur die Durchfiihrung dieser Arbeiten zu schaffen, wer- den samtliche volkseigenen Anlage'baubetriebe wie Pro- duktionsbetriebe ibehandelt and erhalten Plane. Im Volkswirtschaftsplan wird in der Planposition 51 92 000 n-ur der Lohnanteil geplant and 1st dement- sprechend auch nur in der Erftillung zu melden. Die Festlegung der Umlaufmittel 1st in Punkt 5 behandelt. 3. Das fur die Investition an elektrotechnischen Anlagen benotigte Material wird - m it Ausnahme des in die- sem Absatz genannten - den Anlagebaubetrieben als Produktionamaterial kontingentiert. Die Zuteilung er- folgt nar auf Grund vorgelegter Vertrage and nicht nach dem Produktionsplan des Betriebes. Werden bei der Durchfiffirung der zentralen I.nvestitionsvorhaben die VE-Industrie, das Handwerk oder die Privatbetriebe als Nachauftragnehmer beschaftigt, so erfolgt die Ma- terialbereitstellung Burch die VEM- and RFT-Anlage- baubetriebe. Kontingente erhalten die VEM- and RFT- Anlagebaubetriebe durch das Ministerium fiir Ma- schinenbau. Die volkseigenen ortlichen Betriebe, das Handwerk and die Privatbetriebe erhalten die Materialkontingente durch die Landesregierungen, wenn sle nicht als Nach- auftragnehmer fiir die VFM- and RFT-Anlagebau- lbetriebe tatig sind. Foggende Erzeugnisse gehoren zum Kontingent der In- vesttrager: 5111113/115 Wechselstrommotoren Tuber 10 kW 5111116/117 fiir Hochspannung 11 5112120 Elektromotoren and Generatoren fur Gleichstrom von 10 bis 100 kW G~LS2KGGLKKZf Verwirklicht nach dem Beispiel des Raw ?7. Oktober" die Chemnitzer Beschlusse. Sie sired die Voraussetzung fur die Verbesserung der Sorge um den Menschen im Betrieb. 229 Approved For Relea 3/10/22: CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 51 12 990 Sonstilge Gleichstrommaschinen 5114 1201130 Elektrogeneratoren fiber 40 kW 5114140 Kraftwerk-Turbogeneratoren 51 14 990 Sonstiige Elektrogeneratoren 51 16 120/150 Le istungstransformatoren fiber 100 kVA 5121000 Elektroofen 51 32110 Transportable Elektrostationen unit Dampf- antrieb 5132120 Transportable Elektrostationen mit Ver- brennungsm.otorenantrieb 5141110 Akkumulatoren fur Kraftwagen 51 49 000 Radioempfanger 51 54 000 Elektromedizinische Apparate 51 55 000 Rontgenapparate and Zuubehor 51 74 000 Ronlgenrohren and Ventile 4. Ian Rahmen ihrer dm Plan festgelegten Investitions- atifgalben haben die Investitionstrager mit den Anla,ge- baubetrieben fiir die Errichtung elektrotechnischer An- lagen Vertrage abzuschliel3en, in denen die Durchfiih- rung, Material!bereitstellung and Finanzierung fest- gelegt sind. Die Vorprojektierung and Projektierung der elektrotechnischen Anlagen erfolgt durch die An- lagebaubetriebe. Diese Unterlagen sind in das jeweilige Vorprojekt and Projekt fur das gesamte Investitions- vorlhaben einzubeziehen. Die Projektierungsarbeiten sind nach der Gebiilhrenordnung (GO I) vom Auftrag- geber zu:bezahlen. In den Kostenplanen and Kostenanschlagen ist dem Auftraggeber eine genaue Speziflkation des Material- bedarfs nach der Systematik der Schlii?sselliste, unter- gliedert nach den Positionen des Aligemeinen Waren- verzeichnisses, zu ubergeben. Des weiteren ist in diesen Kostenplanen and Kostenanschlagen festzulegen, welche Materialien vom Investitionstrager and welche von Aniagebaubetrieb bereitgestellt werden. (Zusatz der GdR: Die Vorprojektierung and Projektie- rung der elektrotechnischen Anlagen Mr Investitions- vorhaben der DR geschieht weiterlhin durch das Ent- wurfsburo der Reichsbahn mit seinen AuBenstellen, die in Sonderfallen die Entwurfsarbeiten an die volks- eigenen Anlagebaubetriebe weiter vergeben. Die Bestim- mungen des vorstehenden Absatzes Sind jedoch auch von den Entwurfsburos der DR sinngemai zu beachten.) Die in Ziffer 3 genannten Erzeugnisse werden i:m Ein- vernehmen mit den Anl?agebaubetrieben durch den In- vesttrager bestellt. 5. Die Umlaufmittel fiir die volkseigenen Anlagebau- betriebe sind einschlielllich des bereitzustellenden Ma- terials festzulegen. Das Ministerium der Finanzen wird beauftragt, im Rah- men der Vertrage den volkseigenen Anlagebaubetrieben die erforderlichen Umlaufmittel zuzuweisen. Um zu vermeiden, daB finanzielle Mittel sowohl durch den In- vestitionsplan wie im Umlaufrnittelfonds in groBerem MaBe gieichzeitig zur Verfugung ?gehalten werden mus- sen, rind bei den AbschluB der Vertrage zwischen dem Investitionstrager and den Anlagebaubetrieben die ge- samten Arbeiten in einzelne Bauabschnitte zu unter- gliedern, die sofort nach Fertigstellung and Abnahme aus Investitionsmitteln zu bezahlen sind. 6. Das Ministerium fur M?aschinenlbau wird beauftragt, fur die Anlagebaubetriebe Materialverbrauchsnormen festzulegen, die als Grundlage fur die Materialanforde- rungen dieser Betriebe dienen. 7. Alle dem BeschluB entgegenstehenden ;Bestimmungen werden aufgehoben. Berlin, den 10. 5. 1952 gez. Strassenberger 2. Stellvertreter des Vors?itzenden der Staatlichen Plankommissiory' gez. Scheller r (Gid:R 47.3 4729/52 v. 19. 6. 52 / 31 748.) Betr.: Bcspannung der Hilfsziige GdR 814a Dringliche Hilfsz0ge mussen nach der Buvo and den Er- ganzungsbestimmungen spatestens 15 Minuten, dring- liche Geratewagen am Tage ebenfalls 15 Minuten and nachts 30 Minuten nach Eingang der Anforderung ab- fahrbereit sein. Die Bespannung mull vom Dvst des Hilfszug-Bw in Zu- sammenarbeit mit den Bfs-Vorsteher so geregelt sein, dalI die Abfahrt in der vorgeschriebenen Zeit sicherge- stellt ist. An wichtigen Knotenpunkten ist der punkt- liche Einsatz des Hilfszuges durch standige Bespannung zu gewahrleisten. Wo es die ortlichen Verhaltnisse zu- lasse:z, konnen fur die Bespannung der Hilfsziige and Geratewagen Pausenlok herangezogen werden. In solchen Fallen mull die Voraussetzung erfi llt sein, dalI jederzeit eine fur die Beforderung des Geratewagens bzw. Hilfs~uges geeignete Lok zuverlassig zur Ver- fugung steht, wobei auch die standige Bemannung die- ser Lok gesihhert sein mull. Der Bw-Vorsteher hat ferner verantwortlich dafiir zu sorgen, dali these Bereit- schaftslok voil betriebsfahig and ausreichend mit Be- trieb,,;vorratcn versehen sind. Rangierlok dUrfen hier- fur cur dann eingeplant werden, wenn sie diesen Be- dingungen wall entsprechen. Die Abtl. IV der Rbd legen bis zum 30. B. 52 der GdR vor: 1. Die Bespannungsplane fur jeden Hilfszug and Ge- ratewagen, unterteilt nach a) Einsatz einer besonderen Bereitschaftslok (Hilfszug standig bespannt), b) Verwendung von Pausenlok nach folgender 70ber- si(?ht: Zeit von his a Lok im Dienstplan 0.0D-2.30: usw. 23/3 Betriebspause zwischen 3274/3261 2. Eine tYbersicht des bisherigen Lokaufwandes. 3. Eine Analyse uber etwaigen Lokmehrbedarf bei ge- gewisserhafter Anwendung der vorgenannten Richt- linien. Ein Plan der zusammengesetzten Bereitschaft ist bei der Lokdienstleitung auszulegen. Der Lokdienstleiter ist verpflichtet, die Einsatzbereitschaft der einzelnen Lok laufend sichcrzustellen and bei Anforderung des Hilfs- zuges fur dessen rechtzeitige Bespannung personlich zu sorgen. Die AAteilung IV der Rba Sind fur die Erfiillung dieser Aufgaben and die DurchfUhrbarkeit der Plane verant- wortl..ch. Die Emktr and Bing kontrollieren die zuverlassige Be- folgung. Hierdurch werden die Verfi gungen GdR 42.4 von 14. 11. 1950 t,nd 42.4 BI 8/51 vom 20. 1. 1951 aufgehoben. (I/IV 42 M 11 1311950/52 v. 23. 6. 52) Betr.: Azetylenentwickler, GdR 814b Verwendung kleinerer Karbidkornungen Fur jeden Azetylenentwickler darf nur eine ganz be- stimmte Karbidkornung verwendet werden, die auf dem Typenschild des Entwicklers oder auf dem Ab- stempelungsschein vorgeschrieben ist. Bei Verwendung nicht zugelassener kleinerer Kornung oder gar von Staub.-arbid kommt es bei der Azetylenentwicklung zu sehr starken Temperaturerhohungen, die u. a. zum Zerknallen oder sonstigen schweren Schaden des Azetylenentwicklers fuhren kdnnen. Im Interesse der Sicherheit der Reichsbahnbetriebe and der mit diesen Arbeiten beschaftigten Personen, ersuchen wir alle Rbd and Raw, die ihnen nachgeordneten Betriebe, die mit Azetylenentwicklern arbeiten, ausdrucklich dar- auf hi nzuweisen, daB bei Azetylenentwicklern keines- falls kleinere. Karbidkornungen verwendet werden di rfen, als vorgeschrieben. Die Erfahrungen haben ge- zeigt, daB die Verwendung von zu kleiner Karbid- kornung in den meisten Fallen die Ursache fur Ent- wicklerexplosionen ist! Sell ein Azetylenentwickler fur kleinere Kornungen oder? idischungen verschiedener Kornungen als vor- geschrieben verwendet warden, so mull in, jedem, Fall erst eine Neuzulassung des Azetylenentwicklers fur die andersartigeh Kornungen erfolgen. Der Antrag auf Neuzulassung eines Azetylenentwicklers fur andere als die vorgeschriebenen Kornungen hat in dreifacher Ausfertigung an das Deutsche Amt fur Material- and Warerprufung, Pri fstelle 413, Haile N 10, Bahnhof- Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 stra3e 3, zu erfolgen, wobei samtliche technischen Da- ten it. Typenschild fur jeden einzelnen Entwickler mit anzugeben sind. (IV X46.1 IV v. 6. 6. 52) Cottbus 102 Betr.: Trennung des Lok- und Wagendienstes im Hauptdienstzweig ,Fahrzeugwirtschaft" Bezug: Punkt 20 des Arbeitsprogrammes der Deutschen Reichsbahn fur das Jahr 1952 Die Trennung des Wagen- vom Lokdienst ist: a) im Bw Forst und b) im Bw Lubbenau ferner: c) in Weif3wasser durchgefiihrt worden. Der abgetrennte Wagendienst in Forst fiihrt die Be- zeichnung: ,,Wagen-Hauptmeisterei Forst"; desgl. in Lubbenau die Bezeichnung: ,,Wagenmeisterei Lubbenau", desgl. in Weif3wasser die Bezeichnung: ,,Wagenmeisterei Weif3wasser". Die drei genannten Stellen sind keine selbstandigen Dienstste]len, sondern gehoren zum Bww Cottbus und sind diesem unterstellt worden. Bww Cottbus ist federfiihrend fur alle die genannten Stellen bertihrenden Fragen und Aufgaben. d) Die Trennung des Wagen- vom Lokdienst im Bw Hoyerswerda ist im Gange und wird bis 30. Juni 1952 durchgefuhrt. Ab 1. Juli 1952 fuhrt der abgetrennte Wagendienst die Bezeichnung: ?Bww Hoyerswerda". Das neue Bww Hoyerswerda ist vom gleichen Zeit- punkt an eine selbstandige Dienststelle. Dem neuen Bww Hoyerswerda sind unterstellt: 1. Die Wagenmeisterei in Horka, 2. die Wagenmeisterei in Wegliniec (fruher Kohlfurt), 3. die Wagenmeisterei in Neu Petershain, 4. Lokbhf Rothenburg bezUglich Wagenbetreuung. Alle diese Stellen beriihrenden Fragen und Aufgaben bearbeitet ab 1. Juli 1952 federfuhrend das Bww Hoyers- werda. Die Trennung des Wagen- vom Lokdienst bei alien iibrigen urspriinglich mit vorgesehenen Bw'en wird vor- Iauflg nicht durchgefuhrt. Hierzu ist nosh eine Entscheidung der GdR zu erwarten. (Pr - 44/45 -- M 10 Fuwg v. 18. 6. 52 / 14 03) VI. Bau Magdeburg 148 Betr.: Xnderung von Bm-Grenzen 1. Durch die Auflosung der Bm Wasserleben ist die Grenze zwischen der Bm Heudeber-Danstedt und Halberstadt nach km 95,0 der Strecke Halberstadt -Goslar verlegt. Bm Heudeber-Danstedt Ober- nahm die Streckenabschnitte der ehem. Bm Wasser- leben. 2. Die Grenze zwischen den Bm'en Ziesar und Jerichow ist von km 3,0 nach km 0,4 der Strecke Giisen-Je- richow verlegt. 3. Die Grenze zwischen der Bm Calbe/Ost und Bm 2 Kothen auf der Strecke Magdeburg-Halle ist von km 39,0 nach km 38,7 verlegt. Alle Karten und Plane sind handschriftlich zu berich- tigen. (VI/61 Bau 1 Ogde v. 3. 3. 51 Basa 465) VII. Sicherungs- und Fernmeldewesen Berlin 335 Betr.: Sprechstellenverzeichnis der Rbd Berlin Ausgabe 1951 Es ist zu berichtigen: Teil V Seite 51 Starkstromwerkstatt Berlin Ruf fuge hinzu Lagerbuchhaltung 53 118 `iyi Teil IV Seite 10 Gruppe Fahrkartendruckerei fuge hinzu O W M Nach Dienstschlu13 ist die Fahrkartendruckerei nur un- ter Ruf 22 373 zu erreichen Teil VII Seite 32 BfGesundbrunnen fuge hinzu Fka Tunnel Seite 33 Bln. Gorlitzer Bf streiche Aufsicht Pers. Bf 27 154 Seite 63 fuge ein Bf Mellensee-Saalow 812/71/46 Seite 69 Bf Niemegk DV, Fka u. Ga 813/140 . streiche 841/618 Seite 128 Bm Bellevue DV u. DVV 52 276 streiche 52 211 (72 SF 38 Sfbv [3] v. 10. 6. 52/25 113) IX./X. Materialversorgung, Einkauf GdR 815 Betr.: Erfassung von legiertem Schrott `und legiertem Gulibruch Das Erfassen und Lagern von legiertem Schrott und legiertem Guf3bruch ist in der 4. Durchfuhrungsbestim- mung zur Verordnung fiber das Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von Eisen-, Stahl- und Buntmetallschrott vom 5. 5. 52 geregelt, die im Gesetzblatt Nr. 61 vom 20. 5. 52 (GBl. S. 367) veroffentlicht worden ist. Dieser Schrott ist nach seinem Legierungsgehalt in 29 Gruppen aufgeteilt und mu13 entsprechend dieser Unterteilung sortengerecht erfal3t, gelagert und an die VHZ-Schrott abgegeben werden. Hierbei ist es zweckmafiig, da13 Altmaterial mit einheit- lichem Legierungsgehalt besonders zusammengehalten wird, wie z. B. Bruchstiicke von Federn von Karl Schulz, Druckausgleichskolbenschiebern, die 3,27 0/0 Chrom und 7,70 0/o Wolfram enthalten. Nach der gleichen Vorschrift sind weiterhin die aus dem vollen gefertigten Werkzeuge aus Schnellarbeits- stahl in bestimmter Weise zu kennzeichnen. Die beteiligten Stellen werden hiermit auf diese gesetz- liche Vorschrift hingewiesen, und deren Beachtung und Einhaltung ihnen nochmals ausdrticklich zur Pflicht ge- macht. (92 My 23/1206/52 v. 12. 6. 52 / 31 606) Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Betr.: Kontingente fair Schmierpolster GdR 816 Schmierpolster sind in das Kontingent ,Vorstehend nicht aufgegliederte Textil-Industrieerzeugnisse der Aufl.-Nr. 82 00 000" aufgenommen. Das Kontingent wurde in DM zugeteilt. Die Anforderung hat bei der nachstgeiegenen Niederlassung der DHZ Textil zu er- folgen. Die Zuteilung in TDM anstatt wie bisher in t bleibt bestehen. Gestellte Antrage M 19 sind hierdurch erledigt. (91 My 7 Stak v. 17. 6. 52 / 31 496) GdR 816a Beta.: A. Genehmigung der Wertberichtigungen von Lagerbestanden and B. Abgabe von Bestanden des Kontos 05 A. Lagervorrate, die nicht mehr den vollen Wert be- sitzen and deshalb fur den vorgesehenen Zweck nicht mehr verwendet werden konnen odor die verloren- gegangen sind, meldet der Lagerverwalter der Abtei- lung IX der Rbd. I$ierbeI handelt es sich um: a) Verluste auf dem Transport, b) Beschadigung auf dem Transport, c) Beschadigung im Lager, d) Verluste durch Eintrocknen, e) Ersatzstucke, die durch Bauartveranderung bzw. Normung usw. nicht mehr verwendet werden konnen, f) Falschbuchungen (Klasse 0 anstatt 3 bzw. 7), g) Mehr- and Minderbefunde bei Lagerpru.fungen and h) gebrauchte Teile, die dern Schrott zuzufiihren sind. Der Lagerverwalter stellt den Sachstand bzw. die Schuldfrage fest and berichtet an die Abteilung IX der Rbd. In diesem Bericht begrundet er ausfuhrlich die Wertminderung bzw. den Mehrbefund. Er teilt den Unterschiedsbetrag mit. Die Rbd Abteilung IX beurteilt fachlich and lagerteeb- nisch den Antrag, tritt im Bedarfsfalle mit dem Lager in Verbindung oder ordnet eine auBerordentliche Lager- prufung an. Den Antrag erhalt der Hauptbuchhalter der bilanzierenden Einheit. Der Hbh dieser Einheit ist ohne Riicksicht auf die Hohe des Betrages zustandig fur die Genehmigung der Minderungen des gebuchten Wertes. Der Hbh des Bezirkes verstandigt in besonderen Fallen den Hbh der Rbd bzw. der Hbh der Rbd, die Abtei- lung XI der GdR, sofern es sich um einen Vorfall han- delt, der von allgemeinem Interesse oder von beson- derer Bedeutung ist. Sofern von der GdR Wertberichtigungen von Lagervor- raten am Schiull eines Jahres angeordnet werden, ist die Genehmigung zur Ausbuchung der GdR vorbehalten. Diese Wertberichtigungen begrundet die Rbd unter Mit- zeichnung der Abteilung IX and XI. B. Geben Vorratslager gebrauchte Teile des Kontos 05 an VEB ab, dann setzt die abgebende Stelae den Mate- rialwert (Schrottwert) nach der empfangenden Stelle um. Sind diese Teile mit Gewinnungskosten usw. be- lastet, dann werden these Kosten dem Empfanger be- rechnet. 1. Buchungen von Abgaben an VEB a) Materialwert: Die Abgabestelle erkennt das Konto 051 and belastet das Konto 08909. Die Empfangsstelle belastet das Konto 051 and erkennt das Konto 08 609. b) Aufarbeitungskosten: Die Abgabestelle erkennt auf Grund der Lagerbuch- haltung bzw. des BAB am Monatsende summarisch das Konto 331 and belastet das Konto 408 bzw. 741 and 694. c) Die Rechnung fiber Aufarbeitungskosten an den VEB wird sofort per 14 an 881 gebucht. 2. Verkaufen Lager mit ausdri cklicher Genehmigung ihrer Rbd and der zustandigen DHZ Teile des Kontos 051 an Privatfirmen, dann sind gemaO Dv 226 60 bzw. 70?/o des Neuv,,ertes zu berechnen. Durch diesen Preis mussen die Gi?winnungskosten bzw. Ausbaukosten, die Aufarbeitungskosten sowie die Materialwerte. (Schrott- werte) gedeckt sein. Buchungsvorgang: (siehe Buchungsanweisung 4 in Schrif- tenreihe DFW Nr. 21) a) Ausbuchug des Materialwertes (wie zu 1a) Die Abgabc:esteile erkennt unter Zwischenschaltung des Konto:: 194 das Konto 051 and belastet das Konto 0893. b) Ausbuchung der Aufarbeitungskosten usw. aus dem Lager (Buchung am MonatsschluB summarisch auf Grund des AbschluBblattes der Lagerbuchhaltung oder des BAl3) Die Abgabestelle erkennt das Konto 331 and belastet das Konto 408 bzw. 741 and 894. c) Die Rechnrng fiber Materialwert and Aufarbeitungs- kosten wird gebucht: 1. Rechnungsbetrag fiber Material- and Aufarbel- tungskoste, insgesamt (siehe Ziff. 2): Belaste Konto 14, erkenne Konto 194. 11. Aufarbeitungskostenwert (in der Regel Planpreis): Belaste 194 erkenne 881. III. Der Saldo zwischen Rechnungsbetrag and Auf- arbeitungs1 Osten ist per 194 an 1879 (DIB) zu buchen. IV. Ubers(elgt in besonders zu begrundenden Aus- nahmef illen der Aufarbeitungskostenwert den er- zielten Preis, Bann ist die Differenz per 2101 an 194 auszuweiser. 3. Im librigen gelten fur die Umsetzungen bzw. Ver- aufierungen Von Teilen des Kontos 051 die gleichen Grundsatze wie fur die beweglichen An.lagegegenstande (siehe Mitteilungsblatt der DR Nr. 16/51 GdR 551). (IX/XI - S - 1293 v. 12.6.52/31699) GdR 846b Betr.::Erfassung von Industrieriickstitnden Ministerialblatt Nr.2 vom 29. 1. 52 - In dern genhunten Ministerialblatt ist die Bekannt- machu:zg vorti 10. 1. 52 caber die Errichtung and Tatig- keit der VEB ?ndustrieriickstande veroffentlicht worden. Die Arischrift dieses VEB lautet: Berlin NW 7, Univer- sitatsstraBe 2--3a (Telefon 52 01 51). Alie vDrhandc*.ien and kunftig anfallenden Industrie- riickstiinde, mit Ausnahme von Schrott, sind nach deg Bekanntmaching diesem VEB schriftlich unter Angabc der Art and l\Ienge des Materials sowie des Bergungs- ortes bzw. der Entfallstelle zu melden, and zwar inner- halb von 2 Wochen sowohl die vorhandenen Bestande wie auch jewc ils das spater anfallende Material. Ausgenommea von der Meldung rind soiche Riickstande, die bi,her odor kiinftig in werkseigenen Anlagen der Entfallbetriebe od.er auf Spezialerzeugnisse weiterver- arbeite?t wurden oder werden. Als IndustrierUckstande im Shine der Bekanntmachung gelten: 1. feuerfestes Alt- and Abbruchmaterial einschl, des auf Halden liegenden Materials (Schamotte, Silika, Magnesit, Graphit and Korund in Form von feuer- festen Kcrundsteinen) 2. Verhutturgsmaterial 3. Werkschutt 4. Ba:umaterialruckstande 5. Kallkri ckr=fande 6. Riiickstan.de aus MetallMitten 7. Riickstdw.,e aus der chemischen Produktion and 8. Ruckstance aus Brennstoffen alien Art. Eine Vergiitung fair die Abgabe der Riickstande entfallt, wenn sie na0i dem 8. 5. 45 im Gebiet der DDR nicht handelsiiblich war oder ist. Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Wenn im Einvernehmen mit dem genannten VEB von den Entfallstellen selbst and auf eigene Kasten In- dustriertickstande geborgen and verladen werden, so erhalten sie die nachigewiesenen Selbstkosten von dem VEB ertistattet. Es wird daruber ?Klage gefilhrt, d.ali Instrukteure des VEB bei dem Besuch von Betrieben immer wieder fest- stellen mi ssen, dai3 Abfallmaterial in den Schutt oder auf Halde geworfen wird, ohne da13 caber das Material eine Meldun.g erstattet wurde. Durch diese Handlungsweise wird die Mdglichkeit ge- nommen, diesel Material einer weiteren Verwendung zuzufiuhren. Als Beispiel angefuhrt wurde die Nicht- meldung von feuerfestem Alt- and Abbruchmaterial, das dringend benotigt wird fiir die Neuproduktion von Scharnottesteinen zum Aufbau der wichtigen Industrie- ofen. Den beteiligten Stellen wind hiermit die Beachtung dieser Bestimmungen zur Pflicht gemacht. Etwa noch nicht erteilte Meldungen sind unverzuglich nachzuholen. (GdR 92 My 23. 1174/52 v. 19.6.52/31606) gez. Haas XI. Finanzen and Betriebswirtschaft GdR 817 Betr.: Kontenplan der Deutschen Reichsbahn; hter: Berichtigung zur Veroffentlichung GdR 784 Die Bezeichnung des neu eingerichteten Kontos 2199 ist wie' folgt zu berichtigen: ,Sonstiger aullergewohnlicher Aufwand". (GdR 1598/52 II - XI 111.1 - v. 26. 5. 52 / 31 776) GdR 818 Betr.: Vorlage der Sicherungskarte bel Scheck- abhebungen Bezug: Vfg. 116 - 2329/51 vom 26.6. 51 - Mitteilungs- blatt Nr. 11 vom 3. 8. 51 - GdR 371, Seite 205 - Mit Bezugsverfugung wurde die Einlosung von Reichs- bahn-Sparkassenschecks bei den Reichsbahnkassen ab '15.9.51 von der Vorlage der Sicherungskarte abhangig gemacht. Jeder Eisenbahner kann Abhebungen in unbegrenzter Hohe, jedoch im Rahinen seines Guthabens, nur bei der von ihm gewahlten Kasse vornehmen, dabei hat er mit dem Scheck seinen Dienstausweis and die vorerwahnte Sicherungskarte vorzulegen. Da diese Bestimmungen nicht von alien Reichsbahn- kassen befolgt werden, sehen wir uns veranlal3t, noch- mals auf die genaueste Beachtung unserer obigen Ver- fUgung hinzuweisen. (GdR 116 - F 33 - 1672/52 - v. 5. 6. 52 / 31 618) Betr.: Beschadigte Banknoten GdR 819 Wiederholte Hinweise in der Presse, beschadigte Bank- noten nicht wieder in den Verkehr zu bringen, geben uns Veranlassung, nochmals besonders darauf aufmerk- sam zu machen, da13 zum Umlauf nicht mehr geeignete Noten anzuhalten and bei einem Kreditinstitut zur Ein- zahlung zu bringen bzw. gegen umlauffahige Bank- noten zu tauschen sind. Wie uns die Deutsche Notenbank mitteilt, sind die Kre- ditinstitute angewiesen, alle beschadigten and nicht mehr umlauffahigen Noten auszusondern and bei der Deutschen Notenbank abzuliefern, damit diese Noten aus dem Verkehr gezogen werden konnen. (GdR 116 - F 33 - 1695/52 - v. 9. 6. 52 / 31618) GdR 820 Betr.: Herstellung von Vordrucken des Redinungs- wesens Unter Hinweis auf die ,Dienstanweisung caber die Ver- einheitlichung and Zentralisierung des Vordruckwesens" vom 1. 2. 51 (Ministerialblatt 6 vom 22. 2. 51) weist der Vordruckleitverlag des Ministeriums der Finanzen in einer Bekanntmachung vom 30.4. 52 (abgedruckt in den EDB-Mitteilungen 3/52) zur Klarung von Abgrenzungs- schwierigkeiten auf folgendes hin: 1. Zu dem Aufgabenbereich des Vordruckleitverlages des Ministeriums der Finanzen in Freiberg (Sachsen), friiher Sachsenverlag, gehoren folgende Vordrucke: Finanzbuchhaltung Arbeitsmittel zur Buchhaltung selbst (Kontenblatter, Journale usw.) Anlagenbuchhaltung Arbeitsmittel zur Buchhaltung selbst (Gegenstands- bldtter, Fortsetzungsblatter, Journale usw.) Investitionsbuchhaltung Arbeitsmittel zur Buchhaltung selbst (Positionsblat- ter, Journale usw.) Materialbuchhaltung Arbeitsmittel zur Buchhaltung selbst (Artikelblatter, Kostensammelblatter, Journale usw.) Lohnbuchhaltung Arbeitsmittel zur Bruttolohnrechnung selbst (Brutto- lohnblatter, Kostensammelblatter, Journale usw.) Arbeitsmittel zur Nettolohn- and Gehaltsrechnung (Lohn- and Gehaltskonten, Lohnlisten, Abschlags- listen, Auszahlungslisten usw.) Kostenrechnung Arbeitsmittel zur Kostenstellenrechnung (Betriebs- abrechnungsbogen I, Sammelbogen fur Kostenstel- lenrechnung) Arbeitsmittel zur Kostentragerrechnung (Betriebs- abrechnungsbogen II and Sammelbogen zur Kosten- tragerrechnung, Nachkalkulationsblatter usw.) 2. Aullerdem fallen unter die Zustandigkeit des Vor- druckleitverlages des Ministeriums der Finanzen: a) Belegvordrucke, die innerhalb des Rechnungs- .wesens ausgestellt werden (Buchungsanweisun- gen, Zahlungsanweisungen, Kassenbelege usw.), b) Belegvordrucke, die als Buchungs- and Kontroll- unterlage im Rechnungswesen dienen, jedoch in anderen Betriebsabteilungen ausgestellt werden (z. B. Lohn- and Materialscheine, Wareneingangs- scheine, Inventuraufnahmescheine and -listen usw.). Auch diese Belegarten gehoren in vollem Umfang zum Aufgabengebiet des Vordruckleitverlages Freiberg. Das- selbe trifft fur Lagerfachkarten, Bestandskarten and Dispositionskarten zu, die als Hilfsmittel der Material- rechnung inhaltlich auf den Beleg and die Arbeits- mittel der Materialbuchhaltung abgestimmt sein mus- sen. Aullerdem fallen in dessen Zustandigkeitsbereich alle mit diesen Belegvordrucken ganz oder teilweise deckungsgleichen Vordrucke, wie z. B. Arbeitsplan- stammkarten, Umdruckoriginale, Begleitkarten, Lauf- karten, Terminkarten and Nachkalkulationskarten. Zur Herstellung samtlicher vorgenannter V ordrucke ist ausschliefllich der Vordruckleitverlag in Freiberg berech- tigt. Samtliche Bestellungen von Reichsbahnstellen sind fiber das Drucksachenlager der zustandigen Rbd an das Drucksachenlager der Rbd Dresden zu richten, die ihrer- seits die Bestellung dem Sachsenverlag aufgibt and von diesem die Lieferung erhalt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, da13 die Herstellung dieser Drucksachen durch andere Druckereten - auch in Eigendruck - gesetzlich unzu- Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA'-RDP83-00415R012900090003-6 lassig ist. Die Verwendung von Vordrucken der vorge- nannten Arten, die nicht den vom Vordruckleitverlag gelieferten Mustern entsprechen, bedarf in jedem Falle der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vordruck- leitverlages. Diese Genehmigung ist erforderlichen- falls unter eingehender Begrundung Air Belegvor- drucke des Materialwesens caber die GdR, Abteilung IX/X, fur Belegvordrucke des Lohnwesens caber die GdR, Abteilung XII, fur alle ubrigen Vordrucke fiber die GdR, Abteilung XI, bei der Organisationsberatung des Vordruckleitverlages zu beantragen. Nicht als Vordrucke des betrieblichen Rechnungswesens sind anzusehen: Ausgangsrechnungen, Lieferscheine, Bedarfsmeldungen, Kontoausziige in Briefform, Ver- zugszinsen-Rechnungen, Mahnungen, Verdienstbeschei- nigungen, Einstellungs- and Entlassungsmeldungen, In- ventarverzeichnisse usw. Diese Druckverzeichnisse lie- gen aul3erhalb des Aufgabenbereiches des Vordruckleit- verlages Freiberg. Sollten sich in Zukunft hinsichtlich der Abgrenzung noch gchwierigkeiten ergeben, so sind Zweifelsfragen rechtzeitig zur Klarung mit dem Vordruckleitverlag an die GdR, Abteilung XI, heranzutragen. (GdR 11.1 - 1708/52 - v. 17. 6.52) (31776) CsdR 821 Betr.: 1. Gesellschaftlicher Aufwand and Reisekosten 2. Kosten der Sichtwerbung Zu der in der Zeitschrift ?Deutsche Finanzwirtschaft", Heft 10/52 auf Seite 557 abgedruckten Notiz wird nach Riicksprache mit dem Ministerium der Finanzen er- ganzend folgendes bekanntgegeben: Reisekosten, die durch Reisen von Belegschaftsmitglie- dern zu vom FDGB durchgefiihrten Sitzungen and Ta- gungen oder aus anderen Reisen fur gesellschaftliche Zwecke entstehen, sind zunachst in der Kontenunter- gruppe 464 zu buchen. Irri Betriebsabrechnungsbogen sind sie als ,Zusatzleistungen" abzurechnen and hier- nach der Kontengruppe 23 ,Gesellschaftlicher Aufbau" zu belasten. Nach Auskunft des Ministeriums der Fi- nanzen sind ferner - gegebenenfalls nach Abrechnung fiber Kontengruppe 63 - die Kosten von Sichtwerbun- gen fur gesellschaftliche and politische Aufgaben der Kontengruppe 23 zu belasten. In beiden Fallen ist bei der Verausgabung von Betra- gen darauf zu achten, daB die im Finanzplan vorge- sehenen Mittel fur gesellschaftlichen Aufwand nicht i1berschritten werden. (GdR 111.1 - 1733/52 - v. 17. 6. 52/31 776) GdR 821 a Betr.: E nhebung der Nutzungsgebf hren fur Kessel- wagen im ZMw-Verkehr Bezug: Vfg Gd (Kwl 0-IV/401) vom 25. 1. 52 (nur an Rbd'en) 1. Erhebliche Differenzzen bei der Abrechnung der N?utzungsgehuhren fur Kesselwagen im ZMw-Verkehr lassen erkennen, daB das in der ?Bezugsverfiigung fest- gelegte Verfahren in der praktischen Durchftihrung Schwierigkeiten bereitet. 2. Ab 1. Juli 1952 gilt deshalb folgende neue Regelung: a) EVK-Frachtstundung Die besonderen Nachweisungen caber die Nutzungs- gebi.ihren sird wie bisher (s. Bezugsverfugung) zu fuhren. Die Summe der Nutzungsgebiihren ist taglich in Spalte ,Bemerkungen" der Stundungsrechnung Air den Guterverkehr zu ubernehmen. Am 15. bzw. Letzten des Monats ist auch these Spalte aufzurech- nen and festzustellen, ob die Summe gleich der der Spalte 13 der besonderen Nachweisung ist. Diffe- renzen sind.u klaren. 'Giber die SWnme der Nutzungsgebihren ist eine be- sondere :EVIL-Anweisung auszufertigen. Auf dean aberen Rand dieser Anweisung 1st handschriftlich ?ZMw-{Gebi ren" zu vermerken. Die Abferti?gungs- kasse fertigt N r diese besonderen EVK-Anwei.sungen eine besondere Ablieferliste, auf der ebenfalls am oberen Rangyd. der Venmerk ?ZMw-iGebiihren" anzu- bringen ist. Die Bahnhofskasse fertigt fur die bezeichneten An- weisungen eine besondere Zusammenstellung der EVK-.Anwes:ungen, die wie vorstehend zu kenn- zeichnen ist. Die zustandige AuBenstelle der EVK schreibt diese Nutzungsgebtihren fur Kesselwagen im ZJVIw-Verkehr unmittelbar dem Konto der Kessel- wagen-Leltstelle der DR Nr.320 bei der EVK Ber- lin gut. b) Scherkzahlung Bezahlt ein Verkehrtreibender Frachtschulden, ZMw- Gebii'hren and dengleichen mit Scheck oder bar, so ist der auf Nutzungsgebilhren entfallende Betrag als d,urchlavfendes Geld zu behandeln. Die Bahn- hofskasse hat diesen Betrag unmittelbar an die Kesselwagenleitstelle der DR (iKto. 320 bei der EVK 'Berlin) abzufilhren. Zu a) and b): Die Abfertigunc>skassen haben die mit Scheck oiler bar and die mit EVK-Anweisung bezahlten Nutzungs- .gebi hren jeweils auf besonderer Zeile in das Abliefer- buch einzutragen. 3. Wir haben Veranlassung, darauf hinzu?weisen, daf3 im Besatzungs- and Dienstgutverkehr die besonderen Nachweisungen fiber Nutzungsgebiihren in einfacher Ausfertigung halbmonatlich zu fiihren and an die Kessel,aagenleitstelle der DR zur weiteren Behandlung zu send-en rind (s. Bezugsverfugung). 4. Die Rbd'en melden der GdR his 20. 7. 52, welche in der Zeit vam 1. 2. bis 30. 6. 52 aufgekommenen Nutzungs- gebii.hren nicht gem5l3 BezugsverfUgung behandelt warden and we diese behandelt warden. Die in Frage kommenden Dienststellen geben dazu ent- sprechende Meldungen his 10. 7. 52 an das Rba; die Rba legen the Meldungen geschlossen mit einer Zusammen- stell?un?; in doppelter Ausfertigung his 15. 7. 52 der Rbd vo:'. (114. 1-1673/52 v. 24. 6. 52/31 416) XII. Arbeit and I,ohn Betr.:Erholungsurlaub CsdR 822 hier: Urlaubsabwicklung im Jahre 1952 In der VO caber Erholungsurlaub vom 7. 6. 51 wird in unmiBverstandlicher Weise zum Ausdruck gebracht, daB jeder Arbeiter and Angesteilte in einem Arbeits- vertrags- oder Berufsausbildungsverhaltnis auf Grund des Art. 16 der Verfassung zum Zwecke der Erholung Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Es mull daher Auf- gabe der Dienststellenleiter sein, dafi.ir zu sorgen, dalI den Beschaftigten der ihnen nach der Verordnung zu- stehende Urlaub zur Erholung and Erneuerung der Ar- beitskraft grundsatzlich his zum SChluB des Urlaubs- jahres gewahrt wird. Von den Beschaftigten wird er- wartet, daB sie den von der Dienststellenleitung and der BGL aufgestellten Urlaubsplanen, die nur das eine Ziel verfolgen, die restlose Urlaubsabwicklung zu ge- wahrle`,sten and nicht immer den personlichen WUn- schen der Beschaftigten Rechnung tragen konnen, vol- les Verstandnis entgegenbringen. Erst wenn diese Er- kenntnisse bei der Dienststellenleitung and den Be- schaftigten Eingang gefunden haben, wird der Er- holungsurlaub entsprechend der Verordnung bis zum Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Jahresschlu13 abgegolten werden. Wir machen ausdriick- lich darauf aufmerksam, daf3 die Abwicklung des Er- holungsurlaubs fiber den 31. 12. 52 hinaus bis zum 31. 3. des folgenden Jahres nur dann statthaft ist, wenn die Gewahrung des Urlaubs ohne Gefahrdung der plan- gesetzlichen Aufgaben des Betriebes nachweisbar nicht moglich war. Ein weiterer Beweis dafur, da13 die VO in ungenugendem Maie mit alien Beschaftigten behan- delt worden ist, sind die von vielen Dienststellen ge- stellten Antrage auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs in Bargeld. Diese Art der Abgeltung des Ur- laubs ist unzulassig. In diesem Zusammenhang ver- weisen wir auf die ?? 2 and 14 der Urlaubsverordnung. Um im Urlaubsjahr 1952 die nach der Verordnung ge- forderte restlose Urlaubsabwicklung sicherzustellen, geben wir nachstehende Richtlinien: Bei der Aufstellung der Urlaubsplane durch die Dienst- stellen ist darauf Wert zu legen, daf3 eine Urlaubsan- haufung in den Sommer- and Herbstmonaten vermie- den wird. Die gleichmal3ige Verteilung des Urlaubs uber das ganze Jahr ist zur planmaf3igen Urlaubs- abwicklung eine unerlafiliche Forderung. Dartiber hin- aus sind von den Dienststellen einwandfreie Aufzeich- nungen - graphische Darstellungen - zu fi hren, aus denen jederzeit der jeweilige Stand der Urlaubsabwick- lung in den einzelnen Dienstzweigen zu ersehen ist. Die Amter sind anzuweisen, die von den Dienststellen ihrer Bezirke aufgestellten Urlaubsplane auf die gefor- derten Belange zu iiberprilfen and sick durch haufige Kontrollen von dem Stand der Urlaubsabwicklung zu unterrichten. Bei stockender Abwicklung des Urlaubs, insbesondere bei Schwerpunktstellen, ist durch recht- zeitigen bezirklichen Krafteausgleich die ztigige Ur- laubsabwicklung sicherzustellen. Von den Rbd'en and Raw'en erwarten wir, da13 sie der Urlaubsabwicklung in diesem Jahre ganz besonders ihre Aufmerksamkeit schenken and durch wirksame Kon- trollen bei den Amtern and Dienststellen and den Ver- waltungsstellen der Raw'e dafur sorgen, daf3 die un- verantwortlichen Urlaubsreste, wie sie im Urlaubsjahr 1951 zu verzeichnen waren, unter keinen Umstanden am Jahresschluf3 vorhanden sind. Damit die Abt. XII der Rbd uber den Stand der Ur- laubsabwicklung im Rbd-Bezirk laufend unterrichtet ist, sind ihr von der Abt. VIII der Rbd monatlich un- aufgefordert die statistischen Unterlagen fiber die Ur- laubsabwicklung zur Einsicht vorzulegen, um Ursachen einer stockenden Urlaubsabwicklung rechtzeitig nach- gehen zu konnen. Insbesondere weisen wir darauf hin, daf3 die Sonder- genehmigung des Ministeriums Air Arbeit fur die Ab- geltung der Urlaubsreste bis 30. 4. 52 sich nur auf die Urlaubsabwicklung des Erholungsurlaubes im Jahre 1951 erstreckte. Mit' einer Ausnahmeregelung fur das Ur- laubsjahr 1952 durch den Herrn Minister ffir Arbeit ist keineswegs zu rechnen. Wir machen die Rbd'en and Raw'e dafur verantwortlich, da13 die Urlaubsabwicklung in diesem Urlaubsjahr unter Beachtung der gesetz- lichen Bestimmungen durchgefiihrt wird and daf3 der gesetzliche Anspruch eines jeden Eisenbahners auf Er- holungsurlaub eine Verpflichtung fur den Dienstvor- steher bedeutet, den Urlaub zu gewahren. (WD [123] - 5/319/350/52 v. 15. 5.52/31 578) Betr.: Verordnung vom 9. 10. 50 GdR 823 Hier: Zusatzliche Belohnung fur Gruppenleiter Nach der 3. Durchfuhrungsbestimmung zur o. a. Ver- ordnung (Anlage A zurn Mitt.-Bl. 8/51) and den Hin- weisen zur Anwendung der 3. Durchfuhrungsbestim- mung (Mitt.-B1. 14/51) gehoren die Gruppenleiter zu dem Personenkreis, der nach Tabelle I, lfd. Nr. 3, als zusatz- liche Belohnung 20/o des Jahresbruttoverdienstes zu er- halten hat. Zur Behebung von Zweifeln wird hiermit klargestellt, daf3 zu den Gruppenleitern im Sinne der Tabelle I der 3. Durchfuhrungsbestimmung diejenigen Beschaftigten zahlen, die nach ihrer Verantwortlichkeit and ihrem Aufgabenkreis dem Leiter einer selbstandi- gen Abteilung gleichzustellen sind. Nach lfd. Nr. 3 der Tabelle I gehoren somit beispiels- weise die Gruppenleiter in den Bw'en and Bww'en zu den Personen, denen eine zusatzliche Belohnung von 20/o des Jahresbruttoverdienstes zu zahlen ist. Die Grup- penleiter in den Bw'en and Bww'en sind insoweit den Abteilungsleitern in den Raw'en gleichzustellen. Die Gruppenleiter in den Raw'en erhalten dagegen 10/o des Jahresbruttoverdienstes, soweit sie nicht fur die Lei- tung einer selbstandigen Abteilung, sondern nur fur die Leitung einer Gruppe innerhalb einer Abteilung verantwortlich sind. Wir ersuchen, ktinftig hiernach zu verfahren. Soweit den Gruppenleitern in den Raw'en bisher eine zusatz- liche Belohnung von 20/o des Jahresbruttoverdienstes gezahlt worden ist, behalt es dabei sein Bewenden. (GdR 123-1/303/1342/52 v. 23. 5. 52/31 578) GdR 824 Betr.: Verordnung fiber die Wahrnehmung der Rechte der Werktatigen and fiber die Regelung der Ent- lohnung der Arbeiter and Angestellten vom 20.5.52. 0. a. Verordnung ist im Gesetzblatt der DDR Nr. 64 vom 27. 5. 52 Seite 377 ff. verkiindet worden. Die Verordnung ist mit ihrer Verkundung am 27. 5. 52 in Kraft getreten and hebt alle gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften oder Vereinbarungen, die ihr entgegenstehen, auf. Mit Wirkung vom 27. 5. 52 wurde gleichzeitig die Erste Durch- fuhrungsbestimmung zu ? 27 der genannten Verord- nung in Kraft gesetzt. Die Verordnung enthalt eingehende Vorschriften fiber Fragen der Entlohnung, die bisher vorwiegend in den Kollektivvertragen geregelt waren. Um alle Beschaftig- ten der Deutschen Reichsbahn mit dem Inhalt der Ver- ordnung vertraut zu machen, haben die Dienststellen die Verordnung an sichtbarer Stelle auszuhangen. Aullerdem sind in gleicher Weise die Verordnungen uber Erholungsurlaub and uber Kiindigungsrecht vom 6. 7. 51 (Anlage A zum Mitteilungsblatt 10/52) auszu- hangen. Die Verordnung vom 20.5.52 and die dazu erlassene Erste Durchfuhrungsbestimmung haben nachstehenden Wortlaut: Verordnung fiber die Wahrung der Rechte der Werk- tatigen and fiber die Regelung der Entlohnung der Arbeiter and Angestellten. Vom 20. 5. 52 Durch die gemeinsame Arbeit der Arbeiter, Angestell- ten and der schaffenden Intelligenz, an deren Spitze die Helden der Arbeit and die Aktivisten stehen, wurden unsere Volkswirtschaftsplane tibererfiillt and die Vor- aussetzungen fur eine standige Verbesserung der Lebens- lage der Bevolkerung in der Deutschen Demokratischen Republik geschaffen. Hierdurch haben die Werktatigen einen wichtigen Beitrag im Kampf unseres Volkes um die Herstellung der Einheit Deutschlands and zur Siche- rung des Friedens geleistet. Um die Rechte der Werktatigen in tYbereinstimmung mit dem Gesetz der Arbeit zu sichern, wird auf Grund des ? 59 des Gesetzes der Arbeit vom 19. 4. 50 (GBl. 5.349) folgendes verordnet: 1. Ordnung zur Regelung der Entlohnung der Arbeiter and Angestellten ?1 (1) Die Lohn- and Gehaltszahlung ist, sofern sie in bar erfolgt, in der Regel im Betrieb and wahrend der Ar- beitszeit vorzunehmen. Ausnahmen sind mit Zustim- mung des Ministeriums Air Arbeit zulassig. (2) Die Zahltage sind von der Betriebsleitung oder dem Betriebsinhaber mit der Betriebsgewerkschafts]eitung (BGL) zu vereinbaren and im Betrieb bekanntzumachen. (3) Fallt ein Zahltag auf einen Sonn- oder Feiertag, so hat die Lohn- oder Gehaltszahlung ein oder zwei Tage vorher zu erfolgen. Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 (4) Werden in Betrieben an Zahitagen Abschlagszah- lungen auf spater zu berechnende Lohnabrechnungen geleistet, so sind these in einer Hohe von mindestens 901/o des durchschnittlichen Nettoverdienstes der vor- angegangenen Lohnzahlungsperiode zu leisten. (5) Die Bezahlung der Zuschlage and der geleisteten t7berstunden hat in der Lohnabrechnungsperiode zu erfolgen, in der die Zuschlage fallig sind and die Arbeit geleistet warden ist. (6) Jeder Betriebsleiter oder Betriebsinhaber ist ver- pfiichtet, Aufzeichnungen (z. B. Lohnbiicher) zu fiihren, aus denen die ordnungsgemaBe Berechnung der zu zah- lenden Lohne einschlieBlich der Zuschlage f(r den Ar- beiter and Angestellten and fur die Kontrollorgane er- sichtlich ist. (7) Jedem Arbeiter and Angestellten ist die ordnungs- gema(3e Berechnung des zu zahlenden Lohnes Oder Ge- haltes durch Lohnt(te, Lohn- oder Gehaltszettel nach- zuweisen. Einwendungen der Arbeiter and Angestell- ten wegen unrichtiger Berechnung oder Auszahlung des Lohnes oder Gehaltes sollen unverziiglich bei dern Aus- zahlenden erhoben werden. 3. Tag der Republik (7. Oktober), 4. Neujahr (1. Januar), 5. Karfreitag, 6. 1. and 2. Osterfeiertag, 7. Himmelfahrt, 8. 1. and 2. Pflng;stfeiertag, 9. BuBtag, 10. 1. and 2. Well inachtsfeiertag (25. and 26. Dezember). AuOerderr gilt ni,,ch Iaandesgesetz als gesetzlicher Feier- tag der Reformationstag oder Fronleichnam. Den ge- setzlichen Feiertagen wird gleichgestellt der Tag des Neujahrsf-?stes Mr Arbeiter and Angestellte, die einer jildischen Religio isgemeinschaft angehoren. (3) Der gesetzliche Feiertag beginnt um 00.00 Uhr and endet um 24.00 tihr. (4) Arbeiten Sch7 htarbeiter an einem gesetzlichen Feier- tag, unabhangig davon, ob dieser auf einen Wochentag oder einen Sonntag fallt, so erhalten sie einen Zuschlag gema3t Abs. 5. (5) Mir Arbeit, die an gesetzlichen Feiertagen geleistet wird, 1st ein Zu.zschlag von 100?/o zum Zeitlohn oder Grundgehalt, zum Leistungsiohn oder Akkordlohn (Akkordrichtsatz) zu zahlen. II. ?2 Die Betriebsleitungen and Betriebsinhaber sind ver- pflichtet, alle MaBnahmen zu treffen, damit die tagliche oder w6chentliche gesetzliche Arbeitszeit nach den Grundsatzen des ? 40 des Gesetzes der Arbeit vom 19. 4. 50 (GB1. 5.349) nicht Oberschritten wird. Bezahlung von tberstunden ?3 (1) Jede fiber die tagliche achtst(ndige oder betrieblich vereinbarte tagliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit gilt als Uberstundenarbeit and 1st mit einem Zuschlag von 25?/o zum Zeitlohn, Leistungsgrundlohn oder Akkord- lohn (Akkordrichtsatz) zu bezahlen, soweit nicht auf Grund bisher bestehender Bestimmungen ein anderer Prozentsatz der Zuschlage fiir Vberstunden anzuwen- den 1st. (2) Dienstplane oder andere betriebliche Regelungen der Arbeitszeit im Rahmen der 48-Stunden-Woche oder des 208-Stunden-Monats oder Anderungen derselben sind mit der Betriebsgewerkschaftsieitung (BGL) zu ver- einbaren and bedUrfen der Zustimmung der Organ der Arbeitsverwaltung (Abteilung fiir Arbeit). (3) Fur Kraftfahrer and Beifahrer gilt als Arbeitszeit die Fahr- and Wartezeit. Als Oberstunden gelten die Arbeitsstunden, die Ober die betrieblich vereinbarte tagliche Arbeitszeit hinausgehen. (4) Uberstunden his zu einer Dauer von 30 Minuten gel- ten als halbe tiberstunde and bei einer Dauer von 'uber 30 Minuten als voile tYberstunde. (5) t)berstunden diirfen durch Freizeit nicht abgegolten werden; es sei denn, daB in ganz besonderen Ausnahme- fallen die Abgeltung durch Freizeit erforderlich ist. Die Abgeltung durch Freizeit ist in diesen Fallen nur mit Einverstandnis der Arbeiter and Angestellten zuldssig. t)berstundenzuschlage sind in jedem Falle zu zahlen. ? 4 (1) Wahrend einer Dienstreise werden Uberstunden nicht bezahlt, da nach den Vorschriften der Verordnung vom 1. 12. 49 fiber Re isekostenvergi]tung, Trennungsentscha- digung and Umzugskostenvergiltung (GBI. S. 83) and den dazu erlassenen Durchfuhrungsbestimmungen Tages- und t)bernachtungsgelder gezahlt werden. (2) Das gleiche gilt fur die Privatwirtschaft, wenn Ver- giitungen entsprechend der in Abs. I genannten Verord- nung gezahlt werden. III. Enlohnung an gesetzlichen Felertagen ?5 (1) An gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, wird fur ausfallende Arbeitszeit der Zeitlohn oder das Grundgehalt gezahlt. (2) Als gesetzliche Feiertage gelten: 1. 1. Mai, 2. Tag der Befrelung (8. Mai), 236 IV. Zahlung voni uschlagen fur Arbeit an Sonntagen ? 6 (1) RegehnaBige Sonntagsarbeit ist Arbeit, die der Ar- beiter odor Angcstellte wiederkehrend auf Grund eines im voraus bestirnmten Dienst- oder Schichtplanes an Sonntage.a zu leisten verpflichtet 1st. (2) Bei regelmhl.iger Sonntagsarbeit, bei der an Stelle des Sonntags din durch Dienst- Oder Schichtplan be- stimmter freier Tag gewahrt wird, 1st kein Zuschlag zu zahien. (3) Fur Sonntagsarbeit, die nicht regelmaBig zu leisten 1st, ist ein Zusd:iag von 500/u zu zahlen. (4) Wird an einem Ruhetag, der als freier Tag an Stele des Sonntags gewahrt wird, gearbeitet, so 1st der Zu- schlag von 50?/o zu zahien. (5) Der Sonntag: zuschlag 1st zum Zeltlohn oder Grund- gehalt sowie zurn Leistungsiohn oder Akkordgrundlohn (Akkordrichtsatz) zu zahlen. V. Zusehlage fiir Naehtarbeit ? 7 (1) Als achtarl eit gilt Arbeit in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. (2) Fur pianmatiige Nachtarbeit (dienstplanmai3ige Ar- belt odes Schiehtarbeit) ist ein Zuschlag von 10% zu zahlen, sbweit nicht in den Koilektivvertragen oder Tarifvertragen fiir den Wirtschaftszweig bisher ein anderer Prozentsatz vereinbart 1st. (3) Als nicht planmaBige Nachtarbeit gilt Nachtarbeit, die nicht mind stens 48 Stunden vor Beginn festge- ]egt 1st. (4) Fiir nicht p]anmaBige Nachtarbeit 1st e]n Zuschlag von 50?/o zu zahlen. (5) Nachtzuschl:=ge sind auch an Angestellte zu zahlen. (6) Die Nachtzuschlage sind zum Zeitlohn oder Grund- gehalt e,owie zum Leistungsgrundlohn oder Akkord- grundlohn (Akkordrichtsatz) zu zahlen. VI. Allgeraeine Bestimmungen fiber die Entlohnung fiir Feiertaags-, Sonntags-, lYberstunden- and Nachtarbeit ?8 Treffen mehrere Zuschlage aus Feiertags-, Sonntags-, Uberstunden- oiler Nachtarbeit zusammen, so 1st nur der hdchste Zuschlag zu zahlen. ? 9 (1) Ein Anspr}ich auf Bezahlung von Feiertags-, Sonn- tags-, Oberstur.den- oiler Nachtarbeit besteht nicht fur Angestellte, die mach ? 34 Buchst. c) des Gesetzes der Arbeit vom 19. 4. 50 (GB1. 5.34:9) jahrlich einen Urlaub von 18 his 24 Arbeitstagen erhalten. Ausgenommen sind Meister,. denen Zuschlage fur Arbeit an Sonn- and Feier- tagen sowie ftlr 'Oberstunden- and Nachtarbeit zu zah- len sind. Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 200311b122 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 (2) Angestellten, die nach Abs.1 keinen Anspruch auf zusatzliche Bezahlung von Feiertags-, Sonntags-, tYber- stunden- oder Nachtarbeit haben, wind fur Arbeit an Sonn- and Feiertagen entsprechende Freizeit gewahrt. VII. Zuschlage. Or schwere, gefahrliche oder gesundheitsschadigende Arbeiten ? 10 (1) In Betrieben, in denen standig oder teilweise schwere, gefahrliche oder gesundheitsschadigende Arbeiten ver- richtet werden, ist den Arbeitern and Angestellten ein Sonderzuschlag zu gewahren. Dieser Sonderzuschlag darf nur den unmittelbar mit diesen Arbeiten Beschaf- tigten and nur fur die Dauer der Erschwernis gewahrt werden. (2) Die Hohe des Zuschlags auf den Zeitlohn, Leistungs- grundlohn oder Akkordgrundlohn (Akkordrichtsatz) oder auf das Grundgehalt kann, differenziert nach Art und' Charakter der Erschwernis, in der Regel bis zu 15?/o betragen. (3) Bei Erschwernissen besonderer Art konnen Sonder-. regelungen fiber die Hdhe der Zuschlage vereinbart werden. Sie bedi rfen der Zustimmung der Abteilung fur Arbeit des Rates des Stadt- oder Landkreises. (4) Zwischen den Ministerien oder Staatssekretariaten mit eigenem Geschaftsbereich and den Zentralvorstan- den der Industriegewerkschaften (IG) oder Gewerk- schaften ist eine Liste der in Betracht kommenden Er- schwernisse sowie der entsprechenden Hohe des Son- derzuschlages zu vereinbaren and den Kollektivvertra- gen oiler den Tarifvertragen fur den Wirtschaftszweig als Anlage beizuftigen. Auf Grund dieser Liste sind Vereinbarungen fur den Betrieb zwischen Betriebslei- tung and BiGL abzuschliel3en and dem Betriebskollek- tivvertrag als Anlage beizugeben. (5) Treffen mehrere soldier Zuschldge zusammen, so ist nur der hochste Zuschlag zu zahlen. VIII. Aufgaben and Bezahlung bei Betriebsstorungen ? 11 (1) Die Betriebsleiter and Betriebsinhaber and die von ihnen Beauftragten (z. B. Abteilungsleiter and Meister) haben die Aufgabe, alle Mal3nahmen zur Vermeidung oder zur schnellen Beseitigung von Betriebsstorungen zu treffen. (2) Arbeiter and Angestellte sind verpflichtet, den Be- triebsleiter auf alle Ursachen aufmerksam zu machen, die eine Betriebsstorung hervorrufen konnen, oder ihn unverziiglich von einer eingetretenen Betriebsstorung in Kenntnis zu setzen. ? 12 (1) Arbeiter and Angestellte sind verpflichtet, wahrend einer Betriebsstorung jede andere ihnen zumutbare Ar- beit zu vernichten. (2) Kann den Arbeitern wahrend der Storung keine Ar- beit zugewiesen werden, erhalten sie fur die Zeit der Betriebsstorung 90?,io des Zeitlohnes ihrer Lohngruppe. IX. Entlohnung bel Arbeiten In versehiedenen Lohn- oder Gehaltsgruppen ? 13 (1) Arbeiter, die vorubergehend Arbeiten in einer ?hohe- ren Lohngruppe ausfu.hren, erhalten fiir diese Zeit die Entlohnung der hoheren Lohngruppe. (2) Werden Arbeiter der Lohngruppen 1 bas 4 mit Ar- beiten einer niedrigeren Lohngruppe beschaftigt, so ist der ihnen bisher zustehende Lohn (Zeitlohn, Leistungs- grundlohn, Akkordgrundlohn [Akkordrichtsatz]) fur die Dauer von 14 Tagen weiterzuzahlen. ? 14 (1) Werden infolge Arbeitsausfall qualifizierte Arbeiter, die in der Lohngruppe 5 and hoher eingestuft sind, vor- iibergehend mit Arbeiten einer niedrigeren Lohngruppe beschaftigt, so erfolgt die Bezahlung nach.ihrem bisheri- gen Durchschnittslohn. (2) Voraussetzung ist, dalI die Arbeiter die Norm der be- treffenden Arbeit, die ihnen zeitweilig zugewiesen wird, erfullen. Wird die Norm nicht erfiillt, erhalten sie den Zeitlohn der ihrer bisherigen Arbeit entsprechenden Lohngruppe. (3) Beim AbschluB von Kollektivvertragen, In denen mehr oder weniger als 8 Lohngruppen festgelegt wer- den, ist gleichzeitig zu bestimmen, von welcher Lohn- gruppe ab die Regelung nach den Absatzen 1 and 2 An- wendung findet. (4) Qualifizierte Arbeiter diirfen nicht mit Hof-, Auf- raumungs- oder Transportarbeiten beschaftigt werden; es sei denn, dalI diese Arbeiten infolge eines Unfalles, durch ein Naturereignis oder durch aul3ergewohnliche Umstande (hohere Gewalt) erforderlich sind. ? 15 Wird ein Arbeiter, der im Leistungslohn oder Akkord- lohn arbeitet, vorubergehend mit hochqualifizierten Ar- beiten beschaftigt, die nur im Zeitlohn durchgef(hrt werden konnen, so erhalt er fur diese Zeit mindestens seinen bisherigen Durchschnittsverdienst. ? 16 Werden Arbeiter zur Vermeidung von Unterbrechungen im Arbeitsablauf abwechselnd mit verschieden zu be- wertender Tatigkeit (Springer) beschaftigt, so ist lhnen der ihrer Qualifikation entsprechende Grundlohn zu zah- len. Bei Arbeiten im Leistungslohn oder Akkordlohn 1st der Durchschnittsverdienst der Brigade oder der Gruppe zu zahlen, in der der Arbeiter (Springer) tatig ist, min- destens jedoch der Leistungslohn oder der Akkordgrund- lohn (Akkordrichtsatz). ? 17 Arbeiter, die ihre Qualiflkation erhoht haben and wah- rend der Dauer von 3 Monaten Arbeiten einer hoheren Lohngruppe leisten and dabei die Arbeitsnorm erfullen, sind nach Ausfiihrung einer geforderten Probearbeit in die hohere Lohngruppe einzugruppieren. ? 18 Wird einem Angestellten bei einer Vertretung (aul3er bei Urlaub), Abordnung, Versetzung usw. eine hoher be- wertete Tatigkeit Obertragen, so erhalt er, wenn diese Langer als einen Monat dauert, entsprechend seiner Lei- stung eine Leistungszulage vom Beginn des Monats ab, der der Vbertragung einer hoher bewerteten Tatig- keit folgt, bis zum SchlulI des Monats, in' dem die Ver- tretung, Abordnung oder Versetzung endet. ? 19 (1) Im Falle der Unmoglichkeit der weiteren Beschafti- gung schwangerer Frauen an ihrem bisherigen Arbeits- platz (auf Grund eines amtsarztlichen Zeugnisses) and des Fehlens einer nach Qualifikation and Bezahlung gleichwertigen Arbeit sind diese Frauen im selben Be- trieb oder in derselben Verwaltung snit einer leichten Arbeit unter Beibehaltung des Durchschnittslohnes der letzten drei Monate zu beschaftigen. (2) Im Falle der Unmdglichkeit der weiteren Beschafti- gung stillender Mutter an ihrem frtiheren Arbeitsplatz (auf Grund eines amtsarztlichen Zeugnisses) and des Fehlens einer nark Qualifikation and Bezahlung gleich- wertigen Arbeit sind diese Frauen wahrend der Stillzeit im selben Betrieb oder in derselben Verwaltung mit einer leichteren Arbeit unter Beibehaltung des Durch- schnittslohnes der letzten 3 Monate zu beschaftigen. X. Entlohnung der Arbeiter and Angestellten bel Ausschuflarbeit in der Produktion ? 20 Jeder Arbeiter and Angestellte ist verpflichtet, alles zu tun, um qualitativ hochwertige Produkte herzustellen. Er hat dafiir Sorge zu tragen, daB keine Ausschullarbeit in der Produktion entsteht. ? 21 Bei Ausschuflarbeit, die nicht auf Verschulden des Ar- beiters zuri ckzufiihren ist, erfolgt die Entlohnung 1. der im Leistungslohn Beschaftigten nach dem Grad der Brauchbarkeit, jedoch nicht weniger als mit dem Leistungsgrundlohn ihrer Lohngruppe, 237 Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA=:RDP83-00415R012900090003-6 2. der im Akkordlohn Beschiftigten nach deco Grad der Brauchbarkeit, jedoch nicht weniger als mit dem Akkordgrundlohn (Akkordrichtsatz), 3. der im Zeitlohn Beschaftigten mit ihrem Zeitlohn. ? 22 Arbeitern, die Fehler rechtzeitig erkennen, der Be- triebsleitung oder dem mft der Leitung der Produktion Beauftragten rechtzeitig zur Kenntnis bringen and da- mit gr6f3ere Verluste durch Ausschuf3arbeit verhindern, k6nnen Pramien gewahrt werden. ? 23 Bei Ausschuf3arbeit, die auf Verschulden des Arbeiters zuruckzufiihren ist, Sind je nach dem Grad der Brauch- barkeit bis hochstens 90?/e des Zeitlohnes Oder Leistungs- grundlohnes, mindestens aber 0,50 DM je Stunde zu zahlen. ? 24 (1) Verschulden des Arbeiters liegt vor, wenn er die fur die Arbeit gegebenen Anweisungen nicht beachtet, bei seiner Arbeit nachlassig ist, es an Umsicht fehlen lillt oder sonst gegen die Arbeitsordnung oder die techni- schen Vorschriften verstof3t. (2) Ob Verschulden des Arbeiters vorliegt, entscheidet der Arbeitsaufsichtfiihrende (Abteilungsleiter, Meister usw.) nach eingehender Prufung. ? 25 Die Bestimmungen der ?? 20 bis 24 gelten nicht fur Be- triebe der Landwirtschaft, des Gartenbaues, der Tier- zucht and der Betriebe, die durch das Gesetz vom 12. 12. 49 zum Schutze der Arbeitskraft der in der Land- wirtschaft Beschaftigten (GBI. S. 113) and der dazu gehorenden Zweiten Durchfiihrungsbestimmung vom 23. 10. 50 (GB1. S. 1121) erfaf3t sind. XI. Bezahlung bet Betriebsunfallen ? 26 (1) Arbeitsunfahigkeit infolge Betriebsunfall im Sinne der Vorschriften der Sozialversicherung oder anerkann- ter Berufskrankheit ist nach den Vorschriften der Sozialversicherung durch arztliche Bescheinigung nach- zuweisen. ? Arbeitern and Angestellten ist vom ersten Tage der Arbeitsunfahigkeit an die Differenz zwischen dem Krankengeld der Sozialversicherung and 90?/o des Nettoverdienstes zu zahlen. (2) Als Nettoverdienst gilt der Nettodurchschnittsver- dienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeits- unfahigkeit. (3) Ist das Arbeitsvertragsverhaltnis von ki rzerer Dauer, so ist der Nettodurchschnittsverdienst aus der Arbeitszeit vor Beginn der Arbeitsunfahigkeit zu er- rechnen. (4) Zum Durchschnittsverdienst gehoren nicht einmalig gewahrte Pramien, Vergiltung fur Einzelleistungen and tYberstunden sowie Trennungsgelder, Wege- and Fahr- gelder. (5) Die Differenz zwischen Krankengeld and Nettover- dienst wird bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfahig- keit oder bis zum Eintritt der Invaliditat gezahlt. (6) Die Gewahrung des Differenzbetrages erfolgt auch dann, wenn wegen Krankheit bereits der Differenzbe- trag fur die Dauer von 6 Wochen im Kalenderjahr ge- zahlt wurde. (7) ? 27 Abs. 5 gilt entsprechend. XII. Bezahlung bel Krankheit ? 27 (1) Die Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit ist durch arztliche Bescheinigung nach den Vorschriften der Sozialversicherung nachzuweisen. Arbeitern and An- gestellten ist vom ersten Tage der Arbeitsunfahigkeit an Krankengeld von der Sozialversicherung and die Differenz zwischen dem Krankengeld der Sozialver- sicherung and 90?/o des Nettoverdienstes vom Betrieb zu zahlen. Als Nettoverdienst gilt der Nettodurch- schnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfahigkeit. Die Bestimmungen des ? 26 Ab- satze 2 bis 4 dieser Verordnung gelten entsprechend. (2) Zur Sicherung der Pflege bei schwerer Erkrankung eines Kindes eines alleinstehenden Erziehungspflichti- gen wird Arbeitern and Angestellten fur die ausfal- lende Arbeitszelt. von der Sozialversicherung eine Bar- leistung in Hi he des Krankengeldes and die Differenz zwischen dem Krankengeld der Sozialversicherung and 90?/o des Nettoverdienstes durch den Betrieb bis zur Dauer von 2 Arbeitstagen gezahlt. Die Dringlichkeit der Pflege durch den Erziehungspflichtigen mull durch arztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. (3) Die Zahlung des Differenzbetrages kann bei meh- reren Krankheitsfallen erfolgen, darf aber insgesamt die Dauer von 6 Wochen im Kalenderjahr nicht uber- schreiten. (4) Die Bezahlung des Differenzbetrages erfolgt auch dann, wenn der Differenzbetrag bereits wegen Unfall, Berufskrankheit oder Quarantine gezahlt wurde. (5) Wird nach den Vorschriften der Sozialversicherung an Stelle des K rankengeldes eine andere Barleistung (z. B. Hausgeld) gewahrt, so ist der zu zahlende Diffe- renzbetrag nach dem sonst zustehenden Krankengeld zu berechnen. Das-gleiche gilt, wenn ein Anspruch auf Barleistung an die Sozialversicherung -nicht besteht. (6) Der Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages er- lischt mit Beendigung des Arbeitsvertragsverhaltnisses. Wird das Arbeitsvertragsverhaltnis wahrend der Krank- heit des Arbeiters oder Angestellten seitens der Be- triebsleit.ing beendet, so bleibt der Anspruch auf Zah- lung des Differenzbetrages bis zur Dauer von 6 Wochen im Kalenderjahr bestehen. ? 28 (1) Ist wahrend der Arbeitszeit die sofortige Inanspruch- nahme eines Arztes erforderlich, so wird die ausfal- lende Arbeitszeit bis zur Dauer von hochstens 2 Stun- den am 'rage mit dem Zeitlohn bezahlt. (2) Fur land- and forstwirtschaftliche Betriebe oder Betriebe, in denen die Inanspruchnahme eines Arztes mit eine:in ldngeren Zeitaufwand verbunden ist (wei- tere Ent:fernung usw.), kann durch Vereinbarung im Betriebskollektivvertrag oder in der Betriebsverein- barung eine angemessene lingere Zeit vereinbart werden. (3) Wird auf Grand gesetzlicher Bestimmungen, betrieb- licher Vereinbarung oder auf Anordnung der Betriebs- leitung oder des Betriebsinhabers eine arztliche Unter- suchung wahrend der Arbeitszeit erforderlich, so ist die dafiir notwendige ausfallende Arbeitszeit mit dem Zeitlohn zu bezahlen. ? 29 Den Lehrlingen wird bei Verlust der Arbeitsfahigkeit infolge Krankheit vom Betrieb fur die Zeit bis zu 12 Wochen im Kalenderjahr die Differenz zwischen dem von der Sozialversicherung gezahlten Krankengeld and 100?/o des Nettoiohnes vergiitet. Bei Arbeitsunfahigkeit durch U:zgliicksfall im Betrieb oder bei Berufserkran- kung, die durch die Produktion hervorgerufen ist, zahlt der Betrieb die Differenz bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfahigkeit oder bis zum Eintritt der Invaliditat. ? 30 Konnen Arbeiter oder Angestellte auf Grund gesetz- licher Bestimnungen Ersatz des Schadens wegen Ar- beitsunfiihigkeit infolge Unfall oder Krankheit von einem Dritten verlangen, so geht der Anspruch auf den Betrieb oder auf den Betriebsinhaber insoweit fiber, als er zur Zahlung des Differenzbetrages zwischen Krankengeld and 90?/o des Nettoverdienstes nach die- ser Verordnung verpflichtet ist. XIII. Bezahlung bet Quarantine ? 31 (1) Wird von den zustandigen Dienststellen der Ge- sundheitsverwaltung oder arztlich das Fernbleiben von der Arbeit wegen Ansteckungsgefahr (Quarantine) an- geordnei., so sind vom ersten Tage an fur die Dauer der Qus.rantare Krankengeld von der Sozialversiche- Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/16/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 rung and die Differenz zwischen dem Krankengeld and 90% des Nettoverdienstes vom Betrieb zu zahlen, Die Berechnung des Nettoverdienstes erfolgt nach ? 26 Ab- satze 2 bis 4. (2) Die Zahlung eines Differenzbetrages bei Fernblei- ben von, der Arbeit wegen Quarantine darf nicht auf Leistungen bei Arbeitsunfahigkeit infolge Betriebs- unfall Oder Krankheit angerechnet werden. (3) Lehrlinge werden wahrend der Zeit der Quarantine gema13 ? 29 dieser Verordnung bezahlt. XIV. Entlohnung bei Wahrnehmung staatspolitischer Funktionen Oder Ausffbung eines dffentlichen Amtes wahrend der Arbeitszeit ? 32 Jedem Arbeiter and Angestellten ist zur Wahrnehmung wichtiger staatspolitischer Funktionen (z. B. als Mitglied der Volks- Oder Landerkammer, eines Land- Oder Kreis- tages and einer Gemeindevertretung) die erforderliche freie Zeit zu gewahren. Diese ist mit dem Durch- schnittsverdienst der letzten Lohnperiode Oder des letzten Gehaltes zu bezahlen. XV. Freizeit zur Wahrnehmung persdnlicher Interessen ? 33 (1) Zur Wahrnehmung personlicher Oder familiarer In- teressen ist jedem Arbeiter and Angestellten Freizeit b'ei Bezahlung der ausfallenden Arbeitszeit nach dem Zeitlohn Oder Grundgehalt in folgenden Fallen zu ge- wahren: 1. bei eigener Eheschlief3ung fur die Dauer eines Ar- beitstages, 2. bei Niederkunft der Ehefrau fur die Dauer eines Arbeitstages, 3. beim Tode and der Bestattung des Ehegatten, eines Elternteiles, eines Kindes Oder eines der zum Haus- halt gehorenden Familienmitglieder fur die Dauer von insgesamt zwei Arbeitstagen, 4. bei Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt, wenn derselbe auf Grund einer Versetzung, einer lang- fristigen Abordnung erfolgt Oder im Interesse des Betriebes liegt, a) innerhalb des Wohnortes fur die Dauer eines Ar- beitstages, b) nach einem anderen Wohnort fur die Dauer von zwei Arbeitstagen. (2) Bei der Gewahrung von Freizeit zur Wahrnehmung personlicher Oder familiarer Interessen gemaf3 Abs. 1 Ziffern 1 bis 4 gelten fur die in der Landwirtschaft Beschaftigten die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. 12. 49 zum Schutze der Arbeitskraft der in der Land- wirtschaft Beschaftigten (GBI. S. 113). (3) Bei Ladung Oder Bestellung vor ein Gericht ist die hierfur erforderliche ausfallende Arbeitszeit mit dem Zeitlohn Oder Grundgehalt zu entlohnen. Dieser Anspruch entfallt, wenn 1. nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Lohn- Oder Gehaltsersatz fur die ausfallende Ar- beitszeit dem Grunde nach gegenUber dern Gericht besteht, 2. die Vorladung wegen einer strafbaren Handlung des Arbeiters Oder Angestellten erfolgt. XVI. Gewahrung elnes Hausarbeitstages ffr weibliche Arbeiter and Angestellte (1) Weiblichen Arbeitern and Angestellten ist, wenn sie einen eigenen Haushalt fi hren, ein mit dem Zeitlohn Oder Grundgehalt zu bezahlender freier Tag im Monat als Hausarbeitstag bei Vorliegen einer oder mehrerer der folgenden Voraussetzungen zu gewahren: 1. wenn im eigenen Haushalt der Ehemann voll be- schaftigt, krank oder dauernd arbeitsunfahig ist, 2. wenn pflegebedurftige Familienangehorige zum Haushalt gehoren and die Pflegebedurftigkeit arzt- lich nachgewiesen wird, 3. wenn Kinder zum eigenen Haushalt gehoren, 4. wenn Jugendliche unter 16 Jahren bei der Mutter wohnen and in einem Ausbildungs- Oder Arbeits- vertragsverhaltnis stehen. (2) Der Hausarbeitstag wird nur gewahrt, wenn die Be- treffende im letzten Monat nicht unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist and ihre regelma13ige Arbeits- zeit 48 Stunden wochentlich Oder 208 Stunden monatlich betragt. (3) Eine Abgeltung des Hausarbeitstages in Geld ist un- zulassig. (4) Der Hausarbeitstag ist im laufenden Kalendermonat zu nehmen and darf nicht nachtraglich gewahrt werden. XVII. Schluibestimmungen ? 35 Alle gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften Oder Ver- einbarungen, die dieser Verordnung entgegenstehen, treten aufler Kraft. ? 36 Durchfuhrungsbestimmungen erlaflt das Ministerium fur Arbeij im Einvernehmen mit den zustandigen Mini- sterien and Staatssekretariaten mit eigenem Geschafts- bereich and in tYbereinstimmung mit dem Bundesvor- stand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. ? 37 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkundung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1952 Die Reglerung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerprasident Ministerium fur Arbeit Grotewohl Chwalek Minister Erste Durchfiihrungsbestimmung zur Verordnung fiber die Wahrung der Rechte der Werktatigen and fiber die Regelung der Entlohnung der Arbeiter and Angestellten Vom 20. Mai 1952 Auf Grund des ? 36 der Verordnung vom 20. 5. 52 fiber die Wahrung der Rechte der Werktatigen and fiber die Regelung der Entlohnung der Arbeiter and Angestell- ten (GB1. S. 377) wird zur Durchfuhrung ihres ? 27 fol- gendes bestimmt: Zu ? 27 Abs.1 der Verordnung ? 1- In Fallen, in denen bei Verkundung der Verordnung vom 20. 5. 52 (GBI. S. 377) Arbeitsbefreiung infolge Krankheit vorliegt, ist Krankengeld vom ersten Tage der Arbeitsbefreiung an zu zahlen. Zu ? 27 Abs. 2 der Verordnung ?2 Anspruch auf Krankengeld bis zur Dauer von 2 Tagen haben nur solche alleinstehenden Arbeiter and Ange- stellten, die eine irztliche Bescheinigung dari ber bei- bringen, da13 das erkrankte Kind infolge der Schwere der Erkrankung unbedingt der Pflege bedarf and die Moglichkeit der sofortigen Unterbringung in ein Kran- kenhaus nicht besteht. Aullerdem ist nachzuweisen, dal3 Hauskrankenpflege Oder Haushaltshilfe nicht so- fort zur Verfigung stehen and weder Verwandten- noch geeignete Nachbarschaftshilfe in Anspruch genom- men werden kann. ? 3 Entsprechend ? 1 Abs. 2 der Verordnung vom 26. 4. 51 fiber die Sozialversicherung (GBI. S. 325) gibt der Bun- desvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die erforderlichen Weisungen an die Industriegewerk- schaften and Gewerkschaften sowie an die Zentralver- waltung der Sozialversicherung. Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release 2003/10/22 : CIA:-RDP83-00415RO12900090003-6 ?4 Diese Durchfiihrungsbestimmung tritt mit ihrer Ver- kiindung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1952 Ministerlum fur Arbeit Chwalek Minister Vorstehencle Verordnung ist auch von den in GroB- Berlin liegenden Dienststellen bis zur Inkraftsetzung einer entsprechenden Regelung durch den Magistrat von Grog-Berlin anzuwenden. (123-1/300/613/52 v. 30.5.52/31578) gez. Hartmann GLdR 825 Betr.: Pramien fur die Erfullung and Vbererfullung der Produktionsplane fur das ingenieurtechnische Personal einschl. der Meister and das kaufman- nische Personal nach der VO v. 21. 6. 51 (GBI. S. 625) ? 10 (2) der o.a. VO enthalt die Bestimmung, daB mit dem Inkrafttreten der Durchfuhrungsbestimmungen zur o.a. VO die zweite Durchfuhrungsanordnung v. 12. 8, 49 zur Kulturverordnung (ZVO-B1. I S. 630) and die son- stigen in den versehiedenen Industriezweigen oder in einzelnen Betrieben bestehenden Pramiensysteme fur Gebt den Kriegstreibern die Antwort - Schafft Friedenskomitees! den in o.a. VO benannten Personenkreis aul3er Kraft gesetzt werden. Fur die Pramienberechtigten in den Raw'en ist dies durch Verkiindun'g der ersten Durchfiih- rungsbestimmung zur o.a. VO (Anlage A zum Mitt.Bl. 5/52) geschehen. Weitere Durchfiihrungsbestimmungen befinden sick in Vorbereitung. Die nach o.a. VO zu zahlenden Pramien sind gemaB ? 9 der VO mit 5?/o zu versteuern and sozialabgabefrei. Die lfd. Nr. 34 der im Mitteilungsblatt Nr. 12/51 S. 220 veroffentlichten tl'bersicht ist daher wie folgt abzu- andern: steuer- sozialver- Lid. Bezelchnung tier Einktinfte lithe sicherungs- Nr. Behandlung 34 PrS.mien fOr dic Erfallung and 511. sozial- 'UbererfUllung der Produktionsplane abgabe- fi#r das ingenleurtechnische Personal frei ein:-chl. der Meister and das kauf- mtin ische Personal Hach der VO V. 21. 6. 51 (;I. S. 625 u. Anl. A zum Mit:.B1. 5/02). (GdR 123-1/316x620/52 v. 10. 6. 52/31 578) Betr.: Berichtigung GdR 826 Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dal die laufende Nummer der im Mitt.Bl. Nr. 12/51 unter GdR 419 veroffentlichten Ubersicht versehentlich zweima. gesetzt wurde (vgl Mitt.Bl. 13/51 GdR 455 and Mitt.B1. 3/52 GdR 623). Die Position ,Lohnzuschlag fur Brigadiere" (GdR 623) ist daher mit der 1fd. Nr. 53 zu versehen. Fiir die Position ,Zustitzliche Belohnung auf Grund der Verordnung v. 9. 10. 52" verbleibt die lau- fende Nummer 52. (GdR 123-1/316:'619i52 v, 12.6.52/31578) Betr.: Elienststellenbewertung Halle 153 Nach Vfg. der GdR 125-4/404/1565/52 v. 21. 5. 52 sind die nachstenenderi Dienststellen mit Wirkung v. 1. 6. 52 in folgenda Rangkiassen eingestuft worden: Bm Angersdorf Bm 3 Halle Bm 7 Leipzig. Bf Leipzig-Plagwitz Das mit AV 496/48 bekanntgegebene Dienststellenver- zeichnis ist entsprechend zu berichtigen. (123 A 6 Ogeb v. 3.6. 52) XIII. Verwaltung and Recht GdR 827 Betr.: Erweiterung der Neuaufnahme von Pflicbtmitglie- dern in die Rb-Kleiderkasse ab 1. 7. 52 Mit Wirkung v. 1. 7. 52 sind nachstehend aufgefiihrte Berufsgruppen in die Rb-Kleiderkasse als Pflichtmit- glieder aufzunehmen: a) A-Krafte bei den Dienststellen b) B-Krafte bei den Rbd'en c) B-Krafte bei den Rba d) B-Krafte bei den Dienststellen e) Bahnhofsarbeiter bei den Bahnhofen der Rang- klasse Ia and lb f) Zugabfertiger Die Ausgabe der Uniform an die neuen Pflichtmitglie- der erfolgt zur gegebenen Zeit nach Aufruf durch die Rb-Bezirkskleiderkassen. (GdR [134.4] 917/52 v. 20.6.52/31 2~0) Berlin 336 Betr.: DtenstsitzverIegung des Reichsbahn-Neubauamtes Berlin 1 Mit Wirkung vom 9. 6. 52 sind die Geschaftsraume des Reichsbahn-Neubauamtes Berlin 1 nach Berlin W 8, Un- ter den Linden 10, verlegt worden. Postanschrift: Reichsbahn-Neubauamt Berlin W 8 Unter den Linden 10 Dienstbriefanschrift: RNbA Bin 1 Bf Friedrichstr. (134 V 31 Aa v, 10. 6. 52/25 024) Berlin 337 Betr.: 1Umbenennung des Bahnhofs Charlottenhof lb Potsdam Mit Wirkungvorn 1. 7. 52 wird der Bahnhof Charlotten- hof b Potsdam in ?Potsdam West" umbenannt. Telegraphiscil Abkiirzung: Pdw (Pr [134] V 31 Ogo v. 12. 6. 52/25 024) Berlin 338 Betr.: Inbetriebnahme des Bahnhofs Genshagener Heide and des Raltepunktes Birkengrund Nord Mit Wirkung vom 10. 4. 52 ist auf der Strecke Berlin- Halle in km 21,120 der Haltepunkt Birkengrund Nord in Betrieb genommen worden. Der Haltepurkt Birkengrund Nord - Abkiirzung: Bgn .-- ist dem Bahnhof Ludwigsfelde unterstellt. Ferner wurde am 15. 4. 52 auf der Strecke Grol3beeren- Micberidorf in km 16,460 der Bahnhof Genshagener Heide wiede in Betrieb genommen. Der Bf Gens)agener Heide - Abkiirzung: Gh - ist dem Bahnhof Groflbeeren zugeteilt worden. (Pr [134] V 31 Ogs v. 13. 6. 52/25 024) igez. Freitag oq~ Approved For Release 2003/10/22 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Approved For Release .200311b122 : CIA-RDP83-00415RO12900090003-6 Betr.: faltepunkt Trunzig Dresden 197 Am 18. 5. 52 wurde der an der Strecke Werdau-Mehl- theuer bei km 10,400 neu errichtete Haltepunkt Trunzig in Betrieb genommen. Der Haltepunkt dient dem Per- sonen-, Gepack- and Exprel3gutverkehr. Die Entfernungen betragen Teichwolframsdorf-Trunzig = 2,22 km, Trunzig-Seelingstadt (b Werdau) Hp = 3,40 km. Der Haltepunkt ist als Agentur eingerichtet; er unter- steht dem Bahnhof Teichwolframsdorf. (Pr [134] V 20 Ogs v. 22. 5. 52/352) Schwerin 98 Betr.: Umwandlung der Agentur Ellerholz in einen Bahnhof IV. Kl. Mit Wirkung vom 1. 4. 52 ist die an der Strecke Mirow- Rechlin liegende Agentur Ellerholz in einen Bahnhof IV. K1. umgewandelt worden. (Pr [134] V 2 Ogs v. 16. 6. 52/357) gez. Stander Wir Eisenbahner stehen durch die Erfiillung unserer Pro- duktionsaufgaben auf Friedenswacht XIV. Soziales Betr.: Bahnarztlicher Dienst Cottbus 103 Der Rb-Arzt Dr. S c h n e i d e r, Senftenberg, ist fur die Zeit vom 1. 7. 52 bis 31. 7. 52 beurlaubt. Die Vertre- tung ubernimmt die Vertreterarztin Dr. Knappe, Senf- tenberg, Gerhart-Hauptmann-Straf3e 6. (141 S 5 Ua v. 11. 6. 52/444) GdR 827a Betr.: Arbeitsschutz and Unfallverhiitung; schwere Unfalle an Drehbanken In einem Raw haben sich zwei schwere Unfalle an Drehbanken ereignet, die uns veranlassen, die Dreher in den Raw'en and Bw'en auf die Folgen der Nicht- beachtung der UVV (Tell V ? 5 III [3] and IV [4]) and einer schlechten Arbeitsweise hinzuweisen. Ein Dreher war mit Gewindeschneidar!beiten an ciner Drehbank beschaftigt, plotzlich setzte der Vorschub aus. Nachdem der Dreher die Schlof3mutter aus- and wieder einge- schaltet hatte, transportierte die Leitspindel noch zwei Gange and blieb wieder stehen. In der Annahme, d?af3 die Wechselrader verrutscht seien, schaltete der Dreher durch die Kuppl?ung die Drehbank aus. Beim Abnehrnen des Schutzkastendeckels glitt der Dreher fiber herum- liegende Drehspane aus. Um nicht mit dem Kopf an die Rader zu fallen, wollte er sich an derv Schutzkasten- r?ahmen festhalten, rutschte aber -infolge seiner oligen Hande ab and kam zwischen die Zahnrader. Die Kupplung der Dre