GDR IMPORTS OF DEEP-WELL DRILLING EQUIPMENT FROM HUNGARY
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Collection:
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST):
CIA-RDP83-00415R014000120009-3
Release Decision:
RIPPUB
Original Classification:
S
Document Page Count:
35
Document Creation Date:
December 14, 2016
Document Release Date:
February 5, 2002
Sequence Number:
9
Case Number:
Publication Date:
February 10, 1953
Content Type:
REPORT
File:
Attachment | Size |
---|---|
![]() | 1.93 MB |
Body:
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R014000120009-3
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of it
/'F`oreign language document or microfilm
SEC thT/CONTROL - US OFFICIALS ONLY
SECRET/CONTROL - US OFFICIALS ONLY
SECURITY INFORMATION
German Democratic Republic/Hungary FDD Abstract
r~Ui1'Mrntl'"
GDR IMPORTS OF DEEP-WELL DRILLING IIM~I FROM HUNGARY Q32 pp; German; re-
This photostated document contains the f ollowing:
A+ d submitted by the Foreign Trade
25X1A
25X1X
1. A cost estimate, a e
Enterprise of the Hungarian Heavy Industry, NIK, Dorottya Utca 6, Budapest V,
to DIAL-Maschinen (Intra-German and Foreign Trade Agency for Machines), Berlin W 8,
Mohrenstrasse 61. NIK offered Madrill-type 100,300, and 500 meter deep-well
drilling equipment; prices fob Hungarian border; manner of payment: irrevocable
letter credit; delivery: third quarter 1952.
The following information was attached to the cost estimate:
a) General terms for conducting business
b) Detailed specifications for the 100, 300Cand 500 meter deep-well drilling
equipment.
c) Price lists for the 100, 300, and 500 meter deep-well drilling equip1nt
by25X1 A
2. A confidential file memorandum, which was repared
this is 2 5X1A
the Main Department for Plan Execution
a unit of the State Geological Commission, Berlin7. The memorandum re ers to a
meeting held at the offices of DIA Maschinen concerning imports from Hungary.
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between
3. A photostat of a typewritten copy of a contract, dated
DIA Maschinen and NIK. The contract was concluded within the framework of the
1952 trade agreement between the GDR and Hungary.
Under this contract NIK sold 11 deep-well drilling units to DIA Maschinen, fob
Hungarian-Czechoslovak border (cost of freight, packing, and all other expenses
included, insurance paid to the final GDR consignee.
Total amount of omontract: 860,301 rubles; delivery: August-December 19522
Bad Schandau; consignee: VEB Ausruestung (People-Owned Equipment
border crossing:
Enterprise), Nordhausen, Lenin-Allee 44/45. 25X1A
Provisions for payment, arbitration, etc. are included.
is available from CIA Library, 2~
10 February 1953
Rettrnj} i~ i 4-9
Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R014000120009-3
FORM NO.
MAY 1949
\ 1 1.L4~.? , ,. , fi 4
COUNTRY
51.61
Approved For Release 2002/08/19 :bP83-00415R 1400+Q,120009-
CLASSIFICATION SECURITY INFORMATION
CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY REPORT NO.
INFORMATION REPORT CD NO.
East Germany
SUBJECT East German Import of Deep Drilling Equipment NO. OF PAGES 1
' From Hungary
PLACE
ACQUIRED
ACQUIRED
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DATE DISTR. 26 January 1953
NO. OF ENCLS. 9 (32 photostats)
(LISTED BELOW)
SUPPLEMENT TO
REPORT NO.
25X1X
The attached reports are sent for your retention. They concern a contract for
the.purchase of Madrill-type core drilling equipment from Hungary for prospecting
operations in East Germany.
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?TAT?
ARMY
Annex 1 - Cost estimate dated I prepared by the NIK, Dorottya -
ut. 6, Budapest and deals with core drilling equipment of the Madrill
100-meter, 300-meter and 500-meter types.
Annexes 2,3,4 - Give specifications and technical data,.
Annexes 5,6,7 - Pbice lists for this equipment.
Annex 8 - Confidential file note prepared by Hauptabteilung (HA) Plan-
durchfitehrung of the State Geological Commission, Berlin. and
refers to a meeting held at DIA-Maschinen on concerning
imports from Hungary.
Annex 9 - Copy of a contract dated I I concluded between DIA--Maschinex
Berlin and NIK concerning deliveries of the drilling equipment.
The consignee is VEB Ausruestung, Nordhausen, Lenin-Allee 44/45.
R AVY
AIR
CLASSIFICATION
BIiT-RIOIJTIQN
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25X1A Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO14000120009-3
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Approved For Release 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415R0i 0,0120009-
AUSSENHANDELSUNTERNEHMEN
DER UNGARISCHEN SCHWERINDUSTRIE ,NIKM
Deutscher lnnen- and Aussenhandel Maschinen
Berlin, W.E.
lAohrenstrasse 61.
D.D.R.
a
Liste : A/52
hxport ont. 1-232-5o1
dene3. Verinene KOSTENANSCHLAG
no. 456-275
I3etrifft : Ma-rill. 100, 300 and 500 m kernbohranlagen.
franco ungarische Grenze
Zahlungsbedingungen: durch ein zu unseren Gunsten bei der Ungarischen National-
bank, Budapest, zu eroffnendes unwiderrufliches Akkreditiv,
fallig gegen Frachtbriefdupl.ikat. Zehlung: in DDR-ungari-
schen gebundenen Zahlungsverkehr. Die mit den Akkreditiv
Lieferfrist: verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
III. Quart al 1952.
Haftzeit:
Mit unsorem Angebot bleiben wir bi s
Preis der Verpackung:'
inbegriffen
Zahl der Einlagebllitter:
3 Spezifikation
3 Preislisten
.pr4y1q 1ED05 lease 2002/08/19 : CIA-RDP83-00415RO14000120009-3
115. YT. e~ - 1950. k. 10oft
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Allgemeine Geschaftsbedingungen.
Bei Abschluss and Abwiokelung unserer Geschafte Bind - mit Ausnahme der davon abweichenden schriftliohen
Bestimmungen - die naohfolggenden allgemeinen Geschaftsbedingungen massgobend :
1. Angebot and Gesohgttsabeohluss. Unsere Angeboto warden freibleibend abeegeben :
Des Gesohaft wird ale abgesohloseen betrachtet, sobald wir die Beetellung mit unserer firmemnassigen Unter-
schrift sohriftlich bestatigt haben.
Sollten' wir die Bestellutig nur mit Anderungen annehmen, so wird das Geschaft ale abgeschlossen betnwhtet,
wenn der Besteller' nach Erhalt unserer Verstandigung gegen die neuen Bedingungen binnen einer, zur Beantwortung
outer normalen Verhaltnissen erforderlichen Frist, echriftlich keinen Einspruch erhebt.
Streiohung der angenommenen Bestellung, sowie jedwede nachtragliche Abanderung der Geschaftsbedingungen
sind nur dann gilltigg, wenn wir dieselben mit unserer firmenmaasigen Unterschrift schriftlich bestatigt haben.
2. Ertilllungeort. Ale Erfullungsort fur unsere Leistungen gilt das Herstellungswerk, beziehungsweise das Lager,
we eich die fertige Ware befindet.
die MMontageotelleSoUten
our fur rdieoMont gearboiten alatErfullungsort rund ca n.d fur die Lieferung dernWarennselbst die Best m1.
mungen des vorhergehenden Absatzes maesgebend.
3. Prelee. Unsere Preise verstehen sich ab im vorhergehenden Punkte 2. bestimmten Orte, ohne irgendwelche
Abziige, netto ,effektiv" in der vereinbarten Wahrung.
Wir behalten one des Reoht auf nachtragliche Preisveranderung vor, es sei denn, daas der durch uns ange-
gebene Preis ausdruoklich ale Fixpreis bezeichnet wird.
Falls die Zahlung in der vereinbarten Wahrung ,effektiv" zufolge Hindernisse welcher Art irnmer nicht vor
sioh gehen kann and dieselbe demzufolge mit unserer Zustimmung in einor anderen Wahrung erfolgt, hat uns der Besteller
fur einen uns hiedurch eventuell erwachsenen Schaden aufzukommen.
Die Kosten der Verpackung, sowie die mit der Befdrderung der Ware von der Lagerungsstelle an den Bostim-
mungsort verbundenen samtlichen Transportepesen jedweder Art, sowie die Montagespesen werden stots separat in An-
reohnung gebracht and zwar selbet in dem Falle, wenn der Bostimmungsort gleichzeitig ale Erfullungsort gilt. Verpackunge-
material wird durch uns nicht zuriickgenommen.
Die mit dem Geechafte verbundenen and durch uns tateiLchlioh zu erlegenden dffentlichen Abgaben, welcher
Art fanner - die etwaigen Kosten der Aus-, Durch- and Einfuhrbewilligungen inbegriffon - warden durch uns in jedern
Falle besondere bereohnet. Far Mehrkosten, die durch die vom Besteller mitgeteilten irrtiimlichen Angaben, oder duroh
ihn gewtinsohte and unsererseits zugestandene nachtragliche Abanderungen, sowie ohne unser Vorschulden durch unvor-
hergesehene \erhaltnisse verursacht werden, hat der Besteller stets bosonders aufzukommen.
Wird des Gewioht der Ware durch uns angegebon, so diont dies nur zur allgemeinen Orientierung. Eine Preis-
anderung zufolge Abweichung von den angegebenen Gewichten bedingt eine schriftliche Vereinbarung ; dutch sine + 10%
nicht iibereteigende Abweichung wird der Preis such in diesem Falle nicht beruhrt.
4. Zahlungsbedingungen. Die Halfte des Kaufpreises ist bei Geschaftsabschluss (s. Punkt 1.), die zweite Halfte
bei Anzeige der Versandbereitsohaft vor Versand zu bezahlen. Kosten, welche ihrer Natur gemass eret nach Anzeigs der
Versandbereitschaft festgestellt warden kdnnen, wind bei der Fakturierung besonders zu begleichen.
Umfaset eine Beetellung mehrere Poston, odor eine Mehrzahl gleichgearteter Gegenstande, so haben wir des
Reoht Teilreohnungen vorzulegen and die Begleichung derselben schon vor der Abwickelung der Gesamtbostellung zu fordern.
Unsere Forderungen, welohe aus Nachlieferungen stammen, sind bei Erhalt der betreffenden Faktura fallig.
Die dutch one angegebene Zahlatelle kann unsererseits auch nachtraglich abgeandert warden. Ale Zahlungstag
grlt der Tag, an welch +m unsere Forderung bei der angegebenen Zahlstelle tatsachlich eingegangon ist and wir dari ber
frei verfiigen kdnnen.
Sollte der Besteller die vereinbarten Zahlungebedingungen nicht einhalten, so sind wir berechtigt, entvreder f "
ErfUllung zu verlangen, odor die Ware zu verkaufen and in beiden Fallen don Ersatz des aus darn Verzug entstandenon
Schadens zu fordern, odor vom Geschafte zuriickzutreten ; es eteht uns frei ureter diesen Modalitaten nach unserom Beheben
selbst darn frei zu wahlen, wenn die Ware bereits ubergeben worden ist. Die auch ohne Beweis des Schadens zu entrichtenden
Verzugszinsen i beraohreiten um 2% die jeweilige Diskontrate der Ungariechon Nationalbank.
Wird zwecks Begleichung des Kaufpreises die Erdffnung einer Akkreditivea ausbedungen, so muss dasselbe
unwiderruflich, ubertragbar, teilbar and verlangerbar sein and zu unseren Guneten bei der Pester Ungariechen Kommerzial-
bank in Budapest zu den dutch uns fallweise anzugebenden Bedingungen eroffnot warden.
b. Stundung des Hautprelees. Wird der Kaufpreie gostundet, so bleibt die dutch uns golieferte Ware his zum
vollstlhndigen Eingang der dent Besteller obliegenden Leistungen miser Eigentum and kann dieselhe ohne unsere schrift-
liche Zustimmung weder veraussert, nosh in den Besitz dritter Personen ubergeben warden and darf denselben an diesen ?
kein wie immer geartetee Reo]it gewahrt warden.
Sollte the unser Eigentum bildende Ware dutch die Glaubiger des Bestollers gepfandet warden, so muss uns
rechtzeitig Gelegenheit gegeben warden, (lie Ausscheidungeklage, odor irgond ein anderes Verfalrren --- dem im Lande doe
Befindungsortee der Ware geltenden Rechte gemass - einleiton zu konnen ; zur Abwickehmg einer solchon Verfahrens
Bind wir jedooh nicht verpflichtet and far die damit verbundenen Kosten hat der Besteller aufzukommen.
Sollte der Besteller die rechtzeitige Bezahlung irgend einer Kaufpreisrato and der ausbedungenen 'Linen ver- r
saumen oder wird die, Geggenstand des gegenwartigen Geschaftes bildende Ware dutch die Glitubiger des Bestellors gepfandet,
so wind unsere geaam to Forderung unverziiglioh and auf einmal fallig. Dassolho gilt auch dann, wenn rich die Vermogens-
lage des Sohuldnere wahrend der Stundungeppeeriode verschlechtert, odor wir nach Abschluss des Gesehaftes irgendwelch -
nachteilige Information fiber ihn erhalten sollten. NV- 2
S
Der Besteller hat die vereinbarte Zahlungefrist auch dann einzuhalten, wenn wir unserer Gowahrleist flich r5
(a. Punkt 10.) nooh nicht nachgekommen sind and verzichtet auf Zurilel ialtung - aus welchem Grunde imrnegsp von
falbgen Zahlungen.-Er kann unsere Forderung gegen seine Gegenforderung nut darn aufrochnen, wenn wir dazu sehriftlich
zugestimmt haben.
Sollte Versand, Weiterbefdrderung, Montage, Inbetriebsetzung odor lUbergabo der Ware ohne unser Verschulden
verhindert werden, so werden die Zahlungen ebenso fallig, ale ob die obigen Geschehnisse zu den vereinbarten Zeitpunkten
erfolgt waren.
Bei Stundung des Kaufpreisee oder? Zahlungsverzug des Bestellers warden Zinsen in Hohe von 2% fiber dent
eweiligen Diekonteatz der Ungariechen Nationalbank in Anrechnung gebracht, ohne dass es im Falle einee Vorzugs einer
Inverzugssetzung bedarf.
Die Annabme von Wechseln and Cheques erfolgt nut vorbehaltlich des tatsaohlichen Einganges ihrer Betrage ;
die Kosten der Diskontierung mid der Einziehung tragt der Besteller. Der Besteller jet zur Barzahlung verpflichtet, wenn
fir die Weoheel bezw. Prolongationsweohsel bei Falli keit des Termins fur (lie Wechselubergabe nicht einsendet.
6. Versand. Sollten wir die Lieferung / ei Beetimmungeort Ghornehrnen, so Bind wir nut zur Tragirng der zur
,it der Beetellung gOltigen Fracht-, Zolltarifsatze uew. verpflichtet. Die sich aus einer nach der Bestellung erfolgten
idhung derselben ergebende Different geht zu Lasten des Bestellers.
Die Weiterbeforderung von der Eisenbahn- oder Schiffsbestiminungsstation an Ort and Stolle hat der Besteller
'igene Kosten zu besorgen.
Den gegen den Frachtfulrer bestehonden Anspruoh zum Ersatz der, withrend des Transportee etwa entatehenden
ve, hat der Beeteller ihm vor t%ernahme der Ware anzumelden and geltend zu machen. Sollte der Besteller die
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vorsohriftemSseige Geltendmaehung der ihm zustehenden Rechte gegen den. Fraohtfdhrer verehumen, so hat or die Folgeq
diesee Vers&l,mni ses zu tragen.
Bekommen wir bezuglieh der Streoke and sonstiger Details des Transporter reohtzit~'g keine sohrif'tliohe
Weisungen, so steht uns des Reoht zu - ohne Beeintrachtigung unserer sonst~'gen Rechte - die Ware naoh unseremn
beaten Ermessen zu deklarieren and zu instrhdieren and kbnnen wir in diesem Falle sus dem Grande, class durch uns nioht
die kiirzeete Streoke and die billigate Verfrachtung gewtihlt and die volle Ausntitzung des Ladegewiohtes nioht erreioht
wurde, nioht zur Verantwortung gezogen warden. Falls es slob ale notwend erweist, betraohten wir uns enter ausser.
ordentlichen Verhl ltniesen, seitens des Bestellers such von seinen friiheren Weisungen abweiohend ermacht' , nebst mli.
licher Wahrung seiner Interessen, jedoch ohno jedwede Verpflichtung unsererseits, zu enteoheiden, ob die Ware abgelie-
fort and im bejahenden Palle welche Transportweise pewahlt warden 'coll.
Die Vereinbarung einer Lieferung ?FOB` sines See- odor eines Flusshafens setzt seitens des Bestellers reoht-
zeitige Versandverfugung and Bereitstellung des erforderlichen Schiffraumes, bei offener, unbehinderter Sohiffahrt voraus.
Wird von dem Beeteller die Versandverfugung nicht rechtzeitig erteilt, so Bind wir bereohtigt, die Ware nach Ankunft
im Hafen auf Rechnung and Gefahr des Knufers auf Kai zu entladen, woduroh die Verpfliohtung zur ?FOB"-Lieferung
ale erfull.t gilt. Machen wir von dem Reohte der Entladung auf Kai keinen Gebrauoh, so hat der Kaufer alle, duroh die
verspiltete Bereitetellung des Sohiffraumee entstehenden Kosten, wie Wagenstandgeld, $berliegegeld, Fuhrkoeten,
kosten new. zu tragen. -
Jet der Abtraneport der Ware dauernd, odor ubergangeweise unmOglich, so haben wir des Reoht, dieselbe auf
Gefahr des Kl;ufere enter Vorbehslt d
Ei
f
d
er
n
or
erung des t bliohen Lagergeld Wkdf Gfh
ee unors oor auear and Rechnung
des KAufers an einem dritten Orte einzulagern.
Mangels entgegenstehender sohriftliohen Weisung des Bestellers, versiohern wir die Ware gegen Transport
seh8den, auf seine Kosten bei einer erstklassigen inll%ndischen Versieherungeanstalt.
7. Gtetabreallbergang. Mit dem Augenblioke, in welohem die Ware im Punkt 2. bezeiohnete Legerungestelle
verlSsst, geht die volle Gefahr fur deren Besohgdigung, Zugrundegehen odor Abhandekommen auf den Bespeller fiber,
and zwar such darn wenn der Bestimmungsort gleichzeitig such ale Erfullungsort gilt, weitera wenn wir such die Montage
3bernoinmen haben, odor wonn der Transport ureter Leitung eines unserer Angestellten erfolgt.
GerAt der Besteller in Abnahmeverzug, so wind die Gefahr duroh ihn sohon vom Augenblioke des Eintrittes
deeselben getragen.
Wird die Ablieferung versandbereiter Waren auf Wunsch des Bestellers verzOgert, odor erleidet der Versapd
sue Griinden, die wir nicht zu vertreten haben, eine Verzagerung, odor wind dieselbe sus solohen Griinden unmOglioh,
so geht die Gefahr vom Tage der Fertigstellung der Ware auf den Besteller fiber.
Nach Vertragsabeohluss tragt die Gefahr der Vernichtung, des Abhandenkommens, oder der Beeohlidigung
arch Kriegsereignisse der Besteller.
'-o------,--?e -? ? ....v uu .aoaowuuuwti?Ke Una Degumt,
wenn die Vereinbarungg bezi glich samtlicher Punkte des
derlichen endgiiltigen Geeohiiftea zuatandegekommen ist, wit slle zur Ausfiihrung erfor-
An aben, Bowie 50% des Kaufpreisee, die ausbedungenen Sioherstellungen (Wechsel, Pfandbeetell
urkunden, new.) erhalten haben, wai ungs
ters falls zur Ausfuhrung der Bestellung behSrdliche Bewiw erforderli oh let, dieeelbe
uns durch den Besteller zur Verfiigung gestellt wurde and schlieeslioh wean wit im Beeitze einer tteilung des Bestellers
rind, wonach die eventuell notige Einfuhrbewilligung vorliegt, bezw. der Besteeer eioh damit einveretanden.erklart, d.ase
die Ware naoh erfolgter Fertipstellung auf seine Gefahr unverziiglich zur Abliefer gebraoht warden kann.
Die Lieferfrist ward - mangels gegenteiliger Vereinbarung -- ohne jedwede Verpfliohtung uneererseits 3iber.
nommen, so, days der Besteller wegen Nichteinhaltung derselben aus welohem Grande immer, 'keinen Anspruoh auf Ersatz
des Schadens odor des entgangenen Gewinns gegen uns erheben kann.
Mit einern Anepruch auf Ersatz des Schadens and des entgangenen Gewinns kann der Besteller eelbst darn
nicht auftreten, worn wir zwar fur die Einhaltung der Lieferfrist ausdrackliohe Haftung i bernommen haben, jedoch
zufolohne unser Verschulden aufgetretener Hindernisse (z. B. Betriebestdrung, Arbeitseinstellung, Mangel an Material and Arbeitekraf,
Mobilisierung, Krieg, usw.) dieselbe zu uberschreiten ezwun en waxen. Diese Beetimm ela
gg ring g ngt selbst,
darn zur Anwendung, wenn die obencrwil`hnten Umetrinde nicht zum egriffakraise der force majeure geh~5ren odor nioht
im Zusammenhang mit unserer Geschaftsfuhrung, sondern mit der unserer Lieferanten, bezw. Subunteraehmer entetehen.
Wegen Uberschreitung der Lieferfrist kann der Beeteller vom Gesohkft in jedem Fails and dsnn ruoktreten,
wenn wir erkl&ren, dass die Erfullung des Geschiftes unsererseits unmbgIich geworden iet.
Gelangt der Besteller in Zahlungsverzug, so steht uns das Rocht zu, die Lieferzeit dementspreohend zu :vex-.
langern, wobei Ansere eonstigen Rechte unberuhrt bleiben.
Eine Vertraggsseetrafe fir verspatete Lieferung kann nur darn gefordert warden, wenn these ausdriioklioh and
sehriftlich vereinbart worden fat and feetgestellt werden kann, class wir fiir den Verzug verantwortlioh Bind rind der Beeteller
beweisen kann, dass ihm daraus ein Schaden erwachsen iet. Derjenige Toil des duroh den Beeteller erwiesenon Sohadens,
welcher den Betrag der Vertragastrafe etwa t bersteigt, ist durch uns nioht zu ersetzen.
9. Qualitative Vbernahme. Wenn der Besteller die mit besonderen technisoben Bedingungen beetellte, odor
lbesondere technische Prufung erheischende Ware zu prufen wunsoht, so ist or verpflichtet, these seine Absicht bei der
Bestellung schriftlich bekannt zu geben. In diosem Falls wird der Besteller von der Abnahmebereitsohaft der Ware ver-
stAndigt and fat or verpflichtet persOnlich odor durch seinen Beauftragten binnen 14 Tagen nach Erhalt der Verstundigung
zweoke Durohfuhrung der Prufung and der Abnahme der Ware an der bezeichneten Stolle zu ersoheinen. Sollte der Besteller
these Frist nicht einhalten, so sand wir berechtigt die Ware ale tibernommen zu betrachten.
Die qualitative Prufung and die Abnahme erfolgen im Herstellungswerk. Auf Grund von durch den Besteller
eventuell anderew
b
tati
o
e
gten Qualitatspriifungo k ki Vflihth
nann unseneorpcung erwaceen.
10. Glewlihrlelstung. Insoferne wir Gewahrleistungepflicht u.bernommen haben, beeohrankt Bich unsere Haftung
auf Folgendes :
Samtliche Bestandteile der bestellten Ware, welche innerhalb eines Jahres (bei Tag- and Naohtbetrieb, Bowie
bei Fahrzeugniotorgn innerhalb 8 Monaten) vom Beginn der Gewahrleistungzfrist gerechnet nachweisbar zufolge unrichtiger
Konstruktion
unente
rechender Ausfub
d
h
,
p
rung o
or sc
lechten Materials schadhaftdbhbdid bi
oor unraucar geworen wn,rngen
wit - nach unserer Wahl - entweder auf unsere Kosten je sher, ab Herstellungswerk in brauchbaren Zustand odor
ersetzon wir sie ebenso unentgeltlich durch neue Bestandteile. Ala Tag and Nachtbetrieb gilt ein Betrieb, bei welohem die
Maschinen, wenn much nur zeitweise, auch zwischen 18 Uhr and 8 Uhr arbeiten.
Wir haften fur mangelhaftes Material nur insofern, ale wir bei faohmunnischer Prufung den Mangel erkennen
hatten knnnen
Falls wir Montage nicht ubern?hmen, vom ~Zeitpunkte Vder Mitteilungf der Versandbereitschaft ; im Falle wir
Montage iibernehmen, jedoch die Ablieferung der Ware nach Fertigetellung ohne unser Verschulden unverzdglich nioht
erfolgt, odor wenn ohne unsex Verschuld
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eiten nach Ankft d W d Btir
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nioht unverzuglich begonnen warden kann
odor wenn dieselben
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der Mitteilung der Versandbereiteehaft ; falls wir Montage ilbernehmen - and keiner der in dem vorhergehenden SAtze
erw8hnten TTmsta?den ., .re .. ...._. m_ __ '__ r-. _ -,_ . _ . . . -
Aus dem oben Angefuhrten ergibt es sich selbetredend, class sick unsere Gewahrleistungspflicht enter Anderen
auch Allf die fnl
e den F ll.. ..:..1.4 .._..~___,_. _
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Auf natUrliche Abnutzung, auf Ersatz odor Instandsetzung von Dichtungen, WArmeisolierungen odor dem
Feuer ausgeeetztct Teilen (
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zw Roatplatten oder fft M bi Kl)if Ml
..,.euereseauerungeeesen waters auAnge,
welche nioht zu' Age unserer Fabrikation, odor Montage, sondern ale Folge von Handlungen des Beetellers, oder dritter
Approved For Release 2002/08/19 :S ( -00415R014000120009-3
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Personen (z. B. unrichtige Behandlung,' Beniitzung ungeeigneten Betrie smaterials , die angegebene Leietungsfahigkeit fiber-
sohreitende Belastung, unentspreehende Flaeierung usw.) Naturverhaltnisse oder Naturersoheinungen (z. B. ungeeignete
Bodenverhaltnisse, spezielle ehemische' Wirkung, Hochwasser, Erdbeben usw.) entstanden rind.
Sollte der Besteller oder eine Behdrde anstatt des iibliohen Materials die Anwendung eines anderen vor-
schreiben, so ubernehmen wir fur die hieraus entstehenden Folgen keino Verantwortung.
Fur Reperatur and Umarbeitung ubernehmen wir keine Gewahrleistung.
Fur die Qualititt von Materialien, die wir zwocks Bearbeitung, Reparatur oder Umarbeitung ubernommen
haben, ubernehmen wir keine wie immer geartote Hafting and ist der Gegenwert der durch uns geleisteten Arbeit in
jedem Falle zu ersetzen. -
Arbeiten, die Bich aus unserer Gewahrleistungspflicht erggeben, warden im Herstellungswerk vollzogon. rber-
nehmen wir die Ausfuhrung solcher Arbeiten ausserbalb des Herstellungewerkes, so hat der Bestoller uns Hilfsarboiter
and Tagldhner, sowie geeignete Einrichtungen, Geruste, Betriebs- and Kleinmaterial unontgeltlioh zur Verfiigung zu stollen,
unsere Monteure kostenlos zu unterbringen and zu verpflegen, weiters die mit der Erfullung der Gewtthrleistungepflicht
verbundenen Reieespesen zu zahlen.
Wir rind unserer Gewahrleistungspflicht enthoben, wenn der Besteller die wahrgenommenen Fehler nioht unver.
zoglich zu unseror Kenntnis bringt, uns in der Beseitigung des Fellers vorhindert, odor Reparaturen ohne unsere vorherige
Zustimmung selbst durohfuhrt, oder durch Dritte durchfiihren lasst. Wir tragen die Sposen solcher Arbeiten auf keinen Fall.
Der Besteller list zur DurchfUhrung der unsererseits fur ndtig eraehteten Umanderungen and Ersatzlioferungen
uns Zeit and Golegenheit zu bieten. Verweigort or dies, so sind wir unserer Haftpflicht enthoben.
Wir verpflichten uns die fur die von uns gelieferten Fremdorzeugnisse seitens unseres Lieforanten ubornommene
Gewahrleistung in vollem Umfange auf den Besteller zu ubertragen, sine weitere Verpfliehtung ubernehmen wir fur those
jedoch nicht.
Kosten, welche etwa zuffolge unbogriindeter Beinangelung des Bestellers erwachsen, hat der Besteller zu orsetzen.
Wir haben unsere Gewahrleistungapflicht nur dann 2u orfi llen, wenn der -Bosteller die bedungenen Zahlunge.
verpflichtungen erfiillte.
Fine iffier vorstehende Verpflichtungen hinausgehende Gewahrloistungspflicht ubernehmen wir nicht, bieten
wader Ersatz fur mittelbaren odor unmittelbaren Sehaden, noch fia, entgangenen Gewinn.
Der Bestollor kann in Fallen von Qualitatsmangeln ?nur die im gogenwartigen Punkte bestimmten Rechte
geltend niachen ein Anspruoh, auf Minderung des Kaufpreises it ausgeschlosson, Riiektritt vom Geschafte ist nur dann
rnOglioh, wonri wir erklaren, nicht imstande zu sein irgend einon wesontlichen Mangel zu beseitigen, oder die Ware dutch
eine andero zu ersetzen.
11. Muster. Fur die Beschadigung and Vernichtung dei- airs . eventuoll uns zur Verfiigung gestellten Must
oder der zur Erzeugung der Ware erforderlichon Workzeuge usw. ubernehmen wir keine Verantwortung.
Nach Fertigetellung der bestellten Ware hat der Bosteller die Muster binnen 30 Tagen abholen zu lassen ; im
entgegengosetzten Falls rind wir bereohtigt, dieselben zum Tagespreise zu verkaufen, oder als unser Eigentum zu behalten,
12. Verbot der Lieferung ausserhalb des Bestimmungelandes. Die Ware ist zur Einfuhr and zur Benutzung in
deinjenigen Lande bestimrnt, das in der -Auftragsbestatigguunng angegeben ist. Dieselbo darf auf koinen Fall wader direkt, nosh
indixekt dutch den Besteller, bezw. dessen Reohtanachfolgor nach einem anderen Bestimmungsort innerhalb von drei
Jahren, von der $bergabe an gerechnet, ausgefuhrt werden. Bei einor Zuwiderhandlung - sollte these - dutch won immer
erfolgen - hat unser Besteller eine Vertragsstrafe in Hdhe der Halfte des Kaufpreises binnen 8 Tagen von unserer ersten
Aufforderung gerechnet, in Bar'zu bezahlen. Der Bosteller verziehtet inn Voraus auf sine Errnassigung dieser Vertragsstrafe
auf dem Geriehtswege.
13. Urhebbrreeht. Wir behalten uns das Eigentums- and Urheberrecht an alien von uns ausgefolgten Kosten-
ansohlagen, Zeiohnungen, Masekizzen, Beschreibunggean and im Allgemoinon an alien von uns stammenden teohnischen Angaben
vor. Diese durfen ohne 'rnsere sehriftliche Erlaubnis wader vorvielfaltigt, nosh Dritten zugl nglich gamacht warden. Die
den Ahgeboten beigelegten Zeichnu'ngen und andere Unterlagen rind auf unsex Verlangen, odor. worn der ;Auftrag uns
nioht ertellt wird, unverziiglich zuruckaugeben.
Wenn die Beetellung -oder eifi Toil derselben auf Grund von Zeichnungeri, Vorschriften etc. hergesteilt and
geliefert with, welche der Eesteller uns tibarliess, so bolasten alle aus Schutzrechten stammenden Anspri the ausschliesslich
den Bestelier and hat or uns hievon sohad- and klaglos zu halten.
14. Montagearbeltefl. Fur Montagearbeiten gelten unsere besonderen Bedingungen, die mit der Unterzeiohnung
der gegenwaatigen Bestellung ale dutch den Besteller angenommen betraehtet warden.
15. Geriohtsstand - anzuwendendes Recht. Fur Klagen des Bestellers gegen line rind die Geriohte in' Buda.
past (je bach dem Prozesagegenatand der Budapester Geriohtehof, reap. doe Budapester Zentralbezirksgericht) ausseliliess-
lioh 8rthoh ziistandlg ; wir Bind berechtigt, Klagen gegen den Besteller sowohl in seinem ordentlichen Geriehtsstande, ale
such in 'Buda t, laut obigen Beetimmunggen an erhebon.
Aufdie im gegenwlirtigen Sohreiben geregelten Reohteverhaltniese het des ungarisohe materielle Reoht anzuwenden.
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NIKEX. SOCIOTE HONGEOISE FOUR LE COMMERCE DES PEODUITS DE L'INDUSTRIE LOURDE
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NIBEX, SOCII&T$ HONGROISE POUR LE COMMERCE DE8 PRODUCTS DD L'INDUITRIN LOURDII
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