EAST GERMAN RAILROAD INFORMATION BULLETINS
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Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R013600170010-1
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
S
Document Page Count:
39
Document Creation Date:
December 14, 2016
Document Release Date:
February 15, 2002
Sequence Number:
10
Case Number:
Publication Date:
December 15, 1952
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
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Body:
FORM NC.
MAY 1"949
51.61
CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY REPORT NO.
INFORMATION REPORT CD NO.
East Germany
25X1A
DATE DISTR. lrj December 1952
NO. OF PAGES i
NO. OF ENCLS. 2 Booklets
(LISTED BELOW)
SUPPLEMENT TO
REPORT NO.
25X1X
25X1A
The attached East German railroad information bulletins No. 28 and 29,
dated 2 October and 9 October 1952 are sent to you for retention.
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STATE I I NAVY I I NSRB I DISTRIBUTION
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Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
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Approved For Release 2062 .0 CIA-RDP83-00415RO136, 0170010-
25X1A
CPYRGH-I
THIS IS AN ENCLOSURE TO
DO NOT DETACH
MITTEILUNGSBLATT
DER D E U T S C H E N R E I C H S B A H N
Berlin, den 2. Oktober 1952
Anlage A
zum
Mitteilungsblatt
28/52
Arbeitsrichtlinien
fur die Durchfiihrung des Dienstunterrichtes
Die Losung der grollen Planaufgaben der Deutschen
Reichsbahn and der Aufgaben zum Aufbau des Sozia-
lismus erfordern von alien Eisenbahnern eine hohe
Qualifikation, die Kenntnis der zur Handhabung des
Dienstes erlassenen Bestimmungen, die Beherrschung
der neuesten Arbeitsmethoden, ein gutes Staatsbewuf3t-
sein and eine straffe Disziplin.
Alle schulischen Ein.richtungen and Maf3nahmen haben
der Erreichung dieser Ziele zu dienen; jeder Unterricht
mull inhaltlich diesen Grundvoraussetzungen entspre-
chen. Entscheidend. fair eine gute Anleitung and Kon-
trolle des Unterrichtes ist eine straffe Organisation and
eine planmal3ige Arbeit, verbunden mit einer wissen-
schaftlich fundamentierten Methode.
Der Dienstunterricht der Deutschen Reichsbahn wurde
in seiner Bedeutung fiir die Qualifizierung unserer
Eisenbahner, fur die Aneignung eines hohen Staats-
bewul3tseins and die Erziehung zur Disziplin bisher
A. Aufgabe des Dienstunterrichtes
1. Der Dienstunterricht ist die erste wissenschaftlich
fundamentierte Unterrichtsform bei der DR. Theorie
and Praxis stehen in unmittelbarer Wechselwirkung
zueinander.
2. Aufgabe des Dienstunterrichtes ist es
die Leistungen der Eisenbahner zu erhohen,
?ihre Kenntnisse zu erganzen and zu festigen,
sie mit neuen Dienstvorschriften and Einrichtungen
bekannt zu machen,
ihnen die neuesten Erfahrungen and Arbeitsmetho-
den der Neuerer der Sowjeti nion and der Deutschen
Reichsbahn sowie der anderen befreundeten Staa-
ten zu vermitteln,
sie zu einem sozialistischen Bewul3tsein and zu einer
straffen Disziplin zu erziehen.
B. Teilnehmerkreis and Arten des Dienstunterrichtes
1. Im Dienstunterricht werden alle Beschaftigten des
operativen Betriebs- and Verkehrsdienstes, des Be-
triebsmaschinendienstes, des Sicherungs- and Fern-
.meldedienstes and der Bahnunterhaltung erfaf3t.
verkannt and in vielen Dienststellen- nur formal durch
gefiihrt. Er erhalt durch den Aufbau des Sozialismus
in der DDR and zur Erziehung zum sozialistischen Be-
wul3tsein besondere Bedeutung.
Der Dienstunterricht ist nicht nur ein Hebel zur Errei-
chun:g dieser notwendigen Voraussetzung, er, ist ein
Mittel zur autoritativen and operativen Leitung des
Betriebes durch den Dienstvorsteher. Er schafft durch
die Vermittlung des notwendigen Wissens die Grund-
lagen zur Steigerung der Arbeitsproduktivitat and der
Senkung der Selbstkosten.
Der Aufbau des Sozialismus in der DDR erfordert die
organ! satorische and methodisehe Reorganisation des.
Dienstunterrichtes. Aus diesem Grunde wurde von
einer Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung aller Rbd
folgende Richtlinie erarbeitet, deren Durchfiihrung ab
1. 10. 52 angeordnet wird.
2. Die Beschaftigten der Betriebs- and Verkehrsleitun-
gen in den Rba and Rbd and die Angehorigen der be-
triebsmaschinentechnischen Abteilungen in den Rba
sind gleichfalls im Dienstunterricht zu erfassen.
Die Verwaltungspersonale dieser Dienststellen erhalten
.an Stelle des Dienstunterrichtes zur Aneignung der
Gesetze and Verordnungen der Regierung der Deut-
schen Demokratischen Republik and zum Studium der
demokratischen Einrichturigen seminaristischen Unter
richt in der innerbetrieblichen Schulung. Die leitenden
Angestellten erhalten darilber hinaus Unterricht in den
Fachseminaren.
3. Es wird grundsatzlich nach
a) planmal3igem Dienstunterricht - der im Dienstplan.
der Dienststellen mit zwei Stunden monatlich fest-
zusetzen 1st, and
b) Sonderunterricht - der bei Bedarf, d. h. bei beson-
deren Anlassen (Massentransporten, Grol3veran-
staltungen in der DDR and den dazu erforderlichen
verkehrstechnischen Maf3nahmen), entweder von der
Rbd oder von der GdR angeordnet wird - unter-
schieden.
4. Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Unent-
schuldigtes Fehlen wird als Dienstversaumnis nach der
Disziplinarordnung geahndet.
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Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170016-1
C. Organisation des Dienstunterrichtes
1. Der Dienstunterricht wird in der Regel auf den Dienst-
stellen in den Unterrichtsraumen Oder anderen geeigne-
ten Raumen durchgefuhrt.
2. Dienststellen mit einem geringen Personalbestand
kbnnen unter der Verantwortlichkeit des zustandigen
Reichsbahnamtes im Dienstunterricht mit benachbarten
Dienststellen vereinigt werden. Den Unterrichtsort ver-
einbaren die Dienststellenvorsteher miteinander.
3. Die Beschaftigten einer Dienststeile mit gleichen
Tatigkeiten, z. B. Rangierer, Fahrdienstleiter, Lade-
meister usw., Sind unterrichtsmaf3ig als Fachgruppe zu
betrachten. Fur die Durchf0hrung des Unterrichts sind
zwei Arten zu unterscheiden:
a) Grundsatzlich ist der Fachgruppenunterricht anzu-
streben, da er fir die Beschaftigten der jeweiligen
Fachgruppe eine grtindlichere Behandlung des vor-
gesehenen Themas auf die speziellen Belange der
Fachgruppe ?ermdglicht. Soweit auf den Dienststellen.
Arbeitsbrigaden bestehen, sind these auch im Dienst-
unterricht als Einheit zu erfassen. Ein Fachgruppen-
unterricht soil im allgemeinen nicht mehr als 30,
mindestens jedoch 10 Beschaftigte erfassen.
Gebt den Kriegstreibern die Antwort -
Schafft Friedenskomitees!
b) Auf kleineren Dienststellen, auf denen ein Fach-
gruppenunterricht infoige des geringen Personal-
bestandes nicht erfolgen kann, ist ein Komplexunter-
richt durchzufuhren. Im Komplexunterricht sind
mehrere oder alle Fachgruppen der Dienststelle zu-
sammenzufassen.
Ein Komplexunterricht ist ebenfalls dann durchzu-
fiihren, wenn die Behandlung von Themen, die auch
im Arbeitsablauf mehrere Fachgruppen berfihren
(z. B. die Behandlung eines Unfalls), es erforderlich
machen.
e) Die Themen sind rechtzeitig an der Bekannt-
machungstafel oder in anderer geeigneter Weise be-
kanntzugeben. Es ist sicherzustellen, daf3 alle Be
schaftigten der Dienststelle von der Themenstellung
Kenntnis erhalten.
d) Den Angehdrigen der Transportpolizei and des Be-
triebsschutzes ist die Teilnahme am Dienstunterricht
zu gestatten.
D. Die Verantwortlichen and die Lehrkrafte fur den
Dienstunterricht
1. Die Verantwortung fur die ordnungsgemalle Durch-
fiihrung des Dienstunterrichtes im Bezirk eines Reichs-
bahnamtes and die Festlegung der fur den Dienstunter-
richt erforderlichen Lehrkrafte obliegt dem Amtsvor-
stand.
2. Fur die Durchfuhrung des Dienstunterrichtes and die
Erfassung aller Beschaftigten auf den Dienststellen ist
der Dienststellenvorsteher dem Amtsvorstand gegeniiber
verantwortlich.
3. Der Dienstunterricht stellt an den Lehrer grof3e An-
forderungen an Wissen, fachliches Konnen and an seine
personliche Haltung. Daruber hinaus mussen die Lehr-
krafte fiber padagogisches Konnen verfugen, das sie be-
fahigt, den zu vermittelnden Wissensstoff nicht nur
methodisch richtig, sondern gegenwartsnah and in Ver-
bindung mit den grollen sozialistischen Planaufgaben zu
entwickeln.
4. Die Form des Dienstunterrichtes ist das Lehrges.prach.
5., Der Dienststellenvorsteher oder dessen Vertreter hat
den Dienstunterricht selbst durchzufiihren.
Auf grof3eren Dienststellen kann zur Entlastung des
Dienststellenvorstehers der Amtsvorstand auf Vor-
schlag einen anderen qualifizierten and padagogisch be-
fahigten Angestellten mit der Durchfthhrung des Dienst-
unterrichtes beauftragen.
Fur spezielle Themen (z. B. im Rangierdienst die
Mamedow-Methode) kann in jedem Einzelfalle der
Dienststellenvorsteher einen Aktivisten usw. mit der
Durchfuhrung des Dienstunterrichtes beauftragen. Der
Dienststellenvorsteher oder sein Vertreter haben dann
in jedem Falle dem Dienstunterricht beizuwohnen.
E. Themenstellung and Unterrichtsdisposition
1. Wie unter B 3a festgelegt, umfalit der planmaf3ige
Dienstunterricht fiir alle Beschaftigtengruppen zwei
Stunden monatlich.
Die hierfur erforderlichen Themen werden
a) fur die erste Stunde von der zustandigen Fachabtei-
lung der Reichsbahndirektion festgelegt and in einer
Unterrichtsdisposition durch den zustandigen Schu-
lungssachbearbeiter rechtzeitig an die Dienststelle
bekanntgegeben,
b) fur die zweite Stunde vom Dienststellenvorsteher
selbst ausgewahlt. Er erhalt hierdurch die Mdglich-
keit, die bei seinen Kontrollen and anderweitig fest-
gesteliten Mdngel auf seiner Dienststeile unterrichts-
maf3ig zu behandeln.
c) Die Rbd haben die evtl. von` der zustandigen Fach-
gruppe der Generaldirektion Reichsba'hn angeord-
neten Themen zu berticksichtigen and in ihre elgene
Themenstellung einzuarbeiten.
2. Die Festlegung der Themen erfolgt jeweils fur einen
Monat.
3. Die Fachabteilung hat bis zum 10. des Vormonats das
Thema and die entsprechende Unterrichtsdisposition
dem jeweiligen Schulungssachibearbeiter zu ubergeben.
Der Schulungssachbearbeiter hat these nach den folgen-
den Grundsatzen zu bearbeiten and bis zum 20. d. Vor-
monats vervielfaltigt den Dienststellen zu fibersenden.
4. Die Disposition mull folgende Hauptpunkte and
methodischen Mer'kmale enthalten:
a) Unterrichtsziel:
Aus der klaren Zielsetzung mull ersichtlich sein,
welche Erkenntnisse der Unterricht vermitteln and
welches Ergebnis er erreichen soil.
b) Einleitung:
Bei jedem Thema ist zunachst der Zusammenhang
der volkswirtschaftlichen Aufgaben mit den jeweili-
gen Diensthandlungen herzustellen.
c) Hauptteil:
Durch eine entsprechende Fragestellung sind die
Schwerpunkte des Themas herauszustellen and mit
den Unterrichtsteilnehmern zu erarbeiten. Zur Vor-
bereitung des Lehrers sind zu jeder Frage die ent-
sprechenden Hinweise auf die gegebenen Bestim-
mungen and Literatur anzuft hren (d. s. die ?? der
Dienstvorschriften, die Nr. der Anordnungen der
Mitteilungsblatter, Zeitschriften, Fach'biicher, Verfti-
gungen and Verordnungen).
In Ermangelung konkreten Studienmaterials ist fur
die Erarbeitung der Antwort durch die Dienststel-
lenvorsteher eine stichworturtige Erlauterung ein-
zelner Begriffe zweckmai3ig. Jede Disposition mull
so aufgebaut sein, daB es von vornherein unmoglich-
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ist, these our ablesen zu konnen. Sie soil eine Stu-
dienanleitung sein.
Die Fragen sind fur die einzelnen Fachgruppen ge-
trennt zu halten.
d) Schlul3folgerung:
Wie ist das Erlernte
Zieles anzuwenden?
zur Erreichung des gesteckten
e) Die Fragen fur den Selbstunterricht sind aus dem
gestellten Thema heraus zu entwickeln.` Die Anzahl
der Fragen richtet sich nach der Schwerpunkten des
gestellten Themes.
Die Fragen fur den Selbstunterricht sind den Be-
schaftigten rechtzeitig bekanntzugeben, damit ihre
Erarbeitung bereits im jienstunterricht kontrolliert
F. Die Arbeit des Bezirkslehrers:
1. Fur den Bezirk eines Reichsbahnamtes oder fur einen
Teilbezirk (fur den Bahnunterhaltungsdienst und den
Betriebsmaschinendienst je nach Bedarf fur den Reichs-
bahndirektionsbezirk) werden Bezirkslehrer eingesetzt.
2. Der Bezirkslehrer mul3 sowohl fachlich als auch ge-
sellschaftlich fundamentiertes Wissen, eine moralisch
einwandfreie Haltung und padagogisches Konnen be-
sitzen.
3. Die Bezirkslehrer hab&h die Aufgabe, auf bestimmten
planmaf3ig festzulegenden Dienststellen den Dienst-
unterricht turnusmdBig zu ubernehmen. Hierbei kom-
men insbesondere Dienststellen III. und IV. Masse in
Betracht. Auf alien anderen Dienststellen haben sie die
Dienstunterrichterteilenden anzuleiten und in ihrer Ar-
beit zit kontrollieren. Sie haben zurn Erkennen von
Fehlern, Mangeln und Schwachen und zur Auswertung
im Dienstunterricht bestimmte Kontrollbefugnis. Sie
sind jedoch keine Kontrolleure. Der Einsatz zu diesen
Funktionen ist grundsatzlich untersagt.
Auf Schwerpunktdienststellen haben sie nach Bedarf
gleichfalls den Dienstunterricht mit zu u!bernehmen.
4. Der Bezirkslehrer untersteht weisungsmal3ig dem
Amtsvorstand des zustandigen Reichsbahnamtes. Eine
Anordnung der Schulungsverantwortlichen der Reichs-
bahndirektion steht jedoch fiber der Weisung des Amts-
vorstandes. Diese Weisungen haben sich jedoch aus-
schlief3lich auf Schulungsfragen zu beschranken und
durfen nur Bann gegeben werden, wenn es im Interesse
zentraler Aufgaben erforderlich ist.
5. Die Pflichtstundenzahl eines Bezirkslehrers betragt
wochentlich 20 Unterrichtsstunden. Die ubrigen 28
Wochenstunden stehen fur die Zeit der Vorbereitung auf
den Unterricht, die Reisezeit und die Teilnahme an Be-
sprechungen usw. zur VerfUgung. Die Unterrichtsreisen
sind so einzuplanen, dai3 jeweils mehr als eine Dienst-
stelle besucht werden kann. Die Grundlage hierfiir sind
die einmalig von den Dienststellen festzulegenden
Dienstunterrichtstage und -zeiten, die dim Reichsbahn-
amt vorzuliegen haben.
4
Bei ' Teilnahme an Schulungen usw. wind die Pflicht-
stundenzahl entsprechend reduziert (taglich 4 Stunden).
6.'Der Bezirkslehrer ist ve4l)flichtet, standig sein Wissen
in fachlicher, gesellschaftlicher und padagogischer Hin-
sicht zu erweitern. Ihm sind alle einschlagigen Dienst-
vorschriften personlich zuzuteilen. Von alien wicbtigen
Verfiigungen und Entscheidungen ist er in Kenntnis zu
setzen.
7. Vber seine Tatigkeit hat der Bezirkslehrer einen
Tatigkeitsnachweis zu ftihren, der folgende Angaben
enthalten muf3:
a) Tag,
b) besuchte Dienststelle,
c) Unterrichtsthemen und -zeit bzw. sonstige Tatigkeit,
d) Beteiligung am Unterricht, Auswirkung des Unter-
richts,
e) festgestellte oder bekannt gewordene Mangel und
Fehler. Welche Mal3nahmen wurden eingeleitet, urn
sie abzustellen?
Der Tatigkeitsnachweis ist regelmallig (monatlich ein-
mal) dem Amtsvorstand zur Kenntnisnahme und Gegen-
zeichnun.g vorzulegen.
G. Berichtswesen fur den Dienstunterricht
1. Das Berichtswesen beschrankt sich auf die dienstlich
notwendigen Unterlagen und hat in unburokratischer
Weise zu erfolgen. Zur standigen Verbesserung des
Dienstunterrichtes ist von den Dienststellen im Bericht
kritisch. und selbstkritisch Stellung zu nehmen.
2. Jede Dienststelle hat uber die Beteiligung am Dienst-
unterricht eine Teilnehrnerliste zu fiihren,. in die sich
die Teilnehmer selbst eintragen und aus der der Unter-
richtstag und das Unterrichtstherna sowie der Name des
Lehrers hervorgeht. Gleichfalls ist auf der Teilnehmer- Amigo A
lisle eine kritische Einschatzung der Unterrichtsstunde
zu vermerken.
3. Auierdem fi hrt die Dienststelle einen Unterrichts-
nachweis (siehe Anlage).
Die Dienststelle berichtet an des Reichsbahnamt mit
4
.
dem Monatsbericht fur den Dienstunterricht It. Anlage.
5. Fur die Meldung fiber den Dienstunterricht durch das
Reiclisbahnamt an die zustandige Reichsbahndirektion
hat der Schulungssachbearbeiter folgende Angaben zu
machen:
a) Dienstzweig (Betriebsdienst, Verkehrsdienst usw.),
b) Gesamtzahl der Beschaftigten der Dienststellen,
c) zur Teilnahme am Dienstunterricht verpflichtet,
d) wieviel haben teilgenommen?
e) wieviel Prozent von c)?
Diese Meldung ist zweckmalligerweise mit den ubrigen
Berichten uber das Schulungswesen zu verbinden.
H. Kontrolle
1. Der Amtsvorstand und die von ihm zu beauftragenden
leitenden Angestellten des Reichsbahnamtes (Betriebs-
ingenieure, Verkehrskontrolleure, Gruppen- und Ab-
teilungsleiter und andere) haben bei Dienstreisen auch
die ordnungsgemal3e Durchfuhrung des Dienst- und
Selbstunterrichtes gemaf3 dieser Arbeitsrichtlinie zu
uberpriifen.
2. Zu diesem Zweck hat jede Dienststelle eine besondere
Akte Dienstunterricht anzulegen und ordnunggemal3 zu
fi hren, in der die Unterlagen in folgender Reihenfolge
einzuheften sind:
a) die grundsatzliche Arbeitsrichtlinie und weitere
grundsatzli the ,Anordnungen,
b) die.Dispositionen,
c) die Teilnehmerlisten und Unterrichtsnachweise,
d) die Berichte an das Reichsbahnamt.
3.'Das Refchsbahnamt wird zur Fuhrung einer gleiehen
Akte verpflichtet. An Stelle der Teilnehmerlisten werden
die Berichte der Dienststellen und an Stelle der Berichte
an das Reichsbahnamt sind die Berichte an die Reichs-
bahndirektion einzuheften. Aul3erdem sind in einem be-
sonderen Abschnitt B die Berichte der Dienststellen Ober
den Plan der Durchfuhrung des Dienstunterrichtes ein-
zuordnen.
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Teilnehmerliste
DiensistelJe:
a) Thema
b) Auswertung
c) Kritische Einschatzung
Jeder Teilnehmer hat sich selbst einzutragenl
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Vorderseite
DEUTSCHE REICHSBAHN
Reichsbahndirektion .................................
Reichsbahnamt .......................................
Unterrichtsstelle : ......................................
Beteiligte Dienststellen: ........... ....................
Unterrichtsnachweis
fur den
planmaf;igen Dienstunterricht
1. Diesen Nachweis fullt die Dienststelle, bei der unterrichtet wird, auf Grund der
Teilnehmerlisten aus.
Hierbei sind folgende Abkiirzungen anzuwenden:
Der zur Teilnahme verpflichtete Beschaftigte war anwesend . ............ . .... /
war krank kr
war dienstlich verhindert ...... v
war beurlaubt ................. u
2. Soweit Teilnehmer gefehlt haben, hat die Dienststelle wie bei anderer Dienstver-
saumnis zu verfahren.
383
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Name des Fach9ruppen loiter ;:
Theme:
Teilnehmer
Lfd.
Nr.
384
Tag des Unterrithts
Dienstort
and
Di.enststelle
-
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Monatsbericht fiber den Dienstunterricht
von Dienststelle_ - zum Rb-Amt
Fachgruppen
(Bei Betrieb and Verkehr
getrennt halten)
Zahl der
Fadigruppen
Gesamtzahl
der Beschi ftigten
Zur Teilnahme am
Dienstunterricht
verpllichtet
Teilgenommen
haben
Ri ckseite
Kurze Zusammenfassung
385
Wieviel
Prozent
von Spalte 4
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MITTEILUNG SBLATT
Anlage B
zum
Mitteilungsblatt
28/S2
Vorlaufige Richtlinien fur das Zugbegleitpersonal
Herausgegeben von der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn
Diese vorlaufigen Richtlinien fur den Zugbegleitdienst
sind wie folgt zu verteilen:
Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn
Reichsbahndirektionen
Reichsbahndmter
Zugbegleiterheimatbahnhofe
Reichsbahnfachschulen fur Betrieb and Verkehr
Die Zugfuhrer - je personlich -
Die Zugschaffner -- je personlich -
Die Fahrladeschaffner - je personlich -
Die Triebwagenschaffner - je personlich -
Bis zur Herausgabe einer neuen ?Dienstanweisung fur
das Zugbegleitpersonal" gelten die ?Vorldufigen Richt-
linien fur das Zugbegleitpersonal".
Die Dienstanweisung fur die Zugbegleitbeamten - gul-
tig vom 1. September 1940 an - wird durch these Richt-
linien vorlaufig au.ler Kraft gesetzt. Die endgiiltige
Aufhebung erfolgt snit Einfiihrung der neuen DA.
Der planmaflige Aufbau des Sozialismus in der Deut-
schen Demokratischen Republik erfordert von alien
Werktatigen den Einsatz der ganzen Person and die
Aneignung eines hohen fachlichen and gesellschaft-
lichen Wissens.
Es muf3 das grof3te Bestreben aller im Zugbegleitdienst
tatigen Eisenbahner sein, durch intensives Selbst-
studium, das infolge der Eigenart dieses Dienstes den
Hauptanteil bei der Qualifikation des Zugbegleiters dar-
stellen wird, ihre Kenntnisse and Fahigkeiten zu ver-
bessern and die Arbeit auf einen hohen Stand der Qua-
litat zu bringen.
Jeder irri Zugbegleitdienst beschaftigte Eisenbahner
muf3 sich der Verantwortung and der Auszeichnung be-
wuf3t sein, fur diesen Dienstzweig eingesetzt zu sein.
Im Verkehr mit den Reisenden soil er.ein Reprasentant
unserer neuen Gesellschaftsordnung and tiberall be-
muht sein, den Geist des Fortschritts and des Sozialis-
mus zu verbreiten. Jetzt, da ihm die Eisenbahn selbst
gehort, wo die Herrschaft der kapitalistischen Masse
durch die grol3en Umwalzungen in unserer Republik
beseitigt ist, wo die Arbeiterklasse die entscheidenden
Kommandostellen des Staates and der Wirtschaft be-
herrscht, mull es sein hdchstes Bestreben sein, besser
und, qualitativer zu arbe iten, als das jemals vorher der
Fall war.
Durch Einhaltung einer `strengen Disziplin, Geheim-
haltung dienstlicher Vorgange and standige Wachsam-
keit gegentiber Saboteuren, Agenten and Diversanten
soil er seine ganze Kraft daransetzen, unseren Staat
and die demokratische Staatsmacht gegen alle An-
schlage des Klassenfeindes zu schiitzen and zu ver-
teidigen.
In seinem Auftreten and Benehmen mull die neue Ein-
stellung zur Arbeit and zur Gesellschaft zum Ausdruck
kommen. Mit den tibrigen Werktatigen zusammen soil
er in enger Verbundenheit dem planmaf3igen Aufbau
des Sozialismus dienen.
Vorbemerkungen
Die vorlaufigen Richtlinien gelten fur alle als Zugfuhrer;
Zugschaffner, Fahrladeschaffner oder Triebwagen-
schaffner eingesetzten Eisenbahner; nachstehend kurz
als ?Zugbegleiter" bezeichnet.
1. Allgemeine Dienstaufgaben
1. Die Hauptaufgaben der Zugbegleiter sind:
a) die Zizge mach den Fahrdienstvorschriften and son-
stigen Betriebsvorschriften zu bedienen, zu beauf-
sichtigen sowie sicher and planmal3ig dem Bestim-
mungsbahnhof zuzufUhren;
b) bei der Beforderung von Personen, Reisegepack,
lebenden Tieren and GUtern nach den Personen-
und Giiterbeforderungsvorschriften mitzuwirken.
Auf den.vom Zuge beruhrten BahnhSfen haben sie sick
am Rangier- and Ladegeschaft ihres Zuges zu beteiligen
and bei dringendem Bedarf oder auf besondere Anord-
nung auch sonstigen Bahnhofsdienst zu verrichten.
2. Die Sorge fur die Sicherheit des Betrie'bes and der
Reisenden geht jeder anderen Tatigkeit vor. Die Zug-
begleiter di rfen selbst im Augenblick grof3ter Gefahr
ihren Posten erst dann verlassen, wenn sie alles getan
haben, um einen dem eigenen oder einem anderen Zug
drohenden Unfall abzuwenden oder zu mindern.
II. Besondere Dienstaufgaben
1. des Zugfiihrers
a) Der Zugfuhrer hat den Zug zu ubernehmen, ihn
wahrend der Fahrt zu fiihren and den gesamten
Dienst am and im Zuge zu beaufsichtigen. Die Lei-
tung des Zuges geht auf den Zugfuhrer fiber, sobald
der zustandige Betriebseisenbahner den Abfahrauf-
trag erteilt.
387
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Approved For Release 2002/08/19 :'CIA-RDP83-00415R013600170010-1 .
b) Der Zugfuhrer hat, wenn es nach seinem Ermessen
erforderlich oder besonders angeordnet ist, ganz oder
teilweise die Aufgaben des Zugschaffners, Fahrlade-
schaffners oder Triebwagenschaffners mitzuver-
sehen.
c) Auf den im AzFV genannten Stellen hat er die Auf-
gaben als Aufsicht and Rangierleiter wahrzunehmen.
d) Der Zugfuhrer 1st dafiir verantwortlich, daB die
nach dem Gerateverzeich?nis vorgeschriebenen Signal-
mittel and Zubehorstficke im Gepackwagen vorhan-
den sind and nach Beendigung der Fahrt ordnungs-
maBig ubergeben oder an der vorgesehenen Stelle
abgeliefert werden.
e) Ergeben rich bei der Ubernahme des Zuges An-
stande, sorgt der Zugfuhrer im Benehmen mit den
zustandigen Eisenbahnern fur'Abhilfe. Beschadigun-
gen and Mangel, die nicht behoben werden konnen,
oder die wahrend der Fahrt eintreten, hat er un-
verzuglich durch Bemangelungszettel zu melden.
Auf Bahnhofen ohne Wagenmeister and auf der
freien Strecke kann der Zugfuhrer das Lokomotiv-
personal zur Beseitigung kleiner Schaden - beson-
ders an der Druckluftbremse - zu Hilfe nehmen.
f) Besondere Vorkommnisse sind im Fahrtbericht zu
vermerken. Bei Unfallen and Betriebsstorungen ist
nach den Fahrdienstvorschriften and der Betriebs-
unfallvorschrift zu handeln.
2. des Zugschaffners -
a) Der Zugschaffner hat die ihm zugewiesenen Wagen
zu bedienen (Fahrausweiskontrolle, Heizung, Be-
leuchtung), fur die Unterbringung der Reisenden
and die Aufrechterhaltung der Sicherheit and Ord-
nung im Zuge zu sorgen. Auf die ordnungsmal3ige
Betreuung der Reisenden (Auskunfterteilung), ins-
beson?dere Hilfsbedtirftiger sowie alleinreisender
Kinder, hat er sein besonderes Augenmerk zu rich-
ten. Die Sonderabteile sind besonders zu t berwachen.
b) Ferner hat er die Aufgaben des Zugsicherers zu er-
fiillen, beim Rangieren and der Bremsprobe mitzu-
wirken sowie die Untersuchung and Prtifung der
Beschaffenheit and des Zustandes der Wagen and
Ladungen auf Zuganfangs- and Unterwegsbahnhofen
vorzunehmen, wenn diese Arbeiten nicht Wagen-
untersuchungs- oder Bahnhofspersonalen ubertragen
sind.
Werden auf Bahnhofen ohne technisches Personal
Wagen mit Faltenbalgen aus- oder eingesetzt, hat er
dariiber zu wachen, daB diese Arbeiten ordnungs-
gemal3 ausgefuhrt werden; notfalls mull er sie selbst
verrichten.
c) Bei Bedarf oder auf besondere Anordnung mull er
beim Aus- and Einladen mithelfen.
d) Unregelmmaf3igkeiten, die der Zugschaffner nicht
selbst abstellen kann and sonstige Besonderheiten
meldet er dem Zugfuhrer.
a) Der Fahrladeschaffner hat die im Gepackwagen zu
befordernden Gegenstande am Zuge zu ubernehmen
and zu fibergeben, unabgefertigtes Gepack nachzu-
behandeln, beim Ein- and Ausladen mitzuhelfen and
fur richtige Verladung and Ausladung der Sendun-
gen zu sorgen. Ebenfalls hat er sie Wahrend der
Fahrt zu bewachen and vor Schaden zu bewahren.
Wahrend der Fahrt sind die Tfiren des Pw geschlos-
sen zu halten. Auf besondere Anordnung hat er auch
Reisegepack and.Gfiter im Zuge anzunehmen.
b) Er hat die Innenranme des Gepackwagens bei der
Qbernahme auf Schaden and Mangel zu untersuchen.
c) Der Fahrladeschaffner mull die Reihenfolge and
Lage der Bahnhofe der von ihm befahrenen Strecken
and die Anschlull- bzw. Vbergangsverhaltnisse
kennen.
4. des Triebwagenschaffners
a) Der Triebwagenschaffner kann bei den Triebwagen-
fahrten zugleich den Dienst des Zugfuhrers, des
Reisezugschaffners and eventuell auch des Fahr-
ladeschaffners versehen.
b) Auflerdem obliegt ihm die Bedienung des Trieb-
wagens and seiner Einrichtungen, soweit sie nicht
Sache des Triebwagenfuhrers sind.
III. Vorgesetzte and ihre Befugnisse
1. Unmittelbare Vorgesetzte des Zugbegleiters sind:
a) der Vorstand des fur ihn zustandigen Reichsbahn-
amtes,
b) der Dienstvorsteher des Heimatbahnhofes,
c) ihre Vertreter.
2. Die Zugbegleiter haben die dienstlichen Anordnun-
gen zu befolgen, die ihnen die Abteilungsleiter der Rba,
die Betriebs- and Verkehrskontrolleure, die Betriebs-
ingenieure and die Zugrevisoren innerhalb ihres Dienst-
bereiches erteilen.
3. Beschrankt weisungsberechtigt (d. h. fur den ange-
brachten, abzufahrenden oder durchzufahrenden Einzel-
zug) sind auch die Dienstvorsteher der Bahnhofe and
selbstandigen Verkehrsdienststellen, Aufsicht, Fahr-
meister, Fahrdienstleiter and tecbnischen Personale der
Bahnbetriebs- and Bahnbetriebswagenwerke innerhalb
ihres Aufgabenbereichs.
Grundsatzliche Anordnungen sind den Zugbegleitern
durch die Heimatdienststelle zu ubermitteln.
4. Wahrend der Fahrt untersteht das gesamte Zugperso-
nal (auch Lokpersonal) einschlielllich der zum and vom
Dienst fahrenden Eisenbahner (Gastfahrer) dem Zug-
fuhrer.
Er kann auch den Angestellten der Post-, Schlaf- and
Speisewagen dienstliche Weisungen erteilen, wenn es
die ordnungsmaf3ige Durchfuhrung des Bahnbetriebes
erfordert.
5. Leistet der Zugfuhrer oder ein anderer Zugbegleiter
bei einer elektrischen Lokomotive oder einem Trieb-
wagen den Dienst eines Beimannes, so muf3 er die hier-
aus erwachsenden Aufgaben nach den Anweisungen des
Lokomotivfuhrers oder des Triebwagenfuhrers durch-
fiihren.
6. Der Zugfuhrer hat sich, wenn es seine Dienstgeschafte
zulassen, bei dem Vorstand des fur ihn zustandigen
Reichsbahnamtes, bei den Dezernenten and Abteilungs-
leitern der Fachrichtungen Betrieb, Verkehr and Be-
triebsmaschinendienst, bei dem Vizeprasidenten and
Prasidenten der Reichsbahndirektion sowie bei den Ab-
teilungsleitern Betrieb and Reiseverkehr der General-
direktion unauffallig zu melden, sobald ihm ihre An-
wesenheit im bzw. am Zug bekannt wird.
7, Unmittelbare Ablosungen der Zugbegleiter sind nur
bei groben Verst6l3en gegen die Disziplin, Betriebs-
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Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
gefahrdung oder sonstigen schwerwiegenden GrUnden
durch die unter 1 bis 3 und 6 genannten Vorgesetzteri
zulassig.
IV. Dienstfahigkeit
1. Die Zugbegleiter mussen das fur ihren Dienst nach
der Tauvo erforderliche Seh-, Farbunterscheidungs- und
Horvermogen besitzen.
2. Wenn sie merken, daB sie eine von ihnen verlangte
Dienstleistung nicht mehr betriebssicher ausftihren
konnen, haben sie es dem ?anordnenden Vorgesetzten
rechtzeitig zu melden. Der Schaffner hat auch den Zug-
fuhrer und dieser - gegebenenfalls spater - den
Dienstvorsteher zu unterrichten.
3. Um die Dienstfahigkeit. der Zugbegleiter - insbeson-
dere der Sonderbedarfspersonale - sicherzustellen,
mussen die Arbeitsschutzbestimmungen unbedingt ein-
gehalten werden.
Bei t)berbeanspruchung hat der Zugfuhrer sofort seinen
Heimatfahrmeister von der beabsichtigten unzulassigen
Weiterverwendung fernmundlich zu verstandigen.
V. Dienstvorschriften, Fahrplane
1. Die Zugbegleiter haben die fur ihren Dienst erforder-
lichen Vorschriften, Unterlagen und Drucksachen mit-
zufiihren.
Zugschaffner und Lokfiihrer sind wahrend der Fahrt
berechtigt, die Dienstvorschriften des Zugfuhrers ei?n-
zusehen.
2. Sie haben sich mit den Fahrplanen ihrer Strecken
vertraut zu machen und Buchfahrplane, Taschenfahr-
plane usw. sofort nach Bekanntwerden von Anderungen
zu berichtigen.
1. Zum Dienst, im Dienst und vom Dienst haben die
Z.ugbegleiter die nach der Berufskleidungsordnung vor=
gesehene Uniform zu -tragen. Eigenmachtige Abwei-
chungen sind verboten. Die Uniform ist stets sauber
und in Ordnung zu halten,
2. Die benotigten Ausrustungsgegenstande, wie Signal=
pfeife, Knallkapseln, Handlaterne, Schliissel, Lochzange
sind stets mitzunehmen, ordnungsmaf3ig zu benutzen
und schonend zu behandeln.
Die Handlaterne 1st, wean sich der Dienst moglicher-
weise in die Dunkelheit erstreckt (Zugverspatungen),
auch am Tage mitzufuhren. Die Lochzange ist taglich
beim Dienstantritt umzustellen und durch Probe auf
ihre richtige Stellung zu prufen.
3. Der Zugfuhrer hat seine Uhr vor Antritt jeder Fahrt
nach der Bahnhofsuhr zu stellen und mit der Uhr des
Lokfuhrers zu vergleichen. Auf Zeitunterschiede, die er
unterwegs an Bahnhofsuhren beobachtet, soil er die
Aufsicht moglichst hinweisen.
4. Beschadigungen und Mangel an Ausriistungsgegen-
standen melden die Zugbegleiter dem zustandigen
Eisenbahner des Heimatbahnhofs, der Schaffner beim
Zuge auch dem Zugfuhrer.
Wird ein notwendiges Ausrustungsstiick
-1st das Zub nicht vollzahlig oder dienstunfahig, hat der
Zugfuhrer dies der Aufsicht zu melden.
2. Bei Dienstwechsel am Zuge durfen sich die Zug-
begleiter erst entfernen, nachdem sie den Dienst ord-
nungsmaf3ig ubergeben und das ablosende Personal
uber alles unterrichtet haben, was es fur den weiteren
Dienst wissen muf3.
3: Uber ihren nachsten Dienst haben sich die' Zugbeglei-
ter rechtzeitig zu unterrichten.
4. Fahrgastfahrten durfen nur mit Ausweis (Anl. 57
PBV I) ausgefuhrt werden. Regelpersonale durfen -
abgesehen von Zugverspatungen - nur die im Dienst-
plan vorgeschriebenen Ziige benutzen. Gastfahrer haben
sich Beim Zugfuhrer zu melden. Dieser ist berechtigt,
sie in Ausnahmefallen zu Dienstleistungen heranzu-
ziehen.
VIII. Streckenkenntnis
1. Der Zugbegleiter erwirbt die Streckenkenntnis da-
durch, daB er unter Leitung eines streckenkundigen
Zugfuhrers mindestens eine Belehrungsfahrt bei Tag
und eine bei Nacht in jeder Richtung ausfiihrt.
Der Zugfuhrer braucht keine Belehrungsfahrt zu
machen, wenn er die Strecke vorher langere Zeit als
Zugschaffner befahren hat. Der Zugbegleiter hat unauf-
gefordert zu melden, wenn er durch die vorgenannten
Belehrungsfahrten keine ausreichende Kenntnis der
Strecke erworben hat.
Im iibrigen gilt ? 40 FV.
2. Falls erforderlich, sind durch die Reichsbahnamter
fur bestimmte Strecken, auf deren Bahnhofen die Zug-
begleiter den Rangierdienst wahrnehmen, besondere
Merkbucher aufzustellen, die einen genauen Hinweis
auf die einschrankenden Bestimmungen im Rangier-
dienst. gemal Abschnitt 7 der Bahnhofsbiicher ent-
halten.
3. Die Streckenkenntnis gilt - abgesehen von einfachen
Verhaltnissen - als verloren, wenn der Zugbegleiter
eine Strecke Langer als zwei Jahre nicht befahren hat,
oder dvenn in der Zwischenzeit wesentliche Anderungen
an der Strecke vorgenommen worden sind.
IX.. Dienstunterricht
Der Dienstunterricht ist die erste wissenschaftlich fun-
damentierte Unterrichtsform bei-der Deutschen Reichs-
bahn. Der Dienstunterricht gehort zur Dienstzeit und
ist eventuell durch Freizeit auszugleichen. Die Zug-
begleiter haben die Pflicht, an -dem von der vorgesetz-
ten Dienststelle festgesetzten Dienstunterricht teilzu-
nehmen.
Die Dienststellenleiter sind verpflichtet, den Dienst-
unterricht zeitlich so anzusetzen und so oft durchzu-
fiihren, daB @s alien Zugbegleitern moglich ist, ihn
regelmbBig zu besuchen.
X. Bahnpolizei
Bestimmungen uber bahnpolizeiliche Befugnisse der
Zugbegleiter werden nach endgultiger Regelung in die
neue DA 023 aufgenommen. Bis auf weiteres gelten die
bisherigen Bestimmungen.
Dienstfahrt unbrauchbar, ist auf einem geeigneten
Unterwegsbahnhof Ersatz anzufordern.
5. Vordrucke und Betriebsstoffe sind - soweit nicht
anders angeordnet - vom Heimatbahnhof zu beziehen.
VII. Antritt, Wechsel und Beendigung des
Gastfahrten
XI. Mitnahme von Gegenstanden auf die Fahrt
Die Zugbegleiter durfen ihren Reisebedarf mit auf die
Fahrt nehmcn. Das Gesetz zum Schutz des innerdeut-
schen Handels und sonstige gesetzliche Bestimmungen
Dienstes, mussen unbedingt beachtet werden. Arzneimittel und
ahnliches dUrfen sie auch fur andere Eisenbahner an
1. Beim Dienstantritt hat sich der Zugschaffner beim
Zugfuhrer,-der Zugfuhrer bei der Aufsicht und - we
angeordnet - auch beim Fahrmeister zu- melden und
Orten ohne Apotheke mitnehmen.
Die Mitnahme von nichtdienstlichen Briefen und Waren
fur andere ist verboten.
von neuen Verfiigungen usw. Kenntnis zu nehmen. B IV-6 Bzub 390/52 v.15.9.52 gez. Lange
389
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Erscheint nach Bedarf - (125) Greif Graphischer Grol3betrleb, Werk II, Berlin N 54 - 34,4 - 1062 - 8180 - Liz.-Nr. 11/07 - Fo. V. 5. 10. 50
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DER D E U T S C H E N R E I C H S B R H N
Berlin, den 2. Oktober 1952
Alle Eisenbahner haben sich these Bestinimungen
in erster Linie in einern intensiven Selbststudium
zu erarbeiten.
Zur wissenschaftlichen Untermauerung des Selbst-
studiums sind monatlich zwei Stunden Seminar
durchzufuhren. Die Teilnahme an diesen Semina-
ren ist fur jeden Eisenbahner obligatorisch. Fur die
Beschaftigten des operativen Dienstes ist fur die
Seminare die Zeit des angeordneten Dienstunter=
richtes zu verwenden.
GcR A Vi c
Anordnung zur Durchfiihrung der Schulung
aller Eisenbahner!
? Im jetzigen Stadium der Entwicklung erfor- 2.
dert die einfachste Arbeit bestfmmte tech-
n1sche Kenntnisse, -d. h., sogenannte unge-
lernte Arbeiter dart es bei uns nicht mehr 3.
geben.
Das gilt in vollem Umfange adch fur die Deutsche
Reichsbahn, wie es der Generalsekretar der SED in
seinern fur unsere kiinftige Entwicklung' in der Deut-
schen Demokratischen Republik richtungweisenden Re-
ferat auf der II. Parteikonferenz ausfiihrte. Es kommt
in der gegenwartigen Situation darauf an, alle Eisen-
bahner auf das engste init ihrem Betrieb and unserem
Staat sowie mit der Verkehrsokonomie des Sozialismus
in der Deutschen Demokratischen Republik zu ver-
binden.
Das Staatsbewulltsein unserer Eisenbahner mull durch
die Aneignung eisenbahntechnischen Wissens erhoht,
eine bewu3te Disziplin durch das Studium der Diszi-
plinarordnung. entwickelt and die Wachsamkeit durch
die Kenntnis der wichtigsten betrieblichen Gesetze and
Vorschriften verscharft werden.
Es darf keine Eisenbahner mehr geben, die die Zusam-
menhange ihres Betriebes nicht kennen, die die gesetz-
lichen and innerdienstlichen Bestimmungen fiber die
sichere DurchfUhrung des Eisenbahndienstes nicht stu-
diert habeas!
Jeder Eisenbahner mull sich bewui3t sein, dal3 Leben
and Gesundheit der Reisenden and der Eisenbahner
selbst sowie die Erhaltung wertvollen Volksvermogens
von der sicheren Fiihrirng des Betriebes abhangen.
Daher mull von allen Eisenbahnern im Zuge des Auf-
Republik die Kenntnis der wichtigsten Betriebsvor-
schriften verlangt werden. Jeder Eisenbahner, ob Buch-
halter, Planer, Giiterbodenarbeiter oder Schlosser, ob
Dienststellenleiter, Dezernent, Abteilungsleiter oder
Werkdirektor, hat sein Wissen der wichtigsten Betriebs-
vorschriften zu festigen.
Ich ordne daher folgendes an:
1. Bis zum Ende des Jahres 1953 haben sich alle
Eisenbahner, je nach ihrem Einsatz, entsprechende
Kenntnisse
a) der Disziplinarordnung,
b) der Eisenbahn-Bau- and Betriebsordnung,
c) des Signalbuches,
d) der Fahrdienstvorschriften
zu erwerben.
Die Kenntnis dieser Bestimmungen ist fiir allee
Eisenbahner Pflicht!
Fur alle tibrigen Eisenbahner sind these Serninare
einzufi hren.
Fur die Seminare werden einheitliche Schulungs-
tage ft r die einzelnen Fachgebiete wie folgt fest-
gelegt:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Sonnabend:
Baudienst
Betriebsdienst
Verkehrsdienst
Betriebsmaschinendienst
Werkstattendienst
Verwaltungsdienst
Jeweils die 1. Woche eines jeden Monats wird als
Schulungswoche erklart. Wo an dem betreffenden
Schulungstag nicht alle Beschaftigten der Dienst-
stelle erfaf3t werden konnen, ist die Schulung an
den gleichen Tagen der folgenden Wochen so oft
durchzufuhren, bis alle Eisenbahner an dieser teil-
genommen haben.
Als Seminarleiter sind nur Eisenbahner einzu-
setzen, die die Fahrdienstleiterpriifung abgelegt
haben oder entsprechende Fahigkeiten nachweisen
konnen. Die Seminarleiter haben sich grindlich
vorzubereiten and die Seminare durch Beispiele
aus der Praxis zu beleben.
Verantwortlich fur die Durchffihrung der Seminare
sind:
a) fur die Beschaftigten der Dienststellen
der Dienststellenvorsteher,
b) fur den gesamten Amtsbezirk
schaftigten des Rba
der Amtsvorstand,
c) fur den gesamten Rbd-Bezirk
schaftigten der Rbd
der President,
d) fur die Beschaftigten der Raw
. der Werkdirektor,
Anlage C
zum
Mitteilungsblatt
28/52
and fur die Be-
e) fur die gesamte Deutsche Reichsbahn
die Beschaftigten der GdR
and fur
der Stellvertreter des Generaldirektors fur Orga-
nisation and Sicherheit.
391
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Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Des Hauptreferat Schulung der GdR, die Schulungs-
instrukteure, die Schulungssachbearbeiter in den
Fachgruppen der Rbd und der GdR and die Schu-
lungssachbearbeiter in den Rba und Raw sind fur
die organisatorische Vorbereitung und Durchfuh-
rung der Seminare voll verantwortlich. Sie haben
in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwort-
lichen fur die Auswahl der Seminarleiter zu sorgen.
Die Fachabteilungsleiter Betrieb und Dienststellen-
vorsteher stellen die entsprechenden Seminarleiter
zur Verfizgung.
7. 'Ober jedes Seminar ist eine Tellnehmerliste und
Ober die gesamte Schulung ein Unterrichtsnachwels
zu fuhren; wie dies in den allgemeinen Richtlinien
fiber die Durchfuhrung des Dienstunterrichtes an-
geordnet ist.
8. Mit der Schulung ist ab 1. 10. 1952 zu beginnen und
nach folgendem Schulungsplan zu verfahren:
1952 Oktober: Disziplinarordnung
November: BO ?? 1-26
Dezember: BO ?? 27-44
1953 Januar: Zwischenprufung
Februar: BO ?? 45-73
Marz: SB Abschnitt A und B I-X
April: SB Abschnitt B XI-XV und C
Mai: FV 1. und 2. Abschnitt
Juni: FV 2. Abschnitt
Juli: FV 3. Abschnitt
August: FV 4. Abschnitt
September: FV 5. Abschnitt
Oktober: FV 6. Abschnitt
November: FV 7. Abschnitt
Dezember: Abschluf3priifung.
9. Jeder Eisenbahner hat sich zum Nachweis uber die
geforderten Kentnnisse einer Zwischen- und Ab-
schlul3priifung zu unterziehen. 'Ober den Erfolg ist
ein Priifungszeugnis fur jeden einzelnen Teilneh-
mer auszustellen, das den Personalakten beizuheften
ist.
Fur die Bewertung der Kenntnisse werden folgende
Urteile festgesetzt:
,,sehr gut" setzt vollendete Kenntnisse voraus,
wird nur fur ausgezeichnete Leistungen verliehen,
entspricht = 1.
,,gut" bekundet griindliche Kenntnisse der vor-
gesehenen Bestimmungen, entspricht = 2.
,,befriedigend" setzt eine Ober die Grundlagen
des Fachgebietes hinausgehende Kenntnis voraus,
entspricht = 3.
,,genugend", ausreichende Kenntnisse der Grund-
fragen, entspricht = 4.
,,ungentlgend", der Teilnehmer konnte grundsatz-
liche Fragen nicht beantworten, entspricht = 5.
Das Gesamturtell wird durch die Addition der Ein-
zelzensuren und durch die Division der Anzahl der
Zensuren ermittelt und in Worten ausgedrUckt.
Jeder Eisenbahner erhalt auf3erdem eine Bescheini-
gung fiber die Teilnahme an den Seminaren und
fiber seine Leistungen.
Die Teilnehmer der Prufungskommission tragen fur
die ordnungsgemal3e'Oberpriifung die voile Verant-
wortung und haben dies durch ihre Unterschrift auf
den PrUfungsunterlagen zu bestatigen.
Als Prufungskommissionsmitglieder sind nur Eisen-
bahner einzusetzen, die mindestens die- A-Pri fung
abgelegt haben. DieUOberpriifung der Beschaftigten
der Dienststellen III. und IV. Klasse und der Raw
erfolgt durch Kommissionen, die vom zustandigen
Amtsvorstand einzusetzen sind.
Die UOberprufung der leitenden Angestellten ist
nach folgender Reihenfolge vorzunehmen:
Die Stellvertreter des Generaldirektors, Prasiden-
ten, Hauptabteilungsleiter, Gruppen- und Abtel-
lungsleiter der GdR. Vorsitz durch den General-
direktor.
Die Gruppen- und Abteilungsleiter der Rbd und die
Amtsvorstande. Vorsitz durch die Prasidenten.
Die Werkdirektoren. Vorsitz durch die Betriebs-
leiter der GdR.
Die Gruppen- und Abteilungsleiter in den Rba und
die Dienststellenvorsteher. Vorsitz durch die Amts-
vorstande.
Die UOberprtifung der tibrigen Eisenbahner erfolgt
unter Vorsitz des jeweiligen Dienstvorgesetzen.
Die Zwischenprufung Ober das in den Monaten Ok-
tober bis Dezember angeeignete und vermittelte
Wissen erfolgt im Monat Januar.
10. Die Betriebssicherheitsinspektionen kontrollieren
laufend die ordnungsgemaf3e Durchfuhrung dieser
Anordnung und berichten auf dem Dienstweg fiber
festgestellte Mangel.
11. 'Die Meldung fiber die Erfassung der Beschaftigten
erfolgt nach den Richtlinien, die fur den Dienst-
unterricht allgeordnet sind.
12. Wenn ich die mangelhafte Durchfuhrung dieser
Schulung und'Oberpriifung feststelle, werde ich die
Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und ihre
Bestrafung nach der Disziplinarordnung einleiten.
Die Schulung aller Eisenbahner zur Erreichung eines
hohen Staatsbewuf3tseins, die Erhohung der Wachsam-
keit und Sicherheit, die Erziehung zur Disziplin und
zurn bewuf3ten Handeln im Eisenbahnbetrieb fordert
von allen leitenden Eisenbahnern hochsten Einsatz und
hochste Pflichterfullung.
Eisenbahner! Lernt und schafft wie nie zuvor!
Seid bewuf3te Kampfer eures Staates und fortschritt
lithe Erbauer des Sozialismus. Beweist durch Aneig-
nung des erforderlichen Wissens, daf3 ihr euren Beruf
liebt und unsere Eisenbahn mit alien Mitteln zu ver-
teidigen bereit seid.
(Gd [A VI c]/30/52 v. 23. 9. 52/31 452) gez. Kramer
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Approved For Release 2002108/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Zeugnis
Die
Der _ (Dienststellung)
.............................................................................................................................
(Name, Vorname)
hat an der Schulung aller Eisenbahner uber die Disziplinarordnung, BO, SO and FV teilgenommen
und hat
a) in der Zwischenprufung
..................... .................................... ................................................................. Kenntnisse uber die Disziplinarordnung,
.......... ....................................... ......................... .......................r............ Kenntnisse fiber die BO ?? 1-44
nachgewiesen;
b) in der Abschlul3pr(ifung
............................................................................................................................... Kenntnisse fiber die Disziplinarordnung,
.......... ............... ..................................... ........................ ......:.................................. Kenntnisse fiber die BO,
............................................................................................................................. Kenntnisse fiber die SO,
........... ......:........................... ............ ............................ ....................... :.......... Kenntnisse fiber die FV
nachgewiesen.
............................................................... ..............................................................................................................g...................................................................
(Pr ifun. skommission..' (PrUfung skom mission)
Zwischenprufung Abschluf3prufung
. Bescheinigung
Die
Der (Dienstatellung) (Name)
hat an der Schulung aller Eisenbahner uber die Disziplinarordnung, BO, -SO and FV teilgenommen
...............................................................................................................................
(PrU fun,gskommi ssion )
393
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SECRET
Erscheint each Bedarf - (125/II) Greif Graphischer GroBbetrieb, Berlin N 54 - 17,1 - 4:052 - 8173 - Liz.-Nr. II/07 - F6. V. 5. 10. 50
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Apbroved For Release ZV
19 : CIA-RDP83-0
sblatt
z7 ~0
so,
t`~~~ OOZ OO~AcO
Deu}schenReichsbahn'
GZ 4hf 4 uad Vkre
den Nationalpreistragern und Holden
der Arbeit, den vorbildlichen Erbauern
des Sozialismus
Herausgeber: Deutsche Reichsbahn
Generaldirektion or
x..29
Berlin, 9.Okt.1952 ]ahrg. III
Approved For Release 2002/08/19.?: CIA-RDP83-0.0415R013600170010-1
AUS DEM INHALT:
Seite
Dritter Jahrestag der Republik im
Zeichen des Aufbaus des Sozialis-
mus ........................... 395
Die Sammlung im Lager des Fort-
schritts ........................ 397
Unser Weg zur kollektiven Akti-
vistenarbeit ................... 397
Aufruf des Generaldirektors der
Deutschen Reichsbahn zum Beginn
des 2. Lehrabschnitts der Betriebs-
abendschulen der Gewerkschaften 398
Einsatz des ersten ,Fahrbaren
techn. Kabinetts" der Deutschen
Reichsbahn ..................... 398
Gro13e Erfolge im sozialistischen
Wettbewerb der Lok-Raw ....... 399
Was ist erforderlich zur Winter-
festmachung? ................... 399
Personliche Stellungnahme des
Verdienten Eisenbahners Walter
Petersohn, Rbd Halle, Hauptlok
fuhrer, zurDisziplinarordnung der
Deutschen Reichsbahn ........... 400
Stellungnahme des Helden der
Arbeit Karl Fritsche, Amtsvor
stand des Rba Halle, zur Diszipli-
narordnung der Deutschen Reichs
bahn .......................... 400
Stellungnahme des Kollegen Gun-
ther Netzold, Abt. Planung Rbd
Halle, zum Artikel Fahrt frei"
Nr. 39: ,Jeder Eisenbahner wird
ein qualifizierter Facharbeiter sein" 400
Personliche Ste]lungnahme des
Verdienten Eisenbahners and
Verdienten Erfinders Emil Neu-
mann, Raw Dessau, zur Frage
?Jeder Eisenbahner ein qualifi-
zierter Facharbeiter" (Art. ,Fahrt
frei" Nr. 39) .................... 400
Personliche Stellungnahme des
Verdienten Eisenbahners Franz
Lingner,- Raw Dessau, zur Reise
der Volkskammerdelegation nach
Bonn zur Frage der Einheit
Deutschlands 400
Verfugungen undBekanntmachun-
gen ........................... 401
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R01360017001,0-1
1009 Erste Durchfiihrungsbestimmung zur
Verordnung zum Schutze der Arbeits-
kraft
1010 Fachbiicher fiir den Eisenbahndienst
1011 Unterrichtskabinette in Betriebsbe-
DER VERFUGU.NGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
zum Mitteilungsblatt Nr. 29 der Deutschen Reichsbahn
Zum Mitteilungsblatt Nr. 28 erschielien die Anlagen A, B and C
Seite
Dritter Jahrestag der Republik im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus 395
Die Sammlung im Lager des Fortschritts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
.....
Unser Weg zur kollektiven Aktivistenarbeit ....... . ................. . 397
Aufruf des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn zum Beginn des
2. Lehrabschnitts der Betriebsabendschulen der Gewerkschaften ....... 398
Einsatz des ersten ,Fahrbaren techn. Kabinetts" der Deutschen Reichsbahn 398
Grof3e Erfolge im sozialistischen Wettbewerb der Lok-Raw ............ 399
Was ist erforderlich zur Winterfestmachung? . . . . . . . . . . .. 399
Personliche. Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners Walter Peter-
sohn, Rbd Halle, Hauptlokfiihrer, zur Disziplinarordnung der Deutschen
Reichsbahn ........................... 400
Stellungnahme des Helden der Arbeit Karl Fritsche, Amtsvorstand des
Rba Halle, zur Disziplinarordnung der Deutschen Reichsbahn . . . . . . . . . 400
Stellungnahme des Kollegen Gunther Netzold, Abt. Planung Rbd Halle,
zum Artikel,,Fahrt frei" Nr. 39: ,Jeder Eisen:bahner wird ein qualifizierter
Facharbeiter sein" 400
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners and Verdienten
Erfinders Emil Neumann, Raw Dessau, zur Frage ?Jeder Eisenbahner ein
qualifizierter Facharbeiter" (Artikel ,Fahrt frei" Nr. 39) ....... ....... 400
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners Franz Lingner,
Raw Dessau, zur Reise der Volkskammerdelegation nach Bonn zur Frage
der Einheit Deutschlands .......... 400
Betrieb
. Seite
Greifswald 182 Inbetriebnahme der Blockstelle Jeeser 401
Inbetriebnahme der Blockstelle See-
liibbe 401
Relseverkehr
Berlin 382 Schalterdrucker 401
Dresden 225 Verlust einer Fahrkartenlochzange .. 402
Halle 175 Schichtarbeiterruckfahrkarten ...... 402
Siclierungs- and Fernmeldewesen
GdR 997 Unterhaltung der Sicherungsanlagen 402
Gruppe Fahrzeuge
GdR 998 Versorgung der Baustellei mit elek-
trischem Strom 403
Hauptbuchhaltung
GdR 999 Bezahlung von tlberstunden in Rbd,
Rb-Amtern and nachgeordneten Ver-
waltungen and Biros ............. 403
1000 Aktivierung von 'Gebiihren fur Vor-
projektierungsarbeiten 1952 ........ 403
1001 Frachtkosten fur Investitionsmaterial 404
Planung
Berlin 383 Fiihrung and Kontrolle der Bautage-
bilcher 404
Finanzen
GdR 1002 Erganzen?de Anordnungen der GdR
zur Verordnung fiber die Be- and
Entladung von Eisenbahnguterwagen
vom 20. 6.52 404
Organisation,
GdR 1003 Anweisung fiber die Einfuhrung ein-
heitlicher Vordrucke bei der Ertei-
lung von Dienstauftragen gem5l3 An-
ordnung des Ministeriums des Innern
vom 4.2.52 ....................... 404
INHALTSVERZEICHNIS
1004 Ubernahme von Hypotheken durch
die DIB ..........................
1005 Tragen der Uniform .... . .. ,
384 Namensanderung des ehemaligen
Bahnbetriebswagenwerkes Berlin-
404
404
Potsdamer Gbf 405
176 Anderung einer Agenturbezeichnung 405
1007
Berlin 385
Erfurt 141 Verlust
Greifswald 184
Halle 177
178
Kader
von Dienstausweisen .. . , 405/406
Arbeit
1008 Verordnung fiber die Entlohnung and
Pramilerung von Lehrausbildern,
Lehrmeistern and Lehrobermeistern
in volkseigenen and ihnen gleichge-
stellten Betrieben 406
409
409
rufsschulen 410
1012 Lehrlingswohnheime ...... , . 410
1013 Unterrichtsfilme 410
1014 Broschilre .... 410
112 Bahnarztlicher Dienst 410
Wirtschaftsbetriebe ii
1015 Rahmen-Oberlassungsvertrag mit der
Zentralverwaltung der HO Lebens-
mittel ............................ 410
Wer hat? Wer braucht? 3. Umschlagseite
Jahrbuch des deutschen Eisenbahners
1953 3. Umschlagseite
Hinweise . . . . . . . . . . . . 3. Umschlagseite
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Heft G 7 9. Oktober 1952
MITTEILUNGSBLATT
DER DEUTSCHEN R'EICHSBAHN
Herausgeber: Deutsche Reichsbahn, GdR, Berlin W8, hfistr. 33 . Tel. 670015, App. 31219 and 31904, nach Dienstsrhlu8 25038 ? Chefredaktiau: Hans Mikisch, Pressestelle
Dritter jahrestag der Republik
im Zeichen des Autbaus des Sozialismus
Am 7. Oktober feierte das deutsche Volk das dreijahrige Bestehen der Deutschen Demo-
kratischen Republik, den ersten Jahrestag nach der Verkundung des planmal3igen Auf-
baues des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutsch-
lands. Der Beginn des Aufbaues des Sozialismus ist eine historische Wende in der Ge-
schichte des deutschen Volkes.
Dieser gewaltige neue Schritt in der Entwicklung unseres Staates wurde vor allem auf
Grund der grol3en Erfolge, die seit dem Bestehen der Deutschen Demokratischen Republik
auf alien Gebieten der Wirtschaft erzielt wurden, moglich. So konnten durch die patrio-
tische Initiative der Werktatigen die Plane in fast alien Ind.ustriezweigen betrachtlich ii.ber-
erfiilit werden, and wir konnen schon heute mit Gewil3heit sagen, daB die bis 1955 vorge-
sehene Verdoppelung der Industrie in einigen Gebieten der Wirtschaft bedeutend friiher
erreicht wird. Ein Zeugnis dafur ist der unge ahnt schnelle Aufbau solcher gewaltigen
Werkanlagen wie das Eisenhuttenkombinat Ost, das aus sowjetischem Erz mittels polnischer
Kohle Roheisen fur unsere Industrie erzeugt, ferner die Inbetriebnahme des Huttenkom-
binats West, in dem mit Braunkohlenkoks aus eisenarmen Erzen erstmalig in Nieder-
schachtofen wertvolles Roheisen gewonnen wird. Es entstanden die Grollkokerei Lauch
hammer, mehrere Zementwerke mit einem umfangreichen Produktionsvolumen, Talsper-
ren and andere gewaltige Industrieanlagen in relativ kurzer Zeit. Dartiber hinaus gelang
es der gesamten Industrie, ihre Anlagen wieder auf- bzw. auszubauen, die Produktion
durch zahlreiche Neu- and Weiterentwicklungen zu bereichern and die Qualitat auf den
alten Stand zu bringen bzw. diesen zu uberschreiten. Auf dem Weltmarkt finden unsere
Erzeugnisse immer grol3ere Beachtung; die Leipziger Herbstmesse 1952 gab dafur einen
eindeutigen Beweis. Die Auslandsabschliisse, die dort getatigt wurden and die einen Urn-
fang von etwa 500 Millionen DM haben, uberschreiten alle nach 1945 zu verzeichnenden
Messeergebnisse.
So reiften in den vergangenen Jahren die politischen and okonomischen Bedingungen fur
den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in unserer Republik heran. Dies ist ein un-
umstoBlicher Beweis fur die Richtigkeit der Politik unseres Staates unter Fuhrung der Ar-
beiterklasse and ihrer Partei, die die Werktatigen bereits mit dem Zweijahrplan zur 'Uber-
windung der schlimmsten Kriegsfolgen aufrief, die die Organisierung des Kampfes um
die Erfu.llung des Fiinfjahrplanes ubernahm and die Arbeiter zu immer groBeren Helden=
taten in der Produktion anspornte and somit die Voraussetzungen fur die beschleunigte
Durchfuhrung des okonomischen Grundgesetzes des Sozialismus schuf, das nach Stalins
Worten in der Sicherung der maximalen Befriedigung der standig wachsenden materiellen
and kulturellen Bedurfnisse der gesamten Gesellschaft besteht.
Die Verkundung des Aufbaues des Sozialismus stellt jedoch zugleich hohere Anforderun-
gen an unsere Staatsmacht, die auf. wirtschaftlichem Gebiet vor allem darin bestehen, die
wirtschaftlich-organisatorischen and kulturell-erzieherischen Funktionen unseres Staates,
die besonders in , den Wirtschaftspeanen ihren Ausdruck finden, weiterzuentwickeln.
Unser Fiinfjahrplan ist ein Kampfplan zurn Aufbau des Sozialismus geworden. Es ist aus
diesem Grunde notwendig, daB sich der Staatsapparat bei der Planung in Zukunft mehr
als bisher auf die schopferische Initiative der Werktatigen stiitzt. Hierzu sind durch die
Neubildung der ortlichen Organe der Staatsmacht in den Bezirken and Kreisen die
wesentlichen Voraussetzungen geschaffen worden. Es kommt jedoch darauf an, dalI wir die
neuen Moglichkeiten wahrnehmen, die Erfahrungen der Sowjetunion bei der Entfaltung
der Produktivkrafte in Stadt and Land auswerten and die Werktatigen zur Mobilisierung
ortlicher Reserven organisieren. .
Vor unseren Wirtschaftsleitern steht die Aufgabe, neue Methoden zur Organisierung des
IIampfes urn die Durchfiihrung des Planes zu finden and die bereits vorhandenen noch
besser anzuwenden. GroBere Sorgfalt ist auf die Einftihrung des Prinzips der wirtschaft-
lichen Rechnungsftihrung zu legen, um die neuen Formen der Masseninitiative zu verwirk-
lichen and damit die Rentabilitat ?der Betriebe zu erhohen. Dabei kommt es vor allem dar-
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auf an, die Betriebsplane bis zum letzten Arbeitsplatz aufzugliedern und die personliche
Verantwortung fur die Durchfuhrung festzulegen. Erst durch die konsequente Anwendung
der wirtschaftlichen Rechnungsfuhrung ist die Einhaltung eines strengen Regimes der
Sparsamkeit moglich.
Die grof3en Erfolge der vergangenen Jahre sind vor allem auf die schopferische Initiative
der Werktatigen zuriickzufiihren, die, gestiitzt auf das gesellschaftliche Eigentum an den
Produktionsmitteln, konsequent die 1948 von der SED herausgegebene Losung ,Mehr und
besser produzieren, um besser leben zu konnen", befolgten und durch die breite Entfal-
tung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung taglich neue Erfolge erzielten. So halfen
zum Beispiel die Stahl- und Walzwerker durch die erfolgreichq Durchfuhrung des ersten
sozialistischen Wettbewerbs im III., Quartal 1952, Engpasse in der Grobblechproduktion zu
uberwinden.
Es kommt nunmehr darauf an, diese patriotische Bewegung, die am 1. Oktober in vielen
Produktionszweigen zum Durchbruch kam, zu unterstiitzen, Die verantwortlichen Funk-
tionare miissen Mare Aufgabenstellungen ausarbeiten, die gegenseitige Hilfe organisieren,
damit der Wettbewerb einen sozialistischen Charakter, erhalt und die neuen Produktions-
verhaltnisse widerspiegelt.
Ebenfalls sollten die neuen Arbeitsmethoden in der Produktion und Verwaltung systema-
tischer als bisher eingefuhrt und angewendet werden. Auch hierbei legen die Industrie-
arbeiter ein uberwaltigendes Zeugnis fiir ihre hohe Arbeitsmoral ab. Ein leuchtendes Bei-
spiel dafiir ist die Rationalisatorenbewegung. Leider erfahrt diese nur ungeniigende
Unterstutzung durch die Wirtschaftsverwaltungen. Die verantwortlichen Stellen sollten dem
Vorbild nacheifern, das die Kammer der Technik mit der Entfaltung der Ingenieurkonten
gab, die unserer Volkswirtschaft bereits gewaltige Einsparungen und Weiterentwicklungen
auf technisch-organisatorischem Gebiet brachten.
Die neuen Methoden bei der Planung. und Unterstutzung des Staatsapparates durch alle
Werktatigen bieten auch die Moglichkeit zur beschleunigten Durchfuhrung der Hauptauf-
gaben des F{ nfjahrplanes, deren wichtigste die- Rekonstruktion der Industrie ist. Hier ist
in Zukunft starkere Aufinerksamkeit den Rekonstruktionsplanen zuzuwenden, die is nicht
nur eine Aufstellung von Investitionsprojekten sein dilrfen, sondern in denen die Vor-
schlage der Arbeiter zur irberwindung der kapitalistischen t7berreste in der Produktions-
technik, der Betriebsorganisation, im Aufbau der Betriebe tiberhaupt ihren Niederschlag
finden mussen. Mit Hilfe der Rekonstruktionsplane sind die Uberreste des Alten aus dem
Wege zu raumen und damit die Voraussetzungen fur eine solche Steigerung der Arbeits-
produktivitat zu schaffen, die den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung auf alien Gebieten
unseres Lebens ermoglicht.
Die Losung einer so wichtigen Aufgabe wie die Rekonstruktion darf nicht allein unter
okonomischen Gesichtspunkten gesehen werden, Indem die Werktatigen ihre Betriebe ent-
sprechend dem neuesten Stand der Technik umgestalten, leisten sie zugleich einen wesent-
lichen Beitrag zur Festigung unserer Staatsmacht. So wird zum Beispiel durch die Hilfe
der Arbeiterklasse gegenizber den Werktatigen Bauern bei der Bildung von Produktions-
genossenschaften das Biindnis zwischen der Arbeiterklasse und der werktatigen Bauern-
schaft, eine der wichtigsten politischen Grundlagen unserer Staatsmacht, gefestigt.
Angesichts der sich standig steigernden Erfolge versuchen die geschworenen Feinde des deut-
schen Volkes, durch die organisierte Sabotage des wirtschaftlichen Aufbaues uns die demo-
kratischen Errungenschaften zu entreif3en. Aufgabe unseres sozialistischen Staates ist es,
diese Machenschaften zu verhindern und alle Voraussetzungen zum Schutze unserer Ge-
sellschaftsordnung zu schaffen. Alle Werktatigen sollten diesen Kampf mehr als bisher
unterstiitzen, indem sie immer fester und bewuf3ter die nationale Verteidigung ihres
Staates' in die eigenen Hande nehmen.
Die Anstrengungen, die sich aus der Schaffung der okonomischen Grundlage des Sozia-
lismus in unserer Republik ergeben, sind groB. Wir finden jedoch bei ihrer Verwirklichung
die Hilfe und Unterstutzung aller friedliebenden Menschen, vor allem des sowjetischen
Volkes. Die Werktatigen der Deutschen Demokratischen Republik blicken mit Zuversicht
auf die Ereignisse in den befreundeten Staaten, sie erfahren vor allem vom XIX. Partei-
tag der KPdSU (B) neue starke Impulse zur Beschleunigung des Tempos unserer gesell-
schaftlichen Entwicklung, '
Wir feiern daher den dritten Jahrestag des Bestehens unserer Staatsmacht in dem Bewul3t-
sein, daB wir entsprechend den Weisungen Stalins eine Wende in der europaischen Ge-
schichte vollzogen haben. Wir feiern den Tag der Republik in dem BewuBtsein, daB jeder
unserer Produktionserfolge zugleich ein Schritt weiter zur Erreichung der 'Einheit
Deutschlands ist. Die Werktatigen Westdeutschlands erkennen immer mehr, wo ihre Zu-
kunft liegt und werden zu standig groBerer Aktivitat im Friedenskampf angeregt. Ihre
Macht, ihr Wille, das deutsche Gesprach in die Wege zu leiten, hat selbst die Bonner Re-
gierung gezwungen, eine Delegation aus der DDR zu empfangen und die Verhandlungen
aufzunehmen.
Der dritte Jahrestag der Griindung der Deutschen Demokratischen Republik steht darum
im Zeichen der stolzen Erfolge unserer Werktatigen beim Aufbau eines sozialistischen
Staates und im Zeichen der Begeisterung fur das Neue, das sich in der Deutschen Demo-
kratischen Republik mit.dem Aufbau des Sozialismus anbahnt.
(Entnommen: ?Die Wirtschaft" Nr. 40 vom 3. Oktober 1952)
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Die Sammlung im Lager des Fortschritts
Von Monat zu Monat breitet sich die Bewegung zur Einheit und fur den Abschlufl des Friedens-
vertrages mit Deutschland aus. Immer grocer ward die Zahl der Patrioten, die sich auch in West-
deutschland im Lager des Fortschritts sammeln und die bereit sind, im Interesse der Einheit
Deutschlands zu handeln.
Von Monat zu Monat wird aber auch die Feindschaft aller Reaktionare gegen these Bewegung
hinterhaltiger und brutaler. Bekannte Personlichkeiten des offentlichen Lebens, die sich kompro-
mil3los fur Einheit und Frieden einsetzen, werden nicht nur diffamiert und politisch und gesell-
schaftlich kaltgestellt, man geht auch dazu fiber, sic physisch zu vernichten. Spionage- und
Sabotageagenturen .aller Art werden unter den verschiedensten Namen aufgebaut und riicksichts-
los eingesetzt. Die in der letzten Zeit in der Deutschen Demokratischen Republik durch-
gefiihrten Schadlingsprozesse lassen fiber die Absichten der USA und ihrer westdeutschen
Trabanten keinerlei Zweifel. Es handelt sich um Mal3nahmen zur Vorbereitung eines neuen
.Kriegel.
Fur Friedensvertrag, gegen Generalvertrag - das Trennende beiseite
Die Konferenz ?Deutsche Sammlung" in Dortmund, eine Zusammenkunft von Vertretern
alley westdeutschen Ausschifsse fur Frieden und Einheit, hat am 29. Juni einen Aufruf
an die Bevolkerung Westdeutschlands veroffentlicht. Dieser Aufruf, der 150 Unter-
schriften tragt, z:eigt die ganze Tiefe und den Umfang, den die westdeutsche Bewe-
gung gegen die Politik A d e n a u e r s und der Westmachte bereits angenommen hat. Von
Dr. Joseph W i r th , Reichskanzler a. D., fiber bekannte Politiker, ehemalige hohe Offi-
ziere, Universitatsprofessoren, Pfarrer, Schriftsteller, Abgeordnete, Betriebsratsvorsitzende,
Arbeiterfunktionare bis zu Studenten und Beamten ist alley in dieser Sammlungsbewe-
gung vertreten, was ehrlich und deutsch in der Bonner Bundesrepublik denkt und zu
handeln bereft ist. ?Wir Frauen, Manner und Jugendliche aus alien Parteien, Weltanschau-
ungen, Berufen und sozialen Schichten", so heil3t es in dem Aufruf, ?haben uns ent-
schlossen, das Trennende zu uberwinden. Wir rufen die Bevolkerung Westdeutschlands
auf, unserem Beispiel der Sammlung zu folgen und eine Entscheidung des Volkes herbei-
zufuhren - fur einen gerechten Friedensvertrag mit Deutschland und gegen den
Generalvertrag."
Sabotage- and Schadlingstatigkeit in der DDR
,,Das deutsche Volk steht gegenwartig vor der ernstesten Situation seiner Geschichte: es
geht darum, die Einheit unseres Vaterlandes wiederherzustellen und der Welt den
Frieden zu erhalten." Dias sagte Dr. M e 1 s h e i m e r, der Generalstaatsanwalt der
Deutschen Demokratischen Republik, in seiner Anklagerede gegen die Burianek-Bande.
Diese beiden Zitate drtfcken genau das gleiche aus. Das Ziel ist dasselbe, die Auf-
gaben sind verschieden. Wahrend es in Westdeutschland wesentlich darauf ankommt,
alle Patrioten gegen die Kriegspolitik Adenauers zu einen, ist es in der Deutschen Demo-
kratischen Republik notwendig, den demokratischen Aufbau zu schrtzen und die Agenten
auszuschalten, die Adenauer und seine..Hintermanner zur Vorbereitung ihres Krieges
gegen den Osten ins Land geschickt haben. Die verschiedenen Prozesse der letzten Zeit
gegen Banden und Agenten haben den wahren Zweck solcher Organisationen wie der
,,Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit", des ,Ausschusses freiheitlicher Juristen" und
anderer sehr deutlich gemacht. Sie unterstehen dem amerikanischen Geheimdienst (CIC),
sie werden von ihm finanziert und nehmen Auftrage von ihm entgegen. Es sind Agenturen
einer feindlichen Macht gegen Deutschland und das deutsche Volk.
Aufbau des Sozialismus in der DDR
Dem historischen Beschluf3 der H. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei
Deutschlands zum Aufbau des Sozialismus in der DDR folgten sehr schnell entspre-
chende Gesetze. Das ,Gesetz fiber die weitere Demokratisierung des Aufbaus und
der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Landern der Deutschen Demokratischen
Republik" ersetzte die alte Einteilung nach Landern durch eine Einteilung nach Bezirken.
Auch die Kreise wurden neu festgelegt. Die Bildung landwirtschaftlicher Produktions-
genossenschaften wurde durch einen Ministerratsbeschlul3 gefdrdert, der besondere Ver-
gtinstigungen fur die Genossenschaften und ihre Mitglieder vorsieht.
(Ausziige aus ,Dokumentation der Zeit", Nr. 32)
Unser Weg zur kollektiven Aktivistenarbeit
Wie dm ?Martin-Hoop"-Schacht IV die zurifckgebliebe-
nen Kollegen an die Leistungen der fortgeschrittenen
herangefuhrt werden:
Anl513lich der II. Parteikonferenz der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands machten die Kumpel des
Zwickauer Steinkohlenreviers von sich reden. Sie tiber-
brachten den Delegierten dieser Konferenz ein beson-
deres Geschenk: den von ihnen aufgestellten sogenann-
ten Zwickauer Plan. Die in diesem Kampfplan enthalte-
nen Aufgaben - die umfassender und groper sind, als
es jemals alle bisher von ihnen freiwillig ubernomme-
nen waren - sind samtlich darauf gerichtet, alle im
Kreis Zwickau vorhandenen Reserven auf wirtschaft-
lichem, sozialem und kulturellem Gebiet fur den erfolg-
reichen Aufbau des Sozialismus zu mobilisieren. Ge-
rade jetzt, wo sich die Arbeiterklasse und alle iibrigen
Werktatigen in unserer Republik anschicken, ihre gauze
Kraft und Fahigkeiten dem sozialistischen Aufbau zur
Verfugung zu stellen, gewinnt der Plan der Zwickauer-
Oelsnitzer Kumpel eine hervorragende Bedeutung. Mit
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ihm wird allen anderen Kreisen in unserer Republik
der Weg gewiesen, wie sie sich die fur sie zutreffenden
Aufgaben, and zwar entsprechend ihrer Struktur, stel-
len miissen. Besonderen Wert haben sie darauf zu le-
gen, daB alle vorhandenen Moglichkeiten zum Erfiillen
des Ftinfjahrplans die Initiative and schopferische
Kraft der Werktatigen, alle ortlichen Reserven usw. --
ausgeschopft werden.
Seinen Planantell muB jeder kennen
Einer' der Initiatoren des Zwickauer Plans ist der
Hauer Franz Franik, dessen Name seit einigen Wochen
in aller Munde ist. Seinem Betrieb, dem Karl-Marx"-
Werk in Zwickau, erwachsen aus dem Kampfplan grope
Aufgaben. Kollege Franik sagte ganz richtig: ,Wenn ich
meinen Plan kenne, damn wei13 ich auch, was ich zu tun
habe." Er forderte deshalb von der Werkleitung, den
Betriebsplan bis hinunter zu den Arbeitsbrigaden and
sogar bis auf den einzelnen Mann aufzuschltisseln.
Seine Forderung wurde erfillt. Die Kumpel arbeiten
heute mach einem Brigadevertrag; der zwischen der
Werkleitung and der einzelnen Brigade abgeschlossen
wird. Er enthalt als Verpflichtung der Brigademitglieder
u. a. folgende Punkte:
1. den Plan zu erfUllen,
2. die Selbstkosten in der vorgesehenen Hbhe zu senken,
3. sich standig fachlich and gesellschaftlich weiterzu-
bilden.
Die Werkleitung dagegen verpflichtet sich, alle Voraus-
setzungen zu schaffen, damit die Kumpel die ihnen ge-
stellten Aufgaben erfullen konnen.
Zie1: kollektive Aktivistenarbelt
Was ist nun das Hervorstechendste am Kampfplan der
Zwickauer Kumpel? Es ist der bei den Kumpeln vor-
handene Wille, die Arbeitsproduktivitdt im hbchstmog-
lichen MaBe zu steigern and dabei gleichzeitig die
Selbstkosten zu senken. Aber den Plan zu erfullen and
tiberzuerfiillen - das ist eine Aufgabe, die von den
Menschen, von unseren Werktatigen gelost wird. Aus-
schlaggebend dabei ist der sctzialistische Wettbewerb, in
dessen Verlauf viele neue, fortschrittliche Arbeitsmetho-
den geboren werden, and daB sein tiefster Wesenszu;,
die kameradschaftliche Hilfe der besten fur die in ihren
Leistungen schwacheren Kollegen, sich immer starker
durchsetzt. Die Hilfe fur die Zuri ckgebliebenen spielt
bei der Franik-Bewegung eine besonders wichtige Rolle;
and aus diesem Grunde sehen die Brigadiers ihre haupt-
sachlichste Aufgabe darin, alles fur die fachliche Quali-
fikation der ihnen anvertrauten Kumpel zu tun.
(Auszug aus dem ,Gewerkschaftsaktiv", Nr. 3) .
Aufruf des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn zum Beginn
des 2. Lehrabschnitts der Betriebsabendschulen der Gewerkschaften
Elsenbahnerinnen and Eisenbahner!
Am 1. 10. 52 beginnen in der Deutschen Demokratischen
Republik in alien Betrieben die Betriebsabendschulen
der Gewerkschaften mit dem 2. Lehrabschnitt. Sie
beginnen in einer Zeit, in der sich auf alien Ge-
bieten unseres gesellschaftlichen Lebens eine ungeheure
Wandlung sowohl in der Bewul3tseinsbildung un-
serer Menschen als auch'in der Einstellung zur Arbeit
vollzieht. Der BeschluB der II. Parteikonferenz, in der
Deutschen Demokratischen Republik den Sozialismus
planmaBig aufzubauen, hat allen Menschen in unserer
Republik neuen Auftrieb and eine groie Begeisterung
zu neuen Taten and fortschrittlichen Leistungen ge-
geben. Intensiver and aktiver denn je arbeiten unsere
Wer!ktatigen fur die Erfiillung and tUbererftillung un-
serer Plane and schaffen so die Voraussetzungen zu
einem schoneren and neuen sozialistischen Leben.
Die gesellschaftlichen Grundlagen des Sozialismus wur-
den von den hervorragenden Philosophen Marx, Engels,
Lenin and Stalin auf Grund der historischen Erfahrun-
gen entwickelt. Sie sind die Lehrmeister unseres gro-
Ben Aufbaues. Sie sind die Vorkampfer fur die Schaf-
fung eines besseren Lebens, eines Lebens ohne Aus-
beutung des Menschen durch den Menschen, die Griin-
der einer Gesellschaftsordnung, die gleiches Recht fur
alle Menschen auf der Erde fordert and praktisch ver-
wirklicht.
Der Aufbau des Sozialismus erfordert nicht nur groBe
Leistungen in der Produktion and Anstrengungen beim
Aufbau des Staates and der Wirtschaft, sondern fordert
von allen deutschen Menschen, mehr zu wissen and sick
grol3ere Kenntnisse anzueignen.
Die Betriebsabendschulen der Gewerkschaften, die
Schulen der Demokratie and des Sozialismus sind, ge-
ben allen Schaffenden die Moglichkeit, sich die Lehren
von Marx, Engels, Lenin and Stalin anzueignen. Die
Themenfolge der Betriebsabendschulen ist auf die gro-
Ben Aufgaben des Aufbaues des Sozialismus abge-
stimmt and vermittelt allen Eisenbahnern das notige
Wissen, um sie zu meistern. Ich erwarte von den Prasi-
denten der Reichsbahndirektionen, von den Werkdirek-
toren der Reichsbahnausbesserungswerke, von den
Amtsvorstanden der Reichsbahnamter, von den Dienst-
stellenleitern and allen anderen leitenden Funktio-
ndren, daB sie die Durchfuhrung der Betriebsabend-
schulen weitestgehend unterstiitzen and den Kollegen
die Moglichkeit geben, an den Betriebsabendschulen
teilzunehmen. Ich appelliere an alle ?Eisenbahner der
Deutschen Demokratischen Republik:
beteiligt euch an den Betriebsabendschulen der Ge-
werkschaften, studiert die Lehren von Marx, Engels,
Lenin and Stalin, lernt die Wissenschaft meistern,
damit bei unserer Eisenbahn der Sozialismus ver-
wirklicht wird.
Daher im Sinne des ersten Themas der Betriebs-
abendschule
vorwarts zum Sozialismus!
Einsatz des ersten,,Fahrbaren techn. Kabinetts" der Deutschen Reichsbahn
Das im Januar dieses Jahres im Raw Greifswald er-
baute erste ,Fahrbare techn. Ka'binett" der Deutschen
Reichsbahn, das in erster Linie der Popularisierung des
Vorschlagwesens dient, wurde, nachdem dieser umge-
baute D-Zug-Wagen im Februar dieses Jahres erstmalig
anlhBlich der Eisenbahner-Verkehrskonferenz in Leip-
zig der Offentlichkeit zur Besichtigung freigegeben
wurde, seiner Bestimmung tibergeben. Der Wagen
wurde ausgestattet mit Verbesserungsvorsclilagen in
Schrift, Bild and zum Teil mit Mustersttcken and Mo-
dellen aus allen Fachgebieten der ,Deutschen Reichsbahn.
Die in letzter Zeit eingefihrten and fur die Zukunft
vorgesehenen Neuerer-Methoden wurden ebenfalls in
Schrift and auf Skizzen and Zeichnungen dargestellt
and auf Wandflachen im Wagen untergebracht.
Nach einem Umlaufplan durchlief dieses fahrbare techn.
Kabinett alle - auch die abgelegensten Orte - des
Reichsbahndirektiorisbezirkes Greifswald. Eisenbahner
aller Fachsparten hatten Gelegenheit, sich alle neuen
eingereichten and angewandten Vorschlage anzusehen.
Viele dieser nutzbringenden Verbesserungen konnten
auf these Weise schnellstens bei Dienststellen des Rbd-
Bezirks eingefuhrt werden.
Der Wagen kehrte nach etwa zwei Monaten zur Hei-
matdienststelle zurtick and wurde umgestaltet fur Vor-
schlage der Bautechnik and der Bahnunterhaltung.
Hier hatten Eisenbahnerkollegen der Bahnunterhaltung
auch auf abgelegensten Baustellen - Gelegenheit zur
Besichtigung der neuesten Verbesserungsvorschlage.
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Rege Diskussionen wurden in Anwesenheit der techn.
Intelligenz durchgefuhrt.
In einem im Wagen vorhandenen Tagebuch wurden alle
wichtigen Punkte der Disku.ssionen festgehalten,so daf3
eine Auswertung dieser erfolgreichen und oft zu neuen
Anregungen ftihrenden Aussprachen nach Rtickkehr
dieses Wagens moglich war.
Ein weiterer Umlaufplan fur diesen Wagen sah vor, den
Wagen den Ortschaften zuzuftihren, in denen Bahnbe-
triebswerke vorhanden sind. Der Wagen wurde zu die-
sem Zweck mit Vorschlage.n aus der Maschinentechnik
ausgestattet. Neben Besichtigungen hielten Kollegen
der technischen Intelligenz Referate uber ihre Fachge-
biete und fiber Neuerer-Methoden. Die Besucherzahl
war bei diesen Veranstaltungen immer besonders hock.
In den Orton, in denen Sehiffswerften vorhanden sind,
wurde dieses,fahrbare techn. Kabinett von alien Werk-
tatigen der Werften rege besucht. Eintragungen in den
Tagebuchern und in dem Kritikbuch bringen wieder-
holt zum Ausdruck, daf3 dieses fahrbare techn. Kabinett
_das Mittel ist, urn Verbesserungen und Neuerungen
schnellstens auf unburokratischem Wege bekannt wer-
den zu lassen. Dank und Anerkennung wurde immer
wieder den Kollegen der Rbd-Greifswald ausgesprochen,
die sich besonders um den Ausbau und die Ausgestal-
tung dieses Wagens bemuhten und auch weiterhin be-
muhen.
Das ,Fahrbare techn. Kabinett" der Deuts(&n Reichs-
bahn fa'nd auch auf dem Messegelande der diesjahrigen
Herbstmesse in Leipzig Aufstellung. Neben der Halle
der Rationalisatoren und Erfinder war der Wagen so
aufgestellt, daf3 jeder Besucher dieser so bedeutenden
Ausstellungshalle Gelegenheit hatte, den Wagen zu be-
sichtigen. Auch die auslandischen Besucher der Messe,
die diesen Wagen besichtigten, werden davon uberzeugt
sein, dal3 das ,Fahrbare techn. Kabinett" der Reichs-
bahndirektion Greifswald dem Zweck dient, mitzu-
helfen, den Fiinfjahrplan vorfristig zu erftillen.
Grofie Erfolge im sozialistischen Wettbewerb der Lok-Raw
Am 50. Wettbewerbstag tiberschritten erstmalig 10 von
12 am Wettbewerb beteiligten Werken das Tagessoll.
Wiederholt wurden die grof3en Leistungen, die in den
am sozialistischen Wettbewerb beteiligten Raw erzielt
worden sind, herausgestellt und die in den Werken ent-
wickelte Initiative und kampferische Auseina.nderset-
zung mit den Planaufgaben gewurdigt. Immer deut-
licher ieichnen sich nunmehr die Erfolge dieses Wettbe-
werbs ab, die treffend beleuchtet werden durch die
Feststellung der Tatsache, da3
am 10. Wettbewerbstag 3 Werke uber derv Plansoll lagen,
20.
4
30. ?
6
40. ?
6 ?
und nun endlich
50. ?
10
und
51.
alle
Diese Leistungen waren moglich durch immer starkere
'Einft1hrung von Neuerer-Methoden in unseren Lok-Raw,
durch tiefschtirfende Ausschopfung innerer Reserven
und durch Ausschopfung der vorhandenen Ausbesse-
rungskapazitaten in unseren Werken.
L?ildet FNiedersskortie.iteesl
Im Raw ,Einheit" Leipzig z. B. verpflichteten sich
16 Brigaden, der Franik-Bewegung beizutreten, und es
Bingen these Brigaden mit der Werkleitung Brigadever-
trage ein, die die vorfristige Erfullung der Planaufgaben
beinhalten.
Was ist erforderlich zur Winterfestmachung?
Wie in den Vorjahren ist zur Sicherstellung der recht-
zeitigen Vorbereitung sofort festzustellen, auf welchen
Verschiebe- und Zugbildungsbahnhofen
1. a) die Ablaufberge fur den Winter vorbereitet werden
mussen und, ob alle Mal3nahmen zur ordnungs-
gemallen Betriebsabwicklung eingeleitet sind,
b) andere Arbeiten im Bahnhof noch erforderlich und
auszuftlhren sind und welche Mal3nahmen zur. Be-
seitigung der nosh vorhandenen Nlangel ergriffen
wurden,
c) die Schlackenbeseitigung r.egelmallig durchgefuhrt
wird oder in welcher Weise die Freimachung der
erforderlichen Krafte oder ggf. der freiwillige Ein-
satz aufbauwilliger Krafte (Selbstverpflichtung in
BKV) vorgesehen ist bzw. wie sonst die Schlacken-
beseitigung geregelt wird, -
d) die X-Wagengestellung zum Abtransport der
Schlacke sichergestellt und ob die notwen?digen
Absprachen mit dQm Wagendienst getroffen wur-
den und welches Ergebnis dabei erzielt wurde,
2. zur Wiederherstellung der normalen Beleuchtung eine
Verbesserung an den Ablaufbergen, Zugbildungsgrup-
pen; Be- und Entladestellen, an Weichen und Signalen
notwendig ist und in welchem Umfange, warum Nor-
malbeleuchtung nicht erreicht wurde bzw. welche Be-
leuchtungseinrichtungen fehlen (Leuchten, Gluhlampen
nach Wattstarke),
3. Bedarf an Weichen- und Signallaternen besteht und
ob aufler Betrieb gesetzte Signale wieder in Betrieb ge-
nommen werden mussen und welche Schritte zur vollen
Deckung des Bedarfs unternommen wurden,
4. Mangel an Personal, besonders Rangier- und Zug-
begleitpersonal,. besteht und welche Maf3nahmen zur
Sollbesetzung getroffen werden bzw. welche Personal-
umbesetzungen erforderlich sind (wo und wieviel Ran-
gierer fehlen),
5. a) die vorhandenen Werkzeuge und Gerate instand
zu setzen bzw. zu ersetzen sind,
b) der fur jeden Bahnhof erforderliche Vorrat fur den
Winterbedarf an Werkzeugen, Geraten zum Er-
warmen, Material zum Auftauen der Weichen,
Propan.gas, Briketts, Sand, Besen, Schaufeln,
Hacken, Brecheisen usw. in ordnungsmaf3iger Qua-
litat geschaffen und an leicht erreichbarer Stolle
unter Verschlul3 bereitgehalten werden,
c) Hemmschuhbanke und Hemmschuhofen fehlen und
bis zu welchem Zeitpunkt die noch fehlenden Ge-
rate ersetzt werden konnen (behelfsmaf3ige Her-
richtung),
d) die erforderlichen Schutzkleidungsstiicke vorhan-
den sind, mit denen die im Aul3endienst Beschaf-
tigten (Zugbegleitpersonal, Rangierer, Handwei-
chensteller usw.) vordringlich auszustatten sind,
e) die Aufstellung der Einsatz- und Organisations-
plane fur besondere Katastrophenfalle noch in die
Wege geleitet werden mussen,
f) die tUbermittlung der Wettermeldungen Uberall
zweckerfullend organisiert ist;
zu 5 a) bis c) ist uber die Mal3nahmen zu berichten, die
zur Erfiillung der gestellten Forderungen getroffen
wurden,
6. die vorhandenen Schneeraumer einsatzbereit, das
Bedienungspersonal ausreichend unterwiesen ist und
Prohefahrten ordnungsgemaf3 durchgeftihrt werden.
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Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners Walter Petersohn, Rbd Halle,
Hauptlokfiihrer, zur Disziplinarordnung der. Deutschen Reichsbahn
Jede Gesellschaftsordnung hat ihre eigene, ihrem Cha-
rakter entsprechende Arbeitsdisziplin. Die jeweils be-
stehende Produktionsweise bestimm.t den Charakter der
Arbeitsdisziplin. Das Staatsbewulltsein unserer Eisen-
bahner und ihre neue Einstellung zur Arbeit waren
entscheidend fur die Herausgabe einer neuen Diszipli-
narordnung der Deutschen Reichsbahn, wurde sie dock
von breiten Kreisen der Eisenbahner selbst gefordert.
In der sozialistischen Gesellschaft beruht die. Arbeits-
disziplin auf vollig neuen Grundsatzen. Die Grundlagen
der Arbeitsdisziplin bilden die Produktionsverhaltnisse,
d. h. das gesellschaftliche Eigentum an den Produk-
tionsmitteln. Diese Tatsache mug uns Eisenbahner be-
fleilligen, mit unserem gesellschaftlichen Eigentum
hauszuhalten. Ein Erfoig des Sozialismus ist undenkbar
ohne den Sieg der proletarischen, bewul3ten Diszipli-
niertheit fiber die spontane kleinbiirgerliche Anarchie.
Diese Worte Lenins weisen uns den Weg fur unsere
kunftige Arbeit. Nach diesem Leitsatz wollen wir mit
unserer neuen Disziplinarordnung arbeiten. Sie ist eine
Hilfe fur alle Kollegen, welche durch bewullte Disziplin
und personliche Verantwortung mithelfen, unseren Be-
trieb, die Reichsbahn, zu einem starken Faktor in der
Erfullung der Wirtsehaftspldne zu machen. Sie wird uns
auf dem Weg zurn Sozialismus einen weiteren Schritt
vorwartsbringen.
Stellungnahme des Holden der Arbeit Karl Fritsche, Amtsvorstand des Rba Halle,
zur Disziplinarordnung der Deutschen Reichsbahn
Das Erscheinen der Disziplinarordnung der Deutschen
Reichsbahn wurde zum groflen Teil von den Kollegen
im gesamten Rba-Bezirk Halle dahingehend begriif3t,
dal es nicht etwa eine Handhabe gewisser Schichten ist,
sondern dal3 die Disziplinarordnung von Werktatigen
fur Werktatige geschaffen ist. In alien Fragen - flru13-
pflicht, Uniform, Disziplinarstrafen und Wachsamkeit --
erkennen wir Eisenbahner Dinge, die verbunden mit
der politischen Arbeit alien Kolleginnen und Kollegen
zum Vorteil gereichen, die gewillt sind, ehrlich und ge-
wissenhaft die ihnen gestellten Aufgaben zu erfullen.
Wir sehen in unserer Uniform ein Ehrenkleid unseres
Berufes im gr6l3ten volkseigenen Betrieb der DDR und
sind zugleich als Uniformierte eine disziplinierte Ein-
heit, die Reprasentanten unserer Deutschen Demokrati-
schen Republik.
Stellungnahme des Kollegen Gunther Netzold, Abt. Planung Rbd Halle, zum Artikel
,Fahrt frei? Nr. 39: ? jeder Eisenbahner wird ein qualifizierter Facharbeiter sein'
Der Aufbau des Sozialismus in der DDR erfordert Men-
schen, die nicht nur auf einem Spezialgebiet Meister
ihres Faches sind, sondern Menschen, die ein umfang-
reiches Wissen besitzen und die Arbeiten in ihrem Be-
trieb kennen. Fi uns Eisenbahner bedeutet dies, da13
wir die wichtigsten Gesetze und innerbetrieblichen Vor-
schriften kennen miissen und auch danach handeln,
ganz gleich, ob wir unmittelbar zum IBetriebsdienst
gehoren oder auf einem anderen Arbeitsgebiet unseren
Dienst verrichten. Durch das hohe Wissen und das
bessere Erkennen der Zusammenhange im Betriebs-
geschehen _ das wir uns durch ein ernsthaftes Studium
aneignen - werden wir befahigt, groflere Leistungen
zu erzielen und die umfangreichen Transportaufgaben,
die der Deutschen Reichsbahn im Fiinfjahrplan ,gestellt
sind, schneller und besser zu erfullen.
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners und Verdienten Erfinders
Emil Neumann, Raw Dessau, zur Frage ?jeder Eisenbahner ein qualifizierter Facharbeiter-
(Artikel ,Fahrt frei?? Nr. 39)
Gerade der Eisenbahnbetrieb in seiner Vielseitigkeit er-
fordert die genaue Kenntnis aller Einzel+heiten und Zu-
sammenhange. Die Aneignung dieser Kenntnisse mull
eine Selbstverstandlichkeit fur jeden Eisenbahner sein,
denn wir mussen das in uns gesetzte Vertrauen aller
Verkehrsteilnehmer rechtfertigen und fur eine sichere
und ptinktliche Beforderung aller Personen und Gi ter
Sorge tragen. Die Schulung soil unser demokratisches
Staatsbewulltsein heben und die Kenntnis der Bestim-
mungen fiber die sichere Durchfiihrung des Eisenbahn-
dienstes sowie die technischen und betrieblichen Zu-
sammenhange vertiefen. Durch die Vertiefung des
Wissens der betrieblichen Vorschriften helfen wir im
Verkehrswesen beim Aufbau des Sozialismus und be-
schleunigen diesen damit. Durch diese Schulung kann
sich jeder Eisenbahner qualifizieren und wird zur Ver-
besserung aller Vorgange, im Eisenibahnbetrieb bei-
tragen. Allen Altersklassen ist somit die Moglichkeit
gegeben, ihr Allgemeinwissen zu vertiefen und zur Ver-
besserung ihrer Lebenslage und der des ganzen Volkes
beizutragen. Ich spreche besonders die Jugend an, die
geschlossen und freudig an der Schulung teilnimmt und
sehe darin eine Voraussetzung zur Losung der Kader-
frage. Zusammenfassend mochte ich sagen, dal3 es Auf-
gabe aller Eisenbahner 1st, pUnktlich und diszipliniert
den Eisenbahndienst zu versehen - besonders in Ver-
bindung mit der Wachsamkeit, denn diese ist entschei-
dend fur die Erfullung des Fi nfjahrplans.
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners Franz Lingner, Raw Dessau,
zur Reise der Volkskammerdelegation nach Bonn zur Frage der Einheit Deutschlands
Das geftihrte gesamtdeutsche Gesprach zwischen der
Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik
und dem Prasidenten des Bonner Bundestages, Dr.
Ehlers, ist mit einer Lawine zu vergleichen, die durch
das erste gemeinsame Gesprach ins Rollen geraten ist
und am Ende ihres Laufes den Generalkriegsvertrag
unter sich begraben wird. Ich bin der festen tYberzeu-
gung, dal3 durch diese erste Aussprache der Grundstein
fur eine gesamtdeutsche Verstandigung zum Aufbau
eines einheitlichen, friedliebenden, demokratischen
Deutschlands gelegt worden 1st. Ob Arbeiter, Geistliche,
Kaufleute, tndustrielle, Angehorige der intellektuellen
Berufe; alle sehen, dal3 dies der Weg zu einer Verstan-
digung ist. Sie wissen jetzt, deli sie nur zwischen Ge-
neralkriegsvertrag und Friedensvertrag zu wahlen
haben. Sie wissen ferner, dal3 es um die entscheidendste
Frage der Nation geht, dal3 es nur durch eine gemein-
same Aussprache zu der Wiedervereinigung unseres
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Vaterlandes kommeh kann. Die letzte Note der Sowjet-
union hat wieder eipmal das Tor zu einer friedlichen
Regelung der deutschen Frage geoffnet, die nicht nur
Deutschland, sondern die ganze, Welt betrifft. Nicht die
westdeutsche Bevolkerung hat dies abgelehnt, sondern
die USA mit ihren Trabanten. Die Bevolkerung beweist
durch zahlreiche Protestkundgebungen ihre Ablehnung
des Generalkriegsvertrages und Zustimmung zu ge-
meinsamen Verhandlungen. Es liegt jetzt an alien fried-
liebenden Deutschen in Ost und West, tatiraftig mit-
zuhelfen, eine Einigung zu erzielen, urn in einer von
der Sowjetunion vorgeschlagenen Vierer-Konferenz die
deutschen Interessen zu vertreten, um fiber den Ab-
schiul3 eines Friedensvertrages zu verhandeln, die
Durchft1hrung freier Wahlen in ganz Deutschland und
die Bildung einer gesamtdeutschen Regierung zur
Tagesordnung zu stellen. Der gemeinsame Schritt zur
Rettung des deutschen Volkes ist getan, der Schritt zu
einem ei?nheitlichen, friedliebenden Deutschland. Wer
dagegen ist, ist kein Deutscher mehr.
VERFUGUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
Betrieb
Greifswald 182
Betr.: Inbetriebnahme der Blockstelle Jeeser
Am 22. 9. 52 wurde an der Strecke Rudnitz-Anger
munde-Stralsund die in km 220,460 liegende Blockstelle
Jeeser in Betrieb genommen.
Standort der Signale:
Fur Zuge in Richtung Stralsund: Blocksignal A
in km 220,480
Vorsignal Va in km 219,768
Fur Zuge in Richtung Angermunde: Blocksignal B
in km 220,197
Vorsignal Vb in km 220,920
(B II/III - 2' v. 22. 9. 52 / 315) gez.: Schmidt
Greifswald 183
Am 24. 9. 52 ist die an der Strecke Rudnitz-Anger-
munde-Stralsund in km 103,420 liegende Blockstelle
Seeltibbe in Betrieb genommen worden.
Standort der Signale:
Fur Ztige Richtung Stralsund: Vorsignal VA,
in km 102,611
Blocksignal A in km 103,311
Fur Zuge Richtung Angermunde: Vorsignal Vb
in km 104,251
Blocksignal B in km 103,551
(B II/III - 2 Baos v. 24. 9. 52 / 315) gez.: i. V. Werner
Reiseverkehr
Betr.: Schalterdrucker Berlin 382
Bei den Fahrkartenausgaben der Reichsbahndirektion
herrscht Unklarheit uber den Einsatz, die Wartung, die
Instandhaltung der Schalterdrucker, die Beseitigung der
eintretenden Storungen und die Beschaffung von Schal-
terdruckern und Druckplatten.
Sinsatz Der Einsatz der dem Reichsbahnamt zugewiesenen
Schalterdrucker ist Angelegenheit des Amtes. Auf nutz-
bringenden Einsatz ist Wert zu legen. Innerhalb des
Amtsbezirks konnen die Schalterdrucker zu diesem
Zweck von einer Fahrkartenausgabe zur anderen durch
das Amt verfugt werden. In diesem Falle ist aber eine
Meldung unter Angabe der Nummer des Druckers (bei
Reginen: Nummer des Druckschlittens und Nummer des
Untergestells) an die Fahrkartenverwaltung, die eine
Kartei der Schalterdrucker ftihrt, erforderlich. Nach
Ziffer 16 des Anhangs zur Schalterdruckvorschrift
(DV 714) ist auch die VK I von Umstellungen zu benach-
richtigen. Fur die Umstellung der Schalterdrucker von
Amtsbezirk zu Amtsbezirk ist die Rbd - Dezernat 23 -
zustandig. Bei jeder Abgabe eines Schalterdruckers
- auch innerhalb des Amtes - ist die zustandige An-
lagenbuchhaltung zu verstandigen, damit dort die ent-
sprechende Berichtigung vorgenommen werden kann.
wartung Bei alien Schalterdruckern obliegt die auf3erliche War-
tung, die Reinigung der Druckplatten und Druckstocke
sowie das Einfarben der Druckwalzen den Beschaftigten
der Fahrkartenausgaben. Die aus den Schalterdruck-
einrichtungen der Fahrkartenausgaben ausgegebenen
Fahrkarten weisen trotz der gegebenen Bestimmungen
und der besonderen Hinweise z. T. noch einen unsaube-
ren und unleserlichen Druck auf. Dies ist auf die Ver-
schmutzung und Abnutzung der Druckstocke und Druck-
platten und auf schlechtes Einfarben der Farbwalzen
zurtickzuftihren und ist ein Zeichen unsachgemaller
Wartung und Unterhaltung der Maschinen. Fur die Ab-
stellung dieser Mangel mussen die AT~nrrter und Dienst-
stellenleiter Sorge tragen. Auf die Verfugungen der. Rbd
Berlin vom 4. 9. 46 - 9 Vf 1 Vpfdr -, vom 17. 5.47 -
9 Vf 1 Vpfdr - und vom 21.9.50 - 23 FdV Vpfdr -
wird moth besonders hingewiesen.
a) AEG-Schalterdrucker und Pautzedrucker
Das Reichsbahn-Signal- und -Fernmeldewerk (Sfw) in
Berlin, Wriezener Bf, hat eine Reparaturwerkstatt fur
Schalterdrucker in Berlin-Friedrichstraf3e eingerichtet.
Den dort beschaftigten Richtmeistern obliegt es, die Sto-
rungen an den Schalterdruckern schnellstens zu beseiti-
gen. Die Fahrkartenausgaben mussen daher alle Storun-
gen, die an diesen Schalterdruckern auftreten, fern-
mundlich (22 617) der Reparaturwerkstatt melden.
Beseitigung
von Storungen
b) Automaten
Ftir die Beseitigung der Storungen an den Automaten
wird bei der Fahrkartenverwaltung ein Mechaniker be-
schaftigt. Storungsmeldungen sind in diesem Falle
fernmundlich an die Fahrkartenausgabe Ostkreuz
(23 203) zu richten.
Die Fahrkartenausgaben haben alle an den Schalter-
druckern und Automaten eingetretenen Storungen
- auch das Reil3en der Aufnahme- und Priifstreifen -
in das Storungsbuch einzutragen.
Die Kosten fur die Storungsbeseitigung sind Kosten der
Wirtschaftsgruppe Betrieb und Verkehr.
Sind die Schaden an den Apparaten so grol3, dal3 sie instana-
von den Richtmeistern oder Mechanikern nicht an Ort
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General-
reparaturen
Beschaffung
von Druck-
platten
und Stelle beseitigt werden kdnnen, so mussen die
Apparate in den Werkstatten des Reichsbahn-Signal-
und -Fernmeldewerkes in Berlin, Wriezener Bf, wieder-
hergestellt werden. Dies zu veranlassen ist Sache der
Vorsteher der Fahrkartenausgaben. Die zustandige Wirt-
schaftsgruppe Betrieb und Verkehr hat mit deco Sfw
wegen Abgabe eines Kostenanschlages in Verbindung
zu treten. Fur die Instandsetzung ist nach Feststellung
der Kosten ein Bestellschein (Drucksachen-Nr. 273 01)
durch die Fahrkartenausgabe aufzustellen und dem zu-
standigen Reichsbahnamt zur Geneh.migung vorzulegen.
Die Kosten fur die Instandhaltung sind Kosten der
Wirtschaftsgruppe Betrieb und Verkehr. Die Aufforde-
rung zur Abgabe eines Kostenanschlages hat nur durch
die Wirtschaftsgruppe Betrieb und Verkehr des jeweili-
gen Refchsbahnamtes zu erfolgen.
Handelt es sich bei der Instandsetzung der Schalter-
drucker urn eine Generaliiberholung, so kann diese nur
ausgefuhrt werden, wenn hierfiir Investitionsmittel zur
Verfugung stehen. Generalreparaturen werden von dem
Signal- und Fernmeldewerk in Berlin, Wriezener Bf,
ausgefuhrt.
Fur Generalreparaturen hat das Reichsbahnamt recht-
zeitig vor Beginn des Planjahres bei der Abt. VIII der
Rbd den Antrag auf Einplanung der entsprechenden
Mittel zu stellen.
Den Fahrkartenausgaben obliegt die Beschaffung von
Druckplatten und Druckstocken. Sie kdnnen ebenfalls
nur aus Investitionsmitteln beschafft werden. Gefertigt
werden Druckplatten nur von der Firma
Polygraph VEB
Buch d ruckmaschinenwerk
Leipzig W 31
Wachsmuthstraf3e 4.
Bei der Bestellung der Druckplatten ist dem Bestell-
schein eine Bedarfsliste (Drucksachen-Nr. 714 01 oder
714 02) beizugeben. Hierbei ist zu beachten, daf3 die Be-
darfsliste als Unterlage fur die Anfertigung der Druck-
platten dient. Die Listen sind so aufzustellen, daf3 alle
erforderlichen Angaben, die die Druckplatten enthalten
mussen, aus ihnen zweifelsfrei zu ersehen sind. Bei An-
forderung von Anschluf3karten sind die Karten nach
den Mustern auf Seite 7 und 8 der ,Bestimmungen fiber
Anfordern, Ausgabe und Gtiltigkeit der Anschlu3karten
(51 S-Bahn 6 Vpav vom Juni 1951)" aufzuzeichnen, damit
Schwierigkeiten bei der Anfertigung der Druckplatten
nicht entstehen.
Fur die Beschaffung von Druckplatten hat das Reichs-
bahnamt rechtzeitig vor Beginn des Planjahres bei der
Abt. VIII der Rbd den Antrag auf Einplanung der ent-
sprechenden Mittel zu stellen.
Soweit Druckplatten neu beschafft werden mussen und
der erforderliche Geldbetrag 1000 DM nicht tibersteigt,
sind diese aus den Mittein fur Kleininvestitionen des
zustandigen Reichsbahnamtes anzuschaffen. tlbersteigt
der Betrag 1000 DM, gilt das im vorstehenden Absatz
Gesagte.
Fur die Beschaffung von Schalterdruckern mussen In-
vestitionsmittel zur Verfugung stehen. Das Reichsbahn-
amt hat rechtzeitig vor Beginn des Planjahres bei der
Abt. VIII der Rbd den Antrag auf Einplanung der ent-
sprechenden Mittel zu stellen.
Die Jahrestypen fur die AEG-Schalterdrucker werden
vom Reichsbahn-Signal,- und -Fernmeldewerk in Berlin,
Wriezener Bf, geliefert. Die Kosten sind von der Wirt-
schaftsgruppe Betrieb und Verkehr zu tragen.
Die Reichsbahnamter stellen fur alle in ihrem Bezirk
eingesetzten Schalferdrucker einen Bestellschein (Vor-
druck-Nr. 273 01) aus. Aus ihm muff der Bedarf an Jah-
restypen getrennt fur:
a) AEG-Fahrkartendrucker,
schlitten, unter Nr. 3570,
b) AEG-Fahrkartendrucker,
schlitten, ab Nr. 3570,
c) AEG-Kleindrucker,
d) AEG-EZ-Kleindrucker
zu ersehen sein. Fur die im Berliner Stadt-, Ring- und
Vorortverkehr eingesetzten Schalterdrucker werden
Jahrestypen nur benotigt, wenn aus ihnen auch Fahr-
karten fur den Fernverkehr verkauft werden.
Bestelltermin beim Sfw: 15. 8. jedes Jahres.
(R II - Dr 1 Vpfdr v. 20. 9. 52 / 22 233)
Dresden 225
Betr.: Verlust einer Fahrkartenlochzange
Die Fahrkartenlochzange mit Pragezeichen ,Mi Oe 1"
vom Bf Oelsnitz (Erzgeb) ist verlorengegangen.
Bei Auffindung der Zange ist diese an Bf Oelsnitz
(Erzgeb) unter gleichzeitiger Verstandigung der Rbd
Dresden zuriickzusenden.
(R 11-2 Vpfgl v. 23. 9. 52)
Betr.: Schichtarbeiterriickfahrkarten Halle 175
Im Verzeichnis der Werke, die Schichtarbeiterriickfahr-
karten erhalten kdnnen - VM 138/15/52 -, sind fol-
gende im Bezirk der Rbd Halle gelegenen Betriebe
streichen:
Mitropa, Hauptbahnhofsgaststatte Halle,
Bahnhofsgaststatte in Bitterfeld,
Bahnhofsgaststatte in Dessau,
Bahnhofsgaststatte in Wittenberg,
HO-Gaststatte in Wittenberg,
Hotel ,Goldener Adler" in Wittenberg,
Mitteldeutsche Wetterdienststelle in Leipzig,
Kreiskrankenhaus in Kohren-Sahlis.
(R 11-2 Tpews v. 20. 9. 52)
Sicherungs- und Fernmeldewesen
GdR 997
Betr.: Unterhaltung der Sicherungsanlagen
Da nunmehr in verschiedenen Signalmeisterei- bzw.
Signal- und Fernmeldemeistereibezirken die Unterhal-
tungsarbeiten im Sicherungswesen von Brigaden durch-
gefiihrt werden, liegt Veranlassung vor, folgendes an-
zuordnen:
Beim selbstandigen Arbeiten einer Brigade an Block-
werken, Magnetschaltern, Blocksperren, Unterwegs-
sperren oder an Verschluf3vorrichtungen im Verschluf3-
kasten muff der Brigadier entsprechend nach ? 14A2 der
StV (DV 412) geprtift worden sein. Die gleiche Priifung
ist erforderlich, wenn einer Brigade die Unterhaltung
eines Bezirks mit vorgenannten Sicherungsanlagen tiber-
tragen werden so1L
Der Name des Brigadiers 1st im Teil A des Stbrungs-
buches einzutragen und gilt als zustandiger technischer
Berechtigter (ehem. zustandiger technischer Beamter)
im Sinne der Block- und Stellwerkvorschrift.
(SF Ia Ssu 81 v. 29. 9. 52 / 31471) gez. Lier
Beschaffun[
von 8chaltei
druckern
T
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Gruppe Fahrzeuge
GdR 998
Betr.: Versorgung der Baustellen mit elektrischem Strom
In letzter Zeit mehren sich die Falle, in denen von
seiten der, Investitionstrager die Erstellung von Bau-
strom-Versorgungsanlagen durch Dienststellen des
Starkstrom-Unterhaltungsdienstes gefordert wird.
Abgesehen davon, dal3 diesen Dienststellen bierfur
keine Materialien zur Verfiigung stehen, ist die Ein-
richtung der Baustromversorgung Sache des Auftrag-
nehmers and fallt in dessen Leistungsbereich. Dies geht
auch klar aus den,,Allgemeinen Bedingungen der volks-
eigenen Bauindustrie fur die tYbernahme and Durch-
fuhrung von Bauarbeiten (ABB)" hervor - vgl. Mini-
sterialblatt Nr. 24 vom 14. 6. 52 -, wo im ? 17 (2 c) nur
von der Mitbenutzung vorhandener Leitungen gespro-
chen wird. Dies ist wie folgt auszulegen:
Sind auf dem Baugelande oder in dessen unmittelbarer
Nahe reichsbahneigene Versorgungsleitungen vorhan-
den, so wird dem Auftragnehmer der Anschluf3 an dieses
Netz, sofern die benotigte Energiemenge die Leistungs-
fahigkeit des Reichsbahnanschiusses nicht iiberschreitet,
ohne weiteres gestattet. Die Frage, ob die benotigte
Leistung zur Verfiigung steht, ist ausschlief3lich von den
Dienststellen des Starkstrom-Unterhaltungsdienstes zu
beurteilen. Diese sind daher von den Investitionstragern
vor Abschlul3 von Vertragen tber Bauleistungen, zu
deren Durchfuhrung elektrischer Strom benotigt wird,
zu befragen.
Bei Anhaufung von Baumaschinen wird 'es vorkommen,
dal3 wohl die Leistung an sich zur Verfugung gestellt
werden kann, daf3 aber eine Verstarkung der Anschluf3-
leitungen 'notwendig ist. In solchen Fallen muf3 die Ver-
starkung der Leitung kosten- and materiaimaflig vom
Auftragnehmer getragen werden.
Den Anschlul3 der Baustromanlage an das Reichsbahn-
netz besorgen die Dienststellen des Starkstrom-Unter-
haltungsdienstes, die auch die Gr6l3e der vorzusehenden
Sicherungen, die das Netz der DR vor Storungen
schtitzen sollen, bestimmen. Sie sind ferner verpflichtet,
vor Eirischaltung der Anlage these einer PrUfung zu
unterziehen.
Der an die Baustelle abgegebene elektrische Strom. ist,
wie ebenfalls im ? 17 (2 c) der ABB festgelegt, -stets zu
Lasten des Auftragnehmers zu verrechnen. Da es hauflg
nicht moglich 1st, fur den Baustromanschluf3 einen be-
sonderen Zahler bereitzustellen, ist in diesen Fallen
eine Pauschalabrechnung zu vereinbaren, die von den
Hauptbuchhaltung
OdR 999
Betr.: Bezahlung von 1lberstunden in Rbd, Rb-Amtern
and nachgeordneten Verwaltungen and Biiros
Entsprechend der Verordnung zum Schutze der Arbeits-
kraft vom 15. 10. 51 (GBl. Nr. 127/51) bedarf die Leistung
von t7berstunden grundsatzlich der vorherigen Geneh=
migung des zustiindigen Hauptamtes fur Arbeitsschutz.
In bes?onders begrundeten Dringlichkeitsfallen ist die
vorher zu erteilende Genehmigung der BGL der Dienst-
stelle ausreichend. Aus den gesetzlichen Bestimmungen
ergibt Bich, dal3 Vberstunden in Verwaltungen and
Buros, die nicht Burch'das Hauptamt fur Arbeitsschutz
bzw. die zustandige BGL vorher genehmigt worden
sind, auch nicht vergiitet werden durfen. Die Haupt-
buchhalter wollen auf dem Wege der Finanzkontrolle
sicherstellen, deli t7berstunden in Buros and Verwal-
tungen in Zukunft our bezahlt werden, wenn in jedem
Einzelfalle die vorherige Genehmigung vorliegt.
(Hb I - 3067/52 v. 26. 9. 52 / 31 776). gez. Thiede
Dienststellen des Starkstrom-Unterhaltungsdienstes vor-
zubereiten and dem vorgesetzten Reichsbahnamt zur
Genehmigung vorzulegen ist.
Bei Baustellen, die aul3erhalb des Bereiches'des Reichs-
bahnnetzes liegen, ist die Bereitstellung - elektrischer
Energie eine Angelegenheit, die unmittelbar zwischen
dem Auftragnehmer and dem in Frage kommenden
Elektrizitats-Versorgungsunternehmen geregelt werden
mu13, Sollte auch von diesen infolge der groien Ent-
fernungen and des Fehiens von Versorgungsleitungen
ein Aufschliel3en der Baustelle nicht moglich sein, so
mull vom Auftragnehmer auf eigene Erzeugung durch
Notstromaggregate and dergleichen zurtickgegriffen
werden. Notstromaggregate der DR konnen nur in ganz
besonderen Ausnahmefallen bereitgestellt werden.
(Fz Ic 7987/52 v. 30. / 31 748)
CYdR 1000
Betr.: Aktivierung von Gebiihren Mr Vorprojektierungs-
arbeiten 1952
Die Deutsche Investitionsbank, Zentrale Berlin, hat mit
ihrem Rundschreiben III Bauwirtschaft Nr. 21/52 (III)
vom 3. 9. 52 bekanntgegeben, da13 die vorlaufig aus
Haushaltsmitteln. finanzierten Vorprojektierungsarbei-
ten 1952 mit. der Maigabe zu aktivieren sind, dal3 sie
zunachst im Anlagevermogen auf Konto 0 30 gebucht
and bei Abrechnung des Objektes auf das betreffende
Anlagekonto umgebucht werden.
Hierbei ist zu beachten, daf3 lediglich die Gebiihren fur
die ausgefiihrten Objekte zu aktivieren sind. Gebiihren
fur Vorprojekte, die nicht ausgefuhrt worden sind, blei-
ben von dieser Regelung ausgeschlossen.
Soweit jedoch Vorprojekte im nachsten oder in den fol-
genden Planjahren ausgefuhrt werden, sind sie spater
zu aktivieren."
Die Buchung der Vorprojektierungskosten erfolgt- per
0 30 an 08 40. gez. Thiede
(Hb I - 3070/52 v. 26. 9. 52 / 31 776)
403
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GdR 1001 Material fur Investitionsvorhaben grundsatzlich auf
Betr.: Frachtkosten fur Inyestitionsmaterial Frachtbriefen des offentlichen Verkehrs abzufertigen
ist. e
Es wird nochmals ausdriicklichst darauf hingewiesen, Unionubernommenen Hochbaume stereienhLager fusw.
da3 das fur die Reichsbahn-Bau-Union zu liefernde (Hb III - 3042/52 v. 18. 9. 52 / 31412)
gez. Hielscher
Planung
Berlin 383 Es ist nicht Sinn der" Sache, daB these wichtigen Auf-
Betr.: Fiihrung, and Kontrolle der Bautagebficher schreibungen nicht gefuhrt and nicht kontrolliert and
Bei der 'Uberprufung der Investvorhaben wurde allge- dadurch zwecklos werden, sondern die Bautagebucher
mein
mein festgestellt, da3 das neuentwickelte and heraus- bilden fur die Abrechnung den Nachweis, fur neue Ar-
Bautagebuch nicht mit der notigen Sorgfalt beiten die Grundlage der Kalkulation and bei Unfallen
gefuhrt wird. konnen sie den jeweils Verantwortlichen entlasten..
Auf einigen Baustellen war zu verzeichnen, daB das Die Amtsvorstande and Sonderbeauftragten bemuhen
Bautagebuch 8 bis 14 Tage im Rtickstand ist. Des wei- sick um eine bessere Kontrolle . and unterweisen die
teren wurde festgestellt, da3 die Amtsvorstande and
Sonderbeauftragten der Bauvorhaben nur in wenigen jeweieg nrtlerfU Baule er nach der den Blattern bei-
bei-
Fallen eine Kontrolle der Bautagebucher im Baubiiro gegebnen Verfugung der GdR.
oder beim Sachbearbeiter, der die Zweitschrift. zur Ab- gez. Freita
gabe der laufenden Meldung erhalt, durch Namens- g gez. Schulze
unterschrift vorgenommen haben. (Vpr P1 III - 4 - v. 15. 9. 52 / 22 104)
Finanzen
GdR 1002 Die Hauptbuchhalter haben sicherzustellen, daB aus der
Betr.: Erganzende Anordnungen der GdR zur Verord-
nung fiber die Be- and Entladung von Eisen-
bahnguterwagen vom 20.6.52
Wir machen darauf aufinerksam, da3 vorstehende An-
ordnungen, in denen unter anderem auch vorgeschrie-
ben ist, wie nunmehr Wagenstand.geld usw. zu ver-
buchen sind, in den Verkehrsdienstlichen Mitteilungen
(VM) Nr. 28 vom 15. 9.52 bekanntgegeben warden,
buchungstechnische Fragen diesen -Anordnungen ent
sprechend behandelt werden.
Es ist zu beachten, da3 die auf Seite 142 der VM (Zif-
fer:, 3, dritter Absatz) genannte. Grenze fur RE-Auftrage
inzwischen von 3000 DM auf 500 DM gesenkt wurde.
Eine entsprechende Berichtigung erscheint in den nach-
sten VM.
(F Ia - 152/52 v. 26. 9. 52 / 31 416) gez. Hielscher
Organisation
GdR 1003
Betr.: Anwelsung fiber die Einfiihrung einheitlicher
Vordrucke bel der Erteilung von Dienstauftragen
gemaf3 Anordnung des Ministeriums des Innern
vom 4.2.52
In der im Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 31. 7. 52 unter
GdR 870 auf Seite 2,80 abgedruckten Anweisung ist
unter Abschnitt V folgendes hinzuzusetzen:
,,Inspekteure fur Betriebssicherheit der GdR Rbd
and Rba". '
(Org Ha 1447/52 v. 27. 9. 52 / 31271) gez. Schubring
GdR 1004.
Betr.: Ubernahme von Hypotheken durch die DIB
Vom Ministerium des Innern - Hauptabteilung Amt
zum Schutze des Volkseigentums - wird uns folgendes
mitgeteilt:
,,Im Einvernehmen mit der Deutschen Investitionsbank
Berlin ist aus Grtinden der Verwaltungsvereinfachung
folgendes vereinbart worden:
1. Von der DIB sind auch solche volkseigenen Hypo-
theken gemaB Verordnung vom 15. 1. 51 zu iiber-
nehmen, bei denen sich herausstellt, da3 die diesen
Hypotheken zugrunde liegenden Forderungen nicht
mehr bestehen, auch wenn es sich um Sicherungs-
,hypotheken handelt.
2. Die Loschungsbewilligungen sind durch dieriach der
ortlichen Lage des Grundstiickes zustandigen Filialen
der DIB auszustellen.
Bei Abgabe der erforderlichen Unterlagen zwecks Aus-
stellung der Loschungsbewilligung ist die zustdndige
Filiale der DIB auf die Anweisung der Deutschen In-
vestitionsbank Berlin vom 24. 7. 52 - N/210/Fe/Jd - zu
verweisen."
Die entsprechenden Anmeldungen sind sofort vorzuneh-
men. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf
die Erste Durchfuhrungsbestimmung zur VO fiber die
Ubernahme von Hypotheken and anderen iibertrag-
baren Rechten sowie von Wertpapieren and Beteiligun-
gen des Volkseigentums and der juristischen Personen
des bffentlichen Rechts - tUbernahmeverordnung -
vom 16. 8. 52 (GB1. Nr. 115/52, S. 752) hin.
(Org VII a 1348/52 v. 24. 9. 52 / 31 632) gez. Mehlhorn
Betr.: Tragen der Uniform GdR 1005
Wir haben Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen,
da3 das ?Tragen der alten Dienstkleidung mit neuen
Berufsgradabzeichen nicht gestattet ist, da sich die neue
Uniform sowohl in der Farbe wie im Schnitt au3er-
ordentlich stark von der alten Dienstkleidung unter-
scheidet. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die
alten Hosen ohne Biesen im Dienst aufgetragen wer-
den. Die Joppen mussen aber dem neuen Schnitt and
der neuen Farbe entsurechen. A.lte Schirmmutzen mit
alten Kordeln (blaufarbig, golddurchwirkt bzw. gold-
und blaufarbig oder goldfarbig, blaudurchwirkt) dilrfen
im Dienst nicht getragen werden. Sie konnen auf3er
Dienst aufgetragen werden, jedoch ohne Kordel.
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R013600170010-1.
Approved: For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R0136001706 0-1
Ferner weisen 'wir darauf hin, daf3 es unzulassig ist, die
Form und den Schnitt der neuen Uniform eigenmachtig
abzuandern, z. B. Umanderung der Hosen fur Frauen
(Skihosenform) in lange Hosen mit UmschLag und der
Joppen fur Frauen durch Abnahen im Riicken und Ein-
ziehen von Gummiband im Taillenschlul3.
Verstolle hiergegen werden disziplinarisch geahndet.
(Org IV 1488/52 v. 29. 9.12 / 31230) gez. Schubring
Berlin 384
Betr.: Namensanderung des ehemaligen Bahnbetriebs-
wagenwerkes Berlin-Potsdamer Gbf
Das Bahnbetriebswagenwerk Berlin-Potsdamer Gbf hat
den Ehrennamen ?Ernst Kamieth" erhalten.
Die dienstliche Anschrift lautet:
Bahnbetriebswagenwerk ?Ernst Kamieth"
Berlin-Potsdamer Gbf;
abgekiirzt:
Bww ,Ernst Kamieth"
Berlin-Pog.
(Org 1-3 Ogs v. 25.9.52/25024) gez. Jonas
Halle 176
Betr.: Xnderung einer Agenturbezeichnung
Die an der Strecke Roblingen-Vitzenburg gelegene
Agentur Niederschmon wird mit Wirkung vom 5. 10. 52
in Schmon umbenannt.
(Org 1-3 Ogo 13/52 v. 17. 9. 52 / 17 29)
Kader
Betr.: Verlust von Dienstausweisen GdR 1006
Der Dienstausweis ist fur jeden Eisenbahner ein with-
tiges Dokument, das ihm das Betreten seiner Arbeits-
stelle ermoglicht.
Die Wichtigkeit dieses Dokumentes und welcher Schha-
den damit angerichtet werden kann, wenn der Dienst-
ausweis in die Mande von Saboteuren und Agenten ge-
langt,' ist weder den leitenden Funktionaren der Deut-
schen Reichsbahn nosh alien Eisenbahnern klar, da sie
sonst gegen die 17berhandnahme der Verluste von
Dienstausweisen in den letzten Monaten entschiedener
Stellung genommen und Mal3nahmen ergriffen batten.
Ich ordne daher mit sofortiger Wirkung an:
a) Ab 1. 10. 52 ist jeder Verlust von Dienstausweisen mit
einem strengen Verweis nach ? 8 der Disziplinarord-
hung zu bestrafen.
b) Bei wiederholtern Verlust von Dienstausweisen ist
der Betreffende wegen mehrmaligem Versto13 gegen
these Verordnung fristlos zu entlassen.
c) Beim nachsten Dienstunterricht ist in jeder Dienst-
stelle, jedem Reichsbahnamt, jedem Reichsibahnaus-
besserungswerk, jeder Reichsbahndirektion und in
allen Abteilungen der Generaldirektion fiber den
Dienstausweis als das wichtigste Dokument jedes
Eisenbahners eine ausfuhrliche und grundliche Schu-
lung durchzufiihren.
Der Personalleiter der Generaldirektion, die Personal-
leiter der Reichsbahndirektionen, die Personalleiter der
Reichsbahnausbesserungswerke, die Personalleiter der
Reichsbahnamter und die Kaderbearbeiter der Dienst-
stellen sind verpflichtet, ihren vierteljahrlichen Berich-
ten eine genaue Analyse fiber die Zahl der verloren-
gegangenen Dienstausweise und der ermittelten Griinde.
beizufugen.
(St d Gd f 0 u S 6,17152 v. 17. 9. 52 / 31462)
Betr.: Sperrung von Dienstausweisen
Personen, die im widerrechtlichen Besitz von Eisenbahn-
Dienstausweisen angetroffen werden, sind der Volks-
polizei zu ubergeben.
Die fur den Ausweis zustandige Rbd Oder die ausferti-
gende Dienststelle 1st zu benachrichtigen.
GdR 1007
Nr. 0 311 608, Helmut Erdmann,? Bauzug Schwerin, z. Z.
Ruhland, gultig bis 28. 2. 53;
Nr. 6 125 202, Gunter Miersch, Bm Lieberose, gultig bis
31.12.52;
Nr.
318
332, Reinhold Schapp, Bf Vetschau, gultig bis
31.12.52;
Nr.
254
734, Heinrich Kuhn, Bm Hohenbocka, gultig bis
31. 12. 53;
Fahrradausweis zur frachtfreien Beforderung
Nr. , 42 939, Heinrich Kuhn, Bm Hohenbocka, gultig bis
31.5.53.
(K I a 1002/52 v. 29. 9. 52 / 31 664
Berlin 385
Nr. 0 483 879, i .arlheinz Jeske, Bw Wustermark..
(K II-11 v. 20. 9. 52)
Erfurt 141,
Nr. 0 076 169, ausgestellt fur Josef Wiedemann, Bf
Apolda;
Nr. 347 899, ausgestellt fur Augustin Wiedemann, Bf
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Nr. 0 111 572, ausgestellt fur Erich Glcck, Sfm Eisenach; l`l lJJ JJ=, QUb5C I.C114 lUl LU1bC .JCLsC , llVlli111, LC11J-
Nr. 184 852, ausgestellt fur Lucia Schubert, Bf Herms- zig O 5, Stotteritzer Straf3e 2 a;
Nr. 0 134 987, ausgestellt fur Johanna Platzer, geb.
dorf-Kl.; ,,, , r ,A
Nr. 0 354 636, ausgestellt fur Elfriede Riidiger,
Bf Gera Hbf;
Nr. 049 005, ausgestellt fur Artur Volk, Bf Trusetal Belohnung
(Zugschaffner).
(K 1-6 v. 22. 9. 52 / 15 11)
Greifswald 184
Nr.
345
520, ausgestellt
wald ;
fur Fritz Mantei, Rbd Greifs-
Nr.
376
031, ausgestellt
Greifswald;
fir Gerhard Beilfuf3, Rbd
Nr.
169
390, ausgestellt
wald.
fur Erna BUche, Rbd Greifs-
(K I/II - 8 Pad v. 17. 9. 52 / 13 26) gez. I.V. Maschel
Halle 178
Durch die rechtzeitige Entdeckung eines grofleren Wald-
brande,s und durch die richtig eingeleiteten Mal3nahmen
zu seiner erfolgreichen Bekampfung haben der Kollege
Arthur Kohler, Bm Grimma, und die Kollegin Helene
Kretzschmar, Forstamt Grimma, wesentlich dazu bei-
getragen, da13 die Deutsche Reichsbahn vor einem gro-
13en Schaden bewahrt wurde.
Den beiden Genannten wurde fur ihre Aufmerksamkeit
und ihr folgerichtiges Verhalten eine aul3erordentliche
Belohnung zuerkannt. gez. Klein
Rba Leipzig
Brandschutzwesen (K)
GdR 1008
Betr.: Verordnung fiber die Entlohnung und Pramiierung
von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrober-.
meistern in volkselgenen und ihnen gleichgestell-
ten Betrieben
Nachstehend wird die im Verordnungsblatt fur Grol3-
Berlin Nr. 43 vom 16. 9. 52 (S. 456-458) verkt ndete Ver-
ordnung fiber die Entlohnung und Pramiierung von
Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in
volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom
12. 9. 52 bekanntgegeben.
Die Verordnung ist am 1. 7. 52 in Kraft getreten. Sie hat
Verordnung fiber die Entlohnung und Pramiierung von
Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern
In volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben
Vom 12.9.52
Der Fiinfjahrplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft
stellt der Berufsausbildung in der Deutschen Demokra-
tischen Republik und in Grof3 Berlin die Aufgabe, bis
1955 1 170 000 hochqualifizierte Facharbeiter und -arbei-
terinnen auszubilden und der Produktion zuzufiihren.
Diese jungen Arbeiter und Arbeiterinnen mussen so aus-
gebildet und erzogen werden, daf3 sie beim Eintritt in
die Produktion bereits mit den neuen Arbeitsmethoden
vertraut sind und die Arbeit in Brigaden im Kkmpf um
die Obererfullung ihrer taglichen Norm als eine Selbst-
verstandlichkeit betrachten. Aus den Reihen dieser
jungen Facharbeiter werden unsere Aktivisten, Briga-
diers und Meister hervorgehen.
Fur die Ausbildung und Erziehung der jungen Fach-
arbeiter mussen solche Lehrausbilder, Lehrmeister und
Lehrobermeister tatig sein, die durch ihr demokra-
tisches Staatsbewuf3tsein und ihre pddagogische und
fachliche Qualifikation die Voraussetzungen fur these
verantwortungsvolle Funktion besitzen. Darum sind
unsere Aktivisten und hochqualifizierten Facharbeiter
als Lehrausbilder, Lehrmeister und Lehrobermeister zu
werben und entsprechend den Qualifikationsmerk-
malen zu entwickeln. Gestiitzt auf die Qualifikations-
merkmale werden die Entlohnung sowie die Pramii~-
rung nach dem Leistungsprinzip vorgenommen. Die
Entlohnung der Lehrausbilder, Lehrmeister und Lehr-
obermeister ist damit dem Ldhnniveau der'qualifizier-
ten Facharbeiter im Leistungslohn angeglichen und
wird in Verbindung mit der Pramiierung den Lehraus-
bildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern den An-
sporn zur standigen Qualifizierung geben. Durch die
Anwendung des Leistungsprinzips fur das Lehrpersonal
werden wichtige* Voraussetzungen fur die Entwicklung
der Berufsausbildung and filr die Heranbildurig quali-
fizierter junger Facharbeiter geschaffen.
In Anbetracht der Bedeutung der Lehrausbilder, Lehr-
meister und Lehrobermeister fur die Ausbildung und
Erziehung der werktatigen Jugend wird daher folgendes
verordnet:
Entlohnung fur Lehrausbilder, Lehrmeister und Lehr-
obermeister in volkseigenen und ihnen gleichgestellten
Betrieben
?1
An forderungen an die Lehrausbilder
(1) Lehrausbilder der Gruppe 1 sind Facharbeiter, die
in das Aufgabengebiet des Lehrausbilders eingeft hrt
werden und diese Funktion unter Anleitung ausuben.
Sie mussen die Fahigkeit besitzen, *den Lehrlingen ihre
Erfahrungen zu u'bermitteln und sie bei den Lehr-
arbeiten anzuleiten. Sie sind verpflichtet, an dem
Grundlehrgang fur das Ausbilderpersonal innerhalb
eines halben Jahres teilzunehmen.
(2) Lehrausbilder der Gruppe 2 mussen den Grundlehr-
gang mit Erfolg abgeschlossen haben und danach be-
fahigt sein, ein Lernaktiv selbstandig zu leiten. Sie rniis-
sen Grundkenntnisse fiber die TAN und die Arbeitsvor
bereitung besitzen.
(3) Lehrausbilder der Gruppe 3 sollen am 1. Aufbau-
lehrgang oder an einem sechsmonatigen Lehrgang an
einer Schule zur Ausbildung von Lehrausbildern teil-
genommen haben. Sie mussen die Grundsatze der fort-
schrittlichen Padagogik beherrschen und die Qualifika-
tion besitzen, methodische Lehrunterweisungen durch-
zufUhren. Sie mussen befahigt sein, eine Lehrgruppe,
bestehend aus zwei Lernaktivs, in Vertretung des Mei-
sters zu leiten.
(4) Die Lehrausbilder der Gruppen 1, 2 ?und 3 sind ver-
pflichtet, zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kennt-
nisse an den Weiterbildungszirkeln in den Ausbildungs-
statten, die das Studium der fortschrittlichen Arbeits-
methoden und der Methodik der Berufsausbildung zum
Ziel haben, teilzunehmen.
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Ap e pr"oved For Release 2062/08/19,: CIA-RDP83-00415R013600170010-1
(5) Facharbeiter, die eine hohe Qualifikation nachweisen
and die Funktion eines Lehrausbilders ubernehmen,
obgleich sie die Lehrgange fur das Ausbilderpersonal
noch nicht besucht haben, konnen in dieGruppe 2 oder 3
gruppiert werden, wenn sie sick verpflichten, innerhalb
von 18 Monaten die geforderten Lehrgange zu besuchen.
? 2
Anforderungen an die Lehrmeister
(1) Die Lehrmeister mUssen eine erfolgreiche Tdtigkeit
in der Berufsausbildung sowie eine hohe Qualifikation
in ihrem Fachgebiet nachweisen and bestrebt sein, ihre
Kenntnisse u. a. auch auf den Gebieten der TAN and
der Arbeitsvorbereitung zu verbessern.
(2) Falls die Lehrmeister noch nicht an den Lehrgangen
zur Qualifizierung des Ausbilderpersonals teilgenommen
haben, sind sie verpflichtet, in systematischer Folge die
(3) Auf Anforderung der zustandigen Fachabteilung des
Magistrats von Grof3-Berlin mussen die Lehrmeister an
den Lehrmeisterlehrgangen mit einer halbjahrigen Aus-
bildungszeit teilnehmen and die Lehrmeisterprufung
ablegen.
(4) Zur Weiterbildung nehmen alle Lehrmeister in den
Ausbildungsstatten an den Weiterbildungszirkeln zum
Studium der fortschrittlichen Arbeitsmethoden and der
Methodik der Berufsausbildung teil.
? 3
Anforderungen an die Lehrobermeister
(1) Der Lehrobermeister i bt die Funktion eines Werk-
stattleiters aus. Ihm sind mehrere Lehrmeister unter-
stellt. Er ist fur die Durchft hrung - des praktischen
Unterrichts verantwortlich.
(2) Der Lehrobermeister mu13 eine mehrjahrige Praxis
als Werkmeister oder Lehrmeister in der Berufsaus-
bildung nachweisen and seine Kenntrusse and Erfah-
rungen in der TAN and Betriebsorganisation erweitern.
(3) Zur Aus- and Weiterbildung nehmen alle Lehrober-
meister an den unter ? 2 Albs. 2, Abs. 3 and Albs.4 ?ge-
nannten Mallnahmen zur Qualifizierung des Ausbilder-
personals teil.
?4
Entlohnung
(1) Fur die Entlohnung der Lehrausbilder der nach-
stehend angefuhrten Industrie- and Wirtschaftszweige
gilt die als Anlage beigefi gte Entlohnungstabelle.
Metallurgie Bau
Schwermaschinenbau Volkseigene Gilter
ubrige Metallindustrie stadtische
Grundstoffchemie Forstwirtschaftsbetriebe
(2) Fur die Entlohnung der Lehrausbilder der nach-
stehend aufgefuhrten Industrie- and Wirtschaftszweige
gelten die in ? 5 aufgefuhrten Bestimmungen.
Energie Bekleidung
ubrige Chemie Leder
Steine and Erden Post
Glasindustrie Papierherstellung
and Feinkeramik Druck and Vervielfaltigung
Holz Buchbindereien and Papier-
MAS verarbeitung
Eisenbahn Spi elwaren
Transport Kosmetik
Binnenschiffahrt Erwerbsgartenbau
Textil Konsum
Nahrung and Genuf3
1 5
Entlohnung der Lehrausbilder fur die
im ? 4 Abs. 2 aufgefuhrten Industrie-
zweige
(1) Die Lehrausbilder sind im Leistungsgrundlohn der
Lohngruppen 6, 7 and 8 des Kollektivvertrages bzw.
nach der Verordnung fiber die Erhohung des Arbeits-
lohnes fur qualifizierte Arbeiter in den wichtigsten In-
dustriezweigen vom 17.8.52 zu bezahlen. Die Entloh-
nung der Lehrausbilder erfolgt im Moriatslohn, d. h.
Leistungsgrundlohn mal 208 Stunden.
(2) Die Einstufung der Lehrausbilder in die Lohngrup-
pen 6 bis 8 erfolgt nach den Anforderungen an die Lehr-
(3) Die Lehrausbilder der Gruppe 1 gemaf3 ? 1 sind der
Lohngruppe 6, die Lehrausbilder der Gruppe 2 gemal3
? 1 sind der Lohngruppe 7 and die Lehrausbilder der
Gruppe 3 gemaf3 ? 1 der Lohngruppe 8 gleichzustellen.
?6
Entlohnung der Lehrmeister and Lehr-
obermeister
(1) Die Entlohnung der Lehrmeister ist entsprechend
ihrer Qualifikation nach den Gehaltsgruppen der Mei-
sterentlohnung ihres Wirtschaftszweiges zu regeln.
(2) Lehrobermeister sind entsprechend ihrer Qualifika-
tion in die Gehaltsstufen der Obermeister ihres Wirt-
schaftszweiges einzustufen.
II
Pramien fur Lehrausbilder, Lehrmeister and Lehrober-
meister von volkseigenen and ihnen gleichgestellten
Betrieben der unter dem ? 4 genannten Industrie- and
Wirtschaftszweige
? 7
Allgemeine Voraussetzungen
Zur Forderung der Eigeninitiative and zur Steigerung
der Leistung des Ausbilderpersonals werden an Lehr-
ausbilder, Lehrmeister and Lehrobermeister Pramien
gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfilllt werden:
a) Verbesserung der Berufsausbildung,
b) ErfUllung der Planaufgaben.
? 8
Vorausset zungen im einzelnen
(1) Verbesserungen der Berufsausbildung gemal3 ? 7
Buchstabe a) sind insbesondere
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
1. Leistungssteigerung der Lernaktivs auf der Grund-
lage der Ausbildungsunterlagen, gemessen an der
Durchschnittsleistung bei den Zwischenprufungen im
Berufswettbewerb and bei den Lehrabschlul3prUfun-
gen, Bowie vorbildliche Erziehungsarbeit unter den
Lehrlingen.
2. Hervorragende Mitarbeit bei der Entfaltung der
Lernaktivbewegung im Berufswettbewerb der deut-
3. Aktive Mitarbeit bei der termingemal3en Erfullung
des Nachwuchsplanes and bei der zweckmal3igen
Verwendung der Investitionsmittel sowie bestmog-
liche Ausnutzung der Arbeitsplatze.
4. Erfolgreiche Anwendung neuer Arbeitsmethoden in
der Lehrwerkstatt zur Verbesserung der Berufsaus-
bildung.
(2) Erfullung der Planaufgaben gemal3 ? 7 Buchst. b) ist
insbesondere:
1. Termingemal3e Erfullung der Ausbildungsplane auf
der Grundlage der gesetzlichen Ausbildungsunter-
lagen.
2. Termingemal3e Erfullung der ubernommenen Pro-
duktionsaufgaben in den Ausbildungsstatten and
Senkung der Ausschul3quote.
3. Einhaltung der eingeplanten Mengen an Rohmate-
rialien, Hilfsstoffen (z. B. Schmierstoffe) and Energie
sowie der planmaf3ig festgelegten Reparationskosten
durch sorgsame Pflege der Maschinen and Werkzeuge.
4. Einhaltung der im Plan festgelegten Gemein- and
Verwaltungskosten oder deren Einsparung.
?9
Hohe der Pramie
(1) Bei der Erfullung der' im ? 7 Satz 2 Buchstabe a)
and Buchstabe b) genannten Bedingungen wird der
voile Pramienbetrag in Hohe von 150 Prozent eines
Monatsgehaltes gewahrt.
(2) Die Pramiierung wird halbjahrlich vorgenornmen.
(3) Bel Nichterftillung 'einzelner der unter ? 8 ange-
ftihrten Bedingungen kann die Pramie gekiirzt oiler ge-
strichen werden. Die Ktirzung ist entsprechend der Be-
deutung, die die einzelnen Punkte fur eine gute Lehr-
ausbildung besitzen, vorzunehmen, and zwar:
a) wird die Voraussetzung nach ? 8 Abs. 1 Ziff. 3 nicht
erfullt, so kann die Pramie voll ausgezahlt werden,
wenn alle anderen Voraussetzungen erfullt wurden;
b) werden die Voraussetzungen nach ? 8 Abs. 1 Ziff. 2
oder Ziff. 4, and die Voraussetzungen nach ? 8 Abs. 2
Ziff. 2 Ziff. 3 oder Ziff. 4 nicht erfullt, so kann die
Pramie bis zu 50 Prozent gekurzt werden;
c) werden die Voraussetzungen nach ? 8 Abs. 1 Ziff. 1
oder Ziff. 2 and Ziff. 4 oiler ? 8 Abs. 2 Ziff. 1 nicht
erfullt, so kann die Pramie gestrichen werden.
Durchfuhrungsbestimmungen zu dieser Verordnung er-
la13t die Abteilung Wirtschaft des Magistrats von GroB-
Berlin.
? 11
Die Verordnung tritt"mit Wirkung vom 1. 7. 52 in Kraft.
Berlin, den 12. 9. 52
Der Magistrat von Gro13-Berlin
Ebert
Oberburgermeister
Abteilung Wirtschaft
Duscheck
Stadtrat
Anlage
zu vorstehender Verordnung
fur Lehrausbilder der Industriezweige Schwermascht-
nenbau (sowelt sle unter die Verordnung fiber die Er-
hShung des Arbeitslohnes fiir qualifizierte Arbeiter in
den wichtigsten Industriezweigen vom 14.8.52 fallen,
mit einem Kreuz gekennzelchnet), Metallurgic, fibrige
Metallindustrie, Grundstoffchemie, Bau and deren Wirt-
schaftszweige, volkseigene Giiter and stadtische Forst-
wirtschaftsbetriebe
Industrie-, Wirtschaftszweige
Lehrausbilder
Gruppe
1
2
3
Metallurgic
DM
474,-
' DM
581,-
DM
710,-
S4hwermaschinenbau +
471,-
577,-
710,-
Schwermaschinenbau
433,-
473,-
521,-
f7brige Metallindustrie
415,-
452,-
503,-
Grundstoffchemie
423,-
488,-
560,-
Bau
447,-
481,-
515,-
Stadt. Forstwirtschaft
330,-
368,-
400,-
Volkseigene Gi.ter
316,-
342,-
380,-
Gebt den Kriegstreibern die Antwort -
Schafft Friedenskomitees!
Alle der Verordnung entgegenstehenden Lohn- and
Gehaltsregelungen werden mit Wirkung vom 1. 7. 52
auf3er Kraft gesetzt. Insbesondere ist die Verordnung
fiber die Entlohnung and Pramiierung von Lehraus-
bildern, Lehrmeistern and Lehrobermeistern in volks-
eigenen and ihnen gleichgestellten Betrieben vom
31. 1.52 (Anlage A zum Mitteilungeblatt 3/52) von den
Betrieben and Dienststellen in'Grol3-Berlin nicht mehr
anzuwenden.
Die Gehalter fur die Lehrausbilder der Raw in Grof3-
Berlin sind aus der Entlohnungstabelle (Schwermaschi-
nenbau) ersichtlich, die vorstehender Verordnung als
Anlage beigegeben ist. Dabei ist folgendes zu beachten:
Die Lehrausbilder der Raw Schdneweide. and Tempel-
hof erhalten die erhohten Gehaltssdtze (Schwermaschi-
nenbau +). Die Lehrausbilder in den Raw Berlin-War-
schauer Straf3e urid Grunewald sind nach den einfachen
Gehaltssatzen (Schwermaschinenbau) zu entlohnen..
Die Entlohnung der Lehrausbilder bei den ubrigen tech-
nischen? Dienststellen innerhalb von Grof3-Berlin ist im
? 5 der Verordnung geregelt.
Die Entlohnung der Lehrmeister and Lehrobermeister
bei den Raw and technischen Dienststellen in Grof3-
Berlin erfolgt nach ? 6 der Verordnung.
Die fur die Eingruppierung der Lehrausbilder erforder-
lichen Voraussetzungen sind entsprechend der bisheri-
gen Regelung im ? 1 der Verordnung festgelegt. Sie Sind
sowohl fur die Raw wie fur die anderen technischen
Dienststellen in Grof3-Berlin maf3gebend. Die Anforde-
rungen, die an die Lehrmeister and Lehrobermeister
gestellt werden, sind aus den ?? 2 and 3 ersichtlich.
Differenzbetrage, die sich aus der bisherigen Ent-
lohnung and der Entlohnung nach vorstehender Rege-
lung ergeben, sind ab 1. 7.52 .bei den nachsten Lohn-
zahlungen auszugleichen.
(A IIIb/300/66/52 v. 24. 9. 52/31 578) gez. 1. A. Kresse
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Approved For Release 2002/08/19e: CIA-RDP83-00415RO136001700
GdR 1009
Betr.: Erste Durchfuhrungsbestimmung zur Verord-
nung zum Schutze der Arbeitskraft
Nachstehend wird die im Gesetzblatt der DDR Nr. 131
vom 20. 9. 52 (S. 870 bis 871) verkiindete Erste Durch-
fuhrungsbestimmung zur Verordnung zum Schutze der
Arbeitskraft (Mitteilungsblatt 15/51) bekanntgegeben.
Die Durchfuhrungsbestimmung, die mit ihrer Verkiin-
dung am 20. 9. 52 in Kraft getreten 1st, enthalt nahere
Bestimmungen fiber die Genehmigung vdn tiberstunden
und uber die Durchfiihrung der Mfttagspause (? 17 der
Verordnung). Sie hat folgenden Wortlaut:
Erste Durchfuhrungsbestimmung
zur Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft
Vom 15.9.52
Auf Grund des ? 50 Abs. 1 der Verordnung vom 25.10.51
zum Schutze der Arbeitskraft (GB1. S. 957) wird zur
Durchfuhrung des Kapitels V, Arbeitszeit, folgendes
bestimmt:
Genehmigung von tlberstunden
?1
(1) Die Volkswirtschaftsplane sind auf der Grundlage
der 48-Stunden-Woche berechnet. Nach ? 40 des Ge-
setzes der Arbeit vom 19. 4. 50 (GB1. S. 349) mu13 der
Produktionsablauf in jedem Betrieb so organisiert wer-
den, da13 er in der gesetzlichen Arbeitszeit bewaltigt
werden kann.
(2) Der ? 2 der Verordnung vom 20. 5. 52 uber die.Wah-
rung der Rechte der Werktatigen und fiber die Regelung
der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten (GBI.
S. 377) verpflichtet die Betriebsleitungen und Betriebs-
inhaber, alle Maf3nahmen zu treffen, damit die tagliche
oder wochentliche gesetzliche Arbeitszeit nicht Uber-
schritten wird.
? 2
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu einer
erforderlichen Uberschreitung der 48-Stunden-Woche
fur Wirtschaftszweige, deren Eigenart eine solche Ar-
beitszeitverlangerung fur einen langeren oder bestimm-
ten Zeitraum notwendig macht, kann gemaf3 ? 16 Abs. 2
der Verordnung vom 25. 10. 51 zum Schutze der Arbeits-
kraft (G+Bl. S. 957) auf Antrag des zustandigen Ministe-
riums oder Staatssekretariats von dem Ministerium fiir
Arbeit im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand der
zustandigen Gewerkschaft erfolgen. Das gleiche gilt bei
Arbeitszeitverlangerungen fur Gruppen von Betrieben
eines Wirtschaftszweiges.
? 3
(1) Soweit tYberstunden nicht durch das Ministerium fur
Arbeit oder durch die Betriebsgewerkschaftsleitung auf
Grund des ? 16 der Verordnung vom 25. 10. 51 zum
Schutze der Arbeitskraft (GBl. S. 957) zu genehmigen
sind, erfolgt die Genehmigung auf Grund des ? 40 des
Gesetzes der Arbeit vom 19. 4. 50 (GB1. S. 349) durch die
Abteilung fur Arbeit und Berufsausbildung bei den
Raten der Kreise (Arbeitsschutzinspektion).
(2) Der Antrag auf Genehmigung von Vberstunden an
die Abteilung fir Arbeit und Berufsausbildung (Arbeits-
schutzinspektion).ist schriftlich mit Angabe der GrUnde
einzureichen und be~darf:
a) bei volkseigenen Betrieben der Zustimmung der
Hauptverwaltung des zustandigen Fachministeriums
oder Staatssekretariats und des zustandigen Gebiets-
vorstandes der Gewerkschaft,
b) bei den den volkseigenen Betrieben gleic'hgestellten
Betrieben der Zustimmung der zustandigen Haupt-
verwaltung und des zustandigen Gebietsvorstandes
der Gewerkschaft,
c) bei Betrieben der brtlichen Industrie, die im Ver-
tragsverhaltnis zu volkseigenen oder iinen gleich-
gestellten Betrieben stehen, der Zustimmung der
Hauptverwaltung des zustandigen Fachministeriums
oder Staatssekretariats oder der zustandigen Haupt-
verwaltung und des zustandigen Gebietsvorstandes
,der Gewerkschaft,
d) bei alien iibrigen Betrieben der Zustimmung der zu-
standigen Abteilung beim Rat des Bezirkes (z. B. Ab-
teilung Industrie) und des zustandigen Ge'bietsvor-
standes der Gewerkschaft.
?4
Die Genehmigungen durch das Ministerium fur Arbeit
oder durch die Abteilungen fiir Arbeit und Berufsaus_
bildung (Arbeitsschutzinspektionen) sind nicht erforder-
lich, wenn tYberschreitungen der gesetzlichen Arbeits-
zeit zur Beseitigung von Notstanden gema13 ? 16 Abs. 1
Buchstaben a) bis d) der Verordnung zum Schutze der
Arbeitskraft notwendig werden. In diesen Fallen erfolgt
die Genehmigung durch die Zustimmung der Betriebs-
gewerkschaf tsleitungen.
Mfttagspause
?5
(1) Die Durc'hft hrung der Mittagspause von 45 Minuten
1st zum Schutze und zur Forderung der Gesundheit und
der Erholung der Werktatigen erforderlich. Die Be-
triebsleiter oder -inhaber sind daftir verantwortlich, dal3
die Voraussetzungen fur die Durchfi Krung dieser Mit-
tagspause geschaffen werden.
(2) Sofern die Mittagspause von 45 Minuten vorerst
wegen der bestehenden Verkehrsplane, der Regelung
der Energieversorgung oder des Fehlens betrieblicher
Voraussetzungen nicht, durchfuhrbar 1st, kann die zu-
standige Abteilung fir Arbeit und Berufsausbildung
(Arbeitsschutzinspektion) bis zum Zeitpunkt der Schaf-
fung dieser Voraussetzungen auf Antrag Ausnahmen ge-
nehmigen. Die Mittagspause mu3 jedoch so bemessen
sein, daf3 zwischen dem Beginn der Pause und der
Wiederaufnahme der Arbeit die Beschaftigten ihre
Mahlzeit ?ohne Hast einnehmen konnen; sie darf nicht
weniger als 30 Minuten betragen. Die Antrage bedurfen
der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung.
? 6
Diese DurchfUhrungsbestimmung tritt mit ihrer Ver-
k0ndung in Kraft. Entgegenstehende Anordnungen oder
Vereinbarungen treten damit auf3er Kraft.
Berlin, den 15. 9. 52
Ministerium fur Arbeit
I.V.:Malter
Staatssekretar
(A IIIb/326/85/52 v. 26. 9. 52 / 31 578) gez. !.A. Kresse
GdR 1010
Betr.: Fachbiicher fur den Eisenbahndienst
Im Fachbuchverlag Leipzig sind folgende weitere Fach-
bt Cher erschienen:
Lokomotivbetrieb Heft 3: ?Die Arbeit im Bahn-
betriebswerk" von Paul ' Kalinowski (Verdienter
Eisenbahner) zumPreise von 2,- DM
,,Streckenausbau und Fahrplan" von Prof. Dr. Pott-
hoff zurn Preise von 2,50 DM
,,Grundbegriffe aus der Mechanik der Dampfloko-
motive" von Erler/Heyde zum Preise von 1,40 DM
Diese Bucher, die .in einer verstandlichen Form geschrie-
ben Sind, sind nicht nur wertvolle Hilfsmittel fur das
Studium des iEisenbahndienstes fur unsere Nachwuchs-
krafte, auch fur die Eisenbahner in der Praxis sind sie
wertvolle Nachschlagewerke und Hilfe fur die Erweite-
rung ihres theoretischen Eisenbahnwissens.
Wir empfehlen alien Eisenbahnern, sich these wert-
vollen Fachbiicher anzuschaffen.
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP&3-00415R013600170010-1
Die Dienststellenleiter haben dafiir Sorge zu tragen,
dal3 diese Fachbiicher an der Bekanntmachungstafel
popularisiert werden.
Die Reichsbahnschillen mit Fachlehrgangen haben ihre
Anforderungen schnellstens der Schulverwaltung der
Generaldirektion Reichsbahn " vorzulegen, damit die
Fachbucher in der erforderlichen Anzahl zentral be-
schafft werden kdnnen.
(A VI c/54/52 v. 20. 9. 52/31 452) i. A. Tarruhn
GdR 1011
Betr.: Unterrichtskabinette in Betriebsberufsschulen
Bezug: Arbeitsprogramm der Deutschen Reichsbahn
fur das Jahr 1952 - 1.19
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Erftillung der
Kompendien fur die einzelnen Lehrberufe ist das Vor-
handensein von Unterrichtskabinetten. Fur diese Arbei-
ten hat der Verlag ?Volk and Wissen", Volkseigener
Verlag, Berlin, ein wertvolles Hilfsmittel geschaffen.
Unter der Bestell-Nr. 23 590 wurde das Heft 1 in der
Daftir ist einzusetzen:
,,Die Lehrlinge haben fur die Unterbringung and
Verpflegung im Lehrlingswohnheim 30 Pi'ozent ihres
monatlichen Einkommens, im Hochstfalle jedoch mo-
natlich 30 DM an den Unterhaltstrager des Wohn-
heimes zu bezahlen."
Die Anderung ist in die genannte Verfugung einzufiigen.
(A VII/21/52 v. 23. 9. 52/31 652) i. A. Tarruhn
Betr.: Unterrichtsfilme G:dR ? 1013
Allen Betriebsberufsschulen in den Reichsbahnausbesse-
rungswerken and Nebenausbildungsstellen geht in den
nachsten Tagen je ein Verzeichnis
der neuen Unterrichtsfilme fur allgemeinbildende and
berufsbildende Schulen - der neuen Hochschulfilme -
der neuen Lichtbildreihen fur allgemeinbildende and
berufsbildende Schulen
zu.
Die Ausbildungsleiter der Reichsbahnausbesserungs-
werke verteilen die Verzeichnisse an die Betriebsberufs-
schulen der zu betreuenden Nebenausbildungsstellen!
(A VIIa 19/52 v. 23. 9. 52/31 750) i. A. Tarruhn
Unsere Losung im Planjahr 1952:
Besser, schneller
and
rentabler transportieren
Reihe 13 ,Anleitungen fur die Einrichtung von Unter-
richtskabinetten" herausgebracht. Dieses Heft ist bei
allen Ausbildungsstatten sofort zu beschaffen. Es stellt
eine bedeutende Hilfe 'bei der Erfiillung des oben-
genannten Punktes aus dem Arbeitsprogramm der
Deutschen Reichsbahn dar.
(A VII/29/52 v. 22. 9. 52/31 652) i. A. Tarruhn
Betr.: Lehrlingswohnheime GdR 1012
Bezug: Vfg. 153/4663/52 vom 16. 7. 52
Die obengenannte Verftigung ist wie folgt zu andern:
Der Absatz ,Die Lehrlinge haben inn ersten Drittel
ihrer Lehrzeit 30 DM, im zweiten Drittel ihrer Lehrzeit
35 DM and im letzten Drittel ihrer Lehrzeit 40 DM als
monatlichen Kostenbeitrag an den Unterhaltstrager des
Wohnheimes zu bezahlen" entfallt.
Betr.: Broschiire GdR 1014
Die vom Staatssekretariat fur Berufsausbildung heraus-
gegebene Broschiire
,,Die planmafiige Versorgung der Volkswirtschaft mit
Arbeltskraften als Grundlage fair die Entwicklung der
Berufsausbildung in der UdSSR"
geht den Reichsbahndirektionen and Reiclsbahnaus-
besserungswerken in den nachsten Tagen zu.
Die Instrukteure fur Schulung and Berufsausbildung im
Dezernat Mir Arbeit bei den Reichsbahndirektionen v2r-
teilen die Broschtiren an die Ausbildungsbahnhofe, die
Reichsbahnausbesserungswerke an ihre zu betreuenden
Nebenausbildungsstellen.
(A VIla 13/52 v. 23. 9. 52/31 750) i. A. Tarruhn
Betr.: Bahnarztlicher Dienst Cottbus 112
Fur den zuxi Zeit erkrankten Reichsbahnarzt Dr. Jaerisch,
Lubbenau, ist der Reichsbahnvertreterarzt Dr. Bertram,
Ltibben, Friedensstralle 4, verpflichtet warden. Die
Dienststellen, die zum Bezirk des Reichsbahnarztes
Dr. Jaerisch gehoren, schicken ab, sofort die Beschaftig-
ten zUm Reichsbahnvertreterarzt Dr. Bertram. Jedem
Untersuchungsbogen ist ein Untersuchungsauftrag mit
der Nr. 145 10 beizugeben. Um eine schnelle Abfertigung
zu erzielen, bitten wir, die Beschaftigten mdglichst an
den Mittwochvormittagen zu schicken.
(A 2 - Ua v. 29, 9. 52/444)
Wirtschaftsbetriebe
GdR 1015
Betr.: Rahmen-Uberlassungsvertrag mit der Zentralver-
waltung der'HO Lebensmittel
Zwischen der Generaldirektion Reichsbahn and der
Zentralverwaltung der HO Lebensmittel ist am 31. 7. 52
ein Rahmen-Uberlassungsvertrag hinsichtlich der tYber-
lassung von Verkaufsstanden (Kioske, Laden) ge-
schlossen worden, der die beiderseitigen Rechte and
Pflichten regelt. Er stimmt inhaltlich mit dem mit der
HO Gaststatten am 30.6.52 abgeschlossenen, als An-
lage B zum Mitteilungsblatt 20/52 veroffentlichten
Rahmen-tlberlassungsvertrag iiberein. Dies : gilt, auch
fur die drei Anlagen. Es entfallen lediglich die Bestim-
mungen, die sich auf die Uberlassung von Bahnhofs-
wirtschaften beziehen. Von einem Abdruck des Rah-
men-Vberlassungsvertrages vom 31. 7. 52 wird daher
abgesehen. Die Zentralverwaltung der HO Lebensmittel
hat ihre Betriebe durch tYbersendung von Abschriften
des Rahmenvertrages mit Anlagen in Kenntriis gesetzt.
Der Abschlui3 der Einzelvertrage fur die uberlassenen
Objekte (? 10 des Rahmenvertrages) ist nunmehr be-
schleunigt durchzufiihren.
(Wb I - 13/52 v. 24. 9. 52/31 429) gez. Wisniewski
Erscheint wochentlich. Anlagen Hach Bedart. Beitrage bitte his Dienstag jeder Woche, 12 Uhr, einzenden.
(125) Gred3 Graphischer GroBbetrieb, Werk II, Berlin N 54. - 17,1 - 1052 - 8296 - Lizenz-Nr. 11/07 - P6. v, 5. 10. 50.
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Approved For Release b( 19 : CIA-RDP83-0
DeuthchenReichshahn
dtakm ubd Vk#'
den Nationalpreistr5gern' and Helden
der Arbeit, den varbildlichen Erbauern
des. Sozialismus .
ferausgeber: Deutsche Reichsbahn
Generaldirektion
Berlin W 8, V oBstraBe 33
SECREI
AUS DEM INHALT:
Seite
Dritter Jahrestag der Republik im
Zeichen des Aufbaus des Sozialis-
mus 395
Die Sammlung im Lager des Fort-
schritts ........................ 397
Unser W eg zur kollektiven Akti-
vistenarbeit ................... 397
Aufruf des Generaldirektors der
Deutschen Reichsbahn zum Beginn
des 2. Lehrabschnitts der Betriebs-
abendschulen der Gewerkschaften 398
Einsatz des ersten ,Fahrbaren
techn. Kabinetts" der Deutschen
Reichsbahn 398
Grol3e Erfolge im sozialistischen
Wettbewerb der Lok-Raw ....... 399
Was ist erforderlich zur Winter-
festmachung? 399
Personliche Stellungnahme des
Verdienten Eisenbahners Walter
Petersohn, Rbd Halle, Hauptlok-
fiihrer, zur Disziplinarordnung der
Deutschen Reichsbahn 400
Stellungnahme des Heiden der
Arbeit Karl Fritsche, Amtsvor-
stand des Rba Halle, zur Diszipli-
narordnung der Deutschen Reichs-
bahn .......................... 400
Stellungnahme des Kollegen Gun-
ther Netzold, Abt. Planung Rbd
Halle, zum Artikel ,Fahrt frei"
Nr. 39: Jeder Eisenbahner wird
ein qualifizierter Facharbeiter sein" 400
Personliche Stellungnahme des
Verdienten Eisenbahners and
Verdienten Erfinders Emil Neu-
mann, Raw Dessau, zur Frage
?Jeder Eisenbahner ein qualifi-
zierter Facharbeiter" (Art. ?Fahrt
frei" Nr. 39) .................... 400
Persbnliche Stellungnahme des
Verdienten Eisenbahners Franz
Lingner,- Raw Dessau, zur Reise
der Volkskammerdelegation nach
Bonn zur Frage der Einheit
Deutschlands 400
Verfuguhgen undBekanntmachun-
gen ........................... 401
Nr.29 Berlin, 9.Okt.1952 r811rg. III
Approved For Release 2002/08/19:: C1A-RDP83-00415R013600170010-1
25X1A
Approved For Release 2002/08/19 CIA-RDP8~3-00415R0136001700.10-1
INHALTSVERZEICHNIS
DER VERFUGU.NGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
zum Mitteilungsblatt Nr. 29 der Deutschen Reichsbahn
Zum Mitteilungsblatt Nr. 28 erschieften die Anlagen A, B und C
Seite
Dritter Jahrestag der Republik im Zeichen des Aufbaus de's Sozialismus 395
Die Sammlung im Lager des Fortschritts ..... . .... ... . ... 397
Unser Weg zur kollektiven Aktivistenarbeit .... . . . . . . . . . . . . . . . . . 397
Aufruf des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn zum Beginn des
2. Lehrabschnitts der Betriebsabendschulen der Gewerkschaften ....... 398
Einsatz des ersten,,Fahrbaren techn. Kabinetts" der Deutschen Reichsbahn 398
Grol3e Erfolge im sozialistischen Wettbewerb der Lok-Raw ............ 399
Was ist erforderlich zur Winterfestmachung? . . . . . . . . . . . . . . ..... . . 399
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners Walter Peter-
sohn, Rbd Halle, Hauptlokfiihrer, zur Disziplinarordnung der Deutschen
Reichsbahn ......................... ............... 400
Stellungnahme des Helden der Arbeit Karl Fritsche, Amtsvorstand des
Rba Halle, zur Disziplinarordnung der Deutschen Reichsbahn . . . . . . .. . . 400
Stellungnahme des Kollegen Gunther Netzold, Abt. Planung Rbd Halle,
zum Artikel ,Fahrt frei" Nr. 39: ?Jeder Eisenbahner wird ein qualifizierter
Facharbeiter sein"
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners and Verdienten
Erfinders Emil Neumann, Raw Dessau, zur Frage ?Jeder Eisenbahner in
qualifizierter Facharbeiter" (Artikel ,Fahrt frei" Nr. 39) . . .............. 400
Personliche Stellungnahme des Verdienten Eisenbahners Franz Lingner,
Raw Dessau, zur Reise der Volkskammerdelegation nach Bonn zur Frage
der Einheit Deutsehlands 400
Betrieb
Seite
Greifswald 182 Inbetriebnahme der Blockstelle Jeeser 401
Inbetriebnahme der Blockstelle See-
liibbe 401
Reiseverkehr
Berlin 382, Schalterdrucker 401
Dresden 225 Verlust einer Fahrkartenlochzange ,. 402
Halle 175 Schichtarbeiterrilckfahrkarten ...... 402
Sicherungs- and Fernmeldewesen
GdR 997 Unterhaltung der Sicherungsanlagen 402
Gruppe Fahrzeuge
GdR 998 Versorgung der Baustellen mit elek-
trischem Strom ................... 403
Hauptbuchhaltung
GdR 999 Bezahlung von tiberstunden in Rbd,
Rb-Amtern and nachgeordneten Ver-
waltungen and Biiros ........... . .
1000 Aktivierung von ?Gebiihren fur Vor-
projektierungsarbeiten 1952 . . . . . . . .
1001 Frachtkosten fur Investitionsmaterial
Planung
Berlin 383 Fiihrung and Kontrolle der Bautage-
403
404
bticher ........................... 404
Finanzen
GdR 1002 Erganzende Anordnungen der GdR
zur Verordnung fiber die Be- and
Entladung von Eisembahnguterwagen
vom 20.6.52 ....................... 404
Organisation.
GdR 1003 Anweisung fiber die Einfiihrung ein-
heitlicher Vordrucke bei der Ertei-
lung von Dienstauftragen gemal3 An-
ordnung des Ministeriums des Innern
Vom 4.2.52 ....................... 404
Seite
GdR 1004 t7bernahme von Hypotheken durch
die DIB .......................... 404
1005 Tragen der Uniform ............... 404
Berlin 384 Namensanderung des ehemaligen
Bahnbetriebswagenwerkes Berlin-
Potsdamer Gbf 405
Halle 176 Anderung einer Agenturbezeichnung 405
1007
Berlin 385
Erfurt 141 Verlust
Greifswald 184
Halle 177
178
Kader
von Dienstausweisen .... 405/406
Arbeit
GdR 1008 Verordnung fiber die Entlohnung and
Pramiierung von Lehrausbildern,
Lehrmeistern and Lehrobermeistern
in volkseigenen and ihnen gleichge-
stellten Betrieben 406
1009 Erste Durchfuhrungsbestimmung zur
Verordnung zum Schutze der Arbeits-
kraft ............................. 409
1010 Fachbilcher fur den Eisenbahndienst 409
1011 Unterrichtskabinette in Betriebsbe-
rufsschulen 410
1012 Lehrlingswohnheime .. , . . . . . . . . 410
1013 Unterrichtsfilme .................. 410
1014 Broschilre 410
Cottbus 112 Bahnarztlicher Dienst ............. 410
Wirtschaftsbetriebe !k
GdR 1015 Rahmen-tYberlassungsvertrag mit der
Zentralverwaltung der HO Lebens-
mittel 410
Wer hat? Wer braucht? 3. Umschlagseite
Jahrbuch des deutschen Eisenbahners
1953 3. Umschlagseite
Hinweise 3. Umschlagseite
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1
Appirovec4 For Release 2062/08T19: CIA-RDP83-0U415R0i36001700
2 Kreiselpumpen, Forder,leistung 1200 1/min, Forderhohe 40 min = 1480
1 Pumpe mit Drehstrornni`olot 220 Volt, 17 kW
Jahrbuch des deutschen Eisenbahncrs 1953
Herausgegeben von der Lehrmittelstelle der Deutschen
Reichsbahn. Etwa 220 Seiten - DIN B 6 - Handbuch-
format - Preis etwa 2,- DM.
Aus dem Inhalt:
Ehrentafel der ausgezeichneten Eisenbahner - Neue
Arbeitsmethoden im Betriebsdienst and im Verkehrs-
dienst - im Betriebsmaschinendienst - im Werkstat-
tendienst -. im bautechnischen Dienst - im Siche-
rungs-, Fernmelde- and Elektrowesen Kultur and
Soziales - Schulungswesen - Wisscnswertes fiber die
Eisenbahn.
Dieses Jahrbuch wird kein Kalender in ublicher Form
sein, sondern ein ausgesprochenes Fachbuch, das in
Starkstrommeisterei
Bahnkraftwerk Leipzig-Connewitz
Basa Leipzig 52 47
Einzelbeitragen namhafter Reichsbahnektivisten and
-fachleute aktuell.e Fragen des Eisenbahnwesens be-
handelt. Sie bringen die gemachten Erfahrungen and
Arbeitsmethoden ihres Fachgebietes zu Papier and
geben wertvolle praktische Hinweise zur Leistungs-
steigerung.
Gerade dadurch, da3 hier die letzten Erfahrungen auf
den yerschiedenen Arbeitsgebieten der Deutschen
Reichsbahn berucksichtigt werden, wird dieses Jahrbuch
jedem Eisenbahner vielseitige Anregungen fur seine
Berufsaufgaben vermitteln.
Vorbestellungen auf dieses Jahrbuch der Deutschen
Reichsbahn nehmen der Fachbuchverlag G. m. b. H. in
Leipzig W 31, Karl-Heine-Stral3e 16, and alle einschlagi-
gen Fachbuchhandlungen entgegen.
ciKwaTism
Leipzig
Gesetzblatf Nr. 133:
Bekanntmachung der Arbeitsschutzbestimmung 631 -
Herstellen von Leitungsgraben and Verlegen von Lei-
tungen in die Erde.
Betr.: Fachbilcher
Im Fachbuchverlag, Leipzig W 31, Karl-Heine-Str. 0,
sind innerhalb der Fachbuchreihe der DR folgende
Fachbi Cher erschienen:
a) Erler/Heyde: ,Grundbegriffe aus der Mechanik der
Dampflokomotive",
b) Potthoff: ,Streckenausbau and Fahrplan",
c) Kalinowski: ,Lokomotiv-Bet rieb - Heft 3 -, Die
Arbeit im Bahnbetriebswerk".
Der Preis der Bucher betragt:
zu a): 1,40 DM bei 43Seiten Umfang mit 23Abbildun-
gen, Format DIN A 5, kartoniert;
zu b): 2,50 DM bei 63 Seiten Umfang mit 34 Abbildun-
gen, Format DIN A 5, kartoniert;
zu c): 2,- DM bei 87 Seiten U;nfang mit 13 Abbildun-
gen and sieben Tabellen, Format DIN A 5, kartoniert.
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R013600170010-1
Approved; For Release 2002/08/19
Kenntnis genommen
Name
I'"iq*RDP63-004158013600170$10-1
Tag der
Weitergabe
,*:S --N
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO13600170010-1