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INFORMATION REPORT INFORMATION REPORT
CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY
This material contains information affecting the National Defense of the United States within the? meaning of the Espionage Laws, Title
DATE OF
INFO.
PLACE &
DATE ACQ.
East Germany
Verfuegungen and Mitteilungen
Bulletins of the East German
Ministry of Trade and Supply
REPORT
DATE DISTR.
17 SEP
NO. PAGES
1
REFERENCES
25X1
25X1
SOURCE EVALUATIONS ARE DEFINITIVE. APPRAISAL OF CONTENT IS TENTATIVE.
fficial use only by the Ministry of Trade and Supply:
a. Annex 1o Verfuegungen and Mitteilungen des Ministerium fuer Handel and
Versorgung, dated 9 February 1957.
b. Annex 2. Verfuegungen and Mitteilungen des Ministerium fuer Handel and
Versorgung, dated 1 February 1957.
c. Annex 3. Verfuegungen and Mitteiluren.des Ministeriums fuer Handel and
Versorgung, dated 23 February 1957.
(Three bound booklets)
STATE X ARMY IX NAVY X AIR I X FBI AEC
(Note! Washington distribution indicated by "X"; Field distribution by "W".)
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VERFUGUNGEN UND MITTEILUNGEN
des Ministeriums fur Handel and Versorgung
ANWEISUNGEN
Berlin, den 25, Januar 1957
Anweisung Nr. G/57
Dar(ibef hinaus kiinncn vain Vordruck-Leitverlag in
Berlin einfache Kassenzettel (Block zu je 50 Stuck), Be-
stellnummer 081119, bezogen tverden. Die Bestellungen
sired bis oem 25. Febraar 1957 aufr.ugeben.
Die Ergiinzung der Richtlinie zur Bekampfung der
Inventurdifferenzen, Warenverderb and Schwund im
staatlichen Einzelhandel vole 1. Dezember 19,55 (,,Ver-
fiigungen and Mitteilungen" Nr. 24)5 S. 315) hinsicht-
lich der ,Kassenzettel fur HO-Lebensmittelverkaufs-
stellen" tritt hiermit aul3er Kraft.
Wach
Minister
Fiihrung von einfachen Kassenzetteln and Kassen-
listen in den HO-Lebcnsmittelverkaufsstellen
Zur Warrung ciec Kiiuferinteressen find urn den Kaufer
in die Lag,, zu t-ersctzen, die Berechnung der Verl:uuI cr
nachprufen zu kiinnen, let es ertorderlich, ihm hies'lbr
einen Beleg auszuhiindige r. Urn die Belange des Han-
dels dabei zu beriicksichtigen, geniigt cc, wenn dieser
Beleg aus einem einfachen Kassenzettel besteht.
Dieser Kassenzettel laird ohne DurchschriIt ausgeschrie-
ben end unterliegt keiner laufenden Numerierung. Der
Kassenzette' brauc?ht (seine Spalten- find Linienein-
teilung.
Aus den vorsteiiend aufgofuhrten Griinden wind fiir die
HO-Lebensmittelc?erkaufsstellen angewiesen:
1. In alien liO-Leb(,nsmittelverlkaufsstellen sind ab
sofort obligatorisch einfache Kassenzettel aus-
zuschreiben, die den Kunden auszuhandigen Sind.
2, Ausnahmen bilden dabei:
a) Einzelverkiiuf(x
In diesen Fallen tend der einfache Kassenzettel
nur nut Wunsch vines Kiiufers ausgesclu?ieben;
b) die Verkaufsstellen, in denen Registriertcassen
mit Einzei-Additions-Bonausvuif vorhanden sind.
In diesen Verkaufsstellen ist der Bon dem Kau-
fer auszuhiindigen;
c) Verkauf von Gemiise, Obet, Mitch, Imbissen,
Tabakwaren, Strcichhiilcern sowi(- Pfennig-
artikeln end unmittelbarem Mundbedarf;
d) Verkauf in Kiosken, Schnellimbissen, Probier-
stuben, BetriebsVerkaufsstcllen Iii VerkauI von
Mundbedarf.
3. Aus den Kasscnzetteln mu(3 u. a. (lie Verkaufsstelle,
in der (lei, Einkauf g,,tiitigt tvurde, crkennbar sein
(Kummer (lei, Verkaiifsstelle ustv.).
4. Stir Ermittlung der Umsatzleislung je Verkaufskraft
fiir die Priimienberechnung rind in den Ausnahme-
fallen. in denen writer Registries- noch Einrclkassen
vorhanden sired, fornilose Kassenkhrdden zu fiihren.
5. Die bislierige Ernriichtigttng der Direktoren, in
Schwerpunkt-Verkaufsstellen (lie Fiihrung von Kas-
serzetleht nit Durchschrift end Nunlt'rierung selb-
standig zu entscheiden, bleibt bestchen.
Als einfacher Kassenzettel kann dcr Standardvordruck
?Kassenzettel-Letansmilid ", Besteilnemmer 08'1024,
Vordruck-I.eitverlag Berlin, benutzt tverden, jedoch ist
Durchschrift zu fortigen.
.ou Direktoren der BO-I,ebensn)ittclbctriobe wires emp-
hIre, mil den einzclnen Produktionsbrtriebcn zu ver-
handeln, datttit diese den IIO-Lebonsmitlelverkaufs-
slcllen Kassenzettel mil Werbeeinctruck ko,tenlos cur
Verfiigung slelien.
-5240- Berlin, den 29. Januar 1937
Anweisung Nr. 7/57
Wartung von Kiihlanlagen and Kuhlmobeln
Der Ausfall and die Reparaturen von Kuhlanlagen
hatten Ihre Ursache meist darin, dal3 die bpi Kiihl-
anlagen notwendige stanclige Wartung our Verhutung
grol3erer Reparaturen nicht oder nur ungenugend durch-
gefuhrt wurde.
Deshalb hat das Ministerium fur Handel and Vetsc.r-
gung mit der Zentrale des VEB Kuhlanlagenbau Dres-
den folgenden Mustertvartungsvertrag ausgearbeitet:
Vertrag fiber die Wartung von Kuhlanlagen
Zwischen . als Auflraggeber and dem
l'EB Kuhlaniagenbau Dresden, Dresden A45, Breitscheid-
stra0e 80, vertreten durch seine Aulhenctelle
al.s Auftragnehmer wire( hiermit folgender Vertrag ge-
schlossen:
?1
Der Auflraggeber iibertragt and de; Auftragnehmer uber-
nimmt die Wartung der nacnstehend aufgefiihrten Kuhl-
anlagen: . . , , . ,
?2
Der Auftragnehmer nitront die Wartung dutch .
malige Prutung der ]m ? I hezeich Helen Kohlanlagen im
Jahre . dutch semen Beauft raylcn each seinen
Vest legungen in der Zeit voin . . bis . . . . .
in mogtichst gleichen Abstiinden wahr.
Die Wartung um fall fol gentle Tiitigkeit:
at die funkt ionelle Uberpriifung end Rei nigung der
kaltetechnischen Anlage;
b) die Abstellung von Funktionsst iirungen an der ]ctilte-
technischen Antage einschlieftli iii Sachet rbeuen Ind
Austansch von Verschlei fiteilen, soweit dies an Oit
and Sidle miiglich itt and dafdr im Eineelfal' scraus-
sichtItch kein hiiherer Rechnu n 1sbet rag ais else;,
1(10 OH anfallt, ohne bcsnudece Autti gserl(iluti
cluroh den Auft raggeber:
c) die thtterrichlung des Auft raggehrrs, safer die Nn;-
wendigk.eit fiir vine Reparatur der IUihlanlage in der
Werkstalt des Auftragnch leers soli s'gl, damit or dem
Auftragnehmer duruber cinen Auftrag erteilen kann;
Dieses heft enthiilt das Stlchworlverzeichnis fiir das IV. Quartal 19.56
Aus technischen Griinden kann es nicht ais Belange geliefert tverden
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w w
d) schnellstmtlgliche Abstellung der dem Auttragnehmer
vom Auftraggeber zu meldenden Funktionsstiinutgcn
an der Kiihlanlage, soweit these zwischen den War-
tungsbesudten elntreten;
e) Anteitung der Mitarbelter des AUftrnggebers cur ord-
nungsgemaffen Bedlenung der KUhlanlage;
f) Eintragung des Warlungsbesuches in doe technisrhe
Begleitheft.
Die Wartung umfaat our den vom Auttragnehmer gelie-
ferten Tell der Anlage. Mit der Behebung Von Sttirugcn
am elektrisehen Teil, der Kuhlwasserlcitung, den Bier-
leitungen usw. ward der Auftraggeber einen Srtlichen
installateur beauftragcn.
Der Auttraggeber tragt Wile Kosten, die dutch die Aus-
Obung des Wartungsdienstes gemhi3 ? 2 entstchen.
Der Auftragnehmer wird alle bet ihm aniallenden Kosten
far Arbeits-, Reise- and Wartezeiten einsehlielliteh var-
kommender Zuschinge sowle Auslbsungssiitze and Fahr-
gelder lout Montageabkommen sowie fiir MateSStnI ant
gesettlicher oder prelsrechtlicher Grundlage dem Auftrag-
geber in Rechnung stellen, and dieser wird die Bezahlung
gema0 den gesetzlichen Bestlmmungen vornehmen.
?4
Der Auftraggeber verptlichtet etch, seine Mitarbelter no
elner pfleglichen and ordnungsgema0en Behandlung der
Ktlhlanlage anzuhalten. Desglelehen wind or dafUr Sorge
tragen, dsa ReparatUren an der Anlage oicht dutch andere
ale von Auttragnehmer Beauftragte durchgefdbrt werden.
?5
Beanstandungen sand dem Auftragnehmer vom Auttrag-
_geber unverzuglich, spatestens 13 Tage nach dem Wartungs-
besuch, zur Kenntnls zu bringen.
6
Erfi11lungeort Mr die Lelst u gen des Auftragnehmers let
dot Standort der Kuhlanlaggen, fiir die Zahlungen des Auf-
traggebers Dresden. Als Geriditsstand wird Dresden ver-
einbart.
Die Anderung oiler Aufhebung des Vertrages mull; echrift-
der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er
Mann von jedem Vertragspartner jeweile spatestens am
3. Januar fur den folgenden 31. Marc gekUndigt werden.
,am. I
(Auftragggeber) (Auttragnehmer)
Stempel U. ilnterachrifI Stempel u. Unterschrift
Die Handelsbetriebe haben eine grUndliche Uberpri.ifung
fiber die Zweckmat3lgkeit des Abschlusses von War-
tungavertrligen vorzunehmen and mit der zustandigen
Aulenstelle des VEB KUhlanlagenbau Vertrage abzu-
schliellen, damit die Reparoturkoeten gesenkt and der
Verderb hochwertiger Nahrungsgiiter verhindert wird.
Jeder Handelsbetrieb hat die Moglichkeit, desen Ver-
trag dutch 8rtllch bedingte Zu litze zu erweitern.
Die in detn Vertrag ? 2 (f) erwahnten technischen Be-
gleithefte werden auf Grund der Forderung des Handels
auf der Neuerer-Konferenz ab 1. Januar 1957 nit den
neuon KUhlmobeln obllgatorisch geliefcrt,
Fur alto KUhlmobel ktnnen these technischen Begleit-
hefte vom VEB KUhlanlagenbau bezagen werden.
Dieee Begleithefte enthaltln neben den notwendlgen
technischen Daten genilgend Raum zur Eintragung der
durchgefiihrten Wartugsreparaturen and Stillstands-
zeiten, so daft eine genaue Kontrolle Uber die Funktion
des KUhlm6bes dmrhgefdhrt werden kann. Die Mug-
llchkeit, die anfallenden Reparaturkostcn einzutragen,
ergibt gieiehzeitig eine Ubersicht Uber die Gesamt-
Wartunggs- tint Reparaturkoeten far jedes einzclne
KUhlmtlbel.
Der VEB KUhlanlagenbau hat seine Monteure tinge-
wiesen, die Eintragung in die Begleithefte vorzu-
nehmen.
Die Handelsbetriebe sind verpfltchtet, die Durchfilhrung
dieser Anwelsung zu kontrolliercn and datUr zu sorgen,
dali die Begleithefte ausgewertet werden.
Diese Auswertung hat das Met, elne uncachgemlli3e Be-
handlung der Kuhimlibel zu besettigen.
Borrmann
Stellvertreter des Ministers
f - 4620 -
Anweisung Nr. 8,'57
ant Anordnung t'om 15. Januar 1957 fiber (tic Ver-
Underung der Erlassung, des Aufkaufs untl die
Grofhandels nit Obst tint Gemiise (GIll. I S. (HI)
Beendigung der '1'atigkeit der Konununalen Groli-
handelsbetriebe and Ubernahnic der Aulgaben
dureh das GIIK fiir Lebensmittel
Zur Durchfdhrung ch'r o. a. Anorcbnmg tvird ins Fin-
veimehnien mit Clem itliui,terium dcr l-ina11zen, 6'r
Staatlichen I'lankomntiusiott, dent SIItisi 1. rtariat fur
die Angclzgcnheittn (her ortlichen Rtito. dent Steel.e-
5ekretaflat fiir Erfassumg and Aufk.uii, dcr Deut,chcn
Notenbank and dent "/.entralvor: t: nd tier Gcteerkuclta It
Handel folgendes angcwiesen:
I.
1. In der Zeit vorn 1. Januar bin 31. Miirz 1957 beenden
die Kommunalen Grol3handclsbctricbe iIsse 'Patin
keit. Sic, geben die Aufgabe des Plat/.- and Etop-
fangsgrol3handels nit Obst trod Gemiise and des
Aufkaufs an die Niederlasumgen des G[IK fur
Lebensmittel ab. Die Handeletiit igkcit snit den iibri-
gen von den Konununalen Grolthandclsbetrieben
gefuhrten Sortimenten ist vor der Obernahme der
Rechtstrtigerschaft dutch die Niederlassorigen des
GHK fOr Lebensmittel von den Kommunalen Gro13-
handelsbetrleben in Abstimmung nut den Raten der
Bezirke auf die fachlich zustiindigen Gro3handels-
kontore entsprcchend den nachstehend fiir lcbens-
mittel festgelegten Bestimmungen zu tibert agen.
Der Handel mlt Mundproduktion ist ends Miighch-
keit auf the Heistcllerbeh?iebe zu veilugern. Falls
dies nicht mdglich odor zweckmiU3ig ist, cntscheidet
der Rat des Bezirkes dariibcr, weldics Organ die
Versorgung snit den Waren der Mundproduktiots
durchzutiihren hat.
2. Mit dcin Zeltpunkt der Beendigung der T;iligkeit
der Kommunalen Grot3handelsbetriebe werden die
Niederlassungen des GHK fiir Lebensmittel deren
Rechtsnachfolger. Entstehen Streitigkeiten daruber,
welche Nlederiassung des 611K far Lobensmittel fur
einzclne Kommunale Grofihandelsbetriebe die
Rechtsnachfolge ilberninunt, so enlscheidet thane die
Zustilndigkeit der Hat des Bezit'Ecs.
3. Dee' genaue 7eitpunkt fur die Obernahme Obergabe
der Rechtsh'iigetscha It and (let' I tandelsau fgaben _
wind zwischen den Kommu oaten Grolihandelsbetrie-
ben and den NiederIassuni,en des GIIK fiir Lebens-
mittel Im Einvernehmen nit dem Rat des Bezirkes
festgesetzt.
4, Zur Vorbercitamg der Obergabc Obernahme ist
zwisdten den Kommunalen Grol3h:arlohbetrieben
and den Niederlassungen dos GIIK fiir Le'ben,-
mittel tin Plan der Malinahnten aufzustollen, in clout
wile notwcndigeis Vurbereitungen tannlm,cbundrn
unter Angabe der Vet-ant wortli ch lcei t. Ieel tu;logcn
sind. Die Obergabe- bees' Olxrnahntchandlung i,t In
ihren Finzclhei lets zu prololiollleren. 1Jas l'to;okuli
ist vom Obergebenden tint Iibernohnlerden rooht,-
verbindlich zu tutterzelciinon and nuchloL;entlen
Stollen in je doer Auslertigung sp;itos;cns inner-
halb von 10 Tagen nach der vol Ieollenon Obcr-
galx';'Obcrnalunc ztizuutcllen:
a) dem Rat des Bezirkes - Abt. Handel and Ver-
sorgung sonic Abt. Finanzen -,
b) dem Rat des Ktrises - Abt, Handel and Ver-
sorgu , sotcie Abt. Finaneer
c) der zuslindigen Filiale der Dettieehen Noteu-
bank,
d) der zustiindigen Niederlassung des GIIK fiir
Lebensmittel.
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II.
1. Die Kommunalen Grofihandeisbetricbe Sind ver-
pflichtel, zusiilziich vine Aunfcrtigung des Kontroll-
berichtes per 31. Dezember 1956 cioschliciflich des
Berichtes ruin PlanabluuI dent Rut des Bezirkes
- Mi. IhmdeI and Versorgung - zuzustellen. I)er
Rat des Hczirkcs - Abt. Handel and Versorgung -
hat des Escmplar der zusliindlgcn iibernchnnenden
Niederlassung des GIIK fur Lebensmittel zu fIber-
geben.
2. Die ICommunalcn Groi3hnndelsbetriebe stellen sum
Zeitpunkt der Ubergabe einen Kontrollbericht ent-
sprediend (ten gesetzlichen Bestimmungen nuf.
Diosem Kontrolllericht Ist cine Planannlyse belzu-
f(igen. Der Kontrollbericht Ist folgenden Stellen zu
u bergebcn:
a) Rat des Bczirkes - Abt. Handel and Versor-
gung - sowie Abt. Flnanzen,
b) Rat des Krcises --- Abt. Handel and Versor-
gung -- sowie Abt. Finanzen,
c) zustiindigen Filialen der Deutschen Notenbank.
3. Die Kontrollberichtc der Kommunalen Grof3handels-
betricbe per 31. Dezember 1956 stollen zum Zeft-
punkt der Ubergabc-Ubernahme die Gruridlage fire
die Eroffnungsbuchung In den Nicderlasssungen des
GHK fur Lebensmitlel dun Dies trifft sowohi fur
die Best andskonten als such fur die Erfolgskonten
zu. Die Salden It. Kontrollbericht der Kommunalen
Grolihandelsbetriehe per Stichtag der Ubergabe/
Ubernahme slnd bet den Nicdcrlassungen des GHK
fiir Lebensmitlel in laufender Rechnung zu buchen.
III.
1. Die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel
fuhren nach erfol ;'ter Ubergabe/Ubernahme die bis-
her von den Kommunalen Grouhandelsbetrieben
ausgeubten Handelsfunktionen mit folgendem Sorti-
ment weiter:
Schlilsset-Nr. 11 300/600 Frischgem(lse (einscht. Pitse)
? > 11700 Frischobst (einschl. Wild-
fruchte)
16 100 verarbeit. Obst rend Gemilse
16200 SiiJlmoste, Fruchtsdite and
Sirup
11100 Kartoffeln (nur Empfangs-
und Ptattgrophandet)
15 700 Star
16 581 Eterzeugnisse
13 500 Naturhonig
16 500 ttbrige Nahrungsmiffel
9280 Weihnachtsbiiume
2. a) Die in den Betricben des Kommunalen Grol3-
handels bcschiiftlgten Mitarboiter rind von den
Niede iassungen des GHK Air Lebehsmiltel welt-
gehend zur Durehfillu?ung der tibernornmenen
Handeisautgaben ehnusetzen,
Vor der Obergabe'Ubernahme ist zwischen den
Kommunalen Grolihandelsbetrieben rend den Nie-
derlassungen des GIlK Mr Lebensmitlel festzu-
kgcn, welche Miterbelter Venn GHK fur Lebens-
Anitlel eingesetzt werden. Diesen Mitsrbeltern 1st
schriftlich mitzutcllen, dell ihr Arleitsverhaltnis
dutch die Ubernahme der Rechtstrugerschtuft
durch die Nicdetiassungen des GHK fur Lebens-
mittel nicht beruhrt wird.
b) Die Mitarbelter der Kommunalen Grolihandels-
betriebe, fiir (lie im neuen Betr!eb kein geeig-
neter Arbeilsplatz vorhanden it. sand in elner
Aussprache daruber zu unterrtcllten. dell die Be-
triebsleitungen verpflichtet rind, alle Maunah-
men zit hrffcn, tot iltnen in VerbilillLi i!t mit der
Alit. At'beit and Meru I snusbilde eg uud der Act.
Handel and Versor ggung bei den Hiilen der Kreise
and Buzirke einen zunurlharrn Ancwitsplalz nach-
zuweisen. In dicier Auasprariic 1st den Dlitarbci-
trrn nnzur itrn, sick rbrniulls um elects nruen
Arleii.splatr. zu bcmiihcu Nine Kiiudigung ist
erst darn aus; Ilsprichen, worm d^r beireffende
Milurbeiter midi Nadi uveis ell nos neueu Arbcits-
platzes ausschciden gain.
Nach Miiglichkeit stout b(,stchcnde Arbeitsverhiilt-
nisse lot gcgenscitigcn Einvcrnchmcn durcdi Auf-
hebungsverh'iigc zu beenden.
Nur In den Fallen, tvenn Mitm,beits r unbegriindet
zuntutbare Arbeitspliiizo nbweiscn, genre das be-
stehende Arbeitsverhiiltnts gcmiili (ten gesetz-
lichen arbultsrechtlicheii Bestimmungen aufge-
kundigt wcrden.
In den Mien, we Mitnrbeiter bis rum Abschluf3
der Ubernahme keinen geeigneten Arbeitsplatz
crhaltcn konnten, sled these bis rum Nachweis
eines zumutbaren Arbeitsplatzes voretst zu iber-
nehrnen.
Lehrlinge stud von den Nicdcrlassungen des GHK
fiir Lebensmitlel zu ubernehmen. Die. Abt. Arbeit
and Berufsausbildung bet den Raten der Kreise
1st hlervon zu untecrichten.
C) Werden Mitarbeiler der Kommunalen Grof3han-
delsbetriebe in den Nicdoaassungen des GHK fur
Lebensmittel in andcren als bisher ausgeubten
Tatigkelten eingesetzl, so Sind die bishetigen
Arbeitsvertrage in ge;{enscitigcm Einvernehmen
durch Anderungsverlr5ge unter Elnhaltung der
gesetzlichen Fristcn zu crgiinren. Die Entlohnung
dicier Mitarbeiler hat entspredend der ausgeub-
ten T0tigkett nach den im GHK fur Lebensmittel
angcwandtcn Entlohnungsgrundlagen zu erfol-
gen. Derartfge Anderungsvertrlige sind auch dann
abzusclilieuen, wean cine Veriinderung in der
Ttitigkeh, aber keine Veriinderung in der Ent-
lohnung eintritt.
d) Wenn Mltarbeiter bcstimnrier Kommunaler Grof3-
handelsbetriebe nicist in der jeweils tibernehmen-
den Niederlassung des GHK tilt, Lebensmitlel
eingeselet wcrden, sondcrn fhre Tallglceit in an-
deren Nlerlerlassungen aufnehmen, so sind die
Arbeitsrochisvcrhiiltnisse clutch die Kommunalen
Grol3andelebetriebe clurch Abschluf3 von Auf-
hebungsveririiccn bzw. tinter Beachtung der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen durch Kundi-
gung zu beenden. Die Nicdcrlassungen des GHK
Mir Lebensmitlel miissen in diesen F511en neue
Arbeitsvcrtrugc abschliclien.
e) Die btsher In den Kommunalen Grof3handels-
betrieben ingewandlen Pramienspsteme sind
nach Obernahne der Aufgaben der Kommunalen
Grot3handelsbetriebe durch da GHK fiir Lebens-
mittel zit uberprlifcn. Bet diescr Ubcrprufung
ist darauf zu arts ten, dai3 in don iibernommencn
and angewandten Pr;imirnsd'slemen des I_ed-
stungspeinzip runt Ausdreds Icotumt.
Soweit erforderlich, sired sic im Finvernehmen
mit den hiervon betroflfcucn iitta'beitern and
den betrieblichen Bcu~erlcschaftsverl, etco rn
durch Priimicnsr'stcme, die bisher im GI1K fur
Lebensmiitch crfolgreich angcwanclt wcrden, zu
crscizen.
f) Bestehende F.inzetvertriige rend Anrechte auf
sine zuslitzl lobe Al tesvrisorgtutg rind enter Vor-
behalt der 'Lustinmlung des 1I inistrrtunns fiir
Handel and Versorgung, I erc7ch Staatl!dter
Grofihandel, zu tibernehm, n. Dic'Lustimmung ist
unsgehend fiber die Abteilungen fiir I-lands') and
Versorgung dun' Rite clot- Bezirke helm Ministe-
rium fiir Handel and Versorgung einzuholen.
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i
IV.
Zur Vermedung von Storungen in der Versorgung der
Bevolkerung and zur Sicherung ernes ordnungsgema-
Ben Arbeitsablaufes Obernehmen die Niederlassungen
des GHK fur Lebensmittel von den Kommunalen Grol3-
handelsbetrieben die entsprechenden Planteile, sowie
Grund- and Umlaufmittel gemal den nachstehenden
Bedingungen.
1. Die Kommunalen Gronhandelsbetriebe haben she
bestatigten Planteile sowie alle Planvorschlage ein-
schliefilich der Plananalysen des Betriebsplanes
1957 an die Niederlassungen des GHK fur Lebens-
mittel zu Obergeben, soweit die Plane sich auf
die von den Niederlassungen des GHK fur Lebens-
mittel zu Obernehmenden Aufgaben beziehen. Die
endgiiltigen Betriebspl5ne der Niederlassungen des
GHK f(ir Lebensmittel werden nach Uberprufung
durch den zustiindigen Rat des Bezirkes bestatigt.
Die kontofuhrenden Organe der Deutschen Noten-
bank sind von der Aufteilung der Plane auf die
neuen Betriebe zu informieren.
2. Vor der Ubernahme durch das GHK fur Lebens-
mittel sind den jeweiligen Niederlassungen die Un-
terlagen Ober die korperlichen Bestandsaufnahmcn
im Grundmittelbereich in Verbindung mit der An-
lagen- and Finanzbuchhaltung zur Priifung vorzu-
legen. Die Niederlassungen des GHK far Lebens-
mittel entscheiden in Verbindung mit dem Kommu-
nalen Grolihandelsbetrieb, ob am Stichtag der
Ubergabe/Ubernahme eine nochmalige korperliche
Bestandsaufnahme der Grundmittel erforderlich ist.
Siimtliche Investitionsfragen ab Planjahr 1957 sowvie
die Uberhange aus dem Vorjahr rind von den Nie-
derlassungen des GHK fur Lebensmittel zu Ober-
nehmen. Die Kommunalen Grofhandelsbetriebe
rind verpflichtet, dem GHK fur Lebensmittel bereits
vor der Ubernahme samtliche vorliegenden Investi-
tionsunter',agen wie Vorplanungs- and Projektie-
rungsunterlagen vorzulegen, so dali dieses in der
Lage let, nicht benotigte Investitionsvorhaben recht-
zeitig mit dem Rat des Kreises abzustimmen.
3, Alle Warenbestande, Nahrungs- and Genulimittel
(gemtl Sortiment III/1) sind von den Niederlassun-
gen des GHK fur Lebensmittel zu ubernehmen. Die
Ubernahme dieser Waren erfolgt sum EKP gema6
Eingangsrechnung der Kommunalen Grol3handels-
betriebe. Die Kommunalen Grofihandelsbetriebe
sind verpflichtet, per 31. Dezember 1956 fiber samt-
liche Warenbestande eine korperliche Bestandsauf-
nahme durchzufuhren.
Ergeben sich zwischen den Tst-Bestanden der kor-
perlichen Bestandsaufnahme and dem Ausweis der
Warenbuchhaltung and Finanzbuchhaltung (Konto.
170) Differenzen, sind these per 31. Dezember 1956
ergebniswirksam zu buchen. Soweit eine korper-
liche Bestandsaufnahme bei Lagerware (z. B. Kar-
toffeln) nicht moglich ist, erfolgt die Ubernahme auf
Grund von Buchbestdnden (Ubereinstimmung der
Bestande It. Lagerfachkarten mit den Bestands-
konten der Finanzbuchhaltung mull gegeben sein)
unter Abzug des bls zum Zeitpunkt der Ubernahme
angefallenen Schwundes sowie evil. Wertminderun-
gen. Schwund and Wertminderungen sind protokol-
larlsch nachzuweisen. Unabhangig davon, wenn die
Obernahme erfolgt, sind die Kommunalen Grol3han-
delsbetriebe verpflichtet, den Niederlassungen des
GHK fur Lebensmittel die Inventurlisten, die Un-
terlagen der Warenbuchhaltung sowie die Finanz-
konten (per 31. Dezember 1956) vorzulegen. Die
Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel ent-
scheiden im Einvernehmen mit dem Kommunalen
Grol3handelsbetrieb, ob auf Grund der korperlichcn
Bestandsaufnahme per 31. Dezember 1956 ab Stich-
tag der Ubergabe/Ubernahme eine nochmalige kor-
perliche Bestandsaufnahme erfolgen mul3.
Wertgeminderte and unverkaufliche Waren, die
unter die Bestimmungen der Anordnung Ober die
Behandlung wertgeminderter Waren im staatiichen
and genossenschaftlichen Handel (GBl. Teil I
Nr. 67/55 S. 563) fallen, sind von den Kommunalen
Grollhandeisbetrieben nocii vor der Ubergabe ent-
sprechend der Anor(3lung abzuwerten and zu Lasten
des Ergebnisses zu buchen.
Die hierfur zu bildendcl Abwertungskommissionen
haben ihre Tatigkoit unter Teilnahme je eies Ver-
tretens der zustandigen Niederlassung des GHK fur
Lebensmittel durchzufuhren. Die Niederlassungen
des GHK fur Lebensmittel sind verpflichtet, fur
einen moglichst schnellen Absatz dieser Bestande
zu sorgen. Die zum Zeitpunkt der Ubergabe/Uber-
nahme im Rahmen des Planes unterwegs befind-
lichen Handelswaren sind beim Eingang von den
Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zu (iber-
nehmen.
4. Materialbestande sind von den Niederlassungen des
GHK fur Lebensmittel zum preisrechtlich zulassigen
Einkaufspreis zu ubernehmen. Bei wertgeminderten
Gegenstiinden hat die Ubernahme auf Grund gegen-
seitiger Vereinbarungen zum Zeitwert zu erfolgen.
Auch bei den Materialbestanden haben die Kom-
munalen Grofihandelsbetriebe per 31. Dezember 1956
eine korperliche Bestandsaufnahme durchzufuhren.
Die ermittelten Bestande sind mit der Materialkartei
and dem Sachkonto ?Hilfsmaterial" abzustimmen.
Bel der Ubergabe/Ubernahme ist von clem Kommu-
nalen Grof3handelsbetrieb gegenuber der Niederlas-
sung des GHK for Lebensmittel auf Grund der kor-
perlichen Bestandsaufnahme in Verbindung mit der
Materialkartei and dem Ausweis in der Finanzbuch-
haltung ein klarer Nachweis zu fihren. Von der
Niederlassung des GHK fur Lebensmittel wird auf
Grund der Auswertung der korperlichen Bestands-
aufnahme im Einvernehmen mit dem Kommunalen
Grof3lrandelsbetrieb festgelegt, ob bei der Ubergabe/
Ubernahme eine nochmalige korperliche Bestands-
aufnahme erforderlich ist.
5; Die Forderungen and Verbindlichkeiten gegenuber
Kunden and Lieferanten Ober Verpackungsmittel
sind laut Saldenbestatigung, die von den Kommu-
nalen Gro6handelsbetrieben einzuholen ist, von den
Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel zu Ober-
nehmen. Dabei erfolgt die Ubernahme der eigenen
Verpackungsmittel der Kommunalen Grofihandels-
betriebe zurn Zeitwert. Die ROckfiihrung der Ver-
packungsmittel ist entsprechend den gesetzlichen Be-
stimmungen durchzufuhren.
Die Kommunalen Grol3handelsbetriebe haben per
31. Dezember 1956 eine Aufnahme der Verpackungs-
mittelbestande, getrennt nach fremden and eigenen
Verpackungsmitteln, vorzunehmen. Die festgestellten
Lagerbestande and die Saldenbestatigungen sind mit
dem Verpackungsmittelnachweis and dem Sach-
konto ?Hilfsmaterial` abzustimmen. Sich dabei er-
gehende Differenzen, sowohl bei eigenem als au&
bei fremdem Leergut, sind sofort ergebniswirksam zu
buchen. Auch bei Verpackungsmitteln entscheiden
die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel im
Einvernehmen mit den Kommunalen Grof3handels-
betrieben, ob auf Grund der Auswertung der Leer-
gutinventur per 31. Dezember 1956 am Stichtag der
Ubergabe/Ubernahme eine nochmalige Bestandsauf-
nahme erforderlich ist.
6. Die Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel
ubernehmen von den Kommunalen Gro[3handels-
betrieben alle Forderurgen and Verbindlichkeiten.
Die Kommunalen Grol3handelsbeti iebe sind,er-
pflichtet, den Niederlassungen oes GHK fir Lebens-
mittel die Forderungen and Verbindlichkeiten in
einer Saldenliste mit folgender Untergllederung
nachzuweisen:
a) fallig innerhalb der gesetzlichen Frist,
b) iiberfallig 16 his 30 Tage,
c) fiberfallig 31 his 60 Tage,
d) tiberf illig Ober 60 Tage,
e) zweifelhafte Forderungen.
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Far die als iiberfalllg and zweifelhaft ausgewiesenen
Forderungen it im einzelnen von den Kommunalen
Grolihandelsbetrieben eine ausftihrliche Begrundung
zu geben. Die Forderungen and Verbindlichkeiten
sind durch Saldenbestatigungen zu belegen.
Uneinbringliche Forderungen sind durch die Kom-
munalen Groilhandelsbetriebe bereits per 31. Dezem-
zember 1956 entsprechend den gesetzlichen Bestim-,
mungen zu behandeln (s. Anweisung Nr. 44/52 des
Ministeriums der Finanzen, veroffentlicht in DFM
4/52).
Fdr die Abwicklung samtlicher Debitoren- and Kre-
ditorenkonten der Kommunalen Grolihandels-
betriebe Bowie fir die Bereinigung der noch evil.
vorhandenen Differenzen and schwebenden Vor-
gange Sind je nach Umfang des Arbeitsanfalles von
den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel be-
sondere Mitarbeiter einzusetzen. Diese Arbeitskrafte
rind nach der Zustimmung des Rates des Bezirkes
unter Anlegung eines strengen Mallstabes zusatzlich
befristet in den Arbeitslcrafteplan aufzunehmen.
1. Alle Bankkredite and she Umlaufmittel gehen von
den Kommunalen Grof3handelsbetrieben auf die
ubernehmenden GroOhandelsbetriebe uber?
Diese treten in die von den Kommunalen GroO-
handeisbetrieben mit der Deutschen Notenbank ab-
geschlossenen Vertrage fiber Sonderkredit zur Finan-
zierung von Obergangs- and ilberplanbestanden ein.
Zur Finanzierung bisher nicht kredltierter Ober-
planbestande, die von den Niederlassungen des GHK
fur Lebensmittel ilbernommei werden, konnen zwi-
schen der Deutschen Notenbank and den Nieder-
lassungen des GHK fir Lebensmittel Kreditver-
triige Ober Sonderkredite mit genauen Abbaupianen
abgeschlossen werden. Diese Kreditvertrage sand von
den Raten der Bezirke, Abteilung Handel and Ver-
sorgung, mitzuzeichnen.
Fur die Anscheffung der Mittel fiir eventl. ein-
getretene aullerplanma0ige Verluste Ms 31. Dezem-
ber 1956 ist der Rat des Kreises zustandig, danach
der Rat des Bezirkes.
8. Die Kommunalen Grofihandelsbetriebe sind ver-
pflichtet, mit den Lieferanten and Abnehmern auf
der Grundlage der gegebenen Plane termingerecht
die erforderlichen Vertrage abzuschlieien. Die Nie-
derlassungen des GHK fdr Lebensmittel traten in
diese Vertrage ein.
Die Vertragskontrahenten der Kommunalen GroO-
handelabetriebe sind durch ein Schreiben, das sowohl
w i
von den Kommunalen Groihandelsbetrieben ale auch
von den Niederlassungen des GHK fur Lebensmittel
zu unterzeichnen ist, fiber den Partnerwechsel zu
unterrlchten.
Vertrage, die von den Kommunalen Grof3handels-
betricben mit Erzeugern abgeschlossen wurden, the
auf3erhalb des Lieferbereiches der iibernehmenden
Niederlassung ihren Sitz haben, werden von der
itbernehmenden Niederlassung der am Sitz des Er-
zeugers zustandigen NiederlasWng iibergeben.
9. Bestehende Miet-, Pacht- and Nutzungsvertriige Sind
durch die Kommunalen Grof3handelsbetriebe zum
Zeitpunkt der Obergabe zu ktndigen, soweit nicht
die Niederlassungen des GHK Rix Lebensmittel in
diese Vertrage eintreten. In Bedarfsfallen sind
durch die Niederlassungen neue Vertrage ab-
zuschliellen.
10. Die zum Zeitpunkt der Obergabe/Obernahme in den
Kommunalen Grof3handelsbetrieben vorhandenen
and im Kontrollbericht ausgewiesenen Bestande des
D-Fonds, des Fonds fur Generalreparaturen and son-
stiger Fonds rind den Niederlassungen des GHK
fur Lebensmittel zu iibertragen.
V.
1. Die Direktoren der Kommunalen GroOhandels-
betriebe haben die Loschung ihrer Betriebe im Han-
delsregister?unter Hinweis auf die im Gesetzblatt
veroffentlichte Auflosung der Kommunalen Groli-
handelsbetriebe zu beantragen.
2. Die Direktoren der Niederlassungen des GHK fur
Lebensmittel haben bei Neubildung die Eintragung,
im ubrigen die Berlchtigung der Eintragung im
Handelsregister unter Hinweis auf die Anordnung
fiber die Veranderung der Erfassung, des Aufkaufs
and des Groflhandels mit Obst and Gemiise zu be-
antragen.
VI.
Fifr die Durchfiihrung der Obergabe/tlbernahme and
fur die Einhaltung der in dieser Anweisung festgelegten
Grundsatze sind die Leitungen der Kommunalen Groi3-
handeisbetriebe and der Niederlassungen des GHK fur
Lebensmittel sowie die Abteilungen fur Handel and
Versorgung bei den Raten der Kreise and Bezirke ver-
antwortlich.
Wach
Minister
RICHTLINIEN
3. zur Belieferung des staatlichen and privaten Einzel+
handels sowie zur Versorgung der Groliveabraucher
and Belieferung der Be- and Verartieitungsbetriebe
den Versand-, Empfangs- and Platzgroilhandel mit
Obst and Gemuse zu organisieren sowie den Emp-
fangs- and Platzgroilhandel mit Kartoffeln durch-
zufiihren;
4. durch die Anwendung des Vertragssystems mit den
Erzeugern and den Abnehmern auf die Steigerung
der Marktproduktion and Verbesserung der Sorti-
mente and Qual'taten einzuwirken sowic die Er.
fassung- and Aufkaufplane im Rahmen der Be-
triebsplane zu erfi lien;
5. Zwischen Groiterzeugern (Volkseigenen Giltern,
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
and anderen Spezialbetrieben) and Grofiverbrau-
chern, Grollkilchen, Be- and Verarbeitungsbetrieben
and Verkaufsstellen des Einzelhandels den Direkt-
bezug vermitteln;
6. die Erzeuger entsprechend den gesetzlichen Bestim-
mungen zu bezahlen;
Richtlinie
zur Anordnung fiber die Veranderung der Erfassung,
des Aufkaufs and des Grolhandels mit Obst and
Gemuse vom 15. Januar 1957 (GBI. I S. 80)
Es werden In ca. 195 Land- and Stadtkreisen der DDR
?Spezialhandelsbetriebe" oder ,Branchenbereiche" Air
Obst and Gemuse gebildet.
A. Die Spezialhandeisbetrfebe and Branchenbetrtebe
haben foigende Hauptaufgaben:
1. Auf der Grundiage der staatlichen Plane fur Er-
fassung and Aufkauf von Obst and Gemtise and der
Direktlve der ortlichen Staatsorgane fiber die Er-
zeugung landwirtschaftlicher Produkte mit den Ge-
muse- and Obstanbauern Vertrage abzuschliei3en;
2. in den Gemeinden, Stadten and Kreisen der Repu-
blik the Erfassung and den Aufkauf von Obst and
Gemuse durchzufuhren;
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7. du1Ch stlindige Auswertung der BedArfeermittlung
in 4bstimmung des jeweiligen Aufkommens and der
Bed'arfelage allseitig out die Proisbildung and Ein-
haltung einzuwirken.
8. Der Aufkauf von Obst and GemUse fist den Spezial-
handelsbetrieben and den Branchebereichen nur im
eigenen Kreisgeblet gestattet. Die geltenden Bestim-
mungen tiber die Handeistatigkeit der Konsum-
genossenschaften and des privaten Gro0- and Einzel-
handeis werden lurch these Richtlinie nicht berahrt.
9. Zur Sicherung elner ordnungsgemlflen Versorgung
in den Wintermonaten ist in den Kreisen and
Strhdten die Lagerhaltung von Obst and Gemiise
durchzufahren, Aufieidem rind entsprechend den
Erfordernissen Relferaume far Ptldfrtlchte (Bananen
and Zitrusfrtchte) zu unterhalten:
filr Erfassung and Aufkauf die Bilapz fur den Bezirk
auf and arbeiten die liefer- and Empfangsplune fur
den ilberkreislichen Ausglelch aus.
Die Vermittlung and Disposition far den aberkreis-
lichen Ausgleich In Verbindung mit der Abwicklung der
Imports wird von den Spezialhandglsbetrieben der
Besirkshaupistidte durchgefuhrt.
Bel der DurchfUhrung des (tberkreislichen and Uber-
bezirkllchen Ausgleichs gilt der Grundsatz: ,Ausfuhr
geht vor Elgenversorgung."
Zur Herstellung hochwertiger Konserven 1st die Indu-
strie mit einwandfreier Qualitat zu beliefern. Dar(lber
hinaus sind such mit der Srtlichen Industrie Vertrtge
uber Lohnarbeit abzuschlie0en, um jeden Verlust zu ver-
meiden and site 8rtlichen Reserven auszunutzen.
B, Gliederung der Branchenbereiche and Spezial-
betriebe:
1. Entsprechend deco Aufkommen an Obst and Getnilse
ist in den Gemeinden and Stgdten etn breites Netz
von Ortserfassungsstellen zu schaffen.
Die Ortserfassungsstellen sind weitgehend nut der
Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Be-
triebsstatten der BHG and der VEAB and Aufkauf-
kontoren der Konsumgenossenschaft zu organi-
sisren.
DarUber hinaus sind audi Vertri ge mit werktgtigen
Einselbauern and Gartnereien abzusdilie0en. In
groleren Orion and in den Anbaugebieten sind Er-
fasaungsatellen mit Lager- and Transportschwer-
punkten zu unterhalten.
3, Fur die Bezahlung der Erzeuger and far Rechriungs-
legung 1st elne Fakturenstelle mit Kasse elnzu-
rkhten.
Die Handelstatigkeit (Vertragsabschlu0 mit Erzeu-
gern and Abnehmern, Festlegung des kiirzesten
Warenweges, Warenabnahme and Verkauf) wird
dutch Dispositionagruppen, denen such die Auf-
kauter unterstellt sind, organisiert.
Mr Transport and die Lagerwtrtschaft elnschlieil-
11ch der Koordinierung der Lager- und Transport-
aufgabeii in den Erfassungastellen wird von der
Gruppe Lager and Transport durdigef(thrt,
3. Der Branchenbereich untersteht einem besonderen
Handelsleiter. Er ist far die gesamte Organisation
uud die Handelst&tigkeit verantwortlich.
C. Arbeitsweise der Branchenbereiche and Spezisi-
handelsbetriebe:
Die Aufkauf- and Erfassungstatigkelt der Spezial-
betriebe and der Branchenbereiche ist so zu organi-
sieren, da0 {Ite Verkaufsstellen des Einzelhandels vor
Verkautsbeginn mit frischem Obst and GemOse belie-
fort werden. Mit den Erzeugern sind Vereinbarungen
Ober dementsprechende Anlieferungen zu treffen.
per Transport far den tlberkreislichen and aberbezirk-
lichen Ausgleich hat moglichst nachts zu erfolgen,
Aut der Grundlage der vom Ministerium fur Handel
and Versorgung in Zusammenarbeit mit dem Steats-
pekretariat far Erfassung and Aufkauf aufgestellten
Bilanzen werden die Liefer- and Empfangsplkne fur
den Uberbezirkhchen Ausgleich dutch das Ministerium
far Handel and Versorgung aufgestellt. Dabel ist das
Eigenaufkommen mit dem Import zu koordinieren.
Zur Sicherung der Erfiillung urid t)berert(lllung der
warenbewegungspl5ne filhrt der Betrieb ,Obst- and
Gemtlseleithandel" Vermittlungen and Dispositlonen
for den tiberbezirklichen Ausgleich in Verbindun.g mit
der Abwld:lung der Importe dutch.
Die Abteilungen Handel and Versorgung bet den Raten
der Bezirke stellen gemeinsam mit den Abtellungen
Wach
Minister
Min. 1? H. U. V. Heft 6/57.+
-1400- Berlin, den 2. Februar 1957
Richtlinie
fair das Einflielen der wirtschaftlichen Ergebnisse
der Grodhandelsko'tore fair Lebensmittel (auger
Grephandelskontor (-t: c"- and Gemilse-Leithandel.
Berlin) sowie der K mmunalen Grolfhandels-
betriebe In den Hausha.t der Rate der Bozirke
ab 1. Januar 1957
In DurchfUhrung der Anordnung fiber die Verande-
rung der Erfassung, des Aufkaufs and des Groli-
handels mit Obst and Gemase vom 15. Januar 1957
wird in der nachstehenden Riphtlinie der Verfahrens-
weg fur die Finanzierung des GHK Lebensmittel uni
der Kommunalen Gro0handelsbetriebe and fur die
Abrechntng firer wirtschaftlichen Ergebnisse gegen-
Ober dem Haushalt festgelegt.
1. Allgemeines
Ab I. Januar 1957 gehen die wirtschaftlichen Ergeb-
nisse der Niederlassungen der Gro0handelskontore fur
Lebensmittel bzw. der,,Gro0handelskontore fur Lebens-
mittel; Gro0handelskontore fur Lebensmittel, Obst and
Gemase; Gro0handelskontore far Obst and Gemase"
and der Kommunalen Gro0handelsbetriebe in vollem
Umfange in den Bezirksbaushalt ein, zu dessen Lasten
die Deckung der planma0igen Ausgaben erfolgt. Der
Haushaltsplan des Bezirkes erweitert sich um das
Kapitel 360/1 mit folgenden Positionen:
Elnnahmen:
a) Nettogewinn,
b) planmtiiige Umlaufmittelabfiihrung,
C) Amortisationsanteile, die von den Betrieben nicht
fur die planmaliige Zufuhrung zu den betrieblichen
Fonds benatigt werden,
d) Sonstiges.
Ausgaben:
a) planmii0lge Verluststatzung einschlie0lich D-Fonds-
statzung far Betriebe mit geplantem Verlust,
b) planmu0ige Umlaufmittelzufuhrung,
c) planmi ilige Zuschiisse fur Investitionen and Gene-
raireparaturen.
11. Finanzierunq
1. Aut dam Goblet der Finanzierung abernehmen die
Abtellungen Handel and Versorgung bet den Riiten
der Bezirke ab 1. Januar 1957 die Aufgaben, die z. Z.
von der Verwaltung der Niederlassungen des GHK
i far Lebensmittel and von den Abteilungen Handel
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and Versorgung bei den Riiten der Kreise fur den
Kommunalen Grof handel (Ittrchgefiihrt we den. Die
Abteilungen Handel and Versorgung bei den RAW,
der Bezirlce sind verantwortlich
a) far den Einzug der von den Betricben an die
Abteilung Handel and V(`rsorgung abzufuhren-
den Nettogewinne and ihre termingerechte Wei-
terleitung an den Bezirkshaushalt,
b) fir den Einr.ug der plannrifligen Umlaufmittel-
Abfahrungen uncf die Weiterleitung an den Be-
zirkshaushalt, sofern keine Verwendung diesel,
Mittel zur Deckung von Umlaufill ittel-Fehl-
botragen planmaltig vorgesehen ist,
c) far den Einzug der ihnen laut Plan zustehenden
Amortisationsanteile,
d) fur die Zufuhrung der Plat, niif3igen Verlust-
st(itzungen entsprechend der Ist-Ergebnisse,
e) far die Zufuhrung der planmiifligen Umlauf-
mittel,
f) far die Zufihrung der planmiiiligen Investitionen
and GeneralreparatLire n.
Der Einzug der Staatseinnahmen unterliegt der Zu-
standigkeit der Unterabteilung Abgaben der Rate
der Kreise.
2. Uber die Abwicklung des bet der Verwaltung der
Niederlassungen des GHK far Lebensmittel ge-
fuhrten Umverteilungskontos Investitionen ergeht
besondere Anweisung.
3. Uber die Finanzierung der Investitionen and
General epa'?aturen fur das Jahr 1957 ergeht eine
besondere Richtlinic des Ministeriums der Finanzen.
4. Das bei der Verwaltung der Niederlassungen des
GHK Lebensmittel gefuhrte Umverteilungskonto
?Generalreparaturen - Nebenanlagen" ist per
31. Dezember 1956 aufzultsen and entsprechend den
Abfuhrungen der Niederlassungen and der in An-
spruch genommenen Mittel auf die Rate der Bezirke
aufauteilen.
Die Kontonummer des in Frage kommenden Kontos
ist von den Raten der Bezirlce der Verwaltung der
Niederlassungen des GHK far Lebensmittel mit-
zuteilen.
5, Um die ordnungsgemaf3e Finanzierung der Betriebe
sicherzustellen, ist von der Abteilung Handel and
Versorgung bei den Bitten der Bezirke ein monat-
licher Kassenplan aufzustellen, welcher der Ab-
teilung Finanzen beim Rat des Bezirkes einzureichen
ist. Der Kassenplan wird durch die Abteilung
Finanzen bestiitigt and client als Grundlage far die
Zu- and Abfuhrung von Mitteln an den bzw. durch
den Bezirkshaushalt.
6. Von der Abteilung Handel and Versorgung bei den
Bitten der Bezirke sind nachstehende Konten bei
der Deutschen Notenbank zu fuhren:
a) Kanto Nr.104 .... ,Ergebniskonto"
Dieses Kanto client zur Aufnahme der Netto-
gewinne der Betriebe mid zur Ausreichung der
planmiif3igen Verluststutzungen an die Betriebe.
b) Konto Nr. 105 .... ,Umlatifmittelkonto"
Dieses Kanto client zur Aufnahme der planmal3ig
abzufuhrenden bzw. iiberplanmiiBig eingesparten
Umlaufmittel der Betriebe sowie zur Zufuhrung
der planm5f3igen Umlaufmittel-Ausstattung.
c) Konto Nr. 107 ... ?Vcrzugs- and Verspatungs-
zuschliige"
Dieses Konto client zur Aufnahme der den Be-
trieben auf Grand der gesetzlichen Bestimmun-
gen berechneten Verzugs- and Verspatungs-
zuschlage auf Nettogewinnabfuhrung,
7. Die Abteilung Handel and Versorgung bei den
Bitten der Bezirke ist dafur verantwortlich, dab die
Bestande auf den Ergebniskonten per Ultimo jeden
Mortals zugunsten des Bezirkshaushaltes abverffgt
werden.
8. Die Abteilung Handel and Versorgung bel den
Raten der Bezirlce hat bis zum 5. jeden Monats eine
Abrechnung der Ergebniskonten an die Abteilung
Finanzen des Rates des Bezirkes einzurelchen.
111. Behandlung des Uberhanges 1956 in 1957
Alle laut Kontrollbericht per 31. Dezember 1958 aus-
gewiesenen Forderungen and Verbindlichkeiten aus
Nettogewinn and planmkfiiger Verluststiitzung ein-
schliel3lich D-Fonds-Stiftzung werden von der Verwal-
tung der Niederlassungen des GHK Lebensmittel sowle
von den Raten der Kreise abgewickelt. Abrechnung
erfolgt bis zum 15. Februar 1957 beim Obergeordneten
Finanzorgan.
Die Mittel zum Ausgleich der Forderungen aus au8er-
planma(3igem Verlustausgleich Lind auGerplatimfiffigen
D-Fonds-Statzungen werden den Bitten der Bezirke
far die GHK Lebensmittel nach Beschlullfassung durch
den Ministerrat zugeleitet. Es ist nidrt gestattet, Rack-
flasse aus planm5f3igen Verluststiitzungen and D-Fonds-
Stutzungen 1958 zur Finanzierung aul3erplanmaltiger
Verluste and aulierplanmafliger D-Fonds-Statzungen
zu verwenden.
IV. Umlaufmitteireservefonds
1, Das Ministerium far Handel and Versorgung tber-
tragt am 1. Januar 1957 den auf die Rate der Be-
zirke - Abt. Handel and Versorgung - entfallen-
den Anteil des zentral verwalteten Umlaufmittel-
Reservefonds. Der den Bitten der Bezirke zu
ubertragende Fonds betrligt 2 % der planmafligen
Umlaufmittel des Jahres 1956 der Niederlassungen
des GHK Lebensmittel. Bei Anderungen der plan-
m5f3igen Umlaufmittel-Ausstattung mussen ent-
sprechende Berichtigungen vorgenommen werden.
2. Be) Obernahme der Kommunalen Grolihandels-
betriebe durch die Rate der Bezirke haben die Rate
der Kreise den planm5f3igen Umlaufmittelfonds der
Kommunalen Gro0handelsbetriebe in voller Hohe
(100 %) zu iibergeben.
3. Uber . die Bildung and Verwendung der Reserve-
fonds gelten die den Raten der Bezirke bereits be-
kanntgegebenen Richtlinlen.
4. Die Verwendung der uberplanmallig erzielten Ge-
winne erfolgt nach den far die ortliche volkseigene
Wirtschaft geltenden Bestimmungen:
5. Unabhangig davon, daB der Leiter der Abteilung
Handel and Versorgung im Rahmen des Kontrolla
berichtes verpflichtet ist, Rechenschaft Ober die Ver-
wendung des Reservefonds bzw. Sonderfonds ab-
zulegen, hat monatlich eine Abrechnung der Fonds
gegenuber der Abteilung Finanzen beim Rat des
Bdzirkes zu erfolgen. Die Form der Abrechnung
wird durch die Abteilung Finanzen der Rate der
Bezirke festgelegt.
V. Grofihandelskontor fiir Obst- and Gemiiseleithandel,
Berlin
1. Das GroBhandelskontor far Obst- and Gemuse-
leithandel fuhrt den im Planjahr erwirtschafteten
Nettogewinn an das Ministerium far Handel and
Versorgung direkt auf dessen Konto Nr. 104 8208
DN Berlin ab. Planmaltige Verluste and D-Fonds-
Statzungen werden vorn Ministerium far Handel
and Versorgung zugefuhrt.
2. Fine erforderliche Bercinigung des Umlaufmittel-
fonds It. Plan 1957 wird vom Ministerium fur Han-
del and Versorgung vorgenommen.
3. Die Zufuhrung der Mittel far planmaflige Investi-
tionen and Generalreparaturen erfolgt durch das
Ministerium far Handel and Versorgung.
4. Uberhiingc in 1957 werden durch die Verwaltung
des GHK Lebensmittel analog dem bereits im Ab-
schnitt III Gesagten abgeredinet.
Wach
Minister
- Vfg. U. Mlttig? Min, It. H. U. V. Heft $ 5T -
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w
- 3150 - Berlin, den 4. Pebruar 1957
Ablinderung
der Richtlinle fur Herausgabe des Volkswirtschafts-
planes 1957 -- Plantell Warenumsstz, Warenbereit-
stellung, Handelsnetz, Investltionen --
vom 10. Dezember 1956
(Verfugungen and Mitteilungen Nr. 32/50)
Heir.: Zentralgeplante find zentralgeleltete HO-Betriebc
Im Punkt A III a der o. a. Richtlinle lot fLr die zentral-
geleiteten Betriebe and im Punkt A VII fur die Zen-
tralgeplanten Betriebc des staatlichen Einzelhandels
festgelegt, dnl3 diese Betriebe fur die Realislerung der
zentralVertellten and gelenkten Ponds sclbst verant-
wartlich sand, such wean Teile dieser Warenfonds Uber
den staatlichen Grofihandel bczogcn werden,
Dieses Verfahren ftlhrt In der Praxis zur Henachteili-
gung dieser Handelsbetriebe gegenUber den HO-Krels-
betrieben.
In Abanderung der o. a. Richtlinie wird daher be-
stimmt:
1: Die Betriebe der zentralgeplanten Handelssysteme
HO Wismut and
HO Vertrieb
sowle die zentralgeleiteten Betriebc
HO Warenhiiuser (Z) and
no Gaststatten (Z)
giicdcrn die I'ositionen ihres zentralvcrteilten and
gelenkten Ponds Hach Bezug fiber den staatlichen
Grofihandel and Direktbezug auf. Sie geben den
Tell, den sic fiber den staatlichen Grofihandel be-
zichen eo;lcn, an die zustUndige Nicderlassung des
staatlichen Grofihandels.
2. Der den staatlichen Gro0handclsorganen von den
Betrieben der HO Wismut and HO Vertrieb and den
zentralgeleiteten HO-Belrieben ubergebene Tell des
zentralverteilten and gelenkten Fonda gilt fur die
staatlichen Grolihandelsorgane al:; staatliche Plan-
aufgabe, fur deren Rcalisierung sic verantwortlich
sind.
3. Der verbleibende Tell, den die Betriebe der HO
Wismut and HO Vertrieb and die zentralgeleiteten
HO-Betriebe direkt von der Produktion beziehen,
gilt fur these als staatliche Planaufgabe.
Stellvertreter des Ministers
I. V.: Dumde
Hauptabteilungsleiter
Verfg. U. Mititil. Min. i. H. U. V. Heft 8/5r -.
PREISDIENST
?-? 8060 -
Preisbewilligung Nr.IV/3/57
fur Perlonflorteppiche
1P(lr die vom VEB Halbmond, Oelsnitz, entwickelten
Perlonflorteppiche Axminster (Gondar) and Tournay
(Rubin) werden folgende Preise and Nomenklatur-
nummern festgesetzt:
Arukel Nomenklatur-Nr. LAP nIH EH8 EVP ME
1e Chenllle-
streifen,
MZ: 100 e/s
Perlon
Rubin,
3%Ruten
3 ehortg
MZ: 100 e/,
Perlon
4251-73-001 15.80 8.40 0.- 90.-
(" 8'/.) (? 10'1.)
Berlin, den 29. Januar 1957
Preisbewilligung Nr.I/VII/56/84
vom 28. Dezember 1956
Mir Mueikschrank ?Caruso II" mit Rienzi I" and
dreitourtgem Ptattenspieler
Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Stai3furt
EVP ............. 1200,- DM
EHS ............. 144,- DM
GAP ............. 1056,- DM
GHS ............. 96,- DM
IAP ............. 960,- DM
Prelsbewilligung Nr.I/VII/50/85
vom 20. Dezember 1956
f(r Aufspfelverstiirker ?AV 1"
Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Rochlitz
?EVP .............. 75,- DM
EFIS .............. 0,- DM
CAP .............. 86,- DM
GHS .............. 6,- DM
IAP .............. 60,- DM
Eriguterungen:
1. Die 5. and 8. Steps der Nomenklaturnummer be-
inhaitet nicht mehr die verscl:lUsselte Verbrauchs-
abgdbe, sondern mit der Nr. 73 wind ein Perlon-
flortepplch bezeichnet.
2. Die 7. bis 9. Stelle besagt nicht mehr den verschlUs-
selten EHAP, sondern 1st nur sine Ordnungs-
nummer.
3. Aus diesem Grunde wlyd die Handelsspanne in
Prozent vom EVP testgesetzt, and zwnr die Grofl-
handelsspanne 801n, die Elnzelhandelsspanne 100/o.
4. Die AbkUrzung MZ: bedeutet Materialzusammen-
setzung.
Preisbewiliigung Nr.I/VII/56/80
vom 20. Dezember 1956
filr Vergrd/ierungsapparat Mona foe II ohne Kassette
Hersteller: VEB Aspects, Dresden
EVP .......... . ... 140,- DM
EHS .............. 40,70 DM
GAP .............. 205,24 DM
GHS .............. 26,74 DM
IAP .............. 178,50 DM
Preisbewilllgung Nr.I/VII/57/5
vom 23. Januar 1957
Hersteller: VEB (K) Elektronik Plauen (Vogtl.)
fur Blitzgerdt ?Micky" ohne Einzelteile
EVP .............. 189,- DM
EHS .............. 27,88 DM
GAP .............. 161,12 DM
OHS .............. 10,20 DWI
LAP .............. 142,92 DM
Netzteil fur Blitzgerlt "Micky"
EVP .............. 30,- DM
EHS .............. 5,- DM
GAP .............. 25,- DM
GHS .............. 3,26 DM
IAP .............. 21,74 DM
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w
Preisbewilligung Nr.I/VII/57/7,
vom 17. Januar 1957
fair Theaterglas "Puck" vergoidet
Hersteller: Carl Ruhnke, Rathenow
EVP .............. 66,-' DM
EHS .............. 9,80 DM
GAP .............. 85,20 DM
GHS .............. 6,68 DM
ZAP .............. 48,52 DM
Tasche }tie Theaterglas Puck"
EVP .............. 6,- DM
EHS 0,74 DM
GAP .............. 5,26 DM
GHS .............. 0,48 DM
IAP : .............. 4,60 DM
Preisbewllligung Nr.I/VII/57/10
vom 23. Januar 1957
for Theaterglas 1,Theastar" beledert (Giitekiasse S) ohne
Behtiiter
Hersteller: VEB Rathenow Optische Werke
EVP .............. 89,80 DM
EHS 8,97 DM
GAP .............. 50,53 DM
GHS .............. 6,11 DM
IAP .............. 44,42 DM
Theaterglas MTheastar" vergoldet (GUUklasse S) ohne
EVP .............. 98,- DM
RIIS .............. 14,77 DM
GAP .............. 83,23 DM
GHS ............. 10,06 DM
ZAP .............. 73,17 DM
w
Prelebewilligung Nr.I/VII/57/8
vom 15. Januar 1957
ftir Gropsuper ?Beethoven III, mit Ferritantenne
Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Rochlitz
EVP .............. 910,- DM
EHS .............. 110,16 DM
GAP .............. 807,84 DM
OHS ............. 73,44 DM
IAP .............. 734,40 DM
Prelsbewilligung Nr.I/Vit/57/15
vom 23. Januar 1857 .
Air Precisa II mit Meritar 3,5/75, Iiinorverschluf var.
chromt
Hersteller: Kamerawetk Woldemar Beier, Freital 2
EVP .............. 91,- DM
EHS .............. 14,56 DM
GAP .............. 70,44 DM
OHS .............. 10,01 DM
ZAP ............... 60,43 DM
Preisbewilligung Nr.I/VII/57/19
vom 25. Januar 1957 .
fur Musikschknk Caruso I" mit "Diament
Plattenepteler
Herstellerwerk: VEB Stern-Radio Stailfurt
EVP ............. 1215,- DM
EHS ............. 145,80 DM
GAP ............. 1069,20 DM
GHS ............. 97,20 DM
TAP ............. 972,- DM
MITTEILUNGEN
_5913- Berlin, den 2. Februar 1957
Ausweis der Forderungen sue dem Teilzablungs-
geschlift im Kontrollblatt ?Nachweis fiber die Um-
Iaufmittelfinanzierung and Kreditdeckung"
In Abstimmung mit der Deutechen Notenbank 1st der
Ausweis der Forderungen aus dem Teilzehlungegeechaft
im Kontrollblatt ,Nachweis Uber die Umlaufmittel-
finanzierung and Kreditdeckung" verbindlich festgelegt
warden, Die Filialen der Deutachen Notenbank sind
angewleeen, auf die ridltige Abrechnung zu achten.
Entgegen der Anweisung Nr. 49/56 (Verftigungen and
Mitteilungen Nr. 27/56, S. 269, Abschnitt III, Position 4)
and der Mitteilung Uber die Behandlung von noch nicht
durch die Sparkasse kreditierten Fore rungen aus dem
TeilzahlungsgeschafI z- h Monatsabschlul) vom 17. De-
zember 146 (Verfugun ten and Mitteilungen Nr, 33/56
S. 345) wird folgende Anderung getroffen:
Forderungen aus dem Teilzahlungsgeschaft, die sum
.llonatsabsdilu11 bestehen and nod nicht durch die
zustUndige Sparkasse kreditiert sand mUssen im Ab-
schnitt A des Kontrollblattes Zeile h ale ?noch nleht
kredltterte Verrechnungedokumente cue Tellzahlunge-
gesdt8ft" auegewiesen werden. r)abei erkennt die Deut-
ache Not enbark nur die Erltse der Ietzten zwei Tage an,
Die "Forderungen sue dem Teilzahlungsgesdiaft"
(Konto 251) and die "3berf0lligen Forderungen aus dem
Teilzahlungsgeed:aft" rind in der ersten Betragsspalte
der Zeile 31 einzusetzen. In die Zeile 32 wird in der
ersten Betragsspalte der Betrag der in der Zeile 8 ste-
henden ,noch nicht kreditierten Verrechnungsdokumente
aus Teilzahlung" tibernommen and von der Zeile 31
abgesetzt. Der so ermittelte Betrag wird zur Addition
in die zweite Eetragsspalte eingesetzt. Die Zeile 33
?Uberfkilige Forderungen" nimmt gleichzeftig die Uber-
falligen Forderungen aus dem Teilzahlungsgeschiift auf.
Diese Bind ais Darunter-Position der schraffierten Spalte
in der Textzeile einzusetzen.
Die Zeile 37 Kredite fur Tellzahhmgsverfahren --
und Zeile 38 - Abgegrenzte Krcditaufschlllge - bleiben
unverandert. In der ersten Betragsspalte der Zelle 37
ist lediglich der Uberfliltige Kredit aus Teilzahlungs-
verfahren als Darunter-Position zur zweiten Betrags-
spalte nachzuweisen.
Es mull jetzt Ubereinstimmung besichen zwischen dem
Saldo der Zeile 32 mit der Zeik, 37 zuzuglich der Zeile 38.
W iterhin mull die Darunter-Position der Zeile 33 mit
dek Darunte -Position der Zeile 37 Ubereinstimmen.
Grofhandelskontore, die private Kommissionsh5ndler
fUhren, verfahren analog dieser Regelung.
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VORDRUCKWESEN
Einzelhandel
2. Nachtrag zum Globalvertrag mit VLV Berlin
Mit dem VEB Voldrudc-Leltverlag Berlin wurde zum
Globalvertrag vom 15. Mat 1956 (a. Verfg. u Mittlg.
Nr. 11/56 S. 125) eln zweiter Nachtrag mit zwet Para-
graphen unterzeldinet. Der ? I nennt the gesamte
Pspiermenge, welche vertragsgemES zur VerfUgung
steht. Der zweite Paragraph lautet:
}2
Der 15 Zlffer I erh8lt folgende Neufassung:
(1). Der VLV stellt den Bestellern mit dem MHV ab-
gestimmte Bestellisten in dreifacher Ausfertigung his
zum 31. Januar 1957 zur Verfugung.
a) Die Besteller haben dem VLV den Bedarf fi)r die
Zeit vom 1. Juli 1957 bis 30. Juni 1958 insgesamt
and nach Quartalen untergliedert bis zum
15. Februar 1957 auf den Bestellisten in zweifacher
Ausfertigung mitzuteilen.
b) Der Bedarf aller Besteller tat vom VLV his zum
10. Mtirz 1957 tnsgesamt and nark Quartalen unter-
teilt zu verdichten turd mit dem MHV als Grund-
lage fur die Planung des Paplerkontingentes ab-
zustimmen. Die Abstimmung mull his zum
12. M9rz 1957 abgeschlossen rein.
Vordruck-Bestellungen beim VLV Berlin
Wir welsen die HO-Betrlebe auf den im zlvelten Nach-
trag zum Globalvertrag genannten Bestelltermin for
Standardvordrudce beim VEB Vordruck-Leitverlag
Berlin, den
15. Februar 1957,
hin. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, wenn
die Belieferung mit Standardvordrudcem gewlihrleistet
0
rein soil. Die Jahresbestelliste (Jahresvertrag) wurde
bereits Mitte Januar 1957 iibeleandt.
HO-Betriebe, die zu Kombinaten vereinigt werden,
weisen wir darauf hin, dad der Vertrag auf den Nach-
folgebetrieb ilbergeht. Veranderungen der Vordrudc-
bestellungen sind fUr den Bedarf IV/57 zum 1. Juni
1957 mbglich. Es sind hierzu die,,Erlauterungen zurBe-
stellung von Standardvordrucken" auf der Seite 2 des
HO-Vordruck-Verzetchnisses (Ausgabe Januar 1957) zu
beachten.
Finanzberichterstattung 1957 - Vordruckbedarf
fair III. and IV/57
Fiir den Bedarf III. and IV. Quartal 1957 sind die Vor-
drucke der Finanzberichterstattung 1957.
Best.-Nr. 820/89 957 bis 820/89 965
(verSffentlicht in Verfg u. Mittlg. Nr. 30/56 S. 297 and
Nr. 3/57 S. 31) beim Vordruck-Leitverlag EDB, Frei-
berg/Sachsen, Scheunenstr. 9,
a) von den Eaten der Bezirke, Abt. HuV,
fUr die ihnen unterstellten Rate der Kreise and
HO-Betriebe;
b) von den Hauptverwaltungett HO Wismut and HO
Vertrieb
fur die ihnen unterstellten HO-Betriebe:
e) von den verbleibenden Z-Betrieben
his zum
15. Miirz 1967
zu bestellen. Bei Angabe von Verteilersehliisseln (zu a
and b) erfolgt die Lteferung and Rechnungslegung an
die HO-Betriebe.
FUr den Vordruck Beatall-Nr. 820/8998 ?Bilanz" wird
zu einem spSteren Zeitpunkt ein Besteiltermin genannt.
IN H ALT SVE RZ El CH N IS
L Anweisungen
N65/s7. Fahrung von elnfaahen Kassenzetteln and Kasten-
listen In den HO-Lebensmlttelverkaufsstellen .. .. ... 45
Hr.197. wartung von KUhlanlagen rind KUhlmlibeln .. 45
Nr. S/rl sue Anordnung vom 15. Janusr 1557 Uber die Ver-
imderung der Erfassung, des Aufkaufs and des Groahandels
mil Obet and Gernase (OBI. I S. 60) - Beendlgung der
Tatlgkelt der Kommunalen Grodhandelsbetriebe und Vber-
nahme der Aufgaben durch des GHK fUr Lebensmlttel .. 46
IL Rkhtllslen
Ridttlinle zur Anordnung Ober die Verllndentng der Er-
fassung, des Aufkaufs and des Groahandels mit Obat and
[amuse vom 15. Janusr 1557 (GBI. I S. 60) ......... 45
Rirhtllnle far des Einflleaen der wirtsdtaftlirhen Ergebnisse
der Groabandelskontore fir Lebensmlttel (Ruder Groil-
handelskontor Obst- and (remise-Lelthandel, Berlin) sowle
der Kommunalen Groahandelabetriebe in den Haushalt der
Rate der Bez)rke ab L Janusr 1957 ............ 50
Abanderung der Rithtllnle stir Herausgabe des Volkswirt-
adlaftsplanea 1957 - Plantell Warenumsatz. Warenberelt-
eteltung, Handelanetz, Investltlonen - vom 10. Dezember
1535 .................... 62
111. Preledlenat
Preisbewilllgung Nr. IV/3/57 Air Perlonflorteppiche .... 52
Preisbewllligung Nr. l/VIU56/80 . . .. . . 52
Preisbewllligung Nr. I/VII/38/64 . . . . . . . . . . . .. . . 52
Preisbewllligung Nr. INII/56/85 . . . . . . . . . . . . . . 52
Preisbewilligung Nr. INII/57/5 . . . . . . . . . . S2
Preisbewllligung Nr. 1NII/5711 . . .. . .. . . . . . . . . . 53
Preisbewllligung Nr. LVII/57/8' . ... . . . . . . . . . . . . 53
Pretsbewllligung Nr. INII/37/10 . .. . . . . . . 53
Preisbewlnigung Nr. I/V[I/57;15 . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Preisbewllligung Nr. IN1t/57p9 . . . . . ... . ... . . . . 53
IV. Mtttellungen
Ausweis der Forderungen aus dem Tellzahlungsgeschlift Im
Kontrollblatt ?Nachwels (Aber die Umlaufmittelfinanzierung
and Kreditdedcung. ...................... 53
V. Vordruckwesen
2. Naehtrag zum Globalvertrag mit VLV Berlin 54
Vordruck-Bestellungen beim VLV Berlin ......... 54
Finsnzberichterstattung 1957 - Vordruckbedarf Mr III. and
IV./57 . . . ... . . . .... 54
... ...... .
Nerausgeber. Deutsche Demokratische Republik. Mlntaterlu~~ far Handel and Versorgung, Berlin -? Verlag: (4) VEB Deutscher
>Z?ennt alverlag, Berlin 011, Mltfsaelkirdutralte 17, Fernruf: 64 11. Postscheckkonto: 140023 -. Erscheinungswelse: wOrhentllch -
Besug: our dulls die Post sum Dlenstgcbraucll - Bezugapreiar vlertellllhrlich 2,23 DM - Elnzelausgabe -.25 DM (nur durch den
Verlag zu beziehen).' VereffentUcht unter der Druckgenehmlgungs-Nr..Ag 1311.57. DDR Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin
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Verf'iigungen and Mitteilungen
des Ministeriurs
fur Handel andVersorgung
STICHWORTVERZEICHNIS
IV. Quslrtal 1956
Hefte Nr. 20 big NF, 33/50 (6. Oktober Us 22; Dezember 1956)
Herausgegeben vom Ministerium fur Handel and Versorgung
Berlin 1957
VEB DEU.TSCHER ZENTRALVERLAG
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Verfggungen and Mitteilungen des Ministeriums fair Handel and Versorgung
Stichwortverzeidinis
IV. Quarto) 1956
Die Zahlen am Sh cull ceder Angabe bedeuten: Heft-Nr./Seite
A
Abreabnung
- Abrechnung von "Fielach, Fleisch- and
Wuretwaren" and ?Tlerkbehe Fette" ........
Ambulanie;? Handel
- Abrechnung des ambulanten Handels ......
Aneablungen .............................V..
Ausleibdlenat
- Erg6nzung zur Anweisung Nr. 23/56 .......
Auaelhware
- Finanzierung der Auslethware ............
Ausetellungen
- slehe Messen
B
Batterlen
- Kraftfahrzeugbatterien ....................
Bsuernusarkte
- siehe Kommisaionshandel
Bedatfstorechung 0
- Anweisung Nr. 39/59 - Berichterstattung
Bedarfsforschung 1II/1936 ..................
BerichtersaUung
Berichterstattung EUGK (Erfassung nach
Umsatzgr6tienklassen) der Saatlichen Zen-
tralverwaltung 211r Satistik ...............
Ridititnien zur Planabrechnung und Bericht-
............................
erstattung 1957
Berichterstattung der Warenauslieferung an
the Verkai:fastellen der HO-Betriebe - ohne
HO-Vertrlebe anal HO-Warenhauser ......
Berldiawesen
- Anweisung Nr. 45/58 - Durchfuhrung der
Verordnung uber das Berichtswesen in der
DDR vom 20. Juli 1956 ....................
21/217
21/217
25/259
21/213
22/233
30/289
Betriebepau,
Finanzierung and Abrechnung von MaOnah-
men, the im Betriebaplan nicht vorgesehen
sand ........................................ 23/243
Richtlinien zum Betriebsplan des staatlichen
Einzelhandels 1957 - Planteile ,Produktivi-
tat, ArbeitskrAfte and Lohn" and "Berufs-
ausbildung" ............................... 31/301
Betriebsplanvorerhlag
- Betriebsplanvorschlag HO 1957 ............ 21/218
Bettfedern
- Anwetsung Nr. 37/58 - Kleistmengenzu-
schlag fOr fillfertige Bettfedern ............ 21/213
D-Fonds
- Berechnungsgrundlage fur die Zufuhrung
zum D-Fonds 1956 fur 1lauptamtliche Funk-
tionAre gesellschaftlicher Organisationen ... 23/245
D-Fonds-Bildung and Pri mienzah]ung fur
das leitende kaufmInnische Personal fur dos
III. and IV. Quartal 1956 .................. 25/259
Ergdnzung zur Mitteilung uber die D-Fonds-
Blldung and Prlmienzahlung fur das III.
and IV. Quartal 1958 ...................... 28/280
Direktorfonds
- Behandlung der Direktorfonds-Riickbildung 22/233
Direktorfondsbildung and Quartalspramien-
ermittlung ................................. 31/310
Drudkgenebmigungen
- AntrAge fur Druckgenehmigungen ......... 24/254
Erldeeinsahlungen
- Erldseinzahlung des staatlichen and genos-
eenschaftlichen Handels auf dem Lande .... 21/220
Berufswe*tbewerb
- Aufruf fOr den Berutswettbewerb der deut-
edien Jugend ..............................
- Richtlinie fur den Berufswettbewerb der
deutechen Jugend 1957 In den Betrieben des
staatlichen and genaesenachaftlichen Gro0-
und Einzelhandels .........................
Heataudeautnabmen
- Gemeinsame Anweisung Ober die DurchfOh-
rung von Bestandsaufnahmen im volkseige-
nen Grob- and Einzelhindel and Umbewer-
tung der Waren, fur die per 1. Januar 1957
Fatpreise eingefuhrt werden ..............
X
F
Fae kontenrshmen ........................... 29/284
Fatpreise
- Gerneinsame Anweisung iiber die Durdifiih-
rung von Bestandsaufnahmen im volkseige-
nen Gro0- and Einzelhandel and Umbewer-
tung der Waren, fiir die per 1. Januar 1957
Festpreise eingefihrt werden .............. 32/315
Finanzberiditerstallung
- Richtiinien fur die Aufstellung und Ein-
reichung der Finanzbe?ichtersattung -
Kontrollberidite - zum Absc:hlu(l per
31. Dezember 1956 fOr den staatlichen Ein-
zelhandel .................................. 31/300
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1 0
Frachtkostenberechnu ng
- Frachtkostenberechnung durch die NL Im-
portleithandel fur Importwaren ............ 30/295
Frisch-Fisch-Vet
- Sonderzuschlege fur Beschaftigte in Frlsdl-
Fisch-Vst .................................. 25/260
Fortschritt
- siehe Technisch-organisatorischer Fortschritt
G
Gastronomische Kapazitaten
- Anweisung Ni,. 53,'56 - Bewirtschaftung
gastronomischer Kapazitaten gewerkschaft-
licher Kultur- and Klubhauser - (Ergan-
zung zur Anweisung Nr. 69/55) ............ 28/273
Gehaltazahiungen
- siehe PrOmlen
Gesthenkversandhande l
- Anweisung Nr. 4356 - Einfuhrung des Ge-
schenkversanddienstes fur Industriewaren
im staatlichen Einzelhandel ............... 24/247
Handelanetz
- Vierte1jAhrliche Abrechnung des Planes zur
Entwicklung and Spezielisierung des Han-
delsnetzes ................................. 28/280
- Formblattbedarf zur Abrechnung des Han-
delsnetzes per 31. Dezember 1956 .......... 28/280
- Berlchterstattung fiber die Entwicklung des
Handelsnetzes ............................. 33/342
Hotel-Prospekt
- Anweisung Nr. 55/56 - Durchfuhrung einer
Erhebung f:;ier die Anzahl der Hotels, die
Bettenkapazitaten and die dazugehSrenden
Einrlchtungen als Grundlage fur die Heraus-
gabe eines umfassenden Hotel-Prospektes .. :0/287
lmportwaren
Frachtkostenberechnung durch die NL Im-
portleithandel Air Importwaren ............ 30/295
Kommissionawelse Uberlaeaung
- Richtlin(e uber die kommissionsweise Uber-
lassung von industriewareni dutch den
etaatllchen Gro3handel an den privaten Ein-
zelhandel .................................. 26/264
Konfliktkommission
- Konfliktkommission - Erganzung zur An-
weisung Nr. 61/55 .......................... 21/213
Konserven
- Anweisung Nr, 82/56 - Standardsortiment
f(ir tischfertige Konserven ................. 33/330
Kontenplan
- Kontenplan 1957 des staatlichen Einzel-
handels ................................... 31/308
Kontrollausschufsitzungen
- Anweisung Nr. 32/56 - Durchfi hrung von
KontrollausschuBsitzungen zum AbschluB
per 31. Dezember 1956 in den NL der GHK
and den Z-Betrieben der HO .............. 21/211
- Durchfuhrung von Kontrollausechu3sitzun-
gen in den bezirksgeleiteten Einzelhandels-
betrieben (HO) sowie in den kommunalen
Grol3handelsbetrieben zum AbechluB per
31. Dezember 1956 ........................ 21/216
Kontrollbericht
- Richtlinie fiber die Aufstellung and Ein-
reichung des Kontrollberichtes zum A?bschluB
per 31. Dezember 1956 fiir Grol3handelskon-
tore and die kommunalen Grollhandels-
betriebe :................................... 31/209
- Richtlinien fur die Aufstellung and Ein-
reichung der Finanzberichterstattung -
Kontrollberichte - zum Absc:hlull per
31. Dezember 1956 fur den staatlichen Ein-
zelhandel .................................. 31/300
Kontrollinventuren
- Anweisung Nr. 33/56 - Kontrollinventuren
in den HO-Gaatstatten .................... 21/211
Kreditkarten
- Anweisung Nr. 58/56 - Ausstellen von Kre-
ditkarten ffir Einzelbauern ................ 30/289
Kurorte
- Richtlinien fiber die Versorgung der Kur-
orte in der Wintersaison 1956/57 .......... 217215
Jugend
Anweisung Nr. 40/58 - Tag der Uber-
prufung der Jugend- and Sporteinrichtungen 23/235
Kattee
Anweisung Nr. 36/56 - Veranderung der
Mengen and Prelse fur Zucker and Milch,
die beim Ausschank von Kaffee als Beigabe
verabretcht werden ........................ 21/212
Kaufbedin[ungen
- siehe Lieferbedingungen
Kommlaalonshandel
- Anweisung Nr. 41/56 - Einstellen des Kom-
misdionshandels duf Bauernmlirkten ...... 231235
Kommtasionawelse Uberlasaung
- Rldttlinien fiber die kommissionsweise fiber-
lassung von Industriewaren dutch den staat-
lichen Groihandel ......................... 22/231
- Behandlung von Lebensmitteln lm Lebens-
mittelverkehr t ............................ 30/295
Lieferbedingungen
Anweisung Nr. 47/56 - Gestaltung der
Kauf- and Lieferbedingungen zwischen den
dem Ministerium Air Handel and Versor-
gung nachgeordneten Grollhandehskontoren
fur Industriewaren and dem staatlichen
Einzelhandel (HO) .........................
Lochkarten-Verfahren
- Anweisung Nr. 34/56 - Einfilhrung des
Lochkarten-Verfahrens fur die Abrechnung
der Warenbewegung ....................... 21/211
Informationen Ober die Einfiihrung des
Lochkarten-Verfahrens fur the Abrechnung
der Warenbewegung ...................... 33/332
L?ohnzahlungen
- siehe Pramien
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0
Markenwaten
- Richtlinien fiber die Abrechnung des Ver-
kaufs von Markenwaren 22/230
- Richtlinie Ober die vereinfachte abgaben-
rechtliche Auswertung von Plus- and Minus-
differenzen an Markenwaren bet den Ein-
richtungen des VDK ...................... 23/241
Mehrkosten
Anweisung Nr. 50/56 - Finanzlerung der
Mehrkosten infolge Aufhebung der Orts-
klassen C and D ab 1. Oktober 1958 im etaat-
lichen Grob- and Einzelhandel ............ 27/269
Messen
- Zur Verordnung Ober den Schutz von
Messen and Aussteilungen ................ 21/220
Mitch
- Anweisung Nr. 30/36 - Verlinderung der
Mengen and Preise fir Zucker and Mitch,
die beim Ausschank von Kaffee als Belgabe
verabretcht werden ........................ 21/212
Minusdlfferensen
alehe Markenwaren
Ortsklassen
- Anweisung Hr. 50/56 - Finanzierung der
Mehrkosten Infolge Authebung der Orts-
kiassen C and R ab 1. Oktober 1958 im
staatlidten Grog- and Einzelhandel ........ 27/269
Fatiwerien
- Richtlinle ilber die Abrechnung der Patls-
serien in den Kitchen der HO-Gastat9tten .. 93/240
PUnabredmung
- Richtlinien zur Planabrechnung and Be-
richterstattung 1957 30/260
Peflselstundenverkdrzungen
GebUhrenordnung fur Tanzveranstaltungen
and Genehmigung von Polizeistundenver-
kUrzungen ................................. 211218
Plus-Differenzen
- siehe Minusdifferenzen
Pr6mien
Zur Vsrordnung Uber Pr5mienzahlung an
des leitende kaufminnlsche Personal In den
Betrieben des sozialistischen Grog- and Ein-
zelhandels ....................... 21/215
-- Anweisung Nr. 44/56 - Prffimien .......... 24148
Anweisung Nr. 46/56 - Lohn-, Gehaits- and
PrSmlenzahlungen im Dezember 1958 ...... 251255
D-Fonds-Bildung and PrOmiensahlung fur
das leitende kaufm8nnisrhe Personal fur
das III. and IV. Quartal 1956 .............. 25/239
-- siehe push Quartalsprilmfen
lze
- Neue Zinss5tze fur Kredite laut Waren-
finanziecungsplan Saisonkredite and Kredite
fur Verrechnungsdokumente ab 1. November
1956 ............................... ....... 29/284
Zucker
- Anweisung Nr. 36/56 - Veranderung der
Mengen and Preise fur Zucker and Milch,
die beim Aussehank von Kaffee als Beigabe
verabreicht werden.
- Nachbelastung fur Zucker beim Ausschank
von Kaffee ................................ 21/215
ZUndholzschadsteln
- HO-Etiketten fur ZOndholzschachteln ...... 25/259
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0
YERFUGUNGEN UND MITTEILUNGEXl
des Ministeriums fur Handel and Versorgung
1957 Berlin, den 16. Februar 1957
ANWEISUNGEN
Berlin, den 22.'Januar 1957
Anweisung Nr.9/57
Sachwertlotterie des DFD
AnlalSllch des 10. Jahrestagts des DFD fiihrt der
Bundesvorstand des DFD vom 15. Februar 1957 bis
15. Marz 1957 eine Sachwertlotterie durch. Die Gewinn-
scheine werden in der Zeit vom 15. Februar 1957 his
15. April 1957 in den Verkaufsstellen des etantlichen
and genossenschaftlichen Einzelhandels and den Waren-
hilusern eingelSst.
Die Lose fOr die Buchgewinne schickt der Gewinner
(portofrel) bis zurn 15. April 1957 an die Versandbuch-
handlung Leipzig C 1, Postfach 270.
Die Sarhgewlnee sin": Itn Werte von:
Wohnzimmereinrichtung ............. 4153.- DM
Musiktruhe . . . . . . . . .. .. . .. . . ... 1350,- DM
KUhischrenk .... , ............... 840.- DM
Pelzmantel . . . . .. . . . .. . . . . . . 750,- DM
Kombl-Wasehmaschlne .. . .. . . .. . . . .. 730,- DM
Koffer-Nahmeschlnen . . . . . . . . . . . ... 375,- DM
Damen-Fahrr5der . . . . . . . . . ... . . . .. 350,- DM
Staubsauger ?Jette" . . . . . . . . . . . . . .. 280,- DM
Elegante Nachmittagskleld:.r . . . . . . . . . . 175.- DM
Morgenrocke oder Bademuntel ......... 80,- DM
Opernglbser mit Etut . . . . . . . . . . . . . . 63,- DM
Spltzenblusen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60; DM
Tafelt0cher mit Servietten . . . . . . . . . . . 60.- DM
Perlon-Garnfturen, dreiteilig . . . . . . . . . . 80,- DM
Sehnelikochtbpfe . . . . . . . .......... 80; DM
Perlon-Nachthemden ... ............ 74,- Dal
Tischdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23.- DM
Kunstiederkoffer . . . . . . . . . . . . . . . . . 23.- DM
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