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VERFUEGUNGEN UND MITTEILUNGEN (BULLETINS) OF THE EAST GERMAN MINISTRY OF TRADE AND SUPPLY

Document Type: 
CREST [1]
Collection: 
General CIA Records [2]
Document Number (FOIA) /ESDN (CREST): 
CIA-RDP80T00246A037400010001-5
Release Decision: 
RIPPUB
Original Classification: 
C
Document Page Count: 
35
Document Creation Date: 
December 22, 2016
Document Release Date: 
June 2, 2010
Sequence Number: 
1
Case Number: 
Publication Date: 
September 17, 1957
Content Type: 
REPORT
File: 
AttachmentSize
PDF icon CIA-RDP80T00246A037400010001-5.pdf [3]2.49 MB
Body: 
Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 INFORMATION REPORT INFORMATION REPORT CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY This material contains information affecting the National Defense of the United States within the? meaning of the Espionage Laws, Title DATE OF INFO. PLACE & DATE ACQ. East Germany Verfuegungen and Mitteilungen Bulletins of the East German Ministry of Trade and Supply REPORT DATE DISTR. 17 SEP NO. PAGES 1 REFERENCES 25X1 25X1 SOURCE EVALUATIONS ARE DEFINITIVE. APPRAISAL OF CONTENT IS TENTATIVE. fficial use only by the Ministry of Trade and Supply: a. Annex 1o Verfuegungen and Mitteilungen des Ministerium fuer Handel and Versorgung, dated 9 February 1957. b. Annex 2. Verfuegungen and Mitteilungen des Ministerium fuer Handel and Versorgung, dated 1 February 1957. c. Annex 3. Verfuegungen and Mitteiluren.des Ministeriums fuer Handel and Versorgung, dated 23 February 1957. (Three bound booklets) STATE X ARMY IX NAVY X AIR I X FBI AEC (Note! Washington distribution indicated by "X"; Field distribution by "W".) Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 VERFUGUNGEN UND MITTEILUNGEN des Ministeriums fur Handel and Versorgung ANWEISUNGEN Berlin, den 25, Januar 1957 Anweisung Nr. G/57 Dar(ibef hinaus kiinncn vain Vordruck-Leitverlag in Berlin einfache Kassenzettel (Block zu je 50 Stuck), Be- stellnummer 081119, bezogen tverden. Die Bestellungen sired bis oem 25. Febraar 1957 aufr.ugeben. Die Ergiinzung der Richtlinie zur Bekampfung der Inventurdifferenzen, Warenverderb and Schwund im staatlichen Einzelhandel vole 1. Dezember 19,55 (,,Ver- fiigungen and Mitteilungen" Nr. 24)5 S. 315) hinsicht- lich der ,Kassenzettel fur HO-Lebensmittelverkaufs- stellen" tritt hiermit aul3er Kraft. Wach Minister Fiihrung von einfachen Kassenzetteln and Kassen- listen in den HO-Lebcnsmittelverkaufsstellen Zur Warrung ciec Kiiuferinteressen find urn den Kaufer in die Lag,, zu t-ersctzen, die Berechnung der Verl:uuI cr nachprufen zu kiinnen, let es ertorderlich, ihm hies'lbr einen Beleg auszuhiindige r. Urn die Belange des Han- dels dabei zu beriicksichtigen, geniigt cc, wenn dieser Beleg aus einem einfachen Kassenzettel besteht. Dieser Kassenzettel laird ohne DurchschriIt ausgeschrie- ben end unterliegt keiner laufenden Numerierung. Der Kassenzette' brauc?ht (seine Spalten- find Linienein- teilung. Aus den vorsteiiend aufgofuhrten Griinden wind fiir die HO-Lebensmittelc?erkaufsstellen angewiesen: 1. In alien liO-Leb(,nsmittelverlkaufsstellen sind ab sofort obligatorisch einfache Kassenzettel aus- zuschreiben, die den Kunden auszuhandigen Sind. 2, Ausnahmen bilden dabei: a) Einzelverkiiuf(x In diesen Fallen tend der einfache Kassenzettel nur nut Wunsch vines Kiiufers ausgesclu?ieben; b) die Verkaufsstellen, in denen Registriertcassen mit Einzei-Additions-Bonausvuif vorhanden sind. In diesen Verkaufsstellen ist der Bon dem Kau- fer auszuhiindigen; c) Verkauf von Gemiise, Obet, Mitch, Imbissen, Tabakwaren, Strcichhiilcern sowi(- Pfennig- artikeln end unmittelbarem Mundbedarf; d) Verkauf in Kiosken, Schnellimbissen, Probier- stuben, BetriebsVerkaufsstcllen Iii VerkauI von Mundbedarf. 3. Aus den Kasscnzetteln mu(3 u. a. (lie Verkaufsstelle, in der (lei, Einkauf g,,tiitigt tvurde, crkennbar sein (Kummer (lei, Verkaiifsstelle ustv.). 4. Stir Ermittlung der Umsatzleislung je Verkaufskraft fiir die Priimienberechnung rind in den Ausnahme- fallen. in denen writer Registries- noch Einrclkassen vorhanden sired, fornilose Kassenkhrdden zu fiihren. 5. Die bislierige Ernriichtigttng der Direktoren, in Schwerpunkt-Verkaufsstellen (lie Fiihrung von Kas- serzetleht nit Durchschrift end Nunlt'rierung selb- standig zu entscheiden, bleibt bestchen. Als einfacher Kassenzettel kann dcr Standardvordruck ?Kassenzettel-Letansmilid ", Besteilnemmer 08'1024, Vordruck-I.eitverlag Berlin, benutzt tverden, jedoch ist Durchschrift zu fortigen. .ou Direktoren der BO-I,ebensn)ittclbctriobe wires emp- hIre, mil den einzclnen Produktionsbrtriebcn zu ver- handeln, datttit diese den IIO-Lebonsmitlelverkaufs- slcllen Kassenzettel mil Werbeeinctruck ko,tenlos cur Verfiigung slelien. -5240- Berlin, den 29. Januar 1937 Anweisung Nr. 7/57 Wartung von Kiihlanlagen and Kuhlmobeln Der Ausfall and die Reparaturen von Kuhlanlagen hatten Ihre Ursache meist darin, dal3 die bpi Kiihl- anlagen notwendige stanclige Wartung our Verhutung grol3erer Reparaturen nicht oder nur ungenugend durch- gefuhrt wurde. Deshalb hat das Ministerium fur Handel and Vetsc.r- gung mit der Zentrale des VEB Kuhlanlagenbau Dres- den folgenden Mustertvartungsvertrag ausgearbeitet: Vertrag fiber die Wartung von Kuhlanlagen Zwischen . als Auflraggeber and dem l'EB Kuhlaniagenbau Dresden, Dresden A45, Breitscheid- stra0e 80, vertreten durch seine Aulhenctelle al.s Auftragnehmer wire( hiermit folgender Vertrag ge- schlossen: ?1 Der Auflraggeber iibertragt and de; Auftragnehmer uber- nimmt die Wartung der nacnstehend aufgefiihrten Kuhl- anlagen: . . , , . , ?2 Der Auftragnehmer nitront die Wartung dutch . malige Prutung der ]m ? I hezeich Helen Kohlanlagen im Jahre . dutch semen Beauft raylcn each seinen Vest legungen in der Zeit voin . . bis . . . . . in mogtichst gleichen Abstiinden wahr. Die Wartung um fall fol gentle Tiitigkeit: at die funkt ionelle Uberpriifung end Rei nigung der kaltetechnischen Anlage; b) die Abstellung von Funktionsst iirungen an der ]ctilte- technischen Antage einschlieftli iii Sachet rbeuen Ind Austansch von Verschlei fiteilen, soweit dies an Oit and Sidle miiglich itt and dafdr im Eineelfal' scraus- sichtItch kein hiiherer Rechnu n 1sbet rag ais else;, 1(10 OH anfallt, ohne bcsnudece Autti gserl(iluti cluroh den Auft raggeber: c) die thtterrichlung des Auft raggehrrs, safer die Nn;- wendigk.eit fiir vine Reparatur der IUihlanlage in der Werkstalt des Auftragnch leers soli s'gl, damit or dem Auftragnehmer duruber cinen Auftrag erteilen kann; Dieses heft enthiilt das Stlchworlverzeichnis fiir das IV. Quartal 19.56 Aus technischen Griinden kann es nicht ais Belange geliefert tverden Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 w w d) schnellstmtlgliche Abstellung der dem Auttragnehmer vom Auftraggeber zu meldenden Funktionsstiinutgcn an der Kiihlanlage, soweit these zwischen den War- tungsbesudten elntreten; e) Anteitung der Mitarbelter des AUftrnggebers cur ord- nungsgemaffen Bedlenung der KUhlanlage; f) Eintragung des Warlungsbesuches in doe technisrhe Begleitheft. Die Wartung umfaat our den vom Auttragnehmer gelie- ferten Tell der Anlage. Mit der Behebung Von Sttirugcn am elektrisehen Teil, der Kuhlwasserlcitung, den Bier- leitungen usw. ward der Auftraggeber einen Srtlichen installateur beauftragcn. Der Auttraggeber tragt Wile Kosten, die dutch die Aus- Obung des Wartungsdienstes gemhi3 ? 2 entstchen. Der Auftragnehmer wird alle bet ihm aniallenden Kosten far Arbeits-, Reise- and Wartezeiten einsehlielliteh var- kommender Zuschinge sowle Auslbsungssiitze and Fahr- gelder lout Montageabkommen sowie fiir MateSStnI ant gesettlicher oder prelsrechtlicher Grundlage dem Auftrag- geber in Rechnung stellen, and dieser wird die Bezahlung gema0 den gesetzlichen Bestlmmungen vornehmen. ?4 Der Auftraggeber verptlichtet etch, seine Mitarbelter no elner pfleglichen and ordnungsgema0en Behandlung der Ktlhlanlage anzuhalten. Desglelehen wind or dafUr Sorge tragen, dsa ReparatUren an der Anlage oicht dutch andere ale von Auttragnehmer Beauftragte durchgefdbrt werden. ?5 Beanstandungen sand dem Auftragnehmer vom Auttrag- _geber unverzuglich, spatestens 13 Tage nach dem Wartungs- besuch, zur Kenntnls zu bringen. 6 Erfi11lungeort Mr die Lelst u gen des Auftragnehmers let dot Standort der Kuhlanlaggen, fiir die Zahlungen des Auf- traggebers Dresden. Als Geriditsstand wird Dresden ver- einbart. Die Anderung oiler Aufhebung des Vertrages mull; echrift- der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er Mann von jedem Vertragspartner jeweile spatestens am 3. Januar fur den folgenden 31. Marc gekUndigt werden. ,am. I (Auftragggeber) (Auttragnehmer) Stempel U. ilnterachrifI Stempel u. Unterschrift Die Handelsbetriebe haben eine grUndliche Uberpri.ifung fiber die Zweckmat3lgkeit des Abschlusses von War- tungavertrligen vorzunehmen and mit der zustandigen Aulenstelle des VEB KUhlanlagenbau Vertrage abzu- schliellen, damit die Reparoturkoeten gesenkt and der Verderb hochwertiger Nahrungsgiiter verhindert wird. Jeder Handelsbetrieb hat die Moglichkeit, desen Ver- trag dutch 8rtllch bedingte Zu litze zu erweitern. Die in detn Vertrag ? 2 (f) erwahnten technischen Be- gleithefte werden auf Grund der Forderung des Handels auf der Neuerer-Konferenz ab 1. Januar 1957 nit den neuon KUhlmobeln obllgatorisch geliefcrt, Fur alto KUhlmobel ktnnen these technischen Begleit- hefte vom VEB KUhlanlagenbau bezagen werden. Dieee Begleithefte enthaltln neben den notwendlgen technischen Daten genilgend Raum zur Eintragung der durchgefiihrten Wartugsreparaturen and Stillstands- zeiten, so daft eine genaue Kontrolle Uber die Funktion des KUhlm6bes dmrhgefdhrt werden kann. Die Mug- llchkeit, die anfallenden Reparaturkostcn einzutragen, ergibt gieiehzeitig eine Ubersicht Uber die Gesamt- Wartunggs- tint Reparaturkoeten far jedes einzclne KUhlmtlbel. Der VEB KUhlanlagenbau hat seine Monteure tinge- wiesen, die Eintragung in die Begleithefte vorzu- nehmen. Die Handelsbetriebe sind verpfltchtet, die Durchfilhrung dieser Anwelsung zu kontrolliercn and datUr zu sorgen, dali die Begleithefte ausgewertet werden. Diese Auswertung hat das Met, elne uncachgemlli3e Be- handlung der Kuhimlibel zu besettigen. Borrmann Stellvertreter des Ministers f - 4620 - Anweisung Nr. 8,'57 ant Anordnung t'om 15. Januar 1957 fiber (tic Ver- Underung der Erlassung, des Aufkaufs untl die Grofhandels nit Obst tint Gemiise (GIll. I S. (HI) Beendigung der '1'atigkeit der Konununalen Groli- handelsbetriebe and Ubernahnic der Aulgaben dureh das GIIK fiir Lebensmittel Zur Durchfdhrung ch'r o. a. Anorcbnmg tvird ins Fin- veimehnien mit Clem itliui,terium dcr l-ina11zen, 6'r Staatlichen I'lankomntiusiott, dent SIItisi 1. rtariat fur die Angclzgcnheittn (her ortlichen Rtito. dent Steel.e- 5ekretaflat fiir Erfassumg and Aufk.uii, dcr Deut,chcn Notenbank and dent "/.entralvor: t: nd tier Gcteerkuclta It Handel folgendes angcwiesen: I. 1. In der Zeit vorn 1. Januar bin 31. Miirz 1957 beenden die Kommunalen Grol3handclsbctricbe iIsse 'Patin keit. Sic, geben die Aufgabe des Plat/.- and Etop- fangsgrol3handels nit Obst trod Gemiise and des Aufkaufs an die Niederlasumgen des G[IK fur Lebensmittel ab. Die Handeletiit igkcit snit den iibri- gen von den Konununalen Grolthandclsbetrieben gefuhrten Sortimenten ist vor der Obernahme der Rechtstrtigerschaft dutch die Niederlassorigen des GHK fOr Lebensmittel von den Kommunalen Gro13- handelsbetrleben in Abstimmung nut den Raten der Bezirke auf die fachlich zustiindigen Gro3handels- kontore entsprcchend den nachstehend fiir lcbens- mittel festgelegten Bestimmungen zu tibert agen. Der Handel mlt Mundproduktion ist ends Miighch- keit auf the Heistcllerbeh?iebe zu veilugern. Falls dies nicht mdglich odor zweckmiU3ig ist, cntscheidet der Rat des Bezirkes dariibcr, weldics Organ die Versorgung snit den Waren der Mundproduktiots durchzutiihren hat. 2. Mit dcin Zeltpunkt der Beendigung der T;iligkeit der Kommunalen Grot3handelsbetriebe werden die Niederlassungen des GHK fiir Lebensmittel deren Rechtsnachfolger. Entstehen Streitigkeiten daruber, welche Nlederiassung des 611K far Lobensmittel fur einzclne Kommunale Grofihandelsbetriebe die Rechtsnachfolge ilberninunt, so enlscheidet thane die Zustilndigkeit der Hat des Bezit'Ecs. 3. Dee' genaue 7eitpunkt fur die Obernahme Obergabe der Rechtsh'iigetscha It and (let' I tandelsau fgaben _ wind zwischen den Kommu oaten Grolihandelsbetrie- ben and den NiederIassuni,en des GIIK fiir Lebens- mittel Im Einvernehmen nit dem Rat des Bezirkes festgesetzt. 4, Zur Vorbercitamg der Obergabc Obernahme ist zwisdten den Kommunalen Grol3h:arlohbetrieben and den Niederlassungen dos GIIK fiir Le'ben,- mittel tin Plan der Malinahnten aufzustollen, in clout wile notwcndigeis Vurbereitungen tannlm,cbundrn unter Angabe der Vet-ant wortli ch lcei t. Ieel tu;logcn sind. Die Obergabe- bees' Olxrnahntchandlung i,t In ihren Finzclhei lets zu prololiollleren. 1Jas l'to;okuli ist vom Obergebenden tint Iibernohnlerden rooht,- verbindlich zu tutterzelciinon and nuchloL;entlen Stollen in je doer Auslertigung sp;itos;cns inner- halb von 10 Tagen nach der vol Ieollenon Obcr- galx';'Obcrnalunc ztizuutcllen: a) dem Rat des Bezirkes - Abt. Handel and Ver- sorgung sonic Abt. Finanzen -, b) dem Rat des Ktrises - Abt, Handel and Ver- sorgu , sotcie Abt. Finaneer c) der zuslindigen Filiale der Dettieehen Noteu- bank, d) der zustiindigen Niederlassung des GIIK fiir Lebensmittel. Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 II. 1. Die Kommunalen Grofihandeisbetricbe Sind ver- pflichtel, zusiilziich vine Aunfcrtigung des Kontroll- berichtes per 31. Dezember 1956 cioschliciflich des Berichtes ruin PlanabluuI dent Rut des Bezirkes - Mi. IhmdeI and Versorgung - zuzustellen. I)er Rat des Hczirkcs - Abt. Handel and Versorgung - hat des Escmplar der zusliindlgcn iibernchnnenden Niederlassung des GIIK fur Lebensmittel zu fIber- geben. 2. Die ICommunalcn Groi3hnndelsbetriebe stellen sum Zeitpunkt der Ubergabe einen Kontrollbericht ent- sprediend (ten gesetzlichen Bestimmungen nuf. Diosem Kontrolllericht Ist cine Planannlyse belzu- f(igen. Der Kontrollbericht Ist folgenden Stellen zu u bergebcn: a) Rat des Bczirkes - Abt. Handel and Versor- gung - sowie Abt. Flnanzen, b) Rat des Krcises --- Abt. Handel and Versor- gung -- sowie Abt. Finanzen, c) zustiindigen Filialen der Deutschen Notenbank. 3. Die Kontrollberichtc der Kommunalen Grof3handels- betricbe per 31. Dezember 1956 stollen zum Zeft- punkt der Ubergabc-Ubernahme die Gruridlage fire die Eroffnungsbuchung In den Nicderlasssungen des GHK fur Lebensmitlel dun Dies trifft sowohi fur die Best andskonten als such fur die Erfolgskonten zu. Die Salden It. Kontrollbericht der Kommunalen Grolihandelsbetriehe per Stichtag der Ubergabe/ Ubernahme slnd bet den Nicdcrlassungen des GHK fiir Lebensmitlel in laufender Rechnung zu buchen. III. 1. Die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel fuhren nach erfol ;'ter Ubergabe/Ubernahme die bis- her von den Kommunalen Grouhandelsbetrieben ausgeubten Handelsfunktionen mit folgendem Sorti- ment weiter: Schlilsset-Nr. 11 300/600 Frischgem(lse (einscht. Pitse) ? > 11700 Frischobst (einschl. Wild- fruchte) 16 100 verarbeit. Obst rend Gemilse 16200 SiiJlmoste, Fruchtsdite and Sirup 11100 Kartoffeln (nur Empfangs- und Ptattgrophandet) 15 700 Star 16 581 Eterzeugnisse 13 500 Naturhonig 16 500 ttbrige Nahrungsmiffel 9280 Weihnachtsbiiume 2. a) Die in den Betricben des Kommunalen Grol3- handels bcschiiftlgten Mitarboiter rind von den Niede iassungen des GHK Air Lebehsmiltel welt- gehend zur Durehfillu?ung der tibernornmenen Handeisautgaben ehnusetzen, Vor der Obergabe'Ubernahme ist zwischen den Kommunalen Grolihandelsbetrieben rend den Nie- derlassungen des GIlK Mr Lebensmitlel festzu- kgcn, welche Miterbelter Venn GHK fur Lebens- Anitlel eingesetzt werden. Diesen Mitsrbeltern 1st schriftlich mitzutcllen, dell ihr Arleitsverhaltnis dutch die Ubernahme der Rechtstrugerschtuft durch die Nicdetiassungen des GHK fur Lebens- mittel nicht beruhrt wird. b) Die Mitarbelter der Kommunalen Grolihandels- betriebe, fiir (lie im neuen Betr!eb kein geeig- neter Arbeilsplatz vorhanden it. sand in elner Aussprache daruber zu unterrtcllten. dell die Be- triebsleitungen verpflichtet rind, alle Maunah- men zit hrffcn, tot iltnen in VerbilillLi i!t mit der Alit. At'beit and Meru I snusbilde eg uud der Act. Handel and Versor ggung bei den Hiilen der Kreise and Buzirke einen zunurlharrn Ancwitsplalz nach- zuweisen. In dicier Auasprariic 1st den Dlitarbci- trrn nnzur itrn, sick rbrniulls um elects nruen Arleii.splatr. zu bcmiihcu Nine Kiiudigung ist erst darn aus; Ilsprichen, worm d^r beireffende Milurbeiter midi Nadi uveis ell nos neueu Arbcits- platzes ausschciden gain. Nach Miiglichkeit stout b(,stchcnde Arbeitsverhiilt- nisse lot gcgenscitigcn Einvcrnchmcn durcdi Auf- hebungsverh'iigc zu beenden. Nur In den Fallen, tvenn Mitm,beits r unbegriindet zuntutbare Arbeitspliiizo nbweiscn, genre das be- stehende Arbeitsverhiiltnts gcmiili (ten gesetz- lichen arbultsrechtlicheii Bestimmungen aufge- kundigt wcrden. In den Mien, we Mitnrbeiter bis rum Abschluf3 der Ubernahme keinen geeigneten Arbeitsplatz crhaltcn konnten, sled these bis rum Nachweis eines zumutbaren Arbeitsplatzes voretst zu iber- nehrnen. Lehrlinge stud von den Nicdcrlassungen des GHK fiir Lebensmitlel zu ubernehmen. Die. Abt. Arbeit and Berufsausbildung bet den Raten der Kreise 1st hlervon zu untecrichten. C) Werden Mitarbeiler der Kommunalen Grof3han- delsbetriebe in den Nicdoaassungen des GHK fur Lebensmittel in andcren als bisher ausgeubten Tatigkelten eingesetzl, so Sind die bishetigen Arbeitsvertrage in ge;{enscitigcm Einvernehmen durch Anderungsverlr5ge unter Elnhaltung der gesetzlichen Fristcn zu crgiinren. Die Entlohnung dicier Mitarbeiler hat entspredend der ausgeub- ten T0tigkett nach den im GHK fur Lebensmittel angcwandtcn Entlohnungsgrundlagen zu erfol- gen. Derartfge Anderungsvertrlige sind auch dann abzusclilieuen, wean cine Veriinderung in der Ttitigkeh, aber keine Veriinderung in der Ent- lohnung eintritt. d) Wenn Mltarbeiter bcstimnrier Kommunaler Grof3- handelsbetriebe nicist in der jeweils tibernehmen- den Niederlassung des GHK tilt, Lebensmitlel eingeselet wcrden, sondcrn fhre Tallglceit in an- deren Nlerlerlassungen aufnehmen, so sind die Arbeitsrochisvcrhiiltnisse clutch die Kommunalen Grol3andelebetriebe clurch Abschluf3 von Auf- hebungsveririiccn bzw. tinter Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen durch Kundi- gung zu beenden. Die Nicdcrlassungen des GHK Mir Lebensmitlel miissen in diesen F511en neue Arbeitsvcrtrugc abschliclien. e) Die btsher In den Kommunalen Grof3handels- betrieben ingewandlen Pramienspsteme sind nach Obernahne der Aufgaben der Kommunalen Grot3handelsbetriebe durch da GHK fiir Lebens- mittel zit uberprlifcn. Bet diescr Ubcrprufung ist darauf zu arts ten, dai3 in don iibernommencn and angewandten Pr;imirnsd'slemen des I_ed- stungspeinzip runt Ausdreds Icotumt. Soweit erforderlich, sired sic im Finvernehmen mit den hiervon betroflfcucn iitta'beitern and den betrieblichen Bcu~erlcschaftsverl, etco rn durch Priimicnsr'stcme, die bisher im GI1K fur Lebensmiitch crfolgreich angcwanclt wcrden, zu crscizen. f) Bestehende F.inzetvertriige rend Anrechte auf sine zuslitzl lobe Al tesvrisorgtutg rind enter Vor- behalt der 'Lustinmlung des 1I inistrrtunns fiir Handel and Versorgung, I erc7ch Staatl!dter Grofihandel, zu tibernehm, n. Dic'Lustimmung ist unsgehend fiber die Abteilungen fiir I-lands') and Versorgung dun' Rite clot- Bezirke helm Ministe- rium fiir Handel and Versorgung einzuholen. Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 i IV. Zur Vermedung von Storungen in der Versorgung der Bevolkerung and zur Sicherung ernes ordnungsgema- Ben Arbeitsablaufes Obernehmen die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel von den Kommunalen Grol3- handelsbetrieben die entsprechenden Planteile, sowie Grund- and Umlaufmittel gemal den nachstehenden Bedingungen. 1. Die Kommunalen Gronhandelsbetriebe haben she bestatigten Planteile sowie alle Planvorschlage ein- schliefilich der Plananalysen des Betriebsplanes 1957 an die Niederlassungen des GHK fur Lebens- mittel zu Obergeben, soweit die Plane sich auf die von den Niederlassungen des GHK fur Lebens- mittel zu Obernehmenden Aufgaben beziehen. Die endgiiltigen Betriebspl5ne der Niederlassungen des GHK f(ir Lebensmittel werden nach Uberprufung durch den zustiindigen Rat des Bezirkes bestatigt. Die kontofuhrenden Organe der Deutschen Noten- bank sind von der Aufteilung der Plane auf die neuen Betriebe zu informieren. 2. Vor der Ubernahme durch das GHK fur Lebens- mittel sind den jeweiligen Niederlassungen die Un- terlagen Ober die korperlichen Bestandsaufnahmcn im Grundmittelbereich in Verbindung mit der An- lagen- and Finanzbuchhaltung zur Priifung vorzu- legen. Die Niederlassungen des GHK far Lebens- mittel entscheiden in Verbindung mit dem Kommu- nalen Grolihandelsbetrieb, ob am Stichtag der Ubergabe/Ubernahme eine nochmalige korperliche Bestandsaufnahme der Grundmittel erforderlich ist. Siimtliche Investitionsfragen ab Planjahr 1957 sowvie die Uberhange aus dem Vorjahr rind von den Nie- derlassungen des GHK fur Lebensmittel zu Ober- nehmen. Die Kommunalen Grofhandelsbetriebe rind verpflichtet, dem GHK fur Lebensmittel bereits vor der Ubernahme samtliche vorliegenden Investi- tionsunter',agen wie Vorplanungs- and Projektie- rungsunterlagen vorzulegen, so dali dieses in der Lage let, nicht benotigte Investitionsvorhaben recht- zeitig mit dem Rat des Kreises abzustimmen. 3, Alle Warenbestande, Nahrungs- and Genulimittel (gemtl Sortiment III/1) sind von den Niederlassun- gen des GHK fur Lebensmittel zu ubernehmen. Die Ubernahme dieser Waren erfolgt sum EKP gema6 Eingangsrechnung der Kommunalen Grol3handels- betriebe. Die Kommunalen Grofihandelsbetriebe sind verpflichtet, per 31. Dezember 1956 fiber samt- liche Warenbestande eine korperliche Bestandsauf- nahme durchzufuhren. Ergeben sich zwischen den Tst-Bestanden der kor- perlichen Bestandsaufnahme and dem Ausweis der Warenbuchhaltung and Finanzbuchhaltung (Konto. 170) Differenzen, sind these per 31. Dezember 1956 ergebniswirksam zu buchen. Soweit eine korper- liche Bestandsaufnahme bei Lagerware (z. B. Kar- toffeln) nicht moglich ist, erfolgt die Ubernahme auf Grund von Buchbestdnden (Ubereinstimmung der Bestande It. Lagerfachkarten mit den Bestands- konten der Finanzbuchhaltung mull gegeben sein) unter Abzug des bls zum Zeitpunkt der Ubernahme angefallenen Schwundes sowie evil. Wertminderun- gen. Schwund and Wertminderungen sind protokol- larlsch nachzuweisen. Unabhangig davon, wenn die Obernahme erfolgt, sind die Kommunalen Grol3han- delsbetriebe verpflichtet, den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel die Inventurlisten, die Un- terlagen der Warenbuchhaltung sowie die Finanz- konten (per 31. Dezember 1956) vorzulegen. Die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel ent- scheiden im Einvernehmen mit dem Kommunalen Grol3handelsbetrieb, ob auf Grund der korperlichcn Bestandsaufnahme per 31. Dezember 1956 ab Stich- tag der Ubergabe/Ubernahme eine nochmalige kor- perliche Bestandsaufnahme erfolgen mul3. Wertgeminderte and unverkaufliche Waren, die unter die Bestimmungen der Anordnung Ober die Behandlung wertgeminderter Waren im staatiichen and genossenschaftlichen Handel (GBl. Teil I Nr. 67/55 S. 563) fallen, sind von den Kommunalen Grollhandeisbetrieben nocii vor der Ubergabe ent- sprechend der Anor(3lung abzuwerten and zu Lasten des Ergebnisses zu buchen. Die hierfur zu bildendcl Abwertungskommissionen haben ihre Tatigkoit unter Teilnahme je eies Ver- tretens der zustandigen Niederlassung des GHK fur Lebensmittel durchzufuhren. Die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel sind verpflichtet, fur einen moglichst schnellen Absatz dieser Bestande zu sorgen. Die zum Zeitpunkt der Ubergabe/Uber- nahme im Rahmen des Planes unterwegs befind- lichen Handelswaren sind beim Eingang von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zu (iber- nehmen. 4. Materialbestande sind von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zum preisrechtlich zulassigen Einkaufspreis zu ubernehmen. Bei wertgeminderten Gegenstiinden hat die Ubernahme auf Grund gegen- seitiger Vereinbarungen zum Zeitwert zu erfolgen. Auch bei den Materialbestanden haben die Kom- munalen Grofihandelsbetriebe per 31. Dezember 1956 eine korperliche Bestandsaufnahme durchzufuhren. Die ermittelten Bestande sind mit der Materialkartei and dem Sachkonto ?Hilfsmaterial" abzustimmen. Bel der Ubergabe/Ubernahme ist von clem Kommu- nalen Grof3handelsbetrieb gegenuber der Niederlas- sung des GHK for Lebensmittel auf Grund der kor- perlichen Bestandsaufnahme in Verbindung mit der Materialkartei and dem Ausweis in der Finanzbuch- haltung ein klarer Nachweis zu fihren. Von der Niederlassung des GHK fur Lebensmittel wird auf Grund der Auswertung der korperlichen Bestands- aufnahme im Einvernehmen mit dem Kommunalen Grof3lrandelsbetrieb festgelegt, ob bei der Ubergabe/ Ubernahme eine nochmalige korperliche Bestands- aufnahme erforderlich ist. 5; Die Forderungen and Verbindlichkeiten gegenuber Kunden and Lieferanten Ober Verpackungsmittel sind laut Saldenbestatigung, die von den Kommu- nalen Gro6handelsbetrieben einzuholen ist, von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zu Ober- nehmen. Dabei erfolgt die Ubernahme der eigenen Verpackungsmittel der Kommunalen Grofihandels- betriebe zurn Zeitwert. Die ROckfiihrung der Ver- packungsmittel ist entsprechend den gesetzlichen Be- stimmungen durchzufuhren. Die Kommunalen Grol3handelsbetriebe haben per 31. Dezember 1956 eine Aufnahme der Verpackungs- mittelbestande, getrennt nach fremden and eigenen Verpackungsmitteln, vorzunehmen. Die festgestellten Lagerbestande and die Saldenbestatigungen sind mit dem Verpackungsmittelnachweis and dem Sach- konto ?Hilfsmaterial` abzustimmen. Sich dabei er- gehende Differenzen, sowohl bei eigenem als au& bei fremdem Leergut, sind sofort ergebniswirksam zu buchen. Auch bei Verpackungsmitteln entscheiden die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel im Einvernehmen mit den Kommunalen Grof3handels- betrieben, ob auf Grund der Auswertung der Leer- gutinventur per 31. Dezember 1956 am Stichtag der Ubergabe/Ubernahme eine nochmalige Bestandsauf- nahme erforderlich ist. 6. Die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel ubernehmen von den Kommunalen Gro[3handels- betrieben alle Forderurgen and Verbindlichkeiten. Die Kommunalen Grol3handelsbeti iebe sind,er- pflichtet, den Niederlassungen oes GHK fir Lebens- mittel die Forderungen and Verbindlichkeiten in einer Saldenliste mit folgender Untergllederung nachzuweisen: a) fallig innerhalb der gesetzlichen Frist, b) iiberfallig 16 his 30 Tage, c) fiberfallig 31 his 60 Tage, d) tiberf illig Ober 60 Tage, e) zweifelhafte Forderungen. Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80TOO246AO37400010001-5 Far die als iiberfalllg and zweifelhaft ausgewiesenen Forderungen it im einzelnen von den Kommunalen Grolihandelsbetrieben eine ausftihrliche Begrundung zu geben. Die Forderungen and Verbindlichkeiten sind durch Saldenbestatigungen zu belegen. Uneinbringliche Forderungen sind durch die Kom- munalen Groilhandelsbetriebe bereits per 31. Dezem- zember 1956 entsprechend den gesetzlichen Bestim-, mungen zu behandeln (s. Anweisung Nr. 44/52 des Ministeriums der Finanzen, veroffentlicht in DFM 4/52). Fdr die Abwicklung samtlicher Debitoren- and Kre- ditorenkonten der Kommunalen Grolihandels- betriebe Bowie fir die Bereinigung der noch evil. vorhandenen Differenzen and schwebenden Vor- gange Sind je nach Umfang des Arbeitsanfalles von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel be- sondere Mitarbeiter einzusetzen. Diese Arbeitskrafte rind nach der Zustimmung des Rates des Bezirkes unter Anlegung eines strengen Mallstabes zusatzlich befristet in den Arbeitslcrafteplan aufzunehmen. 1. Alle Bankkredite and she Umlaufmittel gehen von den Kommunalen Grof3handelsbetrieben auf die ubernehmenden GroOhandelsbetriebe uber? Diese treten in die von den Kommunalen GroO- handeisbetrieben mit der Deutschen Notenbank ab- geschlossenen Vertrage fiber Sonderkredit zur Finan- zierung von Obergangs- and ilberplanbestanden ein. Zur Finanzierung bisher nicht kredltierter Ober- planbestande, die von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel ilbernommei werden, konnen zwi- schen der Deutschen Notenbank and den Nieder- lassungen des GHK fir Lebensmittel Kreditver- triige Ober Sonderkredite mit genauen Abbaupianen abgeschlossen werden. Diese Kreditvertrage sand von den Raten der Bezirke, Abteilung Handel and Ver- sorgung, mitzuzeichnen. Fur die Anscheffung der Mittel fiir eventl. ein- getretene aullerplanma0ige Verluste Ms 31. Dezem- ber 1956 ist der Rat des Kreises zustandig, danach der Rat des Bezirkes. 8. Die Kommunalen Grofihandelsbetriebe sind ver- pflichtet, mit den Lieferanten and Abnehmern auf der Grundlage der gegebenen Plane termingerecht die erforderlichen Vertrage abzuschlieien. Die Nie- derlassungen des GHK fdr Lebensmittel traten in diese Vertrage ein. Die Vertragskontrahenten der Kommunalen GroO- handelabetriebe sind durch ein Schreiben, das sowohl w i von den Kommunalen Groihandelsbetrieben ale auch von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zu unterzeichnen ist, fiber den Partnerwechsel zu unterrlchten. Vertrage, die von den Kommunalen Grof3handels- betricben mit Erzeugern abgeschlossen wurden, the auf3erhalb des Lieferbereiches der iibernehmenden Niederlassung ihren Sitz haben, werden von der itbernehmenden Niederlassung der am Sitz des Er- zeugers zustandigen NiederlasWng iibergeben. 9. Bestehende Miet-, Pacht- and Nutzungsvertriige Sind durch die Kommunalen Grof3handelsbetriebe zum Zeitpunkt der Obergabe zu ktndigen, soweit nicht die Niederlassungen des GHK Rix Lebensmittel in diese Vertrage eintreten. In Bedarfsfallen sind durch die Niederlassungen neue Vertrage ab- zuschliellen. 10. Die zum Zeitpunkt der Obergabe/Obernahme in den Kommunalen Grof3handelsbetrieben vorhandenen and im Kontrollbericht ausgewiesenen Bestande des D-Fonds, des Fonds fur Generalreparaturen and son- stiger Fonds rind den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zu iibertragen. V. 1. Die Direktoren der Kommunalen GroOhandels- betriebe haben die Loschung ihrer Betriebe im Han- delsregister?unter Hinweis auf die im Gesetzblatt veroffentlichte Auflosung der Kommunalen Groli- handelsbetriebe zu beantragen. 2. Die Direktoren der Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel haben bei Neubildung die Eintragung, im ubrigen die Berlchtigung der Eintragung im Handelsregister unter Hinweis auf die Anordnung fiber die Veranderung der Erfassung, des Aufkaufs and des Groflhandels mit Obst and Gemiise zu be- antragen. VI. Fifr die Durchfiihrung der Obergabe/tlbernahme and fur die Einhaltung der in dieser Anweisung festgelegten Grundsatze sind die Leitungen der Kommunalen Groi3- handeisbetriebe and der Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel sowie die Abteilungen fur Handel and Versorgung bei den Raten der Kreise and Bezirke ver- antwortlich. Wach Minister RICHTLINIEN 3. zur Belieferung des staatlichen and privaten Einzel+ handels sowie zur Versorgung der Groliveabraucher and Belieferung der Be- and Verartieitungsbetriebe den Versand-, Empfangs- and Platzgroilhandel mit Obst and Gemuse zu organisieren sowie den Emp- fangs- and Platzgroilhandel mit Kartoffeln durch- zufiihren; 4. durch die Anwendung des Vertragssystems mit den Erzeugern and den Abnehmern auf die Steigerung der Marktproduktion and Verbesserung der Sorti- mente and Qual'taten einzuwirken sowic die Er. fassung- and Aufkaufplane im Rahmen der Be- triebsplane zu erfi lien; 5. Zwischen Groiterzeugern (Volkseigenen Giltern, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften and anderen Spezialbetrieben) and Grofiverbrau- chern, Grollkilchen, Be- and Verarbeitungsbetrieben and Verkaufsstellen des Einzelhandels den Direkt- bezug vermitteln; 6. die Erzeuger entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen zu bezahlen; Richtlinie zur Anordnung fiber die Veranderung der Erfassung, des Aufkaufs and des Grolhandels mit Obst and Gemuse vom 15. Januar 1957 (GBI. I S. 80) Es werden In ca. 195 Land- and Stadtkreisen der DDR ?Spezialhandelsbetriebe" oder ,Branchenbereiche" Air Obst and Gemuse gebildet. A. Die Spezialhandeisbetrfebe and Branchenbetrtebe haben foigende Hauptaufgaben: 1. Auf der Grundiage der staatlichen Plane fur Er- fassung and Aufkauf von Obst and Gemtise and der Direktlve der ortlichen Staatsorgane fiber die Er- zeugung landwirtschaftlicher Produkte mit den Ge- muse- and Obstanbauern Vertrage abzuschliei3en; 2. in den Gemeinden, Stadten and Kreisen der Repu- blik the Erfassung and den Aufkauf von Obst and Gemuse durchzufuhren; Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80TOO246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80TOO246AO37400010001-5 7. du1Ch stlindige Auswertung der BedArfeermittlung in 4bstimmung des jeweiligen Aufkommens and der Bed'arfelage allseitig out die Proisbildung and Ein- haltung einzuwirken. 8. Der Aufkauf von Obst and GemUse fist den Spezial- handelsbetrieben and den Branchebereichen nur im eigenen Kreisgeblet gestattet. Die geltenden Bestim- mungen tiber die Handeistatigkeit der Konsum- genossenschaften and des privaten Gro0- and Einzel- handeis werden lurch these Richtlinie nicht berahrt. 9. Zur Sicherung elner ordnungsgemlflen Versorgung in den Wintermonaten ist in den Kreisen and Strhdten die Lagerhaltung von Obst and Gemiise durchzufahren, Aufieidem rind entsprechend den Erfordernissen Relferaume far Ptldfrtlchte (Bananen and Zitrusfrtchte) zu unterhalten: filr Erfassung and Aufkauf die Bilapz fur den Bezirk auf and arbeiten die liefer- and Empfangsplune fur den ilberkreislichen Ausglelch aus. Die Vermittlung and Disposition far den aberkreis- lichen Ausgleich In Verbindung mit der Abwicklung der Imports wird von den Spezialhandglsbetrieben der Besirkshaupistidte durchgefuhrt. Bel der DurchfUhrung des (tberkreislichen and Uber- bezirkllchen Ausgleichs gilt der Grundsatz: ,Ausfuhr geht vor Elgenversorgung." Zur Herstellung hochwertiger Konserven 1st die Indu- strie mit einwandfreier Qualitat zu beliefern. Dar(lber hinaus sind such mit der Srtlichen Industrie Vertrtge uber Lohnarbeit abzuschlie0en, um jeden Verlust zu ver- meiden and site 8rtlichen Reserven auszunutzen. B, Gliederung der Branchenbereiche and Spezial- betriebe: 1. Entsprechend deco Aufkommen an Obst and Getnilse ist in den Gemeinden and Stgdten etn breites Netz von Ortserfassungsstellen zu schaffen. Die Ortserfassungsstellen sind weitgehend nut der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Be- triebsstatten der BHG and der VEAB and Aufkauf- kontoren der Konsumgenossenschaft zu organi- sisren. DarUber hinaus sind audi Vertri ge mit werktgtigen Einselbauern and Gartnereien abzusdilie0en. In groleren Orion and in den Anbaugebieten sind Er- fasaungsatellen mit Lager- and Transportschwer- punkten zu unterhalten. 3, Fur die Bezahlung der Erzeuger and far Rechriungs- legung 1st elne Fakturenstelle mit Kasse elnzu- rkhten. Die Handelstatigkeit (Vertragsabschlu0 mit Erzeu- gern and Abnehmern, Festlegung des kiirzesten Warenweges, Warenabnahme and Verkauf) wird dutch Dispositionagruppen, denen such die Auf- kauter unterstellt sind, organisiert. Mr Transport and die Lagerwtrtschaft elnschlieil- 11ch der Koordinierung der Lager- und Transport- aufgabeii in den Erfassungastellen wird von der Gruppe Lager and Transport durdigef(thrt, 3. Der Branchenbereich untersteht einem besonderen Handelsleiter. Er ist far die gesamte Organisation uud die Handelst&tigkeit verantwortlich. C. Arbeitsweise der Branchenbereiche and Spezisi- handelsbetriebe: Die Aufkauf- and Erfassungstatigkelt der Spezial- betriebe and der Branchenbereiche ist so zu organi- sieren, da0 {Ite Verkaufsstellen des Einzelhandels vor Verkautsbeginn mit frischem Obst and GemOse belie- fort werden. Mit den Erzeugern sind Vereinbarungen Ober dementsprechende Anlieferungen zu treffen. per Transport far den tlberkreislichen and aberbezirk- lichen Ausgleich hat moglichst nachts zu erfolgen, Aut der Grundlage der vom Ministerium fur Handel and Versorgung in Zusammenarbeit mit dem Steats- pekretariat far Erfassung and Aufkauf aufgestellten Bilanzen werden die Liefer- and Empfangsplkne fur den Uberbezirkhchen Ausgleich dutch das Ministerium far Handel and Versorgung aufgestellt. Dabel ist das Eigenaufkommen mit dem Import zu koordinieren. Zur Sicherung der Erfiillung urid t)berert(lllung der warenbewegungspl5ne filhrt der Betrieb ,Obst- and Gemtlseleithandel" Vermittlungen and Dispositlonen for den tiberbezirklichen Ausgleich in Verbindun.g mit der Abwld:lung der Importe dutch. Die Abteilungen Handel and Versorgung bet den Raten der Bezirke stellen gemeinsam mit den Abtellungen Wach Minister Min. 1? H. U. V. Heft 6/57.+ -1400- Berlin, den 2. Februar 1957 Richtlinie fair das Einflielen der wirtschaftlichen Ergebnisse der Grodhandelsko'tore fair Lebensmittel (auger Grephandelskontor (-t: c"- and Gemilse-Leithandel. Berlin) sowie der K mmunalen Grolfhandels- betriebe In den Hausha.t der Rate der Bozirke ab 1. Januar 1957 In DurchfUhrung der Anordnung fiber die Verande- rung der Erfassung, des Aufkaufs and des Groli- handels mit Obst and Gemase vom 15. Januar 1957 wird in der nachstehenden Riphtlinie der Verfahrens- weg fur die Finanzierung des GHK Lebensmittel uni der Kommunalen Gro0handelsbetriebe and fur die Abrechntng firer wirtschaftlichen Ergebnisse gegen- Ober dem Haushalt festgelegt. 1. Allgemeines Ab I. Januar 1957 gehen die wirtschaftlichen Ergeb- nisse der Niederlassungen der Gro0handelskontore fur Lebensmittel bzw. der,,Gro0handelskontore fur Lebens- mittel; Gro0handelskontore fur Lebensmittel, Obst and Gemase; Gro0handelskontore far Obst and Gemase" and der Kommunalen Gro0handelsbetriebe in vollem Umfange in den Bezirksbaushalt ein, zu dessen Lasten die Deckung der planma0igen Ausgaben erfolgt. Der Haushaltsplan des Bezirkes erweitert sich um das Kapitel 360/1 mit folgenden Positionen: Elnnahmen: a) Nettogewinn, b) planmtiiige Umlaufmittelabfiihrung, C) Amortisationsanteile, die von den Betrieben nicht fur die planmaliige Zufuhrung zu den betrieblichen Fonds benatigt werden, d) Sonstiges. Ausgaben: a) planmii0lge Verluststatzung einschlie0lich D-Fonds- statzung far Betriebe mit geplantem Verlust, b) planmu0ige Umlaufmittelzufuhrung, c) planmi ilige Zuschiisse fur Investitionen and Gene- raireparaturen. 11. Finanzierunq 1. Aut dam Goblet der Finanzierung abernehmen die Abtellungen Handel and Versorgung bet den Riiten der Bezirke ab 1. Januar 1957 die Aufgaben, die z. Z. von der Verwaltung der Niederlassungen des GHK i far Lebensmittel and von den Abteilungen Handel Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80TOO246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 and Versorgung bei den Riiten der Kreise fur den Kommunalen Grof handel (Ittrchgefiihrt we den. Die Abteilungen Handel and Versorgung bei den RAW, der Bezirlce sind verantwortlich a) far den Einzug der von den Betricben an die Abteilung Handel and V(`rsorgung abzufuhren- den Nettogewinne and ihre termingerechte Wei- terleitung an den Bezirkshaushalt, b) fir den Einr.ug der plannrifligen Umlaufmittel- Abfahrungen uncf die Weiterleitung an den Be- zirkshaushalt, sofern keine Verwendung diesel, Mittel zur Deckung von Umlaufill ittel-Fehl- botragen planmaltig vorgesehen ist, c) far den Einzug der ihnen laut Plan zustehenden Amortisationsanteile, d) fur die Zufuhrung der Plat, niif3igen Verlust- st(itzungen entsprechend der Ist-Ergebnisse, e) far die Zufuhrung der planmiifligen Umlauf- mittel, f) far die Zufihrung der planmiiiligen Investitionen and GeneralreparatLire n. Der Einzug der Staatseinnahmen unterliegt der Zu- standigkeit der Unterabteilung Abgaben der Rate der Kreise. 2. Uber die Abwicklung des bet der Verwaltung der Niederlassungen des GHK far Lebensmittel ge- fuhrten Umverteilungskontos Investitionen ergeht besondere Anweisung. 3. Uber die Finanzierung der Investitionen and General epa'?aturen fur das Jahr 1957 ergeht eine besondere Richtlinic des Ministeriums der Finanzen. 4. Das bei der Verwaltung der Niederlassungen des GHK Lebensmittel gefuhrte Umverteilungskonto ?Generalreparaturen - Nebenanlagen" ist per 31. Dezember 1956 aufzultsen and entsprechend den Abfuhrungen der Niederlassungen and der in An- spruch genommenen Mittel auf die Rate der Bezirke aufauteilen. Die Kontonummer des in Frage kommenden Kontos ist von den Raten der Bezirlce der Verwaltung der Niederlassungen des GHK far Lebensmittel mit- zuteilen. 5, Um die ordnungsgemaf3e Finanzierung der Betriebe sicherzustellen, ist von der Abteilung Handel and Versorgung bei den Bitten der Bezirke ein monat- licher Kassenplan aufzustellen, welcher der Ab- teilung Finanzen beim Rat des Bezirkes einzureichen ist. Der Kassenplan wird durch die Abteilung Finanzen bestiitigt and client als Grundlage far die Zu- and Abfuhrung von Mitteln an den bzw. durch den Bezirkshaushalt. 6. Von der Abteilung Handel and Versorgung bei den Bitten der Bezirke sind nachstehende Konten bei der Deutschen Notenbank zu fuhren: a) Kanto Nr.104 .... ,Ergebniskonto" Dieses Kanto client zur Aufnahme der Netto- gewinne der Betriebe mid zur Ausreichung der planmiif3igen Verluststutzungen an die Betriebe. b) Konto Nr. 105 .... ,Umlatifmittelkonto" Dieses Kanto client zur Aufnahme der planmal3ig abzufuhrenden bzw. iiberplanmiiBig eingesparten Umlaufmittel der Betriebe sowie zur Zufuhrung der planm5f3igen Umlaufmittel-Ausstattung. c) Konto Nr. 107 ... ?Vcrzugs- and Verspatungs- zuschliige" Dieses Konto client zur Aufnahme der den Be- trieben auf Grand der gesetzlichen Bestimmun- gen berechneten Verzugs- and Verspatungs- zuschlage auf Nettogewinnabfuhrung, 7. Die Abteilung Handel and Versorgung bei den Bitten der Bezirke ist dafur verantwortlich, dab die Bestande auf den Ergebniskonten per Ultimo jeden Mortals zugunsten des Bezirkshaushaltes abverffgt werden. 8. Die Abteilung Handel and Versorgung bel den Raten der Bezirlce hat bis zum 5. jeden Monats eine Abrechnung der Ergebniskonten an die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes einzurelchen. 111. Behandlung des Uberhanges 1956 in 1957 Alle laut Kontrollbericht per 31. Dezember 1958 aus- gewiesenen Forderungen and Verbindlichkeiten aus Nettogewinn and planmkfiiger Verluststiitzung ein- schliel3lich D-Fonds-Stiftzung werden von der Verwal- tung der Niederlassungen des GHK Lebensmittel sowle von den Raten der Kreise abgewickelt. Abrechnung erfolgt bis zum 15. Februar 1957 beim Obergeordneten Finanzorgan. Die Mittel zum Ausgleich der Forderungen aus au8er- planma(3igem Verlustausgleich Lind auGerplatimfiffigen D-Fonds-Statzungen werden den Bitten der Bezirke far die GHK Lebensmittel nach Beschlullfassung durch den Ministerrat zugeleitet. Es ist nidrt gestattet, Rack- flasse aus planm5f3igen Verluststiitzungen and D-Fonds- Stutzungen 1958 zur Finanzierung aul3erplanmaltiger Verluste and aulierplanmafliger D-Fonds-Statzungen zu verwenden. IV. Umlaufmitteireservefonds 1, Das Ministerium far Handel and Versorgung tber- tragt am 1. Januar 1957 den auf die Rate der Be- zirke - Abt. Handel and Versorgung - entfallen- den Anteil des zentral verwalteten Umlaufmittel- Reservefonds. Der den Bitten der Bezirke zu ubertragende Fonds betrligt 2 % der planmafligen Umlaufmittel des Jahres 1956 der Niederlassungen des GHK Lebensmittel. Bei Anderungen der plan- m5f3igen Umlaufmittel-Ausstattung mussen ent- sprechende Berichtigungen vorgenommen werden. 2. Be) Obernahme der Kommunalen Grolihandels- betriebe durch die Rate der Bezirke haben die Rate der Kreise den planm5f3igen Umlaufmittelfonds der Kommunalen Gro0handelsbetriebe in voller Hohe (100 %) zu iibergeben. 3. Uber . die Bildung and Verwendung der Reserve- fonds gelten die den Raten der Bezirke bereits be- kanntgegebenen Richtlinlen. 4. Die Verwendung der uberplanmallig erzielten Ge- winne erfolgt nach den far die ortliche volkseigene Wirtschaft geltenden Bestimmungen: 5. Unabhangig davon, daB der Leiter der Abteilung Handel and Versorgung im Rahmen des Kontrolla berichtes verpflichtet ist, Rechenschaft Ober die Ver- wendung des Reservefonds bzw. Sonderfonds ab- zulegen, hat monatlich eine Abrechnung der Fonds gegenuber der Abteilung Finanzen beim Rat des Bdzirkes zu erfolgen. Die Form der Abrechnung wird durch die Abteilung Finanzen der Rate der Bezirke festgelegt. V. Grofihandelskontor fiir Obst- and Gemiiseleithandel, Berlin 1. Das GroBhandelskontor far Obst- and Gemuse- leithandel fuhrt den im Planjahr erwirtschafteten Nettogewinn an das Ministerium far Handel and Versorgung direkt auf dessen Konto Nr. 104 8208 DN Berlin ab. Planmaltige Verluste and D-Fonds- Statzungen werden vorn Ministerium far Handel and Versorgung zugefuhrt. 2. Fine erforderliche Bercinigung des Umlaufmittel- fonds It. Plan 1957 wird vom Ministerium fur Han- del and Versorgung vorgenommen. 3. Die Zufuhrung der Mittel far planmaflige Investi- tionen and Generalreparaturen erfolgt durch das Ministerium far Handel and Versorgung. 4. Uberhiingc in 1957 werden durch die Verwaltung des GHK Lebensmittel analog dem bereits im Ab- schnitt III Gesagten abgeredinet. Wach Minister - Vfg. U. Mlttig? Min, It. H. U. V. Heft $ 5T - Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 w - 3150 - Berlin, den 4. Pebruar 1957 Ablinderung der Richtlinle fur Herausgabe des Volkswirtschafts- planes 1957 -- Plantell Warenumsstz, Warenbereit- stellung, Handelsnetz, Investltionen -- vom 10. Dezember 1956 (Verfugungen and Mitteilungen Nr. 32/50) Heir.: Zentralgeplante find zentralgeleltete HO-Betriebc Im Punkt A III a der o. a. Richtlinle lot fLr die zentral- geleiteten Betriebe and im Punkt A VII fur die Zen- tralgeplanten Betriebc des staatlichen Einzelhandels festgelegt, dnl3 diese Betriebe fur die Realislerung der zentralVertellten and gelenkten Ponds sclbst verant- wartlich sand, such wean Teile dieser Warenfonds Uber den staatlichen Grofihandel bczogcn werden, Dieses Verfahren ftlhrt In der Praxis zur Henachteili- gung dieser Handelsbetriebe gegenUber den HO-Krels- betrieben. In Abanderung der o. a. Richtlinie wird daher be- stimmt: 1: Die Betriebe der zentralgeplanten Handelssysteme HO Wismut and HO Vertrieb sowle die zentralgeleiteten Betriebc HO Warenhiiuser (Z) and no Gaststatten (Z) giicdcrn die I'ositionen ihres zentralvcrteilten and gelenkten Ponds Hach Bezug fiber den staatlichen Grofihandel and Direktbezug auf. Sie geben den Tell, den sic fiber den staatlichen Grofihandel be- zichen eo;lcn, an die zustUndige Nicderlassung des staatlichen Grofihandels. 2. Der den staatlichen Gro0handclsorganen von den Betrieben der HO Wismut and HO Vertrieb and den zentralgeleiteten HO-Belrieben ubergebene Tell des zentralverteilten and gelenkten Fonda gilt fur die staatlichen Grolihandelsorgane al:; staatliche Plan- aufgabe, fur deren Rcalisierung sic verantwortlich sind. 3. Der verbleibende Tell, den die Betriebe der HO Wismut and HO Vertrieb and die zentralgeleiteten HO-Betriebe direkt von der Produktion beziehen, gilt fur these als staatliche Planaufgabe. Stellvertreter des Ministers I. V.: Dumde Hauptabteilungsleiter Verfg. U. Mititil. Min. i. H. U. V. Heft 8/5r -. PREISDIENST ?-? 8060 - Preisbewilligung Nr.IV/3/57 fur Perlonflorteppiche 1P(lr die vom VEB Halbmond, Oelsnitz, entwickelten Perlonflorteppiche Axminster (Gondar) and Tournay (Rubin) werden folgende Preise and Nomenklatur- nummern festgesetzt: Arukel Nomenklatur-Nr. LAP nIH EH8 EVP ME 1e Chenllle- streifen, MZ: 100 e/s Perlon Rubin, 3%Ruten 3 ehortg MZ: 100 e/, Perlon 4251-73-001 15.80 8.40 0.- 90.- (" 8'/.) (? 10'1.) Berlin, den 29. Januar 1957 Preisbewilligung Nr.I/VII/56/84 vom 28. Dezember 1956 Mir Mueikschrank ?Caruso II" mit Rienzi I" and dreitourtgem Ptattenspieler Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Stai3furt EVP ............. 1200,- DM EHS ............. 144,- DM GAP ............. 1056,- DM GHS ............. 96,- DM IAP ............. 960,- DM Prelsbewilligung Nr.I/VII/50/85 vom 20. Dezember 1956 f(r Aufspfelverstiirker ?AV 1" Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Rochlitz ?EVP .............. 75,- DM EFIS .............. 0,- DM CAP .............. 86,- DM GHS .............. 6,- DM IAP .............. 60,- DM Eriguterungen: 1. Die 5. and 8. Steps der Nomenklaturnummer be- inhaitet nicht mehr die verscl:lUsselte Verbrauchs- abgdbe, sondern mit der Nr. 73 wind ein Perlon- flortepplch bezeichnet. 2. Die 7. bis 9. Stelle besagt nicht mehr den verschlUs- selten EHAP, sondern 1st nur sine Ordnungs- nummer. 3. Aus diesem Grunde wlyd die Handelsspanne in Prozent vom EVP testgesetzt, and zwnr die Grofl- handelsspanne 801n, die Elnzelhandelsspanne 100/o. 4. Die AbkUrzung MZ: bedeutet Materialzusammen- setzung. Preisbewiliigung Nr.I/VII/56/80 vom 20. Dezember 1956 filr Vergrd/ierungsapparat Mona foe II ohne Kassette Hersteller: VEB Aspects, Dresden EVP .......... . ... 140,- DM EHS .............. 40,70 DM GAP .............. 205,24 DM GHS .............. 26,74 DM IAP .............. 178,50 DM Preisbewilllgung Nr.I/VII/57/5 vom 23. Januar 1957 Hersteller: VEB (K) Elektronik Plauen (Vogtl.) fur Blitzgerdt ?Micky" ohne Einzelteile EVP .............. 189,- DM EHS .............. 27,88 DM GAP .............. 161,12 DM OHS .............. 10,20 DWI LAP .............. 142,92 DM Netzteil fur Blitzgerlt "Micky" EVP .............. 30,- DM EHS .............. 5,- DM GAP .............. 25,- DM GHS .............. 3,26 DM IAP .............. 21,74 DM Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 w Preisbewilligung Nr.I/VII/57/7, vom 17. Januar 1957 fair Theaterglas "Puck" vergoidet Hersteller: Carl Ruhnke, Rathenow EVP .............. 66,-' DM EHS .............. 9,80 DM GAP .............. 85,20 DM GHS .............. 6,68 DM ZAP .............. 48,52 DM Tasche }tie Theaterglas Puck" EVP .............. 6,- DM EHS 0,74 DM GAP .............. 5,26 DM GHS .............. 0,48 DM IAP : .............. 4,60 DM Preisbewllligung Nr.I/VII/57/10 vom 23. Januar 1957 for Theaterglas 1,Theastar" beledert (Giitekiasse S) ohne Behtiiter Hersteller: VEB Rathenow Optische Werke EVP .............. 89,80 DM EHS 8,97 DM GAP .............. 50,53 DM GHS .............. 6,11 DM IAP .............. 44,42 DM Theaterglas MTheastar" vergoldet (GUUklasse S) ohne EVP .............. 98,- DM RIIS .............. 14,77 DM GAP .............. 83,23 DM GHS ............. 10,06 DM ZAP .............. 73,17 DM w Prelebewilligung Nr.I/VII/57/8 vom 15. Januar 1957 ftir Gropsuper ?Beethoven III, mit Ferritantenne Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Rochlitz EVP .............. 910,- DM EHS .............. 110,16 DM GAP .............. 807,84 DM OHS ............. 73,44 DM IAP .............. 734,40 DM Prelsbewilligung Nr.I/Vit/57/15 vom 23. Januar 1857 . Air Precisa II mit Meritar 3,5/75, Iiinorverschluf var. chromt Hersteller: Kamerawetk Woldemar Beier, Freital 2 EVP .............. 91,- DM EHS .............. 14,56 DM GAP .............. 70,44 DM OHS .............. 10,01 DM ZAP ............... 60,43 DM Preisbewilligung Nr.I/VII/57/19 vom 25. Januar 1957 . fur Musikschknk Caruso I" mit "Diament Plattenepteler Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Stailfurt EVP ............. 1215,- DM EHS ............. 145,80 DM GAP ............. 1069,20 DM GHS ............. 97,20 DM TAP ............. 972,- DM MITTEILUNGEN _5913- Berlin, den 2. Februar 1957 Ausweis der Forderungen sue dem Teilzablungs- geschlift im Kontrollblatt ?Nachweis fiber die Um- Iaufmittelfinanzierung and Kreditdeckung" In Abstimmung mit der Deutechen Notenbank 1st der Ausweis der Forderungen aus dem Teilzehlungegeechaft im Kontrollblatt ,Nachweis Uber die Umlaufmittel- finanzierung and Kreditdeckung" verbindlich festgelegt warden, Die Filialen der Deutachen Notenbank sind angewleeen, auf die ridltige Abrechnung zu achten. Entgegen der Anweisung Nr. 49/56 (Verftigungen and Mitteilungen Nr. 27/56, S. 269, Abschnitt III, Position 4) and der Mitteilung Uber die Behandlung von noch nicht durch die Sparkasse kreditierten Fore rungen aus dem TeilzahlungsgeschafI z- h Monatsabschlul) vom 17. De- zember 146 (Verfugun ten and Mitteilungen Nr, 33/56 S. 345) wird folgende Anderung getroffen: Forderungen aus dem Teilzahlungsgeschaft, die sum .llonatsabsdilu11 bestehen and nod nicht durch die zustUndige Sparkasse kreditiert sand mUssen im Ab- schnitt A des Kontrollblattes Zeile h ale ?noch nleht kredltterte Verrechnungedokumente cue Tellzahlunge- gesdt8ft" auegewiesen werden. r)abei erkennt die Deut- ache Not enbark nur die Erltse der Ietzten zwei Tage an, Die "Forderungen sue dem Teilzahlungsgesdiaft" (Konto 251) and die "3berf0lligen Forderungen aus dem Teilzahlungsgeed:aft" rind in der ersten Betragsspalte der Zeile 31 einzusetzen. In die Zeile 32 wird in der ersten Betragsspalte der Betrag der in der Zeile 8 ste- henden ,noch nicht kreditierten Verrechnungsdokumente aus Teilzahlung" tibernommen and von der Zeile 31 abgesetzt. Der so ermittelte Betrag wird zur Addition in die zweite Eetragsspalte eingesetzt. Die Zeile 33 ?Uberfkilige Forderungen" nimmt gleichzeftig die Uber- falligen Forderungen aus dem Teilzahlungsgeschiift auf. Diese Bind ais Darunter-Position der schraffierten Spalte in der Textzeile einzusetzen. Die Zeile 37 Kredite fur Tellzahhmgsverfahren -- und Zeile 38 - Abgegrenzte Krcditaufschlllge - bleiben unverandert. In der ersten Betragsspalte der Zelle 37 ist lediglich der Uberfliltige Kredit aus Teilzahlungs- verfahren als Darunter-Position zur zweiten Betrags- spalte nachzuweisen. Es mull jetzt Ubereinstimmung besichen zwischen dem Saldo der Zeile 32 mit der Zeik, 37 zuzuglich der Zeile 38. W iterhin mull die Darunter-Position der Zeile 33 mit dek Darunte -Position der Zeile 37 Ubereinstimmen. Grofhandelskontore, die private Kommissionsh5ndler fUhren, verfahren analog dieser Regelung. Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 VORDRUCKWESEN Einzelhandel 2. Nachtrag zum Globalvertrag mit VLV Berlin Mit dem VEB Voldrudc-Leltverlag Berlin wurde zum Globalvertrag vom 15. Mat 1956 (a. Verfg. u Mittlg. Nr. 11/56 S. 125) eln zweiter Nachtrag mit zwet Para- graphen unterzeldinet. Der ? I nennt the gesamte Pspiermenge, welche vertragsgemES zur VerfUgung steht. Der zweite Paragraph lautet: }2 Der 15 Zlffer I erh8lt folgende Neufassung: (1). Der VLV stellt den Bestellern mit dem MHV ab- gestimmte Bestellisten in dreifacher Ausfertigung his zum 31. Januar 1957 zur Verfugung. a) Die Besteller haben dem VLV den Bedarf fi)r die Zeit vom 1. Juli 1957 bis 30. Juni 1958 insgesamt and nach Quartalen untergliedert bis zum 15. Februar 1957 auf den Bestellisten in zweifacher Ausfertigung mitzuteilen. b) Der Bedarf aller Besteller tat vom VLV his zum 10. Mtirz 1957 tnsgesamt and nark Quartalen unter- teilt zu verdichten turd mit dem MHV als Grund- lage fur die Planung des Paplerkontingentes ab- zustimmen. Die Abstimmung mull his zum 12. M9rz 1957 abgeschlossen rein. Vordruck-Bestellungen beim VLV Berlin Wir welsen die HO-Betrlebe auf den im zlvelten Nach- trag zum Globalvertrag genannten Bestelltermin for Standardvordrudce beim VEB Vordruck-Leitverlag Berlin, den 15. Februar 1957, hin. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, wenn die Belieferung mit Standardvordrudcem gewlihrleistet 0 rein soil. Die Jahresbestelliste (Jahresvertrag) wurde bereits Mitte Januar 1957 iibeleandt. HO-Betriebe, die zu Kombinaten vereinigt werden, weisen wir darauf hin, dad der Vertrag auf den Nach- folgebetrieb ilbergeht. Veranderungen der Vordrudc- bestellungen sind fUr den Bedarf IV/57 zum 1. Juni 1957 mbglich. Es sind hierzu die,,Erlauterungen zurBe- stellung von Standardvordrucken" auf der Seite 2 des HO-Vordruck-Verzetchnisses (Ausgabe Januar 1957) zu beachten. Finanzberichterstattung 1957 - Vordruckbedarf fair III. and IV/57 Fiir den Bedarf III. and IV. Quartal 1957 sind die Vor- drucke der Finanzberichterstattung 1957. Best.-Nr. 820/89 957 bis 820/89 965 (verSffentlicht in Verfg u. Mittlg. Nr. 30/56 S. 297 and Nr. 3/57 S. 31) beim Vordruck-Leitverlag EDB, Frei- berg/Sachsen, Scheunenstr. 9, a) von den Eaten der Bezirke, Abt. HuV, fUr die ihnen unterstellten Rate der Kreise and HO-Betriebe; b) von den Hauptverwaltungett HO Wismut and HO Vertrieb fur die ihnen unterstellten HO-Betriebe: e) von den verbleibenden Z-Betrieben his zum 15. Miirz 1967 zu bestellen. Bei Angabe von Verteilersehliisseln (zu a and b) erfolgt die Lteferung and Rechnungslegung an die HO-Betriebe. FUr den Vordruck Beatall-Nr. 820/8998 ?Bilanz" wird zu einem spSteren Zeitpunkt ein Besteiltermin genannt. IN H ALT SVE RZ El CH N IS L Anweisungen N65/s7. Fahrung von elnfaahen Kassenzetteln and Kasten- listen In den HO-Lebensmlttelverkaufsstellen .. .. ... 45 Hr.197. wartung von KUhlanlagen rind KUhlmlibeln .. 45 Nr. S/rl sue Anordnung vom 15. Janusr 1557 Uber die Ver- imderung der Erfassung, des Aufkaufs and des Groahandels mil Obet and Gernase (OBI. I S. 60) - Beendlgung der Tatlgkelt der Kommunalen Grodhandelsbetriebe und Vber- nahme der Aufgaben durch des GHK fUr Lebensmlttel .. 46 IL Rkhtllslen Ridttlinle zur Anordnung Ober die Verllndentng der Er- fassung, des Aufkaufs and des Groahandels mit Obat and [amuse vom 15. Janusr 1557 (GBI. I S. 60) ......... 45 Rirhtllnle far des Einflleaen der wirtsdtaftlirhen Ergebnisse der Groabandelskontore fir Lebensmlttel (Ruder Groil- handelskontor Obst- and (remise-Lelthandel, Berlin) sowle der Kommunalen Groahandelabetriebe in den Haushalt der Rate der Bez)rke ab L Janusr 1957 ............ 50 Abanderung der Rithtllnle stir Herausgabe des Volkswirt- adlaftsplanea 1957 - Plantell Warenumsatz. Warenberelt- eteltung, Handelanetz, Investltlonen - vom 10. Dezember 1535 .................... 62 111. Preledlenat Preisbewilllgung Nr. IV/3/57 Air Perlonflorteppiche .... 52 Preisbewllligung Nr. l/VIU56/80 . . .. . . 52 Preisbewllligung Nr. I/VII/38/64 . . . . . . . . . . . .. . . 52 Preisbewllligung Nr. INII/56/85 . . . . . . . . . . . . . . 52 Preisbewilligung Nr. INII/57/5 . . . . . . . . . . S2 Preisbewllligung Nr. 1NII/5711 . . .. . .. . . . . . . . . . 53 Preisbewllligung Nr. LVII/57/8' . ... . . . . . . . . . . . . 53 Pretsbewllligung Nr. INII/37/10 . .. . . . . . . 53 Preisbewlnigung Nr. I/V[I/57;15 . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Preisbewllligung Nr. IN1t/57p9 . . . . . ... . ... . . . . 53 IV. Mtttellungen Ausweis der Forderungen aus dem Tellzahlungsgeschlift Im Kontrollblatt ?Nachwels (Aber die Umlaufmittelfinanzierung and Kreditdedcung. ...................... 53 V. Vordruckwesen 2. Naehtrag zum Globalvertrag mit VLV Berlin 54 Vordruck-Bestellungen beim VLV Berlin ......... 54 Finsnzberichterstattung 1957 - Vordruckbedarf Mr III. and IV./57 . . . ... . . . .... 54 ... ...... . Nerausgeber. Deutsche Demokratische Republik. Mlntaterlu~~ far Handel and Versorgung, Berlin -? Verlag: (4) VEB Deutscher >Z?ennt alverlag, Berlin 011, Mltfsaelkirdutralte 17, Fernruf: 64 11. Postscheckkonto: 140023 -. Erscheinungswelse: wOrhentllch - Besug: our dulls die Post sum Dlenstgcbraucll - Bezugapreiar vlertellllhrlich 2,23 DM - Elnzelausgabe -.25 DM (nur durch den Verlag zu beziehen).' VereffentUcht unter der Druckgenehmlgungs-Nr..Ag 1311.57. DDR Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Verf'iigungen and Mitteilungen des Ministeriurs fur Handel andVersorgung STICHWORTVERZEICHNIS IV. Quslrtal 1956 Hefte Nr. 20 big NF, 33/50 (6. Oktober Us 22; Dezember 1956) Herausgegeben vom Ministerium fur Handel and Versorgung Berlin 1957 VEB DEU.TSCHER ZENTRALVERLAG Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Verfggungen and Mitteilungen des Ministeriums fair Handel and Versorgung Stichwortverzeidinis IV. Quarto) 1956 Die Zahlen am Sh cull ceder Angabe bedeuten: Heft-Nr./Seite A Abreabnung - Abrechnung von "Fielach, Fleisch- and Wuretwaren" and ?Tlerkbehe Fette" ........ Ambulanie;? Handel - Abrechnung des ambulanten Handels ...... Aneablungen .............................V.. Ausleibdlenat - Erg6nzung zur Anweisung Nr. 23/56 ....... Auaelhware - Finanzierung der Auslethware ............ Ausetellungen - slehe Messen B Batterlen - Kraftfahrzeugbatterien .................... Bsuernusarkte - siehe Kommisaionshandel Bedatfstorechung 0 - Anweisung Nr. 39/59 - Berichterstattung Bedarfsforschung 1II/1936 .................. BerichtersaUung Berichterstattung EUGK (Erfassung nach Umsatzgr6tienklassen) der Saatlichen Zen- tralverwaltung 211r Satistik ............... Ridititnien zur Planabrechnung und Bericht- ............................ erstattung 1957 Berichterstattung der Warenauslieferung an the Verkai:fastellen der HO-Betriebe - ohne HO-Vertrlebe anal HO-Warenhauser ...... Berldiawesen - Anweisung Nr. 45/58 - Durchfuhrung der Verordnung uber das Berichtswesen in der DDR vom 20. Juli 1956 .................... 21/217 21/217 25/259 21/213 22/233 30/289 Betriebepau, Finanzierung and Abrechnung von MaOnah- men, the im Betriebaplan nicht vorgesehen sand ........................................ 23/243 Richtlinien zum Betriebsplan des staatlichen Einzelhandels 1957 - Planteile ,Produktivi- tat, ArbeitskrAfte and Lohn" and "Berufs- ausbildung" ............................... 31/301 Betriebsplanvorerhlag - Betriebsplanvorschlag HO 1957 ............ 21/218 Bettfedern - Anwetsung Nr. 37/58 - Kleistmengenzu- schlag fOr fillfertige Bettfedern ............ 21/213 D-Fonds - Berechnungsgrundlage fur die Zufuhrung zum D-Fonds 1956 fur 1lauptamtliche Funk- tionAre gesellschaftlicher Organisationen ... 23/245 D-Fonds-Bildung and Pri mienzah]ung fur das leitende kaufmInnische Personal fur dos III. and IV. Quartal 1956 .................. 25/259 Ergdnzung zur Mitteilung uber die D-Fonds- Blldung and Prlmienzahlung fur das III. and IV. Quartal 1958 ...................... 28/280 Direktorfonds - Behandlung der Direktorfonds-Riickbildung 22/233 Direktorfondsbildung and Quartalspramien- ermittlung ................................. 31/310 Drudkgenebmigungen - AntrAge fur Druckgenehmigungen ......... 24/254 Erldeeinsahlungen - Erldseinzahlung des staatlichen and genos- eenschaftlichen Handels auf dem Lande .... 21/220 Berufswe*tbewerb - Aufruf fOr den Berutswettbewerb der deut- edien Jugend .............................. - Richtlinie fur den Berufswettbewerb der deutechen Jugend 1957 In den Betrieben des staatlichen and genaesenachaftlichen Gro0- und Einzelhandels ......................... Heataudeautnabmen - Gemeinsame Anweisung Ober die DurchfOh- rung von Bestandsaufnahmen im volkseige- nen Grob- and Einzelhindel and Umbewer- tung der Waren, fur die per 1. Januar 1957 Fatpreise eingefuhrt werden .............. X F Fae kontenrshmen ........................... 29/284 Fatpreise - Gerneinsame Anweisung iiber die Durdifiih- rung von Bestandsaufnahmen im volkseige- nen Gro0- and Einzelhandel and Umbewer- tung der Waren, fiir die per 1. Januar 1957 Festpreise eingefihrt werden .............. 32/315 Finanzberiditerstallung - Richtiinien fur die Aufstellung und Ein- reichung der Finanzbe?ichtersattung - Kontrollberidite - zum Absc:hlu(l per 31. Dezember 1956 fOr den staatlichen Ein- zelhandel .................................. 31/300 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 1 0 Frachtkostenberechnu ng - Frachtkostenberechnung durch die NL Im- portleithandel fur Importwaren ............ 30/295 Frisch-Fisch-Vet - Sonderzuschlege fur Beschaftigte in Frlsdl- Fisch-Vst .................................. 25/260 Fortschritt - siehe Technisch-organisatorischer Fortschritt G Gastronomische Kapazitaten - Anweisung Ni,. 53,'56 - Bewirtschaftung gastronomischer Kapazitaten gewerkschaft- licher Kultur- and Klubhauser - (Ergan- zung zur Anweisung Nr. 69/55) ............ 28/273 Gehaltazahiungen - siehe PrOmlen Gesthenkversandhande l - Anweisung Nr. 4356 - Einfuhrung des Ge- schenkversanddienstes fur Industriewaren im staatlichen Einzelhandel ............... 24/247 Handelanetz - Vierte1jAhrliche Abrechnung des Planes zur Entwicklung and Spezielisierung des Han- delsnetzes ................................. 28/280 - Formblattbedarf zur Abrechnung des Han- delsnetzes per 31. Dezember 1956 .......... 28/280 - Berlchterstattung fiber die Entwicklung des Handelsnetzes ............................. 33/342 Hotel-Prospekt - Anweisung Nr. 55/56 - Durchfuhrung einer Erhebung f:;ier die Anzahl der Hotels, die Bettenkapazitaten and die dazugehSrenden Einrlchtungen als Grundlage fur die Heraus- gabe eines umfassenden Hotel-Prospektes .. :0/287 lmportwaren Frachtkostenberechnung durch die NL Im- portleithandel Air Importwaren ............ 30/295 Kommissionawelse Uberlaeaung - Richtlin(e uber die kommissionsweise Uber- lassung von industriewareni dutch den etaatllchen Gro3handel an den privaten Ein- zelhandel .................................. 26/264 Konfliktkommission - Konfliktkommission - Erganzung zur An- weisung Nr. 61/55 .......................... 21/213 Konserven - Anweisung Nr, 82/56 - Standardsortiment f(ir tischfertige Konserven ................. 33/330 Kontenplan - Kontenplan 1957 des staatlichen Einzel- handels ................................... 31/308 Kontrollausschufsitzungen - Anweisung Nr. 32/56 - Durchfi hrung von KontrollausschuBsitzungen zum AbschluB per 31. Dezember 1956 in den NL der GHK and den Z-Betrieben der HO .............. 21/211 - Durchfuhrung von Kontrollausechu3sitzun- gen in den bezirksgeleiteten Einzelhandels- betrieben (HO) sowie in den kommunalen Grol3handelsbetrieben zum AbechluB per 31. Dezember 1956 ........................ 21/216 Kontrollbericht - Richtlinie fiber die Aufstellung and Ein- reichung des Kontrollberichtes zum A?bschluB per 31. Dezember 1956 fiir Grol3handelskon- tore and die kommunalen Grollhandels- betriebe :................................... 31/209 - Richtlinien fur die Aufstellung and Ein- reichung der Finanzberichterstattung - Kontrollberichte - zum Absc:hlull per 31. Dezember 1956 fur den staatlichen Ein- zelhandel .................................. 31/300 Kontrollinventuren - Anweisung Nr. 33/56 - Kontrollinventuren in den HO-Gaatstatten .................... 21/211 Kreditkarten - Anweisung Nr. 58/56 - Ausstellen von Kre- ditkarten ffir Einzelbauern ................ 30/289 Kurorte - Richtlinien fiber die Versorgung der Kur- orte in der Wintersaison 1956/57 .......... 217215 Jugend Anweisung Nr. 40/58 - Tag der Uber- prufung der Jugend- and Sporteinrichtungen 23/235 Kattee Anweisung Nr. 36/56 - Veranderung der Mengen and Prelse fur Zucker and Milch, die beim Ausschank von Kaffee als Beigabe verabretcht werden ........................ 21/212 Kaufbedin[ungen - siehe Lieferbedingungen Kommlaalonshandel - Anweisung Nr. 41/56 - Einstellen des Kom- misdionshandels duf Bauernmlirkten ...... 231235 Kommtasionawelse Uberlasaung - Rldttlinien fiber die kommissionsweise fiber- lassung von Industriewaren dutch den staat- lichen Groihandel ......................... 22/231 - Behandlung von Lebensmitteln lm Lebens- mittelverkehr t ............................ 30/295 Lieferbedingungen Anweisung Nr. 47/56 - Gestaltung der Kauf- and Lieferbedingungen zwischen den dem Ministerium Air Handel and Versor- gung nachgeordneten Grollhandehskontoren fur Industriewaren and dem staatlichen Einzelhandel (HO) ......................... Lochkarten-Verfahren - Anweisung Nr. 34/56 - Einfilhrung des Lochkarten-Verfahrens fur die Abrechnung der Warenbewegung ....................... 21/211 Informationen Ober die Einfiihrung des Lochkarten-Verfahrens fur the Abrechnung der Warenbewegung ...................... 33/332 L?ohnzahlungen - siehe Pramien Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80TOO246AO37400010001-5 0 Markenwaten - Richtlinien fiber die Abrechnung des Ver- kaufs von Markenwaren 22/230 - Richtlinie Ober die vereinfachte abgaben- rechtliche Auswertung von Plus- and Minus- differenzen an Markenwaren bet den Ein- richtungen des VDK ...................... 23/241 Mehrkosten Anweisung Nr. 50/56 - Finanzlerung der Mehrkosten infolge Aufhebung der Orts- klassen C and D ab 1. Oktober 1958 im etaat- lichen Grob- and Einzelhandel ............ 27/269 Messen - Zur Verordnung Ober den Schutz von Messen and Aussteilungen ................ 21/220 Mitch - Anweisung Nr. 30/36 - Verlinderung der Mengen and Preise fir Zucker and Mitch, die beim Ausschank von Kaffee als Belgabe verabretcht werden ........................ 21/212 Minusdlfferensen alehe Markenwaren Ortsklassen - Anweisung Hr. 50/56 - Finanzierung der Mehrkosten Infolge Authebung der Orts- kiassen C and R ab 1. Oktober 1958 im staatlidten Grog- and Einzelhandel ........ 27/269 Fatiwerien - Richtlinle ilber die Abrechnung der Patls- serien in den Kitchen der HO-Gastat9tten .. 93/240 PUnabredmung - Richtlinien zur Planabrechnung and Be- richterstattung 1957 30/260 Peflselstundenverkdrzungen GebUhrenordnung fur Tanzveranstaltungen and Genehmigung von Polizeistundenver- kUrzungen ................................. 211218 Plus-Differenzen - siehe Minusdifferenzen Pr6mien Zur Vsrordnung Uber Pr5mienzahlung an des leitende kaufminnlsche Personal In den Betrieben des sozialistischen Grog- and Ein- zelhandels ....................... 21/215 -- Anweisung Nr. 44/56 - Prffimien .......... 24148 Anweisung Nr. 46/56 - Lohn-, Gehaits- and PrSmlenzahlungen im Dezember 1958 ...... 251255 D-Fonds-Bildung and PrOmiensahlung fur das leitende kaufm8nnisrhe Personal fur das III. and IV. Quartal 1956 .............. 25/239 -- siehe push Quartalsprilmfen lze - Neue Zinss5tze fur Kredite laut Waren- finanziecungsplan Saisonkredite and Kredite fur Verrechnungsdokumente ab 1. November 1956 ............................... ....... 29/284 Zucker - Anweisung Nr. 36/56 - Veranderung der Mengen and Preise fur Zucker and Milch, die beim Aussehank von Kaffee als Beigabe verabreicht werden. - Nachbelastung fur Zucker beim Ausschank von Kaffee ................................ 21/215 ZUndholzschadsteln - HO-Etiketten fur ZOndholzschachteln ...... 25/259 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80TOO246AO37400010001-5 Sanitized Copy Approved for Release 2010/06/02 : CIA-RDP80T00246AO37400010001-5 0 YERFUGUNGEN UND MITTEILUNGEXl des Ministeriums fur Handel and Versorgung 1957 Berlin, den 16. Februar 1957 ANWEISUNGEN Berlin, den 22.'Januar 1957 Anweisung Nr.9/57 Sachwertlotterie des DFD AnlalSllch des 10. Jahrestagts des DFD fiihrt der Bundesvorstand des DFD vom 15. Februar 1957 bis 15. Marz 1957 eine Sachwertlotterie durch. Die Gewinn- scheine werden in der Zeit vom 15. Februar 1957 his 15. April 1957 in den Verkaufsstellen des etantlichen and genossenschaftlichen Einzelhandels and den Waren- hilusern eingelSst. Die Lose fOr die Buchgewinne schickt der Gewinner (portofrel) bis zurn 15. April 1957 an die Versandbuch- handlung Leipzig C 1, Postfach 270. Die Sarhgewlnee sin": Itn Werte von: Wohnzimmereinrichtung ............. 4153.- DM Musiktruhe . . . . . . . . .. .. . .. . . ... 1350,- DM KUhischrenk .... , ............... 840.- DM Pelzmantel . . . . .. . . . .. . . . . . . 750,- DM Kombl-Wasehmaschlne .. . .. . . .. . . . .. 730,- DM Koffer-Nahmeschlnen . . . . . . . . . . . ... 375,- DM Damen-Fahrr5der . . . . . . . . . ... . . . .. 350,- DM Staubsauger ?Jette" . . . . . . . . . . . . . .. 280,- DM Elegante Nachmittagskleld:.r . . . . . . . . . . 175.- DM Morgenrocke oder Bademuntel ......... 80,- DM Opernglbser mit Etut . . . . . . . . . . . . . . 63,- DM Spltzenblusen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60; DM Tafelt0cher mit Servietten . . . . . . . . . . . 60.- DM Perlon-Garnfturen, dreiteilig . . . . . . . . . . 80,- DM Sehnelikochtbpfe . . . . . . . .......... 80; DM Perlon-Nachthemden ... ............ 74,- Dal Tischdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23.- DM Kunstiederkoffer . . . . . . . . . . . . . . . . . 23.- DM College- and Handtas

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