50X1 -HUM
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cnY1-HUM'
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it..
1444.
CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY
INFORMATION REPORT
? BECBET
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50X1-HUM
COUNTRY
SUBJECT
liATE OF INFO.
PLACE ACQUIRED
East Germany
Official Bulletins of the
East German Ministry of Railroads
REPORT
DATE DISTR.
,,,50X1-HUM
16' FelpivarY
NO. OF PAGES 1 '
REQUIREMENT NO. RD
REFERENCES
THE SOURCE EVALUATIONS IN THIS REPORT ARE DEFINITIVE.
THE APPRAISAL OF CONTENT IS TENTATIVE.
Enclosure:; Official bulletins of the East German Ministry ofRailroads,
entitled Verfuegungen mid Nitteilungen des Ministeriums fuer
Eisenbahnwesen, for 191 231 261 28 November and 3 December
1953. (5 bulletins).
SECMT
'TATE
ARMY
'NAVY
AIR
FB
AEC
Washington Distribution Indicated By '!X"; Field Distribution By "#".1
Pent # 51-61 January '1951
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50X1-HUM,
50X1-HUM
50X1 -HUM
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?
nsfiillungeir mid Milleihingen
des
Ministeriums iiir Eisenbahnwesen
1953 I
Berlin, den 23. November
Nr. 37
Betr.: Technische Betriebsschulen
Ausbildung und Qualifizierung in Technischen Betriebsschulen
Als Anlage B zum Mitteilungsblatt 1/53 wurden von der
damaligen Generaldirektion ?Richtlinien ftir die Qualifi-
zierung der Werktatigen 1953 in den Technischen Be-
triebsschulen" herausgegeben. Diese Richtlinien stimmen
nicht in alien Einzelheiten mit der von der Regierung am
5. 3. 53 eriassenen ?Verordnung iiber die Ausbildung
und Qualifizierung der Arbeiter in den volkseigenen und
ihnen gleichgestellten Betrieben" (yeroffentlicht im GB1
Nr. 33 vom 12. 3. 53, Seite 406) tiberein.
Das Ministerium f?r Eisenbahawesen gibt deshalb als
Fachministerium, ausgehend von der genannten Veiord-
nung, neue Richtlingen heraus. Die neuen Richtlinien,
die in den ?VerfUgungen und Mitteilungen des M'fE"
veroffentlicht werden, sind folgende:
A. Richtlinien fiir die Planung der Ausbildung und
? Qualifizierung, .
B. Richtlinien ftir die Ausarbeitung- betrieblicher Aus-
bildungsunterlagen,
C. Richtlinien fidr die Vergiltung der Lehrtatigkeit,
D. Richtlinien ilber die Struktur -und Aufgaben der
Technischen Betriebsschulen,
E. Richtlinien fur die Anwendung der verschiedenen
Schulungsarten,
F. Richtlinien flit. die Qualifizierung der Lehrkrafte
und Instrukteure. -
Mit der Herausgabe der neuen Richtlinien, die nachein-
ander erfolgt, wird jeweils bekanntgegeben, welche Ab-
schnitte der Anlage B des Mitteilungsblattes 1/53 damit
aufler Kraft gesetzt werden.
A. Richtlinien fiir die Planung
? ? der Ausbildung und Qualifizierung
Die Grundlage fiir eine systematische Ausbildung und
Qualifizierung der Arbeiter und Angestellten in den
volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist
eine exakte Planung nach-den Erfordernissen des Pro-
duktionsprogrammes.
NifE 465
I. Die Planung der Ausbildung und Qualifizierung
Die Planung der Ausbildung und Qualifizierung erfolgt
auf der Grundlage der von der Staatlichen Plankom-
mission entwickelten Planteile 56/1 und 56/2 des Be-
triebsplanes 1954.
Nachstehend geben wir einen Auszug aus der DirektiVe
der Staatlichen Plankommission: ?
50X1-HUM
Erlauterungen zur Bilanz und zum Tian der Ausbildung
und Qualifizierung der Arbeiter
Grundlage fur die Bilanz und den Plan der Ausbildung
und Qualifizierung der Arbeiter ist die Verordnung iTher
die Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter in den
volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom
5. 3. 53 (GB!.' 33/53, Seite 406 bis 408). Sie werden 'auf-
gestellt filr Produktionsarbeiter und Hilfspersonal. ,
Bilanz der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter
(Plan 56/1)'
Die Bilanz gibt einen genauen Vberblick ilber den Be-
darf bzw. die Freistellung von Arbeitern des Betriebes
in den wichtigsten Berufen; sie ist der Ausgangspunkt
.fiir den Plan der Ausbildung und Qualifizierung der
Arbeiter filr die Abschnitte ?Ausbildung und
H?her-
qualifizierung".
Die Bilanz ist aufzustellen fUr die wichtigsten Berufe .
des Betriebes, wobei die ilbrigen Berufe unter dem Be-
griff ?Sonstige Berufe" zusammenzufassen sind.
Zu Spalte. 5: Hier ist die Zahl der Arbeitskrafte einzu-
setzen, die im IV. Quartal des Planjahres insgesamt
vorhanden sein mull.
Zu Spate 6: Erscheint hier eine Abnahme, so ist die
Zahl Mit einem Minus-Zeichen versehen. Dies gilt eben-
falls fiir die Spalte 8 ?bei Freistellungen".
Zu Spalte '7: Setzt sich zusammen aus Abgang infolge
Alter, Tod, Invaliditat sowie die Abgange auf Both-
'und Fachschulen, auf Lehrgange mit einer Dauer tiber
chs Monate.
466 SECRET.,
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'Der zusatzliche Bedarf ist zu decken:
a) Spalte 9: Durch die auslernenden Lehrlinge ins-
gesamt.
b) Spalte 10/11: Durch Ausbildung.
(Definition in der Verordnung iiber die Ausbildung
und Qualifizierung der Arbeiter vom 5. 3. 53 (GB1.
33/53, ? 2 [2].)
c) Spalte 12/13: Hier miissen die Arbeiter eingesetzt
werden, die von der Lohngruppe des Angelernten
bzw. des Facharbeiters zu einer hoheren Lohngruppe
qualifiziert werden.
d) Spalte 14: Hier sind die Arbeiter aufzufiihren, die
ohne Schulung im Produktionsprozef3 fungieren
konnen, d. h. einmal qualifizierte Facharbeiter, zum
ancleren ungelernte bzw. angelernte Arbeiter, die an
die Steffen der vom Betrieb auszubildenden bzw.
hoherzuqualifizierenden Arbeiter treten sollen.
e) Spalte 16: Freistellungen insgesamt einschlief3lich
auslernender Lehrlinge ist nur in den Fallen auszu-
fiillen, wenn. sich- durch die auslernenden Lehrlinge
eine Freistellung von Arbeitskraften ergibt.
Plan 56/2 ?Plan der Ausbildung und Qualifizierung der
Arbeiter"
Dieser Plan ist die unmittelbare Arbeitsgrundlage ftir
die Verantwortlichen im Betrieb fiir die Ausbildung und
Qualifizierung der Arbeiter.
Zu Spalte 2: Hier sind die gleichen Berufe aufzunehmen
wie 'im Plan 56/1. Es konnen dari,iber hinaus noch die
filr den Betrieb wichtigsten Berufe mit .den entspre-
chenden Lohngruppen, fur die nur eine Qualifizierung
fur den derzeitigen Arbeitsplatz erfolgt, einbezogen
werden.
Ergibt sich die Notwendigkeit, mehrere Schulungen im
gleichen Beruf mit gleicher Lohngruppe durchzufiihren,
so ist dies. untereinander anzugeben, z. B. fiir
H?her-
qualifizierung:
Berufsart
It. Bemis- .
systemat.
Lohngr. I
Ausbild.
u.
Quali-
insgesamt
Hoherqualifizierung
Lfd.insg.
- .76
Eude
Quintal
Nr.
Pers.
; II
lij
-n
_ .E"
usw.
1
Dreher
6
50
20
9
I.
III.
2
Drehei
6
25
10
5
11.
IV.
In die Spalten Ausbildung und Hoherqualifizierung sind
die entsprechenden Zahlen aus der ?Bilanz der Ausbil-
dung und Qualifizierung der Arbeiter" einzufiigen.
In die Spalten Qualifizierung fur den derzeitigen Ar-
beitsplatz sind die Zahlen der Arbeiter einzusetzen, die
nicht das fiir ihre Lohngruppe entsprechende theo-
retische oder praktische Wissen und Konnen besitzen
und eine Prtifung im Technischen Minimum ablegen
miissen bzw. mit Spezialfragen ihres Aufgabengebietes
vertraut gemacht werden sollen. Vom Fachministerium
wird hierfiir em n bestimmter Prozentsati von den Ge-
samtproduktionsarbeitern des _Betriebes festgelegt. Das
Fachministerium bestimmt, in welchen wichtigen Be-
rufen mit der Qualifizierung fiir den derzeitigen Arbeits-
platz begonnen werden soil.
?Auf der Riickseite des Planes ist em n Kostenanschlag pro
Kopf der Arbeiter und insgesamt vorzunehmen. Die
Kosten f?r die Qualifizierung der sonstigen Beschaf-
300
tigten, die benotigt werden, sind im Finanzplan als
Globalsumme auszuweisen.
II. Erlauterungen zur Diyektive der Staatlichen Plan-
- kommission
Entgegen -den im Januar 1953 von der damaligen GdR,
Hauptreferat Schulung, herausgegebenen ?Richtlinien
fUr die Qualifizierung der Werktatigen 1953 in den
Technischen Betriebsschulen", hat die Aufstellung der
Planteile 56/1 und 56/2 fur das Planjahr 1954 nur fur
Produktionsarbeiter und Hilfspersonal der Lohngruppen
1 bis 8 zu erfolgen!
Die Ausbildung und Qualifizierung von Angestellten,
ganz gleich aus welcher Fachrichtung, darf in beiden
Planteilen nicht erscheinen! ? Ftir diese Beschaftigten
ist em n besonderer Plan aufzustellen (siehe Abschnitt III) r
1. Die Ausarbeitung des Planteiles 56/1 erfolgt -
a) bei den Rba durch die Abteilung Arbeit (Arbeits-
krafteplanung und Lenkung) in Verbindung mit
den Sachbearbeitern fiir Schulung;
15) bei den Rbd'en durch das Dezernat fur Arbeit
(Arbeitskrafteplanung und Lenkung) in Verbin-
dung mit den Dezernenten ftir Schulung;
c) bei den Raw'en durch die Abteilung Arbeit '(Ar-
beitskrafteplanung und Lenkung) in Verbindung
mit den Sachbearbeitern fiir Schulung.
Dadurch wird eine planmaBige Lenkung der Ausbil-
dung und Qualifizierung erreicht.
Verantwortlich und federfiihrend filr die termin-
gemaf3e Aufstellung des Planteiles 56/1 ist die je7
weilige Abteilung, bzw. das Dezernat Arbeit!
Bei der Deckung des Arbeitskraftebedarfs an Fach-
arbeitern sind in erster Linie die auslernenden Lehr-
linge zu beriicksichtigen. Dariiber hinaus sind alle
die Arbeiter zu qualifizieren und auszubilden, die zur"
Teilnahme an SchulungsmaBnahmen hereit sind.
Die Initiative der Arbeiter, sich zu qualifizieren, dart
nicht gehemmt, sondern mull in jeder Weise gefor-
dert werden!
2. Die Ausarbeitung des Planteiles 56/2 erfolgt
a) bei den Rba durch den Sachbearbeiter filr Schulung;
b) bei den Rbd'en durch den Dezernenten fur Schulung;
c) bei den Raw'en durch den Sachbearbeiter fi_ir Schu-
lung.
Dabei ist eine ? enge Zusammenarbeit mit der je-
weiligen Abteilung Arbeit erforderlich! Sind Tech-
nische Betriebsschulen bereits vorhanden, so sind
diese bei der Aufstellung des Planteiles 56/2 zu be-
teiligen!
Der Planteil 56/2 baut auf den Ergebnissen des Plan-
teiles 56/1, Spalte 10 bis 13 auf.
Die Angaben der Spalten 7 bis 8, 11 bis 12, 15 bis 16
(Beginn und Ende der Schulungen) erfordern eine
e_nge Zusammenarbeit mit der Arbeitskrafteplanung
.und der operativen Technologie.
Die Qualifizierung filr den derzeitigen Arbeitsplatz
(Spalte 13) hat besondere Bedeutung, da der grate
Tell unserer Arbeiter diese Qualifizierung in
Frage kommt. Trotzdem die Priifung in der Ab-
legung des Technischen Minimums nicht obligatorisch
durchzufiihren ist, sondern unter Wahrung des Prin-
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zips der Freiwilligkeit erfolgen mull, hat sich jede
Dienststelle das Ziel zu setzen, die Qualifizierung
far den derzeitigen Arbeitsplatz zu einem bestimmten
Zeitpunkt mit 100 Prozent abzuschliei3en.
Aus diesem Grund sind von der in Spalte 13 er-
scheinenden Zahl, die durch die Arbeitsplatz- und
:Niveauanalysen ermittelt wird, im Jahre 1954 min-
destens 10 Prozent far den derzeitigen Arbeitsplatz
zu qualifizieren.
Die Qualifizierung far den derzeitigen Arbeitsplatz
hat in den in Frage kommenden Dienststellen mit Be-
schaftigten der Lohngruppen 1 bis 8 in erster Linie
in folgenden Berufen und Tatigkeiten zu erfolgen:
1. Maschinenschlosser 8. Kesselschmiede
2. Betriebsschlosser 9. A- und E-Schweif3er
3. Lokomotivschlosser 10. Dreher
4. Gaterwagenschlosser 11. Elektviker
5. Elektroschlosser 12. Stellmacher
6. Motorenschlosser 13. Sonstige Berufe
7. Schmiede
Alle unter Nr. 1 bis 12 nicht aufgeftihrten Berufe
sind unter Nr. 13 ?Sonstige Berufe" global aufzu-
fahren.
Als Schulungsarten konnen die gleichen zur An-
wendung kommen, wie ftir die Ausbildung und
Hoherqualifizierung (siehe ?Richtlinien far die An-
wendung der verschiedenen Schuiungsarten").
Die Teilnahme an Spezialkursen und Lehrgangen
ist in Ubereinstimmung mit der Staatlichen Plan-
kommission in Spalte 19 (Planteil 56/2) unter ?Ktirse"
aufzufahren.
3. Finanzierung der Ausbildung und Qualifizierung
Auf der Grundlage der Bilanz der Ausbildung und
Qualifizierung der Arbeiter ist em n Finanzplan (siehe
Planteil 56/2 ? Ri_ickseite ?) fur die gesamte Aus-
bildung und Qualifizierung der Arbeiter aufzustellen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Die Aufschltisselung der Mittel erfolgt nach den ver-
schiedenen Methoden der Ausbildung und Quali-
fizierung. Die- Mittel sind aus dem Konto ?Sonstige
produktionsbedingte Kosten" bereitzustellen. ? Zu
planen sind Personalkosten far hauptamtliche Be-
schaftigte in Technischen Betriebsschulen, Kosten
far die nebenamtlichen Lehrkrafte und Instrukteure,
sachliche Kosten, sonstige Verwaltungskosten,
Schreibmaterialien, UnterrichtshilfSmittel usw.
Entsprechend der vorgesehenen Planung sind pro
Kopf und Jahr der Auszubildenden und zu Quail-
fizierenden bis zu 100 DM zu planen und im Finanz-
planteil zu berticksichtigen! Die genannte Hachst-
summe darf nicht aberschritten werden!
In dem Kostenvoranschlag bei
1. Ausbildung,
2. Hoherqualifizierung,
3. Qualifizierung far den derzeitigen Arbeitsplatz
sind Kos`ten far Externatslehrgange mit aber 12 Ar-
beitstagen Dauer nich t. aufzuftihren! Die Kosten
far Externatslehrgange mit tiber 12' Arbeitstagen
Dauer sind gesondert bei der
Schulverwaltung der Deutschen Reichsbahn
? Berlin W 8
Leipziger StraBe 125
schriftlich anzumelden und werden dort geplant.
Als Grundlage far die Errechnung der Belegungs-
quote, soweit eine Technische Betriebsschule vor-
handen ist mit eigenem Personal, dienen fol-
gende Angaben:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Gehalt far den Leiter der TBS,
Gehalt far hauptamtliche Dozenten,
Gehalt far Verwaltungspersonal,
Honorar far nebenamtliche Dozenten,
Vergiitung far die fachliche Unterweisung,
sachliche Kosten = 10 Prozent der Gesamtsumme,
die Anzahl der ftir eine Qualifizierung benotigten
Doppelstunden,
h) die Zahl der in einem Kursus bzw. Externals-
lehrgang zusammengefaaten?Schtiler,
i) hauptamtliche Dozenten = 10 Doppelstunden
Pflichtunterricht,
j) far die fachliche Unterweisung auf Grund eines
Qualifizierungsvertrages werden 2/3 der zu Qualm-
fizierenden zugrunde gelegt,
k) em n Jahr wird mit durchschnittlich 40 Unter-
richtswochen berechnet.
Nach Mitteilung des Ministeriums der.,Finanzen sind
die Technischen Betriebsschulen 'im Sinne des ? 1
Ziffer lb der 1. Durchfiihrungsbestimmung zur Ab-
gabeverordnung AST, Verordnung vom 29. 1. 53 ?
als staatliche Schulen anerkannt. Danach erhalten
die hauptberuflichen Lehrkrafte einen steuerfreien
Pauschalbetrag in Hobe von 20 Prozent des nach der
Tabelle zu versteuernden monatlichen Einkommens,
hochstens jedoch 200 DM.
Fur die Aufstellung des Finanzplanes bei den Rba,
Rbd'en und Raw'en ist der Direktor far Arbeit bzw.
der Leiter der Abteilung Arbeit verantwortlich. Die
Aufstellung selbst hat mit den Dezernerrten ftir Schu-
lung bzw. Sachbearbeitern fiir Schulung zu erfolgen.
. Bei der Aufstellung der Planteile 56/1 und 56/2 sowie
der Kostenvoranschlage ist der Abschnitt I der ?Ver-
ordnung tiber die Ausbildung und Qualifizierung der
Arbeiter in den volkseigenen und ihnen gleichgestell-
ten Betrieben", ? 2 und ? 3, besonders?zu beachten.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daf3 in. beiden
Planteilen nur Produktionsarbeiter und Hilfspersonal,
die in den Lohngruppen 1 bis 8 arbeiten, zu erfassen
und durch produktionstechnische Schulung planmaBig
auszubilden bzw. zu qualifizieren sind!
III. Plan zur Qualifizierung der iibrigen Beschaftigien-
kategorien
Dieser Plan ist von den Rba, Rbd'en und Raw'en (De-
zernenten far Schulung bzw. Sachbearbeiter fiir Schuz
lung) nach beiliegendem Muster (Anlage 3) aufzustellen.
1. In diesen Plan kiinnen aufgenommen werden:
a) alle Qualifizierungen far Angestellte (vornehmlich
far den Betriebs- und Verkehrsclienst), -
b) Schulung aller Meister, Brigadiers, Aktivisten und
eines Tells der tibrigen Arbeiter,
c) Vorbereitungslehrgange fiir die Aufnahmeprtifung
zum Studium an der Faschschule far Eiseribahn-
wesen,
d) Lehrgange, Kurse und Schulungen far Arbeiter
und Angestellte mit dem Ziel, sie mit grundsatz-
lichen Fragen der Produktion vertraut zu machen,
301
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e) Sonderkurse, die sich auf Grund van Mangeln in
der Produktion bzw. infolge Veranderungen im
Produktionsproze.8 ergeben,
f) Schulungsmanahmen ftir Mitarbeiter im BfE.
2. In diesen Plan darf nicht aufgenommen werden:
a) Dienstunterricht,
b) Schulung eller Eisenbahner,
c) Tag des Meisters,
d) Staatspolitische Schulung,
e) Schulungen far Partei und Massenorganisationen.
3. Finanzierung der Qualifizierung der iibrigen Be-
schaffigtenkategorien
Die Mittel fin die ?Quaifizierung der tibrigen Be-
schaftigtenkategorien" dtirfen pro Kopf und Jahr den
Betrag von 100 DM nicht tibersteigen!
Wie in der Verordnung der Planung ftir das Jahr
1954 festgelegt, sind 'die Kosten ftir die Qualipzierung
der tibrigen Beschaftigtenkategorien bei dem Kosten-
voranschlag fin die Ausbildung und Qualifizierung
der Produktionsarbeiter und des Hilfspersonals mit
zu berticksichtigen und getrennt (als Glabalsumme) im
Finanzplan auszuweisen.
Bei der Mittelplanung ist noch folgendes zu beachten:
Werden zur Qualifizierung der tibrigen Beschaftigten-
kategorien Externatslehrgange mit einer Dauer von
tiber 12 Arbeitstagen durchgefiihrt, sind die Mittel
dattir bei der
Schulverwaltung der Deutschen Reichsbahn
Berlin W 8,
Leipziger StraBe 125
schriftlich anzumelden und werden dort geplant. In
diesem Plan entfallt die 'Planung bel den Rba,
Rbd'en und Raw'en.
4. Sonstige Schulungsmafinahmen
Zur Zeit arbeiten in den Dienststellen der Deutschen
Reichsbahn viele Mitarbeiter auf Grund ihrer theo-
retischen und praktischen Erfahrungen als Meister,
Techniker und Ingenieure erfolgreich, ohne im Be-
sitz eines Prilfungszeugnisses zu sein. Diesen genann-
ten Mitarbeitern ist die Moglichkeit gegeben, die not-
wendige AbschluBprilfung an den Fachschulen der
Deutschen Demokratischen Republik, besonders an
der Fachschule fur Eisenbahnwesen, nachzuholen!
Die Heranbildung von Meistern, Technikern und, In-
genieuren kann nach Bestatigung durch das Staats-
sekretariat fin Hochschulwesen ? Hauptabteilung
Fachschulwesen ? durch die Technischen Betriebs-
schulen als Fachschulabendstudium durchgefiihrt
werden.
Das Fachschulabendstudium wird nach den fin das
Direktstudium an den Fachschulen geltenden Lehr-
planen durchgeftihrt und obliegt der Kontrolle und
Anleitung der fin die Faehrichtung verantwartlichen
Fachschulen.
Die Mittel ftir das Fachschulabendstudium sind bei
der jeweilig anleitenden Fachschule (in den meisten
Fallen bei der Fachschule ftir Eisenbahnwesen) zu
veranschlagen und nicht aus den geplanten Mitteln
Der Minister
K 111/5/53 v. 28. 11. 53/31 451
302
der Technischen Betriebsschulen fin die Ausbildung
und Qualifizierung zu entnehmen.
(Siehe Zweite und Dritte Durchfilhrungsbestimrhung
zur Anordnung fiber die Bildung einer Hauptabtei-
lung fin Fachschulwesen beim Staatssekretariat fin
Hochschulwesen, GB1. 10/53, Seite 142, v. 16. 1. 53, und
GB1. 16/53, Seite 252, v. 28. 1. 53.)
5. Die laufbahnmafligen Ausbildungen und die Ausbil-
dung von Lehrlingen di_irfen in die Planteile 56/1 und
56/2 sowie in den Plan der tibrigen Beschaftigten-
kategorien nicht aufgenommen werden. Dasselbe gilt
ftir die Kosfenvoranschlage!
IV. Aufgaben der demokratischen Parteien und Massen-
organisationen in den Dienststellen
Mit den in Abschnitt I bis III aufgeftihrten Mall-
nehmen ist nur die planmaf3ige Ausbildung und
Qualifizierung geregelt, die einer unmittelbaren Lei-
tung durch die Dezernenten fin Schulung bzw. Sach-
bearbeiter fin Schulung sowie der Abteilungen Ar-
beit unterliegt.
Urn die produktionstechnische Schulung zu einer
Massenbewegung zu entwickeln, ist es notwendig,
eine breite Aufklarungsarbeit in den Dienststellen
selbst durchzufilhren. .
Im Betriebskollektivvertrag sind Verpflichtungen
aufzunehmen, die die unter Abschnitt I bis III auf-
geftihrten MaBnahmen weitgehend untersttitzen.
Die Verpflichtungen mtissen die gegenseitige Hilfe
ini Wettbewerb, die Heranftihrung zuriickgebliebener
Arbeiter an das Niveau der qualifizierten Arbeiter
sowie die Ubertragung der besten und fortschritt-
lichsten Arbeitsmethoden auf elle Arbeiter zum Ge-
genstand haben.
Es kommt darauf an, den Abschluf3 von Patenschafts-
vertragen und die Organisierung von Aktivisten-
schulen als Verpflichtung im Betriebskollektivver-
trag aufzunehmen.
V. Organisatorisches ?
Die Abteilung Planung des Ministeriums fi,ir Eisen-
bahnwesen gibt in der ?Arbeitsanweisung zur Be-
triebsplanaufstellung 1954" den Verteilerschltissel der
Formblatter 56/1 und 56/2 sowie die Termine f?r
die Aufstellung der Plane bekannt. '
Die Formblatter gehen den Rba, Rbd'en und Raw'en
nach Drucklegung von der Abteilung Planung zu.
Mit den Vorbereitungsarbeiten entsprechend dieser
Richtlinien ist sofort zu beginnen!
VI. SchluBbestimmungen
1. Entsprechend diesen Richtlinien sind 1954 die Aus-
bildungs- und Qualifizierungsmaf3nahmen in den
Technischen Betriebsschulen oder im Rahmen der
betrieblichen Schulungseinrichtungen durchzu-
f?hren.
2. Diese Richtlinien treten an Stelle der Ab-
schnitte VII und VIII der ?Richtlinien ftir die
Qualifizierung der Werktatigen 1953 in den Tech-
nischen Betriebsschulen". (Herausgegeben in der
Anlage B zum Mitteilungsblatt 1/53.)
??
gez. Chwalek
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.
Ministeriurn hr Eisenbabnwesen
Rbd
Rba
Raw
Gruppe
.
Betriebsplan 1954
Deutsche Reichsbahn
Bilanz der Ausbildung
und Qualifizierung der Arbeiter
Plan 56/1
Bearbeiter
Blatter ges.
Blatt Nr.
'Datum
Genehmigungsvermerk:
Nr.
Berufsart gemial Berufssystematik
Lohngruppe
Stand
IV. Ouartal
1953
Bedarf ,
IV. Quartal
1954
Zunahme
bzw. '
Abnahme
1954
1953
(Sp. 5 ? 4)
Ersatz-
bedarf
h
Zusatzlicer
Bedarf
bzw.
Freistellung
(Sp. 6 + 7)
Dedcung des zusatzlichen Bedarfs
Aus-
lernende
Lehrlinge
1954
Ausbildung ,
im Betrieb
Hoherqualifizierung
Ira Betrieb
,
Neueinstellun g
-
Freistellung
insges.
einschl.
auslernender
Lehrlinge
Insges.
davon
durch
Neuein-
stellung
-
Insges.
davon
durch
Neuein-
stellung
ohne
Schulun g1
Insges.
(Sp. 11,
13 u. 4)
1
2
3
4
5
6
7
8.
9
10
11
12
13
14
15
. 1.5
?
'
?
t
'
'
,
?
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Ministerium fiir Eisenbahnwesen
Rbd ,
Rba
Raw
Gruppe
Betriebsplan 1954
DelOsehe Reichsbahn'
Plan der Ausbildung und Qualifizierung
der Arbeiter
A
Plan 56/2
Bearbeiter
Blatter 'ges.
Blatt Nr.
Datum
? ?
Genebmigungsvermerk:
Qualifizierung
.
1,1d.
Ni
,
Berufsarl last. Berufssystemalik
Lohn-
gruppe
Ausbildung
und Quell-
fizierung
insgesamt
Personen
Ausbildung
ff6herqualifizierung
fur derzeitigen Arbeitsp atz
Schulungsart
ins- ,
gesamt
Pers.
davon
weibl.
Pers.
Beginn
Quart.
Ende
Quart.
gesamt
Pers.
davan
weibl.
Pers.
Beginn
Quart.
Ende
Quart.
ins-
gesamt
Pers.
davon
weibl.
Pers,
Beginn
Quart.
/
Ende
Quart.
individ.
Schulg.
Pers.
Brig.
Schulg.
Pers.
liurse
Pers.
2
3
4 ,
5
6
7
8.
9
10
11
12
13
14
15 '
16
17
18
19
,
-
'
-
/
,
t
\
i
I. Quartet insgesamt
11. Quartal insgesamt
III. Quartet insgesamt
IV. Quartal insgesamt
1954 insgesamt
111
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(1-Iiicliseile von Plan 56/2I
Kostenvoranseblag
Lid.
Nr.
i.
Bezeichnung
Anzahl
(Personen)
pro-Kopf-Quote
(DM)
Gesamt-
ausgaben
DM
1
' Ausbildung
..
_
- Hoherqualifizierung
,
._
I
,
_ 3
Qualifiziprung
fiir den derzeitigen Arbeitsplatz
4
Summe
Dienststelle
, den
z
Muster!
Untersehrif t
Plan zur Qualilizierung der iibrigen Beschaftig enkategorien
(Anlage 3)
Lid.
Nr.
Art der
Qualifizierung
Insges.
Personen
Davon
weibliche
Personen
Dauer der
Qualifizierg.
(Wochen)
Schulungs- .
art
Kosten-
voranschlag
(voile DM)
Benierkungen
1
2 _
3
4
5
6
7
8
..
-/
(Die
-
-
Spalten
,
s
-
3/4/7 milssen
senkrecht addiert
sein!)
,
-
Zu-
sammen
-
?
..,
305
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Herausgeber: Ministerium fiir Eisenbahnwesen. ? Erscheint wochentlich. ? Anlagen nach Bedarf. Beitrage bitte bis Dienstag
jeder WoChe, 12 Uhr, einsenden. ? Tribtine, Hauptwerk Treptow. ? 14,7 - 1153 - 868 - Lizenz-Nr. Ag 70/53 DDR - Fo. v. 5. 10. 00
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I .4SECRET,
Terfaigungen und Milleilunge ri HUM
' des ?
inisleriums f?r Eisenbahnwesen
1953 I Berlin, den 19. November ?
INHALTSVERZEICHNIS
Betrieb
Nr.38 /
Seite
Schwerin 140 Berichtigungen zum Abschnitt 21 (Sonderheft) des AzFV 308
Beiseverkehr
Erfurt 203 Verlust von Fahrausweisen 308
Erfurt 204 Verlust einer Fahrkartenlochzange ? 308
Wagenwirtschaft s.
. .
MfE 466 Aufnahme von Reisezugwagen in den Fahrzeugbestand der DR 308.
MfE 467 Beladung von Giiterwagen mit schweren Einzellasten von kleiner Auflageflache 309
MfE 468 Elektrische Zugbeleuchtung; Lichtmaschinenantrieb 309
,
MfE 469 Reinigung der Reisezugwagen / 309
Sicherungs- und Fernmeldedienst
Erfurt 205 Anderung des Standortes des Vorsignals V r auf Bf Wtinschendorf 309
Erfurt 206 Inbetriebnahme von Ausfahrvorsignalen im Streckenabschnitt Triptis?Saalfeld der
Strecke WeiBenfels?Zeitz?Saalfeld 309
Kader
MfE 470 Hcchschulstudium 310 -
MfE 471 Prufstatiker bei der Deutschen Reichsbahn 310
Cottbus 143 Belohnung 310
Erfurt 207 Dienstausweise 310
Statistik
MfE 472 Neuerteilung von GKB-Nummern im,Monat. Oktober 1953 310
MfE 473- Federftihrung fiir die Bearbeitung der VBL (DV 407) 310
Finanzen
MfE 474 Arbeitsrechnung; Einftihrun,g einer Lohnabschlagsliste ftir wikhentliche Zahlung 311
Ilauptbuchhalter
MfE 475 Absetzgleise ftir StraBenrolIer 311 ,
Sicherheitsinspektion
MfE 476 Technische Oberwachung der. Aufztige 311
Arbeit
MfE 477 Zahlung von Kas,senverlustentschadigung 312
MfE 478 Einfiihrung der Monatsmeldung tiber personliche Unfalle in den Dienststellen der
? Deutschen Reichsbahn und in den Reichsbahnausbesserungswerken 312
MfE 479 Berufsausbildung; Bewertungsrichtlinien fur die Ausarbeitung der Pramienvorschlage
? ftir Lehrausbilder, Lehrmeister und Lehrobermeister 313
MfE 480, Berufsausbildung , 314
MfE 481 Fachbticher fur die Berufsausbildung 314
MfE 482 Berufsausbildung 314
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Verwaltung
MfE 483
MfE 484
MfE 485
Organisation
Cottbus 144
Recht
MfE 486
geite
Dienstbriefbeforderung 315
Berufskleidungsordnung 315
Neuaufnahme von Pflichtmitgliedern in die Reichsbahn-Kleiderkasse 31$
Dienststellenorganisation 315
Beschaftigung von Rechtsanwalten 315
Rahnarztlicher Dienst
MfE 487 Krankenmeldung 316
Wer hat? V 316
Wer braucht? V 316
/ ?
' Betr.: Berichtigungen zum Abschn. 21 (Sonderheft) des
AzFV.
3. Ludwigslust?Schwerin?Bad Kleinen?Wismar.
? a) und b) ?
Zulassige Hitichstgeschw. Ludwigslust?Schwerin
Betrieb
Schwerin. 140
(100 km/h) und Schwerin?Wismar (90 km/h) ist von
Ludwigslust?Wismar auf 80 km/h festgesetzt.
Angaben im Kopf entsprechend andern.
Dritte Zeile (ftir Schnelltriebwagen 100 km/h) streichen.
Unter a) und b) in Sp. 1 die Geschw. Angaben 100 u. 90
streichen und dafiir (durchgehend) 80 eintragen.
(B 1.11 ? 4 Bavfa 4.11. 53/1262) gez.: Krajewski
Betr.: Verlust von Fahrausweisen
Reiseverkehr
Erfurt 203
Blankokarten ftir den Verkauf im Zuge
Reihe 64 Nr. 501-525
Verrechnungsbahnhof Erfurt Hbf.
Die Karten werden ftir ungtiltig erkldrt. Vorzeiger als
Reisende ohne gtiltigen Fahrausweis behandeln. Per-
sonalien feststellen und mit Bericht an uns einsenden.
(R 11-2 Vpfu v. 30. 10. 53/5327) gez.: Kaltenbach
Erfurt 204
Betr.: Verlust einer Fahrkartenlochzange
Die Fahrkartenlochzange mit dem Pragezeichen ?Tem 2"
vom Bahnhof Themar ist abhanden gekornmen: Beim
Auffinden ist die Lochzange an den E3ahnhof Themar
unter Verstandigung der Rbd Erfurt zurtickzusenden.
(R 11-2 Vpfu v. 30.10. 53/5327) - gez.: Kaltenbach
Wagenwirtschaft
MfE 466
.,Betr.: Aufnahme von Reisezugwagen in den Fahrzeug-
/
bestand der DR
Eine kiirzlich durchgeftihrte Uberprtifung der Wagen-
,
abnahmestelle beim Raw Hab hat ergeben, daB die
Neuaufnahme der Reisezugwagen aus dem Ersatz-In-
vest-Plan bzw. Neubauprogramm- erhebliche Mangel
aufweist.
Die Uberwachungsbeauftragten der DR hei den Waggon-
bduanstalten und 'die WAS-Leiter bei den Raw, die im
Ersatz-Invest-Plan aufgearbeitete oder - neugebaute
Wagen abnehmen, haben ab sofort folgende Richtlinien
zu beachten:
1. Etwa vier Wochen vor der "Fertigstellung sind die
betreffenden Wagen dem MfE ? HvW, ? mit den
erforderlichen Angaben tiber die Wagenbauart zur
Bekanntgabe der neuen Wagennummern, Typen,
Heimat-Rbd und des Heimat-Raw zu melden. -
308
2. Nach Eingang der "Verfiigung des MfE ist vom
Heimat-Raw der kiinftige Stelltag des Wagens und
von der Heimat-Rbd der Heimatbf zu erfragen.
Diese neuen Anschriften zu 1. und 2. sind an dem
Wagen anzubringen.
3. Die fertiggestellten Wagen sind auf Karteikarten
(Vordruck 984 02) in dreifacher Ausfertigung auf-
zunehmen..
4. Je eine Karteikarte erhalten die Personenwagen-
Grundkartei beim MfE ? HvW ? und die Heimat-
Rbd'en ? Verw W.
,Die dritte Karteikarte ist mit einer Rechriungs-
durchschrift an die WAS beim Heimat-Raw zu
ilbersenden.
,5. Die WAS beim Heimat-Raw hat auf Grund der ein-
gegangenen Karteikarte em neues Betriebsbuch an-
zulegen und den Rechnungsbetrag in das Betriebs-
buch zu iibernehmen.
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6. Die Rechnungsdurchschrift ist anschlief3end mit dem
Vermerk der Eintragung im Betriebsbuch an das
MfE ? HvW .weiterzuleiten.
7. Werden Wagen mit unvollstandiger Ausrilstung
zum AusstoB gebracht, so sind die fehlenden Teile
mit Angabe der Wagennummern und der Begran-
dung dem MfE/HvW, den WAS beim Heimat-Raw
und den Heimat-Rbd'en mitzuteilen. .
F?r diese Mitteilung ist die Rackseite der Kartei-
karte zu verwenden (Spalte Bemerkungen).
8. Der Oberwachungsbeauftragte der DR bei der Lowa
Niesky hat z. B. vorstehende Angaben allein fur
folgende bei der WAS Hab beheimateten Wagen
nachtraglich abzugeben:
116723, 116550, 117242, 114662, 114644, 117140,
117446, 114863, 117368, 117518, 114039, 114931,
114875, 114196.
9. Wir erwarten eine bessere Zusammenarbeit zwi-
schen den Uberwachungsbeauftragten der DR bei
den Waggonbauanstalten und den WAS-Leitern. Die
WAS haben kiinftige Beanstandungen in dieser An-
gelegenheit in die monatlichen Tatigkeitsberichte
aufzunehmen.
(W-A-3 Fasb v. 4. 11. 53)
get. Pesch/
MfE 467
Betr.: Beladung von Giiterwagen mit schweren Einzel-
lasten von kleiner Auflageflache
Die im Mitteilungsblatt Nr. ,11 unter GdR 753 ver-
offentlichte Verfagung ist im 2. Absatz wie folgt zu er-
ganzen: ?
?Die X-Wagen sowie alle Gaterwagen nichtdeutscher
Bauart sind von der Beladung mit schweren Einzel-
lasten von kleiner Auflageflache grundsatzlich auszu-
schlieBen, weil viele Wagen darunter sind, die aus alten
Giiter- oder Personenwagen unbekannter Bauart her-
gerichtet wurden."
(W -A -4 Fuwg v. 20. 10. 53) gez. -Pesch
MfE 468
Betr.: Elektrische Zugbeleuchtung; Lichtmaschinen-
antrieb
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, den er-
erhohten Bedarf an Antriebsriemen far die elektrische
Zugbeleuchtung wahrend der Wintermonate durch
rechtzeitige Bestellungen schen jetzt zu decken.
Es wurde festgestellt, dal3 einige Rbd'en und Raw'e_ far
den Rest des Jahres bisher nur sehr niedrige oder gar
keine Bestellungen aufgegeben haben. Die rechtzeftige
Belieferung ist nur dann sichergestellt, wenn von den
Verbraucherstellen der Bedarf friihzeitig genug ange-
meldet wird. Es mull angenommen werden, clan eine
ungentigende Materialdisposition gefiihrt wird oder von
einer lieihe von Dienststellen der Bedarf durch selbstan-
digen Einkauf reichsbahnseitig nicht zugelassener An-
triebsriemen gedeckt wird. In der Verfagung der ehe-
maligen Generaldirektion Gruppe Fz, Abt. Wd ? Wd I c
?'Bwl vom 2. 12. 52 ist eindeutig bestiMmt, dal3 nur die
igelitierten Riemen Type R 64 der Fa. Joh.-Gottfried
Schone, GroBrohrsdorf/Sa, die durch einen eingewebten
blauen Faden besonders gekennzeichnet sind, verwendet
werden cltirfen. Versuche mit anderen Erzeugnissen dar-
fen nur unter Mitwirkung des MfE, Hv der Wagenwirt-
schaft, durchgefahrt werden.
(W-B-2 Bwl v. 6. 11. 53) gez. Pesch
Betr.: Reinigung der Reisezugwagen MfE 469
Bei Kontrollen der Reiseziige wurde festgestellt, daB
einige Dienststellen nicht immer die im Zugbildungsplan
vorgesehenen Reinigungsarten, auch bei ausreichender
Standzeit der Ziige, durchfahren. Diese unverantwort-
lithe Arbeitsweise ist auf mangelhaftes PflichtbewuBt-
sein und Unkenntnis der DV 403 zurackzufahren. Zur
Abstellung dieser Mangel haben die Leiter der Ver-
waltung Wagenwirtschaft der Rbd'en in Zusammen-
arbeit mit den Rba und Dienststellen die Reinigungs-
plane zu aberprafen, mit den Zugbildungsplanen abzu-
stimmen und, wo notwendig, zu berichtigen.
Die Kontrolle der in den Bw/Bww gereinigten Wagen-
.
zage durch die Wagenbetriebsstellen (WBS) ist zu ver-
starken. Wichtig ist hierbei der Vergleich der auf den
Arbeitsscheinen vermerkten und bezahlten Arbeiten
mit der Arbeitsausfahrung. Mit Verfilgung des MfE
HvW ? W-B-a vom 21. 9. 53 wurde bereits angeordnet,
daf3 die Arbeitsausfahrung auch bei den Reinigungs-
arbeiten durch Unterschrift des Abnahme-Wgm auf den
Arbeitsscheinen zu bestatigen ist.
Festgestellte Unregelmaffikkeiten sind der Verwaltung
Wagenwirtschaft der zustandigen Rbd unter Angabe
der Schuldigen zu melden. Besonders ist hierbei die
Reinigung der Polster zu kontrollieren, die bei jeder
Reinigung nach ?R" zu klopfen und abzubarsten oder
mit Staubsauger zu reinigen sind. Stark verschmutzte
Polster konnen mit folgenden Losungen gereinigt
werden: Auf 3/4 Liter Losung 1/3 Salmiakgeist, 2/3 Wasser,
200 g Seifenpulver oder
100 g Schmierseife, 80 g Salmiakgeist, 50 g Waschbenzin
auf 10 Liter lauwarmen Wassers.
Bei Verwendung der ersten Losung ist anschlieBend
mit heiBem, klarem Wasser nachzuwaschen.
Ober besondere Schwierigkeiten, die innerhalb der
Rbd'en nicht behoben werden konnen, haben die Leiter
der Verwaltung Wagenwirtschaft dem MfE/HVW zu
berichten.
(W-B-2 Bwr v. 6. 11. 53) gez. Pesch
Sicherungs- und Fernineldedienst
Erfurt 205
Betr.: Xnderung des Standortes des Vorsignals V r auf
.Bf Wiinschendorf
Der Standort des Vorsignals V r des Bfs Wanschendorf,
Strecke Gera-Siid?Weischlitz?RadiUmbad Brambach,
ist wie folgt geandert worden:
a) Vorsignal V r aus Richtung Greiz von km 10,846 nach
km 10,891.
(SF - I - 4 Ssb Ge v. 3. 11. 53 / 1704) gez. Gruhl
Erfurt 206
Betr.: Inbetriebnahme von Ausfahrvorsignalen im
Streckenabschnitt Triptis?Saalfeld der Strecke
Weifienfels?Zeitz?Saalfeld
Am 2. 10. 53 wurden folgende Ausfahrvorsignale in Be-
trieb genommen:
a) Ausfahrvorsignal V d (b, c), Bf Oppurg, Standort
km 117,905,
b) Ausfahrvorsignal V f (d, e), Bf PoBneck, ob Bf,
Standort km 122,205,
c) Ausfahrvorsignal V c, Bf Krolpa-Ranis, Standort
km 125,779.
In diesem Zusammenhang wurde auf Bf Krolpa-Ranis
das Einfahrsignal A vom km 125,491 zum km 125,474
versetzt.
(SF - I - 4 Ssb Sa v. 2. 11. 53 / 1704) gez. Gruhl
309
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Kader
MfE 470
Betr.: Hochschulstudium
Die Kaderabteilungen der Reichsbahndirektionen und
Reichsbahnausbesserungswerke nehmen Bewerbungen
ftir das Hochschulstudium far die Fachrichtungen:
Eisenbahn-Sicherungs- und -Fernmeldetechnik,
Eisenbahn-Bautechnik,
Eisenbahn-Maschinentechnik,
Eisenbahn-Betrieb und -Verkehr und
Verkehrsokonomie
bis zum 10. 12. 53 entgegen.
Voraust?etzung hierftir ist die Hochschulreife (Reif e-
prafung an der Oberschule, an der Abendoberschule, an
der Arbeiter-und-Bauern-Fakultat oder Ingenieur-
examen.
Nahere Auskunft geben die Kaderabteilungen der
Reichsbahndirektionen, Reichsbahnausbesserungswerke,
Reichsbahnamter und Kadeybezirke.
(.1( II - 1/649/53 v. 29. 10. 53) gez. Tietz
?
MfE 471
Betr.: Priifstatiker bei der Deutschen Reichsbahn
Zur Neuregelung des Prtifungswesens far Statik wurde
beim Technischen ? Zentralamt eine Prafungskommis-
sion ftir den Einsatz von Rb-Angestellten als Pad-
statiker bei der Deutschen Reichsbahn, Reichsbahn-
direktionen, Rb-Bau-Union und EVDR, gebildet.
Hinsichtlich des fachlichen Prtifstoffes gilt sinngemal3
?die Verfagung der ehem. Hauptverwaltung der DR 82
Jbs 129 vom 14. 7. 37, enthalten in der Sammlung von
Erlassen und Verfagungen fiber Bracken- und Ingenieur-
hochbau (DV 839).
Alle Antrage auf Zulassung zur Prtifung als Priifstatiker
sind schriftlich an das Technische Zentralamt ? Kader-
leiter ? zu richten.
Die Antrage haben zu enthalten: Name, Alter und
Tatigkeit des Vorgeschlagenen sowie eine fachliche und
gesellschaftliche Beurteilung durch die Dienststelle.
(K II - 1/667/53 V. 29. 10. 53) gez. Tietz.
Betr.: Belohnung Cottbus 143
Am 4. 10. 53 gegen 4 Uhr erhielt der Dg 7503 auf 03f
Leuthen b. Cottbus Durchfahrt durch em n Gleis, welches
bereits mit einem Zuge besetzt war. Das Lokpersonal
erkannte die drohende grof3e Betriebsgefahr und brachte
den Dg 7503 etwa 50 m vor dem bereits im Gleis stehen-
den Zuge zum Halten.
Durch besondere Aufmerksamkeit und entschlossenes
Handeln des Lokpersonals lyurde em n folgenschwerer
Unfall verhindert.
Lokfiihrer Chrobok und Lokheizer Paleit, beide Bw
.Cottbus, wurden mit einer Geldpramie ausgezeichnet.
(B - II - 3 Bu v. 9. 11. 53) gez. Mielke
Erfurt 207
Betr.: Dienstausweise
Nachstehende Dienstausweise werden hiermit als un-
galtig erklart:
Gri_itzbach, Theo, Nr. C 06816,
Kampke, Arthur, Nr. C 06894.
(KI - 5 - PA v. 4. 11. 53 / 460) gez. Falkenstein
Statistik
MfE 472
Betr.: Neuerteilung von GKB-Nummern im Monat
Oktober 1953
001 027 Leerwagenaufteilung
001 028 O-Wagenabgabe der Rbd'en
001 029 Zugnachweis far den Grenzverkehr
D. 001 030 Auswertung der Kutafin-Methode
001 031 Neubereitstellung und Entladung der 0-
und G-Wagen
003 076 Verzeichnis der ftir den Giiterverkehr wich-
? tigen gewerblichen Anlagen
0103 077 Sofortmafinahmen bei Wagenstillstand
(Hafenmeldung)
003 078 Nachweisung der Entladereste
104 099 Arbeitsgemeinschaft der Energie-
beauftragten
004 100 Monatsberichte der WAS
006 039 Meldung aus der Enttrtimmerung geborge-
ner Stoffe
008 034 Analyse zur Arbeitskrafteplanabrechnung
012 018 Beschaftigungsnachweis filr Junghelfer
. 310
015 010 Stand der Qualifizierung der Ausbildungs-
krafte far Lehrlinge
062 002 Hemmschuhauswurfvorrichtungen
Folgende GKB-Nummern sind geloscht:
004 036 Fahrzeitermittlung
004 076 Erfallungsstthld der sozialen Einrichtungen
014 001 Zusammenstellung der KZU-Werte
014 008 Nachweisung der ausgegebenen Zusatz-
? rationen
(St 424/53 v. 4. 11. 53 31 381) gez. Dreyer
MfE 473
Betr.: Federfiihrung fiir die Bearbeitung der VBI,
(DV 407)
Auf Grund einiger Anfragen durch die Reichsbahn-
direktionen wird nochmals darauf hingewiesen, da13 die
Federftihrung ftir die Bearbeitung der Vorschrift far
die Ermittlung der Betriebsleistungen (VBL DV 407>
die Abteilung Statistik des MfE hat.
Fur ortliche Angelegenheiten liegt die Federftihrung
bei der Gruppe Statistik in der Rbd.
(St I - 1/319/53 v". 2. 11. 53 / 31 487)
gez. I. A. Dreyer
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Finanzen
MfE 474
Betr.: Arbeitsrechnung; Einfiihrung einer Lohn-
abschlagsliste fur wiichentliche Zahlung
Die Einfiihrung der wric h en tli c hen Lohnabschlags-
zahlung neben der dekadenweisen Lohnabschlagszah-
lung bei den Stundenlohnern erfordert, eine weitere
Lohnabschlagsliste aufzulegen, die sich far vier- bis
sechsmalige Lohnzahlungen eignet. Die Herstellung
einer solchen Lohnabschlagsliste ist veranlafit. Die mit
der Anweisung II ausgegebene ?Zusammenstellung der
Loihnrechnungsvordrucke, die ab 1. 11 52 zu verwenden
sind", ist im Abschnitt II (bis auf weiteres noch zu ver-
wendende bisherige Vordrucke) wie folgt zu erganzen:
Nr. Vordruek- Vordruck-Bezeichnung Crone verwendb.Bemerkgen.
Ni. DIN A. fin Beseh
23 a
214 004/a
1,ohnabsehlaglisie fur
wochendiche Zahlung
4d
48
-Tile!
238
214004/b
dsgl. -Einlage
4d
96
% fur all e
(each Raw)
wie vor
Die neue Lohnabschlagsliste haben die Lohnabrech-
nungsstellen mit Stundenlohnen beim zustandigen
Drucksachenlager nur anzufordern, wenn die Stunden-
lohner die wrichentliche Lohnabschlagszahlung wan-
schen. Solange die neue Lohnabschlagsliste nicht ge-
liefert wird, ist die in der obenerwahnten Zusammen-
stellung unter lfd. Nr. 21 und 22 aufgeftihrte Dekaden-
Lohnabschla'gsliste nach Vordruck Nr. 214 003 a/b (bisher
214 11 a/b) zu verwenden. Darin sind far jeden Beschaf-
.
tigten Zeilen auf zwei Seiten vorzusehen, auf der linken
Seite de Spalte 13 und auf der rechten Seite die Spalten
1 bis 3 frei 'zu lassen sowie auf der rechteti Seite die
tberschrif ten 1., 2. und 3. Abschlag in 4., 5. und 6. Ab-
schlag zu andern.
Soweit von Reichsbahnausbesseiungswerken noch die in
erwahnter Zusammenstellung unter lfd. Nr. 37 und 38
aufgefahrten Lohnabschlagslisten fi_ir Raw'e nach Vor-
druck 274 308 a/b benutzt werden, sind ftir Stunden-
lohner, die wochentliche Lohnabschlagszahlungen wan-
schen, die Sonderzahlungsspalten 6, 7 und 8 mit 4., 5.
und 6. Lohnabschlag zu tiberschreiben. Bei wrichent-
licher Lohnabschlagszahlung werden weniger Sonder-
zahlungen vorkommen und die noch verbleibenden
Sonderzahlungsspalten also ausreichen.
In der Praxis hat sich als ? unzweckmaBig erwiesen, in
den Lohnabschlagslisten die Sonderzahlungen neben die
Abschlage 4u setzen und far beide Zahlungsarten nur
eine Quittungsspalte zu verwenden. Ktinftig werden
Sonderzahlungs- und Lohnabschlagsspalten wieder ge-
trennt.
Die - Lohnabschlagsliste nach Vordruck 214 11/1 (lfd.
Nr. 23 der erwahnten?Zusammenstellung) ist seit Mai 1953
in der Weise geandert worden, daf3 darin bei Gra&
DIN A 4 bis zu 16 Empfanger oder, wie aus Vorbemer-
kung 5 zu ersehen, halbiert bis zu 8 Empfanger
em-
getragen werden konnen. Wird die Lisle ftir mehr als
8 Empfanger gebraucht, empfiehlt es sich, auf der Rack-
seite die Zeilen bis zum zweiten Teil zu ziehen.
(F I a 895/53 v. 4. 11. 53/33 561) gez. Hielscher
Hauptbuchhalter
Betr.: Absetzgleise fiir Strallenroller ? MfE 475
Zur Herbeiftihrung einer einheitlichen Verbuchung wird
folgendes angeordnet:
Die Absetzgleise sind Gegenstande des Anlagevermo-
gens des Rba, in dessen Bereich das Kbw liegt. Die Ver-
mietung hat nach der DV 226 durch das Rba zu erfolgen,
welchem auch die Mieteinnahmen zuflief3en. Aus den
Mieteinnahmen massen die Selbstkosten voll gedeckt
werden. Bei tberlassung an Private mull noch em n an-
gemessener Gewinn verbleiben. Die Verbuchung ist in
Klasse 2 als betriebsfremder Ertrag bzw. betriebsfrem-
der Aufwand vorzunehmen.
Im Laufe des Jahres 1953 vorgenommene anderweitige
Verbuchungen des Aufwandes und Ertrages far Absetz-
gleise sind nicht zu andeyn. -
Es ist sicherzustellen, daf3 spatestens ab 1. 1. 1954 nach
den hiermit gegebenen Richtlinien verfahren wird.
(Hb I ? 1014/53 v. 4. 11. 53) gez. Thiede
Sicherheitsinspektion
? MfE 476
Betr.: Technischc tberwachung der Aufziige
Die technische ITherwachung der Reichsbahn-Azage
erfolgt durch die vom Ministerium far Arbeit ? Ab-
teilung Technische tberwachung ? zugelassenen haupt-
amtlich tatigen Reichsbahn-Aufzugssachverstandigen. "
Der tberwachungsbereich der anerkannten Sachvgr-
Standigen erstreckt sich auf alle Aufzuge des Verkehrs-,
Betriebs- und Werkstattendienstes, der Dienstgebaude
des Ministeriums far Eisenbahnwesen, der Rbd'en,
Amter und Dienststellen, der Dienstwohngebaude und
reichsbahneigenen Gebaude far Wohn- und soziale
Zwecke. Der tberwachungspflicht der anerkannten
Sachverstandigen unteiliegen auch die Aufztige auf
Reichsbahngelande, die von Dritten, z. B. der Post,
Mitropa, HO oder Privatbetrieben mit Genehrnigung der
Reichsbahn betrieben werden.
?
Nach dem neuen Strukturplan der Deutschen Reichsbahn
gehoren die Aufzugssachverstandigen zur Sicherheits-
inspektion der Rbd ihres Wohnsitzes und haben dort
ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Die Verfagung GdR IV
44.1 Ma 32 vom 12. 10. 50, nach welcher die Aufzugs-
A
sachverstandigen den Prasidenten ihrer Rbd unmittelbar
unterstellt werden und ihren Arbeitsplatz bei der Ab-
teilung Maschinendienst zu erhalten haben, wird hiermit
aufgehoben, da das Arbeitsgebiet der Technischen 'Ober-
wachung auf Grund der Verfagung ,,Sicherheitsinspek-
tion MfE 305" (Verftigungen und Mitteilungen des MfE
Nr. 19/53) zur Sicherheitsinspektion gehort.
Die tberwachungsgebiete der Aufzugssachverstandigen
wurden wie folgt aufgeteilt:
Rbd Berlin: Sicherheitsinspektion, Aufzugssachverstan-
diger Gunter Baugatz, Ruf 25033, Rbd-Bezirke Berlin,
Cottbus, Greifswald und Schwerin einschl. Raw,
Rbd Dresden: Sicherheitsinspektion, Aufzugssachver-
standiger Hellmuth Lindig, Ruf 376, Rbd-Bezirke Dres-
den und Magdeburg einschl. Raw,
Rbd Erfurt: Sicherheitsinspektion, Aufzugssachverstan-
diger, Dipl.-Ing. Curt Wehner, Ruf 14 96, Rbd-Bezirke
Erfurt und Halle einschl. Raw,
TZA: Aufzugssachverstandiger Dr. Friedrich Puritz,
Ruf 31 936, Sonderfragen und Weiterentwicklung der
Aufzugstechnik.
Si IIIb 2014/53 v. 7. 11. 53/31 813 gez. Temmler
311
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?
?
Arbeit
. MtE 477
Betr.: Zahlung von Kassenverlustentschadigung
Die Anordnung Nr. 7/53 vom 12. 5. 53 (veroffentlicht in
der ?Deutschen Finanzwirtschaft" Nr. 10/53, Seite 533)
?hat nur fUr Haushaltsorganisationen GUltigkeit, d. 11. fur
die Verwaltungen sowie die Staatlichen Anstalten und
Einrichtungen, die mit yeller Klassifikation (brutto) im
Haushalt stehen..Auf die fihanzgeplanten Betriebe und
Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn findet die An-
ordnung Nr. 7 keine- Anwendung. Es bleibt weiterhin
die in den BKV festgelegte Kassenverlustentschadigung
in Kraft.
Soweit die Zahlung der Kasseniverlustentschadigung
eingestellt wurde, sind die Betrage vom Ta,ge der Ein-
stellung nachzuzahlen.
Alle Anfragen in vorstehender Angelegenheit werden
hermit als erledigt betrachtet.
(A Hh/209/1659/53 v. 2. 11. 53 / 31 624) gez. Schaefer
NIfE 478
Betr.: Einfiihrung der Monatsmeldung liber personliche
Unfalle in den Dienststellen der Deutschen
Reichsbahn und in den Reichsbahnausbesserungs-
werken
Im Herbst 1952 und im Frilhjahr 1953 wurden vom
Ministerrat der Deutschen Dernokratischen Republik
wichtige Beschnisse zur Verbesserung des Arbeits-
schutzes gefaf3t. Den MaBnahmen zur Senkung der
per s onli c hen Unf dile kommt hierbei besondere
Beachtung zu, weil die Anzahl der Unfalle mit aus-
schlaggebend ist fiir die geleistete Arbeit im Arbeits-
schutz. Die- Betriebsleiter wurden verpflichtet, der Un-
fallbekampfung kiinftig mehr Bedeutung als bisher bei-
zumessen.
Die Durchfithrung dieser. Beschltisse hat bereits im
Laufe des Jahres 1953 zu Erfolgen gefilhrt, die sich bei
der Deutschen Reichsbahn vor allem im Riickgang der
personlichen Unfalle im ersten Halbjahr auswirkten.
Urn diese Entwicklung weiter zu fordern, durch eine
standige Kontrolle des Unfallgeschehens die Voraus-
setzungen zur planmaBigen und schwerpunktmaBigen
Unfallbekampfung zu schaffen und dariiber hinaus zu
einer wirksamen, vorbeugenden Unfallbekampfung zu
kommen, wird ab. 1. 10. 53 fi_ir alle Dienststellen der
Deutschen Reichsbahn einschl. der Raw'e eine einheit-
liche Statistik fur die Auswertung der personlichen Un-
f?e
Alle eienststellenleiter und Werkdirektoren sind ver-
pflichtet, sich taglich ilber den Unfallstand zu
informieren und eine Auswertung der eingetretenen
Unfalle voilunehmen. Die Unfallursachen sind ge-
wissenhaft zu erforschen und MaBnahmen zur Ver-
meidung weiterer Unfalle einzuleiten. Die gewissen-
hafte Durchfuhrung und Auswertung der neu eingeftihr-
ten Unfallstatistik wird den Betriebsleitern die Er-
fullung dieser Aufgabe erleichtern. Voraussetzung hier-
f?r jedoch, daB die Statistik nicht formal bearbeitet,
?sondern zur operativen Bekampfung der Unfalle be-
nutzt wird und aus der Analyse der Statistik die rich-
tigen SchluBfolgerungen fi_ir die weitere Arbeit gezogen
werden.
Die Meldebogen ftir die Monatsmeldung iiber die per-
sonlichen Unfalle und die dazugehorigen Anweisungen
iTher die Ausfiillung der Monatsmeldung werden den
Dienststellen tiber die Reichsbahndirektionen und
312
Reichsbahnamter und den Reichsbahnausbesserungs-
werken tiber das Ministerium fur Eisenbahnwesen zu-
geleitet. Infolge des verspateten Einganges der Melde-
bogen macht es sich erforderlich, die Monatsmeldung
f?r Oktober 1953 nachzuholen und zusammen mit der
Meldung ftir den Monat November vorzulegen,
Die Monatsmeldungen far Oktober und November 1953
sind von den Dienststellen den Reichsbahnamtern zum
10.12. 53 vorzulegen. Die Reichsbahnamter melden den
Unfallstand ihreri Bezirke bis zum 18.12. 53 an die
Reichsbahndirektionen und diese, bis zum 28. 12. 53 an
das Ministerium fur Eisenbahnwesen, Abt. Arbeit.
Die Raw'e legen die Meldung dem MfE ? Hv Raw'e,
Referat Kader und Arbeit ? fur den Monat Oktober 1953
zum 30. 11. 53 und fiir den Monat November zum
20. 12. 53 vor.
Mit der Einfiihrung der Monatsmeldung fiber person-
lithe Unfalle in den Dienststellen der Deutschen Reichs-
bahn wird der ? 103 der Allsta (Dv 718) ungilltig.
Der gesamte ? 103 und die dazugehorigen Anlagen
'74: ?Verzeichnis der Teilbetriebe und Personengruppen"
'75: ?Verzeichnis der Betriebseinrichtungen und Vor-
gange, Unfallursachen und Unfallfolgen"
?tYbersicht der Tatigkeiten"
?Statistischer Nachweis St 55 Uber personliche Un-
- falle und Berufskrankheiten der Rb-Angestellten
und Arbeiter"
Statistischer Nachweis St 56 iiber die Unfalle nach
Hauptdienstzweigenq,
'79: ?Statistischer Nachweis St 57 (Aber die Unfalle nach
Teilbetrieben und'Personengruppen"
80: ?Zusammenstellung der Unterlagen fUr die Kenn-
werte der Unfallbewegung" und
81:-?Zusammenstellung der Kennwerte der Unf all-
bewertung"
sind zu durchkreuzen und mit dem Vermerk ?ungilltig"
zu versehen.
Des weiteren kommen die vierteljahrliche Zusammen-
stellung der KZU-Werte (GKB Nr. 014001) und ?-
lithe im Zusammenhang von den Dienststellen
geforderten Meldungen in Fortfall.
Filr die Aufstellung der Monatsmeldung iiber die per-
sonlichen Unfalle sind zu benutzen:
a) vson den Dienststellen Rba und Rbd'en
1. Anweisung zur Ausfilllung. der monatlichen Meldung
ilber personliche Unfalle in den Dienststellen der
DR (ausgenommen Raw'e)
2. Vordruck 718 74 ? Monatsmeldung i_iber personliche
Unfalle in den Dienststellen der DR (ausgenommr
Raw'e)
3. Vordruck 718 75 ? Monatsmeldung i_iber personliche
Unfalle in den Dienststellen' der DR ? ausgenom-
men Raw'e (Zusammenstellung)
b) von den Raw'en
1. Anweisung zur AusfUllung der Monatsmeldung (Aber
personliche Unfalle in den Raw'en
2. Vordruck 718 76 ? Monatsmeldung (Aber personliche
Unfalle in den Raw'en
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c)
von den Dienststellen mit mehr als 500 Beschaftig-
ten, Rba, Rbd'en und Raw'en, sowie besonders von
den Rbd'en benannten Dienststellen
1. Anweisung ftir die Bearbeitung des Arbeitsblattes
fiber die Unfallursachen der meldepflichtigen person-
lichen Unfalle und der vierteljahrlichen Erganzungs-
meldung zur UMV-Berichterstattung.
2. Vordruck 718 77 ? Arbeitsblatt tiber die Unfall-
ursachen der meldepflichtigen personlichen Unfalle
im Bereich der Deutschen Reichsbahn.
3. Vordruck 718 78 ? Vierteljahrliche Ergarizungsmel-
dung zur UMV-Unfallberichterstattung.
Die Unfallbticher sind bei den Rba und Raw'en weiter
vie bisher zu f?hren: In die Spalten 10 a und b sind die
Haupt- und Untergruppen der Unfallursachen entspre-
chend der Nomenklatur des Arbeitsblattes (Vordruck
718 77) einzutragen.
Der Spaltenbau des Unfallbuches wird bei der Neu-
drucklegung abgeandert, so daf3 aus dem Unfallbuch
die Angaben ftir die Fiihrung des Arbeitsblattes 'ohne
Schwierigkeiten entnommen werden konnen.
(A III- Usust - 549/53 v. 5. 11. 53 / 31 441)
St, Raw
gez. I. V. Schaefer
Betr.: Berufsausbildung; MfE 479
' Bewertungsrichtlinien fiir die Ausarbeitung der Pra-
mienvorschlage fiir Lehrausbilder, Lehrmeister und
Lehrobermeister
Auf ?der Grundlage der Verordnung tiber die Entioh-
nung und Pramiierung von Lehrausbiidern, Lehrrnei-,
stern und Lehroberrneistern in volkseigenen und ihnen
gleichgestellten Betrieben sowie der Durchftihrungs-
bestimmungen vom 20. 9. 52 und 4.11. 52 sind die Pra-
mienvorschlage von der Pramien'kommission des Lehr-
betriebes auszuarbeiten und tiber die Lohn,- und Ge-
haltskommission der Betriebsleitung zur Bestatigung
vorzulegen.
Damit die Voraussetzungen fiir die Festlegung der
Hohe dieser Pramien korrekt ermittelt werden konnent
ist wig folgt zu verfahren:
I. Die Pramienkommission ist wie in der ?Zweiten
Durchfiihrungsbestimmung" vom 4. 11. 52 angeordnet,
zu bilden; im Betriebs- ?und Verkehrsdienst auf der
Ebene des Reichsbahnamtsbereiches. Hierbei konnen je
nach Zahl der Ausbildungsbahnhofe bis zu ftinf vom
Ausbilderkollektiv gewahlte Vertreter beteiligt werden.
Als Vertreter der FDJ soil der beste FDJ-Sekretar des
Rba-Bezirkes beteiligt werden. (Urn jede Befangenheit
zu vermeiden, darf es kein Lehrling sein.)
II. Bewertung der Leistungen des Ausbildungspersonals.
Lehrausbilder:
1. Erzielte Produktionsleistung des Lernaktivs, das dem
Lehrausbilder anvertraut ist.
a) DurchsOhnittsergebnis der Qualitat der geleisteten
Arbeit des Lernaktivs,
b) Durchschnittsergebnis der Einhaltung der Richt-
zeit durch das Lerriaktiv.
2. a)
b)
erfolgreiche Anwendung neuer Arbeitsmethoden,
nachweisbare Einsparung von Werkstoffen, Be-
triebsstoffen, Energie usw.
3. Durchfiihrung der Lehrunterweisungen.
a) Schriftliche Vorbereitung,
b) Vorbereitung der Arbeitsauftrage,
c) Ftihrung des paclagogischen Tagebuches (Gruppen-
buch).
4. WeiterentWicklung der Ausbildungsarbeit,
a) Mitarbeit bei der planmaBigenWeiterqualifizierung
des Ausbilderkollektivs (eigene Qualifizierung,
Betatigung als Zirkelleiter, Seminarleiter oder
Referent),
b) Ausarbeitung von verwendbaren Vorschlagen zur
VerbesserUng der Ausbildungsaitheit.
5. Erziehungsarbeit unter den Lehrlingen.
a) Erziehung der Lehrlinge zur bewuBten Disziplin
und zum Kollektivgeist,
Anleitung der Lehrlinge bei der Lernaktivarbeit,
insbesondere wahrend des Berufswettbewerbes
oder anderer Wettbewerbe,
b) individuelle Betreuung der Lehrlinge, insbeson-
dere der in ihren Leistungen schwachen Lehrlinge.
Verbindung zum Elternhaus.
6. Aktive TAtersttitzung der gesellschaftlichen Arbeit
an der Ausbildungsstatte. Insbesondere der Hilfe ftir
die Verbandsarbeit der FDJ, das FDJ-Schuljahr, die
Kulturgruppen, die ,Gesellschaft Air Sport und
Technik" sowie die Zirkel im ?Klub Junger Tech-
niker" bzw. ?Klub Junger Eisenbahner".
Lehrmeister und Lehrobermeister:
1. a) Leistungsergebnis der Arbeit der unterstellten
Gruppen, Lehrmeistereien und Lehrmontagen,
b) Arbeitsvorbereitung, ArbeitslenkUng,
c) Einhaltung der Termine ftir die tibernommenen
Produktionsauftrage,
d) Einhaltung der Giltevorschriften fur diese Aut-
. trap, Senkung der Ausschuf3ouote.
2. a) Erfolgreiche Ubertragung neuer Arbeitsmethoden
aus der Produktion in die Ausbildungsarbeit,
b) wirtsChaftlichste Verwendung von Werkstoffen,
Energie,?Betriebsstoffen usw. durch gute Arbeits-
organisation beim Einsatz der ihm anvertrauten
Maschinen, Gerate, Ubungsmittel und sonstigen
Einrichtungen sowie deren Pflege.
3 Anleitung und Kontrolle der Lehrausbilder bei der
Vorbereitung der Lehrunterweisungen sowie der
Lehrarbeiten und der Ftihrung der Gruppenbilcher,
insbesondere die ordentliche Durchfiihrung von Ar-
beitsbesprechungen.
4. a) Mitarbeit bei der planmafkgen Weiterqua1i4ie-
rung des Ausbilderkollektivs (eigene Qualifizie-
rung, Betatigung als Zirkelleiter, Seminarleiter
oder Referent),
b) Ausarbeitung von verwendbaren Vorschlagen zur
. Verbesserung der Ausbildungsarbeit.
5. Anleitung der Lehrausbilder bei der Erziehungsarbeit
unter den Lehrlingen sowie der Untersttitzung der
Durchftihrung des Berufswettbewerbes und anderer
- Wettbewerbe.
6. Aktive Untersttitzung der gesellschaftlichen Arbeit
an der Ausbildungsstatte. Insbesondere der Hilfe ftir
die Verbandsarbeit der FDJ, das FDJ-Schuljahr, die
Kulturgruppen, die ?Gesellschaft ftir Sport und
Technik" sowie die Zirkel im ?Klub .Junger Tech-
niker" bzw. ?Klub Junger Eisenbahner".
313
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.>
Die Lehrmeister des Betriebs- und Verkehrsdienstes
versehen groBtenteils zugleich die Funktion des Lehr-
ausbilders. Die Bewertung ihrer Leistungen mull des-
halb aufierdem nach Lehrausbilder Punkte 1 bis 6 er-
folgen.
Das Leistungsergebnis und damit der Prozentsatz eines
Monatsgehaltes zur Halbjahrespramie kommt wie folgt
zustande:
Zu den Punkten 1 bis 6 sind Noten zu bilden: -
?ausgezeichnet", ?sehr gut", ?gut", ?gentigend", ?mangel-
haft". ? ?
Nach der daraus zu ziehenden Durchschnittsnote ergibt
sich aus nachstehender Tabelle der Prozentsatz der
Pramie mit einem Spielraum zur individuellen Fein-
abstufung und zur Vermeidung der Gleichmacherei.
Tabelle
Ausgezeichnet
Technische Berufe
141-150 0/0
Betrieb und Verkehr
95-100 ?/o
Sehr gut
121-140 ?/o
90? 94 0/o
Gut
86-120 0/0
71? 89?/a
Gentigend
55? 85 0/0
45? 70 0/0
Mangelhaft
1-- 54 0/0
1? 44 ?/o
Bei Leistungsergebnissen unter 70 ?/o bei den technischen
Berufen und 58 Vo bei ? Betrieb und Verkehr darf keine
Pramie gezahlt werden.
Die Berechtigung zur Zahlung der Pramie mull in den
Abrechnungsergebnissen der Ausbildungsabteilung, den
Ergebnissen der AbschluB- und Zwischenpriifungen der
Lehrlinge, den schriftlichen Nachweisungen der zu
Pramiierenden im Gruppenbuch und in der Ausbilder-
mappe sowie in der gesamten gesellschaftlichen Arbeit
der Ausbildungsstatte zum Ausdruck, kommen.
Bei Eintritt in die Berufsausbildung, tlbernahme in
eine holler& Ausbildungstatigkeit oder Ausscheiden aus
der Berufsausbildung zwecks Obernahme einer quali-
fizierteren bzw. volkswirtschaftlich bevorzugten Tatig-
keit ist die Pramie anteilig auf das Berechnungshalbjahr
zu ermitteln.
Bei Schulbesuch zur Weiterqualifizierung ist diese Zeit
anteilmaBig von dem Berechnungszeitramn in Abzug zu
bringen.
Dort, wo die Lehrlinge unter Apleitung und Verant-
wortung eines Facharbeiters bzw, Beschaftigten in der
Produktion lernen, weil die Betriebsverhaltnisse keine
gtinstigere Organisationsform gestatten, sind Pramien
sinngemaB ebenfalls nach diesen Richtlinien zu ermitteln.
Zu beachten ist hierbei:
1. Dieser Beschaftigte dart nicht im Leistungslohn
aehen.
2. Die pramie kann nie die voile Hale haben, we die
Lehrlinge nur zeitweise bei ihm sind und er nur
einen Teil der Aufgaben des Lehrausbilders fiber-
nimmt.
Mit dieser MaBnahme soil der finanzielle Anreiz gegeben
werden, clan, besonders im Betriebs- und Verkehis-
dienst, die Betreuung der Lehrlinge auf den einzelnen
Ausbildungplatzen durch Initiative der Beschaftigtern
entscheidend verbessert wird.
An der Ausarbeitung dieser Richtlinien haben mit--
gewirkt: 5 Ausbildungsleiter, 1 Lehrmeister, 1 Lehr-
ausbilder, 1 Vertreter der FDJ und 1 Vereeter des ZV
der IG Eisenbahn.
A VI/423/53 v. 4. 11. 53/31 652 I. V. gez. Schaefer
314
Betr.: Berufsausbildung MfE 480
Bei 1.Therprtifungen von Ausbildungsstatten wurde in
vielen Fallen eine strafliche Vernaehlassigung der Mit-
arbeit unserer Dienststellenleitungen im
?Rat ftir Unterricht und Erziehung"
festgestellt.
Die ?Anordnung ilber die Bildung und Aufgabenstel-
lung des Rates ftir Unterricht und Erziehung an Be-
triebsberufsschulen" vom 19. 8. 52 wurde veroffentlicht
im Gesetzblatt Nr. 117. ?
Durch eine gute Arbeit dieses Rates ist es .moglich,
die notwendige iThereinstimrnung zwischen theoretischer
und praktischer Berufsausbildung zu schaffen und vdr
allem zwischen Schulleitung und Dienststellenleitung
eine gemeinsame BeschluBfassung herbeizuftihren.
Wir erwarten, daB alle Verantwortlichen ftir die Be-
rufsausbildung bei, der Deutschen Reichsbahn besser
als bisher diese Einrichtung beachten und fordern.
?
Die Sachbearbeiter ftir Berufsausbildung Betrieb und
Verkehr bei den Rbd'en kontrollieren his zum 31. 1. 54
auf der Grundlage der Anordnung die Arbeit dieser
Rate in .ihrer Auswirkung auf die praktische Ausbil-
dung und berichten bis zum 12. 2. 54 an das Referat
Berufsausbildung, Abt. Arbeit des Ministeriums fiir
Eisenbahnwesen tiber ihre MaBnahmen.
Fur die Ausbildungsstatten Raw'e und deren Neben-
ausbildungsstatten berichten die Ausbildungsleiter der '
Raw'e. Ftir die Rb-Bau-Union der Referent Kreisel der
Zentralen Leitung der Rb-Bau-Union.
(A VI/424/53 v.4. 11. 53 / 31 652) gez. Schaefer
MfE 481
Betr.: Fachbficher fiir die Berufsausbildung
Bezug: MfE 436 im Mitteilungsblatt Nr. 32/53
In der Bezugsverftigung- wurde die ?Kleine Stoffkunde
fiir den Eisenbahndienst" empfohlen. Durch Entgegen-
kommen des Fachbuchverlages wird dieses Buch zum
Vorzugspreis von 0,60 DM ftir Eisenbahner abgegeben.
(A V11440/53 v. 7. 11. 53 / 31 652) gez. Schaefer
Betr.: Berufsausbildung MfE 482
Noch immer sind, besonders im Betriebs- und Ver-
kehrsdienst, eine Reihe von Ausbildungskraften als
nebenberufliche Lehrer an den Betriebsiberufsschuilen
und BerufSschulen tatig. Diese Tatsache fiihrt zwangs-
laullg zu einer Vernachlassigung der Erziehungsarbeit
und der Anleitung der Lehrlinge sowie der Lehraus-
bilder in den Ausbildungsstatten.
Urn diesen Zustand .zu beseitigen, haben die Ausbil-
dungsleiter in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen
und den zustandigen Kaderabteilungen sofort die Wer-
bung von guten Fachkraften fiir den Schuldienst auf-
zunehmen. Ab 1.9.54 darf es bei unseren Betriebs-
berufsschulen sowie den Sonderklassen der Deutschen
Reichsbahn bei den allgemeinen Berufsschulen keine
nebenberuflichen Lehrer mehr geben.
Verantwortlich ftir Durchftilirung der erforderlichen
MaBnahmen:
Sachbearbeiter ftir Berufsausbildung bei den Rbd'en,
Ausbildungsleiter bei den Raw'en.
Erfolgsbericht an Ministerium ftir Eisenbahnwesen, Ab-
teilung Arbeit, Referat Berufsausbildung, bis 31. 7. 54.
(A VI/441/53 v. 7. 11. 53 / 31 652) gez. Schaefer
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Verwaltung
Betr.: Dienstbriefbeforderung; MfE 483
'hier: Nichteinhaltung der Dienstbriefbefi5rde-
rungs-Bestimmungen.
Wie festgestellt wurde, werden in vielen- Fallen die
Dienstbriefbeforderungs-Bestimmungen nicht eingehal-
ten und dadurch die Dienstbriefbeforclerung erschwert
und verztigert. Es ist daher erforderlich, nochmals auf
die nachstehenden Bestimmungen hinzuweisen:
a) Die Anschriften sind auf den Umschlagen gut lesbar
zu schreiben. Undeutliche Schreibweise hat Fehl-
leitungen und Verzogerungen zur Folge.
b)?Die Verwendung von telegraphischen Abkiirzungen
ist in den Anschriften auf Umschlagen unzulassig.
C) Bei Dienstbriefsendungen nach entfernt gelegenen
Bahnhofen, insbesondere nach allgemein unbekann-
ten Orten, ist in der Anschrift der Leitungsweg an-
zugeben.
d) Das Verschliefien der EDS-Umschlage 1st so vorzu-
nehmen, daB die VerschluBmarke grundsatzlich zur
Halite auf die VerschluBklappe und zur anderen
Halite auf den Umschlag zu kleben ist- (vgl. Mit-
teilungsblatt 4/51 GDR 131).
e) Die VerschluBmarken sind mit dem Dienststempel
der absendenden Stelle zu versehen.
f) Soweit sich mehrere Dienststellen am gleichen Ort
beflnden, sind von diesen die Dienstbriefsendungen
mit einem Auflieferungsschein bei der nachsten
Briefstube oder ggf. Gepackabfertigung aufzuliefern,
Die Beachtung der vorstehenden Bestimmungen wird
nochmals ausdriicklicb alien Stellen zur Pflicht gemacht.
(V-I-1/1820/53 v.9. 11. 53 / 31 233)
gez. Konig
Betr.: Berufskleidungsordnung; MfE 484
' hier: Tragen der Berufsgradabzeichen
Wir haben festgestellt, daB einige Dienststellenleiter
der Dienststellen des Betriebs- und Verkehrsdienstes
der Rangklassen I a, I b und II, die durch die eingetre-
tene Veranderung eine hohere Bezahlung erhalten, Be-
rufsgradabzeichen entsprechend ihrer neuen Entloh-
nung tragen. Dies ist unzulassig. Nach der BKO sind fur
das Tragen der Berufsgradabzeichen nicht die Gehalts-
gruppen, sondern die Dienststellung (Tatigkeit) ent-
scheidend. Somit haben die Dienststellenleiter nach wie
vor die in der BKO festgelegten Berufsgradabzeichen
entsprechend der Rangklasseneinstufung ihrer Dienst-
stelle zu tragen (vgl. ? 4, lfd. Nr. 6, 8, 10, 12, 14, und 16
der BKO).
(V-I-2/1803/53 v. 4. 11. 53 / 31 233) gez. Konig
MfE 485
Betr.: Neuaufnahme von Pflichtmitgliedern in die Reichs-
bahn-Kleiderkasse
Nachstehend aufgeftihrte Berufsgruppen sind mit Wir-
kung vom 1.12. 53 als Pflichtmitglieder in die Reichs-
bahn-Kleiderkaise aufzunehmen und mit Uniform aus-
zustatten:
a) A- und B-Dienstanwarter,
b) Rangierarbeiter.
Die Dienststellen haben die in Frage .kommenden Be-
schaltigten sofort zur Kleiderkasse anzOmelden, damit
die Ausgabe der Uniform durch die Rb-Bezirkskleider-
lager umgehend vorbereitet fund durchgeftihrt werden
kann.
(V-I-2/1830/53 v. 11. 11. 53 / 31 230) gez. Konig
Organisation
Betr.: Dienststellenorgapisation Cottbus 144
Mit Wirkung vom 1. 10. 53 ist das Kbw Cottbus dem Bw
Cottbus unterstellt worden.
Personelle Umwandlungen
(Org -2 Og v. 6. 11. 53/443)
finden dadurch nicht statt.
gez. Muller
Recht
Betr.: Beschaltigung von Rechtsanwalten MfE 486
Auf Grund des ? 11(5) der Angleichungsverordnung vom
4. 10. 52 (GB1. S. 988) kann sich die Deutsche Reichsbahn
im Anwaltsproza durch eigene Angestellte vertreten
lassen. Von dieser Ermachtigung ist grundsatzlich Ge-
brauch zu machen.
Solite jedoch in Ausnahmefallen eine Inanspruchnahme
von Rechtsanwalten erforderlich werden, so sind our
Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwalte zu beauf-
tragen (vgl. Verordnung tiber die Bildung .von Kollegien
der Rechtsanwalte vom 15. 5. 53 ? GB1. S. 725). Es be-
stehen zur Zeit Kollegien der Rechtsanwalte in Dresden,
Frankfurt-Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Neu-
brandenburg, Potsdam, Suhl und im demokratischen
Sektor von GroB-Berlin (Berlin C 2, LittenstraBe 12-16).
Mit der Bildung von Kollegien der Rechtsanwalte am
Sitz der ilbrigen Bezirksgerichte ist in Kiirze zu rechnen.
(Re-2-1966/53 v. 11. 11. 53) gez. Zimbehl
315
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Mit
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Betr.: Krankenmeldung
Bezug: GdR 1345/8/53 ,
Bahnarztlicher Dienst
MfE 487
Die in o. a. Verftigung angektindigten Vordrucke sind
nunmehr unter der Drucksachen-Nr. 199 206 im Format
DIN A 4 und Nr. 199 206/1 im Format DIN A 5 bei den
Drucksachenlagern erhdltlich.
Ab 1.12. 53 sind die Meldungen nur noc.h auf diesen
Vordrucken abzugeben.
Fehlanzeigen sind wie bisher auf den daftir vorgese-
henen Postkarten, lediglich mit Angabe der Beleg-
schaftsstarke, zu melden. ?
Bei Anforderung der neuen Vordrucke soil der Bedarf
von 2 bis hochstens 3 Monaten zunachst nicht tiber-
schritten werden, da die Auflage sehr niedrig gehalten
werden muBte und erst im nachsten Jahr entsprechend
vergroBert werden kann.
In Abanderung des bisherigen Sthemas ist statt der
Angabe ?mannlich oder weiblich" Name und. Vorname
des Erkrankten einzusetzen, da es sich gezeigt hat, daB
Rtickfragen sonst nicht sicher beantwortet werden
konnen.
Es wird auf3erdem nochmals auf die Verftigungen
MfE 47/2/53 und MfE 140/9/53 verwiesen.
(GKB 063 002)
Zentralinstitut fi_ir den Bahnarztlicben Dienst
Abt. Verkehrsmedizin v. 5. 11. 53
gez. Dr. Schunck
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1,
Herausgeber: Ministerium ftir EiSenbahnwesen. ? Erscheint wochentlich. ? Anlagen nach Bedarf. Beitrage bitte bis Dienstag
jeder Woche, 12 Uhr, einsenden. ? Tribune, Hauptwerk Treptow. ? 14,7 - 1153 - 896- Lizenz-Nr. Ag 70/53 DOR - Fa. V. 5. 10. 50
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fjcwir:r
rd.kag
r,
Terfligungen und Milleilungen
des
Minisleriums ifir Eisenbahnwesen
1953
Berlins den 28. November
I Nr. 42
MfE 498
Beschlut
des Kollegiums des Ministeriums f?r Eisenbahnwesen vom 3. 11. 53
fiber den Stand der Erfiillung der Betriebskollektivvertrage
Die Betriebskollektivvertrage sind em n wichtiges Mittel,
den von der Regierung der Deutschen Demokratischen
Republik beschlossenen neuen Kurs schnell zu ver-
wirklichen.
Die Wirtschafts- und Staatsfunktionare, insbesondere
die Leiter der Betriebe und Dienststellen, tragen des-
halb eine groBe Verantwortung ftir die Ed tillung der
Verpflichtungen in den Betriebskollektivvertragen unci
besonders filr die Durchfuhrung der MaBnahmen zur
Verbesserung der materiellen, kulturellen und sozialen
Verhaltnisse in den Betrieben.
Ftir die Arbeiter ist die Erfullung der Betriebskollektiv-
vertrage em n MaBstab fi_ir das Arbeiten unseres Staats-
und Wirtschaftsapparates.
Der Vorsitzende des Freien Deutschen Gewerkschafts-
bundes, Herbert W a rnke, erklarte auf dem 16. Ple-
num des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheits-
partei Deutschlands:
?Kommen lediglich die Arbeiter ihren Verpflichtun-
gen nach, wahrend die Betriebsleiter und die Ge-
werkschaftsleitungen ihre, Verpflichtungen nicht er-
ftillen, mull clas zur Erschtitterung des Vertrauens zu
diesen Organen der Wirtschaft und des demokrati-
schen Staates f?hren.
'Es ist aber unsere Aufgabe, dieses Vertrauen zu star-
ken und das Staatsbewui3tsein der Arbeiterschaft zu
entwickeln. Untrennbar damit ist die Notwendigkeit
verbunden, das Vertrauen zum Staat auch durch rest-
lose Erfilllung der Betriebskollektivvertrage zu
heben."
Obwohl fiber alle abgeschlossenen Betriebskollektivver-
trage im II. Quartal 1953 die Rechenschaftslegungen
durchgefuhrt wurden, und obwohl 56 0/0 der Verpflich-
tungen der Betriebsleitungen als erftillt bzw. teilweise
erftillt gemeldet wurden, zeigen zahlreiche Beispiele.
die Unterschatzung der Rechenschaftslegungen und
ihre formale Durchfuhrung.
Allein die Tatsache, daB die Belegschaften ihre Ver-
pflichtungen mit 73 ?A und die Betriebsgewerkschaf ts-
leitungen mit 71 0/0 erftillt haberi, ist eine ernste Kritik
an der Verwaltungsarbeit und beweist den ungentigen-
den Erftillungsstand der von den Amtsvorstanden und
Betriebs-Dienststellenleitern tibernommenen Verpflich-
tungen.
Ein besonderer Schwerpunkt in der Nichterftillung der
Verpflichtungen ist bei mehreren Reichsbahnausbesse-
rungswerken die ungentigende Erfullung der Brutto-
produktionsauflage. So hat zum Beispiel das Reichs-
bahnausbesserungswerk Schoneweide die Brutto-
produktion im ersten Halbjahr nur mit 44,8 ?A
Im Reichsbahnausbesserungswerk ?7. Oktober" betragt
die Planerfallung im ersten Halbjahr nur 48 ?/o.
Einige der Grtinde der ungentigenden Erftillung des
Planes der Bruttoprgduktion sind neben der unge-
ntigenden Ausschopfung der vorhandenen Reserven
und der mangelhaf ten Mobilisierung und Auswertung
der Initiative der Werktatigen vor allem ungentigende
und unkontinuierliche Zuftihrung der Schadwagen,
vielfache Veranderungen des Schadumfanges und un-
organisierte Zuf tihrung von Material.
Dagegen wurde im Reichsbahnausbesserungswerk
Delitzsch, das bereits dreimal ,die Arbeitswanderfahne
des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Re-
publik erhielt, der Betriebsplan im ersten Halbjahr mit
107 ?/o erftillt, die Arbeitsproduktivitat .wurde um
10,40/0 gesteigert und die Selbstkosten auf 94?/o ge-
senkt. Gerade in diesem Reichsbahnausbesserungs-
werk gibt es gut organisierte innerbetriebliche Wett-
bewerbe und standige BemBhungen, die Arbeitsorgant-
sation und Technologie zu verbessern.
Die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsproza
bei der Deutschen Reichsbahn sowie ihre Forderung
wurde nicht voll verwirklicht. Ein ernstes Versaumuis
liegt besonders darin, daB 'die politische Massenarbeit
,14ti, SECRET
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iiber die Bedeutung der Frauen im gesellschaftlichen
Leben und in der Produktion vernachlassigt wurde.
Ungentigend zum Beispiel ist die Einbeziehung der
Frau in den ProduktionsprozeB der Deutschen Reichs-
bahn im Reichsbahndirektionsbezirk Erfurt. mit einem
Gesamtdurchschnitt von. nur 15,8 0/0 beschaftigter
Frauen.
Als gutes Beispiel mu!) dagegen das Reichsbahnamt
Altenburg genannt werden, in dem der ,Frauenanteil
25 ?/o betragt. Es ist bezeichnend, dal3 die Gesamtbeleg-
schaft diesed Reichsbahnamtes und dabei besonders
auch die Frauen hervorragenden Anteil an dem Sieg
der Strecke Leipzig?Altenburg?Zwickau?Aue?
Schwarzenberg im Kampf urn die ?Grtine Strecke"
haben.
Die Verpflichtungen zur Untersttitzung von Wett-t
bewerben ? in erster Linie innerbetrieblichen ? wur-
den im I. und II. Quartal besonderd auch durch die
mangelhafte Anleitung des Ministeriums filr Eisen-
bahnwesen ungentigend erf UM.
Aus fast alien Rechenschaftsberichten geht hervor, daB
wohl die Verpflichtungen zur Verbesserung der f ach-
lichen Ausbildung der Lehrlinge erfilllt, aber die Ver-
pflichtungen zur kulturellen Betreuung .erheblich ver-
pachlassigt werden. Die Verpflichtungen zur tinter-
sttitzung der Arbeit der Freien Deutschen Jugend wur-,
den nur formal erftillt.
Der Erftillungsstand der Sozialeinrichtungen des Ge-
sundheits- und Wohnungswesens ist bei fast alien Be-
trieben und Dieriststellen mangelhaft. So betragt zum
Beispiel der Erftillungsstand bei den Investitionen nur
52 0/0 und bei den Generalreparaturen 75 ?/o.
Sehr gut hat im Gegensatz zu alien Direktionen die
Reichsbahndirektion Greifswald gearbeitet. Dort be-
tragt der Ed tillungsstand der Investitionen Leim Fach-
gebiet 8 (Wohnungsbau) 93,5 0/0 und beim Fachgebiet 11 b
(sanitare und hygienische Einrichtungen) 100 0/o. Das
gleiche trifft auch bei den betrieblichen sozialen Ein-
richtungen zu, die bereits mit 100 ?io erftillt .sind.
Als eine entscheidende Schwache der Berichterstattun-
gen mu!) die Tatsache bezeichnet werden, daf3 die
Rechenschaftsberichte der Leitungen der Betriebe und
Dienststellen nicht im Kollektiv ausgearbeitet wurden,
sondern eine Einmannarbeit der Amtsvorstande Lind
Werkdirektoren bildeten.
So wurde zum Beispiel im Weichenwerk Blankenburg
die Rechenschaftslegung zusammen mit mehreren an-
deren Tagesordriungspunkten in knapp zwei Stunden
durchgefiihrt.
Infolge ungentigender Vorbereitung der Rechenschafts-
legung nahmen. im Reichsbahnamt Stralsund nur rund
50 0/0 der Delegierten an der Berichterstattung teil.
Die Auswertung der Rechenschaftslegung im Reichs-
bahnamt Stendal wurde durch die Abteilung Arbeit auf
einer Schreibmaschinenseite zusammengef af3t, ohne daf3
sich erkennen lie!), welche Fragen in der Diskussion
von den Kollegen angeschnitten wurden und wie man
denkt, die Arbeit welter zu verbessern, wenn von 150
eingegangenen Verpflichtungen der Leitung des Rba
und der Dienststellen erst 43,6 ?A erftillt sind.
Wortlich heiBt es in der Auswertung:
348
?Bei einigen Verpflichtungen mate allerdings f est-
gestellt werden, dal3 die Anleitungen nicht 100 ?/oig er-
fo14ten, was ftir die Folgezeit sofort verbessert werden
mu!)."
DaB von den 72 anwesenden Delegierten sich 22 zur
Diskussion rneldeten, wird ohne jeden weiteren Hin-
weis im letzten Absatz der Auswertung lediglich fest-
gestellt.
Zur Verbesserung der Rechenschaftslegungen sind des-
halb die Rechenschaftsberichte der Amtsvorstande und
Werkdirektoren im Kollektiv mit den verantwortlichen
Funktionaren auszuarbeiten.
Das Kollegium des Ministeriums fur Eisenbahnwesen
hat sich in mehreren Kollegkimssitzungen eingehend
mit dem Stand der Rechenschaftslegungen der Betriebs-
kollektivvertrage beschaftigt.
Die 17. Sitzung des Kollegiums am 15. 9. 53 beschlof3
einen Kampagneplan zur Auswertung der Rechen-
schaftslegungen der Betriebskollektivvertrage.
Auf Grund dieses Beschlusses berichtete am 10. 10. 53
der Vizeprasident der Reichsbahndirektion Dresden
tiber die Erftillung der in den Betriebskollektivver-
tragen des Reichsbahndirektionsbezirkes Dresden ein-
gegangenen Verpflichtungen. Der Bericht reichte nicht
aus, urn em n reales Bild tiber die Erftillung der Ver-
pflichtungen zu erhalten. Die Berichterstattung zeigte
dem Kollegium, daB sich die verantwortlichen Funk-
tionare nicht im erforderlichen MaBe mit den Betriebs-
kollektvivertragen beschaftigt haben und nur eine voll-
kommen ungentigende Kontrolle durchfiihrten.
Sesonders unverantwortlich ist der Stand der Erftillung
der sozialen und hygienischen Investitionen im Direk-
tionsbezirk Dresden. Die Reichsbahndirektion Dresden
steht im RepublikmaBstab an letzter Stelle und hat
keine entscheidenden Mal3nahmen ergriffen, urn die
sozialen, sanitaren und hygienischen Verhaltnisse in
den Betrieben des Reichsbahndirektionsbezirkes zu
verbessern.
Die Berichterstattung vor dem Kollegium war emn
Spiegelbild der politischen Arbeit in diesem Direktions-
bezirk.
Die Erftillung der Verpflichtungen in den Betriebs-
kollektivvertragen ist keine formale fachliche Aufgabe,
sondern hat eine groBe politische Bedeutung. Deshalb
wird vom Kollegium das Verhalten der verantwort-
lichen Funktionre im Reichsbahndirektionsbezirk Dres-
den gertigt. Der Bericht der Reichsbahndirektion
Dresden tiber die Erftillung der in den Betriebskollek-
tivvertragen eingegangenen Verpflichtungen ist zu
wiederholen.
Der Prasident ist daftir verantwortlich, daf3 die Be-
richterstattung griindlich vorbereitet wird, indem er
sich vorher durch Instrukteure em n genaues Bild tiber
die Arbeit in-i Reichsbahndirektionsbezirk verschafft.
Im Gegensatz zur Berichterstattung der Rbd Dresden
zeigte der Bericht des Amtsvorstandes des Rba Leipzig
auf der K.ollegiumssitzung am 3. 11. 53, daf3 man sich
in diesem Amtsbezirk sehr ernsthaft mit der Bericht-
erstattung beschiiftigt hat. So war es moglich, eine
genaue Analyse tiber die Arbeit im Reichsbahnamt
Leipzig und gleichzeitig wertvolle Hinweise ftir die
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Verbesserung der Arbeit im Ministerium zu erhalten,
Das Kollegium hat deshalb den Bericht des Reichs-
bahnamtes Leipzig anerkannt.
EM Teil der Ursachen fur die aufgetretenen Schwachen
ist darin zu suchen, daB die Betriebsleiter, Amtsvor-
stande und Reichsbahndirektionen keine gentigende
Anleitung von den verantwortlialen Stellen des Mini-
steriums fur Eisenbahnwesen erhalten haben. Insbe-
sondere fehlte die Anleitung zur Organisierung der
standigen Kontrolle iiber die Erfallung der Betriebs-
kollektivvertrage. Deshalb blieb vielfach diese Kon-
trolle sporadisch auf den Tag der Rechenschaftslegung
beschrankt.
Die Abteilung Arbeit des Ministeriums fiir Eisenbahn-
wesen wird deshalb verpflichtet, nach dem Beispiel der
Maschinenfabrik ?Niko Belojannis" den Reichsbahn-
direktionen und Reichsbahnamtern bei der Aufstellung
von Kontrollplanen iiber die ErfilHung der Verpflich-
thngen der Betriebskollektivvertrage 1953 behilflich zu
sein.
Im Reichsbahndirektionsbezirk Dresden ist im Monat
November em n Beispiel air die Ausarbeitung eines Kon-
trollplanes durch die Abteilung Arbeit des Ministeriums
fiir Eisenbahnwesen zu schaffen.
Mit der Ausarbeitung dieser Kontrollplane mull eine
gute Sichtwerbung in den Betrieben verbunden wer-
den. Auf Schautafeln, die an iibersichtlichen Stellen
der Betriebe aufzustellen sind, ist der Stand der Er-
fiillung der Verpflichtungen aufzuzeigen.
Die Abteilung Arbeit des Ministeriums fiir Eisenbahn-
wesen wird verpflichtet, in den Betrieben, die vor dem
Kollegium Bericht (Aber den Stand der Erftillung der
Betriebskollektivvertrage zu- erstatten haben, vor' der
Berichterstattung Instrukteureinsatze durchzuftihren,
urn den Betriebsleitern Anleitung und Unterstiitzung
zu geben.
Eine Schwache der Arbeit der Amtsvorstande, Dienst-
stellenleiter und Werkdirektoren liegt darin, daf3 die
durchgefiihrten Rechenschaftslegungen nicht ausge-
wertet werden.
Nach der Durchfiihrung der Rechenschaftslegung im
III. Quartal ist deshalb in den Reichsbahnamtern und
'Reichsbahnausbesserungswerken vom Kollektiv der
leitenden Funktionare eine Einschatzung und eine
schriftlich festzulegende Auswertung der Berichterstat-
tungen vorzunehmen. In der Auswertung miissen sich
die MaBnahmen widerspiegeln, die durchzufiihren sind,
urn die Arbeit im Reichsbahnamtsbezirk zu verbessern.
Die Abteilung Arbeit des Ministeriums fiir Eisenbahn-
wesen und die Reichsbahndirektionen werden verant-
wortlich gemacht, in mindestens drei Reichsbahn-
amtern bzw. in einem Amtsbezirk jeder Reichsbahn-
direktion die Auswertung der Rechenschaftslegung zu
kontrollieren.
Im III. und IV. Quartal 1953 haben nach einem von
der AbteilurIg Arbeit des Ministeriums filr Eisenbahn-
wesen aufzustellenden Plan die Hauptverwaltungsleiter
des Ministeriums fur Eisenbahnwesen an je einer
Rechenschaftslegung teilzunehmen.
Bis zum 10. 12. 53 hat die Abteilung Arbeit des Mini-
steriums fur Eisenbahnwesen eine Gesamtanalyse Uber
die Rechenschaftslegungen ? im III. Quartal 1953 fertig-
zustellen und dem Kollegium vorzulegen.
Aus dieser Analyse mull hervorgehen, welche Mall-
nahmen an Hand der Erfahrungen des Jahres 1953 zu
ergreifen sind, urn filr das Jahr 1954 em n besseres An-
laufen der Betriebskollektivvertrage zu erreichen.
Zur Verbesserung der Arbeit im Jahre 1954 ist bereits
jetzt mit den Vorarbeiten zum AbschluB der Betriebs-
kollektivvertrage 1954 zu beginnen. Die Abteilung
Arbeit des Ministeriums filr Eisenbahnwesen hat MaB-
nahmen zu ergreifen, daB der normative Teil der Be-
triebskollektivvertrage 1954 bis Ende Dezember 1953
fertiggestellt wird.
In den Dienststellen und Betrieben sind von den Lei-
tungen bereits im Monat Dezember die Verpflichtungen
fur das Jahr 1954 vorzubereiten.
Die Prasidenten der Reichsbahndirektionen haben sic-h
personlich laufend ilber den Stand der Betriebskollek-
tivvertrage zu unterrichten und bei Schwierigkeiten
sofort MaBnahmen zu ergreifen, urn die Arbeit zu ver-
bessern.
Wenn in den noch verbleibenden Wochen des Jahres
1953 die Eisenbahner in den Betrieben und Dienst-
stellen, die Gewerkschaftsleitungen gemeinsam mit den
Funktionaren der Reichsbahnamter, Reichsbahndirek-
tionen und des Ministeriums filr Eisenbahnwesen ernst-
haft an die Erfiillung der Betriebskollektivvertrage
herangehen, wenn die Funktionare des Ministeriums
f?r Eisenbahnwesen, insbesondere die Hauptverwal-
tung Reichsbahnausbesserungswerke und die Abteilung
Arbeit, regelmaBig den Erfiillungsstand der Betriebs-
kollektivvertrage kontrollieren und den Betrieben An-
leitung und Unterstazung geben, werden die Betriebs-
kollektivvertrage bei der Deutschen Reichsbahn in
alien ihren ?Teilen erfUllt und damit em n groBer Schritt
vorwarts zur Verwirklichung des neuen Kurses un-
serer Regierung der Deutschen Demokratischen
Republik getan.
gez. Chwalek
Minister
Der Minister
(A II d/207/3234/53 v. 17. 11. 53/31715)
349
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Herausgeber: Ministerium ftir Eisenbahnwesen. Erscheint wochentlich. Anlagen nach Bedarf. Beitrage bitte bis Dienstag jeder
Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: Tribune, Hauptwerk Treptow - 14,7 - 1153 4158 - Lizenz-Nr. Ag. 70/53 DDR - Fo. V. 5. 10. 50
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?
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?
riligungen und Milleilungen
des
Minisleriums fiir Eisenbahnwesen
1933
Berlin, den 26. November I Nr.40
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Nachruf 340
Berichtigungen 340
Energiebeauftragter
MfE 488 Wettbewerb ?Kampf den Abschaltungen" 340
Betrieb
MfE 489 ZugschluBsignale 340
Magdeburg230Erganzung des AzFV Magdeburg 341
S-Balm
Berlin 496 Neuausfertigung von Sonderausweisen zur Mitfahrt im Dienstabteil der elektrischen
Berliner S-Bahnztige nach Anlage 16 und 17 der DV Bin 590 ftir das Jahr 1954
Sicherungs- und Fernmeldedienst
Erfurt 208 Anderung des Standortes des Vorsignals Vc auf Bf Ronneburg 341
Reichsbahri-Ausbesserungswerke ?
MfE 490 iTerbesserungsvorschlag 301/15 ? 47/53 ? Wegfall des Metallbodens an dem oberen
Kasten der rechten Seite der 38er Tender (P 8) ? Helmut Schulze, Raw Cottbus
Verbesserungsvorschlag 301/04 ? 110/52 ? des Bw Probstzella, Sicherung der Bord-
scheibe an Kuppelstangen der Lok BR 95
341
MfE 491
342
342
Kader
MfE 492 Sperrung von Dienstausweisen 342
Erfurt 209 Brandverhiltung 342
Greifswald 239 Belohnung 342
Finanzen
MfE 293 Eisenbahnersonderztige ? Behandlung der Einnahmen
Sicherheitsinspektion
MfE 494
Arbeit
MfE 495
Verwaltung
MfE 496
Organisation
MfE 497
Berlin 497
Dresden 341
Erfurt 210
Greifswald 240
Greifswald 241
Schwerin 141
Recht
MfE 498
Technische Vberwachung det Tankanlagen und Lager brennbarer Fliissigkeiten
Verordnung tiber die Wahrung der Rechte der Werktatigen und ilber die Regelung
der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten vom 20.5.52; bier: Anwendung des ?18
Rechtzeitige Information der Archivare und Verwalter der Plankammern fiber die ihr
.Arbeitsgebiet betreffenden Gesetze, Anordnungen und Verftigungen
Anderung der Rbd-Grenze
Einrichtung des Bahnhofs Bornhoilmer Straf3e als selbstandige Dienststelle
Rba-Grenzanderung
Namensanderung der Dienststelle Cursdorf (Krs. Rudolstadt)
Inbetriebnahme von Dienststellen
Dienststellenorganisation
Dienststellenorganisation
342,
342
343
343
343
343
343
344
344
344
344
Grundstiickstauschvertrage 344
Versteigerung Von Fundsachen
Wer braucht7 -
344
344
50X1-HUM
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Der Verdiente Eisenbahner, Brigadelokftihrer,
Helmut Kuhl
vom Bahnbetriebswerk Falkenberg (Elster)' ist am 6. November 1953 im Alter von 37 Jahren ge-
storben. Mit ihm verlieren wir einen hervorragenden Mitarbeiter, der besonders durch Anwen-
dung sowjetischer Neuerermethoden immer wieder seine Freundschaft zur Sowjetunion unter
Beweis stellte.
1951 wurde er als Brigadier der Lok 52 1206 als, Verdienter Eisenbahner ausgezeichnet, weil er
mit seiner Jugend-Lokbrigade die beste Qualitatsarbeit erre'chte und seit Juni 1950 in der Lang-
streckenbewegung die Bestleistung in der DDR fuhr. Als Initiator der 500 000er-Bewegung trug
er wesentlich dazu bei, die Leistungen bei der Deutschen Reichsbahn zu erh?hen. Seine vorbild-
liche "Arbeit, sein PflichtbewuBtsein und sein rastloser Einsatz ftir die Weiterentwicklung fort-
Schrittlicher Arbeitsmethoden werden jedem Eisenbahner den Weg zu neuen Erfolgen weisen.
gez. R. Menzel gez. R. Chwalek
Sty. d. Ministers, Leiter d. Politverwaltung Minister ftir Eisenbahnwesen
Berichtigungen
Betr.: Pers lie Veranderungen ? veroffentlicht in
Verfiigungen und Mitteilungen des MfE - 425/33/53 ?
In der genannten Veroffehtlichung 1st em n Fehler ent-
halten. Es msuB im 1. Absatz heiBen:
?Der stellvertretende. Leiter der HV Betrieb im MfE,
Herr Maximilian Winter ..."
Betr.: Zentraler Erfahrungsaustausch Nr. 6/53 (Ver-
filgungen mid Mitteilungen des MfE Nr. 39/53,
MfE 463);
hier: Termirianderung f?r zentrales , Thema
?Wirkungsvolle Gestaltung der vorderen
Druckseite des Erfahrungsaustauschblattes"
Durch Verzogerungen irn, Druckbetrieb koinnte das Er-
fahrungsaustauschblatt Nr. 6/53 nicht fristgernaf3 aus-
gellefert werden. Vom BfE beim TZA wurden daher
die im Heft genannten Termine entsprechend geandert,
wobei die. Druckerei versehentlich die Titelseite auf3er
acht lieB.
Es sind deshalb auf der Vorderseite (S. 317) der ?Ver-
ftigungen und Mitteilungen des MfE" Nr. 39/53 die Ter-
mine der vorletzten und letzten Zeile wie folgt zu
andern:
Letzter Abgabetermin fUr die Vorschlage beim oft-
lichen BfE: 10.12.53. ?
Die Vorschlage mtissen beim BfE des T.ZA spate-
stens yorliegen: Am 19. 12. 53. ?
(TZAIBfE 11.3 - 70/53 v. 24.11. 53) gez. i. V. Landskron
, MfE 488
Betr.: Wettbewerb ?Kampf den Abschaltungen"
Die Zie"Ie und Bedingungen des Massenwettbewerbs
?Kampf den Abschaltungen"
sind den Kollegen Energiebeauftragten der Rbd'en und
?Raw'e bereits auf der Arbeitsbesprechung ?Energie-
yerbrauchsnormen" am 17. 11. 53 in Leipzig bekannt-
gegeben worden.
Kollegen! Setzt Eure ganze Kraft em, damit dieser
Wettbewerb den Erfolg bringt, den uns der Minister
ftir Schwermaschinenbau, Fritz Selbmann, am 13.11. 53
im Plenarsaal der Volkskammer vorgezeichnet hat.
Es darf diesmal niemand fehlen, der sich im Ringen
urn die Abschaltfreiheit der Stromveisorgung der Be-
vollierung tatkraftig einsetzt.
Jeder einzelne Bahnhof, jedes Bw und jede einzelne
Dienststelle mull diesen Kampf ? ob energiebezugs-
kartenpflichtig oder nicht ? aufnehmen, damit die
Abschaltungen auf em n Minimum beschrankt werden
oder moglichst vollkommen fortfallen.
Aber auch zu Hause mull jeder darauf achten, daf3 in
den Spitzenzeiten, die in der Tagespresse und im Rued-
funk laufend bekanntgegeben werden, nur eine 40-Watt-
Lampe und der, Rundfunkempfanger eingeschaltet sihd.
Ftir die Bewertung des sgroBten Teils der reichsbahn-
eigenen Stromentnahmestellen, welche iur Zeit keine
Energiebezugskarten f?hren, sind die Energiebeauf-
tragten bzw. die mit Energiefragen betrauten Kollegen
der Rba u verpflichten, die Bewertung 'des Wett-
bewerbs im MaBstab ihres Amtsbezirks und jeder ein-
zelnen Dienststelle vorzunehmen. Als Vergleich sind
die frtiheren zeitgleichen Stromverbrauche von 1952'
unter Berticksichtigung der besonderen betrieblichen
Veranderungen der Anlageerweiterungen und -minde-
rungen heranzuziehen.
Die kommenden Bekanntmachungen hinsichtlich der
Weitbewerbsaktion in der ?Fahrt frei" sind zu beachten.
gez. Weimann
Der Energiebeauftragte Energiebeauftragter
Qu 66 v. 21.11. 53/31345
. Betrieb
Betr.: Zugschlufisignale. MfE 489
Bezug: Vfg GdR B IIa Bavf 114 v. 20.1. 53 Mitteilungs-
blatt 5/53 GdR 1280 ?
Die mit der iBezugsverftigung angeordnete Ausrilstung
der Gepackwagen der ReisezUge mit ZugschluBsignalen
340
hat sich im Gegensatz zu der ftir Gtiterztige getrof-
fenen Aegelung nicht hewahrt. Es gelten daher
tin-
sichtiich der AusrUstiung der ZUge mit Zugschluf3-
signalen ab 25.11.53 die unter B) der Bezugsverftigung
ftir. GUterztige getroffenen Bestimmungen einheitlich
ftir Reise- und Gtiterztige.
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Die Bezugsverfilgung (Mitteilungsblatt 5/53 GdR 1280)
ist wie folgt zu diadem:
Der Abschnitt A, Reiseziige, ist zu streichen.
Im Abschnitt B sind die Cherschrift ?B Gilterztige" und
im Fettdruck hinter Punkt 8 die Worte ?fiir Gtiterztige"
zu streichen.
Ziff. 1 des ehemaligen Abschnitts B erhalt folgende
Fassung:
?Die Gepackwagen sind nicht mit ZugschluBsignalen
auszurusten."
Ziff. 2 des ehemaligen Abschnitts B erhalt folgende
Fassung:
?Die Zugsicherer aller Ztige haben personlich ..." usw.
wie bisher.
B-B-1 Bay! (A) 30 v. 11. 11. 53/31 512 gez. Semper
Magdeburg 230
Betr.: Erganzung des AzFV Magdeburg
Mit sofortiger GUltigkeit sind folgende Erganzungen
und Anderungen vorzuriehmen: ?
Auf Seite 15 sind bei Strecke 5 die Angaben ,,(Holz-
minden) ? Gunsleben ?" und ?Reichsb"
sowie die Angaben in den Spalten 1 bis 6
betreffend die BahnhOfe Gunsleben und
Neuwegergleben zu.streichen.
Auf Seite 25 ist nachzutragen:
129. (Holzminden) ? Gunsleben? Oschers-
leben (Bode).
1
2
3
4
5
Bi Gunsleben
Bf Neuwegersleben
BE Oschersleben (Bodet
.allen Gmp
ellen Gmp
-
ellen Grnp
allen Cmp
-
-
-
alle 'Z
-
? -
Neuwegers-
leben
-
-
GI 3,4,5
Auf Seite 27 sind bei Strecke 5 die Angaben ?(Holzmin-
den) ? Gunsleben" und ?Reichsb" zu
streichen.
Auf Seite 44 desgleichen wie vor, auBerdem bei
Strecke 10 vierrnal die Angaben ?Reichsb"
streichen.
Auf Seite 47 sind bei Strecke 5 die Angaben ?(Holzmin-
den) ? Gunsleben" und ?Reichsb" und
auBerdem die Angaben in den Spalten 1
bis 5 betreffend den Bahnhof Gunsleben
zu streichen.
Auf Seite 51 ist nachzutragen:
129. (Holzminden) ? Gunsleben ? Oschers-
leben (Bode).
1
2
3
4
5 6
Gunsleben
Oschersleben (Bode)
-
-
ja
ja
ja
ja
ja
ja
?
Auf Seite 53 sind bei Strecke 5 die Angaben ,(I-Iolzmin-
den) ? Gunsleben" und .?ReiChsb" und
auBerdem in den Spalten 1 his 5 die An-
gaben betreffend die Bahnhofe Gunsleben
,und Neuwegersleben zu streichen. Die
Vermerke in Spalte 6 bleiben bestehen.
Auf Seite 56 sind bei Strecke 5 die Angaben ?(Holzrrlin-
den) ? Gunsleben" und ?Reichsb" zu
streichen.
Auf Seite N desgleichen wie vor..
Auf Seite 68 ist nachzutragen:
129. (Holzminden) ? Gunsleben? Oschers-
leben (Bode).
2 4
BI Oschersleben (Bode;
Auf Seite
Auf Seite
1: 29(1 Bf'ende
Ri Gbf
1 : 375 Brende
Hi Neu wegersleben
71 sind bei Strecke 5 die Angaben ?(Holzmin-
den) ? Gunsleben" und ?Reichsb", auBer-
dem die Angaben in den Spalten 1 bis 3
betreffend die Bahnhdfe Gunsleben und
Neuwegersdorf zu streichen.
78 ist nachzutragen:
129. (Holzminden)? Gunsleben? Oschers-
leben (Bode).
2
3
4
Gunsleben
48
Neuwegersleben
24
Oschersleben (Bode)
_ )
-*)
*) wenn kein Halt auf
vorstehenden Bfen
Auf Seite 82 ist die Strecke 5 mit alien Angaben zu
streichen.
Auf Seite 87 sind bei Strecke. 5 die Angaben ?(Holzmin-
. den) -- Gunsleben" und ?Reichsb" zu
streichen.
?
Auf Seite 90 ist bei Strecke 5 in Spalte 2 ?Gunsleben"
zu streichen und daftir zu setzen ?Oschers-
leben (Bode)".
Auf Seite 93 ist nachzutragen:
1
2
3 4
5
123
Gunsleben
Oschersleben (Bode) I 6 einfache Schlage
5?II-3 Bavf v. 5. 11. 53/11 63) gez. Kiihne fiir B?II
S-Bahn
Berlin 496
Betr.: Neuausfertigimg von Sonderausweisen zur Mit-
fahrt im Dienstabteil der -elektrischen Berliner
S-Bahnzlige nach Anlage 16 mid 11 der DV Bin 590
f?r das ,tJahr 1954
Zur Mitfahrt im Dienstabteil der elektrischen Berliner
S-Bahnztige werden filr.das Jahr 1954 neue Sonderaus-
weise ausgestellt Die Ausweise ftir das Jahr 1953 ver-
lieren hiermit am 31.12.53 ihre Gilltigkeit. Diesbez?g-
lithe wobei der strengste MaBstab anzulegen
ist, sind auf dem Dienstwege rechtzeitig an die Abtei-
lung S-Bahn, Rbd Berlin, einzureichen.
Die ftir das Jahr 1954 ausgestellten Ausweise .haben
auch fur den Rest des Jahres 1953 GUItigkeit.
Es werden die Vordrucke nach der DV Bin 590, An-
lage 16 auf rotem und Anlage 17 auf weiBem Karton-
papier, die mit der Jahreszahl 1954 tiberdruckt sind,,her-
ausgegeben.
(Abt. S-Bahn 7 v. 10. 11. 53/22 647)
gez.. Kittlaus
Sicherungs- und Fernmeldedienst
Erfurt 208
Betr.: Anderung des Standortes des Vorsignals Vc auf
Bf Ronneburg
Der Standort des Vorsignals Vc des Bfs Ronneburg,
Strecke Weimar?Gera?Karl-Marx-Stadt Hbf ist wie
folgt geandert worden:
a) Vorsignal Vc in Richtung GoBnitz und Meuselwitz
von km 23,200 nach km 23,404.
(SF-I-4 Ssb Ge v. 11. 11. 53 / 1704) gez. Gruhl
Meldet jede Storung
im Fernsprechnetz einer Basa
sofort der Entstorungsstelle!
341
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Reichsbahnausbesserungswerke
MfE 490 MfE 491
Betr.: Verbesserungsvorschlag 301/15 ? 47/53 ? .Weg-
fall des Metailbodens an dem oberen Kasten der
rechten Seite der 38er Tender (P 8) ? Helmut
Schulze, Raw Cottbus
Bei den Tendern der Lok BR 3810-40 befinden sich auf
der rechten Seite zwei Kasten. Der untere .Kasten
wird allseitig mit Holz ausgefuttert, wahrend im
oberen Kasten nur em n Holzboden auf den Blechboden
aufgelegt wird.
Nach dem Verbesserungsvorschlag hat ktinftig der
Blechboden wegzufallen. Daftir ist der Holzboden aus
30-mm-Brettern herzustellen. Es werden dadurch eine
Blechtafel 900X800X5 mm und der Arbeitslohn fur
ihre Anfertigung eingespart. Bei Ausbesserungen an
diesen Tendern ist der VV zu beachten.
(Raw B. 1 v. 13. 11. 53 - 31 552) gez. Lof3ner
Betr.: Verbesserungsvorschlag 301/04 ? 110/52 des Bw
Probstzella, Sicherung der Bordscheibe an Kuppel-
stangen der Lok BR 95
Fiir die Bordscheibensicherung an den vorderen Kup-
pelstangen der Lok BR 95 hat sich die nach dem
vorgenannten Verbesserungsvorschlag durchgefuhrte
Sicherung bewahrt. Die Bordscheibensicherung ist bei
ellen Lok dieser BR anzubringen. Zeichnung Fid 12.091
B1 1002 1. Ausgang Januar 1953.
(Raw B. 1 V. 13. 11. 53 - 31 552) gez. LoBner
Betr.: Sperrung von Dienstausweisen
Kader
MfE 492
Personen, die im widerrechtlichen Besitz von Eisen-
babn-Dienstausweisen angetroffen werden, sind der
Volkspolizei zu iibergeben.
Dienstausweis des Ministeriums fiir Eisenbahnwesen,
Ausgabe A -
Nr. 60, .ausgestellt am 15. 6
Carla Schreiber, geb.
Personalausweis-Nummer
horde: VP Wittenberg
Nr. 358, ausgestellt am 15.
Ernst Kummer, geb. 15
Personalausweis-Nummer
(P 3/1779/53 v. 9. 11. 53/31 236)
Betr.:* Brandverhutung
. 53 auf den Namen
17. 7. 1924, Referentin
57 292/49, ausstellende Be-
6. 53 auf den Namen
. 1. 1900, Oberreferent
9962/49, VP Rev. 283, Berlin
i. V. Jonack /
Erfurt 209
Am 13. 10. 53 entstand am Wagen Dre 300 400 im Ge-
baude III em n Zwischenbodenbrand. Koll. Georg Schwitza
entdeckte nach langerer Zeit Rauchentwicklung und
bffnete den Zwischenboden, wo Ftillmaterial schwelte
und es bei Offnung des Bodens zur offenen Flamme kam.
Koll. Schwitza loschte den Brand und verhinderte somit
Vernichtung wervollen Gutes.
Koll. Schwitza erhielt ftir seine Aufmerksamkeit eine
Geldpramie.
(Raw Gotha-B.V. v. 13. 11. 53) gez. John, B.V.
Betr.: Belohnung Greifswald 239
Der LokfUhrer Kurt Gehrmann vom Bw Pasewalk be-
merkte bei der Beforderung des Dg 7643, daf3 in der
Einfahrweiche des Bf's Klein Biinzow em n Fremd-
korper lag.
Er brachte seinen Zug trotz einer Geschwindigkeit von
etwa 50 km/h rechtzeitig zum Halten und stellte fest,
daf3 eM Hillsenpuffer in der Weichenzunge einge-
klemmt war. Durch seine Aufmerksamkeit und sein ent-
schlossenes Handeln wurde eine Entgleisung und
groBerer Schaden verhiltet. Lokftihrer Gehrmann wurde
fur seine besondere Aufmerksamkeit und erwiesene
Tatkraft mit einer Pramie von 100 DM ausgezeichnet.
(A 1-2/3 - B v. 3. 11. 53 - 1208) gez. Luhn
Finanzen
MfE 493
Betr.:Eisenbahnersonderziige Behandlung der Ein-
nahmen
Die Einnahmen aus der Durchfiihrung von Eisenbahner-
sonderziigen sind Verkehrseinnahmen. Soweit sie nicht
in den Rechnungswerken der Dienststeffen erfaBt sind,
hat die betreffende Rbd den entsprechenden Betrag tiber
dais Einnahmesammelkonto Personenverkehr an das
MfE abzufiihren. Der zustandigen Verkehrskontrolle I
ist davon Mitteilung zu machen.
Die Hv des Reiseverkehrs hat mitgewirkt.
(F III ? 165/53 v. 6. 11. 53/33 533) gez. Hielscher
Sicherheitsinspektion
MfE 494
Betr.: Technische nberwachung der Tankanlagen und
Lager brennbarer Fliissigkeiten
Nach der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft
vom 25. 10. 51, Anlage 1, gehoren die Tankanlagen und
Lager brennbarer Flussigkeiten zu den genehmigtings-
und ilberwachungspflichtigen Anlagen. Die Technische
Oherwachung\ dieser Anlagen erfolgt bei der Deutschen
Reichsbahn durch die vom Ministerium fur Arbeit, Ab-
teilung Technische ITherwachung, zugelassenen haupt-
und nebenamtlichen Reichsbahn-Tanksachverstandigen.
Der tIberwachungsbereich der anerkannten Tanksach-
verstandigen erstreckt sich auf alle Tankanlagen und
Lager brennbarer Fffissigkeiten innerhalb des Ver-
342
Betriebs- und Werkstattenbereic.hes der Deut-
schen Reichsbahn.
Da die Technische therwachung bei der Deutschen
Reichsbahn grundsatzlich in die Sicherheitsinspektion
eingegliedert wurde, gehoren die hauptarntlichen Tank-
sachverstandigen zur Sicherheitsinspektion der Rbd
ihres Wohnsitzes.
Die Oberwachungsgebiete der Reichsbahn-Tanksachver-
standigen wurden wie folgt aufgeteilt:
Rbd Berlin
Sicherheitsinspektion, Tanksachverstandiger Oskar
Senectial, Ruf 25 074, Rbd Berlin und Magdeburg,
einschlief3lich Raw.
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Rbd Dresden
Sicherheitsinspektion, Tanksachverstandiger z. Z.
Ludwig Scholze, Ruf 24 69, Rbd Cottbus, Dresden
und Erfurt, einschlialich Raw.
Rbd Halle
Reichsbahnamt Halle, Tanksachverstandiger Alfred
Lauer, Ruf 972/54 90, Rbd Halle, einschlieBlich Raw.
Rbd Schwerin
Tanksachverstandiger Fritz Nenz, Ruf 978/54 39,
Rbd Greifswald und Schwerin, einschlief3lich Raw.
(Si III b 2024/53 v. 10. 11. 53/33 536) gez. Temmler
Arbeit
MfE 495
Betr.: Verordnung fiber die Wahrung der Rechte der
Werktatigen und iiber die Regelung der Entloh-
flung der Arbeiter und Angestellten vom 20.5.52.
Hier: Anwendung des ? 18
Zur Behebung von Zweifeln wird auf folgendes hin-
gewiesen:
? 18 obengenannter Verordnung regelt nur die Falle,
in denen einem Angestellten voriibergehend eine holler
bewertete Tatigkeit abertragen wird. Er ist daher bei
vorti6ergehenden MaBnahmen,i wie Vertretungen, Ab-
ordnungen usw., .anzuwenden. Steht dagegen von vorn-
herein fest, daf3 es sich um eine standige MaBnahme,
wie z. B. eine endgaltige Versetzung, handelt, ist der
Angestellte vom Zeitpunkt der Ubernahme der htiher
bewerteten Tatigkeit ab entsprechend den Tatigkeits-
merkmalen und der dafilr erforderlichen Qualifikation
id die hohere Gehaltsgruppe einzugruppieren und so-
fort danach zu entlohnen.
Wird em n Angestellter zunachst nur vorilbergehend auf
dem hoher bewerteten Posten eingesetzt, urn festzu-
stellen, ob er sich auf diesem Posten einarbeitet und
bewahrt, ist nach ? 18 so lange zu verfahren, bis dem
Angestellten mitgeteilt wird, daB er endgtiltig auf dem
neuen Arbeitsplatz verbleibt und deshalb in die hohere
Gehaltsgruppe von einem bestimmten Zeitpunkt ab
eingruppiert wird.
(AHc/221/3049753 v. 11. 11. 53/31 578) gez. Schaefer
Verwaltung
MfE 496
Betr.: Rechtzeitige Information der Archivare und Ver-
waiter der Plankammern ilber die ihr Arbeits-
gebiet betreffenden Gesetze, Anordnungen und
Verffigungen ?
Bei Uberprtifungen der Archive und Plankammern der
DR wurde wiederholt festgestellt, daB die verantwort-
Hellen Bearbeiter entweder gar nicht oder sehr verspatet
in den Besitz der Verftigungen und Mitteilungen des
MfE gelangen. Sie werden teilweise tiberhaupt nicht
oder auch nur sehr verspatet von den im Gesetz- oder
Zentealblatt. der Deutschen Demokratischen Republik
erscheinenden wichtigen Gesetze und Anordnungen
unterrichtet, so daf3 die Betreffenden nicht in der Lage
sind, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmun-
gen hinzuwirken.
Den verantwortlichen Beschaftigten in den Plankam-
mern, Planeien usw. fehlen vor alien Dingen das Zen-
tralblatt Nr. 1/53 und das Zentralblatt Nr. 13/53 der
Deutschen Demokratischen Republik, worm n Grundsatz-
liches tiber die Behandlung und Aufbewahrung von
Zeichnungen, Planen usw. usw. gesagt ist. Als Er-
ganzung dazu mull der verantwortliche Bearbeiter un-
bedingt im Besitz der Verftigungen und Mitteilungen des
MfE Nr. 17/53 sein. Die Leiter aller nachgeordneten
Dienststellen des MfE sowie die Leiter der dem MfE
direkt unterstellten Stellen sind daftir verantwortlich, daB
die Archly are bzw. die die Plane verwaltenden Be-
arbeiter jeweils rechtzeitig in den Besitz der Mittei-
lungen des MfE kommen und
von wichtigen Gesetzen, Anordnungen, Beschltissen
usw., die unmittelbar das Arbeitsgebiet .des Archivs
bzw. der Plankammern betreffen, rechtzeitig unter-
richtet werden,
da anderenfalls nicht die Gewahr gegeben ist, daf3 die
gesetzlichen Bestimmungen auf diesen Arbeitsgebieten
termingetnaB.und korrekt ,erfillit werden konnen.
(V?I-3/1815/53 v. 10. 11. 53/31 934) gez. Konig
Betr.: Anderung der Rbd-Grenze
Organisation
111ifE 497
AntragsgemaB wird die Grenze zwischen den Rbd Halle
und Magdeburg mit Wirkung vom 1. 10. 53
a) auf der Strecke Halle?Kothen nach km 59,2
(WeiBandt?Gtilzau) und
b) auf der Strecke Wallwitz?Konnern nach km 24,0
verlegt.
Die in diesem Bereich liegenden Streckenabschnitte
Wallwitz?Wettin und Nauendorf?Gerlebogk gehen
vom gleichen Zeitpunkt ab auf die Riad Halle fiber.
(Org 472/53 v. 11. 11.53/31 634) gez. Diedrich
Berlin 497
Betr.: Einrichtung des Bahrthofs Bornholmer Strafle als
selbstaudige Dienststelle
Mit Wirkung vom 1. 12. 53 wird der Bf Bornholmer
Strafie ? bisher dem Bf Berlin-Gesundbrunnen unter-
stellt ? als selbstandige Dienststelle eingerichtet. Dern
Bf Bornholmer StraBe werden vom gleichen Zeitpunkt
an der Hp WollankstraBe ? bisher dem Bf Schonholz
unterstellt ? sowie die Stellwerke Ngn, Vns und Vnp
zugeteilt. Die Rangklasse fiir den Bf Bornholmer StraBe
wird von der Verwaltung des Betriebes der Rbd noch
bekanntgegeben.
(Pr [Org ?21 Ogs v. 4. 11. 53/25 024) gez. Freitag
Betr.: Rba-Grenzanderung
Dresden 341
Am 1. 12. 53 wird die Grenze zwischen dem Rba Bautzen
und dem Rba Dresden auf der Strecke Gorlitz?Dresden
von km 78,600 nach km 78,330 verlegt.
Die neue Grenze gilt gleichzeitig als Grenze zwischen
der Bm Bischofswerda und der Bm Radeberg sowie ftir
die Sfm Lobau (Sachs) und die Sfm Dresden-Neustadt.
Die Blockstelle Fischbach geht damit in den Rba-Bezirk
Dresden fiber. Sie wird dem Bf Arnsdorf (Sachs) unter-
stellt.
(Org-2 Oga v. 29. 10. 53 / 352) gez. Reinemer
343
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i
,
/ ...
Erfurt 210
..
// Betr.: Namensanderung tier Dienststelle Cursdorf (Ars.
Rudolstadt)
Die Haltestelle Cursdorf (Krs. Rudolstadt) wird mit Wir-
kung vom 1. 12. 53 in ?iCursdorf" umbenannt.
(Org-2 Ogo V. 12. 11. 53) gez. Lewin
Grreifswald 240
Betr.: Inbetriebnahme von Dienststellen
Mit Wirkung vom 1. 12. 53 wurden der Hp Prora und
der Bf Binz f(ir den Gaterverkehr freigegeben. Der
jetzige Bf Binz (fraher Kleinbahn) fahrt von diesem
Zeitpunkt an den Zusatz ?Ost".
(Pr [Org-1] Ogs v. 6. 11. 53 / 434) gez. Mittwald
Greifswald 241
Betr.: Dienststellenorganisation
Mit Wirkung vom 1. 11. 53 wird der Bf Stralsund Ost
als selbstandige Dienststelle eingerichtet.
(Pr [Org-1] Ogs v. 6. 11. 53 / 434) gez. Mittwald
Betr.: Dienststellenorganisation Schwerin 141
Mit Wirkung vom 1. 10. 53 an wurden die folgenden irn
Reichsbahnamtsbezirk Gastrow liegenden Agenturen in
besetzte Haltestellen umgewandelt:
1. Strecke Teterow-Gnoien
Teterow-See, Thi_irkow, Groa Wastenfelde,
Poggelow und Klein-Lunow
2. Strecke Malchin-Dargun
Gorschendorf, Lelkendorf und Schorrentin
3. Strecke Malchin-Waren (Miiritz)
Basedow, Levenstorf und Schanau-Falken-
hagen
4. Strecke Waren (Mtiritz)-M611enhagen
Schwastorf-Dratow, Klein Plasten und Kraase
5. Strecke Ganzlin-Robel
Stuer, Altenhof, Kniippeldamm und Dambeck
6. Strecke Karow-Meyenburg
Wendisch-Priborn.
(Pr [Org-2 Ogs] v. 13. 11. ,53 / 13 31)
gez. Schramm
Recht
Betr.: Grundstiickstauschvertrige MfE 498
Das Ministerium der Finanzen iibermittelte uns
fol-
gende Verfilgung vom 11. 10. 53:
,,In letzter Zeit werden uns von den Kreisen und
S'zadten in Unkenntnis der bestehenden Bestimmungen
in erhohtem Mefie Antrage auf Genehmigun,g von
Grundstiickstauschvertragen direkt vorgelegt.
Zur Vermeidung von unnatigem Schriftverkehr weisen
wir daher auf die Anordnung aber die Meldung beab-
sichtigter Rechtsanderungen fur volkseigene Ver-
magenswerte yam 16. 4. 51 (GB1. S. 331) hin, wonach der
beabsichtigte Tausch von volkseigenen Grundstticken
gegen Privatgrundstticke der Bestatigung durch des
Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen
Republik bedarf. Dieses Recht wurde nach Mitteilung
des Staatssokreteriats fur Innere Angelegenheiten auf
den Rat des Bezirkes - Abteilung Staatliches Eigen-
turn - delegiert. Der Antrag 1st vom Rechtstrager Ober
die zustandige Fachabteilung einzureichen. Diese Rege-
lung gilt sowohl far das Volkseigentum als atich far
des sogenannte affentliche Vermagen (ehemaliges
Reichs-, Preufien- und Wehrmachtsvermagen einschliefi-
lich des Vermagens der ehemeligen Lander) als auch
fiir den im Grundbuch noch als Eigenturn von Kreisen
und Gemeinden eingetragenen volkseigenen Grund-
besitz.
Far das Verfahren sind die vom Ministerium des
Innern der Deutschen Demokratischen Republik her-
ausgegebenen Richtlinien zur obigen Anordnung vom
15. 9. 51 (veroffentlicht im MinBl. 1951, Nr. 28, S. 107) zu
beacht en. gez. Lass
Hauptabteilungsleiter."
Aus der Regelung ergibt sich, dalI das von der Deutschen
Reichsbahn erworbene Grundstack im Grundbuch als
Volkseigentum, des von der Deutschen Reichsbahn ab-'
gegebene Grundstiick als Eigentum des priv.aten Taus-ch-
partners eingetragen wird.
Die Verffigung 1st zur Veroffentlichung in den Each-
nachrichten (Deutsche Finanzwirtschaft) vorgesehen.
(Re - 3 - 2044/53 v. 7. 11. 53/31 431) gez. Zimbehl
Betr.: Veriteigerung von Fundsachen
Die nachste Versteigerung von Fundsachen findet vom
1. 12. 53 bis 4. 12. 53, ab 15 Uhr, in den Raumen des Fund-
biiros, Bahnhof Alexanderplatz, statt.
Rbd Berlin / 22 186
Wer braucht?
30 000 Stuck Pflocke (Schwellendilbel) - 15 X100
80 000 Stack Al 25/18X120 mm,
170 000 Stuck A 2 23,5/16,5 X120 mm,
170 000 Stuck Dabel 2-48 16,5/115 mm,
50 000 Stack Dabel 1-38 16,5/115 mm,
15 000 Stuck K 38 16/130 mm,
MI11,
30 000 Stack 2.-48 15/115 mm,
15 000 Stack 1-38, 16,5/130 mm,
340 cbm tTherwegsbohlen.
Schwellenwerk ?Max Reimann",
Zemsdorf/Konigs Wusterhausen.
Betr.: Verffigharer Gleichrichter mit Riihre
Bei der Lochkartenstelle der Rbd Berlin befindet sich
em n Gleichrichter mit Rahre Nr. 169 922, der abgegeben
werden kann.
Es handelt sick urn Modell , AEG, Superior. Type
Sue 6/40 - Wechselstrom, 220 V, 5,7 A.
Gleichstrom 1/40, Zellen 6 A.
(GDR 12-1 v. 13. 1. 51/31 512)
(Rbd Berlin - Lst 32/31 965)
Herausgeber: Ministerium fur Eisenbahnwesen. Erscheint wochentlich. Anlagen nach Bedarf. Beitrage bitte bis Dienstag jeder
Woche, 12 Uhr, einsenden. Druck: Tribune, Hauptwerk Treptow - 14,7 - 1153 ? 903 - Lizenz-Nr. Ag 70/53 DDR Fo. V. 5. 10. 50
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)
Veriiigungen und Milleilungen
des
Ministerinms fur Eisenhahnwesen
1953 I Berlin, den 3. Dezember . I Nr. 43
Betrieb
MfE 499
MfE 500
MfE 501
MfE 502
MfE 503
INHALTSVERZEICHNIS-
Einftihrung des vereinigten Fahrtberichts und Zugdienstzettels (Fahrt- und Leistungs-.
bericht) MfE 426
Halten von Ztigen auf der freien Strecke (FV ?, 50 141)
Achsenzahl der Zilge
Zusammenstof3e auf beschrankten Wegtibergangen im Monat Oktober 1953
Wintervorbereitungen an Wegtibergangen
Seite
352
352
352
352
353
.Reiseverkchr,
MfE 504 Personenverkehr 353
Magdebg. 231 Ausgabe von Fahrausweisen nach Bahnhofen in der Sperr- und Schutzzone 353
Masehinendienst
Halle 259 Planung, Beschaffung und Verteilung der Glilhlampen und Leuchtstoffrohren 354
Sicherungs- und Fernmeldewesen
Erfurt 211 Inbetriebnahme des Ausfahrsignals N auf Bf Probstzella 354
Reichsbahn-Ausbesserungswerke
MfE 505 Kuppeln von zwei Tendern zur uberftihrung nach einem Raw ? Verbesserungs-
vorschlag Nr. 34/043-226/53 354
Unterhaltung der Hochbauten
MfE 506 Beseitigung von Trtimmern auf Reichsbahngelande im Jahr 1954 355
Investitionen
MfE 507 Nachweisleistungen, die nach dem vertraglich festgelegten Fertigstellungstermin anfallen 356
Kader
MfE 508 Lehrgangsplanung 1954
Berlin 498 Belobigung
Halle 260 Belohnung
Halle 261 Ungtiltigkeit eines Dienstausweises
Planung
MfE 509 Projektierung der Generalreparaturen
356
356
356
356
356
Statistik
MfE 510 Anhang III zur VBL -(Kilometeranzeiger) der Rbd Dresden 357
MfE 511 Nummernverzeichnis der Geschaftsstellen der Rbd Dresden 357
Sicherheitsinspektion
Halle 262 Unfall des P2552 und Lgo 10 081 infolge Flankenfahrt
?
357
50X1 -HUM
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Matcrialversorgiing
MfE 512 Direktive tiber die Verbesserung der Ermittlung
? und 101 v. 28. 8. 53)
MfE 513 Segeltuch aus Uberplanbestanden
Organisation
'WE 514 Anderung der Rhd-Grenzen.
Berlin 409 Verlegung der Grenze zwischen den Bahnmeistereien Kiistrin-Kietz und Frankfurt
(Oder) 2 auf der Strecke Kiistrin-Kietz?Frankfurt (Oder)
von Materialverbrauchsnormen (GB!. 94
Recht
MfE 515 Verjahrung von Forderungen
Technisehes Zentralaint
MfE 516 Kollektiv Lindemann
Hinweise
358
360
361
361
361
361
361
Betrieb
MfE 499.
Betr.: Einfiihrung des vereinigten Fahrtberichts und
Zugdienstzettels (Fahrt- und Leistungsbericht)
MfE 426
Autbewahrung der bisherigen Fahrtberichte und
Zugdienstzettel
In Erganzung zu Vorgenannter Anordnung MfE 426 wird
angeordnet, daB die noch vorhandenen Bestande an
Fahrtberichten und Zutdienstzetteln nicht zur Makulatur
zu nehmen, sondem diese Vordrucke noch so lenge auf-
zubewahren sind, bis deren Ungtiltigketit bekannt-
,gegeben wird.
(B-A-5 Bail v. 13.11. 53 /31 511) gez. Sempe'r
MfE 500
Betr.: Halten von Zfig-en auf der freicn Strecke (FV
? 50 [41)
Wiederholte Antrage, Reiseztige auf der freien Strecke
zum Aus- und Einsteigen von Bahnuntertaltungsarbei-
tern halten zu lessen, geben Veranlassung, ant die dies-
beztiglichen Bestimmungen der FV hinzuweisen. ? 50 (4)
schreibt vor, daB ein Zug auf freier Strecke nur aus
zwingenden Griinden, insbesondere solehen der Sicher-
heit (? 60 [1]), zum Halten gebracht werden dart.
Zur Vermeidung von Arbeitszeitverlusten durch lenge
Anmarschwege werden die Rba erraachtigt, zu dem
vorerwahnten Zweck Ausnahmen unter folgenden Vor-
aussetzungen zuzulassen:
1. Die Entfernung von der Baustelle bis zum nachsten
planmaBigen Haltepunkt des Zuges mull fiber 3 km
betragen,
2. der Bautrupp mull mindestens aus zehn Mann be-
stehen,
3. die Arbeiter sind geschlossen in einem Wagen
unterzubringen,
4. die DurchlaBfahigkeit der Strecke 1st zu bertick-
sichtigem Durch den auBerplanmaBigen Aufenthalt
des Zuges dtirfen keine Verspatungen entstehen, die
andere Zilge in ihrem Lauf stiiren,
5. die Beteiligten mtissen vor Antritt der Fahrt be-
lehrt und auf die besonderen Gefahren beim Aus-
steigen auf freier Strecke .(Fehlen des Bahnsteigs;
Starkstromanlagen usw.) und insbesondere auf die
Beachtung der Bestimmungen der UVV Tell III, ? 2,
Abschnitt 10, Ziffer (3) hingewiesen werden.
In schwierigen Fallen entscheidet die Direktion.
Antrage dieser Art, die diesen Bedingungen nicht ent-
sprechen, sind abzulehnen.
Die Hy R und Hy Str.haben mitgewirkt.
(B-B 1 Bavf [3 Al 46 v. 20.11. 53 / 31 512) gez. Semper
352
Betr.: Achsenzahl der Ziige MfE 501
Bezug: Unsere Verfagung B-B-2 Bavf vont 1.6.53
Nach den Berichten der Rbd'en hat sich die mit obiger
Verfugung versuchsweise eingeftihrte Erweiterung der
Bestimmungen von FV ? 90 (8) bewahrt. _
Die Fahrdienstvorschriften sind daher im ? 90 (8)hinter
dem ersten. Absatz wie folgt handschriftlich zu er-
ganzen:
?Im Rahrnen der ortlich zulassigen Achsenzahl sind bel
der Beforderung von RRym- und sechsachsigen SSym-
Wagen fur die Berechnung der Achsenstarke der Giiter,
zilge nur vier Achsen dieser Wagen in Ansatz zu
bringen."
Die Verfiigung MfE 115/7/53 wird hierdurch autgehoben.
(B-B-2 Bavf '[(3 Al 30 v. 17. 11. 53 / 31 264) gez. Semper
MIE 502
Betr.: Zusammenstiiiie auf beschrankten Wegabergan-
gen Int Monat Oktober 1953
Unachtsamkeit uncl Nachlassigkeit im Dienst fiihrten im
Monet Oktober 1953 zu den nachstehend geschilderten
drei folgenschweren Bahnbetriebsunfallen auf
schrankten Wegilbergangen.
1. Am 20. 10. 53, urn 10.38 Uhr, also am Tage, wurde
auf dem beschrankten Wegtibergang in km 29,1 in
der Nahe des HaRepunktes Erdeborn, Strecke Halle--
Sangerhauseri, em n Traktor mit drei Anhangern vom
P 1479 erfaBt.- E4n An-hanger wurde vollig zertriim-
mert, der zw?eite sowie die Lok und zwei Wagen vom
P 1479 wurden beschadigt. ES entstand em Material-
schaden von insgesamt 5150 DM.
Was war die Ursache?
Der Schrankenantrielt war auBer Betrieb, well emn
neues Drahtseil eingezogen werden mufite. Der 'Ober-
weg mate also Ortlich vom Schrankenwarter ge-
sichert werden. Beim Herannahen des P 1479 stand
jedoch der Schrankenwarter Franz Portsch nicht, wie
vorgeschrieben, in der Mitte des StraBe mit Signal-
horn und -flagge und beobachtete den StraBenver-
kehr, sondern er stand abseits, ohne auf den sich
dem Wegtibergang nahernden Tracker achtzugebe.n.
Sperrzeuge waren nicht aufgestellt, so kam as, deli
das Fahszeug den Bahnkorper befuhr, ohne gewarnt
worden zu sein.
2. Am 23. 10. 53, urn 17.24 Uhr, stieB auf dem be-
sdnrankten Wegiibergang Fasten 34 zwischen Eisen-
ach und Wutha der P846 mit einem LKW zusam-
men, der. den Wegtibergang befuhr, well die Schran.ke
nicht geschlossen war. Es 1st nac.hgewiesen, daB der
Zug von der vorgelegenen Zugmeldestelle ordnungs-.
maBig abgelautet worden war: Des Schran?kenwarter
Nickel hat durch sein plifichtwidriges Verhalten und
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durch seine Unachizamkekt den Tod. eines Menathen
verschuldet.
3. Am 28, 10. 53, um 7.00 Uhr, wurden bei dem Zusam-
menstoB des E 214 mit einem Traktor mit Anhanger
auf dem beschrankten Wegiibergang am Bf Mark-
ranstadt (Strecke Leipzig?GroBkorbetha) zwei
Frauen getotet und eine schwer verletzt.
Auch in diesem Falie war die Schranke, die vom
Stellwerkswarter Hahn des Stellwerks Mw zu
be-
dienen war, nicht rechtzeitig geschlossen worden.
Der Unfall ereignete sich kurz nach der Ablosung:
Hahn hat, abgelenkt durch em n Gesprach mit dem
'Kollegen der Vorschicht, das Herannahen des E 214
vollig vergessen.
Schrankenwirter:
Diese drei Unfalle, die drei Todesopfer gefordert haben
und bei denen darilber hinaus ein erheblicher yolks-
mlitschaftlicher Schaden entstanden 1st, soden alien emn
warnendes Beispiel sein. Jeder Schrankenwarter mull
sich der hohen Verantwortung betvuBt sem, die er fiir
die betriebssichere Durchf(ihrung des Eisenbahnbetrie-
bes tragt. leichtfertiges Handeln, Nachlassigkeit und
Unachtsamkeit seinerseits haben schwere unabwend-
bare Folgen. Er gefahrdet darnit Leben und Gesundheit
der Reisenden und Strafienbenutzer. Wir machen noch-
Trials auf die Wichtigkeit der Bestimmungen der Bahn-
bewachungSvonschrift bezliglich der Bewachung der
Wegiihergange und der Bedienung der Schranken aut..
merksam.
Die Dienstvorsteher der Bahnhbfe behandeln dies,e Ver-,
filgung im nachsten Dienstunterricht und tiberzeugen
sich bei jedem Schrankenwarter von der Kenntnis der
Bahnbewachungsvorschrift.
Die Schrankenposten gehoren zu den A.udenstellen des
Bahnhofs. Die Dvst werden verpfLichtet, streng darauf
zu halten, die Schrankenposten mindestens alle 14 Tage
einmal zu kontrollieren. Ilierbed sind die Schranken=
warter.stets in ihren Dienstobliegenheiten zu unterwei-
sen. Jede Kontrolle 1st im Dienstbuch zu vermerken.
Amter und Rbd'en haben die?Durchfiihrung der Kon-
trolle durch die Dvst bel jeder Gelegenheit zu Ober-
wachen,
(B-B-3 Buuk 15/53 V. 9. 11. 53 / 31 478).
gez. I. A. Hahn
ItfifE 503
Betr.: Wintervorbereitungen an Wegtibergangen
Frost, Schnee und Eis konnen den reibungslosen Be-
triebsablauf empfmdlich stOren, wenn nicht gentigend
und rechtzeitig vorsorgliche MaBnahmen getroffen
werden.
Damit unsereftegierung durch standige Verbesserung
der Lebenshaltun,g der Bevolkerung den neuen Kum
verwirklichen kann, mull die Deutsche Reichsbahn die
von der Wirtschaft geforderten Transportaufgaben &-
ft:diem Voraussetzung hierftirist, dal3 unsere Leistungen
nicht durch Vernachlassigung in irgendeiner Ilinsicht
beeinfluBt werden.
Empfindliche .Stellen unserer Betriebsanlagen sind die
Wegtibergange.
Damit nicht durch vereiste Spurrillen und Hochfrieren
des Bohlenbelags und der Schwellen Entgleisungen und
sonstige Unfalle infolge mangelhafter Wartung und
Pflege der Schranken und Warnkreuze auftreten, wird
unter' Hinweis auf die ?Winterarbeitsordnung zur Ver-
hiltung von Betriebsstbrungen durch Frost und Schnee"
angeorcinet:
?
a) auf beschrankten Wegtibergangen
1. die Schrankengruben standig zu reinigen,
2. Sand zum Streuen an den Schrankenposten be-
reitzuhalten (das Streuen der Wegtibergange 1St
Aufgabe der Reichsbahn, und zwar von Warn-
kreuz zu Warnkreuz),
3. bei Schneefall die Spurrillen sauberzuhaLten.
4. ,die Wegiibergange stets schneefrei zu halten und
daftir zu sorgen, d.a.B das Schinelzwasser abflieBen
kann,
5. Warnkreuze und Schrankenbaume von Schnee,
Eis und Rauhreif frei zu machen,
.6. fur einwandfreie Beleuchtung der Wegtibergaive
zu sorgen;
b) auf unbeschrankten Wegfibergingen
1., ebenfalls die Spurrillen sauberz.uhalten,
2. die Wegtibergange von Schnee zu befreion,
streuen und filr AbfluB des Schmelzwassers
sorgen,
3. Lautetafeln, Warnlichtsignale, Warnkreuze und
Baken stets von Schnee, Eis und Rauhreif frei
zu machen.
Die Arbeiten zu a) 1 bis 5 sind Aufgabe der Schranken-
.
warter. Die Arbeiten zu b) sind von der Bahnmeisteret
auszuftihren. Dvst, Betriebskontrolleure- und Sicher-
heitsinspektionen kontrollieren die orchningsmaBige
Durchfiihrung dieser MaBnahmen.
Sicherheitsinspektion des MfE und Hauptverwaltung
Strecken'haben mitgewirkt.
(B-B-3 Buuk 18/53. v. 14. 11. 53 /31 478)'
,gez. I. A. Lehmann
ZU
ZU
Reiseverkehr
AIRE 504
Betr.: Personenverkehr
Wie bereits im TVA bekamitgegeben, sind:
a) die Entfernungstafeln filr den Expref3gutverkehr,
gilltig ab 1.10. 53,
b) der Nachdruck des DPT II, gultig vom 1.11.53,
c) der Neudruck der Erfurter Preis.tafel, gilltig abr
1.11. 53,
d) und die Entfernungstafel ftir den Interzonen-Per-
sonen--und -Gepackverkehr, gtiltig vom 1. 11.53,
neu herausgegeben worden. Die Entfernungstafel filr
den Interzonenverkehr wird nur den von den Reichs-
balurdirektionen bestimmten Dienststellen tibersandt.
Die bbrigen Tarifa werden alien Fahrkartenausgaben
ohne Anforderung zugesandt.
Der Eingang 1st zu Oberviiachen.
(R III a Vpa 1893 v. 23.11.53) gez. I.V. Pfau
de..7
- Magdeburg 231
Betr.: Ausgabe von Fahrausweisen nach Babnihtifen in
? der Sperr- und Schutzzone;
hier: Berichtigung Nr. 1 zum Verzeichnis der
Bahnhi5fe in der Sperr- und Schutzzone
Bezug: Verftigungen und Mitteilungen des Ministeriums
ftir Eisenbahnwesen vom 3.9. 53 ?Nr.19
Verfiigung Magdeburg 217
353
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Im Verzedchnis der Bahnhofe in der Sperr- und Sehutz-
zone ist unter a)
zu andern:
Buchhorst
Dillseberg
Rustenbeck
Schadewohl
in Wassendorf-Buchhonst
in Schadeber,g Dtilse-
berger StraBe
in Bonese Stid
in Schadeberg
1Vankeistedt?(Kr.Salzwedel)in Bonese Ost
Winkelstedt-Kleistau in Dahre West
Bahnhof tOrt in Bahnhof
zu streiclien:
Ratzlingen.
(R-II-2 Vusp V. 7. 11. 53 / 435)
gez. Matusz.ak
-
Masithinendienst
Halle 259
Betr.: Planung, Beschaffung und Verteilung der Gliih-
lampen mid Leuchtstoffrohren
Bezug: Vfg. 46 Mktr 7 Mlb vcrn 27. 2. 51/5491
Im Zusammenhang mit der Umstellung der Planung,
Beschaffung und Verteilung der Allgebrauc.hsghih-
lampen und Leuchtstoffriihren wird folgendes ange-
ordnet: Mit der Verteilung der, Allgebrauchsgliihlampen
und Leuchtstoffrohren im Rbd-Bezirk Halle werden die
zustandigen Stm ab 1. 1. 54 beauftragt (Vfg. Fz II
Mlb/835 vom 5. 9. 53).
Die von* den Rba bisher geftihrten Vordrucke und
monatlichen Glahlampenmeldungen'sind von den Riad
den zustandigen Stm mit -dem Stand vom 15.12.53 his
25. 12. 53 zuzuleiten. (Siehe Vfg. 46 Mktr 7 Mlb vom
25. 2.51 und 12.1.52). Die Stm tiberprilfen an Hand der
Anlagekarteikarten und Strpmtarif-Aufnahmeformulare
die eingetragenen Brennstellen und die vorgeschriebe-
nen Bestilcbtungen der Leuchten. (Siehe Vfg. GdR 634
im Mitteilungsblatt Nr. 4/52 Seite 51.)
Alle Dienststellen melden in der bisherigen Weise an
Stelle den Rba den zustandigen Stm. Die Stm prtifen
die Anm'eldun.g der mengen- und sortenmaBigen An-
forderung der Dienststellen und ermitteln an Hand der
Karteikarten der einzelnen Dienststellen den gesamten
Bedarf ihres Bezirkes. Der ermittelte Bedarf fiir das Ge-
schaftsjahr 1954 ist unter 'Berticksichtigung der Lager-
bestande aufgeschltisSelt auf die einzelnen Monate und
Starke der Gltihlampen der Rbd Dcz Mv III mit Durch-,
schrift an Dez M V bis 15. 12. 53 zu melden. Die Be-
schaffung der Glidhlampen und Leuchtstoffrolaren wird
von Dez Mv III zentral durchgeftihrt. Die Lieferung er-
folgt monatlich auf Abruf an ,das DHL, von welchem
die Stm ihren an.geforderten Bedarf abrufen.
Den' Dienststellen sind nur die Gliihlampen auszu-
liefern, soweit sic ftir die Auswechslung zustandig sind.
(Siehe- Vfg. GdR 896 im Mitteilungsblatt Nr. 21 vom
14. 8. 52, Seite 293.) Die. Abholung bzw. Zuleitung der
Glahlampen an die, Dienststellen ist. in. der ?sparsamsten
Weise durchzuftihren. In alien tibrigen Dienststellen
werden die Leuchten entsprechend der Vfg. GdR 896 von
der zustandigen Stm besttickt. Alle Dienststellen. -auch
diejenigen, die nicht dem Rba unterstellt -sind, haben
ihren ?gesamten Bedarf an Gltihlampen und Leucht-
rohrenanforderungen, auch Erstbesttickungen, Investi-
bonen und Generalreparaturen der zustandigen Stm zu-
zuleiten, in deren Unterhaltungsbezirk die Dien ststelle
liegt.
Abteilung Planung und Materialversorgung haben mit-
gewirkt. Alle gegenteiligen Verftigungen werden ?hier-
mit aufgehoben.
(M ? V v. 12. 11. 53/345) gez. Arndt
Sicherungs- und Fernrneldewesen
Erfurt 211
Betr.: Inbetriebnahme des Ausfahrsignals N auf BP
Probstzella
Am 16.11.53 wurde auf Bf Probstzella, Strecke Abzw
Saaleck?Saalfeld (S)?Ludwigstadt, das neue Ausfahr-
signal N filr die Ausfahrten aus Clefs 1 nach Richturig
Ludwigstadt in Betrieb genommen.
Standort des Ausfahrsignals N km 165,278.
gez. Gruhl
Reichsbahn-Ausbesserungswerke
MfE 505
Betr.: Kuppeln von zwei Tendern zur uberfiihrung
naeh einem Raw ? Verbesserungsvorschlag
Nr. 34/043-226/53 .
Beseitigung einer Betriebsgefahr beim ..Kuppeln
zweier Tender
Urh. Ernst Ackermann, Rba Gera
In Erganzung unserer Verftigung GdR 1077, Mitteilungs-
blatt Nr. 34/52, ordnen wir hiermit an:
Au! Grund der immer wieder?aufgetretenen Stdrungen
im Zugverkehr, welche im vorliegenden Fall z. B. auf
eine unzulassige Kuppelung an zwei Tendern zuriickzu-
f?hren ist, wurde zur Beseitigung dieser 03etriebsgefahr
folgender Verbesserungsvorschlag mit Erfolg erprobt:
1. An einem Tender bleiben die Stapuffer und die
StoBfeder eingebaut.
354
2. Am anderen Tender werden zwei alte Stol3puffes-
stangen mit aufgeschweifiten StoBpufferplatten (ent-
sprechend der Ausrtistung an der Lokseite) in these
Stapufferbohrungen eingefiihrt.
3. Beide Tender sind dann bis etwa 25 bis 30 mm An-
zug in der Hauptkuppelose fest zu kuppeln und evtl.
noch mit den Notkuppeleisen zu verbinden (wie bei
der Kuppelung zwischen Lok und Tender). Diese
provisorisch hergestellte StoBkuppelstange kann
wiederholt Verwendung finden.
Da sich h:erdurch eine bedeutende Erhohung der Be-
triebssicherheit ergeben hat, sind die Uberfuhrungen
von Tendern ktinftig nur noch in dieser Weise durchzu-
fiihren.
(Raw B ? 1 Fulv 91/53 v. 20.11.53 /31 552)
gez. 1. V. lIngethtim
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Unterhaltung der Hochbauten
MIE 506
lietr.: Beseitigung von Triimmern ant Reichsbahn-
gelande im Jahr 1954
Auf Verfg. 66 Ja 471 vom 10. 11. 51 wurden von glen
Rbd'en bei der Staatliehen Plankommission Nach-
weisungen tither die sich auf Reichsbahngelande beflnd-
lichen Trammerstatten vorgelegt, urn Mittel far deren
Beseitigung zu beantragen. Ein Tell dieser Trtimmer-
stellen auf Rb-Gelande wurcle bereits durch die Lander
und Kreise aus staatlichen Mitteln im Jahre 1932 be-
seitigt. Im Jahre 1953 ist die Reichsbahn. Plantrager far
die Enttrammerung auf Reichsbahngelande geworde.n.
Fi_ir die Entirtimmerung wurden der Reichsbahn Haus-
haltsmittel von der StaatliChen Plankommission zur Ver-
fligung gestellt. Es wurden auSerdem durch freiwilligen
Einsatz der Eisenbahner Enttriimmerungsaktionen zur
Gewinnung von Bausteffen durchgefiihrt. Auch ftir das
Jahr 1954 werden Haushaltsmittel filr die weitere Ent-
trammerung auf Rb-Gelande zugeteilt. -
Bei der Durchfilhrung derNEnttrammerung sind grund-
satzlich folgende Verordnungen und Rundschreiben zu
beachten:
GB1. 71/1952, S. 447 ff, ? 3, Ziffer 4, ?Anordnung zum
Plan der 'Enttrtimmerungsarbeiten" vom 23.5. 52 und
?Erste Durchfuhrungsanweisung ..." dazu.
GM. 79/1952, S. 483 ff, ?Gesetz tiber den Staatshaushalts-
plan 1952 vom 19. 6. 52".
?Rundschreiben der Deutschen Investitionsbank"
I -5/1/1952 v. 14.1.52, betr. Sonderkontenfiihrung,
II -19/52 (I/5) v. 11.3.52, betr. Sonderkontenfahrung,
II/1-45/52 (II/1) v. 23. 8.52, bete Einsparungen durch
Solidaritatsleistungen.
Rundschr. II Inv. Nr. 13/53 (II/1). v. 2.7.52
Zentralbl. Nr. 4, S. 36 v. 14. 2. 53
?Anweisungen zur Baukostensenkung" v. 2. 2. 53
Zur 'Bewilligung der Mittel ist Von den Rbd'en und
Raw'en eine Objektliste der im Jahre 1954 zu beseitigen-
den Trammerstellen gem. Formblatt 0206 bis zum
15. 12. 53 in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Der
Aufstellung sind die bereits vorgelegten Nachweisungen
unter Berticksichtigung der bereits -entfernten bzw. bis
Ende d. J. 53 beseitigten Trtimmerstellen zugrunde zu
iegen. AuBerdem said alle 'diejenigen Triimmerstatten
zu erfassen, die zur Raumung des Gelandes, zur Ge-
winnung von Baustoffen und zur Verbesserung des Aus-
sehens der Bahnanlagen beseitigt werden mtissen, Die
Objektliste ist genehmigt unter GKB-Nr. 006.548.
Gebaude oder Gebaudeteile, die stark zerstort sind oder
im Zusammenhang mit anderen zerstarten Gebaude-
komplexen oder betrieblichen Einrichtungen standen
und durch deren Zerstorung an ihrem Standort keinen
Zweck mehr erftillen, sind zur Enttriimmerung vorzu-
sehen, wenn dies aus betrieblicher Notwendigkeit oder
vom bautechnischen Standpunkt nach Beurteilung durch
Sachverstandige an Ort und Stelle festgestellt wurde.
Lagernde Trammerschuttmassen sind zu erfassen, desgl.
ist die Beseitigung von BrUckentriimmern, zerstorten
Brackenwiderlagern, Pfeilern aus FluBlaufen vorzu-
sehen, unter Beteiligung der Erackendezernenten. Es
muB erreicht werden, das Reichsba?hngelande und die
? reichsbahneigenen Grundstticke innerhalb der ? Stadte
und Gemeinden von Triimmern frei zu machen.
In die Spalte 13 des Formblattes 0206 ist der Anteil des
Transportes in der ftir das Objekt erforderlichenSumme
einzusetzen..
Die quartalsweise Unterteilung ist auf Grund der Er-
fahrungen des jahres 1953 vorzunehinen. Die Objekt-
liste ist von der Rbd zu genehmigen. Dem MfE sind die
Enttriimmerungsberichte vorzulegen. Von den Ent-
trUmmerungstragern (Rba) sind Enttrammerungspiane
unter Zugrundelegung der genehmigten Objektliste auf-
zustellen und den Rbd'en in dreifacher Ausfertigung
einzureichen. Raw'e haben Enttriimmerungsplane auf-
zustellen und selbst aufzubewahren.
Die auf der Preis.grundlage 1953 aufgestellten Plane
sind von den Rbd'en zu prafen, zu genehmigen und
vein den Prasidenten zu bestatigen. Eine genehmigte
und bestatigte Ausfertigung erhalten die Enttriimme-
rungstrager zuriick-, eine Ausfertigung wird mit der
Planauflage der DIB tiberreieht. die dritte Ausfertigung
verbleibt bei der Rbd. Nach Eingang der bestatigten
Planunterlagen sind von den Enttrtimme?rungstragern
Vertrage mit den ausfahrenden Enttrtimmerungsbetrie-
ben. abzuschlieBen. Der zustandigen Filiale der DIB
sind Leistungsvertrag und Kostenangebot bzw. Pau-
schaivertrag des Enttriimmerungsbetriebes mit -Angabe
der Tern-line ftir Beginn und Earle der Arbeiten ftir die
Finanzierung einzureichen. Die von der DIB zugewie-
senen Mittel sind Haushaltsmittel und zweck- und oh-
jektgebunden. Umstellungen bedarfen vorheriger G
nehm igung und sind mit eingehender Begrtindung beim
Ministerium -ftir Eisenbahnwesen zu beantragen. Far
Raw'e gilt analog classelbe.
Urn den Beginn und die Durchftihrung der Enttrtimme-
rungsarbeiten 1954 nicht zu verzegern, sind die Plan-
unterlagen gemaB Formblatt 0206 Umgehend aufzu-
stellen.
'Ober die .Durchfiihrung der-Enttriimmerungsarbeiten ist
monatlich zu berichten. Hierftir ist auf den Baustellen
em n ?Enttrammerungstagebuch" auf Formblatt zu f?h-
ren. Die Tagebuchblatter Sind den Enttrtimmerungs-
tragern zum 28. des Berichtsrrionats einzureichen. Die
Enttrtimmerun.gstrager steilen nach den Tagebuchblat-
tern den ?Enttrammerungsbericht" in vierfacher Aus-
fertigung.zusammen und tibersenden ihn bis zum 2. des
Nachmonats an folgen.de Stollen:
Erste und zweite Ausfertigung an die Rbd, Abteilung
Unterhaltung der Hochbauten, dritte Ausfertigung an
die Bezirksfiliale der DIB, vierte Ausfertigung verbleibt
beim Enttrtimmerungstrager. ?
Die Berichte der Enttrammerungstrager sind von den
Rbd'en -zusammenzustellen. Die Zusanimenstellungen
sind in dreifacher Ausfertigung mit einer Ausfertigung ?
der Enttriimmerungstrager dem Ministerium far Eisen-
bahnwesen bis zum 5. des Nac.hmonats vorzulegen.
Auf? der RUckseite der ,Enttrtimmerungstagebuchblatter
und Enttrtimmerungsberichte ist eine Kurzanalyse 'Ether
den Arbeitsablauf zu geben. Ferner sind alle gewon-
neten Baustoffe und Materialien, die nicht im Bericht
erfafit sind, wie Heizkorper, Heizkessel, Holz usw.,
unter Angabe der seit Jahresbeginn geborgenen Men-
gen aufzufahren. Die gewonnenen Pflaterialien, die im
eigenen Bezirk nicht benotigt werden, sind anzugeben,
damit sie im Ausgleich mit anderen Rbd-Bezirken ver-
wendet werden kiinnen. Der Enttriimmerungsbericht
tragt den Genehmigungsvermerk der Staatlichen Zen-
tralverwaltung fiir Statisti.k Nr. GO-574/3. Alle bei der
Enttrammerung gewonnenen Stoffe bleiben Eigentum
der Reiclisbahn und sind sofort bei der Durchfiihrung
des Investitions?e Generalreparatur- und Unterhaltungs-
planes wiederzuverwenden. Baustoffe, die nicht sofort
gebraucht werden, sind sachgemaB zu lagern und vor
Diebstahl bzw. Vernichtung dutch Witterungseinflasse
zu schtitzen.
Gewonnene Stoffe sind den Verbrauchern (Rb-Bau-
Union, Rb-Baudienststellen, volkseigenen und privaten
Baubetrieben) unter Zugrundelegung der far Altstoffe
festgesetzten Preise gemaB Gesetzblatt Nr. 71/52 S. 449
in Rechnung zu stellen (siehe auch Vig. Bau III b Sti
1/53 vom 17. 4. 53). Der Rechnungsbetrag ist van
den Abnehmern .auf Konto 1143 000, Ministerium fur
Eisenbahnwesen; einzuzahlen. Die Einhaltung der fest-
gesetzten Fristen (von drei Tagen zur Aufstellung
der Rec.hnungen und 14 Tagen f?r Bezahlung von Rech-?.
nungen) ist vom Enttriimmerungstrager zu fiberwachen.
(Stellv. d. Min.
? H II-a 735/53 V. 21. 11. 53 / 31 894)
? gez.? Lindemann
355
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Investitionen
MfE 507
Betr.: Nachweisleistungen, die nach dem vertraglich
festgelegten Fertigstellungstermin anfallen
Wiederholt wurde festgestellt, daB von ausfahrenden
Betrieben taper den vertraglich vereinbarten Fertig-
stellungstermin hinaus entstehende Nachweisleistungen
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Bei zeitweise schwacher Auslastung der ausfahrenden
Betriebe kann sogar eine bewuBte Verzogerung der
Restarbeiten und der Baustellenraumung vermutet
werden.
Um die bei den Investitionstragern bestehenden Un-
klarheiten zu beseitigen, wird nochmals darauf
daB bei Terminaberschreitungen, far die
keine Fristverlangerungen genehmigt sind, vom Tage
nach dem vertraglich festgelegten Termin an keine
Nachweisleistungen den ausftihrenden Betrieben ge-
zahlt werden dtirfen.
Die Fristverlangerung ist eine Vertragsanderung. Die
Befugnis zur Genehmigung von Vertragsanderungen im
Rahmen des Vertragssystems bei der DR wurde mit
Vfg. MfE 367, veraffentlicht in den ?Verftigungen und
Mitteilungen des MfE" Nr. 22 vom 24. 9. 53, festgelegt
(Inv I -1758/53 v. 16. 11. 53 / 31 566) gez. Kuhn
Kader
MfE 508
Betr.: Lehrgangsplanung 1954
Im Plan der durchzufahrenden Lehrgange ftir das Jahr
1954 ist far die Reichsbahnschule Blankenburg/H. der
Lehrgang Nr. 23 und 24 (Qualifizierungslehrgange ftir
Signalwerkftihrer und Signalwerkmeister) in ?Qualifi-
zierungslehrgang ftir Telegraphenwerkfiihrer und Tele-
graphenwerkmeister" zu andern.
Alle Dezernenten fiir Schulung und Nachwuchs bei den
Riad'en, Reichshahnschulen mit Fachlehrgangen, Haupt-
verwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen im
MfE, Schulverwaltung der DR, die den Schulbelegungs-
plan 1954 von der Abteilung Kader ? Hauptreferat
Schulung erhalten haben, nehmen sofort die Berich-
tigung vor.
(K 111-4/106/53 v. 23. 11. 53 / 31 750) gez. i. A. Bernhardt
Betr.: Belohigung
Der Oberrottenmeister Alfred Lubisch, Bahnmeisterei
Bertin-Schoneweide, entdeckte am 21. 10. 53 im Vorbei-
fahren mit der S-Bahn auf dem Ferngleis Berlin?
Cottbus in km 6,6 eine stahlerne Schwelle auf der
Schiene. Kurz entschlossen stieg Kollege Lubisch auf
dem nachsten Bahnhof aus, lief dem P 990 entgegen
und brachte ihn unmittelbar vor der Gefahrenstelle zum
Halten.
Berlin 498
L. hat dadurch einen folgenschweren Betriebsunfall ver-i
hatet Far seinen vorbildlichen Einsatz und seine Wach-
samkeit wurde Kollege Lubisch offentlich belobigt. Als
weitere Auszeichnung erhielt er eine Geldpramie von
100 DM.
(Rba Berlin 2/3 v. 12. 11. 53) gez. Htibner
Halle 260
Betr.: Belohnung
Am 27.10.53 hat der Zugschaffner Erich Lisso I vom Bf
RoBlau beim auf3erplanmaf3igen Halten des Dg 7506 in
Mahlanger an einem Wagen trotz Dunkelheit eine ver-
schebene Tragfeder festgestellt. Der Wagen wurde aus-
gesetzt, da eine unmittelbare 03etriebsgefahr bestand.
Far seine besondere Aufmerksamkeit erhielt Kollege
Lisso eine Belobigung und eine Geldpramie.
(B -IV -5 Bu v. 13.11.53) gez. Mailer
Halle 261
Betr.: Ungaltigkeit eines Dienstausweises
Der Dienstausweis Nr. F 091 832, lfd. Nr. 082, des Ran-
gierers Paul Nowak, geb. am 11.12. 30,-beschaftigt bei
der Em 7 Leipzig, ist ungtiltig.
(K K - 1/2 v. 16. 11. 53 / 15 89) .gez. Knobloch
Planting
MfE 509
Betr.: Projektierung der Generalreparaturen
Im Nachgang zu unserer Vfg. P1 111/1176/VII vom 2. 9. 53
? Abschnitt Generalreparaturen ? wird in -Uberein-
stimmung mit der DI1B-Zentrale folgendes verftigt:
Fur die Planung der Generalreparaturen entfallt grund-
satzlich far samtliche Vorhaben die Aufstellung von
Entwurfsheften. Als Grundlage fiir den Vertrags-
abschluB mit einem Baubetrieb gentigt:
a) em n Deckblatt mit dem Genehmigungsvermerk des
zustandigen Abteilungsleiters oder Dezernenten der
Fachabteilung,
b) eine kurze Leistungsbeschreibung,
C) em Kostenangebot (vom bauausfahrenden Betrieb).
Die Leistungsbeschreibung und "bin Leistungsverzeich-
nis sind durch den GR-Trager aufzustellen, urn either-
356
zustellen, daB die erforderlichen Arbeiten vom Bau-
betrieb im Kostenangebot berticksichtigt werden. Bei
einfachen Generalreparaturen gentigt eine detaillierte
Leistungsbeschreibung. Soweit Zeichnungen tiber tech-
nische Einzelheiten erforderlich sind, sind diese in ein-
fachster Form (Handskizzen) den Unterlagen beizu-
ftigen. Die Gesamtsumme der Generalreparatur ist am
Schluf3 des Kostenangebotes aufzuteilen nach Bauanteil,
Ausrtistung und Sonstiges.
Es empfiehlt sich, in besonders gelagerten Fallen meh-
rere Kostenangebote von verschiedenen Betrieben
? auch Privatbetrieben ? einzuholen, urn das kosten-,
material- und terminmaf3ig gtinstigste Angebot far die
Auftragserteilung zu verwenden.
Bei groBeren Vorhaben, wie z. B. ?Instandsetzung von
Lokschuppen, Bracken, Hallendachern usw.", bei denen
zur ordnungsgemaBen Durchfiihrung der Generalrepa-
raturarbeiten auf eine statische Berechnung nicht ver-
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P-
zichtet werden kann, 1st these dem jeweils in Frage
kommenden EVDR in Auftrag zu geben. Jedoch ist die
Anfertigung derartiger zusatzlicher Unterlagen grund-
satzlich als Ausnahmeregelung zu betrachten. Die
Finanzierung dieser Sonderanfertigungen erfolgt ent-
weder aus den fiir das betreffende Vorhaben bereit-
gestellten Generalreparaturmitteln oder, wenn die Be-
rechnungen bereits im Vorjahr erfolgen sollen, aus den
Genetalreparaturmitteln des laufenden Jahres. Dabei
1st zu beachten, dal3 die Venbuchungen der aufgewen-
deten Mittel auf das Konto des Anlagevermogens in
dem Jahr vorgenommen wird, in welchem die Projek-
tierungskosten bezahlt werden.
Eine Vorfinanzierung der Projektierungskosten ? ahn-
lich wie bei den Investitionen ? erfolgt grundsatzlieh
nicht. Der Abschnitt ?1) Entwurfsunterlagen" unserer ?
Vfg. PI IV-c Buch Nr.101/II vom 19. 2. 53 wird hiermit
ab 1954 ftir ungilltig erklart.
Fi_ir alle Objekte, die besonders materialintensiv sind,
oder bei denen schwer zu beschaffende Ausrtistungen
erforderlich werden, sind sofort Unterlagen aufzustel-
len, damit ab 2. 1. 54 mit der Durchfiihrung des GR-
Planes begonnen werden kann. Die GR-Mittel stehen
ab 2.1.54 laut Mitteilung der Abteilung Finanzen des ,
MfE zur Verftigung.
(131 111-3/1987/53 v. 11. 11. 53) , gez. i. V. Swoboda
Statistik
MfE 510
Betr.: Anhang III zur VBL (Kilometeranzeiger)
der Rbd -Dresden
Im Anhang III zur VBL (Kalometeranzeiger) der Rbd
Dresden ? DV 407 III D ? let bei den nachstehend auf-
geftihrten Strecken des Rba Riesa die Amtsnummer in
Spalte 2 von ?12" in ?17" zu andern.
Strecken: 021/022 645/646
023/024 647/648
041/042 649/650
049/050 667/668
671/672
743/744 801/802 923/924
749/750 887/888 -927/923
931/932
933/934
935/936
937/938
939/940
Vorstehende Ahderung tritt mit Wirkung vom 1.1. 54 an
Kraft. Die beteiligten Stellen haben den Anhang III
(Kilometeranzeiger) der Rbd Dresden zu berichtigen.
(St I ? 1/509/53 v. 19.11. 53)
gez. Dreyer
KAMPF DEN
ZUGVERSPATUNGEN!
MfE 511
Betr.: Nummernverzeichnis der Gesehaftsstellen
der Rbc t Dresden
Mit Wirkung vom 1. 1. 54 treten im Nummernverzeichnis
der Geschaftsstellen der Rbd Dresden ? DV 733b D ?
folgende Anderungen em:
Dienststelle
bisherige Nr.
neue Nr.
Reichsbahnamt Riesa
56 120
56 170
Geschaftsstelkn des Betriebs-
und Baudienstes
Bm Dobeln
56 122
56172'
Leisnig
56 124
56 174
Lornmatzsch
56 125
56 175
Mittweida
56 126
56 176
Mtigeln (b. Osc.hatz)
56 127
56 177
? Nossen
56 129
56 179
? Oschatz
56 131
56 181
? Riesa
56 132
56 182
? Roderau
56 133
56 183
? Rochlitz (Sachs)
56 134
56 184
? Waldheim
56 136
56 186
Sfm Dobein
56 137
56 187
? Riesa
56 138
56 188
Die beteiligten Stellen haben das Nummernverzeichnis
der Geschafisstellen der Rbd Dresden zu bertichtigen.
(St I ? 1/508/53 v. 19.11. 53) gez. Dreyer
Sicherheitsinspektion
Halle 262
Betr.: Unfall des P 2552 und Lgo 10 081 infolge
Flankenfahrt
Lgo 10 081 war 2242 in G1 2 des Bf N eingefahren und
m,uBte dort haltetn, da er vom Bf B wegen besetzter
Gleise nicht sofort angenommen werden konnte.
Vern Fdl wurde das Einfahrsignal F auf Halt gestellt
und vorzeitig die Fahrstrafie aufgelost, ohne sich vorher
zu vergewiseern, ob Lgo 10 081 die'vorgeschriebene Zug-
schluBstelle tiberfa.hren hatte. Der Lgt? kam etwa drei
Loklangen vor dem Ausfahnsignal B des Bf N zurn
Halten. 2247 nahm Bf B den Lgo an. Fdl Bf N lautete
den Zug ab und stellte das Ausfahnsignal B auf Fahrt.
Da aber der Lgo sich nicht in Bewegung setzte, beauf-
tragte der Fdl den Schrankenwarter vom Fasten 10, sich
nach der Ursache zu erkundigen. Hierauf bekarm er die
Meldung, daf3 beim Versuch des Lgo, bis zum Ausfahr-
-signal B vorzuziehen, am dritten Wagen eine Kupp-
lungslasche vorn Luftschlauch gerissen sei.
-Der Fdl Bf N verstandigte tuerauf den Fdl Bf B und
legte, nachdem die Annahme zurtickgenommen war, das
Ausfahrsignal B auf Halt. Der bereits falltige P 2552
erhielt hierauf Einfahrt nach Gil des Bf N.
AnschlieBend tiberstieg der Fdl den Lgo 10 081, urn fest-
zustellen, ob dieser Zug grenzzeichenfrei stand. Da er
jedoch den Schluf3 nicht erkennen konnte (F_ntfernung
etwa 300 m), versuchte er den Zugsicherer des Lgotdurch
den AuBenfernsprecher zu erreichen. Dies blieb ohne
Erfolg. Hierauf erkundigte sich der Fdl beim Fdl des
Grenzbf G nach der Lange des Zuges, worauf.dieser ihm
die Anzahl 80 Achsen angab (richtig hatte der Lgo
106 Achsen). Obw,chl er dadurch irnmer ncch nicht die
37
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Gewillheit hatte, da 10 081 grenzzeichenfrei stand, bot
er urn 2311 den P 2552 dem Fdl Bf X an. Nach dessen
Annahme erhielt P 2552 Ausfahrt auf &gnal D. Der P
? fuhr .nach seinem planmaBigen Aufenthalt am Bahn-
steig ab. EtWa eine Loklange ver der ?Weiche 5 stellte
der Heizer deS, P 2552 fest, da13 bei dem ith G1 2 halten-
den Zug ? kein SchluB zu erkennen. war. Da er eine Ge-
fahr vermutete, rief or seinem Lokftihrer ?halt" zu, der
daraufhtn den P 2552 durch sofortige Schnellbremsung
ztan Hellen brac.hte. Er konnte es nicht v?erhindern, daB
die Lok des P 2552 dem nicht grenzzeichenfrei stehenden
Lgo in die Flanke fuhr,
Welch?e Kollegen sind hier an dieSem Unfall beteiligt,
und wie konnte er geschehen?
Vorn Fdl Bf N wurde .ftir den Lgo 10 081 vorzeitig des
Einfahrsignal auf Halt zurtickgestellt, bevor dieser die
SignalzugschluBstelle err?eicht hatte. Noch bevor der Zug
an seinem gewohnlichen Halteplatz zum Stillstand ge-
kommen war, loste der Fdl die Falirstrafle vorzeitig a.uf.
Nach diesen H?andlungen wurde der Fahrweg ftir den
P 2552 eingestellt, ohne daB eine einwandfreie Fahrweg-
prtifung durchgefiihrt wurde. Die Zugschaffnerin4Zug-
sicherer) hatte es unterlassen, die nach den Az FIT er-
fOrderliche Meldung tiber grenzzeichenfreies Halten ? an
den Fahrdienstleiter abzugeben. Hierftir ist in G1 2 in ?
}lac- der Weiche 5 em Fernsprecher aufgestellt. Die un-
mittelbare Befragung der Zugschaffnerin an der Unfall-
stelle nach .dem Unfall' ergab, daB sie sehr ltickenhart
mit ihren Dienstobliegenhe,it?en vertraut war.
Dieser Unfelt hatte vermieden werden konnen, worm
beide Betriebseisenbahner ?gewissenhaft?er ? gearbeitet
hatten. Vorzeitiges Zurtickstellen des Einfahrsignals,
?vorz?eitiges Auflosen der Fahrstraf3.e, mangelhafte. PrU-
fung des Fahrweges und Unterlassung el:11er sehr
with-
tgen Meldun,g fiihrten daze, da.B ..durch these leitht-
sinni-ge, disziplinlose Arbeitsweise wertvolles Volksver-
mogen und wertvoller Laderaum verlorenging (FV ? 2
[2], ?-23 [1 u. 5), BLV ? 5 [6] und Az FV Abschn. 9, Rbtl
Betriebseisenbahner: Ihr tragt vor .Eurern Volk eine
grof3e Verantwortung, Eure Aufgabe ist es, eine sichere
und schnelle Beford?erung derIteisenden und aller-GB ter
unserer Volkswirtschaft zu garantieren. Von Eurem ge7
w1ssenhaften und pflichtbewaten Arbeiten hangt die
Erfiillun,g der Plane. 'aid die- Verbesserung der Leben-
loge der Bevolkeru?ng ab.
(Si/Si 1 V. 17: 11. 53 / 5293)
?
gez. Kiister
Materialve
/ME 512
Bar.: Direktive fiber die Verbesserung der Ermittlung
von Materialverbrauehsnornien (GRI. 94 und 101
v. 28. 8. 53)
Die Deutsche Reichsbahn ist Grof3verbraucher wert-,
vollen Materials. Das Vorhandensein fortschrittlicher
MVN ist di.shalb Voraussetzung ftir eine geordnete und
sparsarne Materialwirtschaft.
Die Verordnung ilber die Verbesserung der' Aufstellung
von MVN legt grundsatzlich die Organisation der MV-
Normenarbeit und die Verantwortlichkeit filr die gestell-
ten Aufgaben in den Betrieben und ilbergeordneten Ver-
waltungen fest.
Bei der Durchftihrung der Verordnung ergibt sich als
Schwerpunkt die Notwendigkeit der Verbesserung der
MVN-Arbeit in der Betriebsebene und eine ganz be-,
sondere Aufgabenstellung filr die MVN-Bearbeiter. in
den Abt. Mv der Betriebe.
Durch eine wirkliche kollektive Zusamrnenarbeit der
Werktatigen am Arbeitsplatz mit der technischen
telligenz und der Abt. Mv durch die Verbesserung der
Arbeit der Kommissionen und fachlichen Arbeitsgemein-
schaften (Agm) mull es moglich sem, fortschrittliche
MVN zu erreichen.
358
sorgung
Die gesamte MVN-Arbeit ist ab sofort nach folgen-
den Grundsatzen durchzufiihren:
I. MVN-Arbeit in den Raw'en mid Rha
a) Teilnormen
In den einzelnen Betriebsabteilungen der Ravie, Bw'e,
Bww'e, Sfw, Brm, Hm, Bm usw. sind von den Werktati-
gen am Arbeitsplatz Teilnormen aufzustellen. Dies ge-
schieht miter Verantwortung des Leiters der Abteilung
(Meister) tinter- gletehzeitiger Mitwirkung der Techno-
logen. Als Grundlage dienen die auf Grund von Material-
verbrauchsstudien oder Aufschreibungen ermittelten
Werte fiber den Materialverbrauch, ferner sonstige yen:-
handene Betriebsunterlagen, wie Stticklisten usw.
Die Normen sind getrennt nach Grundmaterial und ?
ilbrigen Hilfsmaterialien nach der Reihentolge der
Schliisselliste des Volkswirtschaftsplanes 1954, unterteilt
.nach Planpositions- und Warennummern und, sofem er-
forderlich, nach StoffnUmmern, aufzustellen. ,
Die MVN-Kollelitivs (bisher Kommissionen genannt)
prilfen die Teilnormen und ilbergeben diese mit einem
kurzgefaBten Protokoll an die Abt. Mv des Raw bzw.
an den MVN-Bearbeiter (Planer) der Dienststelle
(Bw, Bww, Sfw, Brm, Hrn, Em usw.). Die Prtifung-durch
das Kollektiv erfolgt an Hand des neuesten technische.n
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?
Standes der Produktion unter Berticksichtigung eller
iVioglichkeiten der Materialeinsparung und unter Be-
achtung der bestehenden Verwendungsverbote und
Materialeinsatzlisten. Diese Einsatzlisten werden z. Z.
vom TZA aufgcstellt unci gehen den Verbrauchsstellen
ohne Anforderung zu. Grundsatzlich ist von rifler
Qualitatsausbesserung auszugehen. Bei der.Befolgungder
strengen Sparsamkeit dart unter keinen Umstanden die
Betriebssicherheit aufler acht gelassen werden. Zeit-
bedingtes Fehlen irgendwelcher Materialarten dad die
Norm nicht beeinflussen. Das planmaBige Ausntrzen
von Altstoffen (z. B. Altholz bei der Wagenausbesserung)
ist unbedingt zu berticksichtigen. Zum Vergleich ist die
Dispositionskartei hierfar auszuwerten.
In den Fallen, wo das Kollektiv bei der Uberprtifung
eine von den Werktatigen am Arbeitsplatz abweichende
Auffassung tiber die Halle der Normen feststellt, mull
der Leiter des Kollektivs dies den betreffenden Werk-
tatigen mitteilen und begriinden..
Die Werkdirektoren und die Dienststellenleiter sind ver-
pflichtet, die Zusammensetzung der nach den Richtlinien
des 1\rIfE vom 20. 5. d. J. gebildeten Kollektivs zu ilber-
prtifen. Die Zusammensetzung ist beweglich zu halten,
um den jeweils besonderen Bedingungen der Produk-
tion zu entsprechen. In jedem Raw und in jeder Dienst-
stelle ist em n Kollektiv, bestehend aus Aktivisten und
Neuerern des jeweiligen Fachgebietes sowie von
Meistern, Technikern, Ingenieuren und Konstrukteuren,
einzusetzen.
b) Betriebsindividuelle MV-Normen
Die MV-Normenbearbeiter in der Abt. Mv der Raw'e
und die der Dienststellen (Planer) fassen far ihren Be-
reich die Teilnorrnen der Betriebsabteilungen zu den
betriebsindividuellen MVN zusammen. Es sind getrennte
Aufstellungen far das Grund- und das tibrige Hilts-
material jeweils in der Reihenfolge der Schlasselliste des
Volkswirtschaftsplanes 1954, unterteilt nach Planposi-
tions-, Waren- und, sofern erforderlich, nach Rb-Stoff-
nummern, aufzustellen.
Die fachlichen Agm arbeiten bis zum 15. 12. d. J. far
jedes Sachgebiet einheitliche Vordrucke aus, sofern dies
als notwendig erachtet wird (moglichst Format DIN A 5).
Als Bezugsgrafie ist dabei grundsatzlich die Einheit der
Beauflagung zu wahlen. Das tibrige Hilfsmaterial der
Raw'e ist auf TDM der Produktion zu beziehen. Far die
Materialverbrauchsnormen im Betrieb und Verkehr und
ftir die Arbeitsschutzkleidung sind die bereits festgeleg-
'ten Bezugseinheiten einzusetzen; die Normenermittlung
erfolgt hierbei nach den bisherigen Grundsatzen.
Die betriebsindividuellen Normen sind die Grundlage
fur die Aufstellung des Betriebsplanes und Material-
planes ftir den Einkauf und far die Einfahrung Persdn-
licher Konten.
In der Produktionsleitung milssen sich die gesamten
betrieblichen Materialunterlagen mit den MVN decken.
Die Summe der Materialentnahmescheine mull die in
den MVN ausgewiesenen Mengen aufweisen.
Far technisch begrandete MVN betragt die Gtiltigkeits-
dauer 12 Monate. Erfahrungsstatistische und errechnete
Normen geltep 6 Monate. Far die Pramienzahlung auf
Personliche Konten besteht die gleiche Gilltigkeitsdauer.
Nach Ablauf der festgesetzten Zeit sind die MVN zu
aberprtifen. Grundsatzlich sind technisch begrtindete
MVN anzustreben.
c) Aufgaben der Werkdirektoren und Dienststellenleiter
Die Werkdirektoren und Dienststellenleiter tragen die
voile Verantwortung fur die gesamte Normenarbeit ihrer
Betriebe. Sie sind verpflichtet, die aufgestellten betriebs-
individuellen MVN durch ihre Unterschrift zu bestatigen.
Ste werden dann in den MV-Normenkatalog des Raw
bzw. der Dienststelle (Heftform) eingetragen.
d) Aufgaben der Abt. Mv in den Raw'en und R,ba
Die Durchfahrung der Entwieklungsarbeiten an den
MVN liegt federfahrend und anleitend in der Abt. Mv
der Raw'e und Rba. Hierfar haben die Werkdirektoren
und Amtsvorstande innerhalb der Abt. Mv besonders be-
fahigte Bearbeiter far MVN einzusetzen.
Die Aufgaben der Bearbeiter far MVN in der Abt. Mv
sind folgende:
1. Die kontinuierliche Aufstellung fortschrittlicher, nach
Moglichkeit technisch begrandeter Materialverbrauchs-
normen (aufler einmaligen Sonderanfertigungen) in den
Raw'en und Dienststellen zu organisieren.
2. Kontrolle des 1Vlaterialverbrauchs an Hand der be-
stehenden Materialverbrauchsnormen.
3. Auswertung von Konstruktionsverbesserungen, Ma-
terialeinspat'ungen, Verwendung von Austauschstoffen.
4. Organisierung der Arbeit der Kollektivs sowie deren
Anleitung und Kontrolle.
5. Zusammenarbeit mit dem Leiter der Abt. Arbeit zur
Einrichtung Personlicher Konten.
6. Ausarbeitung einer genauen Ubersicht tiber den Stand
der Entwicklung der Materialverbrauchsnormen, die die
Anzahl der aufzustellenden und die tatsachlich aufge-
stellten Materialverbrauchsnormen sowie die aus den
Materialverbrauchsnormen hervorgegangenen Einspa-
.rungen enthalt.
Diese Ubersicht ist Grundlage:
a) der monatlichen Berichte des Leiters der Abt. Material-
versorgung an seinen Werkdirektor bzw. Amtsvorstand
tiber den Stand der Entwicklung von Materialverbrauchs-
normen (erstmalig am 5. 12. 53 abzugeben);
b) der quartalsweise erstmalig am 5. 4. 54 von dem Leiter T
der Abt. IVIv des Raw und Rba an die HV Raw'e bzw. an
die Rbd'en ? Abt. Mv ? abschriftlich an seinen Werk-
direktor bzw. Amtsvorstand abzugebenden schriftlichen
1Meldung fiber den Stand der Entwicklung vcn Material-
verbrauchsnormen far jedes Fachgebiet und Ober die
mengen- und wertmaBigen Einsparungen bei den wich-
tigsten Materialien fur einige Planauflagen.
Hierair werden von der HA Mv des MfE Musterberichte
ausgearbeitet.
7. Zusammenfassung der von den Kollektivs der Raw'e
ausgearbeiteten Teilnormen zu den betriebsindividuellen
Materialverbrauchsnormen bzw. Zusammenfassung der
durch den MV-Normenbearbeiter der Dienststellen auf-
gestellten betriebsindividuellen MVN zu den Amts-
normen (gewogenes Mittel).
II. Die Anwendung der entwickelten Materialverbrauchs-
normen far die Zwecke der Planung, Bedarfsanmeldung,
Materialbevorratung, Materialdisposition und den Ein-
kauf durchzusetzen.
9. Die Einhaltung der Verordnungen, Richtlinien und
Anweisungen zur Entwicklung von AWN in den Raw'en
bzw. im Bereich der Rba zu gewahrleisten.
Die Amtsvorstande haben die Bestatigung der MVN
durch die Dienststellen zu kontrollieren und sind be-
rechtigt und verpflichtet, ggf. Entscheidungen der Dienst-
stellen aufzuheben und die MVN durch em n Kollektiv des
Rba tiberprilfen zu lessen, dessen Entscheidung dann
verbindlich ist.
II. Aufgaben der fachlichen Arbeitsgemeinsehaften
Zum Aufgabengebiet der fachlichen Agm gehorte bisher
die Zusammenfassung der betriebsindividuellen MVN
zu den Durchschnittsnormen des MfE.
359
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In der nachsten Planperiode werden dem MfE mit dem
Materialplan gleichzeitig die MVN fiir jede Planaufgabe
auf der Grundlage exakt erarbeiteter betriebsindividu-
eller MV-N im gewogenen Mittel bekanntgegeben, so dat3
sich ftir die meisten Arbeitsgebiete eine Zusammen-
stellung durch die Agm eriibrigt.
Aufgabe der Agm ftir die Aufstellung der MVN fUr
Betrieb und Verkehr und filr die Ermittlung der Trage-
zeiten ftir Arbeitssehutzkleidung ist es, nach der fest-
gelegten Methode fur die Einftihrung Personlicher Konten
Durchschnittsnormen festzulegen und die bestehenden
Normen zu verbessern.
Fur die Festlegung der Tragezeiten und fur die Ein-
fiihrung Personlicher Konten fur Arbeitsschutzkleidung
im Maschinendienst, in den Raw'en und fur den Ober-
bau sind weitere Arbeitsgemeinschaften zu Widen.
Fur die Aufstellung der Normen ftir die Tragezeiten und
die Einfiihrung Personlicher Konten ist die fiir das be-
stimmte Fachgebiet zustandige HV, Ref. Arbeit, verant-
wortlich.
Die fachlichen Agm eller Arbeitsgebiete haben in den
monatlich durchzufilhrenden Arbeitsberatungen einen
Erfahrungsaustausch der Betriebe mit gleichen Auf-
gaben zu organisieren und den Kontakt zwischen Betrieb
und Verwaltung herzustellen. Zu den Aufgabengebieten
der Agm gehbrt es, einheitliche Formblatter ftir die Auf-
stellung von MVN bis zum 15. 12. cl, J. festzulegen.
Die Agin setzen sich aus den besten und aktivsten MVN-
Bearbeitern aus den Raw'en, Dienststellen, Rba und
Rbd'en zusammen. Die betreffende HV bestimmt die
Teilnehmer und jeweils den Vorsitzenden der Agm. Die
bestehenden Agm sind hinsichtlich ihrer ZusamMen-
setzung zu tiberprilfen.
III. Aufgaben der Abt. Mv bei den Rbd'en.
Die Abt. Mv bei den Rbd'en haben die Aufgabe, die
Normenbearbeiter in den Rba anzuleiten und zu kontrol-
lieren und sind verantwortlich ftir eine ordnungsmaI3ige
Normenzusammenfassung bei der Aufstellung des Ma-
terialplanes (gewogenes Mittel). Sie haben die viertel-
jahrlich abzugebenden Meldungen der Rba ftir jedes
Fachgebiet zusemmenzufassen und an die einzelnen
HV'en, erstmalig aril 12. 4. 54, weiterzuleiten.
IV. Aufgaben tier HV des MfE
Die HV des MfE sind ftir die MVN-Arbeit auf ihrem
Fachgebiet verantwortlich. Die HV-Leiter haben fach-
kundige Bearbeiter in ihrer HV hierfiir einzusetzen.
Die Tatigkeit der fachlichen Agm liegt federfilhrend und
anleitend in den Handen des Verbrauchsnormen-Bear-
beiters der MV. Er hat dafiir zu sorgen, dafi regelmallig
monatlich eine Arbeitsberatung der einzelnen Arbeits-
gemeinschaften mit dem Ziel durchgeftihrt wird, durch
Erfahrungsaustausch die Voraussetzungen ftir die all-
gemeine Anwendung fortschrittlicher MVN zu schaffen.
Er hat monatlich seinem HV-Leiter iiber den Stand der
Entwicklung von Materialverbrauchsnormen auf dem
betreffenden Fachgebiet zu berichten und vierteljahrlich
die von den Raw'en und Rba ? Abt. Mv ? eingehenden
schriftlichen Meldungen tiber den Stand der Entwicklung
von MVN und die mengen- und wertmaI3igen Einsparunq
gen zusammenzufassen und der HA Mv, abschriftlich
seinem HV-Leiter, vorzulegen (erstmalig am 20. 4. 54).
Die Leiter der HV des MfE haben die Bestatigung der
MVN durch die Betriebe zu kontrollieren und sind be
rechtigt und verpflichtet, ggf. Entscheidungen der Be-
triebe aufzuheben und die MVN durch Kollektivs der
HV tiberprilfen zu lessen, deren Entscheidung dann vele4
bindlich ist.
360
V. Aufgaben der HA Mv
Die HA Mv des MfE ist verantwortlich ftir die metho-
dische Anleitung sowie fur die Kontrolle der Durch-
fiihrung der Verordnungen und Anordnungen- auf dem
Goblet der Materialverbrauchsnormen. Sie hat die ge-
samte MVN-Arbeit bei der Reichsbahn zu tiberwachen,
den regelmaBigen Erfahrungsaustatesch unter den HV zu
organisieren und gute Beispiele der Normenarbeit auszu-
werten und zu popularisieren.
Zu ihrern Aufgabengebiet gehort ferner, mit anderen
Ministerien in bestimmten Zeitabschnitten regelmeBig
Erfahrungsaustausche durchzuftihren.
Die HA Mv hat am Ende eines jeden Monats dem Herrn
Minister tiber den Stand der Entwicklung von MVN zu
berichten und vierteljahrlich eine zusammengefaBte
Meldung tiber die Materialeinsparung (mengen- und
wertmaBig) abzugeben.
Sie ist verantwortlich ftir die Aufstellung der zusammen-
gefa13ten MVN (Materialeinsatzschltissel) des MfE auf
der Grundlage der eingereiditen Materialplane.
VI. Termine fiir die Aufstellung. der MVN
Die bestehenden betriebsindividuellen MVN, Stand 1. 9.
bzw. 1. 10. 53, gelten bis ZUM 31. 3. 54. Bis zu diesem
Termin sind alle MVN sorgfaltig zu tiberarbeiten, noch
fehlende Normen zu erganzert und nach Moglichkeit
technisch zu begrtinden.
VII. Fiir die Betriebe der Rbbu
hat diese Direktive keine Gilltigkeit, da far die MVN
des Bausektors in den nachstenWochen besondere gesetz-
liche Bestimmungen folgen.
' VIII.
1.1ber die Verbesserung der Ermittlung der Kohle-Ver-
brauchsnormen werden vom MfE HV des Maschinen-
dienstes besondere Richtlinien ausgearbeitet.
Stellv. d. Mth.
(Mv 1/8 v. 19. 11. 53/31 601) gez. Staimer
Betr.: Segeltuch aus Uberplanbestanden MfE 51$
Der VEB Segeltuch-Industrie Meerane (Sachsen) hat etwa
7000 qm Segeltuch aus Baumwolle iTherplanbestande.
Nach Mitteilung des Chemischen Versuchsamts in Kirch-
maser bestehen im Hinblick auf die sehr groBe Rei13-
festigkeit in der Kettrichtung keine Bedenken, dieses
Material ftir die Herstellung von Faltenbalgen versuchs-
weise zu verwenden. Das Gewebe kann roh, gefarbt und
impragniert geliefert werden, Der Preis betr? etwa
6,? DM/qm.
Im Bedarfsfalle ist auf dieses Angebot zurtickzugreifen.
(Mv A 4 b v. 17. 11. 53/31 498) gez. Heldner
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/11/13: CIA-RDP80501540R004700180001-6
Declassified in Part- Sanitized Copy Approved for Release 2012/11/13: CIA-RDP80S01540R004700180001-6
Organisation
Betr.: iinderung der Rbd-Grenzen MfE 514
Aus Grtinden der Verbesserung des Betriebsablaufes
wird die Rbd-Grenze auf der Strecke
Frankfurt (Oder)?Eberswalde
mit Wirkung vom 1. 1. 54 vom km 100,2 nach km 72,0
verle,gt. Damit gehen die Streckenabschnitte
(Werbig)?Letschin-7-Wriezen,
(Werneuchen)?Werftpfuhl?Wriezen,
Letschin?Voliberg und
Wriezen?Neuriidnitz (abgebaute Strecke)
von der Rbd Greifswald rauf die Rbd Berlin tiber.
(Org - 1 521/53 v. 24. 11. 53 / 31 634) gez. Diedrich
Berlin 499
Betr.: Vetiegung der Grenze zwischen den Bahnmeiste-
reien Kiistrin-Kietz und Frankfurt (Oder) 2 auf
der Streeke Kiistrin-Kietz?Frankfurt (Oder)
Mit Wirkung vom 1. 1. 54 wird die Grenze zwischen den
Bahnmeistereien Klistrin-Kietz und Frankfurt (Oder) 2
auf der Strecke Kilstrin-Kietz?Frankfurt (Oder) von
km 0,900 nach km 1,100 verlegt.
(Pr [Org-21 Ogu v. 6.11. 53 / 25 024)
gez. Freitag
Betr.: Verjihrung von Forderungen
Recht
MfE 515
Bezug: Vg. GdR 1219 (Mitteilungsblatt der DR Nr. 1/53)
1. Mit obengenannter Verftigung .gaben wir bekannt,
daB auf Grund der Verordnung ilber die VeritingerUng
von Verjahrungsfristen vom 27.11. 52 (GiBl.S. 1252) For-
derungen der Deutschen Reichsbahn nicht vor dem
31.12.53 verjahren. Wie wir jetzt erfahren, wird eine
nochmalige Verlangerung der Verjahrungsfristen nicht
ausgesprochen werden. Es 1st daher von alien Stellen
der Deutschen Reichsbahn daltir zu sorgen, daB Forde-
rungsverluste infolge Verjahrung vermieden werden.
2. Aufierdern weisen wir darauf bin, daB das Staatliehe
Vertragsgericht bei der Regierung der Deutschen Demo-
kratischen Republik ktirzlich entschieden hat, daB die
Verordnung fiber die Verlangerung von Verjahrungs-
fristen vom 27.11. 52 nicht auf Forderungen anwendbar
1st, die volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe
untereinander geltend machen. Hier finden vielmehr
die normalen Verjahrungsfristen nach den Bestimmun-
gen des 113GB Anwendung.
3. Die Behandlunab von Ansprtichen, die sich aus der
materiellen Verantwortlichkeit der Seschaftigten er-
geben, wird in Ktirze durch eine besondere Verftigung
geregelt.
(Re-2-2098/53 v. 24. 11. 53) gez. i. V. Mehlhorn
Technisches Zentralamt
MfE 510
Bar.: KollelitIv Lindemann
?
Zur Entwicklung einer Thermitschweiliporti?on tat emn
Kollektiv Lindemann gegriindet worden. Als Leiter
dieses Kollektivs ist der Oref Hoppe vom TZA bestimmt
worden.
Zur Erfullung seiner Aufgabe 1st dem Leiter des Kol-
lektivs jede Unterstiltzung von alien Seiten zu gewahren.
(TB ha Josch 16 v. 12. 11. 53 / 31 527)
gez. Lichtenfeld
- Hinweise
Verkehrsdienst, Stufe III. Von Joachim Daase. Heft 2:
Das Tarifwesen. Etwa 104 Seiten, DIN.A 5, kart. etwa
3 DM.
Aus dem Indult: Rechts-grundiagen / Tarifbegriff / Tarif-
systeme / Der Deutsche Eisenbahn=Giltertarif / Der
Gilter- und Tiertarif zwischen den Westzonen und der
Deutschen Demokratischen Republik einschlieBlich Ber-
lin / Gtitertarife ftir den Verkehr mit dem Ausland / Der
Deutsche Eisenbahn-Tiertarif / Der Deutsche Eisen-
bahn-Personen7., Gepack- und ExpreBga-Tarif.
Das Werk macht den Leser mit der Eisenbahntarif-
politik vertraut. Bei sorgfaltigem Studium erhalt er
eine gute Kenntnis von den Problemen der Tarif-
gestaltung und TarifentWicklung und gewinnt einen
Gberblick tiber die Entstehung der Rechtsgrundla.gen
des Tarifwesens. Der Verfasser stellt den Stoff in
fltissiger und klarer Form dar, so daB ihn sich auch
der ungeschulte Laser erarbeiten karin. Denen, die .be-
reits langere Zeit im Tarifwesen tatig Bind, werden
wesentliche Anregungen gegeben.
Die Schrift erscheint in der ?Fachbuchreihe filT Eisen-
bahner".
Leserkreis: Werktatige im Verkehrsdienst der Deut-
schen Reichabahn.
Bahnbetriebsunfille und Unfallhilfe. Von Hermann
Hahn. Etwa 96 Seiten mit 70 Abb., DIN A 5, kart.
etWa 2,50 DM.
Aus dem Inhalt: Vorbereitungsmafinahmen / MaBnah-
men bei einem Bahnbetriebsunfall: MaBnahmen ZUM
Schutze der Untallstelle / Herbeirufen von Hilfe / Hills-
und Aufraumungsarbeiten / Mafinahmen zur Bewalti-
gung des Verkehrs bel Streckensperrungen. Meldun-
gen / Untersuchungen und Folgerungen / Besondere
Malinahmen bei bestirnmten Vorkommnissen.
361
50X1 -HUM
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/11/13: CIA-RDP80501540R004700180001-6
,
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/11/13: CIA-RDP80501540R004700180001-6
.Ziel des vorliegenden Heftes iSt es, die Zahl der Be-
triebsunfalle standig zu vermindern und alle bei der
Deutschen Reichsbahn Beschaftigten anzuleiten, wie sie
sich bei Betriebsunfallen zu verhalten haben. Ausfiihr-
lich werden alle Betriebsvorschriften der Deutschen
Reichsbahn dargelegt, die sich auf Unfallverhiltung und -
-bekampfung beziehen. Dem Autor 1st es gelungen,
einen Gesamttiberblick ilber dieses Thema zu schaffen.
Zahlreiche Abbildungen vervollstandigen die Darlegung.
Die Schrift erscheint in der ?Fachhuchreihe filr Eisen-
bahner".
Leserkreis: Werktatige im Zugdienst,. Verwaltungs-
dienststellen.
Die Arbeit am Fahrkartenschalter. Von Otto Stolze.
71 Seiten mit 38 Abb. und 15 An-lagen, DIN A 5, kart.
3,50 DM.
Aus dem Inhalt: Voraussetzungen filr die Arbeit am
Schalter / Verkaufstechnik / Einrichtung der Fahrkar-
tenschalter / Die Fahrausweise / 13ehandlung der Fahr-
ausweise / Das Rechnungswerk / Kassenftihrung und
Kassenprafung / Auskunftserteilung am Fahrkarten-
schalter / Wettbewerbe am Fahrkartenschalter.
Die Schrift gibt eine umfassende Darstellung der ver-
antwortungsvollen Tatigkeit des Fahrkartenverkaufers.
Nicht nur der Dienstablauf und alle damit verbundenen
Arbeiten werden eingehend erortert, sondem auch das
psychologische Moment, die Berticksichtigung all jener
Faktoren, die beim Schalterdienst im Verkehr mit den
Reisenden auftreten. Eine, iibersichtliche Gliederung,
Bilder und der Anhang mit Buchungen, Planen, Karten
und Formularen erleichtern das Studium der Schrift.
Leserkreis: Werktatige im Schalterdienst, Fachschtiler.
Ladearbeiten ohne Aussetzen der Wagen. Von Ing.
E. W. Manascherow. Ubersetzung aus dem Russischen.
30 Seiten mit 5 Abb., DIN A 5, kart. 1,25 DM.
Aus dem Inhalt: Einfiihrung der Beladung und Ent-
-lathing ohne Aussetzen der Wagen aus dem Zuge im
Amt Kirowabad / Rechtzeitige und genaue Vormel-
dung / Planung der Belade- und Entladearbeiten durch
die Zugleitung / Gekuppelte Arbeitsg5nge bei der Be-
- .
lit 4.
?
ladung und Entladung / Arbeitsablauf der Belade- und
Entladearbeiten / Einige Vorschlage filr den Umbau
der Unterwegsbahnhofe / Neuerungen in der Bildung
von Nahgilterziigen / Die nachsten Aufgaben.
. Die Broschiire vermittelt Erfahrungen verschiedener so-
wjetischer Eisenbahner, die 'durch neue Arbeitsmetho-
den den Wagenumlauf steigern, indem sie Nahgtiter-
ztige ,auf Unterwegsbahnhofen in kurzer Zeit laeladen
oder entladen.
Die Methode, die. Ladearbeiten ohne Aussetzen der
Wagen aus dem Zug durchzuftihren, ist in Deutschland
bisher nicht bekannt. Die Broschtire gibt dem Leser
einen Einblick in die positive Einstellung der sowdeti-
schen Menschen zu ihrer Arbeit und regt ihn turn
Nachdenken ilber eigene Verbesserungsvorschlage an.
Leserkreis: Alle Werktatigen im Verkehrsdienst der
Deutschen Reichsbahn.
Der Ersatz von Naheiterztigen durch Lastkraftwagen.
Von Prof. S. P. Busanow. Ubersetzung aus dem Russi-
schen. Etwa 88 Seiten mit 23 Abb., DIN C 5, kart.
3,80 DM.
Aus dem Inhalt: Untersuchung der ortlichen Arbeits-
weise auf der Vorortstrecke / Durchfiihrung der tort-
lichen Transporte auf der Vorortstrecke A ...K durch
den Kraftverkehr / Vergleich der Varianten bei der
Bedienung der ortlichen Transporte auf der Vorort-
strecke durch Nahgaterzuge und Lastkraftwagen.
Gtitertransporte auf kurze 'Entfernungen belasten den
Eisenbahnverkehr auf3erordentlich. Die vorliegende
Schrift analysiert alle mitbestimmenden Faktoren, wie`
Umlaufzeit der Wagen, Abnutzung, Kosten und Be-
dienung der Wagen und Lakomotiven, und weist nach,
daf3 die Umstellung des Guternahverkehrs auf Kraft-
verkehr, volksl,virtschaftlich gesehen, vorteilhafter 1st.
Was der Verfasser am konkreten Beispiel einer be-
stimmten Strecke fiber die Zweckmaffigkeit des Kraft-
wagenverkehrs aussagt, kann ohne weiteres auch auf
andere Vorortstrecken angewandt werden.
Leserkreis: Neuerer, Mitarbeiter des Ministeriums ftir
Eisenbahnwesen sowie Kraftverkehr und StraBen-
wesen.
Herausgeber: Ministerium fur Elsenbahnwesen. Erscheint wochentlich. Anlagen nach Bedarf. Heitrage bitte bis Dienstag leder
Woche, 12 Uhr, elnsenden. Druck: Tribtine, Hauptwerk Treptbw - 14,7 - 1153 - 936- Lizenz-Nr. Ag. 70/53 DDR - Fd. V. 5.10. 50
Declassified in Part - Sanitized Copy Approved for Release 2012/11/13: CIA-RDP80501540R004700180001-6